DE19825865A1 - Wasserbett mit Schwingungseinrichtung zur Übertragung von akustischen Schwingungen auf den Wasserkern - Google Patents
Wasserbett mit Schwingungseinrichtung zur Übertragung von akustischen Schwingungen auf den WasserkernInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Wasserbett (1) mit einem Wasserkern (2), einer diesen umhüllenden Matratze (5), einer Sicherheitsfolie (4) und einem Holzboden (6), an dessen Unterseite (6a) über Befestigungselemente (23) eine Schwingungseinrichtung (7) zur Übertragung von akustischen Schwingungen auf den Wasserkern (2) angeordnet ist. DOLLAR A Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Wasserbett (1) dieser Art zu schaffen, dessen Schwingungseinrichtung (7) sich bei äußerst wirksamer Körperschallübertragung durch eine gegenüber den herkömmlichen Lautsprechern erheblich geringere elektrische Leistung auszeichnet. DOLLAR A Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Schwingungseinrichtung (7) aus einem in einem Gehäuse (12) mit fest darin angeordneter Schwingspule (13) an einer Aufhängeeinrichtung (15, 16) schwingbeweglich befestigten Magneten (14) besteht, der über ein flexibles Schwingungsmedium (22) die Schwingungen auf den Holzboden (6) des Wasserbettes (1) überträgt, während das sich jeweils in die entgegengesetzte Richtung zu den Schwingungen bewegende Gehäuse (12) die von ihm ausgehenden Schwingungen direkt über die Befestigungselemente (23) auf den Holzboden (6) überträgt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Wasserbett mit einem
Wasserkern, einer diesen umhüllenden Matratze, einer
Sicherheitsfolie und einem Holzboden, an dessen
Unterseite über Befestigungselemente eine
Schwingungseinrichtung zur Übertragung von akustischen
Schwingungen auf den Wasserkern angeordnet ist.
Bei einem bekannten Wasserbett dieser Art der
Anmelderin besteht die Schwingungseinrichtung aus einer
in Öffnungen im Holzboden angeordneten Lautsprechern,
deren Durchtrittöffnung von einem Abdeckgitter abgedeckt
ist. Die Schwingspule dieser Lautsprecher treibt durch
die Kraft der Magnete die Lautsprechermembran an, die
wiederum die Schwingungen über die darüber befindliche
Luftsäule durch das Abdeckgitter hindurch auf den
Wasserkern überträgt. Neben dem hohen konstruktiven und
montagetechnischen Aufwand ist dieses Wasserbett mit dem
Nachteil einer relativ hohen elektrischen Leistung von
etwa 200 W pro Lautsprecher behaftet, was neben der
unerläßlichen Wasserbettheizung die elektrischen
Betriebskosten entsprechend ansteigen läßt.
Von diesem nächstkommenden Stand der Technik
ausgehend, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein
bezüglich der verwendeten Werkstoffe unbedenkliches
Wasserbett der eingangs genannten Gattung zu schaffen,
dessen Schwingungseinrichtung sich bei äußerst wirksamer
Körperschallübertragung durch eine gegenüber einem
herkömmlichen Lautsprecher erheblich geringere
elektrische Leistung auszeichnet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst,
daß die Schwingungseinrichtung aus einem in einem Gehäuse
mit fest darin angeordneter Schwingspule an einer
Aufhängeeinrichtung schwingbeweglich befestigten Magneten
besteht, der sich jeweils in die entgegengesetzte
Richtung zu den Schwingungen des Gehäuses bewegt, wobei
sämtliche dieser Schwingungen über ein flexibles
Schwingungsmedium und die Befestigungselemente auf den
Holzboden des Wasserbettes übertragbar sind. Diese
Schwingungseinrichtung wird mit lediglich vier
Holzschrauben oder entsprechenden vier Schrauben-Mutter-
Verbindungen mit Unterlegscheiben am Holzboden des
Wasserbettes befestigt, ohne daß dieser durch
entsprechende, bisher notwendige Durchtrittsöffnungen
geschwächt werden muß, wobei zudem die
Schwingungseinrichtung eine nominale elektrische Leistung
zwischen 25 W und 30 W und eine maximale von 50 W
erfordert. Die Resonanzfrequenz befindet sich zwischen
25 Hz und 250 Hz, während die Impedanz ca. 4 Ohm beträgt.
Vorteilhaft besteht das Schwingungsmedium aus einer
entropieelastischen Scheibe, die zwischen der Oberseite
eines Gehäusedeckels und der Unterseite des Holzbodens
angeordnet ist. Diese Scheibe kann aus geschlossen- oder
offenzelligem Schaumgummi oder aus einem Schaumkunststoff
hergestellt sein, wozu sich geschlossenzelliger
polyethylen-Schaumstoff oder ein Zell- oder
Naturkautschuk als besonders vorteilhaft erwiesen haben,
da diese Stoffe gesundheitsunschädlich sind. Die
Befestigungselemente für das Gehäuse bestehen nach einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung aus
Holzschrauben oder aus einer nachspannbaren Schrauben-
Mutter-Verbindung mit Feder-Unterlegscheiben. Die
letztere Verbindung ist besonders vorteilhaft, da sie bei
einem eventuellen, durch die Schwingungen induzierten
Lösen der Muttern problemlos nachgespannt werden kann.
Die Aufhängeeinrichtung des Magneten ist von einer
flexiblen, an seinem Randbereich fest mit dem Gehäuse
verbunden Scheibe gebildet, in deren Zentrum der
schwingbewegliche Magnet mit einer Schraubenverbindung
befestigt ist. Die Scheibe selbst ist aus einer mit
Durchgangsöffnungen versehenen Fiberglasscheibe
hergestellt.
Um unabhängig von der Lage der Person(en) auf dem
Wasserbett eine günstige Körperschallübertragung erzielen
zu können, ist das Wasserbett mit bis zu
sechs Schwingungseinrichtungen an seiner Bodenunterseite
versehen, die längs- und quersymmetrisch angeordnet sind.
Von diesen Schwingungseinrichtungen ist nach einer
besonders vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung
mindestens eine an der Bodenunterseite in Höhe des
Oberkörperbereiches der auf dem Wasserkern aufliegenden
Person angebracht.
Um aufgrund der Schwingungen und des dadurch
bedingten engen Körperkontaktes des Wasserkerns mit der
Haut des Benutzers jegliche Gesundheitsschäden
auszuschließen, die beispielsweise von mit bestimmten
Weichmachern versehenen PVC-Folien ausgehen, bestehen die
Sicherheitsfolie und die den Wasserkern umhüllende Folie
aus Diisodecylphthalat (DIDP), mithin aus einer Folie,
die auch zur Verpackung von Lebensmitteln unbedenklich
geeignet ist.
Um bei nur wenigen an der Bodenunterseite
angeordneten Schwingungseinrichtungen eine günstige
Verteilung der Schallübertragung auf den Wasserkern zu
erzielen, ist zwischen der Sicherheitsfolie und der
Oberseite des Holzbodens des Wasserbettes eine flexible
Bodenmatte aus einem geschlossenzelligen Polyethylen
angeordnet.
Mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in
den Zeichnungen dargestellt. Dabei zeigen:
Fig. 1 die Draufsicht auf ein Wasserbett mit zwei
auf der Symmetrielängsachse an der Unterseite
angeordneten Schwingungseinrichtungen,
Fig. 2 die Schnittansicht entlang der Linie II-II
von Fig. 1,
Fig. 3 die Draufsicht auf ein Wasserbett mit
insgesamt 6 sowohl längs- als auch quersymmetrisch
angeordneten Schwingungseinrichtungen an dessen
Bodenunterseite und mit einer zwischen der
Sicherheitsfolie und dem Holzboden angeordneten flexiblen
Bodenmatte,
Fig. 4 die Schnittansicht entlang der Linie IV-IV
von Fig. 3,
Fig. 5 die Ausschnittvergrößerung V von Fig. 2 und
Fig. 6 die Ausschnittvergrößerung VI von Fig. 4.
Das Wasserbett 1 gemäß den Fig. 1 bis 4 besteht
im wesentlichen aus einem Wasserkern 2, der in einer
umhüllenden Folie 3 eingeschlossen ist, aus einer
Sicherheitsfolie 4 zum Auffangen des Wasserkerns 2 bei
Undichtwerden der Folie 3, einer die Folie 3 einhüllenden
Matratze 5 und einem Holzboden 6, an dessen Unterseite 6a
zur Übertragung von akustischen Schwingungen auf den
Wasserkern 2 eine Schwingungseinrichtung 7 angeordnet
ist.
Die Ausführungsform der Fig. 1 und 2
unterscheidet sich von der Ausführungsform der Fig. 3
und 4 nicht nur durch die Anzahl der
Schwingungseinrichtungen 7, sondern auch dadurch, daß bei
letzterer (s. hierzu Fig. 6) zwischen der Oberseite 6b
des Holzbodens 6 und der Sicherheitsfolie 4 unterhalb der
Matratze 5 zur besseren Schwingungsverteilung eine
flexible Bodenmatte 8 aus einem geschlossenzelligen
Polyethylen angeordnet ist.
Wie am anschaulichsten aus den Fig. 2 und 4
entnommen werden kann, bestehen die Randeinfassungen 9
des Wasserbettes 1 aus einem ausgehärteten
Polyurethankern, der in geschmacklich, dem Wasserbett 1
angepaßten Stoffen eingeschlagen ist. Sowohl die
Sicherheitsfolie 4 als auch die den Wasserkern 2
umhüllende Folie 3 bestehen aus Diisodecylphthalat
(DIDP), mithin aus einem Kunststoff, in welchen auch
Lebensmittel unbedenklich verpackt werden können, weil er
völlig gesundheitsunschädlich ist.
Gemäß Fig. 1 sind auf der Längssymmetrieachse 10 des
Wasserbettes 1 in etwa gleichem Abstand voneinander sowie
von den Randeinfassungen 9 zwei
Schwingungseinrichtungen 7 und im Ausführungsbeispiel der
Fig. 3 symmetrisch zur selben Symmetrielängsachse 10 als
auch zur Symmetriequerachse 11 insgesamt sechs
Schwingungseinrichtungen 7 symmetrisch angeordnet.
Wie aus dieser Anordnung der
Schwingungseinrichtungen 7 auf den Wasserbetten 1 der
Fig. 1 und 3 entnommen werden kann, befindet sich
mindestens eine Schwingungseinrichtung 7 an der
Bodenunterseite 6a in Höhe des Oberkörperbereiches der
auf dem Wasserkern 2 aufliegenden Person.
Wie aus den Fig. 5 und 6 ersichtlich ist, besteht
eine jede Schwingungseinrichtung 7 aus einem Gehäuse 12
mit einer fest darin an ihrer Innenseite 12a angeordneten
Schwingspule 13. Diese Gehäuseinnenseite 12a ist
kreiszylindrisch ausgebildet. Die Schwingspule 13 umfaßt
mit geringem Abstand einen kreiszylindrisch ausgebildeten
Magneten 14, der über eine Schraube 15 an einer
Aufhängevorrichtung 16 in Richtung des Doppelpfeiles 17
schwingbeweglich befestigt ist. Die Scheibe 16 ist von
einer flexiblen, an seinem Randbereich 16a fest mit dem
Gehäuse 12 verbundenen Scheibe aus Fiberglas hergestellt,
die zur Erhöhung ihrer Elastizität und damit ihrer
Schwingbeweglichkeit mit nicht dargestellten
Durchtrittsöffnungen versehen ist.
Außerdem sind in einem Randbereich des Gehäuses 12
zwei nebeneinanderliegende Klemmanschlüsse 18 zur
Klemmung von Kabeln entsprechender Polarität angeordnet.
Die Klemmanschlüsse 18 sind über elektrische
Leitungen 18a und 18b mit den beiden Enden der
Schwingspule 13 verbunden. Am Außenumfang des Gehäuses 12
befinden sich Kühlrippen 19 zur Ableitung der
Widerstandswärme.
Das Gehäuse 12 ist an seiner Oberseite von einem
Deckel 20 verschlossen, der oberhalb des
Schraubenkopfes 15a der Schraube 15 eine
Durchtrittsöffnung 21 aufweist, die wiederum von einer
Scheibe 22 als flexibles Schwingungsmedium abgedeckt ist.
Über dieses flexible Schwingungsmedium 22 in Form einer
entropieelastischen Scheibe aus geschlossen- oder
offenzelligem Schaumgummi oder aus einem Schaumkunststoff
wird das Gehäuse 12 mit seinem Gehäusedeckel 20 über
Schrauben 23 gegen die Unterseite 6a des Holzbodens 6
verspannt. Diese Verspannung kann auch mit einer Schraub-
Mutter-Verbindung mit Feder-Unterlegscheiben erfolgen,
wobei die Schraubenköpfe in eine Senkausnehmung auf der
Oberseite 6a des Holzbodens 6 eingelassen sind.
Die Ausführungsform des Wasserbettes 1 gemäß den
Fig. 3, 4 und 6 unterscheidet sich vom
Ausführungsbeispiel der Fig. 1, 2 und 5 lediglich
dadurch, daß bei ersterem zwischen der Oberseite 6b des
Holzbodens 6 und der Unterseite der Sicherheitsfolie 4
die flexible Bodenmatte 8 aus beispielsweise einem
geschlossenzelligen Polyethylen angeordnet ist, um damit
eine weiche Schallverteilung über die gesamte
Auflagerfläche 6b des Holzbodens 6 zu erzielen.
Allerdings ist diese Verteilung auch mit
Schwingungsverlusten in bezug auf den Wasserkern 2
verbunden, da die flexible Bodenmatte 8 auch eine
dämpfende Wirkung ausübt.
1
Wasserbett
2
Wasserkern
3
Folie des Wasserkerns
2
4
Sicherheitsfolie
5
Matratze
6
Holzboden
6
a Unterseite des Holzbodens
6
6
b Oberseite des Holzbodens
6
7
Schwingungseinrichtung
8
Bodenmatte
9
Randeinfassung
10
Längssymmetrieachse
11
Quersymmetrieachse
12
Gehäuse
12
a Innenseite des Gehäuses
13
Schwingspule
14
Magnet
15
,
23
Schrauben
15
a Schraubenkopf
16
Scheibe
16
a Randbereich der Scheibe
17
Doppelpfeil
18
Klemmanschluß
18
a,
18
b elektrische Leitungen
19
Kühlrippe
20
Deckel des Gehäuses
12
20
a Oberseite des Deckels
20
21
Durchtrittsöffnung
22
Schwingungsmedium
Claims (10)
1. Wasserbett mit einem Wasserkern, einer diesen
umhüllenden Matratze, einer Sicherheitsfolie und einem
Holzboden, an dessen Unterseite über Befestigungselemente
eine Schwingungseinrichtung zur Übertragung von
akustischen Schwingungen auf den Wasserkern angeordnet
ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwingungseinrichtung (7) aus einem in einem
Gehäuse (12) mit fest darin angeordneter
Schwingspule (13) an einer Aufhängeeinrichtung (15, 16)
schwingbeweglich befestigten Magneten (14) besteht, der
sich jeweils in die entgegengesetzte Richtung zu den
Schwingungen des Gehäuses (12) bewegt, wobei sämtliche
dieser Schwingungen über ein flexibles
Schwingungsmedium (22) und die Befestigungselemente (23)
auf den Holzboden (6) des Wasserbettes (1) übertragbar
sind.
2. Wasserbett nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Schwingungsmedium (22) aus einer entropieelastischen
Scheibe besteht, die zwischen der Oberseite (20a) eines
Gehäusedeckels (20) und der Unterseite (6a) des
Holzbodens (6) angeordnet ist.
3. Wasserbett nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das
Schwingungsmedium (22) aus geschlossen- oder
offenzelligem Schaumgummi oder aus einem Schaumkunststoff
besteht.
4. Wasserbett nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Befestigungselemente (23) für das Gehäuse (12) aus
Holzschrauben oder aus einer Schrauben-Mutter-Verbindung
mit Feder-Unterlegscheiben bestehen.
5. Wasserbett nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufhängeeinrichtung (15, 16) des Magneten (14) von einer
flexiblen, an seinem Randbereich (16a) fest mit dem
Gehäuse (12) verbundenen Scheibe (16) gebildet ist, in
deren Zentrum der schwingbewegliche Magnet (14) mit einer
Schraubverbindung (15) befestigt ist.
6. Wasserbett nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Scheibe (16) aus
einer mit Durchgangsöffnungen versehenen Fiberglasscheibe
hergestellt ist.
7. Wasserbett nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß bis
zu sechs Schwingungseinrichtungen (7) an der
Bodenunterseite (6a) des Holzbodens (6) eines
Wasserbettes (1) symmetrisch angeordnet sind.
8. Wasserbett nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine Schwingungseinrichtung (7) an der
Bodenunterseite (6a) in Höhe des Oberkörperbereiches der
auf dem Wasserkern (2) aufliegenden Person angebracht
ist.
9. Wasserbett nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Sicherheitsfolie (4) und die den Wasserkern (2)
umhüllende Folie (3) aus Diisodecylphthalat (DIDP)
bestehen.
10. Wasserbett nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Sicherheitsfolie (4) und der Oberseite (6b)
des Holzbodens (6) des Wasserbettes (1) eine flexible
Bodenmatte (8) aus einem geschlossenzelligen Polyethylen
angeordnet ist.
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Country Status (1)
| Country | Link |
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- 1998-06-10 DE DE1998125865 patent/DE19825865C2/de not_active Expired - Fee Related
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: VONTANA INDUSTRIE GMBH & CO KG, 45739 OER-ERKENSCH |
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| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |