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DE19825795A1 - Vorrichtung in der Form einer Kassette zur Aufnahme/Halterung von Behältnissen - Google Patents

Vorrichtung in der Form einer Kassette zur Aufnahme/Halterung von Behältnissen

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DE19825795A1
DE19825795A1 DE1998125795 DE19825795A DE19825795A1 DE 19825795 A1 DE19825795 A1 DE 19825795A1 DE 1998125795 DE1998125795 DE 1998125795 DE 19825795 A DE19825795 A DE 19825795A DE 19825795 A1 DE19825795 A1 DE 19825795A1
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DE
Germany
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plate
guide
guide plate
holding
cassette
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DE1998125795
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Ludger Tepasse
Rainer Dienert
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Volkswagen AG
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Sarnatech Paulmann and Crone GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N3/00Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for
    • B60N3/10Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of receptacles for food or beverages, e.g. refrigerated
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B60N3/106Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of receptacles for food or beverages, e.g. refrigerated for receptables of different size or shape with adjustable clamping mechanisms

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Passenger Equipment (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vor­ richtung in der Form einer Kassette zur Aufnahme/Hal­ terung von Behältnissen.
Die bekannten Trinkbecherhalter, sogenannte Cupholder, haben den großen Nachteil, daß sie viel Platz beanspruchen und deswegen in Fahrzeugen, wie bei­ spielsweise Autos, Boote, Flugzeuge, Wohnwagen, äußerlich an einer Armatur angebracht werden.
Dies hat den weiteren Nachteil, daß diese Cupholder nicht verstaut werden können und somit immer sichtbar bleiben und somit nicht im Einklang zum Gesamt­ erscheinungsbild des Fahrzeuginnenraumes stehen.
Andere Cupholder, welche in eine Konsole oder Schalttafel integriert werden können, benötigen eben­ falls viel Platz und können wegen Platzmangel nicht in ergonomischer Reichweite der Fahrzeuginsassen, insbeson­ dere des Fahrzeugführers, installiert werden, weil wich­ tige Funktionen im Zusammenhang mit der Sicherheit be­ vorzugt in ergonomischer Reichweite angebracht werden.
Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, einen Cupholder zur Verfügung zu stellen, welcher wenig Platz beansprucht und in ergonomischer Reichweite des Fahrzeugführers und der Beifahrer in der Armatur, in der Mittelkonsole oder in der Verlängerung der Mittelkonsole verstaut werden kann und sich harmonisch ins Gesamter­ scheinungsbild des Fahrzeuginnenraumes integriert.
Dieser Cupholder soll mittels herkömmlicher Technik in kostengünstiger und einfacher Herstellungs­ weise produziert werden können, und soll deshalb aus we­ nigen, voll funktionsfähigen Einzelteilen bestehen.
Dieser Cupholder soll außerdem stabil und leicht zu reinigen sein und betriebssicher funktionie­ ren.
Außerdem soll er bei der Herstellung des Fahrzeuges oder auf Wunsch des Fahrzeughalters nach­ träglich in einen dafür vorgesehenen Bauraum in den oben genannten Stellen eingebaut werden können.
Dieser Cupholder soll insbesondere durch den Fahrzeugführer derart in Betrieb genommen und nach Ge­ brauch wieder außer Betrieb gesetzt werden können, daß er in seiner Aufmerksamkeit auf den jeweiligen Verkehr weder gestört noch abgelenkt wird.
Dieser Cupholder soll nicht nur in Fahrzeuge sondern auch beispielsweise in Küchen und in Möbeln, wie Nachttische, insbesondere in Spitälern, Altersheimen, Kindergärten, Wohnmobilen, etc. eingebaut werden können.
Dieser Cupholder soll also überall eingebaut werden können und soll ohne Fremdenergie, wie elektri­ scher Strom, funktionieren.
Eine teilweise manuelle Betätigung wird dabei nicht als Fremdenergie angesehen.
Cupholder, welche diese Ziele erfüllen, sind in EP 0 739 774 A1 und EP 0 760 309 A1 beschrieben.
Es ist ein weiteres Ziel der vorliegenden Er­ findung, eine Alternative zu diesen Cupholdern zur Ver­ fügung zu stellen.
Mit dem neuen Cupholder sollen auch Behältnis­ se mit verschiedenen Durchmessern gehalten werden kön­ nen.
Dieser Cupholder soll in Gebrauchsposition ei­ ne erhöhte Standfestigkeit der eingeführten Behältnisse gewährleisten.
Alle oben erwähnten Ziele werden mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung erreicht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Form einer Kassette zur Aufnahme/Halterung von Behältnissen, insbesondere Flaschen, Dosen, Becher, Gläser, ist da­ durch gekennzeichnet, daß
  • - ein Kassettengehäuse mit oder ohne Oberteil wenigstens ein erstes Führungselement 1 und wenigstens ein Steuerungselement 2 aufweist,
  • - eine Führungsplatte 3 wenigstens zwei Lager 4, 5 und wenigstens ein zweites Führungselement 6 auf­ weist, wobei die ersten Führungselemente 1 und die zwei­ ten Führungselemente 6 aufeinander abgestimmt sind,
  • - eine Halteplatte 7 zwei Lager 8, 9 und we­ nigstens einen Aufnahmeteil 10 für die oben genannten Behältnisse aufweist,
  • - die Führungsplatte 3 und die Halteplatte 7 über in den entsprechenden Lager 4, 5, 8, 9 drehbar ge­ lagerte Hebel 11, 12 miteinander verbunden sind, wobei die Höhe der Anhebung beim Ausfahren in die Gebrauchspo­ sition, resp. der Absenkung beim Einfahren in die Aus­ gangsposition der Halteplatte 7 bezüglich dem Niveau der Führungsplatte 3 und die Neigung der Halteplatte 7 in vollständig ausgefahrener Gerauchsposition durch die Länge der Hebel 11, 12 bestimmt wird,
  • - wenigstens ein Hebel 11 so ausgebildet ist, daß er mit dem im Kassettengehäuse vorhandenen Steue­ rungselement 2 derart in Verbindung steht, daß eine Zwangsführung zur Anhebung, resp. zur Absenkung der Hal­ teplatte 7 vorhanden ist, und wobei diese Anhebung, resp. Absenkung über alle vorhandenen Hebel 11, 12, aus­ gehend von dem Hebel 11, welcher mit dem Steuerungsele­ ment 2 in Verbindung steht, synchron erfolgt, und
  • - die Führungsplatte 3 und alle daran fixier­ ten Teile aus dem Kassettengehäuse ausfahrbar, resp. einfahrbar sind.
Bevorzugte Ausführungsformen dieser erfindungsgemäßen Vorrichtung sind in den abhängigen Ansprü­ chen definiert.
Im folgenden Teil werden unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 6 mögliche Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung beschrieben.
Fig. 1 zeigt von schräg vorne her betrachtet eine erfindungsgemäße Vorrichtung ohne Oberteil in Ge­ brauchsposition mit einem eingeführten Behältnis.
Fig. 2 zeigt in der Draufsicht eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit Oberteil in Gebrauchsposi­ tion mit einem eingeführten Behältnis.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit Oberteil in Gebrauchsposi­ tion mit einem eingeführten Behältnis.
Fig. 4 zeigt von schräg vorne her betrachtet eine erfindungsgemäße Vorrichtung ohne Oberteil in der Ausgangsposition.
In dieser Figur sind Ausbrüche vorhanden.
Fig. 5 zeigt in der Draufsicht eine erfindungsgemäße Vorrichtung ohne Oberteil in der Ausgangs­ position.
Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung ohne Oberteil in der Ausgangs­ position.
Dabei werden Ausführungsformen, wie sie in den abhängigen Ansprüchen definiert sind, normalerweise nicht wiederholt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aspektes und der Machbarkeit aus jedem geeigneten Material gemäß vorge­ gebenen Anforderungen, wie zum Beispiel Beständigkeit im Gebrauchstemperaturbereich, insbesondere von -40°C bis +90°C, hergestellt sein.
Geeignete Materialien sind beispielsweise Kunststoffe, insbesondere geeignete thermoplastische, gegebenenfalls verstärkte Kunststoffe, wie modifizierte Polypropylene, Acrylnitril-Butadien-Styrol-Polymere (ABS), oder Metalle und Legierungen davon, wie etwa Alu­ minium, Stahlbleche, Zinklegierungen (Zink-Druckguß), einschließlich geeignete Kombinationen davon.
Die äußeren Abmessungen der Kassette sind in etwa wie folgt: Höhe 27 mm, Breite 116 mm, Tiefe 220 mm.
In Gebrauchsposition hat die Kassette eine Ge­ samtlänge von 280 mm.
An beiden schmalen Seitenwänden 20 des Kasset­ tengehäuses sind je eine gerade Führungsschiene 1 und je eine Führungsnut 2 vorhanden.
Die Führungsnut 2 ist so lange geradlinig ge­ halten, bis der Klappmechanismus in Abhängigkeit der je­ weiligen Platzverhältnisse aufklappbar ist.
Um ein Aufklappen zu gewährleisten ist die Führungsnut 2 anschließend kurvenförmig ausgebildet.
Die schmalen Seitenwände 20 weisen je eine Rastbohrung 29 auf.
In den Kassettenboden 23 sind zwei Fettbremsen 27 integriert.
Eine Schenkelfeder 25, welche für das teilwei­ se Ausfahren der Führungsplatte 3 mit den daran fixier­ ten Teilen verantwortlich ist, wird an mehreren Stellen im Kassettenboden 23 gehalten.
Im Kassettenboden 23 ist der Umlenkhebel 24 mittig gelagert.
Das Auslenken des Umlenkhebels 24 wird durch zwei Anschläge 30 begrenzt.
Der Kassettenboden 23 kann eine oder zwei Sta­ bilisierungsrippen 31 aufweisen, welche das Vibrieren der Bodenplatte 14 in der Ausgangsposition reduzieren oder verhindern.
Der Kassettenboden 23 hat wenigstens einen An­ schlag 32, welcher das Überdrücken oder das Zerstören des Sicherungsmechanismus verhindert.
Dieser Anschlag 32 verhindert auch das Beschä­ digen der Schenkelfeder 25 durch Überdrückung.
Der Oberteil des Kassettengehäuses kann die Form eines Deckels 33 haben.
Dieser Deckel 33 ist aus Stabilitätsgründen aus einem Metall, wie ein gewalztes Stahlblech, herge­ stellt.
Der Deckel 33 kann Laschen 34 zur Fixierung der erfindungsgemäßen Vorrichtung aufweisen.
Der Deckel 33 kann in beliebiger Form mit dem Kassettengehäuse verbunden sein, beispielsweise durch Verclipsen, Verschrauben, etc.
Die geometrische Form der Führungsplatte 3 ist abhängig von dem zur Verfügung stehenden Bau- und Ar­ beits-, respektive Funktionsraum, und kann linear oder radial ausgeführt werden.
Es ist selbstverständlich, daß die Form der Führungsplatte 3 und die Form der schmalen Seitenwände 20 der Kassette jeweils aufeinander abgestimmt sein müs­ sen.
Die Führungsplatte 3 hat einen Frontbereich zur Aufnahme einer Blende 35 und zwei gerade Schenkel 36 sowie zwei Ausnehmungen 10 zur Aufnahme der Behältnisse.
Die Führungsplatte 3 hat zwei in den Schenkeln 36 seitlich angeordnete Zahnsegmente 26, welche in kraftschlüssiger Verbindung mit den genannten Fettbrem­ sen 27 stehen.
Beide Schenkel 36 der Führungsplatte 3 haben je eine gerade Führungsschiene 6, welche auf die im Ge­ häuse vorhandenen Führungsschienen 1 abgestimmt sind.
An jedem Schenkel 36 der Führungsplatte 3 ist ein Kugelkäfig 28 montiert, welcher in die jeweilige Rastbohrung 29 in der schmalen Seitenwand 20 der Kasset­ te eingreift.
Ein unterhalb der Führungsplatte 3 vorhandener Anschlag dient der Übertragung der von der Schenkelfe­ der 25 ausgehenden Federkraft zum teilweisen Ausfahren der Führungsplatte 3 mit allen daran fixierten Teilen.
Die Führungsplatte 3 ist über verschiedene He­ bel 11, 12, 17 mit der Bodenplatte 14 und der Halteplat­ te 7 verbunden.
Ein Paar von ersten Hebeln ist als Kulissenhe­ bel 11 ausgebildet. Jeder dieser Hebel 11 hat zwei La­ gerpunkte, welche als Schnapphaken - auch Clip genannt - ausgebildet sind.
An einem Ende eines solchen Hebels 11 befindet sich ein Nocken 21, welcher in die entsprechende, sich in der schmalen Seitenwand 20 der Kassette befindliche Führungsnut 2 eingreift.
Diese Hebel 11 verbinden die Führungsplatte 3 mit der Halteplatte 7.
Ein Mittelhebel 12 hat drei Lagerpunkte und ist mit der Halteplatte 7, der Führungsplatte 3 und der Bodenplatte 14 mittels als Achsen dienenden Stiften ver­ bunden.
Ein Doppelhebel 17 hat zwei Lagerpunkte und ist mit der Führungsplatte 3 und der Bodenplatte 14 mit­ tels als Achsen dienenden Stiften verbunden.
Auf der unteren Seite der Bodenplatte 14, wel­ che als Aufstandsfläche der einzuführenden Behältnisse dient, befindet sich eine starr angebrachte offene Steuerungskurve 22.
In diese Steuerungskurve 22 greift der im Kas­ settenboden 23 beweglich angeordnete Umlenkhebel 24 ein.
Der Umlenkhebel 24 wird von der Steuerungskur­ ve 22 im entsprechenden Moment geführt und rastet an entsprechender Position.
Die von der Schenkelfeder 25 ausgehende Feder­ kraft unterstützt diesen Mechanismus.
Die Halteplatte 7 hat zwei Ausnehmungen 10 zur Aufnahme der Behältnisse.
An die Halteplatte 7 sind zwei mit Federkraft 18 vorgespannte, drehbar gelagerte Haltearme 19 fixiert.
Halteplatte 7 und Haltearme 19 sind derart aufeinander abgestimmt, daß ein variabler Raum 10 für die Aufnahme von Behältnissen mit verschiedenen Durch­ messern gebildet wird.
Die vorgespannten Haltearme 19 gewährleisten ein Einklemmen der eingeführten Behältnisse, was zu ei­ ner erhöhten Stabilität führt.
Die Haltearme 19 weisen Erhöhungen auf, welche das Einführen der Behältnisse erleichtern.
Beim Ausfahren der Führungsplatte 3 entsteht ein zwangsmäßiges Zusammenspiel zwischen der Führungs­ nut 2 und den Nocken 21 an den Kulissenhebeln 11.
Dieses Zusammenspiel setzt sich zwangsmäßig und synchron über die Halteplatte 7, den Mittelhebel 12, das in der Führungsplatte 3 für den Mittelhebel 12 vor­ handene Lager 5, die Bodenplatte 14 und den Doppelhebel 17 bis hin zum in der Führungsplatte 3 vorhandenen Lager 13 für den Doppelhebel 17 fort.
Beim Einfahren sind diese Abläufe identisch, aber die erzielte Wirkung ist umgekehrt.
Mit der Länge der Hebel 11, 12, 17 wird die Höhe der Anhebung, resp. Absenkung der Halteplatte 7 und der Bodenplatte 14 bestimmt.
Dieser zwangsmäßige und synchrone Bewegungs­ ablauf bewirkt, daß beim Ausfahren der Führungsplatte 3 die Halteplatte 7 angehoben und die Bodenplatte 14 abge­ senkt wird.
Beim Einfahren der Führungsplatte 3 wird die Halteplatte 7 abgesenkt, und die Bodenplatte 14 wird an­ gehoben.
Es sind folgende Varianten möglich:
  • 1. Das Kassettengehäuse ist beweglich, und die Führungsplatte mit allen daran fixierten Teilen ist fest montiert.
  • 2. Eine bewegliche Abdeckung ersetzt das Kas­ settengehäuse und übernimmt die Funktion der zwangswei­ sen und synchronen Bewegung.
    Dabei ist die Führungsplatte fest montiert.
  • 3. Das Kassettengehäuse und die Führungsplatte sind derart gehalten, daß sie gegeneinander beweglich sind.
Ein in ein Fahrzeug oder ein in ein Möbelstück eingebauter erfindungsgemäßer Cupholder wird wie folgt in Betrieb genommen:
Durch push-Betrieb, beziehungsweise Eindrücken der Blende 35 mit den daran fixierten Teilen in Richtung hinterer Bereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Steuerungskurve 22 entriegelt, und durch die Kraft der Schenkelfeder 25 wird die Führungsplatte 3 mit den daran fixierten Teilen in entgegengesetzter Richtung teilweise ausgefahren.
Anschließend wird die Führungsplatte 3 mit den daran fixierten Teilen manuell in die Gebrauchsposi­ tion herausgezogen, wobei die Halteplatte 7 und die Bo­ denplatte 14 zwangsmäßig und synchron angehoben, resp. abgesenkt werden.
Beim Erreichen der Gebrauchsposition arretie­ ren die Kugelkäfige 28 in den Rastbohrungen 29.
Damit ist die erfindungsgemäße Vorrichtung betriebsbereit.
Ein Behältnis wird wie folgt in den Cupholder eingeführt:
Der Bodenteil eines Behältnisses wird in leichter nach außen gerichteter Schräglage an die Erhö­ hung 37 am Haltearm 19 und der Federkraft 18 entgegen­ wirkend gedrückt.
Anschließend wird so lange gegen die Feder­ kraft 18 gedrückt bis genügend Freiraum 10 für die Auf­ nahme des Behältnisses entstanden ist.
Das Behältnis wird dann durch diesen Freiraum 10 hindurch auf die Bodenplatte 14 gestellt.
Das Behältnis wird durch die auf den Haltearm 19 wirkende Federkraft 18 gehalten.
Bei Nichtbedarf wird die erfindungsgemäße Vorrichtung wie folgt in die Ausgangsposition zurückge­ führt:
Die Behältnisse werden entfernt.
Dabei klappen die Haltearme 19 unter Einwir­ kung der Federkraft 18 in ihre Ausgangspositionen zu­ rück.
Dann wird die Blende 35 mit den daran fixier­ ten Teilen in Richtung hinterer Bereich der erfindungsgemäßen Vorrichtung so lange geschoben, bis die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Steuerungskurve 22 ver­ riegelt.
Bei dieser Rückführung werden die Halteplatte 7 und die Bodenplatte 14 zwangsmäßig und synchron abge­ senkt, respektive angehoben. Bei dieser Rückführung wird auch die Schenkelfeder 25 vorgespannt.
In der vorliegenden Erfindung werden die fol­ genden Bezugszeichen verwendet:
Bezugszeichenliste
1
erstes Führungselement (Führungsschiene)
2
Steuerungselement (Führungsnut)
3
Führungsplatte
4
,
5
,
13
Lager in der Führungsplatte
6
zweites Führungselement (Führungsschiene)
7
Halteplatte
8
,
9
Lager in der Halteplatte
10
Aufnahmeteil (Raum)
11
Hebel (Kulissenhebel)
12
Hebel (Mittelhebel)
14
Bodenplatte
15
,
16
Lager in der Bodenplatte
17
Hebel (Doppelhebel)
18
Feder im Haltearm
19
19
Haltearm
20
schmale Seitenwände des Kassettengehäuses
21
Nocken
22
Steuerungskurve
23
Kassettenboden
24
Umlenkhebel
25
Federkraft (Schenkelfeder)
26
Zahnsegment
27
Fettbremse
28
Kugelkäfig
29
Rastbohrung
30
Anschläge
31
Stabilisierungsrippe
32
Anschlag
33
Deckel
34
Laschen
35
Blende
36
Schenkel
37
Erhöhung

Claims (12)

1. Vorrichtung in der Form einer Kassette zur Aufnahme/Halterung von Behältnissen, insbesondere Fla­ schen, Dosen, Becher, Gläser, dadurch gekennzeichnet, daß
  • - ein Kassettengehäuse mit oder ohne Oberteil wenigstens ein erstes Führungselement (1) und wenigstens ein Steuerungselement (2) aufweist,
  • - eine Führungsplatte (3) wenigstens zwei La­ ger (4, 5) und wenigstens ein zweites Führungselement (6) aufweist, wobei die ersten Führungselemente (1) und die zweiten Führungselemente (6) aufeinander abgestimmt sind,
  • - eine Halteplatte (7) zwei Lager (8, 9) und wenigstens einen Aufnahmeteil (10) für die oben genann­ ten Behältnisse aufweist,
  • - die Führungsplatte (3) und die Halteplatte (7) über in den entsprechenden Lager (4, 5, 8, 9) dreh­ bar gelagerte Hebel (11, 12) miteinander verbunden sind, wobei die Höhe der Anhebung beim Ausfahren in die Ge­ brauchsposition, resp. der Absenkung beim Einfahren in die Ausgangsposition der Halteplatte (7) bezüglich dem Niveau der Führungsplatte (3) und die Neigung der Halte­ platte (7) in vollständig ausgefahrener Gebrauchspositi­ on durch die Länge der Hebel (11, 12) bestimmt wird,
  • - wenigstens ein Hebel (11) so ausgebildet ist, daß er mit dem im Kassettengehäuse vorhandenen Steuerungselement (2) derart in Verbindung steht, daß eine Zwangsführung zur Anhebung, resp. zur Absenkung der Halteplatte (7) vorhanden ist, und wobei diese Anhebung, resp. Absenkung über alle vorhandenen Hebel (11, 12), ausgehend von dem Hebel (11), welcher mit dem Steue­ rungselement (2) in Verbindung steht, synchron erfolgt, und
  • - die Führungsplatte (3) und alle daran fi­ xierten Teile aus dem Kassettengehäuse ausfahrbar, resp. einfahrbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Führungsplatte (3) noch ein drit­ tes Lager (13) aufweist, über welches ein Haltebügel, welcher als Aufstandsfläche der einzuführenden Behält­ nisse dient, drehbar gelagert ist, welcher beim Ausfah­ ren der Führungsplatte (3) unter Einwirkung der Schwer­ kraft in die Gebrauchsposition fällt und beim Einfahren der Führungsplatte (3) zwangsläufig in seine Ausgangspo­ sition zurückgeführt wird.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge­ kennzeichnet, daß
  • - die Führungsplatte (3) noch ein drittes La­ ger (13) aufweist,
  • - die Führungsplatte (3), die Halteplatte (7) und eine Bodenplatte (14), welche zwei Lager (15, 16) aufweist und als Aufstandsfläche der einzuführenden Be­ hältnisse dient, über in den entsprechenden Lagern (4, 5, 8, 9, 13, 15, 16) drehbar gelagerte Hebel (11, 12, 17) miteinander verbunden sind, wobei die Höhe der Anhe­ bung, resp. Absenkung der Halteplatte (7) und die Absen­ kung, resp. Anhebung der Bodenplatte (14) bezüglich dem Niveau der Führungsplatte (3) und die Neigung der Halte­ platte (7) und der Bodenplatte (14) in vollständig aus­ gefahrener Gebrauchsposition unabhängig voneinander sind und durch die jeweilige Länge der Hebel (11, 12, 17) be­ stimmt werden, und
  • - wenigstens ein Hebel (11) so ausgebildet ist, daß er mit dem im Kassettengehäuse vorhandenen Steuerungselement (2) derart in Verbindung steht, daß eine Zwangsführung zur Anhebung, resp. Absenkung der Halteplatte (7) und zur Absenkung, resp. Anhebung der Bodenplatte (14) vorhanden ist, und wobei diese Anhe­ bung, resp. Absenkung über alle vorhandenen Hebel (11, 12, 17) synchron erfolgt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteplatte (7) we­ nigstens einen, vorzugsweise zwei, mit Federkraft (18) vorgespannten, drehbar gelagerten Haltearm (19) auf­ weist, wobei die Halteplatte (7) und der Haltearm (19) derart aufeinander abgestimmt sind, daß ein variabler Raum (10) für die Aufnahme der Behältnisse gebildet wird, und daß gegebenenfalls der Haltearm (19) und/oder die Halteplatte (7) und/oder die Bodenplatte (14) mit solchen Mitteln ausgerüstet sind, welche die Reibung zwischen diesen Mitteln und den zu haltenden Behältnis­ sen und somit deren Standfestigkeit erhöht, beispiels­ weise an den Haltearm (19) angebrachte elastische Lip­ pen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das erste Führungsele­ ment (1) im Kassettengehäuse und das zweite Führungsele­ ment (6) in der Führungsplatte (3) als aufeinander abge­ stimmte, gerade oder radiale führungsschienen (1, 6) ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kassettengehäuse an seinen beiden schmalen Seitenwänden (20) je ein Steue­ rungselement (2) in der Form einer geraden und/oder kur­ venförmigen Führungsnut (2) aufweist, und daß zwei sol­ che Hebel (11) vorhanden sind, welche je einen Nocken (21) haben, welcher in die entsprechende Führungsnut (2) eingreift und von ihr geführt wird.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsplatte (3) und alle daran fixierten Teile mittels einem entriegel­ baren Sicherungsmechanismus in der Kassette gehalten wird.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Sicherungsmechanismus eine entwe­ der an der Bodenplatte (14) oder an der Führungsplatte (3) oder an der Halteplatte (7) starr angebrachte offene Steuerungskurve (22) und einen im Kassettenboden (23) beweglich angeordneten Umlenkhebel (24) umfaßt, wobei dieser Umlenkhebel (24) von der Steuerungskurve (22) im entsprechenden Moment geführt wird und an entsprechender Position rastet, und wobei dieser Mechanismus von einer Federkraft (25) unterstützt wird.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Ausfahren der Füh­ rungsplatte (3) mit allen daran fixierten Teilen teil­ weise oder vollständig mittels Federkraft (25) oder mit­ tels elektrischem Antrieb erfolgt.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsplatte (3) und die Kassette mit solchen aufeinander abgestimmten Mitteln ausgerüstet sind, welche ein dosiertes Gegenein­ anderbewegen gewährleisten.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Führungsplatte (3) wenigstens ein seitlich angeordnetes Zahnsegment (26) aufweist, welches in kraftschlüssiger Verbindung mit einer entsprechenden in den Kassettenboden (23) integrierten Fettbremse (27), auch Softbremse oder Silikonbremse genannt, steht, und so das Ausfahren und das Einfahren der Führungsplatte (3) mit allen daran fixierten Teilen dosiert.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß sie in Gebrauchspositi­ on arretiert ist, beispielsweise durch eine Kombination von Kugelkäfig (28) und Rastbohrung (29).
DE1998125795 1997-06-10 1998-06-10 Vorrichtung in der Form einer Kassette zur Aufnahme und/oder Halterung von Behältnissen Expired - Fee Related DE19825795B4 (de)

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