DE19812804C2 - Ventil zur Entlüftung, insbesondere als Bestandteil eines elektropneumatischen Druckregelventils - Google Patents
Ventil zur Entlüftung, insbesondere als Bestandteil eines elektropneumatischen DruckregelventilsInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Ventil zur Entlüftung, insbesondere als Bestandteil eines
elektropneumatischen Druckregelventils, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Ein derartiges Ventil ist beispielsweise aus dem Produktkatalog "Know-how in Pneumatik" der Firma
Mannesmann Rexroth Pneumatik GmbH (11/93, Seite 7.026 f) in Form eines Druckregelventils
bekannt. Das Druckregelventil steuert entsprechend einem vorgegebenen Sollwert einen Druck aus.
Eine integrierte Reglerelektronik führt einen Vergleich zwischen dem Sollwert und einem in einer
Arbeitsleitung über einen Drucksensor als Istwert gemessenen Druck durch. Die Reglerelektronik
generiert daraus eine Stellgröße, die einem Proportionalmagneten ausgeführten Elektromagneten
zugeführt wird, so dass dieser durch Betätigung einer integrierten Sitzventilanordnung den
vorgegebenen Druckwert in der Arbeitsleitung einstellt. Die Sitzventilanordnung besteht im
wesentlichen aus einem mit einem Ventilsitz zusammenwirkenden Ventilstößel, der zu diesem
Zwecke endseitig eine Tellerfläche aufweist. Der Ventilstößel ist durch eine Arbeitskammer
hindurchgeführt und an seinem anderen Ende mit einem im Elektromagneten längsbeweglichen
Magnetanker verbunden.
Zur Erfüllung seiner bestimmungsmäßigen Aufgabe verfügt das Druckregelventil neben einem mit der
Arbeitskammer verbundenen Arbeitsanschluss, über einen Entlüftungsanschluss sowie einen
Speisedruckanschluss. Soll der Druck in der Arbeitsleitung entsprechend der von der Reglerelektronik
ausgegebenen Stellgröße erhöht werden, so wird der Arbeitsanschluss so lange mit dem
Speiseanschluss über die innenliegende Sitzventilanordnung mittels des Elektromagneten verbunden,
bis sich der vorgegebene höhere Druck in der Arbeitsleitung eingestellt hat. Soll anlog dazu der Druck
in der Arbeitsleitung gesenkt werden, wird der Arbeitsanschluss entsprechend mit dem
Entlüftungsanschluss verbunden, bis sich der vorgegebene niedrigere Druck in der Arbeitsleitung
eingestellt hat.
Speziell während des letzten Entlüftungsvorgangs wirkt auf eine untere Tellerfläche des
Ventilstößels, die mit dem Ventilsitz korrespondiert, ein vom Entlüftungshub abhängiger
Staudruck. Infolge dessen steigt die entgegengesetzt wirkende erforderliche Betätigungskraft
des Elektromagneten an und erreicht beim größten Entlüftungshub ihr Maximum. Diese bei
Untersuchungen des Entlüftungsverhaltens von gattungsgemäßen Ventilen erkannte
Erscheinung beeinträchtigt durch die Änderung der Betätigungskraft über den Entlüftungshub
eine präzise Ansteuerbarkeit des Ventils. Insbesondere bei einem Druckregelventil bewirken
die dabei auftretenden instabilen Zustände eine insgesamt schlechte Regelbarkeit des Druckes
in der Arbeitsleitung.
Aus der DE 40 28 506 A1 ist bereits ein Ventil bekannt, welches zum Zwecke eines
ventilinternen Kraftausgleichs und damit zur Verbesserung der Druckverhältnisse am
Ventilstößel eine hierdurch verlaufende längsgerichtete Durchgangsbohrung aufweist. Die
Durchgangsbohrung verbindet den druckdichten Spuleninnenraum, der zwischen dem Anker
und dem Sockel gelegen ist mit der Speisekammer des Ventils. Weiterhin ist zu
Druckausgleichszwecken hier das in die Speisedruckkammer mündende Ende des
durchbohrten Ventilstößels von einem Rückschlagventil verschlossen, welches erst von der
Hubbewegung des Stößels entsperrt werden muss, ehe Druckmittel in den Bereich des
Spuleninnenraums gelangt, um dort betätigungskraftausgleichend zu wirken. Bei dem Ventil
handelt es sich abweichend vom gattungsgemäßen Ventil jedoch um ein Belüftungsventil.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, das Entlüftungsverhalten eines
gattungsgemäßen Ventils zu verbessern und eine präzise Ansteuerbarkeit des Ventils beim
Entlüften zu erzielen.
Die Aufgabe wird bei einem Ventil gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1 in
Verbindung mit dessen kennzeichnenden Merkmalen gelöst.
Die Erfindung schließt die technische Lehre ein, dass bei einem gattungsgemäßen Ventil der
Ventilstößel eine von seiner unteren mit der Entlüftungskammer direkt in Verbindung
stehenden Tellerfläche ausgehende längsgerichtete Durchgangsbohrung aufweist, die
innerhalb des Elektromagneten in einen druckdichten Spuleninnenraum einmündet, der gegen
die Arbeitskammer über eine die Längsbeweglichkeit des Ventilstößels ermöglichende und
insoweit dynamische Dichtung abgedichtet ist.
Durch diese Maßnahme gelangt der bei der Entlüftung entstehende Staudruck unter der
Tellerfläche des Ventilstößels auch in den Spuleninnenraum und bewirkt dort zu dem auf die
Tellerfläche des Ventilstößels wirkenden Staudruck eine Gegenkraft. Damit stellt sich ein
druckausgeglichener Zustand in Form eines durch den erfindungsgemäß umgeleiteten
Staudruck bewirkten Kräftegleichgewichtes ein. Der bei der Entlüftung an der Tellerfläche
des Ventilstößels anstehende Staudruck hat insoweit keinen Einfluss mehr auf die
Betätigungskraft des Ventilstößels und somit auf das Regelverhalten des Ventils. Damit wird
eine hochpräzise Ansteuerbarkeit des Ventils beim Entlüftungsvorgang gewährleistet.
Eine die Erfindung verbessernde Maßnahme besteht darin, daß die dynamische
Dichtung nach Art eines Nutringes oder eines O-Ringes ausgebildet sein kann. Dieses
stellt eine aus Kostengesichtspunkten optimale Lösung dar. Zur Verbesserung der
Gleiteigenschaften kann hierbei der Nutring bzw. der O-Ring an einer Lauffläche aus
Teflon zur Anlage kommen. Weiterhin kann die dynamische Dichtung auch nach Art
einer flächigen Membrane oder einer Rollmembrane ausgebildet sein. Bei kleineren
erforderlichen Hubwegen des Ventilstößels empfielt sich eine flächig ausgestaltete
Membrane. Bei größeren erforderlichen Hubwegen des Ventilstößels kann auf eine
Rollmembrane zurückgegriffen werden. Durch den Einsatz von Membranen als
Dichtung entfällt eine Reibung des Ventilstößels am Dichtungspartner gänzlich, was
sich auf das dynamische Verhalten des Ventils positiv auswirkt.
Eine weitere die Erfindung verbessernde Maßnahme besteht darin, daß der
zylindrische Spuleninnenraum von einem Polrohr umgeben ist, das über eine die
Montage zumindest eines innenliegenden Magnetankers ermöglichende stirnseitige
Verschlußkappe druckdicht gegenüber der Atmosphäre verschlossen ist.
Vorzugsweise ist die Verschlußkappe mit dem Polrohr über eine Quetschverbindung
und dazwischen angeordneter Dichtung verbunden. Insoweit kann eine bisher
vorzusehende den Spuleninnenraum mit der Atmosphäre verbindende
Atmungsbohrung entfallen, die ansonsten einen durch die Längsbewegung des
Magnetankers entstehenden Druckunterschied zwischen dem Spuleninnenraum und
der Atmosphäre ausgleicht. Durch den Entfall der Atmungsbohrung verbessert sich
darüber hinaus der IP-Schutz des Ventils.
Die vorstehend erläuterten erfindungsgemäßen Maßnahmen sind nicht allein bei
Druckregelventilen anwendbar, sondern bei allen gattungsgemäßen Sitzventilen, bei
denen der Ventilstößel ausgehend vom beweglichen Magnetanker des
Elektromagneten durch die Arbeitskammer hindurch zum Ventilsitz geführt ist. Bei
dieser konstruktiven Anordnung stellt sich die vorstehend beschriebene
Kräftekonstellation zwischen der Betätigungskraft und der Kraft, die durch den an der
unteren Tellerfläche anstehenden Staudruck erzeugt wird, ein.
Weitere, die Erfndung verbessernde Maßnahmen sind in den Unteransprüchen
gekennzeichnet und werden nachstehend gemeinsam mit der Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung anhand der Figuren näher dargestellt.
Es zeigt:
Fig. 1 einen teilweise Längsschnitt durch ein elektropneumatisches
Druckregelventil und
Fig. 2 ein Diagramm einer Betätigungskraft-Hub-Kennlinie des
Druckregelventils nach Fig. 1.
Das elektropneumatische Druckregelventil gemäß Fig. 1 besteht im wesentlichen
aus einem als Proportionalmagneten ausgeführten Elektromagneten 1, der an einem
Ventilgehäuse 2 über eine in der Figur nicht dargestellte Schraub- oder
Stiftverbindung lösbar befestigt ist. Der Elektromagnet 1 besteht aus reiner ein Polrohr
3 umgebenden elektrischen Spule 4. Die elektrische Spule 4 ist mittels einer
stirnseitigen Mutter am Pohlrohr 3 befestigt. An der gegenüberliegenden Stirnseite
kommt die elektrische Spule am Ventilgehäuse 2 zur Anlage. Ein innerhalb des
Polrohres 3 gebildeter zylindrischer Spuleninnenraum 5 nimmt einen ortsfesten
Magnetanker 6 und einen im Spuleninnenraum 5 längsbeweglichen Magnetanker 7
auf. Der zylindrische Spuleninnenraum 5 ist an einem Ende mittels einer mit einer
Dichtung 8 ausgerüsteten Verschlußkappe 9 druckdicht verschlossen. Die
Verschlußkappe 9 weist dafür einen äußeren Durchmesser auf, der in einem
komplementär dazu ausgebildeten inneren Durchmesser am Polrohr 3 eingreift, wobei
durch Verquetschen des Polrohres an seinem Außenumfang eine unlösbare
Verbindung geschaffen wird und insoweit eine Demontage des innenliegenden
beweglichen Magnetankers 7 verhindert wird. Alternativ dazu ist es auch möglich an
dieser Stelle eine Schraubverbindung vorzusehen, um damit eine lösbare Verbindung
zu schaffen.
Der bewegliche Magnetanker 7 ist über eine Druckfeder 10, die zwischen ihm und
dem ortsfesten Magnetanker 6 angeordnet ist, in einer oberen Ausgangsposition bei
stromlosem Zustand der elektrischen Spule 4 gehalten. Vom beweglichen
Magnetanker 7 geht koaxial ein Ventilstößel 11 aus, der über eine Bohrung im
ortsfesten Magnetanker 6 in das Innere des Ventilgehäuses 2 ragt. Zur Abdichtung
des Spuleninnenraumes 5 gegenüber dem Inneren des Ventilgehäuses 2 ist eine die
Längsbewegung des Ventilstößels 11 ermöglichende in einer Nut im ortsfesten
Magnetanker 6 eingelassene Dichtung 12 angeordnet. In diesem Bereich befindet
sich eine zweite Dichtung 13, die das Innere des Ventilgehäuses 2 gegen die
Atmosphäre abdichtet.
Außen am Ventilgehäuse 2 ist ein Arbeitsanschluß 14, der zu einer innenliegenden
Arbeitskammer 15 führt, ein Speisedruckanschluß 16, der zu einer entsprechenden
Speisedruckkammer 17 führt, sowie ein Entlüftungsanschluß 18 mit zugeordneter
Entlüftungskammer 19 angeordnet. Das durch seine Entlüftungsstellung, Null-Stellung
und Belüftungsstellung gekennzeichnete elektropneumatische Druckregelventil ist
damit ein 3/3-Wegeventil. Zum Be- und Entlüften der Arbeitskammer 15 besitzt das
Druckventil eine Ventilsitzhülse 20. Im Bereich der Ventilsitzhülse 20 ist stirnseitig ein
Ventilsitzring 21 als Belüftungsventilsitz angeordnet. An einer Stirnseite trägt die
Ventilsitzhülse 20 einen Dichtring 22. Der Dichtring 22 dient als Verschlußelement für
den Ventilsitzring 21, der druckdicht im Ventilgehäuse 2 eingesetzt ist. Das dem
Ventilsitzring 21 gegenüberliegende Ende der Ventilsitzhülse 20 ist zur Führung der
bewegbaren Ventilsitzhülse 20 im Ventilgehäuse 2 gehalten. Dabei weist die
Ventilsitzhülse 20 im Bereich der Führung eine Dichtung 22 auf, die die
Speisedruckkammer 17 von der Entlüftungskammer 19 druckdicht abtrennt, so daß
kein Druckmittel aus der Speisedruckkammer 17 an die Atmosphäre entweichen
kann. Die Ventilsitzhülse 20 wird durch eine Druckfeder 23, die zwischen dem
Ventilgehäuse 2 und der dem Ventilsitzring 21 abgewandten Stirnfläche der
Ventilsitzhülse 20 angeordnet ist, in ihrer Ausgangsposition gehalten.
Um ein von Druckeinflüssen freies Belüften des Ventils zu ermöglichen, d. h. um
davon verursachte Störkräfte zu verhindern, ist die Ventilsitzhülse 20 nach der
Bedingung für druckausgeglichene Stößel so gestaltet, daß der Durchmesser an der
Führung der Ventilsitzhülse 20 gleich dem Durchmesser des Ventilsitzringes 21 sowie
gleich dem Durchmesser der Dichtung 12 am Ventilstößel 11 des Elektromagneten 1
ist.
Um ein von Staudruckkräften, die sich unterhalb einer Tellerfläche 24 des
Ventilstößels 11 bilden, freies Entlüften des Ventils zu ermöglichen, besitzt der
Ventilstößel 11 eine von seiner unteren Tellerfläche 24 ausgehende längsgerichtete
Durchgangsbohrung 25, die innerhalb des Elektromagneten 1 in den druckdichten
Spuleninnenraum 5 einmündet. Die Einmündung ist neben der Durchgangsbohrung
25 auch von einem unterhalb des beweglichen Magnetankers 7 abzweigenden Kanal
26 zum Zwecke eines gleichmäßigen Strömungsverlaufes innerhalb des
Spuleninnenraums 5 gebildet. In seiner Belüftungsstellung drückt der bewegliche
Magnetanker 7 des, Elektromagneten 1 über den Ventilstößel 11 die druckdicht am
Ventilsitzring 21 anliegende Ventilsitzhülse 20 vom Ventilsitzring 21 ab. Damit kann
Druckmittel vom Speisedruckanschluß 16 kommend über die Speisedruckkammer 17,
dem als Belüftungsventilsitz dienenden Ventilsitzring 21 in die Arbeitskammer 15 und
schließlich zum Arbeitsanschluß 14 strömen.
In der aus der Fig. 1 ersichtlichen Entlüftungsstellung liegt infolge eines Einfahrens
des beweglichen Magnetankers 7 der Dichtring 22 durch die von der Druckfeder 23
beaufschlagte Ventilsitzhülse 20 am Ventilsitzring 21 an. Der Ventilstößel 11 ist vom
Dichtring 22 abgehoben. Damit gelangt Druckmittel vom Arbeitsanschluß 14
kommend über die Arbeitskammer 15 durch das Innere der Ventilsitzhülse 20
hindurch zur Entlüftungskammer 19 und letztlich zum Entlüftungsanschluß 18, der
nicht zwingend mit einer Druckmittelleitung belegt sein muß, sondern auch direkt -
ggfs. über einen Geräuschdämpfer - an die Atmosphäre gehen kann. Gleichfalls
gelangt Druckmittel zur Bildung einer dem dabei auftretenden Staudruck auf der
Tellerfläche 24 entgegengesetzten Kraft durch die Durchgangsbohrung 25 des
Ventilstößels 11 in den Spuleninnenraum 5.
In der Nullstellung letztlich sind sowohl der Ventilsitzring 21 als auch die
Ventilsitzhülse 22 bei einer Mittelposition des beweglichen Magnetankers 7
geschlossen, so daß weder eine Be- noch eine Entlüftung der Arbeitskammer 15
erfolgt.
Von der Arbeitskammer 15 ausgehend, führt ein Druckkanal 27 im Ventilgehäuse 2 zu
einem Drucksensor 28 einer im Ventilgehäuse 2 integrierten Reglerelektronik 29. Die
Reglerelektronik 29 ist über einen lösbaren Deckel 30 am Ventilgehäuse 2
zugänglich. Das elektrische Ausgangssignal des Drucksensors 28 steht der
Reglerelektronik 29 als Istwert zur Verfügung, die unter Berücksichtigung eines von
einer nicht dargestellten übergeordneten Steuerung zugeführten Sollwertes den
Elektromagneten 1 derart ansteuert, daß sich durch Be- oder Entlüften der
Arbeitskammer 15 ein dem Sollwertentsprechender Druck in der Arbeitskammer 15
einstellt.
Aus dem Diagramm gemäß Fig. 2 läßt sich zu jedem Hubwert des Ventilstößels 11
der mittlere erforderliche Betätigungskraftwert, erzeugt durch den Elektromagneten 1,
ablesen. Für das Hubwerte-Intervall der Entlüftung sind somit nur geringe
Betätigungskräfte (Stichlinie) für den Ventilstößel 11 erforderlich. Diese Erscheinung
beruht auf der erfindungsgemäßen Eliminierung der durch den Stauchdruck unterhalb
der Tellerfläche 24 des Ventilstößels 11 auftretenden Störkraft. Insoweit ist das
Druckregelventil besonders im Entlüftungsbereich präzise regelbar. Im Vergleich dazu
zeigt das Diagramm (Punktlinie) auch den Betätigungskraftverlauf, der erforderlich
wäre, ohne die erfindungsgemäßen Maßnahmen zur Eliminierung der durch den
Staudruck an der Tellerfläche 24 anstehenden Störkraft. Hier ist eine weitaus höhere
Betätigungskraft nötig, um den Ventilstößel 11 zu bewegen.
Die erforderliche Betätigungskraft steigt mit einer Sprungstelle in der Nullstellung des
Ventils für das Hubwerte-Intervall der Belüftung stark an. Hier sind trotz der oben
beschriebenen Maßnahmen für einen Druckausgleich noch erheblich höhere
Betätigungskräfte erforderlich als bei der Entlüftung.
In Ergebnis dessen gewährleistet die Erfindung für ein zum Zwecke einer Entlüftung
eingesetztes Ventil - insbesondere auch für die Entlüftung bei einem
elektropneumatischen Druckregelventil - eine präzisere Ansteuerbarkeit des Stößels
11 über den Elektromagneten 1 und verbessert insoweit das Entlüftungsverhalten des
Ventils.
1
Elektromagnet
2
Ventilgehäuse
3
Polrohr
4
Spule
5
Spuleninnenraum
6
Magnetanker, ortsfest
7
Magnetanker, beweglich
8
Dichtung
9
Verschlußkappe
10
Druckfeder
11
Ventilstößel
12
Dichtung
13
Dichtung
14
Arbeitsanschluß
15
Arbeitskammer
16
Speisedruckanschluß
17
Speisedruckkammer
18
Entlüftungsanschluß
19
Entlüftungskammer
20
Ventilsitzhülse
21
Ventilsitzring
22
Dichtung
23
Druckfeder
24
Tellerfläche
25
Durchgangsbohrung
26
Kanal
27
Druckkanal
28
Drucksensor
29
Reglerelektronik
30
Deckel
Claims (10)
1. Ventil zur Entlüftung, insbesondere als Bestandteil eines elektropneumatischen
Druckregelventils, mit einem Elektromagneten (1), der als Stellantrieb an einem
Ventilgehäuse (2) befestigt ist, an dem zumindest ein Arbeitsanschluß (14) sowie ein
Entlüftungsanschluß (18) angeordnet ist, die zu je einer innerhalb des Ventilgehäuses (2)
angeordneten Arbeitskammer (15) bzw. Entlüftungskammer (19) geführt sind und über
einen Ventilsitz (20, 21) voneinander abgetrennt sind, welcher mit einem vom
Elektromagneten (1) ausgehenden und über dessen beweglichen Magnetanker (7) längs
beweglichen sowie durch die Arbeitskammer (15) hindurchgeführten Ventilstößel (11) als
Verschlußelement korrespondiert,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ventilstößel (11) eine von seiner unteren mit der Entlüftungskammer (19) direkt in
Verbindung stehenden Tellerfläche (24) ausgehende längs gerichtete
Durchgangsbohrung (25) aufweist, die innerhalb des Elektromagneten (1) in einen
druckdichten Spuleninnenraum (5) einmündet, der gegen die Arbeitskammer (15) über
eine die Längsbeweglichkeit des Ventilstößels (11) ermöglichende, d. h. dynamische
Dichtung (12) abgedichtet ist.
2. Ventil nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dynamische Dichtung (12) nach Art eines Nutringes oder eines O-
Ringes ausgebildet ist.
3. Ventil nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Verbesserung der Gleiteigenschaften die dynamische Dichtung (12) an
einer Lauffläche aus Teflon zur Anlage kommt.
4. Ventil nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die dynamische Dichtung (12) nach Art einer flächigen Membrane oder
einer Rollmembrane ausgebildet ist.
5. Ventil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der druckdichte Spuleninnenraum (5) von einem Polrohr (3) umgeben ist,
das über eine die Montage eines innenliegenden beweglichen Magnetankers (7)
ermöglichende stirnseitige Verschlußkappe (9) druckdicht gegenüber der
Atmosphäre verschlossen ist.
6. Ventil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußkappe (9) mit dem Polrohr (3) über eine Quetschverbindung
und dazwischen angeordneter Dichtung (8) verbunden ist.
7. Ventil nach einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verschlußkappe (9) mit dem Polrohr (3) über eine Schraubverbindung
und dazwischen angeordneter Dichtung (8) verbunden ist.
8. Ventil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der zur längsgerichteten Bewegung des Ventilstößels (11) dienende
Elektromagnet (1) als Proportionalmagnet ausgeführt ist.
9. Ventil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Ventilgehäuse (2) weiterhin einen Speisedruckanschluß (16) aufweist,
der in eine innerhalb des Ventilgehäuses (2) angeordnete Speisedruckkammer
(17) mündet, die über den Ventilsitz (20, 21) mittels einer vom Ventilstößel (11)
betätigbaren Ventilsitzhülse (20) von der Arbeitskammer (15) abgetrennt ist.
10. Ventil nach einem der vorstehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Ventilgehäuse (2) ein über einen Druckkanal (27) den Druck in der
Arbeitskammer (15) erfassender Drucksensor (28) integriert ist, dessen
elektrisches Ausgangssignal als Istwert, einer ebenfalls im Ventilgehäuse (2)
integrierten Reglerelektronik (29) zur Verfügung steht, die unter
Berücksichtigung eines von einer übergeordneten Steuerung zugeführten
Sollwertes den Elektromagneten (1) derart ansteuert, daß durch Be- oder
Entlüften der Arbeitskammer (15) ein dem Sollwert entsprechender Druckwert in
der Arbeitskammer (15) einstellbar ist.
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