DE19815775A1 - Drallscheibe und Brennstoffeinspritzventil mit Drallscheibe - Google Patents
Drallscheibe und Brennstoffeinspritzventil mit DrallscheibeInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Drallscheibe, die sich dadurch auszeichnet, daß sie aus wenigstens einem metallischen Material besteht, mit wenigstens einem Einlaßbereich (65) und wenigstens einer Auslaßöffnung (69) ausgebildet ist, wobei die wenigstens eine Auslaßöffnung (69) in einer unteren Bodenschicht (62) eingebracht ist, und wenigstens zwei in eine Drallkammer (68) mündende Drallkanäle (66) aufweist, wobei die Drallkammer (68) in einer mittleren Drallerzeugungsschicht (61) vorgesehen ist. Eine obere Schicht ist als Deckelschicht (60) ausgebildet, die über ihre gesamte Querschnittsfläche eine geschlossene Schicht ohne Öffnungskonturen darstellt. Alle Schichten der Drallscheibe (30) sind mittels galvanischer Metallabscheidung (Multilayergalvanik) unmittelbar aufeinander aufgebaut. DOLLAR A Die Drallscheibe (30) eignet sich besonders für den Einsatz an einem Brennstoffeinspritzventil, insbesondere einem Hochdruckeinspritzventil, zum direkten Einspritzen von Brennstoff in einen Brennraum einer gemischverdichtenden fremdgezündeten Brennkraftmaschine.
Description
Die Erfindung geht aus von einer Drallscheibe nach der
Gattung des Anspruchs 1 und von einem
Brennstoffeinspritzventil mit einer Drallscheibe nach der
Gattung des Anspruchs 23.
Aus der DE-PS 39 43 005 ist bereits ein elektromagnetisch
betätigbares Brennstoffeinspritzventil bekannt, bei dem im
Sitzbereich mehrere scheibenförmige Elemente angeordnet
sind. Bei Erregung des Magnetkreises wird eine als
Flachanker fungierende flache Ventilplatte von einer mit ihr
zusammenwirkenden gegenüberliegenden Ventilsitzplatte
abgehoben, die gemeinsam ein Plattenventilteil bilden.
Stromaufwärts der Ventilsitzplatte ist ein Drallelement
angeordnet, das den zum Ventilsitz strömenden Brennstoff in
eine kreisförmige Drehbewegung versetzt. Eine Anschlagplatte
begrenzt den axialen Weg der Ventilplatte auf der der
Ventilsitzplatte gegenüberliegenden Seite. Die Ventilplatte
wird mit großem Spiel von dem Drallelement umgeben; eine
gewisse Führung der Ventilplatte übernimmt damit das
Drallelement. Im Drallelement sind an dessen unterer
Stirnseite mehrere tangential verlaufende Nuten eingebracht,
die vom äußeren Umfang ausgehend bis in eine mittlere
Drallkammer reichen. Durch das Aufliegen des Drallelements
mit seiner unteren Stirnseite auf der Ventilsitzplatte
liegen die Nuten als Drallkanäle vor.
Aus der WO 96/11335 ist bereits ein
Brennstoffeinspritzventil bekannt, an dessen stromabwärtigen
Ende ein mehrscheibiger Zerstäubungsvorsatz mit einer
Drallaufbereitung angeordnet ist. Dieser Zerstäubungsvorsatz
ist stromabwärts eines in einem Ventilsitzträger eingebauten
scheibenförmigen Führungselements und eines Ventilsitzes
ebenfalls am Ventilsitzträger vorgesehen, wobei ein
zusätzliches Stützelement den Zerstäubungsvorsatz in einer
definierten Position hält. Der Zerstäubungsvorsatz ist
zweischeibig bzw. vierscheibig ausgeführt, wobei die
einzelnen Scheiben aus rostfreiem Stahl oder Silizium
hergestellt sind. Entsprechend kommen bei der Herstellung
der Öffnungsgeometrien in den Scheiben konventionelle
Bearbeitungsverfahren zum Einsatz, wie Erodieren, Stanzen
oder Ätzen. Jede einzelne Scheibe des Zerstäubungsvorsatzes
wird separat gefertigt, wonach entsprechend der gewünschten
Scheibenanzahl alle gleich großen Scheiben zur Bildung des
vollständigen Zerstäubungsvorsatzes aufeinander gestapelt
werden.
In der DE-OS 196 07 288 wurde bereits die sogenannte
Multilayergalvanik zur Herstellung von Lochscheiben, die
insbesondere für den Einsatz an Brennstoffeinspritzventilen
geeignet sind, ausführlich beschrieben. Dieses
Herstellungsprinzip einer Scheibenherstellung durch
mehrfaches galvanisches Metallabscheiden verschiedener
Strukturen aufeinander, so daß eine einteilige Scheibe
vorliegt, soll ausdrücklich zum Offenbarungsgehalt
vorliegender Erfindung zählen. Die mikrogalvanische
Metallabscheidung in mehreren Ebenen, Lagen bzw. Schichten
kommt auch zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Drallscheiben zum Einsatz.
Die erfindungsgemäße Drallscheibe mit den kennzeichnenden
Merkmalen des Anspruchs 1 hat den Vorteil, daß sie auf
besonders einfache Art und Weise kostengünstig herstellbar
ist. Ein besonderer Vorteil besteht darin, daß die
Drallscheiben in reproduzierbarer Weise äußerst präzise in
sehr großen Stückzahlen gleichzeitig gefertigt werden können
(hohe Batchfähigkeit). Aufgrund ihrer metallischen
Ausbildung sind solche Drallscheiben sehr bruchsicher und
gut montierbar, beispielsweise an Einspritzventilen oder
anderen Abspritzdüsen von Flüssigkeiten jeglicher Art. Die
Anwendung der Multilayergalvanik erlaubt eine extrem große
Gestaltungsfreiheit, da die Konturen der Öffnungsbereiche
(Einlaßbereiche, Drallkanäle, Drallkammer, Auslaßöffnung) in
der Drallscheibe frei wählbar sind. Besonders im Vergleich
zu Siliziumscheiben, bei denen aufgrund der Kristallachsen
erreichbare Konturen streng vorgegeben sind
(Pyramidenstümpfe), ist diese flexible Formgebung sehr
vorteilhaft.
Das metallische Abscheiden hat besonders im Vergleich zur
Herstellung von Siliziumscheiben den Vorteil einer sehr
großen Materialvielfalt. Die verschiedensten Metalle mit
ihren unterschiedlichen magnetischen Eigenschaften und
Härten können bei der zur Herstellung der Drallscheiben
verwendeten Mikrogalvanik zum Einsatz kommen. Die
unterschiedlichen Härten der verschiedenen Metalle können in
besonders vorteilhafter Weise dahingehend genutzt werden,
daß ein abdichtender Materialbereich geschaffen ist.
Die herstellungsbedingt große Gestaltungsfreiheit der
Konturen innerhalb der Drallscheibe hat wiederum den großen
Vorteil zur Folge, daß verschiedene Strahlformen der
abzuspritzenden Sprays einfach erzeugbar sind. So sind
Strahlverläufe und Sprays in Form von Hohlkegeln, schrägen
Hohlkegeln, Vollkegeln, schrägen Vollkegeln,
strähnenbehafteten Kegeln oder Flachstrahlen erzielbar, die
allesamt durch die Drallbeaufschlagung in der Drallscheibe
hervorragend aufbereitet werden. Mit der Multilayergalvanik
sind in besonders vorteilhafter Weise problemlos,
kostengünstig und mit extrem großer Präzision
Hinterschneidungen und Überdeckungen erzielbar.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im
Anspruch 1 angegebenen Drallscheibe möglich.
Besonders vorteilhaft ist es, die Drallscheibe bestehend aus
drei Schichten aufzubauen, indem drei Galvanikschritte zur
Metallabscheidung vorgenommen werden. Dabei stellt die
stromaufwärtige Schicht eine Deckelschicht dar, die die
Drallkammer einer mittleren Drallerzeugungsschicht
vollständig abdeckt. Die Drallerzeugungsschicht wird von
einem oder mehreren Materialbereichen gebildet, die aufgrund
ihrer Konturgebung und ihrer geometrischen Lage zueinander
die Konturen der Drallkammer und der Drallkanäle vorgeben.
Durch den Galvanikprozess werden die einzelnen Schichten
ohne Trenn- oder Fügestellen so aufeinander aufgebaut, daß
sie durchgehend homogenes Material darstellen. Insofern sind
"Schichten" als gedankliches Hilfsmittel zu verstehen.
In vorteilhafter Weise sind in der Drallscheibe zwei, drei,
vier oder sechs Drallkanäle vorgesehen. Die Materialbereiche
können entsprechend der gewünschten Konturgebung der
Drallkanäle sehr unterschiedliche Formen besitzen, z. B.
stegartig oder spiralförmig sein. In vorteilhafter Weise
sind auch die Konturen der Drallkammer, der Deckelschicht
und der Auslaßöffnung flexibel gestaltbar, wobei durch
Asymmetrien bestimmter Öffnungskonturen besondere geneigte,
z. B. motorspezifische Strahlbilder und Sprayformen erzeugbar
sind. Die Erzeugung von zur Symmetrieachse der Drallscheibe
unter einem Winkel γ geneigten Sprays oder Strahlen (Hohl- oder
Vollkegel, hoher oder geringer Strähnenanteil über den
Umfang, Gleich- oder Ungleichverteilung über den Umfang,
nicht rotationssymmetrische (Flach-)Strahlbilder mit
einstellbaren Strähnenkomponenten) auf einfache Art und
Weise und ohne zusätzliche Bauteile mit vorgegebenen
Schrägabspritzkonturen (Schräglöcher) stellt einen
außerordentlich wichtigen Vorteil der erfindungsgemäßen
Drallscheiben dar.
In besonders vorteilhafter Weise ist die Drallscheibe derart
ausgeführt, daß die Materialbereiche so voneinander
abweichend ausgeformt sind, daß sämtliche Drallkanäle eine
andere Ausrichtung bezüglich der Symmetrieachse der
Drallscheibe haben. Über den Umfang der Drallscheibe gesehen
verlaufen die Drallkanäle derart, daß sich ihre
Radialausrichtungen sowie ihre tangentialen
Drallausrichtungen gegensinnig kontinuierlich verändern. Auf
konstruktiv sehr einfache Art und Weise wird mit einer
solchen Formgebung erreicht, daß ein drallbehaftetes
rotationssymmetrisches Hohlkegelspray mit einer
Gleichverteilung über den Hohlkegelumfang abgespritzt wird.
Ohne nachgeschaltete, feinmechanisch hergestellte Bauteile
können so zur Symmetrieachse geneigte Sprays mit oben
genannten Eigenschaften erzeugt werden.
Das erfindungsgemäße Brennstoffeinspritzventil mit den
kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 23 hat den Vorteil,
daß mit ihm eine sehr hohe Zerstäubungsgüte eines
abzuspritzenden Brennstoffs sowie eine an die jeweiligen
Erfordernisse (z. B. Einbaubedingungen, Motorkonfigurationen,
Zylinderausformungen, Zündkerzenposition) angepaßte Strahl-
bzw. Sprayformung erzielt wird. Als Konsequenz können bei
Verwendung von Multilayergalvanik-Drallscheiben an einem
Einspritzventil einer Brennkraftmaschine u. a. die
Abgasemission der Brennkraftmaschine reduziert und ebenso
eine Verringerung des Brennstoffverbrauchs erzielt werden.
Aus den bezüglich der Drallscheiben angeführten Vorteilen
sind entsprechende Vorteile für den Einsatz an einem
Brennstoffeinspritzventil in logischer Weise herleitbar, da
durch die vereinfachte und sehr gut reproduzierbare
Herstellungsweise der Drallscheiben gekoppelt mit der hohen
Funktionalität der Drallerzeugung im Fluid, hier Brennstoff,
für das Brennstoffeinspritzventil genauso die Vorteile der
hohen Qualität, gleichmäßigen Feinstzerstäubung, hohen
Variabilität an Strahlformen und Kostenersparnis vorliegen.
Bei motorischem Betrieb tritt allgemein bei der
Benzindirekteinspritzung das Problem auf, daß die in den
Brennraum ragende stromabwärtige Spitze des Einspritzventils
durch Benzinablagerungen verkokt. Bei bisher bekannten in. .
den Brennraum ragenden Einspritzventilen besteht deshalb
über ihre Lebensdauer die Gefahr einer negativen
Beeinflussung der Sprayparameter (z. B. statische
Strömungsmenge, Strahlwinkel), die bis zu einem Ausfall des
Einspritzventils führen kann. Durch das Einsetzen der
Multilayergalvanik-Drallscheibe am stromabwärtigen Ende des
Brennstoffeinspritzventils aus den Materialien. Nickel oder
Nickel-Kobalt wird eine Verkokung in diesem Bereich wirksam
verhindert. Geeignete Materialien sind außerdem Kobalt- und
Nickeloxide und Oxide von Legierungen der genannten Metalle.
Durch den Aufbau der Drallscheibe aus solchen Materialien
wird eine vollständige Verbrennung der Rußpartikel
katalysiert und die Ablagerung von Kohlenstoffteilchen
verhindert. Katalytische Wirksamkeit zeigen auch die
Edelmetalle Ru, Rh, Pd, Os, Ir und Pt bzw. Legierungen
dieser Metalle untereinander oder mit anderen Metallen.
Weitere Vorteile sind in der nachfolgenden Beschreibung der
Ausführungsbeispiele noch näher benannt.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung
vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 ein mit
einer Drallscheibe ausstattbares Brennstoffeinspritzventil
im Schnitt, Fig. 2 eine Prinzipdarstellung als Draufsicht
auf eine erfindungsgemäße Drallscheibe, Fig. 3 einen
Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2, Fig. 4 ein
erstes Ausführungsbeispiel einer Multilayergalvanik-
Drallscheibe, Fig. 5 ein zweites Ausführungsbeispiel einer
solchen Drallscheibe, Fig. 6 ein drittes
Ausführungsbeispiel einer Drallscheibe, Fig. 7 ein viertes
Ausführungsbeispiel einer Drallscheibe, Fig. 8 ein fünftes
Ausführungsbeispiel einer Drallscheibe, Fig. 9 ein sechstes
Ausführungsbeispiel einer Drallscheibe, Fig. 10 ein
siebentes Ausführungsbeispiel einer Drallscheibe, Fig. 11
ein achtes Ausführungsbeispiel einer Drallscheibe und Fig.
12 ein neuntes Ausführungsbeispiel einer Drallscheibe, wobei
die Fig. 4 bis 11 ebenfalls die Öffnungskonturen
hervorhebende, "gläserne" Prinzipdarstellungen als
Draufsichten auf die Drallscheiben sind.
Das in der Fig. 1 beispielhaft dargestellte
elektromagnetisch betätigbare Ventil in der Form eines
Einspritzventils für Brennstoffeinspritzanlagen von
gemischverdichtenden, fremdgezündeten Brennkraftmaschinen
hat einen von einer Magnetspule 1 zumindest teilweise
umgebenen, als Innenpol eines Magnetkreises dienenden,
rohrförmigen, weitgehend hohlzylindrischen Kern 2. Das
Brennstoffeinspritzventil eignet sich besonders als
Hochdruckeinspritzventil .zum direkten Einspritzen von
Brennstoff in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine. Für
den Einsatz der erfindungsgemäßen, später näher
beschriebenen Drallscheiben stellt ein Einspritzventil (für
Benzin- oder Dieselanwendung, für Direkt- oder
Saugrohreinspritzung) nur ein wichtiges Anwendungsgebiet
dar. Diese Drallscheiben können auch in
Tintenstrahldruckern, an Düsen zum Versprühen von
Flüssigkeiten jeglicher Art oder bei Inhalatoren zum Einsatz
kommen. Zur Erzeugung feiner Sprays mit Drallkomponenten
eignen sich die erfindungsgemäßen Drallscheiben ganz
allgemein.
Ein beispielsweise gestufter Spulenkörper 3 aus Kunststoff
nimmt eine Bewicklung der Magnetspule 1 auf und ermöglicht
in Verbindung mit dem Kern 2 und einem ringförmigen,
nichtmagnetischen, von der Magnetspule 1 teilweise umgebenen
Zwischenteil 4 mit einem L-förmigen Querschnitt einen
besonders kompakten und kurzen Aufbau des Einspritzventils
im Bereich der Magnetspule 1.
In dem Kern 2 ist eine durchgängige Längsöffnung 7
vorgesehen, die sich entlang einer Ventillängsachse 8
erstreckt. Der Kern 2 des Magnetkreises dient auch als
Brennstoffeinlaßstutzen, wobei die Längsöffnung 7 einen
Brennstoffzufuhrkanal darstellt. Mit dem Kern 2 oberhalb der
Magnetspule 1 fest verbunden ist ein äußeres metallenes
(z. B. ferritisches) Gehäuseteil 14, das als Außenpol bzw.
äußeres Leitelement den Magnetkreis schließt und die
Magnetspule 1 zumindest in Umfangsrichtung vollständig
umgibt. In der Längsöffnung 7 des Kerns 2 ist zulaufseitig
ein Brennstoffilter 15 vorgesehen, der für die
Herausfiltrierung solcher Brennstoffbestandteile sorgt, die
aufgrund ihrer Größe im Einspritzventil Verstopfungen oder
Beschädigungen verursachen könnten. Der Brennstoffilter 15
ist z. B. durch Einpressen im Kern 2 fixiert.
Der Kern 2 bildet mit dem Gehäuseteil 14 das zulaufseitige
Ende des Brennstoffeinspritzventils, wobei sich das obere
Gehäuseteil 14 beispielsweise in axialer Richtung
stromabwärts gesehen gerade noch über die Magnetspule 1
hinaus erstreckt. An das obere Gehäuseteil 14 schließt sich
dicht und fest ein unteres rohrförmiges Gehäuseteil 18 an,
das z. B. ein axial bewegliches Ventilteil bestehend aus
einem Anker 19 und einer stangenförmigen Ventilnadel 20 bzw.
einen langgestreckten Ventilsitzträger 21 umschließt bzw.
aufnimmt. Das bewegliche Ventilteil könnte aber z. B. auch
die Form einer flachen Scheibe mit integriertem Anker haben.
Die beiden Gehäuseteile 14 und 18 sind z. B. mit einer
umlaufenden Schweißnaht fest miteinander verbunden.
In dem in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel sind das
untere Gehäuseteil 18 und der weitgehend rohrförmige
Ventilsitzträger 21 durch Verschrauben fest miteinander
verbunden; Schweißen, Löten oder Bördeln stellen aber ebenso
mögliche Fügeverfahren dar. Die Abdichtung zwischen dem
Gehäuseteil 18 und dem Ventilsitzträger 21 erfolgt z. B.
mittels eines Dichtrings 22. Der Ventilsitzträger 21 besitzt
über seine gesamte axiale Ausdehnung eine innere
Durchgangsöffnung 24, die konzentrisch zu der
Ventillängsachse 8 verläuft.
Mit seinem unteren Ende 25, das auch zugleich den
stromabwärtigen Abschluß des gesamten
Brennstoffeinspritzventils darstellt, umgibt der
Ventilsitzträger 21 ein in der Durchgangsöffnung 24
eingepaßtes scheibenförmiges Ventilsitzelement 26 mit einer
sich stromabwärts kegelstumpfförmig verjüngenden
Ventilsitzfläche 27. In der Durchgangsöffnung 24 ist die
z. B. stangenförmige, einen weitgehend kreisförmigen
Querschnitt aufweisende Ventilnadel 20 angeordnet, die an
ihrem stromabwärtigen Ende einen Ventilschließabschnitt 28
aufweist. Dieser beispielsweise sich keglig verjüngende
Ventilschließabschnitt 28 wirkt in bekannter Weise mit der
im Ventilsitzelement 26 vorgesehenen Ventilsitzfläche 27
zusammen. Stromabwärts der Ventilsitzfläche 27 folgt dem
Ventilsitzelement 26 eine erfindungsgemäße Drallscheibe 30,
die mittels Multilayergalvanik hergestellt ist und drei
aufeinander abgeschiedene metallische Schichten umfaßt.
Die Betätigung des Einspritzventils erfolgt in bekannter
Weise elektromagnetisch. Zur axialen Bewegung der
Ventilnadel 20 und damit zum Öffnen entgegen der Federkraft
einer in der Längsöffnung 7 des Kerns 2 angeordneten
Rückstellfeder 33 bzw. Schließen des Einspritzventils dient
der elektromagnetische Kreis mit der Magnetspule 1, dem Kern
2, den Gehäuseteilen 14 und 18 und dem Anker 19. Der Anker
19 ist mit dem dem Ventilschließabschnitt 28 abgewandten
Ende der Ventilnadel 20 z. B. durch eine Schweißnaht
verbunden und auf den Kern 2 ausgerichtet. Zur Führung der
Ventilnadel 20 während ihrer Axialbewegung mit dem Anker 19
entlang der Ventillängsachse 8 dient einerseits eine im
Ventilsitzträger 21 am dem Anker 19 zugewandten Ende
vorgesehene Führungsöffnung 34 und andererseits ein
stromaufwärts des Ventilsitzelements 26 angeordnetes
scheibenförmiges Führungselement 35 mit einer maßgenauen
Führungsöffnung 36. Der Anker 19 ist während seiner
Axialbewegung von dem Zwischenteil 4 umgeben.
Anstelle des elektromagnetischen Kreises kann auch ein
anderer erregbarer Aktuator, wie z. B. ein Piezostack, in
einem vergleichbaren Brennstoffeinspritzventil verwendet
werden bzw. das Betätigen des axial beweglichen Ventilteils
durch einen hydraulischen Druck oder Servodruck erfolgen.
Eine in der Längsöffnung 7 des Kerns 2 eingeschobene,
eingepreßte oder eingeschraubte Einstellhülse 38 dient zur
Einstellung der Federvorspannung der über ein Zentrierstück
39 mit ihrer stromaufwärtigen Seite an der Einstellhülse 38
anliegenden Rückstellfeder 33, die sich mit ihrer
gegenüberliegenden Seite am Anker 19 abstützt. Im Anker 19
sind ein oder mehrere bohrungsähnliche Strömungskanäle 40
vorgesehen, durch die der Brennstoff von der Längsöffnung 7
im Kern 2 aus über stromabwärts der Strömungskanäle 40
ausgebildete Verbindungskanäle 41 nahe der Führungsöffnung
34 im Ventilsitzträger 21 bis in die Durchgangsöffnung 24
gelangen kann.
Der Hub der Ventilnadel 20 wird durch die Einbaulage des
Ventilsitzelements 26 vorgegeben. Eine Endstellung der
Ventilnadel 20 ist bei nicht erregter Magnetspule 1 durch
die Anlage des Ventilschließabschnitts 28 an der
Ventilsitzfläche 27 des Ventilsitzelements 26 festgelegt,
während sich die andere Endstellung der Ventilnadel 20 bei
erregter Magnetspule 1 durch die Anlage des Ankers 19 an der
stromabwärtigen Stirnseite des Kerns 2 ergibt. Die
Oberflächen der Bauteile im letztgenannten Anschlagbereich
sind beispielsweise verchromt.
Die elektrische Kontaktierung der Magnetspule 1 und damit
deren Erregung erfolgt über Kontaktelemente 43, die noch
außerhalb des Spulenkörpers 3 mit einer
Kunststoffumspritzung 44 versehen sind. Die
Kunststoffumspritzung 44 kann sich auch über weitere
Bauteile (z. B. Gehäuseteile 14 und 18) des
Brennstoffeinspritzventils erstrecken. Aus der
Kunststoffumspritzung 44 heraus verläuft ein elektrisches
Anschlußkabel 45, über das die Bestromung der Magnetspule 1
erfolgt. Die Kunststoffumspritzung 44 ragt durch das in
diesem Bereich unterbrochene obere Gehäuseteil 14.
Stromabwärts der Führungsöffnung 34 ist die
Durchgangsöffnung 24 des Ventilsitzträgers 21 beispielsweise
zweimal gestuft ausgeführt. Ein erster Absatz 49 dient als
Anlagefläche für eine z. B. schraubenförmige Druckfeder 50.
Mit der zweiten Stufe 51 wird ein vergrößerter Einbauraum
für die drei scheibenförmigen Elemente 35, 26 und 30
geschaffen. Die die Ventilnadel 20 umhüllende Druckfeder 50
verspannt das Führungselement 35 im Ventilsitzträger 21, da
sie mit ihrer dem Absatz 49 gegenüberliegenden Seite gegen
das Führungselement 35 drückt. Stromabwärts der
Ventilsitzfläche 27 ist im Ventilsitzelement 26 eine
Austrittsöffnung 53 eingebracht, durch die der bei
geöffnetem Ventil an der Ventilsitzfläche 27
entlangströmende Brennstoff strömt, um nachfolgend in die
Drallscheibe 30 einzutreten. Die Drallscheibe 30 liegt
beispielsweise in einer Vertiefung 54 eines scheibenförmigen
Halteelements 55 vor, wobei das Halteelement 55 fest mit dem
Ventilsitzträger 21 z. B. mittels Schweißen, Kleben oder
durch Verklemmen verbunden ist. Die in Fig. 1 gezeigte
Befestigungsvariante der Drallscheibe 30 ist nur vereinfacht
dargestellt und zeigt nur eine von vielen zu variierenden
Befestigungsmöglichkeiten. Entscheidend ist die prinzipielle
Anordnung der mikrogalvanisch abgeschiedenen Drallscheibe 30
stromabwärts der Ventilsitzfläche 27. In dem Halteelement 55
ist stromabwärts der dem Ventilsitz zugewandten Vertiefung
54 eine zentrale Auslaßöffnung 56 ausgebildet, durch die der
nun drallbehaftete Brennstoff das Brennstoffeinspritzventil
verläßt.
Fig. 2 zeigt eine Prinzipdarstellung einer
erfindungsgemäßen Drallscheibe 30, während Fig. 3 einen
Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2 zeigt. Dabei
ist in der Fig. 2 eine Draufsicht auf die Drallscheibe 30
dargestellt, in der sämtliche Schichten der Drallscheibe 30
aufgrund einer "gläsernen" Darstellungsweise deutlich
werden. Den Schichtaufbau in axialer Richtung kennzeichnet
besonders deutlich Fig. 3, die letztlich eine vergrößerte
Darstellung des Drallscheibenbereichs aus Fig. 1 ist. In
der Fig. 3 wurden für die einzelnen abgeschiedenen
Schichten verschiedene Schraffuren gewählt, obwohl
ausdrücklich betont werden soll, daß es sich bei den
Drallscheiben 30 um einteilige Bauteile handelt, da die
einzelnen Schichten unmittelbar aufeinander abgeschieden und
nicht erst nachträglich gefügt werden. Die Schichten der
Drallscheibe 30 werden nacheinander galvanisch abgeschieden,
so daß sich die Folgeschicht aufgrund galvanischer Haftung
fest mit der darunterliegenden Schicht verbindet.
Die Drallscheibe 30 weist einen solchen Außendurchmesser
auf, daß sie straff mit geringem Spiel in eine
Aufnahmeöffnung am Brennstoffeinspritzventil, z. B. in die
Vertiefung 54 des Halteelements 55 oder in eine Öffnung des
Ventilsitzträgers 21, eingepaßt werden kann. Gebildet wird
die Drallscheibe 30 aus drei galvanisch aufeinander
abgeschiedenen Ebenen, Lagen bzw. Schichten, die somit im
eingebauten Zustand axial aufeinander folgen. Bezeichnet
werden die drei Schichten der Drallscheibe 30 im folgenden
entsprechend ihrer Funktion mit Deckelschicht 60,
Drallerzeugungsschicht 61 und Bodenschicht 62. Wie den
Fig. 2 und 3 zu entnehmen ist, ist die obere
Deckelschicht 60 mit einem kleineren Außendurchmesser als
die beiden darauffolgenden Schichten 61, 62 ausgebildet. Auf
diese Weise ist gewährleistet, daß der Brennstoff an der
Deckelschicht 60 außen vorbei strömen und so ungehindert in
äußere Einlaßbereiche 65 von beispielsweise vier vom äußeren
Umfang der Drallscheibe 30 ausgehenden Drallkanälen 66 in
der mittleren Drallerzeugungsschicht 61 eintreten kann
(siehe Pfeile zum Strömungsverlauf in Fig. 3).
Drallscheiben 30 sind in erfindungsgemäßer Weise auch mit
mehr als drei Schichten herstellbar, wobei die Struktur der
oben beschriebenen Schichten 60, 61, 62 auch in diesen
Fällen in vergleichbarer Weise aussieht, aber z. B. auf der
Deckelschicht 60 noch eine vierte (nicht dargestellte)
Strukturschicht aufgewachsen ist, die für bestimmte
Einbaubedingungen und aus Anströmgründen zweckmäßig sein
kann.
Die obere Deckelschicht 60 stellt eine geschlossene
metallische Schicht dar, die keine Öffnungsbereiche zum
Durchströmen aufweist, die jedoch aufgrund ihres kleineren
Durchmessers von einem ringförmigen Strömungsbereich 67
umgeben ist. In der Drallerzeugungsschicht 61 ist dagegen
eine komplexe Öffnungskontur vorgesehen, die über die
gesamte axiale Dicke dieser Schicht 61 verläuft. Die
Öffnungskontur der mittleren Schicht 61 wird von einer
inneren Drallkammer 68 und von einer Vielzahl von in die
Drallkammer 68 mündenden Drallkanälen 66 gebildet. In der in
Fig. 2 gezeigten Prinzipdarstellung der Drallscheibe 30
besitzt die mittlere Schicht 61 eine weitgehend quadratische
Drallkammer 68 sowie vier Drallkanäle 66. Die z. B. jeweils
senkrecht zu den benachbarten Drallkanälen 66 verlaufenden
Drallkanäle 66 münden tangential in die Drallkammer 68.
Während die Drallkammer 68 vollständig von der Deckelschicht
60 überdeckt ist, liegen die Drallkanäle 66 nur teilweise
abgedeckt vor, da die der Drallkammer 68 abgewandten äußeren
Enden die nach oben hin offenen Einlaßbereiche 65 bilden.
Durch die tangentiale Einmündung der Drallkanäle 66 in die
Drallkammer 68 bekommt der Brennstoff einen Drehimpuls
aufgeprägt, der so auch in einer mittleren kreisförmigen
Auslaßöffnung 69 der unteren Bodenschicht 62 erhalten
bleibt. Der Durchmesser der Auslaßöffnung 69 ist
beispielsweise deutlich kleiner als die Öffnungsweite der
unmittelbar über ihr liegenden Drallkammer 68. Dadurch wird
die in der Drallkammer 68 erzeugte Drallintensität
verstärkt. Durch die Fliehkraft wird der Brennstoff
hohlkegelförmig abgespritzt.
Die erfindungsgemäßen Drallscheiben 30 werden in mehreren
metallischen Schichten durch galvanische Abscheidung
aufgebaut (Multilayergalvanik). Aufgrund der
tiefenlithographischen, galvanotechnischen Herstellung gibt
es besondere Merkmale in der Konturgebung, von denen hiermit
einige in Kurzform zusammenfassend aufgeführt sind:
- - Schichten mit über die Scheibenfläche konstanter Dicke,
- - durch die tiefenlithographische Strukturierung weitgehend senkrechte Einschnitte in den Schichten, welche die jeweils durchströmten Hohlräume bilden (fertigungstechnisch bedingte Abweichungen von ca. 3° gegenüber optimal senkrechten Wandungen können auftreten),
- - gewünschte Hinterschneidungen und Überdeckungen der Einschnitte durch mehrlagigen Aufbau einzeln strukturierter Metallschichten,
- - Einschnitte mit beliebigen, weitgehend achsparallele Wandungen aufweisenden Querschnittsformen,
- - einteilige Ausführung der Drallscheibe, da die einzelnen Metallabscheidungen unmittelbar aufeinander erfolgen.
In den folgenden Abschnitten wird nur in Kurzform das
Verfahren zur Herstellung der Drallscheiben 30 erläutert.
Ausführlich wurden sämtliche Verfahrensschritte der
galvanischen Metallabscheidung zur Herstellung einer
Lochscheibe bereits in der DE-OS 196 07 285 beschrieben.
Charakteristisch für das Verfahren der sukzessiven Anwendung
von photolithographischen Schritten (UV-Tiefenlithographie)
und anschließender Mikrogalvanik ist, daß es auch in
großflächigem Maßstab eine hohe Präzision der Strukturen
gewährleistet, so daß es ideal für eine Massenfertigung mit
sehr großen Stückzahlen (hohe Batchfähigkeit) einsetzbar
ist. Auf einem Nutzen oder Wafer kann eine Vielzahl von
Drallscheiben 30 gleichzeitig gefertigt werden.
Ausgangspunkt für das Verfahren ist eine ebene und stabile
Trägerplatte, die z. B. aus Metall (Titan, Stahl), Silizium,
Glas oder Keramik bestehen kann. Auf die Trägerplatte wird
optional zunächst wenigstens eine Hilfsschicht aufgebracht.
Dabei handelt es sich beispielsweise um eine
Galvanikstartschicht (z. B. TiCuTi, CrCuCr, Ni), die zur
elektrischen Leitung für die spätere Mikrogalvanik benötigt
wird. Das Aufbringen der Hilfsschicht geschieht z. B. durch
Sputtern oder durch stromlose Metallabscheidung. Nach dieser
Vorbehandlung der Trägerplatte wird auf die Hilfsschicht ein
Photoresist (Photolack) ganzflächig aufgebracht, z. B.
aufgewalzt oder aufgeschleudert.
Die Dicke des Photoresists sollte dabei der Dicke der
Metallschicht entsprechen, die in dem später folgenden
Galvanikprozeß realisiert werden soll, also der Dicke der
unteren Bodenschicht 62 der Drallscheibe 30. Die
Resistschicht kann aus einer oder mehreren Lagen einer
fotostrukturierbaren Folie oder einem Flüssigresist
(Polyimid, Photolack) bestehen. Falls optional eine
Opferschicht in die später erzeugten Lackstrukturen
galvanisiert werden soll, ist die Dicke des Photoresists um
die Dicke der Opferschicht zu vergrößern. Die zu
realisierende Metallstruktur soll mit Hilfe einer
photolithographischen Maske invers in dem Photoresist
übertragen werden. Eine Möglichkeit besteht darin, den
Photoresist direkt über die Maske mittels UV-Belichtung
(Leiterplattenbelichter oder Halbleiterbelichter) zu
belichten (UV-Tiefenlithographie) und nachfolgend zu
entwickeln.
Die letztlich im Photoresist entstehende Negativstruktur zur
späteren Schicht 62 der Drallscheibe 30 wird galvanisch mit
Metall (z. B. Ni, NiCo, NiFe, NiW, Cu) aufgefüllt
(Metallabscheidung). Das Metall legt sich durch das
Galvanisieren eng an die Kontur der Negativstruktur an, so
daß die vorgegebenen Konturen formtreu in ihm reproduziert
werden. Um die Struktur der Drallscheibe 30 zu realisieren,
müssen die Schritte ab dem optionalen Aufbringen der
Hilfsschicht entsprechend der Anzahl der gewünschten
Schichten wiederholt werden, so daß bei einer
dreischichtigen Drallscheibe 30 drei Galvanikschritte
vorgenommen werden. Für die Schichten einer Drallscheibe 30
können auch unterschiedliche Metalle verwendet werden, die
jedoch nur in einem jeweils neuen Galvanikschritt einsetzbar
sind.
Bei der Herstellung der Deckelschicht 60 der Drallscheibe 30
wird Metall sowohl auf den leitenden Materialbereichen 61'
als auch auf dem nichtleitenden Photoresist im Bereich der
Drallkanäle 66 und der Drallkammer 68 abgeschieden. Hierfür
wird eine Startschichtmetallisierung auf dem Resist der
vorhergehenden mittleren Schicht 61 aufgetragen. Nach dem
Abscheiden der oberen Deckelschicht 60 wird der verbliebene
Photoresist aus den Metallstrukturen durch naßchemisches
Strippen herausgelöst. Bei glatten, passivierten
Trägerplatten (Substraten) lassen sich die Drallscheiben 30
vom Substrat lösen und vereinzeln. Bei Trägerplatten mit
guter Haftung der Drallscheiben 30 wird die Opferschicht
selektiv zu Substrat und Drallscheibe 30 weggeätzt, wodurch
die Drallscheiben 30 von der Trägerplatte abheben und
vereinzelt werden können.
In den Fig. 4 bis 12 sind neun Ausführungsbeispiele von
Multilayergalvanik-Drallscheiben 30 dargestellt, wobei diese
Figuren ebenfalls wie die Fig. 2 die Öffnungskonturen
hervorhebende, "gläserne" Prinzipdarstellungen sind. Diese
verschiedenen Ausführungsformen können je nach Einsatzwunsch
zur Erzeugung von üblichen rotationssymmetrischen
Spritzkegeln, aber auch von Flachstrahlbildern oder
geneigten asymmetrischen Strahlbildern dienen.
In Fig. 4 ist eine Drallscheibe 30 gezeigt, die wiederum
die drei Schichten 60, 61 und 62 aufweist. Dabei sind die
obere Deckelschicht 60 und die untere Bodenschicht 62 in mit
Fig. 2 vergleichbarer Weise ausgeformt, also mit einer
kreisförmigen Kontur, wobei die Bodenschicht 62 einen
größeren Außendurchmesser und eine zentrale Auslaßöffnung 69
aufweist. Die mittlere Drallerzeugungsschicht 61
unterscheidet sich von der in Fig. 2 gezeigten. Während die
vier in Umfangsrichtung voneinander beabstandeten
Materialbereiche 61', zwischen denen sich genau die Konturen
der Drallkanäle 65 und der Drallkammer 68 ergeben, im
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 vom äußeren Rand der
Drallscheibe 30 ausgehen, sind die Materialbereiche 61' der
Drallerzeugungsschicht 61 nach Fig. 4 jeweils stegartig und
vom äußeren Rand der Drallscheibe 30 beabstandet
ausgebildet. Die vier Materialbereiche 61' stehen zu den
jeweils benachbarten Materialbereichen 61' weitgehend
senkrecht und bilden in einem definierten Abstand
voneinander die von der Deckelschicht 60 abgedeckten
Drallkanäle 66. Die die Drallkammer 68 radial begrenzenden
Enden 70 der Materialbereiche 61' sind beispielsweise
schaufelförmig abgerundet, so daß bereits die Kontur der
Materialbereiche 61' zur Drallerzeugung des abzuspritzenden
Brennstoffs dient und eine kreisförmige Drallkammer 68
gebildet ist. Die den inneren Enden 70 gegenüberliegenden
Enden 71 der Materialbereiche 61' sind z. B. an ihrer
Außenkontur ebenfalls abgerundet, wodurch ein
Fügedurchmesser vorgegeben wird, mit dem die Drallscheibe 30
in einfacher Art und Weise z. B. in einer Öffnung eines
Brennstoffeinspritzventils einsetzbar und befestigbar ist.
Zur Erzeugung eines asymmetrischen Strahlbildes mit einem
Winkel γ zur Symmetrieachse der Drallscheibe 30 bzw. zur
Ventillängsachse 8 des Ventils kann die Auslaßöffnung 69
auch außermittig in der Bodenschicht 62 eingebracht sein,
wie es die mit einer Strich-Punkt-Linie angedeutete
Auslaßöffnung 69a in Fig. 4 zeigt. Neben einer
Schrägausrichtung kann mit einer solchen Ausbildungsvariante
auch eine möglicherweise gewünschte Ungleichverteilung über
den Umfang des Hohl- oder Vollkegels erzielt werden, so daß
eine Asymmetrie in mehrfacher Hinsicht vorliegt.
In den Fig. 5 und 6 sind Drallscheiben 30 dargestellt,
die elliptische Auslaßöffnungen 69 in der Bodenschicht 62
besitzen. Mit einer auf diese Weise ausgebildeten
Drallscheibe 30 lassen sich drallbehaftete Flachstrahlbilder
erzeugen. Die Drallscheibe 30 nach Fig. 5 weist eine
rotationssymmetrische Drallkammer 68 auf; die Drallscheibe
30 nach Fig. 6 besitzt dagegen eine elliptische Drallkammer
68, die der Kontur der Auslaßöffnung 69 angepaßt ist und für
eine besonders gleichmäßige Strömung sorgt. Eine elliptische
Drallkammer 68 wie in Fig. 6 läßt sich erzeugen, indem die
zwei sich jeweils gegenüberliegenden Materialbereiche 61'
mit gleicher Breite, aber unterschiedlicher Breite zu den
anderen beiden Materialbereichen 61' ausgebildet werden, und
zwar so, daß alle Enden 70 der Materialbereiche 61' den
gleichen Abstand zur elliptischen Auslaßöffnung 69 haben.
Drallscheiben 30 mit spiralförmigen Materialbereichen 61'
der Drallerzeugungsschicht 61 veranschaulichen die Fig. 7
und 8. Anstelle der stegartigen, vom Rand der Drallscheibe
30 beabstandeten Materialbereiche 61' der vorangegangen
Ausführungsbeispiele liegen die zwei (Fig. 7) bzw. vier
(Fig. 8) Materialbereiche 61' vom äußeren Rand ausgehend
spiralförmig gedreht vor. Dabei weisen die Drallkanäle 66
besonders bei dem in Fig. 8 gezeigten Beispiel in
Strömungsrichtung eine Querschnittsverengung auf, um
Strömungsverluste zu reduzieren, da die engste Stelle auf
eine kurze Lauflänge begrenzt ist. Zugleich bewirkt eine
derartige Ausbildung eine weniger turbulente Strömung und
damit einen geringeren Strömungswiderstand. Die Geometrie
des stromabwärts der Auslaßöffnung 69 gebildeten
Spritzkegels wird von der Drallgeschwindigkeit des Fluids
bestimmt. Höhere Drallgeschwindigkeiten bewirken Spritzkegel
mit größeren Spraywinkeln. Auch durch das Verhältnis der
Durchmesser von Drallkammer 68 und Auslaßöffnung 69 sowie
durch den Drallkanalquerschnitt lassen sich die
Drallgeschwindigkeiten einstellen.
Wie bereits erwähnt ist es in verschiedenen
Anwendungsbereichen von Lochscheiben allgemein und
Drallscheiben im besonderen wünschenswert, geneigte
Strahlbilder mit einem Winkel γ zur Längsachse zu erzeugen.
Für die Benzindirekteinspritzung sind beispielsweise
aufgrund von bestimmten Einbaubedingungen unmittelbar am
Brennraum Einspritzventile von Vorteil, die ein zur
Ventillängsachse 8 schräg geneigtes Spray abspritzen. Dabei
soll in einer möglichen Variante z. B. ein drallbehaftetes,
möglichst rotationssymmetrisches Hohlkegelspray mit einer
Gleichverteilung über den Hohlkegelumfang erzeugt werden.
Bei bekannten Drallscheiben oder Drallvorsätzen ist ein
derartiges Abspritzen nur durch schräg verlaufende
Austrittslöcher in nachgeordneten Abspritzbauteilen möglich.
Ein wesentlicher Punkt vorliegender Erfindung besteht nun
darin, Geometrien für die Drallscheibe 30 gefunden zu haben,
mit der das oben angegebene Ziel sehr einfach erreicht wird.
Dabei ist zu beachten, daß die mittels Multilayergalvanik
hergestellte Drallscheibe 30 aufgrund der
Herstellungstechnologie nur weitgehend senkrechte Wandungen
aufweist, mit denen isoliert die Wandungen betrachtet noch
keine schräge Abspritzung möglich scheint. In vorteilhafter
Weise wird jedoch mit den senkrechten Wandungen in der
Drallscheibe 30 durch die Asymmetrie in der Konturgebung in
wenigstens einer der Schichten der Drallscheibe 30 eine
Schrägabspritzung gewährleistet, und außerdem ist es von
Vorteil, daß auf nachgeschaltete, feinmechanisch
hergestellte Bauteile verzichtet werden kann, in die
natürlich problemlos ein schräg verlaufendes Spritzloch
einbringbar wäre. Zur Verstärkung des bereits mit der
Drallscheibe 30 erzielten Effekts bzw. zur Abstützung oder
einfachen Befestigung der Drallscheibe 30 sind allerdings
selbstverständlich nachgeschaltete Bauteile, wie
Spritzlochscheiben, denkbar (siehe Fig. 12).
In Fig. 9 ist eine erfindungsgemäße Drallscheibe 30
dargestellt, mit der trotz senkrechter Wandungen aller
Öffnungsbereiche ein Spray erzeugt werden kann, das schräg
geneigt zur Symmetrieachse der Drallscheibe 30 verläuft und
z. B. eine Gleichverteilung über den Umfang des Hohlkegels
aufweist. In der mittleren Drallerzeugungsschicht 61 sind
vier Materialbereiche 61' vorgesehen, die allesamt eine
voneinander abweichende Kontur besitzen. Zwischen den
Materialbereichen 61' sind vier Drallkanäle 66 ausgebildet,
die sich aufgrund der Konturunterschiede der
Materialbereiche 61' durch eine jeweils andere Lage
bezüglich der Drallkammer 68 auszeichnen und deshalb mit I
bis IV gekennzeichnet sind. Die vier Drallkanäle 66 müssen
mit ihrer Ausrichtung im abzuspritzenden Fluid verschieden
große Verhältnisse zwischen Drallgeschwindigkeits- und
Radialgeschwindigkeitsanteil erzeugen. Bei dem dargestellten
Ausführungsbeispiel nimmt der Radialgeschwindigkeitsanteil
von Drallkanal 66-I bis zu Drallkanal 66-IV kontinuierlich
ab, während der Drallgeschwindigkeitsanteil kontinuierlich
von Drallkanal 66-I bis zu Drallkanal 66-IV zunimmt. In
vorteilhafter Weise ist die Auslaßöffnung 69 bei diesem
Beispiel elliptisch ausgebildet und in axialer Richtung
möglichst kurz. Während der erste Drallkanal 66-I weitgehend
auf das Zentrum der elliptischen Auslaßöffnung 69
ausgerichtet ist, nimmt diese radiale Ausrichtung bei dem
Beispiel nach Fig. 9 im Uhrzeigersinn ab, bis der vierte
Drallkanal 66-IV tangential an der Auslaßöffnung 69 vorbei
gerichtet ist. Bei dem in Fig. 9 gezeigten
Ausführungsbeispiel würde ein abzuspritzendes Spray bei
einer Abspritzrichtung in die Zeichnungsebene hinein schräg
geneigt nach links zwischen den Drallkanälen 66-III und 66-IV
austreten. Diese Strahlausrichtung ist mit einem Pfeil
und γ gekennzeichnet, wobei γ auf einen Winkel des Sprays
zur Symmetrieachse der Drallscheibe 30 hindeutet.
Es soll ausdrücklich darauf hingewiesen werden, daß ein
rotationssymmetrisches Hohlkegelspray mit einer
Gleichverteilung über den Hohlkegelumfang nur eine hier
näher beschriebene Sprayform für die Schrägabspritzung
darstellt, aber die bereits in der Beschreibungseinleitung
aufgeführten anderen Sprayformen, also auch solche, die
Ungleichverteilungen und Strähnen aufweisen, ebenfalls durch
entsprechende asymmetrische Konturgebung in der Drallscheibe
30 erzeugbar sind.
Eine Drallscheibe 30 mit weiteren besonderen Merkmalen, die
noch kein anderes Ausführungsbeispiel beinhaltet, zeigt
Fig. 10. Eine erste Besonderheit besteht darin, daß die
beiden unteren Schichten 61 und 62 einen gleich großen
Außendurchmesser besitzen, wobei die mittlere
Drallerzeugungsschicht 61 nur einen einzigen
zusammenhängenden Materialbereich 61' umfaßt. Die weitgehend
tangential in die Drallkammer 68 mündenden Drallkanäle 66
stehen deshalb mit ihren der Drallkammer 68 abgewandten
Einlaßbereichen 65 nicht mit dem äußeren Umfang der
Drallscheibe 30 in Verbindung. Vielmehr verbleibt zwischen
den Einlaßbereichen 65 der Drallkanäle 66 und dem äußeren
Umfang der Drallscheibe 30 ein umlaufender Randbereich des
Materialbereichs 61'. Mit dem Randbereich kann die
Drallscheibe 30 besonders einfach an ihrem Umfang zur
Befestigung geklemmt werden. Neben den bereits beschriebenen
Beispielen von Drallscheiben 30 mit zwei oder vier
Drallkanälen 66 soll anhand der Fig. 10 verdeutlicht
werden, daß auch eine davon abweichende Anzahl von
Drallkanälen 66 (z. B. sechs) mit der Multilayergalvanik
herstellbar ist.
Neben der Ausbildung der Einlaßbereiche 65 mit einer
weitgehend rechteckförmigen oder quadratischen Kontur kann
es auch von Vorteil sein, die Drallkanäle 66 mit ihren
Einlaßbereichen 65 hakenförmig abgeknickt auszubilden (nicht
gezeigt). Der in die Einlaßbereiche 65 einströmende
Brennstoff kann turbulenzarm in die Drallkanäle 66
eintreten, wodurch ein weitgehend störungsfreier Drall
erzeugbar ist. Von besonderem Vorteil ist es, wenn der in
der Zeichnungsebene liegende Einströmquerschnitt der
Einlaßbereiche 65, der entscheidend von der Überdeckung der
Deckelschicht 60 bestimmt wird, kleiner ist als der
Drallkanalquerschnitt, der sich senkrecht zur
Zeichnungsebene ergibt und durch die Höhe und Breite des
Drallkanals 66 bestimmt wird. Die Einlaßbereiche 65 sind so
eine Vordrossel und der durchflußbestimmende Querschnitt der
Drallscheibe 30.
In Fig. 11 ist eines von unzählig möglichen mit der
Multilayergalvanik herstellbaren Ausführungsbeispielen einer
Drallscheibe 30 dargestellt, die zusätzlich zu den
Materialbereichen 61' zur Bildung der Drallkanäle 66 und zur
Festlegung der Kontur und Größe der Drallkammer 68 weitere
Materialbereiche 61'' innerhalb der Drallkammer 68 in der
Drallerzeugungsschicht 61 aufweisen. Diese zusätzlichen
Materialbereiche 61'' können gezielt so angeordnet werden,
daß ein schräg zur Symmetrieachse der Drallscheibe 30
geneigtes Spray abgespritzt wird, und zwar bei dem in Fig.
11 gezeigten Beispiel in der mit dem Pfeil und γ angegebenen
Richtung. Eine solche Schrägabspritzung wird erreicht, indem
ein oder mehrere sichel- oder bogenförmige (Fig. 11) oder
nicht gezeigte rechteckförmige, dreieckförmige, quadratische
oder ähnliche Konturen aufweisende Materialbereiche 61'' in
der Drallkammer 68 plaziert werden. Im dargestellten
Beispiel bildet der bogenförmige Materialbereich 61'' eine
Strömungsbarriere zur Auslaßöffnung 69 hin, so daß das Fluid
besonders stark und drallbehaftet von der der
Strömungsbarriere gegenüberliegenden Seite in die
Auslaßöffnung 69 eintreten kann und weshalb die
Schrägabspritzung zum Materialbereich 61'' hin gerichtet ist
(Pfeil γ). Mit der Multilayergalvanik sind beliebige
Konturen der Materialbereiche 61'' in der Drallkammer 68
erzeugbar.
Fig. 12 zeigt ein Ausführungsbeispiel für eine besondere
Materialwahl der einzelnen Schichten 60, 61, 62 der
Drallscheibe 30. Mit der Multilayergalvanik ist es
problemlos möglich, verschiedene Metalle (Ni, NiCo, NiFe,
NiW, Cu) aufeinander abzuscheiden, wobei jedoch innerhalb
eines Galvanikschrittes nur ein Metall abgeschieden wird.
Mit Hilfe dieser Flexibilität bei der Materialauswahl läßt
sich eine vorteilhafte Abdichtung der Drallscheibe 30 beim
Einbau in einer Abspritzvorrichtung, insbesondere an einem
Brennstoffeinspritzventil realisieren. Während die
Deckelschicht 60 und die Bodenschicht 62 aus einem härteren
Galvanikmaterial (z. B. NiCo) aufgebaut sind, ist die
mittlere Drallerzeugungsschicht 61 aus einem weicheren
Galvanikmaterial (z. B. Ni) abgeschieden. Bei der Herstellung
wird von Galvanikschicht zu Galvanikschicht lediglich das
Galvanikbecken von NiCo auf Ni und umgekehrt gewechselt. Die
beiden Schichten 60 und 62 verleihen der Drallscheibe 30
wegen der höheren Materialfestigkeit des NiCo eine hohe
Stabilität, die z. B. in Hochdruckeinspritzventilen aufgrund
der hohen Druckbelastung erforderlich ist. Neben den bereits
erwähnten Materialbereichen 61' zur Bildung der Drallkanäle
66 weist die Drallerzeugungsschicht 61 einen weiteren
äußeren ringförmigen Materialbereich 75 auf.
Der Materialbereich 75 läuft am Umfang der Drallscheibe 30
ununterbrochen um und dient dabei als Dichtelement. Da die
obere Deckelschicht 60 einen kleineren Durchmesser besitzt
als die darunterliegenden Schichten 61 und 62, liegt der
äußere Materialbereich 75 nach oben hin unabgedeckt vor. Mit
diesem Materialbereich 75 liegt die Drallscheibe 30
beispielsweise in einer Ausnehmung des Ventilsitzelements 26
dichtend an, wie es Fig. 12 verdeutlicht. Das weiche
Material (Ni) des Bereichs 75 erlaubt einen großen Stauchweg
bei relativ niedrigen mechanischen Spannungen innerhalb des
Materialbereichs 75. Der Stauchweg erlaubt das
formschlüssige Anliegen der oberen Dichtfläche des
Materialbereichs 75 an der Oberfläche des harten
Ventilsitzelements 26, wodurch die Abdichtfunktion
gewährleistet ist. In vorteilhafter Weise kann bei einer
solchen Ausgestaltung auf separate Dichtelemente verzichtet
werden. Eine ausreichende bleibende Anpreßkraft des
Materialbereichs 75 am Ventilsitzelement 26 wird z. B.
dadurch erzielt, indem stromabwärts der Drallscheibe 30 eine
Spritzlochscheibe 76 angeordnet ist, die beispielsweise mit
einer Schweißnaht 77 fest mit dem Ventilsitzelement 26
verbunden ist und die Drallscheibe 30 abstützt. Die
Spritzlochscheibe 76 weist z. B. ein schräg zur
Ventillängsachse 8 geneigtes Abspritzloch 78 auf, um die
bereits mehrfach erwähnte Schrägabspritzung zu realisieren.
Grundsätzlich ist es denkbar, mehrere Drallscheiben 30 als
Sandwichpaket aufeinanderaufzubauen.
Claims (49)
1. Drallscheibe, insbesondere für Einspritzventile, aus
wenigstens einem metallischen Material, mit einem
vollständigen Durchgang für ein Fluid, mit wenigstens einem
Einlaßbereich (65) und wenigstens einer Auslaßöffnung (69),
wobei die wenigstens eine Auslaßöffnung (69) in einer
unteren Bodenschicht (62) eingebracht ist, mit wenigstens
zwei Drallkanälen (66), die in eine Drallkammer (68) münden,
wobei die Drallkammer (68) in einer mittleren
Drallerzeugungsschicht (61) vorgesehen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß
- - eine obere Schicht als Deckelschicht (60) ausgebildet ist, die über ihre gesamte Querschnittsfläche eine geschlossene Schicht ohne Öffnungskonturen darstellt,
- - die Deckelschicht (60) die unter ihr liegende Drallkammer (68) vollständig abdeckt und
- - die Schichten der Drallscheibe (30) mittels galvanischer Metallabscheidung (Multilayergalvanik) unmittelbar haftfest aufeinander aufgebaut sind.
2. Drallscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die mittlere Drallerzeugungsschicht (61) von mehreren in
Umfangsrichtung voneinander beabstandeten Materialbereichen
(61') gebildet wird, die aufgrund ihrer geometrischen Lage
zueinander die Konturen der Drallkammer (68) und der
Drallkanäle (66) vorgeben.
3. Drallscheibe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
vier Materialbereiche (61') die Drallerzeugungsschicht (61)
bilden, so daß zwischen ihnen eine Drallkammer (68) und vier
Drallkanäle (66) entstehen.
4. Drallscheibe nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Materialbereiche (61') vom
Außendurchmesser der unteren Bodenschicht (62) aus nach
innen zur Drallkammer (68) hin erstrecken.
5. Drallscheibe nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Materialbereiche (61') mit
einem Abstand vom äußeren Umfang der unteren Bodenschicht
(62), die den Außendurchmesser der gesamten Drallscheibe
(30) festlegt, erstrecken.
6. Drallscheibe nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Materialbereiche (61') stegartig verlaufen.
7. Drallscheibe nach Anspruch 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialbereiche (61') an ihren der
Drallkammer (68) zugewandten Enden (70) schaufelförmig
abgerundet sind.
8. Drallscheibe nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialbereiche (61') derart
angeordnet sind, daß sie eine kreisförmige, elliptische oder
polygonale oder eine Mischform daraus aufweisende
Drallkammer (68) begrenzen.
9. Drallscheibe nach Anspruch 4 oder 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialbereiche (61') spiralförmig
verlaufen.
10. Drallscheibe nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die zwischen den Materialbereichen (61')
eingeschlossenen Drallkanäle (66) in Strömungsrichtung eine
Querschnittsverengung aufweisen.
11. Drallscheibe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Materialbereiche (61') derart voneinander abweichend
ausgeformt sind, daß sämtliche Drallkanäle (66) eine andere
Ausrichtung bezüglich der Symmetrieachse der Drallscheibe
(30) haben.
12. Drallscheibe nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß über ihren Umfang gesehen die Drallkanäle (66) derart
verlaufen, daß sich ihre Radialausrichtungen sowie ihre
tangentialen Drallausrichtungen gegensinnig kontinuierlich
verändern.
13. Drallscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die mittlere Drallerzeugungsschicht (61) von einem
einzigen zusammenhängenden Materialbereich (61') gebildet
wird, der aufgrund seiner Geometrie die Konturen der
Drallkammer (68) und der Drallkanäle (66) vorgibt.
14. Drallscheibe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet,
daß der Materialbereich (61') mit dem gleichen
Außendurchmesser ausgebildet ist wie die untere Bodenschicht
(62)
15. Drallscheibe nach Anspruch 13 oder 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die Drallkanäle (66) an ihren der
Drallkammer (68) abgewandten Enden Einlaßbereiche (65)
besitzen, die durch einen umlaufenden Randbereich des
Materialbereichs (61') vom äußeren Umfang der Drallscheibe
(30) beabstandet sind.
16. Drallscheibe nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet,
daß der horizontale Einströmquerschnitt des freien,
unabgedeckten Einlaßbereichs (65) kleiner ist als der
kleinste vertikale Drallkanalquerschnitt eines jeden
Drallkanals (66) der Drallscheibe (30).
17. Drallscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der Drallkammer (68)
Materialbereiche (61'') zur Strömungsbeeinflussung
vorgesehen sind.
18. Drallscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei unterschiedliche
Materialien für den Aufbau der Schichten (60, 61, 62) zum
Einsatz kommen.
19. Drallscheibe nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckelschicht (60) und die Bodenschicht (62) aus
einem härteren Galvanikmaterial bestehen als die
dazwischenliegende Drallerzeugungsschicht (61).
20. Drallscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Auslaßöffnung (69) in der Bodenschicht (62) kreisförmig,
elliptisch oder mehreckig oder als Mischform daraus
ausgebildet ist.
21. Drallscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Auslaßöffnung (69) in der Bodenschicht (62) mittig oder
außermittig zur Symmetrieachse der Drallscheibe (30)
eingebracht ist.
22. Drallscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die obere Deckelschicht (60)
einen kleineren Außendurchmesser als die untere Bodenschicht
(62) aufweist.
23. Brennstoffeinspritzventil für Brennstoffeinspritzanlagen
von Brennkraftmaschinen, insbesondere zum direkten
Einspritzen von Brennstoff in einen Brennraum einer
Brennkraftmaschine, mit einer Ventillängsachse (8), mit
einem Aktuator (1, 2, 14, 18, 19), mit einem beweglichen
Ventilteil (20), das zum Öffnen und Schließen des Ventils
mit einem festen Ventilsitz (27) zusammenwirkt, der an einem
Ventilsitzelement (26) ausgebildet ist, und mit einer
stromabwärts des Ventilsitzes (27) angeordneten Drallscheibe
(30), die einen mehrschichtigen Aufbau besitzt und die aus
wenigstens einem metallischen Material besteht und die
sowohl wenigstens einen Einlaßbereich (65) als auch
wenigstens eine Auslaßöffnung (69) hat, wobei die wenigstens
eine Auslaßöffnung (69) in einer unteren Bodenschicht (62)
eingebracht ist, und die eine Drallkammer (68) und
wenigstens zwei in sie mündende Drallkanäle (66)
stromaufwärts der Auslaßöffnung (69) besitzt, dadurch
gekennzeichnet, daß
- - die Drallscheibe (30) eine obere Schicht als Deckelschicht (60) aufweist, die über ihre gesamte Querschnittsfläche eine geschlossene Schicht ohne Öffnungskonturen darstellt,
- - die Deckelschicht (60) die unter ihr liegende Drallkammer (68) vollständig abdeckt und
- - die Schichten der Drallscheibe (30) mittels galvanischer Metallabscheidung (Multilayergalvanik) unmittelbar haftfest aufeinander aufgebaut sind.
24. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß eine mittlere Drallerzeugungsschicht
(61) der Drallscheibe (30) von mehreren in Umfangsrichtung
voneinander beabstandeten Materialbereichen (61') gebildet
wird, die aufgrund ihrer geometrischen Lage zueinander die
Konturen der Drallkammer (68) und der Drallkanäle (66)
vorgeben.
25. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, daß vier Materialbereiche (61') die
Drallerzeugungsschicht (61) bilden, so daß zwischen ihnen
eine Drallkammer (68) und vier Drallkanäle (66) entstehen.
26. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 24 oder 25,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Materialbereiche (61')
vom Außendurchmesser der unteren Bodenschicht (62) aus nach
innen zur Drallkammer (68) hin erstrecken.
27. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 24 oder 25,
dadurch gekennzeichnet, daß sich die Materialbereiche (61')
mit einem Abstand vom äußeren Umfang der unteren
Bodenschicht (62), die den Außendurchmesser der gesamten
Drallscheibe (30) festlegt, erstrecken.
28. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 27, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialbereiche (61') stegartig
verlaufen.
29. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 27 oder 28,
dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbereiche (61') an
ihren der Drallkammer (68) zugewandten Enden (70)
schaufelförmig abgerundet sind.
30. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 25
bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbereiche
(61') derart angeordnet sind, daß sie eine kreisförmige,
elliptische oder polygonale oder eine Mischform daraus
aufweisende Drallkammer (68) begrenzen.
31. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 26 oder 27,
dadurch gekennzeichnet, daß die Materialbereiche (61')
spiralförmig verlaufen.
32. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 31, dadurch
gekennzeichnet, daß die zwischen den Materialbereichen (61')
eingeschlossenen Drallkanäle (66) in Strömungsrichtung eine
Querschnittsverengung aufweisen.
33. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Materialbereiche (61') derart
voneinander abweichend ausgeformt sind, daß sämtliche
Drallkanäle (66) eine andere Ausrichtung bezüglich der
Symmetrieachse der Drallscheibe (30) haben.
34. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 33, dadurch
gekennzeichnet, daß über ihren Umfang gesehen die
Drallkanäle (66) derart verlaufen, daß sich ihre
Radialausrichtungen sowie ihre tangentialen
Drallausrichtungen gegensinnig kontinuierlich verändern.
35. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 23, dadurch
gekennzeichnet, daß eine mittlere Drallerzeugungsschicht
(61) der Drallscheibe (30) von einem einzigen
zusammenhängenden Materialbereich (61') gebildet wird, der
aufgrund seiner Geometrie die Konturen der Drallkammer (68)
und der Drallkanäle (66) vorgibt.
36. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 35, dadurch
gekennzeichnet, daß der Materialbereich (61') mit dem
gleichen Außendurchmesser ausgebildet ist wie die untere
Bodenschicht (62).
37. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 35 oder 36,
dadurch gekennzeichnet, daß die Drallkanäle (66) an ihren
der Drallkammer (68) abgewandten Enden Einlaßbereiche (65)
besitzen, die durch einen umlaufenden Randbereich des
Materialbereichs (61') vom äußeren Umfang der Drallscheibe
(30) beabstandet sind.
38. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 37, dadurch
gekennzeichnet, daß der horizontale Einströmquerschnitt des
freien, unabgedeckten Einlaßbereichs (65) kleiner ist als
der kleinste vertikale Drallkanalquerschnitt eines jeden
Drallkanals (66) der Drallscheibe (30).
39. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb der
Drallkammer (68) Materialbereiche (61'') zur
Strömungsbeeinflussung vorgesehen sind.
40. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei
unterschiedliche Materialien für den Aufbau der Schichten
(60, 61, 62) zum Einsatz kommen.
41. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 40, dadurch
gekennzeichnet, daß die Deckelschicht (60) und die
Bodenschicht (62) aus einem härteren Galvanikmaterial
bestehen als die dazwischenliegende Drallerzeugungsschicht
(61).
42. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Auslaßöffnung (69) in der Bodenschicht (62) kreisförmig,
elliptisch oder mehreckig oder als Mischform daraus
ausgebildet ist.
43. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 42, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine
Auslaßöffnung (69) in der Bodenschicht (62) mittig oder
außermittig zur Symmetrieachse der Drallscheibe (30)
eingebracht ist.
44. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Deckelschicht
(60) einen kleineren Außendurchmesser als die untere
Bodenschicht (62) aufweist.
45. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 44, dadurch gekennzeichnet, daß die Drallscheibe (30)
derart mit wenigstens einem Materialbereich (75) ausgebildet
ist, daß mit diesem Materialbereich (75) eine Abdichtung
gegenüber dem Ventilsitzelement (26) erfolgt.
46. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Drallscheibe (30)
mittels Schweißen, Kleben oder Klemmen in einem stromabwärts
des Ventilsitzelements (26) angeordneten Halteelement (55)
befestigt ist.
47. Brennstoffeinspritzventil nach Anspruch 46, dadurch
gekennzeichnet, daß das Halteelement (55) eine
Spritzlochscheibe (76) ist.
48. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Drallscheibe (30)
mittels Schweißen, Kleben oder Klemmen in einem
Ventilsitzträger (21) befestigt ist.
49. Brennstoffeinspritzventil nach einem der Ansprüche 23
bis 48, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Drallscheiben
(30) als Sandwichpaket aufeinandergebaut sind.
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