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DE102004024559B4 - Tischeinheit für einen Fahrgastsitz - Google Patents

Tischeinheit für einen Fahrgastsitz Download PDF

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Abstract

Tischeinheit für einen Fahrgastsitz, insbesondere Fluggastsitz, mit Sitzkomponenten wie Rückenlehne, Sitzteil, zumindest einem das Sitzteil seitlich begrenzenden Konsolenteil, und mit einer in eine Ruhestellung und eine Gebrauchsstellung einstellbaren Tischplatte (9), wobei das Konsolenteil einen inneren Schacht aufweist, in dem die Tischplatte (9) zwischen der versenkten Ruhestellung und einer aus dem oberen Ende des Konsolenteiles ausgezogenen Bereitschaftsstellung längs der Tischplattenebene in einer Führung (1) verschiebbar ist, und wobei am oberen Ende der Führung (1) eine als Träger der Tischplatte (9) dienende Lageranordnung (19, 21, 25, 27) vorgesehen ist, die eine Schwenkbewegung der Tischplatte (9) aus der Bereitschaftsstellung in die horizontale Gebrauchsstellung ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass an dem in der Ruhestellung am oberen Ende des Konsolenteiles befindlichen Ende der Tischplatte (9) ein mit dieser gelenkig verbundener, kleinflächiger Hilfstisch (13) vorgesehen ist, der bei der Ruhestellung eine Abdeckung des oberen Endes des Schachtes und zumindest einen Teil einer Armauflage (15) bildet.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Tischeinheit für einen Fahrgastsitz, insbesondere Fluggastsitz, mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruchs 1.
  • Bekannte Sitze dieser Art finden bei Verkehrsmitteln für die Personenbeförderung verbreitet Anwendung, insbesondere bei Verkehrsmitteln, die für lange Reisestrecken und entsprechend lange Reisezeiten vorgesehen sind. Bei Sitzen, beispielsweise für Fähren, Reisebusse oder in ganz besonderem Maße bei Fluggastsitzen für die gewerbliche Luftfahrt, stellt das Vorhandensein einer dem Sitzbenutzer zur Verfügung stehenden Tischplatte ein wesentliches Komfortmerkmal dar, weil nicht nur eine Tischfläche für Speisen und Getränke der Bordverpflegung zur Verfügung gestellt wird, sondern darüber hinaus dem Sitzbenutzer eine Ablage- oder Arbeitsfläche geboten wird, die für Lektüre, Schreibarbeiten, Spiele und dergleichen nutzbar ist.
  • Andererseits ist bei Verkehrsmitteln für die gewerbliche Personenbeförderung, insbesondere bei Luftfahrzeugen der gewerblichen Luftfahrt, eine optimale Ausnutzung des für den Einbau der Sitze zur Verfügung stehenden Kabinenraumes anzustreben. Demgemäß ist für die Sitze eine Bauweise erforderlich, die einerseits möglichst raumsparend ist, andererseits jedoch dem Sitzbenutzer größtmöglichen Komfort bietet.
  • Die US 3 583 760 A zeigt eine gattungsgemäß verstaubare Tischeinheit für Fahrgastsitze, bei dem ein Konsolenteil einen inneren Schacht aufweist, in dem eine Tischplatte zwischen der versenkten Ruhestellung und einer aus dem oberen Ende des Konsolenteils ausgezogenen Bereitschaftsstellung längs der Tischplattenebene in einer Führung verschiebbar ist, wobei am oberen Ende der Führung eine als Träger der Tischplatte dienende Lagerordnung vorgesehen ist, die eine Schwenkbewegung der Tischplatte aus der Bereitschaftsstellung in die horizontale Gebrauchsstellung ermöglicht. Zum Überführen der Tischeinheit von der Ruhestellung in die Gebrauchsstellung weist das Ausführungsbeispiel der bekannten Lösung an der Tischplatte einen Griff auf, mit dem die Tischplatte aus dem Konsolenteil herausgezogen werden kann. An der Vorderseite einer zu der Tischeinheit benachbarten Armlehne ist ein verbreitertes Auflageteil vorgesehen, das die Tischplatte bei horizontaler Ausrichtung und somit in der Gebrauchsstellung abstützt; allein aufgrund dieser Abstützfunktion steht das Auflageteil als zusätzlich nutzbare Tischfläche nicht zur Verfügung.
  • Die US 2 330 627 A zeigt ein ausziehbares Tablett als Tischteil für einen Wohn-Polstersessel. Bei dieser bekannten Lösung weist eine Rahmeneinheit zur Führung des Tabletts innerhalb einer hohlen Armlehne des Sessels parallel zueinander angeordnete Längsschienen auf, die an ihrer Oberseite einen bogenförmigen Verlauf aufweisen und in Richtung eines Längsschlitzes ausmünden, der der Armlehnenoberseite benachbart ist und der den Auszug des Tabletts ermöglicht, das in seiner Gebrauchsstellung eine horizontale Lage einnimmt. In der Nicht-Gebrauchsstellung stützt sich das Tablett im Bereich des Längsschlitzes an Wandteilen der Armlehne ab und ist an seinem anderen freien Ende innerhalb der Längsschienen derart geführt, dass insoweit die Tischfläche des Tabletts innerhalb der Armlehne einen Winkel von etwa 45° zu der Horizontalen einnimmt. Die dahingehende Schräganordnung des Tabletts in der Ruhestellung nebst der gebogenen Schienenführungsanordnung benötigt viel Einbauraum, so dass die dahingehende Lösung nicht für beengte Einbauverhältnisse geeignet ist. Durch die GB 667 894 A ist ein Sitz, Sofa oder ähnliches Möbel bekannt, bei dem ein in einer hohlen Armlehne in der Nichtgebrauchsstellung angeordneter Tisch nach oben herausgezogen und anschließend dergestalt geschwenkt werden kann, dass er im wesentlichen horizontal und auswärts weisend vom Sitz angeordnet ist.
  • Durch die DE 100 27 230 A1 ist eine Tischeinheit für Fahrgastsitze, insbesondere Fluggastsitze, bekannt, bei der mehrere Tischteile relativ zueinander um mindestens zwei Schwenkachsen über Gelenkstellen drehbar und in vorgebbaren Positionen festlegbar sind. So lassen sich bedarfsgemäß beide Tischteile bündig aufeinanderlegen oder unter Verdoppelung ihrer Tischflächen nebeneinander liegend aufklappen. Die genannte Tischeinheit ist bei der bekannten Lösung mittels eines Trag- oder Auszieharmes in der Armlehne des Sitzes in der Ruhestellung bevorratbar, was aufgrund der Anzahl an vorgesehenen Tischflächen für die Tischeinheit entsprechenden Einbauraum an dieser Stelle benötigt.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik stellt sich die Erfindung die Aufgabe, eine Tischeinheit für einen Fahrgastsitz, insbesondere Fluggastsitz, zu schaffen, der trotz kompakter Bauweise und entsprechend geringem Bedarf an Innenraum der betreffenden Kabine dem Sitzbenutzer eine Tischplatte zur Verfügung stellt, deren Tischfläche groß bemessen und vom Sitzbenutzer daher sehr bequem nutzbar ist.
  • Erfindungsgemäß ist diese Aufgabe durch einen Sitz gelöst, der die Merkmale des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit aufweist.
  • Dadurch, dass gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 an dem in der Ruhestellung am oberen Ende des Konsolenteils befindlichen Ende der Tischplatte ein mit dieser gelenkig verbundener, kleinflächiger Hilfstisch vorgesehen ist, der bei der Ruhestellung eine Abdeckung des oberen Endes des Schachtes und zumindest einen Teil einer Armauflage bildet, ergibt sich bei vollständig versenkter Tischplatte nicht nur eine geschlossene Oberseite des Konsolenteils, sondern eine zusätzliche Nutzfläche, beispielsweise als Abstellfläche für kleine Gegenstände, wie Trinkgefäße, und/oder eine Armauflage, gegebenenfalls in Form eines Zusatzteils, das eine am Oberteil des Konsolenteils befindliche Armauflage ergänzt. Die dahingehende zusätzliche Nutzfläche in Form des Hilfstisches steht aufgrund der erfindungsgemäßen Lösung auch dann zur Verfügung, wenn die Tischplatte in ihrer Gebrauchsstellung ist.
  • Dadurch, dass bei der erfindungsgemäßen Lösung die Tischplatte im inneren Schacht eines am Sitzteil seitlich befindlichen Konsolenteils versenkbar ist, wird für die Unterbringung der Tischplatte in der Ruhestellung, d.h. in ihrer Nicht-Gebrauchsstellung, ein im Gesamtaufbau des Sitzes ohnehin zur Verfügung stehender Bauraum, der Innenraum des Konsolenteils, ausgenutzt. Da hierbei für die Länge des Schachtes die gesamte Höhe des Konsolenteils zur Verfügung steht und der Schacht ausreichend breit gestaltet werden kann, ist in besonders vorteilhafter Weise eine große Tischfläche der Tischplatte erreichbar, ohne dass hierfür eine Einbuße an Kompaktheit des Gesamtsitzes in Kauf genommen werden müßte.
  • Bei Ausführungsbeispielen, bei denen die für die Schwenkbewegung der Tischplatte vorgesehene Lageranordnung an der Tischplatte seitlich vorstehende Schwenklagerzapfen aufweist, die die Schwenkachse für die Schwenkbewegung der Tischplatte definieren, können die Schwenklagerzapfen so angeordnet sein, dass sich die Schwenkachse in einem Abstand vom zugeordneten Ende der Tischplatte befindet. Dieser Abstand kann so gewählt werden, dass in der horizontalen Gebrauchsstellung der Tischplatte deren Endbereich wiederum das obere Ende des Schachtes im Konsolenteil abdeckt, so dass das Konsolenteil auch bei der Gebrauchsstellung der Tischplatte am oberen Ende eine geschlossene Form besitzt, wobei gegebenenfalls die Ebene einer neben dem Schacht gelegenen Armauflage in die Ebene der horizontalen Tischplatte absatzlos übergeht.
  • Die Schwenkzapfen der Tischplatte können einen Teil der an der Tischplatte vorgesehenen Führungsglieder bilden, die mit der im Schacht befindlichen Führung zusammenwirken.
  • Bei einem besonders vorteilhaften Ausführungsbeispiel bildet die Lageranordnung, die das Ende der Tischplatte mit dem Konsolenteil verbindet, am oberen Ende der Führung für jeden Schwenkzapfen einen Lagersitz, in die die Schwenkachsen durch eine zur Richtung der Führung quer und zur Tischplattenebene längs verlaufende Bewegung der Tischplatte einsetzbar sind und in denen die Schwenkzapfen, und damit die Tischplatte, gegen eine längs der Führung verlaufende Bewegung gesichert sind.
  • Um diese Einsetzbewegung der Lagerzapfen in die Lagersitze zu erzeugen, kann die Lageranordnung am oberen Ende der Führung Steuerflächen auf weisen, die in Zusammenwirkung mit zumindest einem Steuerkörper an der Tischplatte eine Zwangsführung bilden, um die Schwenkbewegung der Tischplatte in die zur Führung quer verlaufende Bewegung der Tischplatte für das Einsetzen der Schwenkzapfen in den jeweils zugeordneten Lagersitz umzusetzen. In vorteilhafter Weise erfolgt hierbei aufgrund der Schwenkbewegung der Tischplatte, die durchgeführt wird, wenn diese aus der Bereitschaftsstellung in die Gebrauchsstellung gebracht wird, selbsttätig die Verriegelung des der Lageranordnung zugeordneten Endes der Tischplatte an der Führung am Konsolenteil.
  • Steuerkörper, die ähnlich wie die Schwenkzapfen an der Tischplatte seitlich, in einem Abstand vom betreffenden Schwenkzapfen und zu dem zugeordneten Ende der Tischplatte enger als dieser benachbart angeordnet sind, können einen weiteren Teil der in der Führung geführten Führungsglieder der Tischplatte bilden.
  • Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel weist die Führung beidseits der Tischplatte in Richtung des Schachtes verlaufende U-Profilschienen auf, zwischen deren Schenkeln die an beiden Seiten der Tischplatte vorstehenden Führungsglieder geführt sind.
  • Wie bereits erwähnt, ermöglichen es die Tiefe und die Breite des Schachtes im Konsolenteil, dass die Tischplatte sehr großflächig gestaltet wird. Um in Fällen, wo eine kleinere Tischfläche ausreichend ist, dem Sitzbenutzer mehr Freiraum oder größere Bewegungsfreiheit zur Verfügung zu stellen, kann daher die Tischplatte geteilt sein und ihre Teile mittels einer Scharnieranordnung zur Tischflächenverkleinerung, vorzugsweise auf die Hälfte der Fläche, zusammenfaltbar sein. Hierbei kann der Hilfstisch, der am freien Ende der Tischplatte gelenkig angebracht ist, in der zusammengefalteten Position der Tischplatte eine sich an die Nutzfläche der Armlehne anschlie ßende, nutzbare Tischfläche bilden, d. h. eine ähnliche Funktion erfüllen, wie sie der Hilfstisch bei der versenkten Ruhestellung der Tischplatte ausübt.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles im einzelnen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematisch vereinfachte perspektivische Schrägansicht innerer Bauteile eines Konsolenteiles eines im übrigen nicht gezeigten Ausführungsbeispieles eines Sitzes, wobei eine in einem inneren Schacht des Konsolenteiles vorgesehene Führung gezeigt ist, an der eine geteilte Tischplatte mit endseits angebrachtem Hilfstisch verschiebbar geführt ist, die am oberen Ende eine Armauflage aufweist;
  • 2 eine gegenüber 1 in kleinerem Maßstab gezeichnete schematisierte Schrägansicht, in der nur die im Schacht des nicht gezeigten Konsolenteils vollständig versenkte Tischplatte mit Hilfstisch eingezeichnet ist;
  • 3 eine vergrößert gezeichnete, perspektivische Teildarstellung des in 2 mit III bezeichneten Bereiches;
  • 4 eine der 1 ähnliche Darstellung, wobei jedoch die Tischplatte aus der versenkten Stellung teilweise in Richtung auf ihre ausgezogene Bereitschaftsstellung angehoben ist;
  • 5 eine der 2 ähnliche, in kleinem Maßstab gezeichnete Ansicht, wobei die abgebrochen gezeichnete Tischplatte in die Bereitschaftsstellung voll ausgezogen dargestellt ist;
  • 6 eine vergrößert gezeichnete Teilansicht des in 5 mit VI bezeichneten Bereiches;
  • 7 eine den 2 und 5 ähnliche Darstellung in kleinem Maßstab, wobei die Tischplatte in der horizontalen Gebrauchsstellung gezeigt ist;
  • 8 eine vergrößerte Teilansicht des in 7 mit VIII bezeichneten Bereiches;
  • 9 eine der 4 ähnliche Darstellung, wobei die Tischplatte in Gebrauchsstellung und während des Vorganges des Zusammenfaltens für die Verkleinerung der Tischfläche eingezeichnet ist, und
  • 10 eine der 9 ähnliche Darstellung, wobei die Tischplatte in der Gebrauchsstellung und vollständig zusammengefaltet gezeigt ist.
  • Nachstehend ist die Erfindung am Beispiel eines Fluggastsitzes beschrieben, von dem in der Zeichnung lediglich einige Bauelemente gezeigt sind, die Bestandteile eines eine seitliche Begrenzung des Sitzteiles bildenden Konsolenteiles sind, das ohne äußere Verkleidung dargestellt ist. Dieses Konsolenteil weist einen vertikalen inneren Schacht auf, in dem sich eine Führung 1 in Form eines metallischen Rahmengestelles befindet, das U-Profilschienen 3 und 5 aufweist, die zueinander parallel und vertikal verlaufen. Querträger, die die U-Profilschienen 3 und 5 miteinander verbinden, sind mit 7 bezeichnet. In der Führung 1, genauer gesagt an den U-Profilschienen 5, ist eine Tischplatte 9 längs verschiebbar geführt, die bei 10 mittig geteilt ist, wobei die Tischplattenhälften mittels eines Scharnieres 11 miteinander verbunden sind. Dieses Scharnier 11 ist so angebracht, dass es aus dem gestreckten Zustand der Tischplatte 9, wie er beispielsweise in 7 zu sehen ist, eine Schwenkbewegung des äußeren Tischplattenteiles lediglich in einer Richtung zuläßt, nämlich in der Weise, wie es in 9 und 10 dargestellt ist, also aus der gestreckten Position in die in 10 gezeigte zusammengefaltete Position, wobei die äußere Hälfte der Tischplatte 9 über der inneren Tischplattenhälfte zu liegen kommt.
  • Am freien oder äußeren Ende der Tischplatte 9 ist ein kleinflächiger Hilfstisch 13 gelenkig gelagert. Bei der in 1 gezeigten Ruhestellung, bei der die Tischplatte 9 vollständig versenkt ist, schließt sich der Hilfstisch 13 in horizontaler Position an eine am Konsolenteil oben befindliche Armauflage 15 übergangslos an. Diese Armauflage 15 ist beim vorliegenden Beispiel gleich gestaltet wie der Hilfstisch 13, so dass Hilfstisch 13 und Armauflage 15 zusammen eine Nutzfläche oder Ablagefläche mit Vertiefungen 17 als Halterung für Trinkgefäße bilden.
  • 1 und 2 zeigen die Tischplatte 9 in ihrer vollständig versenkten Ruhestellung oder Nicht-Gebrauchsstellung, während 4 die Tischplatte 9 in der teilweise ausgezogenen Stellung vor dem Erreichen einer voll ausgezogenen Bereitschaftsstellung zeigt. Letztere ist in 5 und 6 dargestellt. Wie insbesondere den 3 und 6 entnehmbar ist, befinden sich im Bereich des unteren Endes der Tischplatte 9 seitlich vorstehende, zwischen den Schenkeln der U-Profilschienen 5 geführte Körper, von denen lediglich die an einem Seitenrand der Tischplatte 9 liegenden Körper gezeigt sind, während die am gegenüberliegenden Seitenrand befindlichen, in entsprechender Lage vorgesehenen Körper nicht zu sehen sind. Bei diesen in den U-Profilschienen 5 geführten Körpern handelt es sich um ein Paar Schwenkzapfen 19, die in einem Abstand vom benachbarten Ende der Tischplatte 9 gelegen sind (nur ein Schwenkzapfen 19 ist an einer Seite der Tischplatte 9 zu sehen). Dem Ende der Tischplatte 9 näher gelegen befinden sich, eng nebeneinanderliegend, an jeder Seite der Tischplatte 9 zwei den Schwenkzapfen 19 gleich ausgebildete Steuerkörper 21, die ebenfalls in den U-Profilschienen 5 geführt sind. Bei den Schwenkzapfen 19 und den Steuerkörpern 21 kann es sich um feststehende Zapfen oder um Führungsrollen handeln.
  • 6 zeigt die Tischplatte 9 in der voll ausgezogenen Bereitschaftsstellung, wobei sich die Schwenkzapfen 19 am oberen Ende der Führung der Profilschienen 5 befinden, wobei dieses obere Ende der U-Profilschienen 5 beid seits durch Kopfplatten 23 geschlossen ist (nur eine Kopfplatte 23 an der dem Betrachter zugewandten Seite ist sichtbar), welche Kopfplatte 23 die U-Profilschiene 5 mit der hinteren U-Profilschiene 3 verbindet. Wie ebenfalls aus 9 zu ersehen ist, befinden sich die Steuerkörper 21 in dieser Bereitschaftsstellung in einem vertikalen Abstand von den Schwenkzapfen 19 und im Eingangsbereich eines von den U-Profilschienen 5 abzweigenden, in der Kopfplatte 23 ausgebildeten, bogenförmig gekrümmten Profilabschnittes 25. Gleichzeitig befinden sich die Schwenkzapfen 19 auf Höhe einer Auswölbung 27 am oberen Ende der U-Profilschienen 5, wobei diese Auswölbung 27 einen Lagersitz für die Schwenkzapfen 19 bildet, der zusammen mit diesen die Schwenkachse für eine Schwenkbewegung der Tischplatte 9 aus der Bereitschaftsstellung in die horizontale Gebrauchsstellung bildet.
  • Wie der Vergleich der 6 und 8 zeigt, bewegen sich bei dieser Schwenkbewegung die Steuerkörper 21 in dem bogenförmigen Profilabschnitt 25 bis zu dessen oberem geschlossenem Ende, siehe 8. Die Krümmung des Profilabschnittes 25 ist so gewählt, dass durch Anlaufen der Steuerkörper 21 an den am Profilabschnitt 25 gebildeten Steuerflächen 29 eine Verschiebebewegung der Tischplatte 9 in Richtung von deren Plattenebene nach links (Blickrichtung gemäß 8) erfolgt, wodurch die Schwenkzapfen 19 in den durch die Auswölbung 27 gebildeten Lagersitz gelangen, so dass eine Verschiebebewegung der Schwenkzapfen 19 längs der U-Profilschienen 5 nach unten verhindert ist. Da gleichzeitig die Steuerkörper 21 am oberen Ende des bogenförmigen Profilabschnittes 25 anliegen, ist somit die Tischplatte 9 gegen eine weitere Schwenkbewegung entgegen dem Uhrzeigersinn (Blickrichtung entsprechend 8) blockiert. Wird die Tischplatte 9 aus der horizontalen Gebrauchsstellung im Uhrzeigersinn wieder nach oben in die Bereitschaftsstellung geschwenkt, so treten die Steuerkörper 21 aus dem bogenförmig gekrümmten Profilabschnitt 25 aus, wodurch die Verriegelung der Tischplatte 9 aufgehoben wird, so dass diese aus der Bereitschaftsstellung wieder in die versenkte Ruhestellung verschoben werden kann.
  • Aufgrund des Abstandes der Schwenkzapfen 19 vom benachbarten Ende der Tischplatte 9 erstreckt sich in der Gebrauchsstellung der Endbereich der Tischplatte 9 über den oberen Bereich des Schachtes bis hin zu der am oberen Ende des Konsolenteils befindlichen Armauflage 15. Somit ist auch bei der Gebrauchsstellung der Tischplatte 9 die obere Öffnung des Schachtes durch den Endteil der Tischplatte 9 verschlossen, siehe 9.
  • Wie 7 zeigt, liegt der Hilfstisch 13 bei der Gebrauchsstellung der Tischplatte 9 auf deren Oberseite auf, während der Hilfstisch 13 bei der in 10 gezeigten, zusammengefalteten Position der Tischplatte 9 aufgrund seiner gelenkigen Verbindung mit derselben auf der Unterseite der Tischplatte 9 aufliegt und an die Armauflage 15 angrenzt.

Claims (12)

  1. Tischeinheit für einen Fahrgastsitz, insbesondere Fluggastsitz, mit Sitzkomponenten wie Rückenlehne, Sitzteil, zumindest einem das Sitzteil seitlich begrenzenden Konsolenteil, und mit einer in eine Ruhestellung und eine Gebrauchsstellung einstellbaren Tischplatte (9), wobei das Konsolenteil einen inneren Schacht aufweist, in dem die Tischplatte (9) zwischen der versenkten Ruhestellung und einer aus dem oberen Ende des Konsolenteiles ausgezogenen Bereitschaftsstellung längs der Tischplattenebene in einer Führung (1) verschiebbar ist, und wobei am oberen Ende der Führung (1) eine als Träger der Tischplatte (9) dienende Lageranordnung (19, 21, 25, 27) vorgesehen ist, die eine Schwenkbewegung der Tischplatte (9) aus der Bereitschaftsstellung in die horizontale Gebrauchsstellung ermöglicht, dadurch gekennzeichnet, dass an dem in der Ruhestellung am oberen Ende des Konsolenteiles befindlichen Ende der Tischplatte (9) ein mit dieser gelenkig verbundener, kleinflächiger Hilfstisch (13) vorgesehen ist, der bei der Ruhestellung eine Abdeckung des oberen Endes des Schachtes und zumindest einen Teil einer Armauflage (15) bildet.
  2. Tischeinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageranordnung in Zusammenwirkung mit an der Tischplatte (9) seitlich vorgesehenen Schwenkzapfen (19) für die Schwenkbewegung der Tischplatte (9) eine Schwenkachse definiert, die in einem Abstand vom zugeordneten Ende der Tischplatte (9) gelegen ist.
  3. Tischeinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkzapfen (19) der Tischplatte (9) zumindest einen Teil von mit der Führung (1) zusammenwirkenden Führungsgliedern der Tischplatte (9) bilden.
  4. Tischeinheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageranordnung am oberen Ende der Führung (1) für jeden Schwenkzapfen (19) einen Lagersitz (27) bildet, in den der betreffende Schwenkzapfen (19) durch eine zur Richtung der Führung (1) quer und zur Tischplattenebene längs verlaufende Bewegung der Tischplatte (9) einsetzbar ist und der den Schwenkzapfen (19), und damit die Tischplatte (9), gegen eine längs der Führung (1) verlaufende Bewegung sichert.
  5. Tischeinheit nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageranordnung am oberen Ende der Führung (1) Steuerflächen (29) aufweist, die in Zusammenwirkung mit zumindest einem Steuerkörper (21) an der Tischplatte (9) eine Zwangsführung bilden, um die Schwenkbewegung der Tischplatte (9) in die zur Führung (1) quer verlaufende Bewegung der Tischplatte (9) für das Einsetzen der Schwenkzapfen (19) in den jeweils zugeordneten Lagersitz (27) umzusetzen.
  6. Tischeinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine Steuerkörper (21) an der Tischplatte (9) seitlich in einem Abstand vom Schwenkzapfen (19) und zu dem betreffenden Ende der Tischplatte (9) enger als dieser benachbart angeordnet ist und einen weiteren Teil der in der Führung (1) geführten Führungsglieder der Tischplatte (9) bildet.
  7. Tischeinheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Führung (1) beidseits der Tischplatte (9) in Richtung des Schachtes verlaufende U-Profilschienen (5) aufweist, zwischen deren Schenkeln die an beiden Seiten der Tischplatte (9) vorstehenden Führungsglieder (19, 21) geführt sind.
  8. Tischeinheit nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Lagersitze am oberen Ende der U-Profilschiene (5) durch eine zu deren Längsachse versetzte Auswölbung (27) des Profiles der Schiene (5) gebildet sind, in die die betreffenden Schwenkzapfen (19) durch die quer zur Führungsrichtung verlaufende Verschiebebewegung einsetzbar sind.
  9. Tischeinheit nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass an den U-Profilschienen (5) ein gegenüber der Auswölbung (27) nach unten versetzter Profilabschnitt (25) mit bogenförmigem Verlauf den zumindest einen Steuerkörper (21) bei der Schwenkbewegung der Tischplatte (9) aus der Bereitschaftsstellung in die Gebrauchsstellung aufnimmt und die Steuerflächen (29) bildet, die die quer zur Führungsrichtung verlaufende Verschiebebewegung zum Einsetzen der Schwenklagerzapfen (19) in die betreffenden Lagersitze (27) erzeugen.
  10. Tischeinheit nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass beidseits der Tischplatte (9) je zwei dem Ende der Tischplatte (9) eng benachbarte, nebeneinander liegende Steuerkörper (21) vorgesehen sind.
  11. Tischeinheit nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkzapfen (19) und die Steuerkörper (21) gleich ausgebildet, vorzugsweise durch in den U-Profilschienen (5) geführte Führungsrollen gebildet sind.
  12. Tischeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Tischplatte (9) geteilt ist und ihre Teile mittels einer Scharnieranordnung (11) zur Tischflächenverkleinerung, vorzugsweise auf die Hälfte der Fläche, zusammenfaltbar sind, und dass der Hilfstisch (13) in der zusammengefalteten Position der Tischplatte (9) eine sich an die Nutzfläche der Armauflage (15) anschließende, nutzbare Tischfläche bildet.
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