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DE19830264C2 - Handy-Schutzhülle - Google Patents

Handy-Schutzhülle

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DE19830264C2
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Germany
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cell phone
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mobile phone
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Y Pardo Gabriele Montano
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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B1/00Details of transmission systems, not covered by a single one of groups H04B3/00 - H04B13/00; Details of transmission systems not characterised by the medium used for transmission
    • H04B1/38Transceivers, i.e. devices in which transmitter and receiver form a structural unit and in which at least one part is used for functions of transmitting and receiving
    • H04B1/3827Portable transceivers
    • H04B1/3888Arrangements for carrying or protecting transceivers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Handy-Schutzhülle mit einem durch ein Aufnahmeteil und durch ein Deckelteil begrenzten Handy-Aufnahmeraum, der mit Hilfe wenigstens eines weichelastischen, innenseitig angebrachten Abstandhalters an Handys unterschiedlicher Abmessungen angepaßt werden kann.
Eine derartige Handy-Schutzhülle ist durch das deutsche Gebrauchsmuster 94 02 127 U1 bekannt geworden.
Diese Handy-Schutzhülle besitzt die Form einer Ledertasche, die in Gebrauchsstellung das Handy oder das Mobiltelefon umhüllt. Sie weist eine Haltelasche auf, mit der sie beispielsweise am Gürtel einer Hose befestigt werden können, wodurch das Handy auf einfache Weise von seinem Benutzer mitgeführt werden kann und dieser somit ständig telefonisch erreichbar ist. Obwohl sich derartige Schutzhüllen in der Praxis bewährt haben, weisen sie dennoch Nachteile auf. So muß beispielsweise die Schutzhülle des Handys an die jeweiligen Abmessungen des Handys angepaßt sein, das heißt für unterschiedlich bemessene Handys müssen jeweils auch unterschiedliche Schutzhüllen vorgesehen sein. Da mittlerweile eine Vielzahl von Handys in verschiedenen Bauformen und von verschiedenen Herstellern am Markt angeboten werden, bedeutet dies, daß auch eine entsprechend große Anzahl unterschiedlicher Schutzhüllen bereitgestellt werden muß. Die Herstellungs- und Lagerkosten für die einzelnen Schutzhüllen sind deshalb noch vergleichsweise hoch. Ungünstig ist außerdem, daß bei einem Wechsel des Handys, wenn dieses beispielsweise durch ein moderneres oder leistungsfähigeres Gerät ersetzt wird, in der Regel auch eine neue Schutzhülle angeschafft werden muß. Ein weiterer Nachteil der vorbekannten Schutzhüllen besteht darin, daß sie das Handy nur vergleichsweise schlecht vor Stoßbelastungen und mechanischen Beschädigungen, wie beispielsweise Kratzern schützen. Außerdem ist die Schutzhülle auch nur in beschränktem Maße als Werbeträger geeignet.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Schutzhülle der eingangs genannten Art zu schaffen, deren Aufnahmeraum an Handys mit unterschiedlichen Abmessungen anpassbar ist und in der das Handy vor mechanischen Beschädigungen gut geschützt ist.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, bei einer Handy-Schutzhülle den Abstandhalter mit wenigstens einer Solltrennstelle zum Verkleinern seiner Abmessungen zu versehen, und eine harte Außenschale mit einem vorzugsweise an einer Stirnseite durch eine Sollbruchstelle umgrenzten, ausbrechbaren Wandungsbereich vorzusehen, der eine für den Durchtritt einer Handy-Antenne vorgesehene Druchtrittsöffnung verschließt.
Die Schutzhülle weist also eine harte Außenschale auf, die beispielsweise ein Kunststoff-Hartschalenteil sein kann, und hat an ihrer Innenseite ein weichelastisches Zwischenteil, daß ein in dem Aufnahmeraum befindliches Handy mit Abstand von der harten Außenschale hält. Dabei wird unter einem weichelastischen Zwischenteil auch ein Formkörper, eine elastische Aufhängung, die beispielsweise ein Gummiband oder ein Elastomer aufweisen kann, oder dergleichen Halterung verstanden. Somit ist das Handy in der Schutzhülle gut vor mechanischer Beschädigung, beispielsweise durch Herunterfallen auf den Fußboden geschützt, wobei das weichelastische Zwischenteil als Puffer zum Dämpfen von Stoßimpulsen dient und das formstabile Gehäuseteil Kratzer von dem Handy fernhält. In vorteilhafter Weise ermöglicht das weichelastische Zwischenteil aber auch ein Einlagern von Handys mit unterschiedlichen Abmessungen, wobei sich die Abmessungen des Aufnahmeraumes durch Deformation des weichelastischen Zwischenteiles an die jeweiligen Abmessungen des Handys anpassen. Für verschiedene Handy-Modelle kann deshalb eine einheitliche Schutzhülle verwendet werden, wodurch die große Anzahl der bisher im Handel verfügbaren Schutzhüllen auf einige wenige Hartbox-Schutzhüllen reduziert werden kann. Diese können somit entsprechend kostengünstig hergestellt und im Handel vertrieben werden. Vorteilhaft ist auch, daß die Form des formstabilen Gehäuseteiles weitgehend unabhängig von der Form des darin einzulagernden Handys gestaltet werden kann, so daß die Schutzhülle ihren Inhalt nicht ohne weiteres erkennen läßt. Das Handy kann dadurch unauffällig transportiert und gelagert werden. Gegebenenfalls kann die Außenfläche des Gehäuseteils als Werbeträger dienen. So können beispielsweise ein Provider oder eine Tele­ fongesellschaft für die von ihnen vertriebenen oder vermieteten Handys eine Schutzhülle mit ihrem jeweiligen Firmenlogo bereitstellen. Dabei ist es sogar möglich, daß das Gehäuseteil als Mehrkomponenten-Kunststoffspritzgußteil ausgebildet ist, wobei das Firmenlogo oder die Werbung als eine oder mehrere Kunststoffkomponente(n) in das Gehäuseteil integriert ist.
Das Deckelteil des Gehäuses kann beispielsweise über ein Scharnier oder eine Schiebeführung mit dem Aufnahmeteil verbunden sein oder auf dieses aufsteckbar sein. Gegebenenfalls können Deckel- und Aufnahmeteil auch einstückig ausgebildet sein.
Die Abmessungen wenigstens eines Abstandhalters sind auf einen kleinstmöglichen Aufnahmeraum abgestimmt. Der Abstandshalter weist wenigstens eine Solltrennstelle zum Verkleinern seiner Abmessungen auf. Von dem Abstandshalter kann dann beispielsweise ein Stück abgebrochen oder abgeschnitten werden, um die Abmessungen des Aufnahmeraumes an die des darin einzulagernden Handys anzupassen.
Das Gehäuseteil hat vorzugsweise an einer Stirnseite wenigstens einen durch eine Sollbruchstelle umgrenzten, ausbrechbaren Wandungsbereich, der eine für den Durchtritt einer Handy-Antenne vorgesehene Durchtrittsöffnung verschließt. Dabei ist es sogar möglich, daß an unterschiedlichen Stellen des Gehäuseteils verschiedene Sollbruchstellen angeordnet sind, so daß dann je nach Anordnung der Antenne an dem Handy an einer entsprechenden Stelle des Gehäuseteils eine Öffnung für den Durchtritt der Handy-Antenne eingebracht werden kann. Vorteilhaft ist, wenn an dem die Durchtrittsöffnung umgrenzenden Rand des Gehäuseteiles eine im wesentlichen formstabile Schutzhülle für die Handy-Antenne mit dem Gehäuseteil verbindbar ist. Die Schutzhülle kann beispielsweise eine in die Durchtrittsöffnung einsteckbare Steckkupplung aufweisen, die mittels Rastnasen mit dem Gehäuseteil verrastbar ist. Die Schutzhülle kann dann durch Aufstecken auf das Gehäuseteil auf einfache Weise mit diesem verbunden werden.
Zweckmäßigerweise weist das Gehäuseteil ein vorzugsweise lösbar mit diesem verbindbares Sichtfenster für ein Display des Handys auf. Ein eventuell an dem Display angezeigter Text kann dann bei geschlossener Schutzhülle durch das Sichtfenster hindurch abgelesen werden. Auch ist mittels des Sichtfensters erkennbar, ob sich im inneren der Schutzhülle ein Handy befindet.
Zweckmäßigerweise ist an der Rückseite des Aufnahmeteils ein Halteclip und/oder eine Befestigungsstelle für ein Halteband angeordnet. Die Schutzhülle mit dem darin befindlichen Handy kann dann beispielsweise mittels eines Klettbandes am Gürtel einer Hose befestigt werden, so daß es auf einfache Weise von dem Benutzer mitgeführt werden kann.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Gehäuseteil eine Stützeinrichtung mit einem quer zu seiner Erstreckungsrichtung ausklappbaren oder ausfahrbaren Stützteil aufweist. Ein solches Stützteil kann in einer Ruheposition im wesentlichen im Konturbereich des Gehäuseteils oder dicht benachbart angeordnet sein. Aus der Ruheposition ist es in eine Gebrauchsstellung bewegbar, in der das Stützteil aus dem Konturbereich des Gehäuseteils vorsteht, so daß das Gehäuseteil eine bessere Standfestigkeit aufweist und beispielsweise hochkant auf einer Tischplatte aufgestellt werden kann. Dadurch kann das Display des Handys besser abgelesen werden. Außerdem benötigt die Schutzhülle dann nur eine relativ geringe Standfläche.
Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 und Fig. 2 eine Schutzhülle für ein Mobiltelefon und
Fig. 3 eine Schutzhülse für die Antenne eines Handys.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Schutzhülle weist ein im wesentlichen formstabiles Gehäuseteil mit einem Aufnahmeteil 2 und einem Deckelteil 3 auf, das in einer Schließstellung eine Öffnung des Aufnahmeteils 2 verschließt und in einer Offenstellung diese Öffnung zum Einsetzen eines Handys in einen durch das Gehäuseteil begrenzten Aufnahmeraum 4 freigibt. Das formstabile Gehäuseteil ist in Fig. 1 und 2 jeweils transparent dargestellt, um die Sicht auf verdeckte Kanten freizugeben. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist das Deckelteil 3 mittels eines Scharniers 5 schwenkbar mit dem Aufnahmeteil 2 verbunden. Bei dem Ausführungsbeispiel gem. Fig. 2 ist das Deckelteil 3 unterseitig auf das Aufnahmeteil 2 aufsteckbar. An dem Deckelteil 2 und dem Aufnahmeteil 3 sind jeweils Rastmittel angeordnet, mit denen diese Teile in der Verbindungsstellung lösbar miteinander verrastbar sind. Das Deckelteil 3 kann auch als Rollo mit einer Vielzahl von gelenkig miteinander verbundenen Lamellenteilen ausgebildet sein, das aus einer Schließstellung, in der es die Öffnung des Aufnahmeteils 2 verschließt, in eine Offenstellung bringbar ist, in der es diese Öffnung freigibt.
Zum Anpassen des Aufnahmeraums 4 an Handys unterschiedlicher Abmessungen weist die Schutzhülle 1 mehrere Abstandhalter 6 auf, die innenseitig an unterschiedlichen Stellen des Gehäuseteils angebracht werden können. Die Abstandhalter 6 bestehen aus einem weichen elastischen Material, beispielsweise aus Weichschaum, das sich in seinen Abmessungen an den lichten Abstand zwischen einen in dem Gehäuseteil befindlichen Handy und der Innenwandung des Gehäuseteils anpaßt. Dadurch können Handys mit unterschiedlichen Abmessungen in das Gehäuseteil eingesetzt werden, wobei die Abstandshalter 6 jeweils mit ihren freien Innenenden 7 an dem Handy anliegen und dieses mit Abstand zu den Innenwandungen des Gehäuseteils halten. Das Handy ist dadurch praktisch frei in dem Gehäuseteil aufgehängt, so daß es besonders gut gegen Stoßbelastungen geschützt ist. Die Abstandshalter 6 weisen an ihrer Rückseite eine Klebeschicht auf und können vom Benutzer je nach Form und Größe seines Handys an unterschiedlichen Stellen der Innenwandung des Gehäuseteils angeordnet und dort fixiert werden. Dadurch kann der Aufnahmeraum in seinen Abmessungen noch besser an unterschiedliche Handys angepaßt werden.
Das in Fig. 2 gezeigte Gehäuseteil weist an seiner dem Deckelteil 3 abgewandten Stirnseite mehrere Sollbruchstellen 8 auf, die jeweils einen ausbrechbaren Wandungsbereich umgrenzen, der eine für den Durchtritt einer Handy-Antenne vorgesehene Durchtrittsöffnung verschließt. Je nach Anordnung der Handy- Antenne des in dem Gehäuseteils befindlichen Handys kann der Benutzer der Schutzhülle eine dieser Wandungsbereiche herausbrechen, so daß die Handy- Antenne dann durch diese Öffnung hindurch aus dem Aufnahmeteil 2 herausstehen kann. Zum Schutz der Antenne vor Beschädigung kann auf den die Durchtrittsöffnung umgrenzenden Rand des Gehäuseteils eine Schutzhülse 9 aufgesteckt werden, die an ihrem Außenumfang eine nutenartige Vertiefung aufweist, die mit den die Durchtrittsöffnung umgrenzenden Rand des Gehäuseteils verrastbar ist. Die Schutzhülse 9 ist an ihrem der nutenartigen Vertiefung angewandten freien Ende durch ein Kappenteil verschlossen.
Wie aus Fig. 2 erkennbar ist, kann das Gehäuseteil an seiner Vorderseite ein Sichtfenster 10 für ein Display des Handys aufweisen. Dieses kann gegebenenfalls lösbar mit dem Gehäuseteil verbindbar sein. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 weist das Gehäuseteil rückseitig einen Halteclip 11 oder eine Halteklammer und eine Befestigungsstelle 12 für ein Klettband auf. Dadurch kann das Gehäuseteil beispielsweise am Gürtel einer Hose befestigt werden. Oberseitig sind an dem Gehäuseteil ferner mehrere Ösen 13 zum Befestigen eines Haltebandes vorgesehen. Die Schutzhülle weist ferner ein ausklappbares Stützteil 14 auf, das mittels eines unterseitig an dem Gehäuseteil befindlichen Schwenklagers 15 aus einer Lage, in der das Stützteil 14 im wesentlichen im Konturbereich des Gehäuseteils angeordnet ist, gegen ein Anschlagteil in eine Stützlage verschwenkbar ist, in der das im wesentlichen plattenförmige Stützteil 14 eine Fortsetzung der stirnseitigen Standfläche des Gehäuseteils bildet. Dadurch wird die Standfestigkeit des Gehäuseteils verbessert. Das in den Konturbereich des Gehäuseteils verschwenkte Stützteil 14 verdeckt eine Gehäuse-Öffnung 15, die in Stützstellung des Stützteils 14 freiliegt, so daß dann beispielsweise Kabel durch diese Öffnung 15 in das Gehäuseteil eingeführt werden können. Das Stützteil 14 erfüllt also eine Doppelfunktion, nämlich einerseits die Standfestigkeit des Gehäuseteils zu verbessern und andererseits die Gehäuse-Öffnung 15 zu verschließen.
Damit von dem Handy ausgesendete akustische Signale besser hörbar sind, weist das Gehäuseteil unterseitig Schallaustrittsöffnungen 16 auf.
Erwähnt werden soll noch, daß in- oder außenseitig an dem Gehäuseteil Utensilien, wie beispielsweise ein Notizblock, ein Schreibgerät oder ein Timer, ein Antennenverstärker, ein optischer Signalgeber oder ein Taschenrechner angeordnet sein können, die gegebenenfalls in das Gehäuseteil integriert sein können.

Claims (3)

1. Handy-Schutzhülle mit einem durch ein Aufnahmeteil (2) und durch ein Deckelteil (3) begrenzten Handy-Aufnahmeraum (4), der mit Hilfe wenigstens eines weichelastischen, innenseitig angebrachten Abstandhalters (6) an Handys unterschiedlicher Abmessungen angepaßt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (6) wenigstens eine Solltrennstelle zum Verkleinern seiner Abmessungen aufweist, und dass die Handy- Schutzhülle eine harte Außenschale mit einem vorzugsweise an einer Stirnseite durch eine Sollbruchstelle (8) umgrenzten, ausbrechbaren Wandungsbereich aufweist, der eine für den Durchtritt einer Handy-Antenne vorgesehene Druchtrittsöffnung verschließt.
2. Handy-Schutzhülle nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine im wesentlichen formstabile Schutzhülse (9) für die Handy-Antenne vorgesehen ist, die mit dem die Durchtrittsöffnung umgrenzenden Rand der Außenschale verbindbar ist.
3. Schutzhülle nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuseteil eine Stützeinrichtung mit einem quer zu seiner Erstreckungsrichtung ausklappbaren oder ausfahrbaren Stützteil (14) aufweist.
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