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DE102006047137A1 - Lochscheibe, Brennstoffeinspritzventil mit einer Lochscheibe und Verfahren zur Herstellung einer Lochscheibe - Google Patents

Lochscheibe, Brennstoffeinspritzventil mit einer Lochscheibe und Verfahren zur Herstellung einer Lochscheibe Download PDF

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DE102006047137A1
DE102006047137A1 DE200610047137 DE102006047137A DE102006047137A1 DE 102006047137 A1 DE102006047137 A1 DE 102006047137A1 DE 200610047137 DE200610047137 DE 200610047137 DE 102006047137 A DE102006047137 A DE 102006047137A DE 102006047137 A1 DE102006047137 A1 DE 102006047137A1
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DE
Germany
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passage
perforated disc
outlet opening
opening
discharge
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200610047137
Other languages
English (en)
Inventor
Armin Glock
Guenter Wiltschko
Juergen Hackenberg
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Eine Lochscheibe (5), insbesondere für ein Brennstoffeinspritzventil (10) zum direkten Einspritzen von Brennstoff in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine, welche aus zumindest einem metallischen Material hergestellt ist, weist zumindest einen Durchgang (33) auf, wobei der Durchgang (33) eine zulaufseitige Eintrittsöffnung (32) und eine abspritzseitige Austrittsöffnung (31) aufweist und wobei die abspritzseitige Austrittsöffnung (31) einen gegenüber der zulaufseitigen Eintrittsöffnung (32) verkleinerten Durchmesser aufweist, wobei das Zentrum der abspritzseitigen Austrittsöffnung (31) von dem Zentrum der zulaufseitigen Eintrittsöffnung (32) dezentriert angeordnet ist.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht von einer Lochscheibe nach der Gattung des Anspruchs 1, von einem Brennstoffeinspritzventil mit einer Lochscheibe nach der Gattung des Anspruchs 9 und von einem Verfahren zur Herstellung einer Lochscheibe nach der Gattung des Anspruchs 10 aus.
  • Eine Hauptanforderung an Brennstoffeinspritzventile für die Saugrohreinspritzung ist die definierte zeitliche und örtliche Mengenverteilung des Kraftstoffsprays. Durch die gegebene Einbausituation des Ventils im Saugrohr ist es in vielen Fällen zum definierten Aufbau des Sprays sowie eines Kraftstofffilms an der Saugrohrwandung erforderlich, die Mengenverteilung im Spray von der Ventilachse um einen Winkel γ abweichend zu gestalten. Um einen ausreichend großen γ-Winkel zu erzielen, sind im Stand der Technik die folgenden Lösungen bekannt: Spritzlochscheiben werden mit nicht orthogonal zur Oberfläche gestanzten Löchern hergestellt; die Spritzlochscheibe weist orthogonal zur Oberfläche verlaufende Löcher auf, ist jedoch selbst schräg relativ zur Ventilachse angeordnet; oder eine Schrägstellung der Spritzlöcher der Lochscheibe wird erzielt durch ihre Anordnung im Bereich einer kalottenförmigen Ausprägung der Spritzlochscheibe. Die aufgezählten Varianten können weiterhin mit einer asymmetrischen Verteilung der Spritzlöcher auf der Lochscheibe bzw. auf dem Zerstäubervorsatz kombiniert werden.
  • Aus der WO 96/11335 ist ein Brennstoffeinspritzventil bekannt, an dessen stromabwärtigen Ende ein mehrscheibiger Zerstäubungsvorsatz mit einer Drallaufbereitung angeordnet ist. Dieser Zerstäubungsvorsatz ist stromabwärts eines in einem Ventilsitzträger eingebauten scheibenförmigen Führungselements vorgesehen, wobei ein zusätzliches Stützelement den Zerstäubungsvorsatz in einer definierten Position hält. Der Zerstäubungsvorsatz ist zweischeibig bzw. vierscheibig ausgeführt, wobei die einzelnen Scheiben aus rostfreiem Stahl oder Silizium hergestellt sind. Entsprechend kommen bei der Herstellung der Öffnungsgeometrien in den Scheiben konventionelle Bearbeitungsverfahren zum Einsatz wie Erodieren, Stanzen oder Ätzen. Jede einzelne Scheibe des Zerstäubervorsatzes wird separat gefertigt, wonach entsprechend der gewünschten Scheibenanzahl alle gleich großen Scheiben zur Bildung des vollständigen Zerstäubungsvorsatzes aufeinander gestapelt werden.
  • In der DE-OS 196 07 288 A1 wurde die sogenannte Multilayergalvanik zur Herstellung von Lochscheiben beschrieben. Dieses Herstellungsverfahren für Lochscheiben sieht mehrfaches galvanisches Metallabscheiden verschiedener Strukturen aufeinander vor, so dass eine einteilige Scheibe geschaffen wird.
  • In der DE 198 15 80 A1 ist ein Brennstoffeinspritzventil beschrieben, welches eine sehr hohe Zerstäubungsgüte eines abzuspritzenden Brennstoffs sowie eine variabel gestaltbare Strahl- bzw. Sprayformung erzielt. Eine Kombination von Multilayergalvanik-Drallscheiben in Verbindung mit Spritzlochscheiben wird dazu eingesetzt, wobei die statische Abspritzmenge und die die Strahlwinkel betreffenden Strahlparameter durch die geometrische Anordnung der beiden Scheiben mit den entsprechenden Abspritzgeometrien getrennt voneinander einstellbar sind. Die Einstellung der statischen Strömungsmenge erfolgt mit der Drallscheibe während der Strahlwinkel des Sprays (sowohl der Öffnungswinkel des eigentlichen Strahls bzw. Sprays als auch der Spraywinkel γ zur Ventillängsachse bei Schrägabspritzung) mit der Spritzlochscheibe eingestellt werden. Um ein zur Ventillängsachse schräg geneigtes Spray zu erzeugen, verläuft die an der oberen Stirnseite der Spritzlochscheibe mittig beginnende Auslassöffnung schräg geneigt zur Ventillängsachse und endet an der unteren Stirnseite außermittig, wobei die Neigung der Auslassöffnung den Strahlwinkel des Gesamtsprays zur Ventilachse bestimmt.
  • Nachteilig bei den bekannten Lösungen ist jedoch, dass die Designmöglichkeiten begrenzt sind und insbesondere der darstellbare γ-Winkel begrenzt ist. Zudem sind die oben genannten Herstellungsverfahren mit hohen Kosten verbunden. Darüber hinaus haben die mit konventionellen Verfahren wie Stanzen, Erodieren usw. hergestellten Spritzlöcher normalerweise einen runden bzw. rotationssymmetrischen Querschnitt und weisen üblicherweise einen zylindrischen oder kegelförmigen Lochverlauf im Längsschnitt auf. Ausgehend von diesen geometrischen Randbedingungen ist jedoch nur eine eingeschränkte Strahlablenkung aus der Ventilachse darstellbar.
  • Vorteile der Erfindung
  • Demgegenüber haben die erfindungsgemäße Lochscheibe mit dem kennzeichnenden Merkmal des Hauptanspruchs 1 und das erfindungsgemäße Brennstoffeinspritzventil mit dieser Lochscheibe mit dem kennzeichnenden Merkmal des nebengeordneten Hauptanspruchs 9 den Vorteil, dass aufgrund des verkleinerten Durchmessers der abspritzseitigen Austrittsöffnung gegenüber der zulaufseitigen Eintrittsöffnung des Durchgangs des zumindest einen Spritzlochs der Lochscheibe eine einseitige Einschnürung der Spritzlochöffnung durch den geometrisch definierten teilweisen Verschluss des ausströmseitigen Endes des Spritzlochs entsteht, was eine gezielte und in einem weiten Winkelbereich einstellbare Umlenkung des Kraftstoffstrahls innerhalb der Spritzlochscheibe ermöglicht. Diese Art von Geometrien lässt sich nicht mit den konventionellen Verfahren wie z. B. Erodieren oder Stanzen der Löcher erzielen, sie sind jedoch mittels der erweiterten bzw. neuartigen Formgebungsfreiheitsgrade des Mikrogalvanoformungsverfahrens möglich.
  • Gemäß der Erfindung wird eine Lochscheibe mittels des Mikrogalvanoformungsverfahrens hergestellt, welches aus einer Abfolge von Fotolithographie- und Galvanoformungsschritten besteht, wobei neben dem Auffüllen einer Fotolackstruktur durch senkrechtes Wachstum bei übereinander liegenden abgestuften Fotolacklagen auch gleichzeitiges vertikales und horizontales Wachstum des Galvanomaterials, ein so genanntes „laterales Überwachsen" erreicht wird. Vorzugsweise wird das Maß der Einschnürung des Spritzlochs durch die dezentrale Positionierung von zwei Fotolacktürmen zueinander sowie des Durchmessers des kleineren Fotolackturms bestimmt.
  • Zeichnung
  • Ein Ausführungsbeispiel eines Brennstoffeinspritzventils gemäß dem Stand der Technik und ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Lochscheibe sind in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Brennstoffeinspritzventil gemäß dem Stand der Technik;
  • 2a-2c den Prozessablauf zur Herstellung von Spritzlöchern mit Kanal-Trichter-Form;
  • 3a-3d die in 2a-2c beschriebenen Verfahrensschritte mit der erfindungsgemäßen Anordnung der ersten und zweiten Fotoresistlagen;
  • 3d die erfindungsgemäße Spritzlochkonfiguration von oben; und
  • 4a, 4b ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Spritzlochkonfiguration;
  • 5a, 5b noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Spritzlochkonfiguration; und
  • 6 einen Düsenabschnitt eines Brennstoffeinspritzventils.
  • Beschreibung des Ausführungsbeispiels
  • 1 zeigt einen schematischen Querschnitt durch ein elektromagnetisch betätigbares Brennstoffeinspritzventil 10 zum direkten Einspritzen von Brennstoff in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine. Das Brennstoffeinspritzventil 10 weist einen von einer Magnetspule 1 zumindest teilweise umgebenen als Innenpol eines Magnetkreises dienenden, rohrförmigen hohlzylindrischen Kern 2 auf. Ein gestufter Spulenkörper 3 aus Kunststoff nimmt die Magnetspule 1 auf und ermöglicht in Verbindung mit dem Kern 2 und einem ringförmigen, nichtmagnetischen, von der Magnetspule 1 teilweise umgebenen Zwischenteil 4 einen kompakten Aufbau im Bereich der Magnetspule 1.
  • In dem Kern 2 ist eine durchgängige Längsöffnung 7 vorgesehen, die sich entlang einer Ventillängsachse 8 erstreckt. Mit dem Kern 2 oberhalb der Magnetspule 1 fest verbunden ist ein äußeres metallisches Gehäuseteil 14, das als Außenpol den Magnetkreis schließt und die Magnetspule 1 zumindest in Umfangsrichtung vollständig umgibt. In der Längsöffnung 7 des Kerns 2 ist zulaufseitig ein Brennstofffilter 15 vorgesehen. Der Kern 2 bildet mit dem Gehäuseteil 14 das zulaufseitige Ende des Brennstoffeinspritzventils 10, wobei sich das obere Gehäuseteil 14 beispielsweise in axialer Richtung stromabwärts gesehen gerade noch über die Magnetspule 1 hinaus erstreckt.
  • An das obere Gehäuseteil 14 schließt sich dicht und fest ein unteres rohrförmiges Gehäuseteil 14 an, welches z. B. ein axial bewegliches Ventilteil bestehend aus einem Anker 19 und einer stangenförmigen Ventilnadel 20 bez. einem lang gestreckten Ventilsitzträger 21 aufnimmt. Die beiden Gehäuseteile 14 und 18 sind fest miteinander verbunden. Die Abdichtung zwischen dem Gehäuseteil 18 und dem Ventilsitzträger 21 erfolgt mittels eines Dichtrings 22. Der Ventilsitzträger 21 besitzt über seine gesamte axiale Ausdehnung eine innere Durchgangsöffnung 24, die konzentrisch zu der Ventillängsachse 8 verläuft.
  • Mit seinem unteren Ende, das auch zugleich den stromabwärtigen Abschluss des Brennstoffeinspritzventils 10 darstellt, umgibt der Ventilsitzträger 21 ein in der Durchgangsöffnung 24 eingepasstes scheibenförmiges Ventilsitzelement 26 mit einer sich stromabwärts kegelstumpfförmig verjüngenden Ventilsitzfläche 27. In der Durchgangsöffnung 24 ist eine Ventilnadel 20 angeordnet, die an ihrem stromabwärtigen Ende einen Ventilschließabschnitt 28 aufweist. Dieser Ventilschließabschnitt 28 wirkt in bekannter Weise mit der im Ventilsitzelement 26 vorgesehenen Ventilsitzfläche 27 zusammen. Die Betätigung des Brennstoffeinspritzventils 10 erfolgt in bekannter Weise elektromagnetisch.
  • Zur axialen Bewegung der Ventilnadel 20 und damit zum Öffnen entgegen der Federkraft einer in der Längsöffnung 7 des Kerns 2 angeordneten Rückstellfeder 17 bzw. Schließen des Brennstoffeinspritzventils 10 dient der elektromagnetische Kreis. Zur Führung der Ventilnadel 20 während ihrer Axialbewegung dient einerseits eine im Ventilsitzträger 21 vorgesehene Führungsöffnung 13 und andererseits ein stromaufwärts des Ventilsitzelements 22 angeordnetes Führungselement 22 mit einer Führungsöffnung 23. Der Anker 19 ist während seiner Axialbewegung von dem Zwischenteil 4 umgeben.
  • Stromabwärts der Ventilsitzfläche 27 folgt in einer Vertiefung 15 des Ventislsitzelements 26 eine Drallscheibe 25. In der Vertiefung 15 ist weiterhin eine der Drallscheibe 25 nachgeordnete Lochscheibe 5 eingebracht, wobei die Auslassöffnung 16 konzentrisch zur Ventillängsachse verläuft.
  • 2a bis 2c zeigen den Prozessablauf zur Herstellung eines Spritzlochs 6 mit Kanal-Trichter-Form. Dabei wird ein Mikrostrukturierungsverfahren angewendet, welches auf der sukzessiven Anwendung von photolithographischen Schritten (UV-Tiefenlithographie) und anschließender Mikrogalvanik beruht. Charakteristisch für das Verfahren ist, dass es auch in großflächigem Maßstab eine hohe Präzision der Strukturen gewährleistet, so dass auch große Stückzahlen ideal mittels dieser Technik herstellbar sind.
  • In 2a ist ein Substrat bzw. Trägermaterial 9 mit einer darauf aufgebrachten ersten und zweiten Fotoresistlage 11 bzw. 12 gezeigt. Das ebene und stabile Substrat 9 besteht z. B. aus Metall (z. B. Kupfer), Silizium, Glas oder Keramik. Die üblichen Dicken des Substrats liegen bei 500 μm bis 2 mm. Nach der Reinigung des Substrats 9 wird bei Verwendung eines elektrisch nicht leitenden Materials, wie Glas oder Silizium, zunächst wenigstens eine Hilfsschicht (nicht gezeigt, z. B. aus Kupfer) auf das Substrat 9 aufgalvanisiert, die zur elektrischen Leitung für die spätere Mikrogalvanik benötigt wird, jedoch kann diese Schicht auch als Opferschicht dienen, um später ein einfaches Vereinzeln der Lochscheibenstrukturen z. B. durch Ätzung zu ermöglichen. Falls Kupfer als Opfer-/Galvanikstartschicht verwendet wird, muss eine dünne (z. b. 80 nm) Chromschicht als Haftschicht (nicht dargestellt) zwischen dem Substrat 9 und der Galvanikstartschicht aufgebracht werden.
  • Das Aufbringen der Hilfsschicht geschieht z. B. durch Sputtern oder durch stromlose Metallabscheidung. Nach der Vorbehandlung des Substrats 9 wird auf die optionale Hilfsschicht eine erste Lage 11 eines Photoresists (Photolack) aufgebracht, z. B. durch Laminieren eines Festresists, Aufschleudern eines Flüssigresists oder Aufschleudern eines Polyimids in flüssigem Zustand. Die zu realisierende Metallstruktur wird mit Hilfe einer photolithographischen Maske invers in den Photoresist 11 übertragen. Die anschließende Belichtung der ersten Lage 11 des Photoresists kann direkt über die Maske mittels UV-Belichtung erfolgen oder auf dem Photoresist kann ein Oxid oder ein Nitrid abgeschieden werden, welches photolithographisch strukturiert als Maske für einen Trockenätzprozess des Photoresists dient.
  • Außerdem kann Laserablation angewendet werden. Nach der Entwicklung des UV-belichteten Photoresists der ersten Lage 11 ergibt sich eine durch die Maske vorbestimmte Struktur im Photoresist. Diese Struktur stellt die Negativstruktur zur späteren Schicht der Lochscheibe 5 dar. Die oben genannten Schritte werden wiederholt, d. h. es wird auf der ersten Fotoresistlage 11 eine zweite Fotoresistlage 12 auf die gleiche Art und Weise wie oben bezüglich der Applikation, des Maskierens, Belichtens und Entwickelns beschrieben, gebildet.
  • Danach wird eine Mikrogalvanoformung in einem einstufigen Prozess mit lateralem Überwachsen der ersten Fotoresistlage 11 angewandt (siehe 2b). Bei dem lateralen Überwachsen erfolgt die Herstellung der untersten Schicht 30 in bekannter Weise, wobei das galvanisch abzuscheidende Metall in der bekannten Form um die Photoresiststruktur bis zur Oberkante des Photoresists wächst. Danach wächst jedoch die Galvanik über den Photoresist hinaus. Das Überwachsen der Photoresiststruktur erfolgt in horizontaler und vertikaler Richtung ungefähr in gleicher Größenordnung, so dass ein trichterförmiger Bereich 29 des Spritzlochs 5 ausgebildet wird.
  • Bei der Wahl des abzuscheidenden Materials spielen Faktoren wie mechanische Festigkeit, chemische Beständigkeit, Schweißbarkeit usw. eine Rolle. Üblicherweise kommen Ni, NiCo, NiFe oder Cu bei diesem Prozess zum Einsatz.
  • Abschließend erfolgt das Vereinzeln der Lochscheiben 5. Dazu wird die Opferschicht weggeätzt, wodurch die Lochscheiben 5 von dem Substrat 9 abheben. Danach werden die Galvanikstartschichten durch Ätzung entfernt und der verbliebene Photoresist aus den Metallstrukturen herausgelöst. Dies kann z. B. durch KOH-Behandlung oder durch ein Sauerstoffplasma bzw. mittels Lösungsmittel (z. B. Aceton) bei Polyimiden ermöglicht werden. Diese Prozesse des Herauslösens sind unter dem Oberbegriff „Strippen" bekannt.
  • Das in 2c dargestellte Spritzloch 6 weist einen Durchmesser von ca. 210 μm auf. Auf die oben beschriebene Weise können runde, ovale oder mehreckige Öffnungen erzielt werden. Mit Hilfe des lateralen Überwachsens wird besonders die Zeit der Herstellung der Lochscheibe 5 deutlich verringert.
  • 3a bis 3d zeigen die oben beschriebenen Verfahrensschritte mit der erfindungsgemäßen Anordnung der ersten und zweiten Fotoresistlage 11, 12 bzw. die erfindungsgemäße dezentrale Anordnung der abspritzseitigen Austrittsöffnung 31 gegenüber der zulaufseitigen Eintrittsöffnung 32 mit verkleinerten Durchmesser der Austrittsöffnung 31.
  • In 3a ist dargestellt, wie die erste Fotoresistlage 11 auf dem Substrat 9 aufgebracht ist, und auf der ersten Fotoresistlage 11 ist wiederum die zweite Fotoresistlage 12 aufgebracht. Die erste Fotoresistlage 11 ist rund bzw. zylindrisch und weist einen größeren Durchmesser jedoch eine geringere Höhe als die zweite Photoresistlage 12 auf. Die zweite Photoresistlage 12 ist ebenfalls rund bzw. zylindrisch und mit ihrem Zentrum versetzt zu dem Zentrum der ersten Photoresistlage 11 angeordnet.
  • In 3b ist das Stadium dargestellt, in welchem das den Fotolithographieschritten folgende Mikrogalvanoformungsverfahren bereits stattgefunden hat und durch laterales Überwachsen eine trichterförmige Öffnung, welche die spätere abspritzseitige Austrittsöffnung 31 der Lochscheibe 5 darstellt, gebildet worden ist.
  • In 3c ist schließlich durch den letzten Verfahrensschritt des Strippens ein Spritzloch 6 in einer Lochscheibe 5 gebildet worden, aus welchem ein Spray in einem Winkel γ abgespritzt werden kann. Das Spritzloch 6 ist dabei derartig gebildet, dass ein Durchgang 33 eine zuströmseitige Eintrittsöffnung 32 aufweist, welche einen größeren Durchmesser als eine sich daran anschließende abspritzseitige Austrittsöffnung 31. Der Durchgang 33 weist weiterhin einen ersten hohlzylindrischen Abschnitt 35 mit einer geringeren Höhe als ein zweiter hohlzylindrischer Abschnitt 36 auf, welcher die Austrittsöffnung 31 bildet. Im Anschluss an die abspritzseitige Austrittsöffnung 31 ist an dem abspritzseitigen Ende der Lochscheibe 5 ein trichterförmiger Bereich 29 ausgebildet, welcher die abspritzseitige Austrittsöffnung 31 zumindest teilweise abdeckt.
  • In 3d ist die erfindungsgemäße Spritzlochkonfiguration von oben gezeigt, wobei die äußere gestrichelte Linie die zuströmseitige Eintrittsöffnung 32 kennzeichnet und der zum Zentrum der Eintrittsöffnung 32 versetzte kleinere Kreis den Umfang der abspritzseitigen Austrittsöffnung 31 kennzeichnet, welcher zumindest teilweise durch den trichterförmigen Bereich 29 abgedeckt ist.
  • 4a und 4b zeigen ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Spritzlochkonfiguration 6, wobei der Brennstoffdurchgang 33 durch die Spritzlochscheibe 5 derartig ausgebildet ist, dass die zuströmseitige Eintrittsöffnung 32 einen größeren Durchmesser als die abspritzseitige Austrittsöffnung 31 aufweist, in der Höhe jedoch länger ausgebildet ist als die Austrittsöffnung 31. In diesem Ausführungsbeispiel schließt sich im Gegensatz zu dem in 3c gezeigten Ausführungsbeispiel an die abspritzseitige Austrittsöffnung 31 kein trichterförmiger Bereich an.
  • In 4b ist erkennbar, dass der Durchmesser der abspritzseitigen Austrittsöffnung 31 halb so groß ist wie der Durchmesser der zuströmseitigen Eintrittsöffnung 32, wobei die Austrittsöffnung 31 so dezentral gegenüber dem Zentrum der Eintrittsöffnung 32 angeordnet ist, dass der äußere Umfang der Austrittsöffnung 31 an das Zentrum der Eintrittsöffnung 32 angrenzt.
  • 5a, 5b zeigen noch ein weiteres Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Spritzlochkonfiguration, wobei, wie aus 5b erkennbar ist, der Querschnitt des Austrittslochs 31 und der Querschnitt des Eintrittslochs 32 jeweils rechteckig ausgebildet sind. Die Grundfläche des Eintrittslochs 32 ist deutlich größer als die Grundfläche des Austrittslochs 31, und das Austrittsloch 31 ist ebenfalls dezentral zu dem Eintrittsloch angeordnet. Ausgehend von dem schlitzförmigen Spritzlochquerschnitt an der Austrittsöffnung 31 wird diese durch den asymmetrischen lateralen Wachstumsprozess der Galvanik soweit verschlossen, dass kein freier Durchblick durch das Spritzloch 6 mehr möglich ist und nunmehr eine seitlich stehende Öffnung in dem trichterförmigen Bereich 29 übrig bleibt. Ein γ-Winkel von 45° und mehr ist durch diese Anordnung darstellbar. Eine Vielzahl weiterer Lochformen, die hier nicht in den Figuren dargestellt sind, wie z. b. ovale oder dreieckige Löcher mit einseitiger Einschnürung, wie oben beschrieben, kann bei der erfindungsgemäßen Lochscheibe bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren zur Herstellung der Lochscheibe eingesetzt werden.
  • 6 zeigt schematisch eine Seitenansicht eines Abschnitts eines Düsenkörpers 34 eines Brennstoffeinspritzventils 10. In eine Ausnehmung oder Vertiefung 15 am unteren abströmseitigen Ende des Düsenkörpers 34 ist eine erfindungsgemäße Lochscheibe 5 eingesetzt, von welcher aufgrund der erfindungsgemäßen Lochkonfiguration ein Brennstoffstrahl bzw. Spray in einem Winkel γ zur Ventillängsachse 8 abgespritzt wird.

Claims (12)

  1. Lochscheibe (5), insbesondere für ein Brennstoffeinspritzventil (10) zum Einspritzen von Brennstoff in ein Saugrohr oder in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine, welche aus zumindest einem metallischen Material hergestellt ist, mit zumindest einem Durchgang (33), wobei der Durchgang (33) eine zulaufseitige Eintrittsöffnung (32) und eine abspritzseitige Austrittsöffnung (31) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die abspritzseitige Austrittsöffnung (31) einen gegenüber der zulaufseitigen Eintrittsöffnung (32) verkleinerten Durchmesser aufweist, und dass das Zentrum der abspritzseitigen Austrittsöffnung (31) von dem Zentrum der zulaufseitigen Eintrittsöffnung (32) dezentriert angeordnet ist.
  2. Lochscheibe (5) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der Eintrittsöffnung (32), der Austrittsöffnung (31) und des Durchgangs (33) mittels eines Mikrogalvanoformungsverfahrens in einer Abfolge von Fotolithographie- und Galvanoformungsschritten hergestellt ist.
  3. Lochscheibe (5) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchgang (33) an der zulaufseitigen Eintrittsöffnung (32) einen ersten Abschnitt (35) umfasst, welcher hohlzylindrisch ausgebildet ist und an der abspritzseitigen Austrittsöffnung (31) einen zweiten Abschnitt (36) umfasst, welcher hohlzylindrisch ausgebildet ist.
  4. Lochscheibe (5) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Abschnitt (35) des Durchgangs (33) rechteckig, insbesondere schlitzförmig ausgebildet ist.
  5. Lochscheibe (5) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt (36) rechteckig ausgebildet ist.
  6. Lochscheibe (5) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchgang (33) im Anschluss an den zweiten hohlzylindrischen Abschnitt (36) zum abspritzseitigen Ende der Lochscheibe (5) hin einen dritten Abschnitt (29) umfasst, welcher im Wesentlichen trichterförmig ausgebildet ist.
  7. Lochscheibe (5) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der trichterförmige Abschnitt (29) seitlich angrenzend an den zweiten Abschnitt (36) angeordnet ist und somit asymmetrisch den zweiten Abschnitt (36) des Durchgangs (33) überdeckt.
  8. Lochscheibe (5) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der erste und der zweite Abschnitt (35, 36) oval ausgebildet sind.
  9. Brennstoffeinspritzventil (10), insbesondere zum direkten Einspritzen von Brennstoff in einen Brennraum einer Brennkraftmaschine, welches einen Ventilschließkörper (28) aufweist, der mit einer Ventilsitzfläche (27) zusammenwirkt, wobei eine Lochscheibe (5) stromabwärts der Ventilsitzfläche (27) angeordnet ist, die einen Durchgang (33) für ein Fluid aufweist, wobei der Durchgang (33) eine zulaufseitige Eintrittsöffnung (32) und eine abspritzseitige Austrittsöffnung (31) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die abspritzseitige Austrittsöffnung (31) einen gegenüber der zulaufseitigen Eintrittsöffnung (32) verkleinerten Durchmesser aufweist, und dass das Zentrum der abspritzseitigen Austrittsöffnung (31) von dem Zentrum der zulaufseitigen Eintrittsöffnung (32) dezentriert angeordnet ist.
  10. Verfahren zum Herstellen einer Lochscheibe (5) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei das Verfahren ein Mikrogalvanoformungsverfahren ist, welches aus einer Abfolge von zumindest zwei Fotolithographieschritten und Galvanoformungsschritten besteht, wobei neben dem Auffüllen einer Fotoresiststruktur durch senkrechtes Wachstum bei übereinanderliegenden abgestuften Fotoresistlagen gleichzeitig vertikales und horizontales Wachstum des Galvanomaterials erfolgt, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Fotolithographieschritt eine erste Fotoresistlage (11) auf einem Substrat (9) gebildet wird, und dass in einem zweiten Fotolithographieschritt eine zweite Fotoresistlage (12) auf der ersten Fotoresistlage (11) dezentriert gebildet wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Maß einer Abdeckung des Spritzlochs (6) in der Lochscheibe (5) durch die dezentrale Positionierung der zwei Fotoresistlagen (11, 12) zueinander bestimmt wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fotoresistlagen (11, 12) einen unterschiedlichen Durchmesser aufweisen, und das Maß der Einschnürung durch den Durchmesser der kleineren Fotoresistlage bestimmt wird.
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