DE19824797B4 - Beutelherstellungsvorrichtung und Verfahren zum Herstellen von Folienbeutel - Google Patents
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Abstract
Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln, insbesondere Getränkefolienbeuteln (2), bei welchem zumindest zwei Folien (4, 6) zugeführt werden, die als Seitenfolien (8) der Folienbeutel dienen, die Folien aufeinandergelegt werden und an den zukünftigen Seitenkanten der Folienbeutel miteinander verbunden werden, die so miteinander verbundenen Folien abgeführt und entlang der Verbindung geschnitten werden um einzelne Folienbeutel zu bilden, wobei ein Ausgleich eventuell auftretender Unterschiede in den Folienmaterialmengen, die jeweils von den zumindest zwei Folien (4, 6) in Zuführrichtung (20) für jeweils einen Folienbeutel vorgesehen sind, durch Streckung derjenigen Folie erreicht wird, die für einen Folienbeutel die kleinere Folienmaterialmenge bereitstellt, wobei die Streckung durch kurzzeitiges Halten der zu streckenden Folie (4, 6) an zwei in Zuführrichtung (20) beabstandeten Stellen (54, 56) und gleichzeitiges Erhöhen der Folienspannung zwischen den zwei Haltepunkten (54, 56) erreicht wird.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln, bei welchem zumindest zwei Folien, die als Seitenfolien der Folienbeutel dienen, aufeinandergelegt, miteinander verbunden und zu einzelnen Folienbeuteln zerschnitten werden, und eine Beutelherstellungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
- Bei einem Folienbeutelherstellungsprozeß werden zumindest zwei Folien zugeführt, die als Seitenfolien des Folienbeutels dienen. Die Zuführung erfolgt im allgemeinen von entsprechenden Vorratsrollen. Die einzelnen Folien werden aufeinandergelegt und zumindest dort, wo sich die Seitenkanten der Folienbeutel befinden werden, miteinander verschweißt oder verklebt. Im Anschluß daran werden die so miteinander verbundenen Folienstränge entlang der Verbindungen zerschnitten, um einzelne Folienbeutel zu bilden. Zwischen die Seitenfolien kann eine Bodenfolie gelegt werden, die im Bereich des zukünftigen Bodens des Folienbeutels zwischen die Seitenfolien geschweißt bzw. geklebt wird und durch Auseinandertalten Raum für das Füllgut bietet. Außerdem übernimmt diese Bodenfolie eine Standbodenfunktion. Die so hergestellten und an drei Seitenkanten verschlossenen Folienbeutel können dann z.B. einer Füllstation zugeführt werden, in der durch die noch nicht verschlossene vierte Kante das Füllgut eingefüllt wird und daraufhin diese vierte Kante der zwei Seitenfolien miteinander verschweißt oder verklebt wird.
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DE 4114255 A1 zeigt eine Vorrichtung zur Kontrolle und zum Ausrichten der Länge einer ersten kontinuierlichen Folienbahn relativ zu einer zweiten Bahn, mit der sie verbunden wird. Dies dient zur Bildung einer fertigen Verpackung, die Taschen zur Aufnahme von Gegenständen aufweist. Hierzu ist die Koordination einer Klebebahn und einer Verpackungsbahn notwendig. Falls die Klebebahn der Verpackungsbahn vorausgeht, wird die Geschwindigkeit der Klebebahn verzögert, um so eine Spannung in der Bahn zu schaffen, die zur einer Längenausdehnung führt. - Ebenso beschäftigt sich die
DE 4225061 A1 mit dem Überwachen und Kontrollieren der Relativbewegung von bedrucktem und vorgeformtem Verpackungsmaterial. Zum Deh nen von Weichfolien ohne Papierrücken wird ein Stößel offenbart, an dem Stangen befestigt sind, mit denen die Folie gegen eine andere feststehende Stange gedrückt werden kann, so dass bei einem Hindurchwandern des Materials dieses gedehnt wird. - Die Patentschrift DE 4446104 C2 offenbart ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen eines Getränkebehälters. Das Dokument offenbart das Zuführen von Vorder- und Rückseitenfolien von Vorratsrollen und das Zuführen einer Bodenfolie von einer Vorratsrolle. Weiterhin wird das Verbinden der Seitenkanten der Getränkebehälter mit einer Siegeleinrichtung offenbart. Auch wird das Schneiden der zusammengeschweißten Folienbahnen zu Beuteln offenbart.
- Die Folienstränge, die der Schweißeinrichtung zugeführt sind, sind in der Regel bereits mit entsprechenden Aufdrucken über das zu enthaltene Produkt in dem Folienbeutel versehen. So ist bereits vor dem Zuführen zu der Schweiß- bzw. Klebeeinrichtung für jeden einzelnen Folienstrang genau festgelegt, wieviel Folienmaterial für einen Folienbeutel jeweils vorgesehen ist. Dabei können jedoch geringfügige Abweichungen in der für einen Folienbeutel vorgesehenen Folienmaterialmenge vorhanden sein. Dies kann z.B. durch eine unpräzise Aufdruckmaschine für den Aufdruck hervorgerufen sein. Außerdem ergeben sich durch den Abrollvorgang auf der Vorratsrolle unterschiedliche Dehnungen für das Folienmaterial, je nachdem ob auf der Vorratsrolle viel oder wenig Folienmaterial aufgerollt ist. Bei den großen Durchsätzen, die heutzutage bei automatisierten Herstellungsanlagen üblich sind, addieren sich derartige Abweichungen, auch wenn sie im einzelnen gering sind, immer weiter auf, so daß es zu einer unerwünschten Verschiebung des aufgedruckten Musters gegenüber den Seitenkanten des zukünftigen Folienbeutels kommen kann. Dieses Problem wird umso schwerwiegender, wenn zusätzlich zu dem Aufdruck noch weitere Merkmale vorgesehen sind, wie z.B. ein Einsteckloch für einen Trinkhalm bei einem Getränkefolienbeutel, der gegenüber seiner eigentlichen Position verschoben wird.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Verfahren und eine Vorrichtung anzugeben, bei welchem Abweichungen der Menge des Folienmateriales, das für die einzelnen Seiten des Folienbeutels vorgesehen ist, verhindert werden.
- Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und eine Beutelherstellungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 15 gelöst.
- Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren werden zunächst zumindest zwei Folienstränge zugeführt, die die Seitenfolien der Folienbeutel bilden sollen. Die Folien werden aufeinandergelegt und miteinander an den zukünftigen Seitenkanten der Folienbeutel verbunden. Evtl. auftretende Unterschiede in den Folienmaterialmengen, die von den zumindest zwei Folien in Zuführrichtung für jeweils einen Folienbeutel vorgesehen sind, werden durch Streckung derjenigen Folie ausgeglichen, die für einen Folienbeutel die kleinere Folienmaterialmenge bereitstellt.
- Vor dem Klebe- bzw. Schweißprozeß wird dementsprechend ein Verfahrensschritt eingeführt, der zum Ausgleich der evtl. verschiedenen Folienmaterialmengen führt. Auf diese Weise ist sichergestellt, daß die einzelnen Folienstränge lagerichtig aufeinander zu liegen kommen, bevor sie miteinander verbunden werden. Ein wenn auch nur geringfügiger Versatz kann auf diese Weise verhindert werden, so daß ein Aufaddieren der Fehllage verhindert wird. Indem nur immer jene Folie gestreckt wird, die im aktuellen Fall weniger Folienmenge für einen Folienbeutel in Zuführrichtung zur Verfügung stellt, reagiert das Verfahren auf jede Änderung der Umstände sofort.
- Gemäß dem Verfahren wird die Streckung durch ein Halten der zu streckenden Folie an zwei beabstandeten Stellen und gleichzeitiges Erhöhen der Folienspannung zwischen den Haltepunkten erreicht. Dieses Verfahren ermöglicht eine sehr präzise Streckung der Folie. Dabei kann vorgesehen sein, daß die Folie an den Haltepunkten fest eingeklemmt wird, so daß die Streckung in dem Folienabschnitt zwischen den Haltepunkten geschieht.
- Die Erhöhung der Folienspannung kann auf einfache Weise mit Hilfe eines Streckkörpers erreicht werden, der die zu streckende Folie über die gesamte Breite zwischen den zwei Haltepunkten seitlich aus der unbeeinflußten Transportbahn auslenkt. Durch die seitliche Ausdenkung wird die Folienbahn gestreckt.
- Welche der Streckungseinrichtungen an den zumindest zwei zugeführten Folien gerade aktiv ist, richtet sich danach, welche der Folienbahnen zu strecken ist. Dies kann automatisch erfolgen oder aber manuell gesteuert werden. Sind die Folienmaterialmengen, die jeweils von den zumindest zwei Folien in Zuführrichtung für jeweils einen Folienbeutel vorgesehen sind, für die beiden Folien annähernd gleich, so kann es vorteilhaft sein, wenn eine der Folien z.B. durch eine langsamere Zuführung permanent vorgedehnt wird. Die andere Folie wird dann gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren entsprechend gestreckt.
- Es sind verschiedene Möglichkeiten zur Erfassung der Folienmaterialmenge, die einem Folienbeutel in Zuführrichtung zugedacht ist, möglich. In besonders vorteilhafter Ausgestaltung des Verfahrens sind an der zugeführten Folie jeweils Markienungen vorgesehen, die auf dem Folienmaterial in Abständen aufgebracht sind, die der Folienmaterialmenge entsprechen, die jeweils für einen Folienbeutel bereitgestellt wird. Durch Messen des Abstandes dieser Markierungen läßt sich leicht feststellen, wieviel Folienmaterial bei der jeweiligen Folie für einen Folienbeutel vorgesehen ist. Ist der Abstand der einzelnen Markierungen kleiner als die Ausdehnung, die ein zukünftiger Folienbeutel in Zuführrich tung aufweisen soll, so wird an diesem Folienmaterial eine entsprechende Streckung durchgeführt, bis die jeweiligen Markierungen den gewünschten Abstand aufweisen.
- Die Markierungen können durch Kerben, Löcher oder strukturelle Merkmale gebildet werden. Eine einfachere Realisierung ist jedoch eine Markierung, die optisch erfaßt werden kann. Eine solche Markierung läßt sich leicht auf dem zuzuführenden Folienmaterial im Vorhinein aufdrucken, z.B. in dem Prozeß bei welchem die Aufschrift auf dem zukünftigen Folienbeutel auf der Folie aufgebracht wird. Dazu ist kein zusätzlicher Verfahrensschritt nötig. Zudem lassen sich optische Markierungen auf sehr leichte Weise detektieren und auswerten.
- Diese Markierungen können in einem Bereich des zugeführten Folienmaterials aufgebracht sein, der vor der endgültigen Bildung des Folienbeutels abgeschnitten wird. Besonders sparsam ist es jedoch, wenn die Markierung in einem Bereich vorgesehen wird, der später die Seitenfolie eines jeweiligen Folienbeutels bildet. Auf diese Weise braucht kein Folienmaterial verschwendet werden, um die Markierung zu entfernen. Eine Markierung, die optisch ausgelesen werden kann, kann dabei sehr klein und dementsprechend nicht störend ausgebildet sein. Ebenso läßt sich die optische Markierung in dem sowieso vorhandenen Aufdruck des Folienbeutels integrieren, oder es kann ein Teil des vorhandenen Aufdruckes selbst als optische Markierung eingesetzt werden.
- Das Verfahren kann an Foliensträngen durchgeführt werden, die eine Breite senkrecht zur Zuführrichtung haben, die genau einem Folienbeutel entspricht. Besonders effizient läßt sich das Verfahren jedoch einsetzen, wenn das zugeführte Folienmaterial eine Breite hat, die mehreren Folienbeuteln entspricht, so daß mehrere Folienbeutel nebeneinander und gleichzeitig den einzelnen Produktionsschritten unterzogen werden. Die so nebeneinander produzierten Folienbeutel werden dann in einem anschließenden Prozeß voneinander getrennt. Bei Einsatz eines derartigen Parallelverfahrens ist eine einzelne Markierung, die jeweils für eine Reihe parallel hergestellter Folienbeutel gültig ist, ausreichend.
- Die erfindungsgemäße Beutelherstellungsvorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens weist eine Meßeinrichtung zur Erfassung der Menge an Folienmaterial der jeweils zugeführten Folien auf, welches in Zuführrichtung für die Herstellung jeweils eines Folienbeutels vorgesehen ist. Weiterhin weist die erfindungsgemäße Beutelherstellungsvorrichtung eine Streckungseinrichtung für jede zugeführte Folie auf, die derart ausgestaltet ist, daß sie in Antwort auf ein Signal der Meßeinrichtung die jeweilige Folie streckt.
- Vorteilhafterweise ist eine Anzahl optischer Sensoren zur Erfassung von Markierungen auf den zugeführten Folien vorgesehen, aus der die Folienmenge bestimmt werden kann, die von den einzelnen Folien zur Bildung eines einzelnen Folienbeutels bereitgestellt wird. Derartige optische Sensoren gestatten auf leichte Weise eine präzise Messung. Das Signal der optischen Sensoren kann direkt eingesetzt werden, um eine entsprechende Streckung durch die Streckungseinrichtung auszulösen.
- Werden Folien verarbeitet, deren Ausdehnung senkrecht zur Zuführungsrichtung mehreren Folienbeuteln entspricht, so ist ein einzelner Sensor entlang der Breite der zugeführten Folie ausreichend, um die Folienmaterialmenge zu bestimmen, die von der jeweiligen Folie zur Herstellung eines Folienbeutels zur Verfügung gestellt wird.
- Durch die Streckungseinrichtung können auch Unterschiede der Zuführgeschwindigkeit der einzelnen Folienmaterialien ausgeglichen werden. Vorteilhafterweise werden diese jedoch mit Hilfe von Spanneinrichtungen ausgeglichen, die die Folie stromaufwärts der Streckungseinrichtung mit einer konstanten Spannung beaufschlagen. Dies dient zur Erhöhung der Präzision bei der Folienzuführung.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform sowohl des Verfahrens als auch der Vorrichtung ist als Verbindungsmechanismus für die einzelnen Folien ein Schweißvorgang vorgesehen. Bei der erfindungsgemäßen Beutelherstellungsvorrichtung ist dann eine Schweißeinrichtung stromabwärts der Streckungseinrichtung vorgesehen.
- Im folgenden wird eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens anhand einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Beutelherstellungsvorrichtung mit Hilfe der anliegenden Figuren erläutert. Dabei zeigt
-
1 eine schematisierte Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Beutelherstellungsvorrichtung, -
2 einen Ausschnitt eines Folienstranges vor dem Zuführen zu der Verbindungseinrichtung, -
3 einen fertiggestellten Folienbeutel, und -
4a und4b eine Streckungseinrichtung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung. -
3 zeigt einen fertiggestellten Folienbeutel, wie er z.B. zur Aufnahme von Getränken vorgesehen ist. Der Folienbeutel2 besteht aus zwei Seitenfolien, die entlang der Seitenkanten8 miteinander verschweißt sind. Im Bodenbereich ist bei dem gezeigten Beispiel eine Bodenfolie in dem Bereich10 dazwischen geschweißt. Auf diese Weise hat der Folienbeutel2 nach Auseinandertalten der Bodenfolie eine Ausdehnung, die Raum für das Füllgut, z.B. das Getränk, zur Verfügung stellt. Im Anschluß an den Füllvorgang wird der Folienbeutel an der Oberkante12 verschweißt, um verschlossen zu werden. Auf den Seitenfolien sind z.B. Aufdrucke14 über den Inhalt des Folienbeutels vorgesehen. Bei dem gezeigten Beispiel eines Folienbeutels ist nahe der Unterkante der jeweiligen Seitenfolien eine Markierung16 vorgesehen. Das Material des Folienbeutels kann z.B. Aluminiumlaminatfolie sein. - In
1 bezeichnet22 Vorratsrollen, auf denen Folienstränge zur Bildung der Seitenfolien aufgerollt sind Auf den Seitenfolien ist bereits der Aufdruck14 für die einzelnen Folien vorgesehen. Nicht gezeigt ist der Übersicherlichkeit halber die Zuführung der Bodenfolie. Die einzelnen Folien4 ,6 werden z.B. durch an sich bekannte, federbeaufschlagte Spanneinrichtungen24 und um Umlenkrollen26 und28 geführt.29 bezeichnet eine Abzugseinrichtung für die miteinander verbundenen Folien, z. B. rotierende Walzen, die die verschweißten Folien in Richtung20 durch Reibschluß fördern.32 bezeichnet den Schweißkopf einer Schweißeinrichtung30 und34 bezeichnet das Messer einer Schneideinrichtung36 , das sich über die Breite der Folie erstreckt. -
38 ,39 bezeichnet eine Meßeinrichtung, die z.B. durch zwei optische Sensoren38 ,39 gebildet ist, die oberhalb und unterhalb des zusammengeführten Folienstranges ange ordnet sind, um darauf befindliche Markierungen zu detektieren. Die optische Meßeinrichtung ist mit einer Steuerung40 verbunden, die über Signalleitungen42 wiederum mit Streckeinrichtungen46 verkoppelt ist, die an den zugeführten Foliensträngen angreifen können. -
2 zeigt einen Ausschnitt einer zugeführten Folie. Die Laufrichtung des Folienstranges ist wiederum mit 20 bezeichnet. 18 bezeichnet die Schnittkanten, entlang derer die Schneideinrichtung36 den Folienstrang in einzelne Folienbeutel zerschneiden soll. Markierungen16 sind bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel entlang einer solchen zukünftigen Schnittkante vorgesehen. Sie sind bereits zusammen mit den Aufdrucken14 für die einzelnen Folienbeutel auf der Folie aufgedruckt, die von der Vorratsrolle20 abgezogen wird. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel werden zwei Folienbeutel senkrecht zur Laufrichtung gleichzeitig bearbeitet. -
4a und4b zeigen eine Streckungsvorrichtung46 , die bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Einsatz kommt.4 bezeichnet einen Folienstrang, der zu strecken ist. Halteeinrichtungen48 und50 sind in einem Abstand60 in Zuführrichtung20 der Folie vorgesehen. Die Halteeinrichtungen sind z.B. Klammern, die senkrecht zur Transportrichtung20 der Folie aufeinander zubewegt werden können. Ein Streckungskörper52 in Form eines Kolbens, der in Richtung58 bewegbar ist, ist derart angeordnet, daß er sich in Richtung58 auf die Folie4 zubewegen kann. Der Streckungskörper52 erstreckt sich ebenso über die gesamte Breite des Folienmateriales4 . - Das erfindungsgemäße Verfahren wird mit der ersten beschriebenen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung wie folgt durchgeführt: Folienstränge, wie sie als Ausschnitt in der
2 gezeigt sind, werden von den Folienrollen22 abgerollt. Dies geschieht z.B. durch die Zugkraft, die die Abführeinrichtung29 z.B. durch Reibschluß von entsprechenden Förderwalzen auf den Folienstrang ausübt. Die Abfördergeschwindigkeit wird dabei an der Stelle der Abförderwalzen29 konstant gehalten. Die jeweiligen Folienstränge4 ,6 werden durch eine Spanneinrichtung24 mit einer im wesentlichen konstanten Spannung beaufschlagt, bevor sie durch Umlenkrollen26 und28 zusammengeführt werden. In der Darstellung der1 befinden sich auf dem oberen Folienstrang4 der2 entsprechende Aufdrucke14 auf der nach oben weisenden Seite. Analog befinden sich bei der Darstellung der1 auf dem unteren Folienstrang6 entsprechende oder andere Aufdrucke auf der nach unten weisenden Seite. Nach dem Zusammenführen der Folienstränge4 und6 durch die Umlenkrolle28 laufen diese durch die optischen Meßeinrichtungen38 ,39 .39 detektiert die einzelnen Markierungen16 auf dem oberen Folienstrang, während38 die Markierungen auf dem unteren Folienstrang detektiert. Entsprechende Signale dieser optischen Meßeinrichtungen38 ,39 werden an die Steuerung40 weitergeleitet, die aus der Geschwindigkeit der Abfördereinrichtung29 , die der Steuerung40 über die Signalleitung43 zugeführt wird, den Abstand der einzelnen Markierungen16 sowohl für den oberen als auch für den unteren Folienstrang4 bzw.6 errechnet. - Abweichend von der beschriebenen Ausführungsform kann die Steuerung
40 den gemessenen Abstand der einzelnen Markierungen16 in Zuführrichtung auch mit einem vorgegebenen Sollabstand vergleichen. Auf diese Weise ist ein Vergleich der einzelnen Abstände auf den zwei verschiedenen Folien überflüssig. - Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die eine Streckungseinrichtung
46 gemäß den4a undb aufweist, wird die Streckung wie folgt durchgeführt. Wird von einer der Meßeinrichtungen38 ,39 festgestellt, daß eine Folie gestreckt werden muß, so wird ein Signal an die Streckungseinrichtung46 gegeben. Die Halteeinrichtungen48 ,50 bewegen sich auf die Folie4 ,6 zu und halten diese im Abstand60 fest. Gleichzeitig bewegt sich der Stempel52 in Richtung58 auf die Folie zu und zieht diese aus ihrer ursprünglichen Lage seitlich heraus. Auf diese Weise wird eine Streckung erreicht, die nur im Bereich zwischen den Halteeinrichtungen48 ,50 wirkt und so einen Längenunterschied der Folien ausgleicht. - Nachdem durch den entsprechenden Streckungsprozeß die Folienmaterialmenge, die von den einzelnen Folien
4 ,6 für einen Folienbeutel in Zuführungsrichtung zur Verfügung gestellt wird, ausgeglichen ist, werden die zusammengelegten Folienstränge4 ,6 der Schweißeinrichtung30 zugeführt. Der Schweißkopf32 ist so ausgestaltet, daß er beim Absenken auf die zusammengelegten Folien4 ,6 diese entlang der zukünftigen Seitenkanten8 und dem Bodenbereich10 miteinander verschweißt. Dies geschieht durch entsprechend ausgeformte Heizbereiche an dem Schweißkopf32 in an sich bekannter Weise. Nach dem Verschweißen hebt sich der Schweißkopf32 wieder an und die zusammengeschweißten Folienstränge werden der Schneideinrichtung36 zugeführt. Mit Hilfe eines Messers34 wird der zusammengechweißte Folienstrang entlang der Kanten18 zerschnitten, um einzelne Folienbeutel zu bilden. - Die gesamte Beutelherstellungsvorrichtung arbeitet dabei in der Regel taktweise in einem Takt, der der Breite eines Folienbeutels in Zuführrichtung des Folienmateriales entspricht. Wenn in den bisherigen Ausführungen von einer konstanten Geschwindigkeit der Abförderungswalze
29 gesprochen wird, so ist damit gemeint, daß ein konstanter Takt vorliegt und während der einzelnen Taktperioden die Geschwindigkeit konstant gehalten wird. - Abweichend von der beschriebenen Ausführungsform können die Vorratswalzen
22 auch motorgetrieben sein. Wird die Zufuhr einer Folie durch Angreifen der entsprechenden Klammereinrichtung46 gestoppt, oder die Folie gestreckt, so wird das während dieser Zeit von der Vorratsrolle22 abgerollte Folienmaterial durch die Spannvorrichtung24 trotzdem auf konstanter Spannung gehalten. - Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel ist eine Markierung
16 für mehrere Folienbeutel, die senkrecht zur Zuführungsrichtung20 der Folienmaterialien4 ,6 gleichzeitig bearbeitet werden, vorgesehen. Dementsprechend ist entlang der Breite des Folienmaterials auch nurjeweils ein optischer Sensor38 bzw. ein optischer Sensor39 notwendig. Soli Folienmaterial mit mehreren Markierungen entlang der Breite des Folienmaterials verarbeitet werden, so ist eine entsprechende Anzahl von optischen Sensoren entlang der Breite vorzusehen. - Der Aufdruck über den Inhalt der Folienbeutel kann auch direkt als Markierung eingesetzt werden, indem entsprechende charakteristische Merkmale, wie Ecken oder Kanten in dem Bild von den Meßeinrichtungen ausgewertet werden. So kann auf eine zusätzliche Markierung
16 vollständig verzichtet werden. - Ein Sonderfall kann auftreten, wenn die Folienmaterialmenge, die von den einzelnen Foliensträngen jeweils für einen Folienbeutel zur Verfügung gestellt wird, im wesentlichen gleich ist. Es könnte dann dazu kommen, daß die Maschine ständig zwischen den Klemmeinrichtungen der einzelnen Folienstränge
4 ,6 umschalten würde. In diesem Fall kann es zweckmäßig sein, wenn einer der beiden Folienstränge permanent vorgedehnt wird. Der entsprechend andere Folienstrang wird dann auf die oben beschriebene Weise mit der ihm zugeordneten Streckungseinrichtung entsprechend gestreckt und dem permanent vorgedehnten Folienstrang angeglichen. - Die permanente Dehnung kann z.B. erreicht werden, indem der Motor der entsprechenden Vorratsrolle langsamer betrieben wird. Eine andere Möglichkeit ist es, die Spanneinrichtung
24 des entsprechenden Folienstranges mit einer höheren Vorspannung zu versehen. Schließlich ist es auf einfache Weise möglich, die Streckungseinrichtung der permanent vorzudehnenden Folie zur Vordehnung einzusetzen. Die entsprechenden Klemmeinrichtungen40 ,48 ,52 werden in diesem Fall zur Verlangsamung des entsprechenden Folienmateriales eingesetzt, indem sie nicht vollständig den Folientransport stoppen. - Werden mehr als zwei Folienstränge eingesetzt, so kann bei jeder Zuführung ein entsprechender Streckungsmechanismus vorgesehen werden.
- Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren und der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist sichergestellt, daß die Folienmaterialmenge, die von den einzelnen Foliensträngen
4 ,6 für einen Folienbeutel in Zuführrichtung bereitgestellt wird, konstant bleibt. Es lassen sich mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung Genauigkeiten in der Größenordnung von μm erreichen. Auf diese Weise ist auch bei großen Durchsatzmengen und geschwindigkeiten gewährleistet, daß die einzelnen Folien lagerichtig aufeinandergelegt werden und es zu keinem Versatz des Musters oder weiterer Merkmale der Folienbeutel kommen kann.
Claims (18)
- Verfahren zum Herstellen von Folienbeuteln, insbesondere Getränkefolienbeuteln (
2 ), bei welchem zumindest zwei Folien (4 ,6 ) zugeführt werden, die als Seitenfolien (8 ) der Folienbeutel dienen, die Folien aufeinandergelegt werden und an den zukünftigen Seitenkanten der Folienbeutel miteinander verbunden werden, die so miteinander verbundenen Folien abgeführt und entlang der Verbindung geschnitten werden um einzelne Folienbeutel zu bilden, wobei ein Ausgleich eventuell auftretender Unterschiede in den Folienmaterialmengen, die jeweils von den zumindest zwei Folien (4 ,6 ) in Zuführrichtung (20 ) für jeweils einen Folienbeutel vorgesehen sind, durch Streckung derjenigen Folie erreicht wird, die für einen Folienbeutel die kleinere Folienmaterialmenge bereitstellt, wobei die Streckung durch kurzzeitiges Halten der zu streckenden Folie (4 ,6 ) an zwei in Zuführrichtung (20 ) beabstandeten Stellen (54 ,56 ) und gleichzeitiges Erhöhen der Folienspannung zwischen den zwei Haltepunkten (54 ,56 ) erreicht wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erhöhung der Folienspannung mit Hilfe eines Streckkörpers (
52 ) erreicht wird, der die zu streckende Folie (4 ,6 ) über die gesamte Breite zwischen den zwei Haltepunkten (54 ,56 ) seitlich aus der unbeeinflußten Transportbahn auslenkt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die zugeführten Folienmaterialien senkrecht zur Zuführungsrichtung zumindest eine Breite aufweisen, die mehreren Folienbeuteln (
2 ) entspricht, und mehrere Folienbeutel in einer Reihe gleichzeitig aus diesen Folienmaterialien hergestellt werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Folienmaterialmenge, die in Zuführrichtung von einer Folie für jeweils einen Folienbeutel bereitgestellt wird, mit Hilfe von Markierungen (
16 ) ermittelt wird, die an dem Folienmaterial in Abständen aufgebracht sind, die der Folienmaterialmenge entsprechen, die jeweils für einen Folienbeutel bereitgestellt wird. - Verfahren nach den Ansprüchen 3 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils nur eine Markierung (
16 ) für eine Reihe vorgesehen ist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 4 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen (
16 ) optisch erfaßt werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen (
16 ) auf die Folien (4 ,6 ) aufgedruckt sind. - Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Markierungen (
16 ) in einem Bereich der Folien (4 ,6 ) aufgebracht sind, der Teil der Seitenfolien eines Folienbeutels wird. - Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Markierungen Teile eines Informationsausdruckes (
14 ) eingesetzt werden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Folien beim Verbindungsprozeß entlang der zukünftigen Seitenkanten (
8 ) der Folienbeutel miteinander verschweißt werden. - Beutelherstellungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit zumindest einer ersten und einer zweiten Zuführeinrichtung (
22 ,24 ,26 ,28 ) für jeweils eine Folie (4 ,6 ), einer Einrichtung (30 ) zum Verbinden der einzelnen Folien, einer Abfördereinrichtung (29 ) zum Abfördern der verbundenen Folien, einer Schneideinrichtung (36 ) zum Zerschneiden der verbundenen Folien zu einzelnen Folienbeuteln, einer Meßeinrichtung (38 ,39 ) zur Erfassung der Menge an Folienmaterial der zugeführten Folien (4 ,6 ), das in Zuführrichtung für die Herstellung jeweils eines Folienbeuteln vorgesehen ist, und jeweils einer Streckungseinrichtung (46 ) für jede der zumindest zwei zugeführten Folien, die so ausgestattet sind, daß sie in Antwort auf ein Signal der Meßeinrichtung die jeweilige Folie (4 ,6 ) strecken, wobei die Streckungseinrichtung (46 ) zwei in Folientransportrichtung (20 ) beabstandete Klammereinrichtungen (48 ,50 ), die so ausgestaltet sind, daß sie an der zugeführten Folie (4 ,6 ) an zwei beabstandeten Haltepunkten (54 ,56 ) angreifen können, und einen Streckmechanismus (52 ) zwischen den Klammereinrichtungen (48 ,50 ), der so ausgestaltet ist, daß er die zugeführte Folie (4 ,6 ) über die gesamte Folienbreite zwischen den Haltepunkten (54 ,56 ) seitlich auslenken kann, umfaßt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß eine der zumindest zwei Folien (
4 ,6 ) permanent vorgedehnt wird und die andere Folie oder die anderen Folien entsprechend durch Streckung angeglichen werden. - Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Meßeinrichtung eine Anzahl optischer Sensoren (
38 ,39 ) zur Erfassung von Markierungen (16 ) auf den Folien umfaßt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Streckungsmechanismus einen senkrecht zur Folientransportrichtung (
20 ) beweglichen Stempel (52 ) umfaßt, der sich über die gesamte Folienbreite erstreckt. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch eine Ausdehnung senkrecht zur Zuführrichtung der Folien, (
4 ,6 ) die ausreichend ist, Folien zu verarbeiten, deren Breite mehreren Folienbeuteln (2 ) entspricht. - Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erfassung der Folienmaterialmenge, die in Zuführrichtung (
20 ) von den einzelnen Folien (4 ,6 ) zur Herstellung eines Folienbeutels bereitgestellt wird, fürjede zugeführte Folie nur ein Sensor (38 ,39 ) entlang der Breite der zugeführten Folie vorgesehen ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, gekennzeichnet durch Spanneinrichtungen (
24 ) zur Aufrechterhaltung der Spannung der zugeführten Folien (4 ,6 ). - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Verbinden der einzelnen Folien eine Schweißeinrichtung (
30 ,32 ) umfaßt.
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