DE19807822A1 - Schwenklager - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schwenklager eines Schwenkelements und
insbesondere ein Schwenklager, das zur Verwendung beim schwenkbaren
Befestigen eines Spannhebels, der in einem Kettenantriebssystem zum Antreiben
von Zusatzgeräten Verwendung findet, an einer Montagefläche eines Motors
geeignet ist.
Früher hat ein Kettenantriebssystem zum Antreiben von Zusatzgeräten und zur
Verwendung beim Übertragen einer Drehung von einer Kurbelwelle eines Motors
auf eine Nockenwelle oder dgl. eine Kette c umfaßt, die um ein Zahnrad a an der
Antriebsseite und ein Zahnrad b an der Abtriebsseite, wie in Fig. 7 gezeigt, geführt
ist, und ist ein Gleitschuh e eines Spannhebels d vorgesehen gewesen, um gegen
die Seitenfläche der Schlaffseite der Kette c zu drücken.
Wie in Fig. 8 gezeigt, die eine fragmentarische geschnittene Darstellung in der
Richtung der Pfeile D aus Fig. 7 ist, ist der Spannhebel d an der Seite seines
schwenkbar gelagerten Endes mit einem Schwenkführungsabschnitt f versehen
und weist der Schwenkführungsabschnitt f einen Lagerdurchgang k auf, wobei er
um einen Abschnitt j mit größerem Durchmesser eines gestuften Bolzens i
angeordnet ist, der in ein Gewindeloch h in einer Montagefläche g auf der
Motorseite geschraubt ist.
Die axiale Länge des Abschnitts j mit größerem Durchmesser ist etwas größer
ausgebildet als die Dicke des Schwenkführungsabschnitts f des Spannhebels d,
und der Spannhebel d kann in dem Zustand, in dem der gestufte Bolzen i an der
Montagefläche g sicher befestigt ist, um den gestuften Bolzen i, der die
Schwenkachse bildet, schwenken, während er hinsichtlich seiner axialen
Bewegungen zwischen dem Kopf des gestuften Bolzens i und der Montagefläche
g begrenzt ist.
Wie in Fig. 7 gezeigt, ist des weiteren die Rückseite des anderen Endabschnitts
des Spannhebels d mittels eines Schubkolbens m einer Spanneinrichtung 1 in der
Richtung der Seite der Kette c gedrückt und getrieben, so daß die Kette c über
den Gleitschuh e mit einer geeigneten Spannung beaufschlagt ist, um sie vor
einem Erschlaffen zu bewahren, um dadurch zu verhindern, daß die Kette c
während der Bewegung vibriert.
Fig. 9 zeigt ein Beispiel eines weiteren Schwenklagers, das bisher verwendet wor
den ist, um einen Spannhebel d' auf einer Montagefläche g' auf der Motorseite
schwenkbar zu lagern. Bei dem in Fig. 9 gezeigten Schwenklager ist eine Hülse n
zwischen dem Lagerdurchgang k' in dem Schwenkführungsabschnitt f' des
Spannhebels d' und dem Bolzen i' angeordnet. Die axiale Länge der Hülse n ist
etwas größer ausgebildet als die Dicke des Schwenkführungsabschnitts f'. Wenn
die Hülse n, wie in Fig. 9 gezeigt, durch Schrauben des Bolzens i' in das
Gewindeloch h' in der Montagefläche g' auf der Motorseite sicher befestigt ist,
kann der Spannarm d', der mit dem Lagerdurchgang k' in dem
Schwenkführungsabschnitt f' um die Umfangsfläche der Hülse n angeordnet
gelagert ist, um den als Schwenkachse dienenden Bolzen i' schwenken.
Bei dem Aufbau, der einen wie in der oben beschriebenen Fig. 8 gezeigten
gestuften Bolzen i verwendet, haben sich dahingehend Probleme ergeben, daß
die gestuften Bolzen i teuer sind, weil sie Bolzen i mit besonderen Formen sind,
die schwierig als Motorteile zu standardisieren sind, und Schwierigkeiten bei der
Handhabung von Bauteilen involvieren.
Bei dem in Fig. 9 gezeigten Aufbau sind die Bolzen i' selbst und die zylindrischen
Hülsen n nicht teuer, da standardisierte Bolzen i' verwendet werden können.
Jedoch haben sich bei der Arbeit der Befestigung des Spannhebels d' an dem
Motor dahingehend Probleme ergeben, daß drei Teile, d. h. der Spannhebel d', die
Hülse n und der Bolzen i', als eine Gruppe von Bauteilen befestigt werden
müssen und daß die Arbeit des Einsetzens der Hülse n in den Lagerdurchgang k'
in dem Schwenkführungsabschnitt f' des Spannhebels d' und des Schraubens des
Bolzens i' in das Gewindeloch h' in der Montagefläche g' des Motors schwierig für
den Arbeiter durchzuführen ist, selbst wenn beide Hände eingesetzt werden.
Daher liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, die oben
beschriebenen Probleme gemäß dem Stand der Technik zu lösen und ein
Schwenklager eines Schwenkelements bereitzustellen, das die Handhabung von
Bauteilen und die Montagearbeit vereinfacht.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des
Patentanspruches 1 gelöst. Danach ist ein Schwenklager eines Schwenkelements
mit einer Hülse mit einem entlang deren Achse und durch deren Mitte
verlaufenden Durchgang zum Einsetzen eines Bolzens und mit einer zumindest
an einem Abschnitt der Hülse konzentrisch mit dem Durchgang zum Einsetzen
eines Bolzens ausgebildeten zylindrischen Umfangsfläche, wobei die Hülse derart
ausgebildet ist, daß sie durch Schrauben des in den Durchgang zum Einsetzen
eines Bolzens eingesetzten Bolzens in ein Gewindeloch in einer Montagefläche
sicher auf der Seite der Montagefläche befestigt ist, und einem auf der Seite des
schwenkbar gelagerten Endes des Schwenkelements ausgebildeten
Schwenkführungsabschnitt mit einem Lagerdurchgang, hinsichtlich dessen die
zylindrische Umfangsfläche der Hülse derart ausgebildet ist, daß sie darin drehbar
angeordnet ist, und mit Flächen zum Begrenzen der Bewegung der Hülse, um
Bewegungen der Hülse in ihrer Axialrichtung zu begrenzen, wodurch verhindert
wird, daß sich die zylindrische Umfangsfläche aus dem Lagerdurchgang
herausbewegt, bereitgestellt.
Das Schwenklager eines Schwenkelements gemäß der Erfindung ist besonders
für eine Verwendung geeignet, bei der das Schwenkelement ein Spannhebel für
eine Kette ist.
Gemäß dem Schwenklager der Erfindung kann die Hülse vorher in den
Lagerdurchgang in dem Schwenkführungsabschnitt eines Schwenkelements
eingebaut werden, und solche Zusammenbauten können als ein Satz von
Bauteilen erhalten werden. Ein solches Teil kann an der Seite einer
Montagefläche mit einem Bolzen befestigt werden. Zur Befestigung des Teils an
der Montagefläche kann der Bolzen mit einer Hand in den Durchgang zum
Einsetzen eines Bolzens in der Hülse eingesetzt werden, während das
Schwenkelement in der anderen Hand gehalten wird, und dann kann der Bolzen -
so wie er ist - in das Gewindeloch geschraubt werden, um daran befestigt zu
werden.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in
vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf den
dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Anspruch, andererseits auf die nachfol
gende Erläuterung dreier bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand
der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten
Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allge
meinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In
der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 in einer schematischen Darstellung ein Kettenantriebssystem zum
Antreiben von Zusatzgeräten eines Motors mit einem ersten
erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel eines Schwenklagers eines
Schwenkelements,
Fig. 2 in einer geschnittenen Darstellung, teilweise, den
Schwenkführungsabschnitt in der Richtung der Pfeile entlang der
Linie A-A aus Fig. 1,
Fig. 3 in einer schematischen Darstellung ein Kettenantriebssystem zum
Antreiben von Zusatzgeräten eines Motors mit einem zweiten erfin
dungsgemäßen Ausführungsbeispiel eines Schwenklagers eines
Schwenkelements,
Fig. 4 in einer geschnittenen Darstellung, teilweise, den
Schwenkführungsabschnitt in der Richtung der Pfeile entlang der
Linie B-B aus Fig. 3,
Fig. 5 in einer schematischen Darstellung ein Kettenantriebssystem zum
Antreiben von Zusatzgeräten eines Motors mit einem dritten erfin
dungsgemäßen Ausführungsbeispiel eines Schwenklagers eines
Schwenkelements,
Fig. 6 in einer geschnittenen Darstellung, teilweise, den
Schwenkführungsabschnitt in der Richtung der Pfeile entlang der
Linie C-C aus Fig. 5,
Fig. 7 in einer schematischen Darstellung einen Schwenkführungsabschnitt
mit einem Beispiel eines herkömmlichen Schwenklagers zum
Befestigen eines Spannhebels an der Montagefläche auf der
Motorseite,
Fig. 8 in einer geschnittenen Darstellung, teilweise, den
Schwenkführungsabschnitt in der Richtung der Pfeile entlang der
Linie D-D aus Fig. 7 und
Fig. 9 in einer geschnittenen Darstellung, teilweise, einen
Schwenkführungsabschnitt mit einem weiteren Beispiel eines
herkömmlichen Schwenklagers zum Befestigen eines Spannhebels
an der Montagefläche auf der Motorseite.
Fig. 1 ist eine schematische Darstellung eines Kettenantriebssystems zum
Antreiben von Zusatzgeräten eines Motors, wobei ein erstes erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel eines Schwenklagers eines Schwenkelements 5 gezeigt ist,
bei dem eine Kette 3 um ein Antriebszahnrad 1 und ein Abtriebszahnrad 2 geführt
ist und ein Schwenkführungsabschnitt 6, der auf der Seite des schwenkbar
gelagerten Endes des Spannhebels 5 ausgebildet ist, auf der Schlaffseite der
Kette 3 mittels eines Bundbolzens 4, der an der Montagefläche auf der Motorseite
sicher befestigt ist, schwenkbar gelagert ist.
An der Montagefläche auf der Motorseite ist eine Spanneinrichtung 7 befestigt. Ihr
Schubkolben 7A ist druckbeaufschlagt, um den Spannhebel 5 von hinten zu drüc
ken, wodurch ein integral an dem Spannhebel 5 befestigter Gleitschuh 8 gegen
die Seitenfläche auf der Schlaffseite der Kette 3 gedrückt ist, um die Kette 3 mit
einer Spannung zu beaufschlagen, so daß sie während der Bewegung keine
Vibrationen erzeugen kann.
Fig. 2 ist eine fragmentarische und geschnittene Darstellung des
Schwenkführungsabschnitts 6 in der Richtung der Pfeile entlang der Linie A-A aus
Fig. 1. Wie in der Zeichnung gezeigt, ist der Spannhebel 5 an seinem
Schwenkführungsabschnitt 6 mit einem dort hineingebohrten Lagerdurchgang 9
und des weiteren mit einem Abschnitt 10 mit größerem Durchmesser ausgebildet,
dessen Innendurchmesser etwas größer als der Innendurchmesser des
Lagerdurchgangs 9 ist, wobei er an den Lagerdurchgang 9 angrenzt und
konzentrisch mit dem Lagerdurchgang 9 ausgebildet ist.
Der Lagerdurchgang 9 ist schwenkbar um die zylindrische Umfangsfläche 11A
einer Hülse 11 angeordnet, während der Abschnitt 10 mit größerem Durchmesser
einen zum Eingriff dienenden Hülsenabschnitt 11B unterbringt, der einen
größeren Durchmesser aufweist als die zylindrische Umfangsfläche 11A.
Die äußere Endfläche des zum Eingriff dienenden Hülsenabschnitts 11B steht der
Rückseite 8A des Gleitschuhs 8 gegenüber, der derart ausgebildet ist, daß er eine
Seitenfläche des Spannhebels 5 an dessen Schwenkführungsabschnitt 6 abdeckt.
Die Rückseite 8A und die Bodenfläche 10A des Abschnitts 10 mit größerem
Durchmesser umgreifen den zum Eingriff dienenden Hülsenabschnitt 11B
sandwichartig, wodurch die Hülse 11 in ihren Bewegungen relativ zu dem
Lagerdurchgang 9 in Axialrichtung beschränkt ist. Daher bilden die Rückseite 8A
und die Bodenfläche 10A bei der vorliegenden Erfindung Flächen zum Begrenzen
der Bewegung der Hülse 11.
In der Mitte der Hülse 11 ist ein Durchgang 11C zum Einsetzen eines Bolzens 4
gebohrt, welcher durch die Hülse 11 in deren Axialrichtung verläuft. Die Hülse 11
ist mittels eines Bolzens 4, der durch den Einsetzdurchgang 11C geführt und in
ein Gewindeloch 13 in einer Montagefläche 12 auf der Motorseite geschraubt ist,
an der Montagefläche 12 sicher befestigt. Der Kopfabschnitt des Bolzens 4 ragt
einschließlich des Bundabschnitts 4A aus einem kreisförmigen Öffnungsabschnitt
8B heraus, der in dem Gleitschuh 8 ausgebildet ist.
Vor der Befestigung des oben beschriebenen Aufbaus an dem Motor wird die
Hülse 11 in dem Lagerdurchgang 9 des Spannhebels 5 angeordnet. Diese Arbeit
wird während des Befestigungsvorgangs des Gleitschuhs 8 an dem Spannhebel 5
durchgeführt.
Bei der Befestigung des Spannhebels 5 an der Motorseite wird der in der Hülse
11 befindliche Durchgang 11C zum Einsetzen eines Bolzens 4 über das in der
Montagefläche 12 befindliche Gewindeloch 13 geführt, so daß er mit dem
Gewindeloch 13 fluchtet, und wird der Bolzen 4 in den Durchgang 11C zum
Einsetzen eines Bolzens 4 eingesetzt und in das Gewindeloch 13 geschraubt.
Dann wird der Kopfabschnitt mittels eines Werkzeugs mit einer Anzugskraft
beaufschlagt, so daß der Bolzen 4 sicher an der Montagefläche 12 befestigt ist.
Nun ist die Seite des schwenkbar gelagerten Endes des Spannhebels 5, wie in
Fig. 1 gezeigt, zum Schwenken bezüglich der Montageplatte 12 gelagert, wobei
die Hülse 11 als Schwenkachse dient.
Die Fig. 3 und 4 zeigen ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
eines Schwenklagers eines Schwenkelements 15. Das Ausführungsbeispiel ist,
wie der in Fig. 1 gezeigte Aufbau, in Form eines Schwenklagers eines
Spannhebels 15 für ein Kettenantriebssystem ausgebildet. Im Vergleich zu dem in
den Fig. 1 und 2 gezeigten Ausführungsbeispiel gleiche Elemente sind in den Fig.
3 und 4 durch entsprechende Bezugsziffern bezeichnet. Folglich ist eine
Erläuterung dieser Elemente weggelassen.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel weist der auf dem Spannhebel 15
angeordnete Gleitschuh 18, wie in Fig. 4 gezeigt, einen U-förmigen Querschnitt
auf, so daß er beide Seitenflächen des Spannhebels 15 an dessen
Schwenkführungsabschnitt 16 abdeckt.
Der Spannhebel 15 weist einen in ihn gebohrten Lagerdurchgang 19 auf, der dem
Lagerdurchgang 9 des oben beschriebenen Ausführungsbeispiels ähnlich ist, und
die zylindrische Umfangsfläche 21A der Hülse 21 ist darin drehbar angeordnet. In
der Mitte der Hülse 21 ist ein Durchgang 21B zum Einsetzen eines Bolzens 4 in
der Axialrichtung der Hülse 21 gebohrt. Der Bolzen 4 ist durch ihn geführt und die
Hülse 21 ist derart ausgebildet, daß sie an der Montagefläche 12 befestigt ist,
wobei dies in derselben Weise wie in dem Fall der oben beschriebenen Fig. 2
erfolgt.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel weist die Hülse 21 einen Abschnitt
21C mit geringerem Durchmesser auf, der einen geringeren Durchmesser als die
zylindrische Umfangsfläche 21A aufweist und der an derjenigen Seite bzw.
Endfläche der Hülse 21 ausgebildet ist, die gegen die Montagefläche 12 stößt.
Der Abschnitt 21C mit geringerem Durchmesser ist durch eine kreisförmige
Öffnung 18C geführt, die einen geringeren Durchmesser als der Lagerdurchgang
19 aufweist und die in den Gleitschuh 18 gebohrt ist, und stößt an seiner
Endfläche gegen die Montagefläche 12.
Der Bundabschnitt 4A des Bolzens 4 stößt in seinem in einer weiteren Öffnung
18D, die in dem Gleitschuh 18 ausgebildet ist, positionierten Zustand gegen die
Endfläche der Hülse 21 an der der Montagefläche 12 entgegengesetzten Seite,
wobei die Seite des Kopfabschnitts des Bolzens 4 aus dem Gleitschuh 18
herausragt.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Hülse 21 in ihren Bewegungen relativ zu
dem Lagerdurchgang 19 in der Axialrichtung beschränkt. Dies erfolgt einerseits
durch den Umfangsabschnitt der Öffnung 18C in der Rückseite 18B des
Gleitschuhs 18, der einem ringförmigen Stufenabschnitt gegenüberliegt, der
zwischen der zylindrischen Umfangsfläche 21A und dem Abschnitt 21C mit
geringerem Durchmesser der Hülse 21 gebildet ist, und andererseits durch den
Umfangsabschnitt der Öffnung 18D in der Rückseite 18A des Gleitschuhs 18, der
der Endfläche der Hülse 21 gegenüberliegt, die gegen den Bundabschnitt 4A des
Bolzens 4 stößt. Der Umfangsabschnitt der Öffnung 18C in der Rückseite 18B und
der Umfangsabschnitt der Öffnung 18D in der Rückseite 18A bilden Flächen zum
Begrenzen der Bewegung der Hülse 21 gemäß der Erfindung.
Fig. 5 ist eine schematische Darstellung eines Kettenantriebssystems zum
Antreiben von Zusatzgeräten eines Motors, wobei ein drittes erfindungsgemäßes
Ausführungsbeispiel eines Schwenklagers eines Schwenkelements 25 gezeigt ist,
und Fig. 6 ist eine fragmentarische und geschnittene Darstellung in der Richtung
der Pfeile entlang der Linie C-C aus Fig. 5. Bei dem vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist ein Spannhebel 25 verwendet, der aus Kunststoff
hergestellt ist und einen integral mit dem Spannhebel 25 ausgebildeten
Gleitschuh umfaßt, der die Kette 3 gleitend kontaktiert.
Im Vergleich zu Elementen, die in dem in den Fig. 1 und 2 gezeigten
Ausführungsbeispiel verwendet sind, gleiche Elemente sind in den Fig. 5 und 6
durch entsprechende Bezugsziffern bezeichnet. Folglich ist eine Erläuterung
dieser Elemente weggelassen.
Bei dem Schwenklager gemäß der vorliegenden Erfindung sind, wie in Fig. 6 ge
zeigt, ein Lagerdurchgang 29 für eine drehbare Anordnung um die zylindrische
Umfangsfläche 31A der Hülse 31 und eine zum Eingriff dienende Umfangsnut 30
aneinandergrenzend und konzentrisch zueinander an dem
Schwenkführungsabschnitt 26 des Spannhebels 25 ausgebildet.
Die Hülse 31 weist eine ähnliche Form wie die in der oben beschriebenen Fig. 2
gezeigte Hülse 11 auf. Die Hülse 31 weist einen zum Eingriff dienenden
Hülsenabschnitt 31B auf, der einen größeren Durchmesser als die zylindrische
Umfangsfläche 31A aufweist und zu der zylindrischen Umfangsfläche 31A
konzentrisch ausgebildet ist. Der Außendurchmesser des zum Eingriff dienenden
Hülsenabschnitts 31B paßt in die zum Eingriff dienende Umfangsnut 30.
In der Position, in der der Lagerdurchgang 29 um die zylindrische Umfangsfläche
31A angeordnet ist, ist der zum Eingriff dienende Hülsenabschnitt 31B mit Eingriff
in die zum Eingriff dienende Umfangsnut 30 eingesetzt, wodurch die Hülse 31 in
ihren Bewegungen relativ zu dem Lagerdurchgang 29 in ihrer Axialrichtung
begrenzt ist.
Beim zum Eingriff führenden Einsetzen des zum Eingriff dienenden
Hülsenabschnitts 31B der Hülse 31 in die zum Eingriff dienende Umfangsnut 30
wird der zum Eingriff dienende Hülsenabschnitt 31B der Hülse 31 entlang der
Neigung auf einer verjüngten Führungsfläche 30A hineingedrückt, die an dem
Umfangsabschnitt der Öffnung der zum Eingriff dienenden Umfangsnut 30
ausgebildet ist, d. h. an der Seitenfläche des Spannhebels 25 und zwar auf der
Seite, die derjenigen Seite entgegengesetzt ist, die zur Montagefläche 12 hin
gerichtet ist. Dadurch ist der zum Eingriff dienende Hülsenabschnitt 31B mit
Eingriff in die zum Eingriff dienende Umfangsnut 30 eingesetzt, wobei der
Umfangsbereich der verjüngten Führungsfläche 30A entlang der zum Eingriff
dienenden Umfangsnut 30 elastisch deformiert wurde.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel bilden die ringförmigen Flächen an der
Innenseite der zum Eingriff dienenden Umfangsnut 30, die beiden Seiten des zum
Eingriff dienenden Hülsenabschnitts 31B in axialer Richtung gegenüberstehen,
Flächen zum Begrenzen der Bewegung der Hülse 31 gemäß der Erfindung.
Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel können Vorteile dahingehend erhalten
werden, daß der Spannhebel 25 und der Gleitschuh integral aus einem Kunststoff
ausgebildet sind und sein Aufbau folglich einfach ist und daß die Arbeit des
Anordnens der Hülse 31 in dem Spannhebel 25 einfach ist.
Obwohl ein Bundbolzen 4 bei jedem der oben beschriebenen
Ausführungsbeispiele zum Befestigen des Spannhebels 5, 15, 25 an der
Montagefläche 12 verwendet worden ist, kann statt dessen ein gewöhnlicher
Bolzen ohne Bund 4A verwendet werden. In jedem Fall können Standardbolzen 4
verwendet werden.
Obwohl bei jedem der oben beschriebenen Ausführungsbeispiele der Fall gezeigt
worden ist, bei dem ein Spannhebel 5, 15, 25 als Schwenkelement 5, 15, 25
schwenkbar an der Montagefläche 12 auf der Motorseite befestigt ist, ist das bei
der vorliegenden Erfindung betrachtete Schwenkelement 5, 15, 25 nicht auf
Spannhebel 5, 15, 25 beschränkt. Vielmehr wird die Erfindung in weitem Umfang
als ein Schwenklager von Schwenkelementen wie bspw. Hebel und Arme
verwendet werden, die in unterschiedlichen Maschinen eingesetzt sind.
Da die Hülse 11, 21, 31 gemäß dem Schwenklager eines Schwenkelements 5, 15,
25 nach der vorliegenden Erfindung, wie oben beschrieben, vorher in die
Schwenkführungsabschnittseite eines Schwenkelements 5, 15, 25 eingesetzt
werden kann, kann die Arbeit des Befestigens des Schwenkelements 5, 15, 25 an
einer Montagefläche 12 lediglich durch Fluchten des Durchgangs 11C, 21B zum
Einsetzen eines Bolzens 4, der in die Hülse 11, 21, 31 gebohrt ist, die in dem
Schwenkelement 5, 15, 25 angeordnet ist, mit einem in der Montagefläche 12
ausgebildeten Gewindeloch 13 und durch Führen eines Bolzens 4 durch den
Durchgang 11C, 21B zum Einsetzen eines Bolzens 4 zum Erreichen einer
Schraubverbindung durchgeführt werden. Folglich kann die Befestigungsarbeit in
der Werkstatt schnell und einfach durchgeführt werden.
Da teure Bolzen gemäß besonderen Spezifikationen wie bspw. gestufte Bolzen i
nicht eingesetzt werden müssen und da Schwenkelemente 5, 15, 25 mit einer
darin angeordneten Hülse 11, 21, 31 als ein Satz von Bauteilen gelagert werden
können, wird die Handhabung der Bauteile leichter und können die Kosten der
Bauteile verringert werden.
Insbesondere wenn das Schwenkelement 5, 15, 25 ein Spannhebel 5, 15, 25 für
eine Kette 3 ist, kann die Befestigungsarbeit des Spannhebels 5, 15, 25 an der
Montagefläche 12 auf der Motorseite ohne das Erfordernis von Fachwissen
effektiv durchgeführt werden.
Da standardisierte Bolzen 4 als Bolzen 4 zum Befestigen des Spannhebels 5, 15,
25 an der Montagefläche 12 auf der Motorseite verwendet werden können,
können des weiteren nicht nur die Kosten der Teile reduziert werden, sondern
kann auch die Handhabung der Teile vereinfacht werden, weil die Spannhebel 5,
15, 25, die eine vorher darin angeordnete Hülse 11, 21, 31 aufweisen, als ein Satz
von Bauteilen gehandhabt werden können.
Claims (2)
1. Schwenklager eines Schwenkelements (5, 15, 25) mit
einer Hülse (11, 21, 31) mit einem entlang deren Achse und durch deren Mitte verlaufenden Durchgang (11C, 21B) zum Einsetzen eines Bolzens (4) und mit einer zumindest an einem Abschnitt der Hülse (11, 21, 31) konzentrisch mit dem Durchgang (11C, 21B) zum Einsetzen eines Bolzens (4) ausgebildeten zylindrischen Umfangsfläche (11A, 21A, 31A), wobei die Hülse (11, 21, 31) derart ausgebildet ist, daß sie durch Schrauben des in den Durchgang (11C, 21B) zum Einsetzen eines Bolzens (4) eingesetzten Bolzens (4) in ein Gewindeloch (13) in einer Montagefläche (12) sicher auf der Seite der Montagefläche (12) befestigt ist, und
einem auf der Seite des schwenkbar gelagerten Endes des Schwenkelements (5, 15, 25) ausgebildeten Schwenkführungsabschnitt (6, 16, 26) mit einem Lagerdurchgang (9, 19, 29), hinsichtlich dessen die zylindrische Umfangsfläche (11A, 21A, 31A) der Hülse (11, 21, 31) derart ausgebildet ist, daß sie darin drehbar angeordnet ist, und mit Flächen (8A, 10A, 18A, 18B) zum Begrenzen der Bewegung der Hülse (11, 21, 31), um Bewegungen der Hülse (11, 21, 31) in ihrer Axialrichtung zu begrenzen, wodurch verhindert wird, daß sich die zylindrische Umfangsfläche (11A, 21A, 31A) aus dem Lagerdurchgang (9, 19, 29) herausbewegt.
einer Hülse (11, 21, 31) mit einem entlang deren Achse und durch deren Mitte verlaufenden Durchgang (11C, 21B) zum Einsetzen eines Bolzens (4) und mit einer zumindest an einem Abschnitt der Hülse (11, 21, 31) konzentrisch mit dem Durchgang (11C, 21B) zum Einsetzen eines Bolzens (4) ausgebildeten zylindrischen Umfangsfläche (11A, 21A, 31A), wobei die Hülse (11, 21, 31) derart ausgebildet ist, daß sie durch Schrauben des in den Durchgang (11C, 21B) zum Einsetzen eines Bolzens (4) eingesetzten Bolzens (4) in ein Gewindeloch (13) in einer Montagefläche (12) sicher auf der Seite der Montagefläche (12) befestigt ist, und
einem auf der Seite des schwenkbar gelagerten Endes des Schwenkelements (5, 15, 25) ausgebildeten Schwenkführungsabschnitt (6, 16, 26) mit einem Lagerdurchgang (9, 19, 29), hinsichtlich dessen die zylindrische Umfangsfläche (11A, 21A, 31A) der Hülse (11, 21, 31) derart ausgebildet ist, daß sie darin drehbar angeordnet ist, und mit Flächen (8A, 10A, 18A, 18B) zum Begrenzen der Bewegung der Hülse (11, 21, 31), um Bewegungen der Hülse (11, 21, 31) in ihrer Axialrichtung zu begrenzen, wodurch verhindert wird, daß sich die zylindrische Umfangsfläche (11A, 21A, 31A) aus dem Lagerdurchgang (9, 19, 29) herausbewegt.
2. Schwenklager eines Schwenkelements (5, 15, 25) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenkelement (5, 15, 25) ein Spannhebel
(5, 15, 25) für eine Kette (3) ist.
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