DE19823876A1 - Mit unterschiedlichen Verbindungen beladenes Bauteil (Biochip) sowie Verfahren zu dessen Herstellung - Google Patents
Mit unterschiedlichen Verbindungen beladenes Bauteil (Biochip) sowie Verfahren zu dessen HerstellungInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Bauteil (Biochip), dessen Oberfläche in räumlich voneinander getrennten Bereichen mit unterschiedlichen Verbindungen, insbesondere Biomuleküle, beladen ist, sowie ein Herstellungsverfahren für solche Bauteile. Mit Oligonukleotiden beladene Biochips werden beispielsweise zur DNA-Sequenzierung eingesetzt. DOLLAR A Das erfindungsgemäße Bauteil ist dadurch gekennzeichnet, daß die räumlich voneinander getrennten Bereiche von einzelnen Körpern (3a, 3b, 3c), deren Stirnflächen (4) mit unterschiedlichen Verbindungen beladen sind, gebildet sind, wobei die Körper (3a, 3b, 3c) mit einem gemeinsamen Träger (5) verbunden sind. DOLLAR A Das zugehörige Verfahren umfaßt im ersten Schritt das Beladen der Oberfläche von mindestens einem Substrat mit jeweils mindestens einer Verbindung. Im zweiten Schritt erfolgt das Heraustrennen mindestens eines Körpers aus dem Substrat, wobei der Körper einen Bereich der beladenen Oberfläche aufweist. Im letzten Schritt wird der herausgetrennte Körper (3a) mit einem Träger (5) verbunden. Die letzten beiden Schritte werden mit unterschiedlichen Verbindungen beladenen Substraten wiederholt, bis alle Körper in den Träger (5) eingefügt sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Bauteil (Biochip), dessen Oberfläche in räumlich
voneinander getrennten Bereichen mit unterschiedlichen Verbindungen,
insbesondere Biomolekülen, beladen ist, sowie ein Verfahren zu dessen
Herstellung.
Solche mit unterschiedlichen Verbindungen beladenen Biochips dienen in der
Biotechnologie zum Nachweis von Substanzen durch deren räumlich
spezifische Anlagerung. So können beispielsweise mit unterschiedlichen
Aminosäuresequenzen beladene Biochips zum spezifischen Nachweis von
Antikörpern verwendet werden. Weiterhin kann mit Hilfe von mit
unterschiedlichen DNA-Sequenzen beladenen Biochips eine
DNA-Sequenzierung vorgenommen werden, da sich einzelsträngige DNA-Abschnitte
an komplementäre Abschnitte anlagern (hybridisieren).
G. Wallraff et. al. (Chemtech Febr. 1997, 22) beschreiben unterschiedliche
Herstellungsverfahren von Biochips zur DNA-Sequenzierung. Diese Biochips
bestehen aus einem ebenen Träger, beispielsweise aus Glas, der auf seiner
Oberfläche in eng benachbarten Bereichen einer Dichte von bis zu 106 pro
cm2 sich in der Sequenz unterscheidende Oligonukleotide trägt. Die
Nukleotidsequenzen werden an die entsprechenden Bereiche der Oberfläche
des Trägers gekoppelt bzw. dort synthetisiert, wobei die übrigen Bereiche zu
schützen sind, was mit einem hohen Aufwand verbunden ist.
Nach einem dort beschriebenen Verfahren werden fertig synthetisierte
Oligonukleotide mittels Feinstdosierung an bestimmte Stellen der Oberfläche
eines Substrats gebracht und dort kovalent gebunden. Nachteilig hierbei ist,
daß bei zunehmender Dichte der aufzubringenden Sequenzen pro
Substratfläche durch Kontamination benachbarter Bereiche die notwendige
Reinheit der Sequenzen nicht gewährleistet ist.
Nach einem anderen Verfahren werden die Nukleotid-Sequenzen auf dem
Substrat unter Verwendung photolabiler Schutzgruppen synthetisiert. Durch
den Einsatz von aus der Photolithographie bekannten Maskentechniken
werden die Schutzgruppen dort abgespalten, wo Nukleotid-Sequenzen
aufgebaut werden sollen. Bei einer hohen Dichte unterschiedlicher Sequenzen
bezogen auf die Substratfläche führt jedoch beispielsweise Streulicht zu einer
unerwünschten Abspaltung von Schutzgruppen in unbelichteten Regionen des
Substrats und damit zu einer Ankoppelung von Nukleotiden in Regionen die
eigentlich geschützt sein sollten.
Gemäß eines weiteren Verfahrens wird ein Photoresist und eine Schicht
zwischen der Substratoberfläche und dem Resist eingesetzt. Über Belichtungs-
und Entwicklungsschritte werden Orte, an denen ein Sequenzaufbau
stattfinden soll, gezielt freigelegt. Nachteilig hierbei ist jedoch der mit den
Prozeßschritten verbundene hohe Aufwand, die thermische Beeinträchtigung
der Nukleotide sowie unerwünschte Nebenreaktionen.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Bauteil (Biochip) zur Verfügung zu stellen,
dessen Oberfläche in räumlich voneinander getrennten Bereichen mit
unterschiedlichen Verbindungen, insbesondere Biomolekülen, beladen ist, bei
dem die Verbindungen in hoher Reinheit begrenzt auf die jeweiligen Bereiche
vorliegen, und das eine kostengünstige Herstellung in großen Stückzahlen
erlaubt. Weiterhin ist Aufgabe der Erfindung, ein entsprechendes
Herstellungsverfahren für ein solches Bauteil (Biochip) mit den genannten
Vorteilen bereitzustellen.
Die Aufgabe wird durch ein Bauteil mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie
durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 10 gelöst. Die
abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Ausgestaltungen des
erfindungsgemäßen Bauteils und Verfahrens.
Bei dem erfindungsgemäßen Bauteil (Biochip) sind die räumlich voneinander
getrennten Bereiche von einzelnen Körnern, deren Stirnflächen mit
unterschiedlichen Verbindungen beladen sind, gebildet, wobei die Körper mit
einem gemeinsamen Träger verbunden sind.
Der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke ist, daß die Synthese
unterschiedlicher Verbindungen nicht auf dem Biochip, sondern auf einem
Substrat oder mehreren voneinander getrennten Substraten erfolgt, und daß
Teile aus diesen Substraten herausgetrennt und mit einem Träger verbunden
werden. Hierdurch kann keine Kontamination benachbarter Bereiche auf dem
Biochip stattfinden. Da aus jedem Substrat viele Körper herausgetrennt werden
können, sind diese Biochips kostengünstig in großen Stückzahlen herstellbar.
Bei dem erfindungsgemäßen Bauteil (Biochip) sind die mit vorzugsweise
unterschiedlichen Verbindungen beladenen Bereiche von einzelnen Körpern
gebildet, die mit einem Träger verbunden sind. Nach einer Ausführungsform
sind die Körper mit der Oberseite des Trägers verbunden, beispielsweise
geklebt. Nach einer anderen Ausführungsform umfaßt der Träger jeden Körper,
zumindest teilweise, seitlich. Hierzu weist der Träger vorzugsweise ein- oder
beidseitig offene Ausnehmungen auf, die die einzelnen Körper aufnehmen und
seitlich umfassen können. Bevorzugt besteht der Träger aus einer ein- oder
mehrlagigen Folie einer Dicke < 1 mm.
Bevorzugt weisen die einzelnen Körper eine mit mindestens einer Verbindung
beladene Stirnfläche < 1 mm2 und einen parallel zur Stirnfläche runden oder
n-eckigen Querschnitt auf. So können bei mehr als 10 Bereichen
unterschiedlicher Verbindungen pro cm2 Biochipfläche die Körper,
beispielsweise in Form eines Stiftes oder Kegelstumpfes, einen runden
Querschnitt mit einem Durchmesser < 100 µm aufweisen. Die durch die Lage
der Ausnehmungen im Träger vorgegebenen Abstände der Körper liegen bei
vorzugsweise < 1 mm, wobei die Abstände im Hinblick auf die Stabilität des
Trägers auf den Durchmesser der Körper abzustimmen ist. So erlauben
beispielsweise Körper mit einem Durchmesser von 100 µm Abstände von etwa
200 µm.
Nach einer Ausführungsform der Erfindung fluchten die beladenen Stirnflächen
der Körper mit der Oberfläche des Trägers. Es ist jedoch auch möglich, die
Körper über die Trägeroberfläche hinausragen zu lassen. Weiterhin ist es
möglich, die Körper so innerhalb der Ausnehmungen zu positionieren, daß
deren beladene Stirnflächen unter der Trägeroberfläche liegen. Werden die
Körper seitlich formschlüssig umfaßt so bilden die Seitenwände der
Ausnehmung des Trägers und die Stirnfläche des Körpers ein nach oben
offenes Behältnis in der Art eines in der Biotechnologie üblichen
Mikrolitergefäßes.
Vorzugsweise bestehen die Körper und/oder der Träger aus einem oder
mehreren Kunststoffen, zum Beispiel aus einem Polypropylen oder
Polycarbonat. Die Körper und/oder der Träger können jedoch aus einem
anderen Material, wie Glas, bestehen. Es kann, beispielsweise für die
Herstellung oder Aufbringung von Proben, von Vorteil sein, wenn die Körper
und/oder der Träger aus mindestens einem optisch transparenten Material
bestehen.
Es kann vorteilhaft sein, die Oberfläche des Trägers und/oder die Stirnflächen
der Körper so, beispielsweise chemisch oder physikalisch, zu behandeln, daß
die Benetzbarkeit verändert wird. Beispielsweise kann es von Vorteil sein, daß
die Oberfläche des Trägers schwer benetzbar und die Stirnflächen der Körper
leicht benetzbar sind. Weiterhin kann es vorteilhaft sein, die Oberfläche,
beispielsweise durch Mikrostrukturierung, zu vergrößern, um eine höhere
Beladungsdichte, d. h. Menge an Biomolekülen pro Substratfläche, zu
erreichen.
Je nach dem Einsatzgebiet können die von dem Träger erfaßten Körper an
ihrer Stirnfläche Verbindungen unterschiedlicher Klassen, insbesondere
Biomoleküle tragen. So bietet sich zum Einsatz in biochemischen
Nachweisverfahren die Verwendung kurz-, mittel- oder langkettiger Polymere
von Aminosäuren, Nucleotiden oder/und Derivate dieser Verbindungen an.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren umfaßt die Herstellung eines Bauteils
(Biochip), dessen Oberfläche in räumlich voneinander getrennten Bereichen mit
unterschiedlichen Verbindungen, insbesondere Biomolekülen, beladen ist,
folgende drei Schritte:
Im ersten Schritt wird die Oberfläche mindestens eines Substrats mit jeweils mindestens einer Verbindung beladen. Bevorzugt geeignete Substrate hierzu sind ein- oder mehrlagige dünne Folien einer Dicke < 1 mm, insbesondere < 500 µm.
Im ersten Schritt wird die Oberfläche mindestens eines Substrats mit jeweils mindestens einer Verbindung beladen. Bevorzugt geeignete Substrate hierzu sind ein- oder mehrlagige dünne Folien einer Dicke < 1 mm, insbesondere < 500 µm.
Es kann vorteilhaft sein, zumindest die zu beladende Oberfläche des Substrats
zur Verbesserung der Bindung mechanisch, physikalisch und/oder chemisch
zu behandeln. Die Verbindungen können physikalisch oder/und chemisch an
die gegebenenfalls vorbehandelte Substratoberfläche gebunden werden.
Gemäß einer Ausführungsform sind die im zweiten Schritt herauszutrennenden
Körper einstückiger Bestandteil des Substrats. So können die
herauszutrennenden Körper Erhebungen, beispielsweise in Form von Säulen,
auf der Substratoberfläche darstellen. Zur Vereinfachung des Heraustrennens
können im Bereich der herauszutrennenden Körper Sollbruchstellen
vorgesehen sein.
Gemäß einer anderen Ausführungsform umfaßt das Substrat die im zweiten
Schritt herauszutrennenden Körper seitlich formschlüssig. Bevorzugt eignet
sich zur Herstellung solch eines Substrats folgendes in drei Schritte
gegliedertes Verfahren:
a1) Auf einer Grundplatte erfolgt die Formgebung der Körper, wobei die
Grundplatte und die Körper vorteilhaft gleichzeitig hergestellt werden. Zur
getrennten oder gleichzeitigen Herstellung der Körper bzw. der Körper und der
Grundplatte eignen sich Verfahren, wie Spritzgießen, Reaktionsgießen,
Heißprägen, spanende Verfahren, Laserablationsverfahren, Ätzverfahren oder
Kombinationen dieser Verfahren.
a2) Die sich auf der Grundplatte befindenden Körper werden mit einem sich
verfestigenden Formstoff, wie einem Kunststoff, Paraffin oder Wachs,
eingegossen. Es kann vorteilhaft sein, die Körper vor dem Eingießen zu
beschichten, um das spätere Heraustrennen zu erleichtern.
a3) Die Grundplatte wird entfernt. Befindet sich über den Körpern Formstoff,
so kann dieser auch entfernt werden, beispielsweise durch Schleifen, Läppen,
Fräsen oder Polieren.
Im zweiten Schrift des erfindungsgemäßen Verfahrens wird mindestens ein
Körper aus dem Substrat herausgetrennt, wobei der Körper Bereiche der
beladenen Oberfläche aufweist. Das Heraustrennen kann beispielsweise durch
Herausdrücken, -brechen, Stanzen oder Schneiden erfolgen. Umfaßt das
Substrat die herauszutrennenden Körper seitlich, so bietet sich einfaches
Herausdrücken an. So kann unter Anwendung von Unterdruck mittels eines von
der Unterseite des Substrats ansetzenden Greifwerkzeugs der Körper nach
unten aus dem Substrat herausgetrennt werden. Vorteilhaft hierbei ist, daß die
mit mindestens einer Verbindung beladene, sich auf der Oberfläche des
Substrats befindende Stirnfläche des Körpers nicht beschädigt wird.
Der herausgetrennte Körper kann in dem Greifwerkzeug verbleiben oder in ein
Magazin überführt werden.
Nach einer weiteren Ausführungsform stellt das Substrat eine Folie dar, aus der
die Körper mittels eines Stanz- oder Schneidwerkzeugs herausgetrennt und
vorzugsweise gleichzeitig mit dem Träger verbunden werden. Hierzu ist es
vorteilhaft, wenn die Seite der Substratfolie, die der beladenen Seite des
Substrats gegenüberliegt und mit der Oberseite des Trägers verbunden wird,
mit einer Klebstoffschicht versehen ist.
Im letzten Schritt des Verfahrens wird der herausgetrennte Körper mit einem
Träger verbunden. So kann der Körper in einen entsprechende Ausnehmungen
aufweisenden Körper, beispielsweise mittels eines Greifwerkzeugs, eingefügt
werden oder mit der Oberseite des Trägers, beispielsweise durch Kleben,
verbunden werden.
Vorteilhaft werden der zweite und der letzte Schritt gleichzeitig durchgeführt.
Wird der Körper beispielsweise seitlich formschlüssig von dem Substrat umfaßt,
so wird hierzu das Substrat von unten so an den Träger herangeführt, daß der
herauszutrennende Körper genau unterhalb der entsprechenden Ausnehmung
des Trägers zu liegen kommt. Nun wird beispielsweise mittels eines Stempels
mit einem Durchmesser kleiner gleich dem Durchmesser des
herauszutrennenden Körpers der Körper aus dem Substrat herausgedrückt und
gleichzeitig in die entsprechende, zur Ober- und Unterseite offene
Ausnehmung des Trägers hineingedrückt. Hierzu ist es vorteilhaft, wenn die
Körper im Substrat die gleiche räumliche Anordnung wie die Ausnehmungen im
Träger aufweisen, da hierbei keine unterschiedliche relative Positionierung von
dem Substrat zu dem Träger erforderlich ist, sondern nur eine Positionierung
beispielsweise des Stempels zu erfolgen braucht, um einen bestimmten Körper
in die genau gegenüberliegende Ausnehmung einzufügen.
Der zweite und der dritte Verfahrensschritt werden mit Substraten,
vorzugsweise mit unterschiedlichen Verbindungen beladen, so oft wiederholt,
bis der Träger alle Körper mit den gewünschten Verbindungen aufweist.
Beispielsweise zur Kontrolle bei analytischen Anwendungen kann es vorteilhaft
sein, mehr als einen Körper mit der gleichen Verbindung in einen Träger
einzufügen.
Da in der Regel aus den Substraten mehrere Körper herausgetrennt werden
können, kann nach diesem Verfahren eine große Anzahl gleichartiger Biochips
mit einfachen Mitteln hergestellt werden.
Beispielhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Bauteils (Biochip) und
Verfahrens werden anhand der folgenden schematischen Zeichnungen näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1a ein erfindungsgemäßes Bauteil (Biochip) in perspektivischer
Darstellung,
Fig. 1b das in Fig. 1a dargestellte Bauteil im Querschnitt von der Seite,
Fig. 2a ein Substrat mit seitlich formschlüssig erfaßten Körpern in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 2b das in Fig. 2a dargestellte Substrat im Querschnitt von der
Seite,
Fig. 3 das in Fig. 2b dargestellte Substrat beim Heraustrennen eines
Körpers im Querschnitt von der Seite,
Fig. 4 den entsprechend der Darstellung nach Fig. 3
herausgetrennten Körper beim Einfügen in einen Träger im
Querschnitt von der Seite,
Fig. 5a ein Substrat mit herauszutrennenden Körpern in Form von
Erhebungen in perspektivischer Darstellung,
Fig. 5b das in Fig. 5a dargestellte Substrat im Querschnitt von der
Seite,
Fig. 6 das in Fig. 5b dargestellte Substrat beim Einfügen eines
Körpers in einen Träger im Querschnitt von der Seite,
Fig. 7a eine Grundplatte mit Körpern in perspektivischer Darstellung,
Fig. 7b die Grundplatte nach Fig. 7a im Querschnitt von der Seite,
Fig. 8 die Grundplatte nach Fig. 7b mit eingegossenen Körpern im
Querschnitt von der Seite,
Fig. 9 das nach der Entfernung der Grundplatte und des
überschüssigen Formstoffes erhaltene Substrat im Querschnitt
von der Seite,
Fig. 10a ein weiteres erfindungsgemäßes Bauteil (Biochip) in
perspektivischer Darstellung,
Fig. 10b den Biochip nach Fig. 10a im Querschnitt von der Seite,
Fig. 11a und b einen Träger und ein Substrat vor und nach dem
Heraustrennen und Verbinden eines Körpers im Querschnitt
von der Seite.
In Fig. 1a ist ein erfindungsgemäßes Bauteil 1 (Biochip) mit 3 × 3 mit einem
Träger 5 verbundenen Körpern 3a, 3b, . . . schematisch dargestellt. Die
Stirnfläche 4 jedes Körpers 3a, 3b, . . . ist mit mindestens einer Verbindung
beladen, was hier nicht dargestellt ist. Die Stirnflächen 4 fluchten mit der
Oberfläche 2 des Trägers 5. Das Bauteil 1 ist in Fig. 1b im Querschnitt von der
Seite dargestellt. Die einzelnen Körper 3a, 3b, . . . in der Form von Stiften sind
so in zur Ober- und Unterseite des Trägers 5 offenen Ausnehmungen 6
enthalten, daß der Träger 5 die Körper 3a, 3b, . . . seitlich formschlüssig umfaßt.
Der Übersicht halber ist das Bauteil hier nicht maßstabsgetreu und nur mit einer
kleinen Anzahl an einzelnen Körpern dargestellt. Ein erfindungsgemäßes
Bauteil weist beispielsweise die Abmessungen von 3 cm × 3 cm × 500 µm auf,
wobei in den Träger 100 × 100 zylindrische Körper eines Durchmesser von 100
µm und einer Höhe von 500 µm in einem Abstand von etwa 200 µm in der Art
von Zeilen und Spalten einer Matrix angeordnet sind. In diesem Beispiel
bestehen der Träger und die Körper aus Polypropylen, wobei auf die obere
Stirnfläche der Körper unterschiedliche Oligonukleotidsequenzen kovalent
gebunden sind.
In Fig. 2a ist ein Substrat 10 in der Form einer Folie dargestellt, wobei das
Substrat 10 sechs gleichartige Körper 3a umfaßt. Die gesamte Oberfläche 11
des Substrats, einschließlich der oberen Stirnflächen 4 der Körper 3a, ist mit
einer Oligonukleotidsequenz beladen. Aus Fig. 2b ist ersichtlich, daß die Körper
3a seitlich formschlüssig vom Substrat 10 umfaßt sind.
In Fig. 3 ist der Schritt des Heraustrennens eines Körpers 3a aus dem
Substrat 10 schematisch dargestellt. Angedeutet ist der Kopf eines
Sauggreifers 12, der mit Hilfe von Unterdruck mit der Unterseite eines Körpers
3a verbunden ist. Der Sauggreifer wird nach unten bewegt, wodurch der Körper
3a aus dem randseitig gehaltenen Substrat 10 herausgezogen wird. Dadurch,
daß der Sauggreifer von der Unterseite des Substrats 10 angreift, wird die mit
einer Oligonukleotidsequenz beladene Stirnfläche 4 nicht beschädigt.
Das Einfügen des herausgetrennten Körpers 3a in einen Träger 5 ist in Fig. 4
schematisch dargestellt. Der Körper 3a befindet sich auf dem Kopf des
Sauggreifers 12 und wird von unten in eine Ausnehmung 6 des Trägers 5
hineingedrückt. Dieser Schritt wird mit weiteren Körpern aus unterschiedlichen
Substraten wiederholt, bis alle Ausnehmungen 6 des Trägers 5 einen Körper
3a, 3b, . . . aufweisen.
In Fig. 5a ist ein Substrat nach einer anderen Ausführungsform schematisch
dargestellt. Das Substrat 15 wird von einer Folie mit säulenartigen, aus der
Oberseite herausragenden Erhebungen 17 gebildet. Im Querschnitt von der
Seite (Fig. 5b) ist ersichtlich, daß das Substrat 15 im Bereich um die
Erhebungen 17 so verjüngt ist, daß Sollbruchstellen 16 vorliegen. Zumindest
die Stirnflächen 4 der durch die Erhebungen 17 gebildeten Körper 3a sind mit
mindestens einer Verbindung (hier einer Oligonukleotidsequenz) beladen.
Der Schritt des Heraustrennens und Einfügens eines Körpers mit dem in Fig. 5a
und 5b dargestellten Substrat 15 ist in Fig. 6 gezeigt. Das Substrat 15 ist so
unterhalb des Trägers 5 positioniert, daß ein Körper 3a genau unterhalb einer
Ausnehmung 6 zu liegen kommt. Mittels eines Stempels 18 wird der Körper 3a
aus dem randseitig gehaltenen Substrat 15 direkt in die Ausnehmung 6 des
Trägers 5 hineingedrückt. An den verjüngten Stellen (Sollbruchstellen 16) im
unteren Bereich des Substrats 15 erfolgt der Abriß des nach oben gedruckten
Körpers 3a vom randseitig gehaltenen Substrat 15. Anschließend wird der
herausgetrennte Körper 3a so vollständig mit dem Stempel 18 in die
Ausnehmung 6 des Trägers gedrückt, daß die Stirnfläche 4 des Körpers 3a mit
der Trägeroberfläche 2 fluchtet. Dieser Schritt wird mit weiteren Körpern aus
unterschiedlichen Substraten wiederholt, bis alle Ausnehmungen 6 des Trägers
5 einen Körper 3a, 3b, . . . aufweisen. Der in Fig. 6 dargestellte Schritt des
Heraustrennens und Verbindens kann beispielsweise auch mit einem in Fig. 2b
dargestellten Substrat durchgeführt werden.
Die Fig. 7a bis 9 stellen die Schritte eines Verfahrens zur Herstellung des in
Fig. 2a und 2b dargestellten Substrats 10 dar, das die einzelnen Körper 3a
seitlich formschlüssig umfaßt. Im ersten Schritt wird eine Grundplatte 20
hergestellt, die auf ihrer Oberseite zylindrische Körper 21 aufweist. Die
Herstellung erfolgt mittels Spritzguß unter Verwendung mikrotechnisch
gefertigter Formeinsätze. In Fig. 7a ist die strukturierte Grundplatte 20 in
Draufsicht, in Fig. 7b seitlich im Querschnitt schematisch dargestellt. Im zweiten
Schritt wird die strukturierte Oberfläche der Grundplatte 20 mit einem Formstoff
22 überschichtet, der die Körper 21 zumindest seitlich bedeckt. Nach der
Verfestigung des Formstoffs 22 wird im letzten Schritt die Grundplatte 20
entfernt und der über den Körpern 21 befindliche Formstoff 22 abgetragen. Das
so erhaltene Substrat 10 weist eine ebene Ober- und Unterseite auf, wobei die
Körper 21 seitlich formschlüssig vom Formstoff 22 umfaßt sind. Zum Einsatz im
erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung von Biochips wird die
gegebenenfalls vorbehandelte Oberseite des Substrats 10 mit mindestens
einer Verbindung beladen.
Die Fig. 10a und 10b stellen einen Biochip 31 dar, der einen Träger 35 umfaßt,
mit dessen Oberseite 32 mehrere Körper 33a, 33b, . . . verbunden sind. Die
Stirnflächen 34 der Körper 33a, 33b, . . . sind mit unterschiedlichen
Verbindungen beladen.
In Fig. 11a ist ein Träger 35 und beabstandet ein Substrat 40 sowie ein
Schneidwerkzeug 45 dargestellt. Nach einem Ausführungsbeispiel besteht der
Träger 35 aus einer Folie einer Dicke von 500 µm, das Substrat 40 aus einer
Folie einer Dicke von 100 µm und das Schneidwerkzeug 45 weist eine
kreisrunde Schneide mit einem Durchmesser von 100 µm auf. Das Substrat 40
kann beispielsweise von einer Rolle zugeführt werden, wobei schon das
aufgerollte Substrat mit einer Verbindung beladen ist oder erst nach dem
Abrollen beladen wird.
In Fig. 11b ist der Träger 35 mit einem auf seiner Oberseite 32 verbundenen
Körper 33a dargestellt. Hierzu wurde mittels des Werkzeugs 45 der Körper 33a
aus dem Substrat 40 geschnitten und gleichzeitig auf die Oberseite 32 des
Trägers 40 gedrückt. Die der mit einer Verbindung beladenen Seite 41 des
Substrats 40 gegenüberliegende Seite, die der Oberseite 32 des Trägers 35
zugewandt ist, weist eine hier nicht dargestellte Klebstoffschicht auf. Dieser
Vorgang des Heraustrennens und Verbindens kann gleichzeitig mit mehreren
nebeneinander angeordneten Trägern 35 und unterschiedlichen Substraten 40
durchgeführt werden. Es ist auch denkbar, ein Substrat in der Form einer
langen Folie zu verwenden, die an unterschiedlichen Stellen unterschiedliche
Verbindungen aufweist.
1
Biochip
2
Oberseite beladen mit unterschiedlichen Verbindungen
3
a,
3
b,
3
c, . . . Körper, beladen mit unterschiedlichen Verbindungen
4
Stirnfläche eines Körpers
5
Träger
6
Ausnehmung
10
Substrat
11
beladene Oberfläche
12
Sauggreifer
15
Substrat
16
Sollbruchstelle
17
Erhebung
18
Stempel
20
Grundplatte
21
Körper
22
Formstoff
23
Substrat
31
Biochip
32
Oberseite
33
a,
33
b,
33
c, . . . Körper, beladen mit unterschiedlichen Verbindungen
34
Stirnfläche des Körpers
35
Träger
40
Substrat
41
beladene Oberfläche
45
Schneidwerkzeug
Claims (26)
1. Bauteil (Biochip), dessen Oberfläche in räumlich voneinander
getrennten Bereichen mit unterschiedlichen Verbindungen,
insbesondere Biomolekülen, beladen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die räumlich voneinander getrennten Bereiche von einzelnen
Körpern (3a, 3b, . . ., 33a, 33b, . . .), deren Stirnflächen (4, 34) mit
unterschiedlichen Verbindungen beladen sind, gebildet sind, wobei
die Körper (3a, 3b, . . ., 33a, 33b, . . .) mit einem gemeinsamen Träger
(5, 35) verbunden sind.
2. Bauteil (Biochip) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Körper (33a, 33b, . . .) mit der Oberseite (32) des Trägers (35)
verbunden sind.
3. Bauteil (Biochip) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (5) die Körper (3a, 3b, . . .) zumindest teilweise seitlich
umfaßt.
4. Bauteil (Biochip) nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (5, 35) ein- oder beidseitig offene
Ausnehmungen (6) aufweist, in denen je ein Körper (3a, 3b, . . ., 33a,
33b, . . .) enthalten ist.
5. Bauteil (Biochip) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die beladenen Stirnflächen (4, 34) der Körper
(3a, 3b, . . ., 33a, 33b, . . .) im Vergleich zur Oberseite (2, 32) des
Trägers (5, 35) zurückstehen, überstehen oder fluchten.
6. Bauteil (Biochip) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die einzelnen Körper (3a, 3b, . . ., 33a, 33b, . . .)
eine beladene Stirnfläche (4, 34) < 1 mm2 aufweisen.
7. Bauteil (Biochip) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Körper (3a, 3b, . . ., 33a, 33b, . . .) zueinander
einen Abstand < 1 mm aufweisen.
8. Bauteil (Biochip) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Träger (5, 35) und/oder die Körper (3a, 3b, . . .,
33a, 33b, . . .) aus mindestens einem Kunststoff bestehen.
9. Bauteil (Biochip) nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungen kurz-, mittel- oder langkettige
Polymere von Aminosäuren, Nucleotiden oder/und deren Derivate
sind.
10. Verfahren zur Herstellung eines Bauteils (Biochip), dessen
Oberfläche in räumlich voneinander getrennten Bereichen mit
unterschiedlichen Verbindungen, insbesondere Biomolekülen,
beladen ist, das folgende Schritte umfaßt:
- a) Beladen der Oberfläche (11, 41) von mindestens einem Substrat (10, 40) mit jeweils mindestens einer Verbindung,
- b) Heraustrennen mindestens eines Körpers (3a, 33a) aus dem Substrat (10, 40), wobei der Körper (3a, 33a) einen Bereich der beladenen Oberfläche (11, 41) aufweist,
- c) Verbinden des herausgetrennten Körpers (3a, 33a) mit einem
Träger (5, 35),
wobei die Schritte b) und c) mit mit, vorzugsweise unterschiedlichen, Verbindungen beladenen Substraten wiederholt werden.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß als
Substrat (10, 40) eine ein- oder mehrlagige Folie einer Dicke < 1 mm
verwendet wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Folie verwendet wird, bei der die Fläche, die der zu beladenden
Seite (11, 41) gegenüber liegt, eine Klebstoffschicht trägt.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Substrat (15, 40) mit herauszutrennenden
Körpern (3a, 33a) in Form von Erhebungen (17) verwendet wird.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Substrat (15, 40) mit im Bereich der
herauszutrennenden Körper (3a, 33a) vorhandenen Sollbruchstellen
(16) verwendet wird.
15. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß als Substrat (40) eine Schicht, die die
herauszutrennenden Körper (3a, 33a) seitlich formschlüssig umfaßt,
verwendet wird.
16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das
Substrat mit den seitlich formschlüssig umfaßten Körpern durch
folgende Verfahrensschritte hergestellt wird:
- a1) Formgebung der Körper (21) auf einer Grundplatte (20),
- a2) Eingießen mindestens der seitlichen Flächen der Körper (21) mittels eines sich verfestigenden Formstoffs (22),
- a3) Entfernen der Grundplatte (20) und/oder des die Körper (21) überdeckenden Formstoffs (22).
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Körper (21) und die Grundplatte (20) gleichzeitig hergestellt werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß als Verbindungen kurz-, mittel- oder langkettige
Polymere von Aminosäuren, Nucleotiden oder/und deren Derivate
verwendet werden.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Körper (3a, 33a) aus dem Substrat (10, 15,
40) durch Herausdrücken, -brechen, Stanzen oder/und Schneiden
herausgetrennt wird.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß beim Heraustrennen der Körper (3a, 33a) von
einem Greifwerkzeug (12) oder einem Magazin erfaßt wird.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Träger (5, 35) mit ein- oder beidseitig
offenen Ausnehmungen (6) verwendet wird.
22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die
Ausnehmungen (6) die gleiche räumliche Anordnung wie die aus
dem Substrat (10, 15) herauszutrennenden Körper (3a, 33a)
aufweisen.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß der herausgetrennte Körper (3a, 33a) mit der
Oberseite (32) des Trägers (5, 35) verbunden wird.
24. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß der herausgetrennte Körper (3a, 33a) in eine
Ausnehmung (6) des Trägers (5, 35) eingefügt wird.
25. Verfahren nach einem der Ansprüche 20 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß der Körper (3a, 33a) mit Hilfe des
Greifwerkzeugs (12) oder mit Hilfe einer Vorrichtung aus dem den
Körper erfassenden Magazin in eine Ausnehmung des Trägers (5,
35) hineingedrückt wird.
26. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß der Körper (3a, 33a) aus dem Substrat (10,15,
40) herausgetrennt und gleichzeitig mit dem Träger (5, 35)
verbunden wird.
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|---|---|---|---|
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