DE19830101A1 - Kreuzspulen herstellende Textilmaschine - Google Patents
Kreuzspulen herstellende TextilmaschineInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine (1) zum Umspulen großvolumiger Ablaufspulen (4), mit einer Handhabungs- und Transportenrichtung (3). Mittels dieser Handhabungs- und Transporteinrichtung (3) können auf einfache Weise Ablaufspulen (4) aus einer Aufsteckposition (I) in eine Spulposition (III) überführt werden. DOLLAR A Erfindungsgemäß weist jede Arbeitsstelle (2) der Textilmaschine (1) eine Handhabungs- und Transporteinrichtung (3) mit einer horizontal angeordneten Transporteinheit (5) und einer im wesentlichen vertikal verlaufenden Transporteinheit (6) auf. DOLLAR A Auf den Transporteinheiten (5, 6) sind Transportelemente (9', 9''), die jeweils eine großvolumige Ablaufspule (4, 4', etc.) aufnehmen können, definiert verschiebbar gelagert. DOLLAR A Die Transportelemente (9', 9'') können dabei leicht von der einen Transporteinheit (5) auf die andere Transporteinheit (6) und umgekehrt überführt werden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Kreuzspulen herstellende
Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Derartige Textilmaschinen, die vorzugsweise zum Umspulen
sogenannter Färbespulen eingesetzt werden, sind seit langem
bekannt und in verschiedenen Schutzrechtsanmeldungen
ausführlich beschrieben.
Die DE-OS 21 18 443 C2 offenbart beispielsweise eine
Textilmaschine, bei der jede Arbeitsstelle eine separate
Einrichtung zum Aufstecken einer großvolumigen Ablaufspule, zum
überführen dieser Spule in eine Abspulstellung sowie zum
Abgeben der Leerhülse an eine Entsorgungseinrichtung aufweist.
Diese sogenannte Ablaufeinrichtung besitzt drei im gleichen
Abstand angeordnete Ausleger, die um eine horizontale Achse
drehbar gelagert sind und endseitig jeweils einen Spulenhalter
besitzen. Während des Spulbetriebes sind die Ausleger so
positioniert, daß jeweils ein Spulenhalter mit seiner
großvolumigen Ablaufspule in einer Spulposition im Bereich der
Arbeitsstelle der Textilmaschine steht, ein anderer
Spulenhalter in einer Aufsteckposition parkt, wo er mit einer
neuen Ablaufspule bestückt werden kann, während der
Spulenhalter des dritten Auslegers in einer Abwurfstellung
seine Leerhülse an eine nachgeschaltete Entsorgungseinrichtung
übergibt. Die Ablaufspulen hängen während des
Handhabungsvorganges zeitweise in einer "Überkopf"-Position.
Diese an sich bewährte Ablaufeinrichtung ist in ihrem
mechanischen Aufbau recht aufwendig. Außerdem erfordert die
Handhabung einer großvolumigen, zeitweise eine "Überkopf"-
Position durchlauf ende Ablaufspule eine sehr stabile und
aufwendige Konstruktion.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, die vorbeschriebene,
gattungsbildende Vorrichtung zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der
Unteransprüche.
Die erfindungsgemäße Ausführungsform einer Handhabungs- und
Transporteinrichtung mit zwei separaten Transporteinheiten, das
heißt, einer im wesentlichen horizontal angeordneten und einer
nahezu vertikal verlaufenden Transporteinheit, führt zu einer
praktischen, das heißt, kostengünstigen und robusten
Konstruktion.
Der Transport,der die Ablaufspulen aufnehmenden
Transportelemente, erfolgt dabei in einer gemeinsamen
Transportebene, die beispielsweise orthogonal zur Längsachse
der Textilmaschine verläuft. Die Transporteinheiten selbst sind
relativ schmal gebaut, so daß die Arbeitsstellen eine
verhältnismäßig enge Teilung aufweisen, was sich sehr positiv
auf den Platzbedarf der gesamten Textilmaschine auswirkt.
Auf den beiden Transporteinheiten sind die Transportelemente
definiert verschiebbar so gelagert, daß sie in verschiedene
Positionen eingefahren und problemlos von einer
Transporteinheit zur anderen Transporteinheit überführt werden
können.
Die Transportelemente weisen dabei, wie im Anspruch 2
beschrieben, einen Aufsteckdorn zum sicheren Festlegen einer
Ablaufspule auf, der, wie im Anspruch 3 dargelegt, parallel zur
Neigung der liftartigen Transporteinheit verläuft.
Die Ablaufspulen sind auf den Aufsteckdornen nicht nur während
des Transportes sicher fixiert, die geneigte Anordnung der
Aufsteckdorne der Transportelemente ergibt auch eine optimale
Ausrichtung der Ablaufspulen während des Spulprozesses, so wie
eine für das Bedienpersonal ergonomisch günstige Position, wenn
die Transportelemente wieder mit neuen großvolumigen
Ablaufspulen bestückt werden müssen.
Wie im Anspruch 4 beschrieben, besitzen die beiden
Transporteinheiten jeweils eine separate Vorrichtung zur
definierten Verlagerung der beiden arbeitsstelleneigenen
Transportelemente.
In bevorzugter Ausführungsform weist die horizontal angeordnete
Transporteinheit ein mit Mitnehmern bestücktes Endloszugmittel
auf, das über einen reversierbaren Antrieb beaufschlagbar ist
(Anspruch 5). An diese Mitnehmer sind die Transportelemente
anschließbar, die, wie im Anspruch 7 erwähnt, an ihrer
Unterseite jeweils eine Kupplungseinrichtung aufweisen. Über
diese gabelartigen Kupplungseinrichtungen, die die Mitnehmer
von oben übergreifen, sind die Transportelemente, im Bedarfsfall
leicht lösbar, an die horizontale Transporteinheit
anschließbar.
Am Endloszugmittel sind dabei, jeweils im gleichen Abstand
zueinander, mehrere Mitnehmer angeordnet, vorzugsweise fünf
(Anspruch 8), die während der Verlagerung der Transportelemente
die endseitig angeordneten Umlenkräder für das Zugmittel
überfahren können.
Die Mitnehmer des Endloszugmittels korrespondieren mit den
gabelartigen Kupplungseinrichtungen an den Transportelementen
und gewährleisten damit eine sichere und positionsgenaue
Verlagerung der Transportelemente auf der horizontal
angeordneten Transporteinheit.
Wie im Anspruch 9 dargelegt, können die Transportelemente auf
der horizontalen Transporteinheit in drei definierten
Stellungen positioniert werden, das heißt, in einer
Spulposition, einer Übergabeposition und einer
Zwischenposition. Die einzelnen Positionen sind dabei nach
einer vorgegebenen Schrittfolge anfahrbar, die einen
reibungslosen Umspulbetrieb an der betreffenden Spulstelle
gewährleistet.
Die im Anspruch 10 beschriebene Ausführungsform der
Handhabungs- und Transporteinrichtung stellt eine Alternative
zur Ausführungsform gemäß Anspruch 8 dar.
Die Anordnung lediglich zweier Mitnehmer am Endloszugmittel ist
dabei so gewählt, daß die Mitnehmer nicht über die
transporteinheitendseitig angeordneten Umlenkräder laufen
müssen.
Die Verwendung lediglich zweier, nicht über die Umlenkräder
laufender Mitnehmer erfordert allerdings eine etwas längere
Transporteinheit. Außerdem muß eine solche Einrichtung mit zwei
unterschiedlichen Schrittfolgen arbeiten, die wechselweise
angesteuert werden.
Wie im Anspruch 6 beschrieben, verfügt die im Bereich der
liftartigen Transporteinheit angeordnete Antriebsvorrichtung
vorzugsweise über eine Gewindespindel, die von einem
reversierbaren Antrieb beaufschlagt wird. Über diese
Gewindespindel kann der Transportschlitten, je nach
Drehrichtung, leicht nach oben oder nach unten verlagert und in
einer der im Anspruch 11 angezogenen Position justiert werden.
Gemäß Anspruch 12 weist der Transportschlitten der liftartigen
Transporteinheit eine Fixiereinrichtung für die
Transportelemente auf. An dieser Fixiereinrichtung sind die
Transportelemente und damit die Ablaufspulen einerseits während
des Transportes sicher festgelegt, andererseits ist eine
problemlose Übergabe der Transportelemente zwischen den
einzelnen Transporteinheiten möglich.
Die reversierbaren Antriebe der Transporteinheiten sind
vorzugsweise als Schrittmotoren ausgebildet (Anspr. 13).
Solche Schrittmotoren sind nicht nur sehr kostengünstig und
zuverlässig, sondern ermöglichen in Verbindung mit einer
elektronischen Steuereinrichtung, beispielsweise einem
Spulstellenrechner, auch eine exakt Positionierung der
Transportelemente.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind den nachfolgend anhand
der Zeichnungen erläuterten Ausführungsbeispielen entnehmbar.
Es zeigt:
Fig. 1 in Seitenansicht eine Arbeitsstelle einer
Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine zum
Umspulen großvolumiger Ablaufspulen, mit einer
ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Handhabungs- und Transporteinrichtung,
Fig. 2a-2f die einzelnen Arbeitsschritte der Handhabungs- und
Transporteinrichtung gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform einer
erfindungsgemäßen Handhabungs- und
Transporteinrichtung,
Fig. 4a-4k die einzelnen Arbeitsschritte der Handhabungs- und
Transporteinrichtung gemäß Fig. 3.
In Fig. 1 ist in Seitenansicht eine Arbeitsstelle 2 einer
Kreuzspulen herstellenden Textilmaschine 1 mit einer
Handhabungs- und Transporteinrichtung 3 dargestellt. Die
einzelnen Arbeitsstellen 2 verfügen dabei über verschiedene, an
sich bekannte Einrichtungen, die für einen ordnungsgemäßen
Spulbetrieb derartiger Arbeitsstellen notwendig sind.
In Fig. 1 ist beispielsweise mit 30 der von der Ablaufspule 4
zur Kreuzspule 11 laufende Faden, mit 12 eine Saugdüse, mit 22
ein Greiferrohr, mit 13 eine Spleißeinrichtung, mit 14 eine
Fadenspanneinrichtung sowie mit 15 ein Fadenreiniger mit
Fadenschneideinrichtung angedeutet. Die Spulenantriebstrommel,
die die Kreuzspule 11 während des Spulvorganges über Reibschluß
in Richtung des Pfeiles 23 antreibt, trägt die Bezugszahl 17.
Während des Spulvorganges ist die Kreuzspule 11 in einem
Spulenrahmen 18 gehalten, der um eine Achse 19 schwenkbar
gelagert ist. Vorzugsweise ist unterhalb des Spulenrahmens 18,
ebenfalls um die Schwenkachse 19 begrenzt drehbar, ein
Schwenkblech angeordnet, über das die fertige Kreuzspule 11 auf
eine hinter den Spulaggregaten 2 angeordnete
Kreuzspulentransporteinrichtung 21 überführt werden kann.
Die Arbeitsstellen 2 der Textilmaschine 1 werden über ein
(nicht dargestelltes) Serviceaggregat, einen sogenannten
Kreuzspulenwechsler, versorgt. Dieser Kreuzspulenwechsler sorgt
dafür, daß eine Kreuzspule 11, die einen vorbestimmten
Durchmesser erreicht hat, auf die
Kreuzspulentransporteinrichtung 21 ausgetragen und anschließend
aus einem Leerhülsenmagazin des Wechslers eine Leerhülse in den
Spulenrahmen 18 eingewechselt wird.
Die Handhabungs- und Transporteinrichtung 3 für die
Ablaufspulen 4 weist zwei im wesentlichen separate
Transporteinheiten 5 bzw. 6 auf. Die Transporteinheit 5 ist
dabei vorzugsweise horizontal angeordnet, während die liftartig
ausgebildete Transporteinheit 6 in etwa vertikal angeordnet
ist.
Wie in Fig. 1 angedeutet, besitzt die Transporteinheit 5 einen
Führungskörper 7, auf dessen Oberfläche 8 Transportelemente 9
verschiebbar gelagert sind.
Die Verlagerung dieser Transportelemente 9 erfolgt über ein
Endloszugmittel 10, das mehrere Mitnehmer 16 aufweist und
mittels eines Elektromotors 20 reversierbar angetrieben ist.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 besitzt das
Endloszugmittel 10 vorzugsweise fünf Mitnehmer 16, die
zueinander jeweils im gleichen Abstand a angeordnet sind.
Die Transportelemente 9 weisen einen Aufsteckdorn 24 zum
Festlegen einer Ablaufspule 4 sowie an ihrer Unterseite eine
Kupplungseinrichtung 25 auf. Über die Kupplungseinrichtung 25
können die Transportelemente 9 an den Mitnehmern 16 des
Endloszugmittels 10 der Transporteinheit 5 festgelegt werden.
Die Transporteinheit 6 verfügt über einen zur
Transporteinheit 5 im Winkel angeordneten Führungskörper 27, an
dem ein Transportschlitten 28 höhenverlagerbar geführt ist.
Der Transportschlitten 28 ist dabei vorzugsweise über eine
(nicht dargestellte) Gewindespindel 36, an die ein
reversierbarer E-Motor, beispielsweise ein Schrittmotor 37,
angeschlossen ist, entlang des Führungskörpers 27 zwischen der
Aufsteckposition I und der Übergabeposition II verfahrbar.
In alternativer Ausführungsform kann die Verlagerung des
Transportschlittens 28 entlang des Führungskörpers 27 auch über
andere Antriebsmittel, beispielsweise über einen antreibbaren
Zahnriemen oder über ein pneumatisches Schubkolbengetriebe
erfolgen.
Auf dem Transportschlitten 28 ist über eine
Fixiereinrichtung 29 jeweils eines der Transportelemente 9
festlegbar. Der Transportschlitten 28 kann dabei zwischen einer
Aufsteckposition I und einer Übergabeposition II, die im
Bereich der Transporteinheit 5 liegt, definiert verschoben
werden.
Die Arbeitsweise der in Fig. 1 dargestellten Handhabungs- und
Transporteinrichtung 3 wird nachfolgend anhand der Fig. 2a
bis 2f erläutert:
Die in Fig. 2a dargestellte Situation soll dabei die Ausgangslage darstellen.
Die in Fig. 2a dargestellte Situation soll dabei die Ausgangslage darstellen.
Auf der Transporteinheit 5 steht in der Spulposition III, die,
wie aus Fig. 1 ersichtlich, unterhalb der Spuleinrichtung der
Arbeitsstelle 2 liegt, auf einem Transportelement 9' eine
Ablaufspule 4'. Die Ablaufspule 4' wird, was aus der Fig. 2a
nicht ersichtlich ist, in diesem Augenblick abgespult.
Außerdem wird auf der Transporteinheit 6 in einer
Aufsteckposition I auf einem Transportelement 9'' eine weitere
Ablaufspule 4'' bereitgehalten.
Sobald die Ablaufspule 4' leergelaufen ist, wird das
Transportelement 9', das jetzt eine Leerhülse 26 aufweist,
mittels des Endloszugmittels 10 in die Zwischenposition IV
verlagert, wie dies in Fig. 2b angedeutet ist. Das
Endloszugmittel 10 wird dabei um zwei Teilungsabstände a in
Richtung des Pfeiles R bewegt.
Anschließend oder gleichzeitig wird (Fig. 2c) der
Transportschlitten 28 der Transporteinheit 6 in die
Übergabeposition II abgesenkt. Das Transportelement 9''
überfaßt dabei mit seiner Kupplungseinrichtung 25 einen
entsprechend positionierten Mitnehmer 16 des
Endloszugmittels 10 der Transporteinheit 5.
Das Endloszugmittel 10 wird daraufhin in die andere Richtung
beaufschlagt und läuft um einen Teilungsabstand a in Richtung
des Pfeiles V.
Bei dieser Bewegung wird, wie in Fig. 2d angedeutet, die auf
dem Transportelement 9'' angeordnete Ablaufspule 4'' in die
Spulposition III und die auf dem Transportelement 9'
angeordnete Leerhülse 26 in die Übergabeposition II befördert.
Wie in Fig. 2e angedeutet, wird anschließend das
Transportelement 9' mit der Leerhülse 26 durch den
Transportschlitten 28 der Transporteinheit 6 in die
Aufsteckposition I angehoben. Wenn der Transportschlitten 28
die Aufsteckposition I erreicht hat, bzw. wenn der
Transportschlitten 28 die Übergabeposition II verlassen hat,
kann mit dem Umspulen der Ablaufspule 4'' begonnen werden.
In der Aufsteckposition I kann dann, wie in Fig. 2f gezeigt,
die Leerhülse 26 gegen eine neue Ablaufspule 4''' ausgetauscht
werden.
Mit diesem Schritt ist ein Wechselzyklus beendet und wieder die
in Fig. 2a dargestellte Ausgangssituation erreicht.
Der vorbeschriebene Wechselzyklus kann anschließend beliebig
oft wiederholt werden.
Die Fig. 3 zeigt eine gegenüber der Ausführungsform der
Fig. 1 etwas modifizierte Handhabungs- und
Transporteinrichtung 3.
Der Führungskörper 7 der Transporteinheit 5 und insbesondere
das Endloszugmittel 10 sind bei dieser Ausführungsform etwas
länger ausgebildet als bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1.
Das Endloszugmittel 10 weist außerdem lediglich zwei mit 16'
bezeichnete Mitnehmer auf, die in entsprechenden (nicht
dargestellten) Führungen des Führungskörpers 7 der
Transporteinheit 5 verschiebbar geführt sind oder einfach auf
der Oberfläche 8 des Führungskörpers 7 gleiten.
Die Mitnehmer 16' sind dabei zwischen den Umlenkrädern 31 und
32 definiert verlagerbar.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 3 wurde außerdem die rage
der Kupplungseinrichtung 25 an den Transportelementen 9
verändert.
Der Wechselzyklus der Ausführungsform einer Handhabungs- und
Transporteinrichtung 3 gemäß Fig. 3 gestaltet sich wie folgt:
Die Ausgangssituation ist hier anhand der Fig. 4a dargestellt.
Die Ausgangssituation ist hier anhand der Fig. 4a dargestellt.
Auf der Transporteinheit 5 steht in einer Spulposition III auf
einem Transportelement 9' eine Ablaufspule 4'. Die Ablaufspule
4' wird im Augenblick gerade abgespult.
Auf der Transporteinheit 6 wird in der Aufsteckposition I auf
einem Transportelement 9'' außerdem eine Ablaufspule 4''
bereitgehalten.
Wenn die Ablaufspule 4' abgespult ist, wird, wie in Fig. 4b
angedeutet, die Ablaufspule 4'' in die Übergabeposition II im
Bereich der horizontal verlaufenden Transporteinheit 5
abgesenkt.
Anschließend wird das Endloszugmittel 10 um eine Teilung a in
Richtung R bewegt. Dabei werden die Transportelemente 9' und
9'' in die in Fig. 4c dargestellte Übergangsposition II
beziehungsweise die Zwischenposition IV verlagert.
Mittels des Transportschlittens 28 der Transporteinheit 6 wird
anschließend das Transportelement 9' mit der Leerhülse 26 in
die Aufsteckposition I überführt (Fig. 4d).
Das Endloszugmittel 10 fährt dann zwei Teilungsabschnitte a
nach vorn (Richtung V) und verlagert dabei das
Transportelement 9'' mit der Ablaufspule 4'' in die
Spulposition I, wie dies in Fig. 4e angedeutet ist.
Während die Ablaufspule 4'' abgespult wird, kann in der
Aufsteckposition I das Transportelement 9' mit einer neuen
Ablaufspule 4''' bestückt werden (Fig. 4f).
Nach dem Umspulen der Ablaufspule 4'' muß das
Transportelement 9'', das dann eine Leerhülse 26 trägt, aus der
Spulposition I zunächst um zwei Teilungsabschnitte a in die
Zwischenposition IV verlagert werden (Fig. 4g). Anschließend
kann das Transportelement 9' mit der Ablaufspule 4''' in die
Übergabeposition II abgesenkt werden (Fig. 4h). Sobald das
Transportelement 9' auf das Endloszugmittel 10 übergeben ist,
werden die beiden Transportelemente 9' und 9'' wieder um eine
Teilung a in Richtung V verschoben, wie dies in Fig. 4i
angedeutet ist. Das Transportelement 9' mit der
Ablaufspule 4''' steht dann in der Spulposition III, während
das Transportelement 9'' mit der Leerhülse 26 in der
Übergabeposition II steht und über die Transporteinrichtung 6
in die Aufsteckposition I angehoben werden kann (Fig. 4j).
Während die Ablaufspule 4''' umgespult wird, kann in der
Aufsteckposition I die Leerhülse 26 gegen eine
Ablaufspule 4'''' getauscht werden, wie dies in Fig. 4k
dargestellt ist.
Die Situation gemäß Fig. 4k entspricht der Ausgangssituation
gemäß Fig. 4a, so daß anschließend der vorbeschriebene
Wechselzyklus beliebig oft wiederholt werden kann.
Claims (14)
1. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine zum Umspulen
großvolumiger Ablaufspulen, mit einer Handhabungs- und
Transporteinrichtung für die Ablaufspulen, insbesondere
zum Überführen der Ablaufspulen aus einer Aufsteckposition
in eine Spulposition,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß jede Arbeitsstelle (2) der Textilmaschine (1) eine Handhabungs- und Transporteinrichtung (3) mit einer im wesentlichen horizontal angeordneten Transporteinheit (5) und einer im wesentlichen vertikal angeordneten Transporteinheit (6) aufweist,
- - daß auf den Transporteinheiten (5, 6) Transportelemente (9', 9'') zum Aufnehmen jeweils einer Auflaufspule (4) definiert verschiebbar gelagert sind und
- - daß die Transportelemente (9', 9'') von der Transporteinheit (5) auf die Transporteinheit (6) und umgekehrt überführbar sind.
2. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transportelemente
(9', 9'') jeweils einen Aufsteckdorn (24) zur Aufnahme
einer Ablaufspule (4) aufweisen.
3. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelachse (M) des
Aufsteckdornes (24) parallel zur Neigung (E) der
liftartigen, die Transportelemente (9', 9'') vertikal
verlagernden Transporteinheit (6) verläuft.
4. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach Anspruch 1
und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Transporteinheit (5) eine Vorrichtung (35) und die
Transporteinheit (6) eine Vorrichtung (33) zur definierten
Verlagerung der Transportelemente (9', 9'') entlang ihrer
Führungskörper (7 bzw. 27) besitzen.
5. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung (35) als Endloszugmittel (10) ausgebildet ist,
das mit Mitnehmern (16, 16') bestückt und durch einen
reversierbaren Antrieb (20) beaufschlagbar ist.
6. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach einem der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Vorrichtung (33) als Gewindespindel (36) ausgebildet ist,
die über einen reversierbaren Antrieb (37) beaufschlagbar
ist.
7. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach einem der
vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Transportelemente (9', 9'') jeweils eine
Kupplungseinrichtung (25) zum Anschließen des
Transportelementes (9', 9'') an einen Mitnehmer (16, 16')
des Endloszugmittels (10) der Transporteinheit (5)
aufweisen.
8. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Endloszugmittel (10)
mehrere, vorzugsweise fünf, im gleichen gegenseitigen
Abstand (a) angeordnete Mitnehmer (16) aufweist.
9. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (35) der
Transporteinheit (5) eine Verlagerung der
Transportelemente (9', 9'') zwischen einer
Spulposition (III), einer Übergabeposition (II) und einer
Zwischenposition (IV) ermöglicht.
10. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß das Endloszugmittel (10) zwei
zwischen Umlenkrädern (31, 32) der Transporteinheit (5)
verlagerbare Mitnehmer (16') aufweist.
11. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Transporteinheit (6) einen
zwischen einer Aufsteckposition (I) und einer
Übergabeposition (II), die im Bereich der
Transporteinheit (5) liegt, verlagerbaren
Transportschlitten (28) aufweist.
12. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß der Transportschlitten (28)
eine Fixiereinrichtung (29) zum temporären Festlegen eines
der Transportelemente (9', 9'') besitzt.
13. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach einem der
vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Antriebe (20, 37) als Schrittmotoren ausgebildet sind.
14. Kreuzspulen herstellende Textilmaschine nach einem der
vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ansteuerung der Schrittmotoren (20, 37) über eine
elektronische Steuereinrichtung (38) erfolgt.
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