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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Tischeinheit für einen Fahrgastsitz, insbesondere
Fluggastsitz, mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruchs
1.
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Bekannte
Sitze dieser Art finden bei Verkehrsmitteln für die Personenbeförderung
verbreitet Anwendung, insbesondere bei Verkehrsmitteln, die für lange
Reisestrecken und entsprechend lange Reisezeiten vorgesehen sind.
Bei Sitzen, beispielsweise für
Fähren,
Reisebusse oder in ganz besonderem Maße bei Fluggastsitzen für die gewerbliche
Luftfahrt, stellt das Vorhandensein einer dem Sitzbenutzer zur Verfügung stehenden
Tischplatte ein wesentliches Komfortmerkmal dar, weil nicht nur
eine Tischfläche
für Speisen
und Getränke
der Bordverpflegung zur Verfügung
gestellt wird, sondern darüber
hinaus dem Sitzbenutzer eine Ablage- oder Arbeitsfläche geboten
wird, die für
Lektüre,
Schreibarbeiten, Spiele und dergleichen nutzbar ist.
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Andererseits
ist bei Verkehrsmitteln für
die gewerbliche Personenbeförderung,
insbesondere bei Luftfahrzeugen der gewerblichen Luftfahrt, eine
optimale Ausnutzung des für
den Einbau der Sitze zur Verfügung
stehenden Kabinenraumes anzustreben. Demgemäß ist für die Sitze eine Bauweise erforderlich,
die einerseits möglichst
raumsparend ist, andererseits jedoch dem Sitzbenutzer größtmöglichen Komfort
bietet.
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Die
US 3 583 760 A zeigt
eine gattungsgemäß verstaubare
Tischeinheit für
Fahrgastsitze, bei dem ein Konsolenteil einen inneren Schacht aufweist,
in dem eine Tischplatte zwischen der versenkten Ruhestellung und
einer aus dem oberen Ende des Konsolenteils ausgezogenen Bereitschaftsstellung
längs der
Tischplattenebene in einer Führung verschiebbar
ist, wobei am oberen Ende der Führung eine
als Träger
der Tischplatte dienende Lagerordnung vorgesehen ist, die eine Schwenkbewegung der
Tischplatte aus der Bereitschaftsstellung in die horizontale Gebrauchsstellung
ermöglicht.
Zum Überführen der
Tischeinheit von der Ruhestellung in die Gebrauchsstellung weist
das Ausführungsbeispiel
der bekannten Lösung
an der Tischplatte einen Griff auf, mit dem die Tischplatte aus
dem Konsolenteil herausgezogen werden kann. An der Vorderseite einer
zu der Tischeinheit benachbarten Armlehne ist ein verbreitertes
Auflageteil vorgesehen, das die Tischplatte bei horizontaler Ausrichtung
und somit in der Gebrauchsstellung abstützt; allein aufgrund dieser
Abstützfunktion
steht das Auflageteil als zusätzlich
nutzbare Tischfläche
nicht zur Verfügung.
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Die
US 2 330 627 A zeigt ein
ausziehbares Tablett als Tischteil für einen Wohn-Polstersessel. Bei
dieser bekannten Lösung
weist eine Rahmeneinheit zur Führung
des Tabletts innerhalb einer hohlen Armlehne des Sessels parallel
zueinander angeordnete Längsschienen
auf, die an ihrer Oberseite einen bogenförmigen Verlauf aufweisen und
in Richtung eines Längsschlitzes
ausmünden,
der der Armlehnenoberseite benachbart ist und der den Auszug des Tabletts
ermöglicht,
das in seiner Gebrauchsstellung eine horizontale Lage einnimmt.
In der Nicht-Gebrauchsstellung stützt sich das Tablett im Bereich
des Längsschlitzes
an Wandteilen der Armlehne ab und ist an seinem anderen freien Ende
innerhalb der Längsschienen
derart geführt,
dass insoweit die Tischfläche
des Tabletts innerhalb der Armlehne einen Winkel von etwa 45° zu der Horizontalen
einnimmt. Die dahingehende Schräganordnung
des Tabletts in der Ruhestellung nebst der gebogenen Schienenführungsanordnung
benötigt
viel Einbauraum, so dass die dahingehende Lösung nicht für beengte
Einbauverhältnisse
geeignet ist. Durch die
GB 667
894 A ist ein Sitz, Sofa oder ähnliches Möbel bekannt, bei dem ein in
einer hohlen Armlehne in der Nichtgebrauchsstellung angeordneter
Tisch nach oben herausgezogen und anschließend dergestalt geschwenkt
werden kann, dass er im wesentlichen horizontal und auswärts weisend
vom Sitz angeordnet ist.
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Durch
die
DE 100 27 230
A1 ist eine Tischeinheit für Fahrgastsitze, insbesondere
Fluggastsitze, bekannt, bei der mehrere Tischteile relativ zueinander
um mindestens zwei Schwenkachsen über Gelenkstellen drehbar und
in vorgebbaren Positionen festlegbar sind. So lassen sich bedarfsgemäß beide
Tischteile bündig
aufeinanderlegen oder unter Verdoppelung ihrer Tischflächen nebeneinander
liegend aufklappen. Die genannte Tischeinheit ist bei der bekannten
Lösung
mittels eines Trag- oder Auszieharmes in der Armlehne des Sitzes
in der Ruhestellung bevorratbar, was aufgrund der Anzahl an vorgesehenen
Tischflächen
für die
Tischeinheit entsprechenden Einbauraum an dieser Stelle benötigt.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe,
eine Tischeinheit für
einen Fahrgastsitz, insbesondere Fluggastsitz, zu schaffen, der
trotz kompakter Bauweise und entsprechend geringem Bedarf an Innenraum
der betreffenden Kabine dem Sitzbenutzer eine Tischplatte zur Verfügung stellt,
deren Tischfläche
groß bemessen
und vom Sitzbenutzer daher sehr bequem nutzbar ist.
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Erfindungsgemäß ist diese
Aufgabe durch einen Sitz gelöst,
der die Merkmale des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
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Dadurch,
dass gemäß dem kennzeichnenden
Teil des Patentanspruches 1 an dem in der Ruhestellung am oberen
Ende des Konsolenteils befindlichen Ende der Tischplatte ein mit
dieser gelenkig verbundener, kleinflächiger Hilfstisch vorgesehen ist,
der bei der Ruhestellung eine Abdeckung des oberen Endes des Schachtes
und zumindest einen Teil einer Armauflage bildet, ergibt sich bei
vollständig
versenkter Tischplatte nicht nur eine geschlossene Oberseite des
Konsolenteils, sondern eine zusätzliche
Nutzfläche,
beispielsweise als Abstellfläche für kleine
Gegenstände,
wie Trinkgefäße, und/oder eine
Armauflage, gegebenenfalls in Form eines Zusatzteils, das eine am
Oberteil des Konsolenteils befindliche Armauflage ergänzt. Die
dahingehende zusätzliche
Nutzfläche
in Form des Hilfstisches steht aufgrund der erfindungsgemäßen Lösung auch
dann zur Verfügung,
wenn die Tischplatte in ihrer Gebrauchsstellung ist.
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Dadurch,
dass bei der erfindungsgemäßen Lösung die
Tischplatte im inneren Schacht eines am Sitzteil seitlich befindlichen
Konsolenteils versenkbar ist, wird für die Unterbringung der Tischplatte
in der Ruhestellung, d.h. in ihrer Nicht-Gebrauchsstellung, ein
im Gesamtaufbau des Sitzes ohnehin zur Verfügung stehender Bauraum, der
Innenraum des Konsolenteils, ausgenutzt. Da hierbei für die Länge des Schachtes
die gesamte Höhe
des Konsolenteils zur Verfügung
steht und der Schacht ausreichend breit gestaltet werden kann, ist
in besonders vorteilhafter Weise eine große Tischfläche der Tischplatte erreichbar,
ohne dass hierfür
eine Einbuße
an Kompaktheit des Gesamtsitzes in Kauf genommen werden müßte.
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Bei
Ausführungsbeispielen,
bei denen die für die
Schwenkbewegung der Tischplatte vorgesehene Lageranordnung an der
Tischplatte seitlich vorstehende Schwenklagerzapfen aufweist, die
die Schwenkachse für
die Schwenkbewegung der Tischplatte definieren, können die
Schwenklagerzapfen so angeordnet sein, dass sich die Schwenkachse
in einem Abstand vom zugeordneten Ende der Tischplatte befindet.
Dieser Abstand kann so gewählt
werden, dass in der horizontalen Gebrauchsstellung der Tischplatte
deren Endbereich wiederum das obere Ende des Schachtes im Konsolenteil
abdeckt, so dass das Konsolenteil auch bei der Gebrauchsstellung
der Tischplatte am oberen Ende eine geschlossene Form besitzt, wobei
gegebenenfalls die Ebene einer neben dem Schacht gelegenen Armauflage
in die Ebene der horizontalen Tischplatte absatzlos übergeht.
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Die
Schwenkzapfen der Tischplatte können einen
Teil der an der Tischplatte vorgesehenen Führungsglieder bilden, die mit
der im Schacht befindlichen Führung
zusammenwirken.
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Bei
einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel bildet die Lageranordnung,
die das Ende der Tischplatte mit dem Konsolenteil verbindet, am
oberen Ende der Führung
für jeden
Schwenkzapfen einen Lagersitz, in die die Schwenkachsen durch eine
zur Richtung der Führung
quer und zur Tischplattenebene längs
verlaufende Bewegung der Tischplatte einsetzbar sind und in denen
die Schwenkzapfen, und damit die Tischplatte, gegen eine längs der
Führung
verlaufende Bewegung gesichert sind.
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Um
diese Einsetzbewegung der Lagerzapfen in die Lagersitze zu erzeugen,
kann die Lageranordnung am oberen Ende der Führung Steuerflächen auf weisen,
die in Zusammenwirkung mit zumindest einem Steuerkörper an
der Tischplatte eine Zwangsführung
bilden, um die Schwenkbewegung der Tischplatte in die zur Führung quer
verlaufende Bewegung der Tischplatte für das Einsetzen der Schwenkzapfen in
den jeweils zugeordneten Lagersitz umzusetzen. In vorteilhafter
Weise erfolgt hierbei aufgrund der Schwenkbewegung der Tischplatte,
die durchgeführt wird,
wenn diese aus der Bereitschaftsstellung in die Gebrauchsstellung
gebracht wird, selbsttätig
die Verriegelung des der Lageranordnung zugeordneten Endes der Tischplatte
an der Führung
am Konsolenteil.
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Steuerkörper, die ähnlich wie
die Schwenkzapfen an der Tischplatte seitlich, in einem Abstand vom
betreffenden Schwenkzapfen und zu dem zugeordneten Ende der Tischplatte
enger als dieser benachbart angeordnet sind, können einen weiteren Teil der
in der Führung
geführten
Führungsglieder
der Tischplatte bilden.
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Bei
einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel weist
die Führung
beidseits der Tischplatte in Richtung des Schachtes verlaufende
U-Profilschienen auf, zwischen deren Schenkeln die an beiden Seiten der
Tischplatte vorstehenden Führungsglieder
geführt
sind.
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Wie
bereits erwähnt,
ermöglichen
es die Tiefe und die Breite des Schachtes im Konsolenteil, dass
die Tischplatte sehr großflächig gestaltet
wird. Um in Fällen,
wo eine kleinere Tischfläche
ausreichend ist, dem Sitzbenutzer mehr Freiraum oder größere Bewegungsfreiheit
zur Verfügung
zu stellen, kann daher die Tischplatte geteilt sein und ihre Teile mittels
einer Scharnieranordnung zur Tischflächenverkleinerung, vorzugsweise
auf die Hälfte
der Fläche,
zusammenfaltbar sein. Hierbei kann der Hilfstisch, der am freien
Ende der Tischplatte gelenkig angebracht ist, in der zusammengefalteten
Position der Tischplatte eine sich an die Nutzfläche der Armlehne anschlie ßende, nutzbare
Tischfläche
bilden, d. h. eine ähnliche
Funktion erfüllen,
wie sie der Hilfstisch bei der versenkten Ruhestellung der Tischplatte
ausübt.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles
im einzelnen erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
schematisch vereinfachte perspektivische Schrägansicht innerer Bauteile eines Konsolenteiles
eines im übrigen
nicht gezeigten Ausführungsbeispieles
eines Sitzes, wobei eine in einem inneren Schacht des Konsolenteiles
vorgesehene Führung
gezeigt ist, an der eine geteilte Tischplatte mit endseits angebrachtem
Hilfstisch verschiebbar geführt
ist, die am oberen Ende eine Armauflage aufweist;
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2 eine
gegenüber 1 in
kleinerem Maßstab
gezeichnete schematisierte Schrägansicht, in
der nur die im Schacht des nicht gezeigten Konsolenteils vollständig versenkte
Tischplatte mit Hilfstisch eingezeichnet ist;
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3 eine
vergrößert gezeichnete,
perspektivische Teildarstellung des in 2 mit III
bezeichneten Bereiches;
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4 eine
der 1 ähnliche
Darstellung, wobei jedoch die Tischplatte aus der versenkten Stellung
teilweise in Richtung auf ihre ausgezogene Bereitschaftsstellung
angehoben ist;
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5 eine
der 2 ähnliche,
in kleinem Maßstab
gezeichnete Ansicht, wobei die abgebrochen gezeichnete Tischplatte
in die Bereitschaftsstellung voll ausgezogen dargestellt ist;
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6 eine
vergrößert gezeichnete
Teilansicht des in 5 mit VI bezeichneten Bereiches;
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7 eine
den 2 und 5 ähnliche Darstellung in kleinem
Maßstab,
wobei die Tischplatte in der horizontalen Gebrauchsstellung gezeigt
ist;
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8 eine
vergrößerte Teilansicht
des in 7 mit VIII bezeichneten Bereiches;
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9 eine
der 4 ähnliche
Darstellung, wobei die Tischplatte in Gebrauchsstellung und während des
Vorganges des Zusammenfaltens für
die Verkleinerung der Tischfläche
eingezeichnet ist, und
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10 eine
der 9 ähnliche
Darstellung, wobei die Tischplatte in der Gebrauchsstellung und vollständig zusammengefaltet
gezeigt ist.
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Nachstehend
ist die Erfindung am Beispiel eines Fluggastsitzes beschrieben,
von dem in der Zeichnung lediglich einige Bauelemente gezeigt sind, die
Bestandteile eines eine seitliche Begrenzung des Sitzteiles bildenden
Konsolenteiles sind, das ohne äußere Verkleidung
dargestellt ist. Dieses Konsolenteil weist einen vertikalen inneren
Schacht auf, in dem sich eine Führung 1 in
Form eines metallischen Rahmengestelles befindet, das U-Profilschienen 3 und 5 aufweist,
die zueinander parallel und vertikal verlaufen. Querträger, die
die U-Profilschienen 3 und 5 miteinander verbinden,
sind mit 7 bezeichnet. In der Führung 1, genauer gesagt
an den U-Profilschienen 5, ist eine Tischplatte 9 längs verschiebbar
geführt, die
bei 10 mittig geteilt ist, wobei die Tischplattenhälften mittels
eines Scharnieres 11 miteinander verbunden sind. Dieses
Scharnier 11 ist so angebracht, dass es aus dem gestreckten
Zustand der Tischplatte 9, wie er beispielsweise in 7 zu
sehen ist, eine Schwenkbewegung des äußeren Tischplattenteiles lediglich
in einer Richtung zuläßt, nämlich in
der Weise, wie es in 9 und 10 dargestellt
ist, also aus der gestreckten Position in die in 10 gezeigte
zusammengefaltete Position, wobei die äußere Hälfte der Tischplatte 9 über der
inneren Tischplattenhälfte
zu liegen kommt.
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Am
freien oder äußeren Ende
der Tischplatte 9 ist ein kleinflächiger Hilfstisch 13 gelenkig
gelagert. Bei der in 1 gezeigten Ruhestellung, bei
der die Tischplatte 9 vollständig versenkt ist, schließt sich der
Hilfstisch 13 in horizontaler Position an eine am Konsolenteil
oben befindliche Armauflage 15 übergangslos an. Diese Armauflage 15 ist
beim vorliegenden Beispiel gleich gestaltet wie der Hilfstisch 13,
so dass Hilfstisch 13 und Armauflage 15 zusammen eine
Nutzfläche
oder Ablagefläche
mit Vertiefungen 17 als Halterung für Trinkgefäße bilden.
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1 und 2 zeigen
die Tischplatte 9 in ihrer vollständig versenkten Ruhestellung
oder Nicht-Gebrauchsstellung, während 4 die
Tischplatte 9 in der teilweise ausgezogenen Stellung vor dem
Erreichen einer voll ausgezogenen Bereitschaftsstellung zeigt. Letztere
ist in 5 und 6 dargestellt. Wie insbesondere
den 3 und 6 entnehmbar ist, befinden sich
im Bereich des unteren Endes der Tischplatte 9 seitlich
vorstehende, zwischen den Schenkeln der U-Profilschienen 5 geführte Körper, von
denen lediglich die an einem Seitenrand der Tischplatte 9 liegenden
Körper
gezeigt sind, während
die am gegenüberliegenden
Seitenrand befindlichen, in entsprechender Lage vorgesehenen Körper nicht
zu sehen sind. Bei diesen in den U-Profilschienen 5 geführten Körpern handelt
es sich um ein Paar Schwenkzapfen 19, die in einem Abstand vom
benachbarten Ende der Tischplatte 9 gelegen sind (nur ein
Schwenkzapfen 19 ist an einer Seite der Tischplatte 9 zu
sehen). Dem Ende der Tischplatte 9 näher gelegen befinden sich,
eng nebeneinanderliegend, an jeder Seite der Tischplatte 9 zwei
den Schwenkzapfen 19 gleich ausgebildete Steuerkörper 21,
die ebenfalls in den U-Profilschienen 5 geführt sind.
Bei den Schwenkzapfen 19 und den Steuerkörpern 21 kann
es sich um feststehende Zapfen oder um Führungsrollen handeln.
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6 zeigt
die Tischplatte 9 in der voll ausgezogenen Bereitschaftsstellung,
wobei sich die Schwenkzapfen 19 am oberen Ende der Führung der Profilschienen 5 befinden,
wobei dieses obere Ende der U-Profilschienen 5 beid seits
durch Kopfplatten 23 geschlossen ist (nur eine Kopfplatte 23 an
der dem Betrachter zugewandten Seite ist sichtbar), welche Kopfplatte 23 die
U-Profilschiene 5 mit der hinteren U-Profilschiene 3 verbindet.
Wie ebenfalls aus 9 zu ersehen ist, befinden sich
die Steuerkörper 21 in dieser
Bereitschaftsstellung in einem vertikalen Abstand von den Schwenkzapfen 19 und
im Eingangsbereich eines von den U-Profilschienen 5 abzweigenden,
in der Kopfplatte 23 ausgebildeten, bogenförmig gekrümmten Profilabschnittes 25.
Gleichzeitig befinden sich die Schwenkzapfen 19 auf Höhe einer
Auswölbung 27 am
oberen Ende der U-Profilschienen 5, wobei diese Auswölbung 27 einen
Lagersitz für
die Schwenkzapfen 19 bildet, der zusammen mit diesen die
Schwenkachse für
eine Schwenkbewegung der Tischplatte 9 aus der Bereitschaftsstellung
in die horizontale Gebrauchsstellung bildet.
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Wie
der Vergleich der 6 und 8 zeigt, bewegen
sich bei dieser Schwenkbewegung die Steuerkörper 21 in dem bogenförmigen Profilabschnitt 25 bis
zu dessen oberem geschlossenem Ende, siehe 8. Die Krümmung des
Profilabschnittes 25 ist so gewählt, dass durch Anlaufen der
Steuerkörper 21 an
den am Profilabschnitt 25 gebildeten Steuerflächen 29 eine
Verschiebebewegung der Tischplatte 9 in Richtung von deren
Plattenebene nach links (Blickrichtung gemäß 8) erfolgt,
wodurch die Schwenkzapfen 19 in den durch die Auswölbung 27 gebildeten
Lagersitz gelangen, so dass eine Verschiebebewegung der Schwenkzapfen 19 längs der
U-Profilschienen 5 nach unten verhindert ist. Da gleichzeitig
die Steuerkörper 21 am
oberen Ende des bogenförmigen
Profilabschnittes 25 anliegen, ist somit die Tischplatte 9 gegen
eine weitere Schwenkbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn (Blickrichtung
entsprechend 8) blockiert. Wird die Tischplatte 9 aus
der horizontalen Gebrauchsstellung im Uhrzeigersinn wieder nach
oben in die Bereitschaftsstellung geschwenkt, so treten die Steuerkörper 21 aus
dem bogenförmig
gekrümmten
Profilabschnitt 25 aus, wodurch die Verriegelung der Tischplatte 9 aufgehoben
wird, so dass diese aus der Bereitschaftsstellung wieder in die
versenkte Ruhestellung verschoben werden kann.
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Aufgrund
des Abstandes der Schwenkzapfen 19 vom benachbarten Ende
der Tischplatte 9 erstreckt sich in der Gebrauchsstellung
der Endbereich der Tischplatte 9 über den oberen Bereich des Schachtes
bis hin zu der am oberen Ende des Konsolenteils befindlichen Armauflage 15.
Somit ist auch bei der Gebrauchsstellung der Tischplatte 9 die
obere Öffnung
des Schachtes durch den Endteil der Tischplatte 9 verschlossen,
siehe 9.
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Wie 7 zeigt,
liegt der Hilfstisch 13 bei der Gebrauchsstellung der Tischplatte 9 auf
deren Oberseite auf, während
der Hilfstisch 13 bei der in 10 gezeigten,
zusammengefalteten Position der Tischplatte 9 aufgrund
seiner gelenkigen Verbindung mit derselben auf der Unterseite der
Tischplatte 9 aufliegt und an die Armauflage 15 angrenzt.