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Die
Erfindung betrifft einen schubladenartigen Einschub in einem Innenausstattungsteil
eines Kraftfahrzeuges nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Ein
derartiger Einschub ist beispielsweise aus der
DE 44 15 732 C2 bekannt.
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Wenn
ein derartiger Einschub im seitlich außen liegenden Bereich einer
Instrumententafel eines Kraftfahrzeuges angeordnet ist und vor dem
Aussteigen nicht in seine Nichtgebrauchslage zurückverlagert wird, befindet
sich der Einschub beim Aus- und Einsteigen eines Fahrzeugnutzers
in dessen Bewegungsbereich und kann beispielsweise mit den Knien des
Fahrzeugnutzers kollidieren. Um hierbei eine Beschädigung des
Einschubes zu verhindern, ist als "Sollbruchstelle" eine Schnappverbindung zum Beispiel
zwischen der Aufstandsfläche
und den Parallelogrammlenkern vorgesehen. Wird durch die beschriebene äußere Gewalteinwirkung
die Schnappverbindung aufgehoben, kann der Fahrzeugnutzer die Schnappverbindung
und damit die Funktionsfähigkeit
des Einschubs wieder herstellen. Falls dies jedoch nicht geschieht
und der Einschub dennoch in das Innere der Instrumententafel eingeschoben
wird, besteht die Gefahr, dass nach dem Einschieben die außer Eingriff
stehenden Elemente des Einschubs die Einschuböffnung in der Instrumententafel
derart hintergreifen, dass der Einschub sich in der Einschuböffnung verklemmt
und ein Herausziehen des Einschubs in seine Gebrauchslage nachfolgend
nicht mehr möglich
ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn an der Vorderseite
des Einschubs eine Blende angeordnet ist, die in der Nichtgebrauchslage
des Einschubs bündig
mit der Verkleidung der Instrumententafel abschließt, so dass
ein Hintergreifen der Blende ohne Zuhilfenahme eines Werkzeuges
nicht möglich
ist.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, die oben beschriebene Fehlfunktion des Einschubs
nach einem vorangegangenen Ausklipsen zu vermeiden.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Einschub mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Kerngedanke
der Erfindung ist es hierbei, die Schnappverbindung zwischen dem
Lenker und der Aufstandsfläche
bzw. der Aufnahme so zu gestalten, dass einerseits in der Gebrauchslage
eine stabile Verbindung gewährleistet
ist, also die bestimmungsgemäße Funktion
des Einschubes beispielsweise als Getränkehalter sichergestellt ist.
Andererseits wird die Schnappverbindung erfindungsgemäß jedoch
so ausgelegt, dass in der zusammengeklappten Nichtgebrauchslage
die ausgeklipste Schnappverbindung mit nur geringem Kraftaufwand
wieder eingeklipst werden kann. Hierdurch kann der Fahrzeugnutzer den
Einschub ohne weiteres wieder selbst reparieren.
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Das
Einklipsen erfolgt gemäß einer
vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung während der Verlagerung des Einschubes
in das Innenausstattungsteil selbsttätig, indem im Bereich der Einschuböffnung eine
Einrichtung vorgesehen ist, die als Anlauframpe wirkt und eine Kraft
auf die beteiligten Elemente des Einschubs ausübt, die zu einem selbsttätigen Einklipsen
der Schnappverbindung führt.
Hierdurch wird erreicht, dass der Einschub "sich selbst wieder repariert". Damit wird die
Funktion des Einschubs auch nach vorangegangenem Ausklipsen ohne
weiteres Zutun des Fahrzeugnutzers sichergestellt und eine Reklamation
durch den Fahrzeugnutzer vermieden. Neben der erhöhten Kundenzufriedenheit
wird auch eine Verringerung der Reparaturkosten erreicht.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein
mögliches
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend
näher erläutert. Die
einzige Figur zeigt einen erfindungsgemäßen Einschub in der Seitenansicht, in
schematischer Darstellung.
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Ein
in seiner Gesamtheit mit 1 bezeichneter schubladenartiger
Einschub ist an einem Innenausstattungsteil 2 eines Kraftfahrzeuges
derart angeordnet, dass der Einschub 1 in seiner flach
zusammengeklappten Nichtgebrauchslage im Inneren des Innenausstattungsteils 2 aufgenommen
werden kann. Hierzu weist das Innenausstattungsteil 2 eine
Einschuböffnung 3 auf.
Der Einschub 1 weist eine Aufstandsfläche 4 sowie eine Aufnahme 5 auf,
die über vordere
und hintere Lenker 6 bzw. 7 miteinander verbunden
sind.
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Der
Einschub 1 ist bevorzugt als Getränkehalter in einem als Instrumententafel
ausgebildeten Innenausstattungsteil 2 ausgeführt. In
der mit durchgezogenen Linien dargestellten ausgeklappten Gebrauchslage
befindet sich der Einschub 1 vor dem Innenausstattungsteil 2 und
kann zum Einstellen eines Getränkebehälters 8 in
eine an der Aufnahme 5 ausgebildete Einstellöffnung 9 verwendet
werden. In der mit gestrichelten Linien dargestellten zusammengeklappten
Nichtgebrauchslage des Einschubs 1 liegen Aufstandsfläche 4 und
Aufnahme 5 aneinander. In dieser Nichtgebrauchslage kann
der Einschub 1 in die Einschuböffnung 3 in das Innere
des Innenausstattungsteils 2 eingeschoben werden.
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Abweichend
von der zeichnerischen Darstellung, in der sich der Einschub 1 in
seiner zusammengeklappten Nichtgebrauchslage vor dem Innenausstattungsteil 2 befindet,
erfolgt die Überführung des Einschubs 1 von
der ausgeklappten Gebrauchslage in die zusammengeklappte Nichtgebrauchslage
tatsächlich
jedoch während
der Einschubbewegung in Richtung des Pfeils 10. Mit der
Einschubbewegung werden die Lenker 6 und 7 entsprechend
dem Pfeil 11 selbsttätig
nach oben verschwenkt und können anschließend vollständig in
das Innere des Innenausstattungsteils 2 eingeschoben werden.
Hierzu ist die Höhe
h des Einschubs 1 im zusammengeklappten Zustand kleiner
als die Höhe
H der Einschuböffnung 3.
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Das
Zusammenklappen des Einschubs 1 erfolgt in an sich bekannter
Wiese durch eine nicht näher
dargestellte Zwangssteuerung, die schematisch durch eine Anlaufkante 3a für die Lenker 7 dargestellt ist.
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Die
vorderen und hinteren Lenker 6 bzw. 7 sind paarweise
zu beiden Seiten von Aufstandsfläche 4 und
Aufnahme 5 angeordnet und bilden ein Viergelenk mit Parallelogrammlenkern.
Hierdurch erfolgt mit dem Verschwenken der Lenker 6 und 7 eine Parallelbewegung
der Aufstandsfläche 4 zur
Aufnahme 5, bis Aufstandsfläche 4 und Aufnahme 5 aneinander
liegen.
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Die
Lenker 6 und 7 sind über vordere und hintere obere
Schwenklager 21 bzw. 22 an der Aufnahme 5 schwenkbar
angeordnet. An ihren unteren Endabschnitten sind die Lenker 6 und 7 über vordere und
hintere untere Schwenklager 23 bzw. 24 mit der Aufstandsfläche 4 verbunden.
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Erfindungsgemäß sind die
Bereiche der vorderen unteren Schwenklager 23 als Schnappverbindungen
ausgebildet. Hierzu ist am Lenker 6 ein Schwenkzapfen 25 vorgesehen,
der mit einer an der Aufstandsfläche 4 angeordneten
Lageröffnung 26 zusammenwirkt.
Die Lageröffnung 26 ist
im Querschnitt kreisrund und weist einen Durchmesser D auf. Die
Lageröffnung 26 ist
an der Unterseite der Aufstandsfläche 4 nach unten offen
und hat somit die Form eines Kreissegmentes, mit einem Kreisbogen von
mehr als 180°,
bevorzugt mehr als 240°,
besonders bevorzugt 270° bis
300°. Die
Randbereiche 26a der Lageröffnung 26 sind etwas
abgerundet, um das Einklipsen zu erleichtern. Die lichte Weite der
Lageröffnung 26 ist
mit d bezeichnet.
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Der
Schwenkzapfen 25 hat die Form einer Ellipse, mit einer
Hauptachse A sowie einer Nebenachse B. Die Länge der Hauptachse A entspricht dem
Durchmesser D der Lageröffnung 26,
während die
Länge der
Nebenachse B in etwa der lichten Weite d der Lageröffnung 26 entspricht.
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Der
elliptische Schwenkzapfen 25 ist hinsichtlich seiner Winkelausrichtung
so am Lenker 6 angeordnet, dass der Schwenkzapfen 25 in
der ausgeklappten Gebrauchslage des Einschubs 1 formschlüssig in
der Lageröffnung 26 gehalten
wird. Erfolgt nun in dieser Position eine hohe äußere Krafteinwirkung, zum Beispiel
durch unabsichtliches Anstoßen
eines Nutzers des Kraftfahrzeuges beim Aus- oder Einsteigen, kann
aufgrund der Elastizität
der Lageröffnung 26 der
Schwenkzapfen 25 aus der Lageröffnung 26 ausklipsen.
Durch das Ausklipsen der Aufstandsfläche 4 werden weitergehende
Beschädigungen
am Einschub 1 verhindert.
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Bei
ausgeklipstem Einschub 1 ist es nun durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung
in der zusammengeklappten Position des Einschubs 1 ohne
weiteres möglich,
den Schwenkzapfen 25 wieder in die Lageröffnung 26 einzuführen. Die
lichte Weite d der Lageröffnung 26 ist
hierbei so bemessen, dass Schwenkzapfen 25 und Lageröffnung 26 mit
geringer Überdeckung
und damit ohne großen
Kraftaufwand miteinander verrasten und verrastet bleiben.
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Das
Einklipsen der Schnappverbindung geschieht bevorzugt selbsttätig während des
Einschiebens des Einschubes 1 in die Öffnung 3 gemäß Pfeil 11.
Durch die Erfindung ist beim nächsten
Herausziehen des Einschubs 1 aus der Einschuböffnung 3 der Einschub 1 wieder
gebrauchsfähig.
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Zum
selbsttätigen
Einklipsen ist an einer Begrenzung 3b der Einschuböffnung 3 eine
nicht dargestellte Anlauframpe vorgesehen, die die Elemente des
Einschubs 1 im Sinn eines Einklipsens der Schnappverbindung
zusammendrückt.
Bevorzugt ist die Anlauframpe an einer unteren Begrenzung 3b angeordnet
und übt
eine Kraft auf die vorderen Lenker 6 aus, durch die die
gegenüber
der Lageröffnung 26 liegenden
Schwenkzapfen 25 in die Lageröffnung 26 hineingedrückt werden.
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In
der Regel weist der Einschub 1 ein Gehäuse auf (nicht dargestellt),
das in die Einschuböffnung 3 eingesetzt
ist und die einzelnen Bestandteile des Einschubs 1 aufnimmt.
Demzufolge ist die Anlauframpe in der Regel daher nicht unmittelbar
an der Begrenzung 3b der Einschuböffnung 3 angeordnet, sondern
an der Innenseite des Gehäuses.
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Bevorzugt
sind die Schwenkzapfen 25 an den beiden vorderen Lenkern 6 über eine
Traverse an der Unterseite der Aufstandsfläche 4 miteinander verbunden,
wodurch die Stabilität
des Einschubs 1 erhöht
wird. Die Traverse eignet sich in vorteilhafter Weise als Anlauffläche für die Anlauframpe,
da sie auf beide Schwenkzapfen 25 eine in Richtung der
Lageröffnungen 26 gerichtete
Kraft ausüben
kann.
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Unter
den Begriff "elliptischer
Schwenkzapfen 25" fallen
selbstverständlich
auch Schwenkzapfen 25 mit einem ovalen Querschnitt, ebenso
wie Schwenkzapfen 25 mit einem rechteckförmigen Querschnitt
mit abgerundeten Ecken.
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Abweichend
vom dargestellten Ausführungsbeispiel
mit elliptischen Schwenkzapfen 25 und einseitig offenen
Lageröffnungen 26 fallen
unter die Erfindung alle denkbaren Ausführungsformen mit einer Schnappverbindung,
die in der Gebrauchslage des Einschubs 1 einerseits einen
großen
Widerstand gegen Ausklipsen bietet, dabei im Missbrauchsfall dennoch
ein Ausklipsen ermöglicht
und andererseits in der zusammengeklappten Lage des Einschubs 1 nach
einem vorangegangenen Ausklipsen mit nur geringem Kraftaufwand ein
erneutes Einklipsen ermöglicht.
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Die
Erfindung kann in analoger Weise auch an einem Einschub
1 mit
einer "feststehenden" Aufstandsfläche
4 und
einer höhenveränderlichen
Aufnahme
5, wie an sich aus der
DE 44 15 732 C2 bekannt,
realisiert werden, mit einer Schnappverbindung zwischen wenigstens
einem Lenker
6 oder
7 und der Aufnahme
5.