DE19830264C2 - Handy-Schutzhülle - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Handy-Schutzhülle mit einem durch ein Aufnahmeteil
und durch ein Deckelteil begrenzten Handy-Aufnahmeraum, der mit Hilfe
wenigstens eines weichelastischen, innenseitig angebrachten Abstandhalters an
Handys unterschiedlicher Abmessungen angepaßt werden kann.
Eine derartige Handy-Schutzhülle ist durch das deutsche Gebrauchsmuster 94 02
127 U1 bekannt geworden.
Diese Handy-Schutzhülle besitzt die Form einer Ledertasche, die in
Gebrauchsstellung das Handy oder das Mobiltelefon umhüllt. Sie weist eine
Haltelasche auf, mit der sie beispielsweise am Gürtel einer Hose befestigt werden
können, wodurch das Handy auf einfache Weise von seinem Benutzer mitgeführt
werden kann und dieser somit ständig telefonisch erreichbar ist. Obwohl sich
derartige Schutzhüllen in der Praxis bewährt haben, weisen sie dennoch Nachteile
auf. So muß beispielsweise die Schutzhülle des Handys an die jeweiligen
Abmessungen des Handys angepaßt sein, das heißt für unterschiedlich bemessene
Handys müssen jeweils auch unterschiedliche Schutzhüllen vorgesehen sein. Da
mittlerweile eine Vielzahl von Handys in verschiedenen Bauformen und von
verschiedenen Herstellern am Markt angeboten werden, bedeutet dies, daß auch
eine entsprechend große Anzahl unterschiedlicher Schutzhüllen bereitgestellt
werden muß. Die Herstellungs- und Lagerkosten für die einzelnen Schutzhüllen
sind deshalb noch vergleichsweise hoch. Ungünstig ist außerdem, daß bei einem
Wechsel des Handys, wenn dieses beispielsweise durch ein moderneres oder
leistungsfähigeres Gerät ersetzt wird, in der Regel auch eine neue Schutzhülle
angeschafft werden muß. Ein weiterer Nachteil der vorbekannten Schutzhüllen
besteht darin, daß sie das Handy nur vergleichsweise schlecht vor
Stoßbelastungen und mechanischen Beschädigungen, wie beispielsweise
Kratzern schützen. Außerdem ist die Schutzhülle auch nur in beschränktem Maße
als Werbeträger geeignet.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Schutzhülle der eingangs genannten Art zu
schaffen, deren Aufnahmeraum an Handys mit unterschiedlichen Abmessungen
anpassbar ist und in der das Handy vor mechanischen Beschädigungen gut
geschützt ist.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, bei einer Handy-Schutzhülle den
Abstandhalter mit wenigstens einer Solltrennstelle zum Verkleinern seiner
Abmessungen zu versehen, und eine harte Außenschale mit einem vorzugsweise
an einer Stirnseite durch eine Sollbruchstelle umgrenzten, ausbrechbaren
Wandungsbereich vorzusehen, der eine für den Durchtritt einer Handy-Antenne
vorgesehene Druchtrittsöffnung verschließt.
Die Schutzhülle weist also eine harte Außenschale auf, die beispielsweise ein
Kunststoff-Hartschalenteil sein kann, und hat an ihrer Innenseite ein
weichelastisches Zwischenteil, daß ein in dem Aufnahmeraum befindliches Handy
mit Abstand von der harten Außenschale hält. Dabei wird unter einem
weichelastischen Zwischenteil auch ein Formkörper, eine elastische Aufhängung,
die beispielsweise ein Gummiband oder ein Elastomer aufweisen kann, oder
dergleichen Halterung verstanden. Somit ist das Handy in der Schutzhülle gut vor
mechanischer Beschädigung, beispielsweise durch Herunterfallen auf den
Fußboden geschützt, wobei das weichelastische Zwischenteil als Puffer zum
Dämpfen von Stoßimpulsen dient und das formstabile Gehäuseteil Kratzer von dem
Handy fernhält. In vorteilhafter Weise ermöglicht das weichelastische Zwischenteil
aber auch ein Einlagern von Handys mit unterschiedlichen Abmessungen, wobei
sich die Abmessungen des Aufnahmeraumes durch Deformation des
weichelastischen Zwischenteiles an die jeweiligen Abmessungen des Handys
anpassen. Für verschiedene Handy-Modelle kann deshalb eine einheitliche
Schutzhülle verwendet werden, wodurch die große Anzahl der bisher im Handel
verfügbaren Schutzhüllen auf einige wenige Hartbox-Schutzhüllen reduziert werden
kann. Diese können somit entsprechend kostengünstig hergestellt und im Handel
vertrieben werden. Vorteilhaft ist auch, daß die Form des formstabilen
Gehäuseteiles weitgehend unabhängig von der Form des darin einzulagernden
Handys gestaltet werden kann, so daß die Schutzhülle ihren Inhalt nicht ohne
weiteres erkennen läßt. Das Handy kann dadurch unauffällig transportiert und
gelagert werden. Gegebenenfalls kann die Außenfläche des Gehäuseteils als
Werbeträger dienen. So können beispielsweise ein Provider oder eine Tele
fongesellschaft für die von ihnen vertriebenen oder vermieteten Handys eine
Schutzhülle mit ihrem jeweiligen Firmenlogo bereitstellen. Dabei ist es sogar
möglich, daß das Gehäuseteil als Mehrkomponenten-Kunststoffspritzgußteil
ausgebildet ist, wobei das Firmenlogo oder die Werbung als eine oder mehrere
Kunststoffkomponente(n) in das Gehäuseteil integriert ist.
Das Deckelteil des Gehäuses kann beispielsweise über ein Scharnier oder eine
Schiebeführung mit dem Aufnahmeteil verbunden sein oder auf dieses aufsteckbar
sein. Gegebenenfalls können Deckel- und Aufnahmeteil auch einstückig ausgebildet
sein.
Die Abmessungen wenigstens eines Abstandhalters sind auf einen
kleinstmöglichen Aufnahmeraum abgestimmt. Der Abstandshalter weist
wenigstens eine Solltrennstelle zum Verkleinern seiner Abmessungen auf. Von
dem Abstandshalter kann dann beispielsweise ein Stück abgebrochen oder
abgeschnitten werden, um die Abmessungen des Aufnahmeraumes an die des
darin einzulagernden Handys anzupassen.
Das Gehäuseteil hat vorzugsweise an einer Stirnseite wenigstens einen durch eine
Sollbruchstelle umgrenzten, ausbrechbaren Wandungsbereich, der eine für den
Durchtritt einer Handy-Antenne vorgesehene Durchtrittsöffnung verschließt. Dabei
ist es sogar möglich, daß an unterschiedlichen Stellen des Gehäuseteils
verschiedene Sollbruchstellen angeordnet sind, so daß dann je nach Anordnung der
Antenne an dem Handy an einer entsprechenden Stelle des Gehäuseteils eine
Öffnung für den Durchtritt der Handy-Antenne eingebracht werden kann.
Vorteilhaft ist, wenn an dem die Durchtrittsöffnung umgrenzenden Rand des
Gehäuseteiles eine im wesentlichen formstabile Schutzhülle für die Handy-Antenne
mit dem Gehäuseteil verbindbar ist. Die Schutzhülle kann beispielsweise eine in die
Durchtrittsöffnung einsteckbare Steckkupplung aufweisen, die mittels Rastnasen
mit dem Gehäuseteil verrastbar ist. Die Schutzhülle kann dann durch Aufstecken
auf das Gehäuseteil auf einfache Weise mit diesem verbunden werden.
Zweckmäßigerweise weist das Gehäuseteil ein vorzugsweise lösbar mit diesem
verbindbares Sichtfenster für ein Display des Handys auf. Ein eventuell an dem
Display angezeigter Text kann dann bei geschlossener Schutzhülle durch das
Sichtfenster hindurch abgelesen werden. Auch ist mittels des Sichtfensters
erkennbar, ob sich im inneren der Schutzhülle ein Handy befindet.
Zweckmäßigerweise ist an der Rückseite des Aufnahmeteils ein Halteclip und/oder
eine Befestigungsstelle für ein Halteband angeordnet. Die Schutzhülle mit dem
darin befindlichen Handy kann dann beispielsweise mittels eines Klettbandes am
Gürtel einer Hose befestigt werden, so daß es auf einfache Weise von dem
Benutzer mitgeführt werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Gehäuseteil eine Stützeinrichtung mit
einem quer zu seiner Erstreckungsrichtung ausklappbaren oder ausfahrbaren
Stützteil aufweist. Ein solches Stützteil kann in einer Ruheposition im wesentlichen
im Konturbereich des Gehäuseteils oder dicht benachbart angeordnet sein. Aus der
Ruheposition ist es in eine Gebrauchsstellung bewegbar, in der das Stützteil aus
dem Konturbereich des Gehäuseteils vorsteht, so daß das Gehäuseteil eine bessere
Standfestigkeit aufweist und beispielsweise hochkant auf einer Tischplatte
aufgestellt werden kann. Dadurch kann das Display des Handys besser abgelesen
werden. Außerdem benötigt die Schutzhülle dann nur eine relativ geringe
Standfläche.
Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 und Fig. 2 eine Schutzhülle für ein Mobiltelefon und
Fig. 3 eine Schutzhülse für die Antenne eines Handys.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Schutzhülle weist ein im wesentlichen
formstabiles Gehäuseteil mit einem Aufnahmeteil 2 und einem Deckelteil 3 auf, das
in einer Schließstellung eine Öffnung des Aufnahmeteils 2 verschließt und in einer
Offenstellung diese Öffnung zum Einsetzen eines Handys in einen durch das
Gehäuseteil begrenzten Aufnahmeraum 4 freigibt. Das formstabile Gehäuseteil ist
in Fig. 1 und 2 jeweils transparent dargestellt, um die Sicht auf verdeckte Kanten
freizugeben. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist das Deckelteil 3 mittels
eines Scharniers 5 schwenkbar mit dem Aufnahmeteil 2 verbunden. Bei dem
Ausführungsbeispiel gem. Fig. 2 ist das Deckelteil 3 unterseitig auf das
Aufnahmeteil 2 aufsteckbar. An dem Deckelteil 2 und dem Aufnahmeteil 3 sind
jeweils Rastmittel angeordnet, mit denen diese Teile in der Verbindungsstellung
lösbar miteinander verrastbar sind. Das Deckelteil 3 kann auch als Rollo mit einer
Vielzahl von gelenkig miteinander verbundenen Lamellenteilen ausgebildet sein, das
aus einer Schließstellung, in der es die Öffnung des Aufnahmeteils 2 verschließt, in
eine Offenstellung bringbar ist, in der es diese Öffnung freigibt.
Zum Anpassen des Aufnahmeraums 4 an Handys unterschiedlicher Abmessungen
weist die Schutzhülle 1 mehrere Abstandhalter 6 auf, die innenseitig an
unterschiedlichen Stellen des Gehäuseteils angebracht werden können. Die
Abstandhalter 6 bestehen aus einem weichen elastischen Material, beispielsweise
aus Weichschaum, das sich in seinen Abmessungen an den lichten Abstand
zwischen einen in dem Gehäuseteil befindlichen Handy und der Innenwandung des
Gehäuseteils anpaßt. Dadurch können Handys mit unterschiedlichen Abmessungen
in das Gehäuseteil eingesetzt werden, wobei die Abstandshalter 6 jeweils mit ihren
freien Innenenden 7 an dem Handy anliegen und dieses mit Abstand zu den
Innenwandungen des Gehäuseteils halten. Das Handy ist dadurch praktisch frei in
dem Gehäuseteil aufgehängt, so daß es besonders gut gegen
Stoßbelastungen geschützt ist. Die Abstandshalter 6 weisen an ihrer Rückseite
eine Klebeschicht auf und können vom Benutzer je nach Form und Größe seines
Handys an unterschiedlichen Stellen der Innenwandung des Gehäuseteils
angeordnet und dort fixiert werden. Dadurch kann der Aufnahmeraum in seinen
Abmessungen noch besser an unterschiedliche Handys angepaßt werden.
Das in Fig. 2 gezeigte Gehäuseteil weist an seiner dem Deckelteil 3 abgewandten
Stirnseite mehrere Sollbruchstellen 8 auf, die jeweils einen ausbrechbaren
Wandungsbereich umgrenzen, der eine für den Durchtritt einer Handy-Antenne
vorgesehene Durchtrittsöffnung verschließt. Je nach Anordnung der Handy-
Antenne des in dem Gehäuseteils befindlichen Handys kann der Benutzer der
Schutzhülle eine dieser Wandungsbereiche herausbrechen, so daß die Handy-
Antenne dann durch diese Öffnung hindurch aus dem Aufnahmeteil 2
herausstehen kann. Zum Schutz der Antenne vor Beschädigung kann auf den die
Durchtrittsöffnung umgrenzenden Rand des Gehäuseteils eine Schutzhülse 9
aufgesteckt werden, die an ihrem Außenumfang eine nutenartige Vertiefung
aufweist, die mit den die Durchtrittsöffnung umgrenzenden Rand des
Gehäuseteils verrastbar ist. Die Schutzhülse 9 ist an ihrem der nutenartigen
Vertiefung angewandten freien Ende durch ein Kappenteil verschlossen.
Wie aus Fig. 2 erkennbar ist, kann das Gehäuseteil an seiner Vorderseite ein
Sichtfenster 10 für ein Display des Handys aufweisen. Dieses kann gegebenenfalls
lösbar mit dem Gehäuseteil verbindbar sein. Bei dem Ausführungsbeispiel nach
Fig. 2 weist das Gehäuseteil rückseitig einen Halteclip 11 oder eine Halteklammer
und eine Befestigungsstelle 12 für ein Klettband auf. Dadurch kann das
Gehäuseteil beispielsweise am Gürtel einer Hose befestigt werden. Oberseitig sind
an dem Gehäuseteil ferner mehrere Ösen 13 zum Befestigen eines Haltebandes
vorgesehen. Die Schutzhülle weist ferner ein ausklappbares Stützteil 14 auf, das
mittels eines unterseitig an dem Gehäuseteil befindlichen Schwenklagers 15 aus
einer Lage, in der das Stützteil 14 im wesentlichen im Konturbereich des
Gehäuseteils angeordnet ist, gegen ein Anschlagteil in eine Stützlage
verschwenkbar ist, in der das im wesentlichen plattenförmige Stützteil 14 eine
Fortsetzung der stirnseitigen Standfläche des Gehäuseteils bildet. Dadurch wird die
Standfestigkeit des Gehäuseteils verbessert. Das in den Konturbereich des
Gehäuseteils verschwenkte Stützteil 14 verdeckt eine Gehäuse-Öffnung 15, die in
Stützstellung des Stützteils 14 freiliegt, so daß dann beispielsweise Kabel durch
diese Öffnung 15 in das Gehäuseteil eingeführt werden können. Das Stützteil 14
erfüllt also eine Doppelfunktion, nämlich einerseits die Standfestigkeit des
Gehäuseteils zu verbessern und andererseits die Gehäuse-Öffnung 15 zu
verschließen.
Damit von dem Handy ausgesendete akustische Signale besser hörbar sind, weist
das Gehäuseteil unterseitig Schallaustrittsöffnungen 16 auf.
Erwähnt werden soll noch, daß in- oder außenseitig an dem Gehäuseteil Utensilien,
wie beispielsweise ein Notizblock, ein Schreibgerät oder ein Timer, ein
Antennenverstärker, ein optischer Signalgeber oder ein Taschenrechner angeordnet
sein können, die gegebenenfalls in das Gehäuseteil integriert sein können.
Claims (3)
1. Handy-Schutzhülle mit einem durch ein Aufnahmeteil (2) und durch ein Deckelteil (3)
begrenzten Handy-Aufnahmeraum (4), der mit Hilfe wenigstens eines weichelastischen,
innenseitig angebrachten Abstandhalters (6) an Handys unterschiedlicher Abmessungen
angepaßt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (6) wenigstens
eine Solltrennstelle zum Verkleinern seiner Abmessungen aufweist, und dass die Handy-
Schutzhülle eine harte Außenschale mit einem vorzugsweise an einer Stirnseite durch eine
Sollbruchstelle (8) umgrenzten, ausbrechbaren Wandungsbereich aufweist, der eine für den
Durchtritt einer Handy-Antenne vorgesehene Druchtrittsöffnung verschließt.
2. Handy-Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine im wesentlichen
formstabile Schutzhülse (9) für die Handy-Antenne vorgesehen ist, die mit dem die
Durchtrittsöffnung umgrenzenden Rand der Außenschale verbindbar ist.
3. Schutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil eine
Stützeinrichtung mit einem quer zu seiner Erstreckungsrichtung ausklappbaren oder
ausfahrbaren Stützteil (14) aufweist.
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Applications Claiming Priority (1)
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| Country | Link |
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| DE (1) | DE19830264C2 (de) |
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- 1998-05-22 DE DE19830264A patent/DE19830264C2/de not_active Expired - Fee Related
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Legal Events
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