DE19804494A1 - Filterelement für Horizontalscheibenfilter - Google Patents
Filterelement für HorizontalscheibenfilterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Filterelement für Horizontal
scheibenfilter der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebe
nen Gattung.
Horizontalscheibenfilter umfassen überlicherweise eine
Vielzahl von übereinander geschichteten, scheibenförmigen
Filterelementen, deren Filterflächen horizontal ausgerich
tet sind. Dabei kann die Anschwemmung von innen, das heißt
durch einen zentralen Zulaufkanal, oder von außen, das
heißt vom Innenraum des Filterbehälters her, erfolgen.
Aus der DE 34 05 483 A1 ist ein Scheibenfilterelement für
einen Horizontalscheibenfilter bekannt, das zur Bildung ei
nes Stapels von Filterelementen an einem zentralen Rohr ge
eignet ist. Dieses Filterelement umfaßt eine Nabe sowie ein
mit dieser verbundenes Bodenblech, das in der Draufsicht
kreisringförmig ist. Mit dem inneren Radius ist das kreis
ringförmige Bodenblech am Außenumfang der Nabe befestigt
und nahe des äußeren Umfangsrandes ist eine ringförmige,
nach unten ausgeprägte Sicke vorgesehen. Ein Stützgewebe,
das mit seinem inneren Rand auf einem Absatz der Nabe auf
liegt und großflächig auf dem Kreisring des Bodenbleches
abgestützt ist, erstreckt sich an seinem äußeren Bereich
über die ringförmige Sicke. Über dem Stützgewebe befindet
sich ein Filtergewebe, das die Nabe, das Stützgewebe und
den äußeren Umfangsrand des Bodenbleches überspannt und mit
einem Spannring dichtend am Umfangsrand des Bodenbleches
festgehalten wird. An der Unterseite des Bodenblechs befin
den sich in großen Winkelabständen über den Kreisumfang
verteilt radial verlaufende Sicken, die die ringförmige
Sicke am äußeren Umfang des Bodenblechs mit einem die Nabe
umgebenden Sammelkanal verbinden. Diese radialen Sicken
dienen dazu, das sich in der ringförmigen Sicke sammelnde
Filtrat zum Sammelraum hin und von diesem in die Zentral
welle abzuführen.
Das grobmaschige Stütz- und Drainagegewebe sorgt dafür, daß
das feinmaschige Filtergewebe einen bestimmten Abstand zum
Bodenblech aufrecht erhält, so daß der Durchtritt der Flüs
sigkeit überhaupt gewährleistet ist. Außerdem wird das Fil
trat durch die innerhalb des Stütz- und Drainagegewebes ge
bildeten Öffnungen radial nach innen, das heißt zur Nabe
hin abgeführt. Da das Filtergewebe während des Filterbe
triebs seine Spannung zumindest teilweise verliert, ist von
Zeit zu Zeit ein Lösen des Spannringes und ein Nachspannen
des Filtergewebes sowie eine neuerliche Fixierung mittels
des Spannringes erforderlich. Bei einem auftretenden Ver
schleiß des Filtergewebes ist dieses vollständig zu erneu
ern. Die Filterelemente der bekannten Horizontalscheiben
filter sind daher prinzipbedingt konstruktiv und ferti
gungstechnisch aufwendige Bauteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Filterelement
für Horizontalscheibenfilter der im Oberbegriff des An
spruchs 1 genannten Gattung zu schaffen, das einfacher im
Aufbau und wesentlich verschleißfester ist.
Diese Aufgabe wird durch ein Filterelement für Horizontal
scheibenfilter mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Die wesentlichen Vorteile der Erfindung sind darin zu se
hen, daß das Filtermedium, nämlich die dünne Filterplatte
und die Bodenplatte aus einer Materialkombination bestehen,
die eine stoffschlüssige Verbindung sowohl am inneren als
auch am äußeren Umfangsrand und an einer Vielzahl von Be
rührungspunkten der Filterplatte mit der Bodenplatte ermög
licht. Die Anzahl der Einzelteile pro Filterelement wird
reduziert, ebenso der Montageaufwand bei gleichzeitiger
Steigerung der Fertigungsqualität. Auch die Ableitung des
Filtrats durch die Sicken ist günstiger, da diese klar de
finierte Kanäle bilden im Gegensatz zu einem Drainagegewe
be, das einen höheren Durchflußwiderstand bildet. Durch den
Wegfall des Drainagegewebes wird eine Verschmutzungsquelle
eliminiert, da sich in dem Drainagegewebe Filterhilfsmit
telreste ansammeln können, vor allem im Bereich nahe des
äußeren Randes. In den glatten Sicken können durch das
Filtermedium durchgedrungene Filterhilfsmittel und Pro
duktpartikel ohne Widerstand in Filtratrichtung mit Gefälle
abtransportiert werden. Die Elemente können dauerhaft sau
ber gehalten werden, wodurch ein stabiler und gleichblei
bender Betriebszustand gewährleistet ist. Eine verschmut
zungsbedingte Drift in der Filtratqualität wird vermieden.
Zur Reinigung des Horizontalscheibenfilters werden die Fil
terelemente in Rotation versetzt, wobei die Sicken der Bo
denplatte des Elementenpaketes als Turbulatoren wirken. Die
durch die Vertiefungen in der Bodenplatte erzeugte höhere
Turbulenz und somit verstärkte Scherkraft unterstützt die
Reinigungswirkung.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die
Filterplatte mit den Abstützflächen der Bodenplatte ver
schweißt. Durch die Verschweißung der Filterplatte mit der
Bodenplatte entlang der Erhebungen sowie am inneren und
äußeren Rand der Bodenplatte entsteht eine formstabile
Sandwich-Konstruktion, die aufgrund der Vielzahl der Ver
bindungsstellen und dem geringen Abstand zwischen den Ver
bindungspunkten eine äußerst hohe Stabilität der Konstruk
tion gewährleistet und damit auch erhöhten Kräften bei ei
ner Rückspülbeanspruchung standhält. Ein Aufblasen der Fil
terelemente durch höheren Innendruck wird daher vermieden.
Zweckmäßigerweise bestehen sowohl die Filterplatte als auch
die Bodenplatte aus Edelstahl bzw. einer Edelstahllegie
rung, so daß bezüglich der mechanischen Festigkeit als auch
der chemischen Beständigkeit für die meisten Anwendungs
fälle die günstigsten Voraussetzungen bestehen. Alternativ
hierzu können Bodenplatte und Filterplatte auch aus Kunst
stoff bestehen, vorzugsweise aus PVC, PE, PP oder PVDF.
Sofern die Bodenplatte aus einem Blech besteht, ist diese
in bevorzugter Weise ein Präge- oder Tiefziehteil, in dem
die Vertiefungen als Sicken ausgeführt sind. Diese Sicken
in der Bodenplatte bewirken eine hohe Formstabiliät, so daß
die Bodenplatte gegenüber herkömmlichen Anordnungen eine
geringere Dicke bei gleicher Formstabiliät aufweist. Dabei
ist die Dicke vorzugsweise < 6 mm; als besonders geeignet
werden Dicken von etwa 1,5 mm angesehen. Aufgrund der
geringeren Dicke sinken die Materialkosten und außerdem
wird das Gewicht des Filterelementes deutlich reduziert.
Aufgrund der Gewichtsersparnis bei dieser Konstruktion wird
die Handhabung des Filterelementes bei der Montage und
Demontage des Horizontalscheibenfilters erleichtert. Dar
über hinaus ist beim Rotieren des Filterelementenpaketes
zum Zwecke der Reinigung eine geringere träge Masse zu be
schleunigen, wodurch der Energieverbrauch gesenkt wird und
die bereitzustellende Antriebsleistung ebenfalls geringer
ist. Die Gewichtsreduzierung führt daher zum Einsatz klei
nerer Antriebsaggregate und zu einer geringeren Beanspru
chung des Fundamentes, so daß auch diesbezüglich eine Ko
stenersparnis erreicht wird.
Damit möglichst wenige der Öffnungen in der Filterplatte
durch die Auflage auf den Erhebungen verschlossen werden,
ist es vorteilhaft, den oberen Rand der Erhebungen, bezogen
auf die Querschnittsform, als bogenförmige Kuppe zu gestal
ten, so daß eine linienförmige Auflage der Filterplatte ge
geben ist. Dabei ist es zweckmäßig, daß die Erhebungen im
wesentlichen eine konstante Breite aufweisen und die Breite
der Vertiefungen zwischen den Erhebungen unterschiedlich
ist. Der Abstand zwischen zwei Erhebungen beträgt maximal
etwa 50 mm, vorzugsweise jedoch weniger als 15 mm, wodurch
ein Durchbiegen der relativ dünnen Filterplatte in die
Vertiefung hinein vermieden wird. Der Querschnitt der
Sicken kann je nach den geometrischen Verhältnissen der
Filterelemente unterschiedlich gestaltet sein, wobei ins
besondere ein V-förmiger oder ein U-förmiger Querschnitt in
Betracht zu ziehen ist.
Damit eine restlose Entleerung der Filterelemente möglich
ist, werden die Vertiefungen in ihrer Längsrichtung derart
gestaltet, daß eine Neigung zur Nabe hin gegeben ist, die
mindestens 0,5°, bezogen auf eine Horizontalachse, vorzugs
weise jedoch etwa 2° beträgt. Somit verbleiben keine Reste
in den Zwischenräumen, was insbesondere bei einer Reinigung
mit Chemikalien oder bei einem Produktwechsel von besonde
rer Bedeutung ist. Die Sicken mit einem Gefälle nach innen
ermöglichen eine sichere Entlüftung des unter dem Boden
blech liegenden Trubraums. Durch diese Formgebung entsteht
auch eine nach außen offene Keilform des unter dem Filter
element liegenden Trubraums, so daß selbst bei einem Über
fahren des Filters der Filterkuchen sich nicht verkeilen
kann und ohne Schwierigkeiten ausgetragen wird.
Da die Erhebungen sternförmig zur Nabe hin verlaufen, ist
es bei Ausgestaltungen, bei denen die Erhebungen eine kon
stante Breite aufweisen, zweckmäßig, daß erste und zweite
Erhebungen unterschiedlicher Länge vorgesehen sind, wobei
über den Umfang der Bodenplatte verteilt die ersten und
zweiten Erhebungen jeweils abwechselnd angeordnet sind. Die
Erhebungen beginnen jeweils am äußeren Rand der Bodenplatte
und ragen somit unterschiedlich weit in Richtung auf die
Nabe. Als bevorzugt wird dabei angesehen, daß die Länge der
ersten Erhebungen etwa 3/4 bis 4/5 des Außenradius des
Kreisrings beträgt und die Länge der zweiten Erhebungen et
wa 3/4 der Länge der ersten Erhebungen beträgt. Je nach
Größe des Außenradius der Bodenplatte können auch dritte
Erhebungen vorgesehen sein, die wesentlich kürzer sind als
die zweiten Erhebungen, und sich jeweils mit Abstand zur
ersten und zweiten Erhebung zwischen diesen erstrecken. Die
Länge der dritten Erhebungen kann dabei etwa 1/6 der Länge
der ersten Erhebungen betragen.
Damit der Abstand der Außenränder der Filterelemente in
axialer Richtung zuverlässig aufrecht erhalten bleibt, ist
es von Vorteil, daß am Umfangsrand der Bodenplatte über den
Kreisumfang gleichmäßig verteilt mehrere sich in axialer
Richtung des Elementenpaketes erstreckende Distanzelemente
angeschweißt sind.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind nachstehend anhand
der Zeichnung näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 die schematische Darstellung eines axialen Schnitts
durch ein Horizontalscheibenfilter,
Fig. 2 einen Ausschnitt einer Draufsicht auf eine Boden
platte mit Nabe,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung eines Schnitts durch
den Randbereich zweier benachbarter Filterelemente,
Fig. 4 einen Schnitt durch ein Filterelement im Bereich
der Nabe,
Fig. 5 einen Schnitt durch ein Filterelement quer zur Ra
dialrichtung,
Fig. 6 eine Ausführungsvariante zu Fig. 5,
Fig. 7 einen radialen Schnitt im Bereich des äußeren Um
fangsrandes eines Filterelementes mit Anschwemm
schicht,
Fig. 8 eine schematisierte Darstellung des Radialschnitts
durch eine Bodenplatte.
In Fig. 1 ist ein Horizontalscheibenfilter 1 zur Filtration
von Flüssigkeiten wie Saft, Wein, Bier, chemischen Flüssig
keiten und dergleichen dargestellt, der als Zentrifugalrei
nigungsfilter gestaltet ist. Dieser besteht aus einem Be
hälter 2 mit einer vertikalen Hochachse H. Der Behälter 2
steht auf Beinen 5 eines Ständers und weist einen lösbaren
Deckel 3 auf, der mittels Druckverschlüssen druckdicht auf
dem Behälter festgelegt ist. Unter dem Behälter ist in Fig.
1 ein elektrischer Antriebsmotor 35 mit einer Flüssigkeits
kupplung 36 vorgesehen, die über ein Winkelgetriebe 37 und
eine Wellenkupplung 38 eine Hohlwelle 12 antreibt, die ko
axial zur Hochachse A den Behälter 2 durchragt und in ihrem
Hohlraum einen Zentralkanal 9* für das Filtrat aufweist.
Über der Wellenkupplung 38 ist die Hohlwelle 12 in einem
Lager 39 gehalten. Über ein Dichtungsgehäuse ist ein am Bo
den 4 des Behälters 2 zentral angeordneter Zulaufstutzen 6*
angeschlossen, dem über ein Zulaufrohr 6 die zu filtrie
rende Flüssigkeit, das Unfiltrat, in Pfeilrichtung zuge
führt ist. Alternativ kann das Unfiltrat über den Zuführka
nal 43 am Deckel 3 des Behälters 2 zugeführt werden. Ferner
ist unter dem Boden 4 des Behälters 2 ein Abzugsrohr 42
vorgesehen, durch das das Restfiltrat oder auch Hauptfil
trat abgeführt wird. Außerdem ist im Boden 4 des Behälters
2 zum Ablassen von Filtratrückständen und Filterhilfsmit
teln ein schräg nach unten gerichteter Rohrstutzen 40 mit
einem Absperrventil 41 angeordnet.
An dem Deckel 3 des Behälters 2 ist ein zentraler Ablauf
stutzen 7* mit einem Ablaufrohr 7 angeschlossen, durch den
die durch Filtration gereinigte Flüssigkeit, das Filtrat,
abgeführt wird. Das Abführen des Filtrats kann alternativ
auch durch das Abzugsrohr 42 erfolgen. Der Ablaufstutzen 7*
ist zugleich als Lager für die Hohlwelle 12 ausgebildet. Im
Behälter 2 ist ein Filterpaket 8 aus aufeinander gestapel
ten, plattenförmigen Filterelementen 10 angeordnet. Der
Aufbau der Filterelemente 10 ist nachstehend zu den Fig.
2 bis 8 näher erläutert.
Zum Zwecke der Reinigung des Horizontalscheibenfilters 1
muß der Filterkuchen von den Filterelementen 10 entfernt
werden. Hierzu wird das Filterpaket 8 mit Hilfe des An
triebsmotors sowie der Kupplungs- und Getriebemittel 36,
37, 38 in Rotation versetzt, so daß durch die Zentrifugal
kraft der Filterkuchen von den Filterelementen 10 gelöst
wird.
Die Fig. 2 zeigt die Draufsicht auf eine Bodenplatte 13,
die kreisringförmig ist und die an ihrem inneren Radius Ri
an einer Nabe 12 befestigt ist. Die Bodenplatte 13 weist
benachbart eines äußeren Umfangsrandes 14 eine entlang des
Umfangsrandes 14 verlaufende Ringfläche 15 auf, von der
ausgehend eine Vielzahl von strahlenförmig angeordneten Er
hebungen 16, 17, 18 in Richtung auf die Nabe 12 verlaufen.
Die Erhebungen 16, 17, 18 sind unterschiedlich lang, wobei
erste Erhebungen 16 bis nahe an die Nabe 12 reichen, deren
Länge etwa 3/4 bis 4/5 des Außenradius Ra des Kreisringes
des Bodenblechs 13 beträgt. Zwischen jeweils zwei benach
barten Erhebungen 16 erstreckt sich eine zweite Erhebung
17, deren Länge etwa 3/4 der Länge der ersten Erhebung be
trägt. Zwischen jeweils einer ersten Erhebung 16 und einer
zweiten Erhebung 17 befindet sich eine dritte Erhebung 18,
die gegenüber den anderen Erhebungen relativ kurz ist und
sich mit Abstand zu den benachbarten Erhebungen 16, 17 zwi
schen diesen erstreckt. Die Länge der dritten Erhebung be
trägt etwa 1/6 der Länge der ersten Erhebungen 16.
Zwischen den Erhebungen 16, 17, 18 werden Vertiefungen 19
gebildet, die von der Fläche 15 bis nahe vor die Nabe 12
reichen und dort in einen die Nabe 12 umgebenden Sammelraum
20 münden. Der Sammelraum 20 steht über radiale Öffnungen
21 in der Nabe 20 mit dem in Fig. 1 gezeigten Zentralkanal
9* in Verbindung. Bei dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungs
beispiel der Bodenplatte 13 ist die Anordnung der Erhebun
gen 16, 17, 18 derart getroffen, daß zwischen zwei benach
barten Erhebungen 16, 18 bzw. 17, 18 ein Winkel von 1° 52'
30'' eingeschlossen ist. Zwischen den ersten Erhebungen 16
und zweiten Erhebungen 17 beträgt der Winkel jeweils 3° 45'
und zwei aufeinander folgende erste Erhebungen 16 befinden
sich in einem Winkelabstand von 7° 30'. Durch diese Eintei
lung ergibt sich über den gesamten Kreisumfang verteilt ei
ne Anzahl von 48 ersten Erhebungen 16 und ebenfalls 48
zweiten Erhebungen 17 sowie 96 dritten Erhebungen 18.
Außerdem zeigt Fig. 2, daß die Erhebungen 16, 17, 18 im
Vergleich zu den Vertiefungen 19 relativ schmal sind und
eine konstante Breite aufweisen, während die Breite der
Vertiefungen 19 über deren Länge unterschiedlich ist.
Die Fig. 3 zeigt einen Schnitt durch zwei benachbarte Fil
terelemente 10 im Bereich ihres äußeren Umfangsrandes 14.
Das Bodenblech 13 ist gewellt - wie später noch erläutert
wird - und aus seiner Normal ebene NE heraus nach unten ver
formt, so daß sich einerseits die in Fig. 2 beschriebene
Vielzahl von Erhebungen 16, 17, 18 und dazwischen gebilde
ten Vertiefungen 19 ergeben und andererseits ein Gefälle
zur Nabe hin gegeben ist. Unmittelbar an den Umfangsrand 14
anschließend befindet sich die Fläche 15, auf der der äuße
re Rand einer Filterplatte 22 liegt. Die Filterplatte 22
umfaßt eine Vielzahl von Öffnungen, die die Oberseite mit
der Unterseite der Filterplatte verbinden, wobei die freie
Öffnungsfläche, bezogen auf die Gesamtfläche der Filter
platte 22, vorzugsweise zwischen 0,5% und 15% liegt. Die
Bodenplatte 13 und die Filterplatte 22 bestehen vorzugs
weise aus dem gleichen Werkstoff, beispielsweise Edelstahl,
zumindest jedoch aus einer Werkstoffpaarung, die auf ein
fache Weise das Verbinden mittels Schweißung ermöglicht.
Wie in Fig. 3 zu ersehen ist, sind die Filterplatten 22 im
Bereich ihrer Auflage auf der Fläche 15 mit der Bodenplatte
13 verschweißt. Die Filterplatten 22 liegen auf den schma
len, sich in Richtung auf die Nabe erstreckenden Erhebungen
auf, so daß die Filterplatten 22 abgestützt sind und sich
somit nicht zu der Bodenplatte 13 hin verformen. Dem äuße
ren Umfangsrand 14 unmittelbar benachbart sind an der Flä
che 15 in axialer Richtung des Horizontalscheibenfilters
verlaufende Distanzhalter 30 aufgeschweißt, die zur präzi
sen Auflage der Filterelemente 10 und der Einhaltung des
vorgegebenen Abstands dienen. Wie aus Fig. 3 weiter er
sichtlich ist, verläuft der Grund der Vertiefungen 19 mit
einer leichten Neigung gegenüber der Normal ebene NE der Bo
denplatte 13, so daß sich ein Gefälle zur Nabe hin ergibt.
Die Fig. 4 zeigt einen Schnitt durch den nabenseitigen Be
reich des Filterelementes 10. Daraus ist ersichtlich, daß
die Nabe 12 an der Oberseite eine Ringnut 23 zur Aufnahme
eines Dichtungsringes 24 aufweist. Der Dichtungsring 24
dient zur dichtenden Anlage der Nabe 12' des darüber lie
genden Filterelements. Neben der Ringnut 23 ist an der
Oberseite der Nabe 12 ein Absatz vorgesehen, durch den eine
Auflagefläche 25 für das innere Ende der Filterplatte 22
gegeben ist. Die Filterplatte 22 ist an der Auflagefläche
25 mit der Nabe 12 verschweißt. Aufgrund des geneigten Ver
laufs der Vertiefungen 19 in der Bodenplatte 13 ist der Ab
stand des Grundes der Vertiefung 19 zur Normal ebene NE nahe
der Nabe 12 wesentlich größer als in dem in Fig. 3 gezeig
ten Bereich des Außenumfangs des Filterelements 10. Vor der
Nabe 12 ist die Bodenplatte 13 nach unten gezogen, so daß
zwischen Nabe 12 und Bodenplatte 13 der Sammelraum 20 ent
steht, in den alle Vertiefungen 19 münden. Da die Filter
platte 22 mit der Auflagefläche 25 der Nabe 12 verschweißt
ist, ergibt sich eine dichte Verbindung, so daß zusätzliche
Dichtungsmittel zwischen Filterplatte 22 und Nabe 12 nicht
erforderlich sind.
Die Schnittdarstellung in Fig. 5 zeigt, daß die Bodenplatte
ein Präge- oder Tiefziehteil ist, in dem die Vertiefungen
19 als Sicken ausgeführt sind, das heißt, die Bodenplatte
13 ist mit einer Wellung versehen, so daß sich die Vertie
fungen 19 und die Erhebungen 16, 17 jeweils abwechseln. Der
Verlauf dieser Wellung an der Bodenplatte 13 ist aus der
bereits zuvor beschriebenen Fig. 2 ersichtlich. Die
Filterplatte 22 liegt auf den durch die Kuppen der Erhebun
gen 16 und 17 gebildeten Flächen 26, 27 linienförmig auf
und ist mit diesen partiell mittels Schweißung fest verbun
den. Der Höchstabstand A der Erhebungen 16, 17 voneinander
ist unter anderem von der Biegesteifigkeit der Filterplatte
22 und den auf die Filterplatte einwirkenden Kräften
abhängig. Um eine gute Formsteifigkeit des gesamten
Filterelements 10 zu erreichen und dennoch genügend breite
Vertiefungen für den Abfluß des Filtrates zu gewährleisten,
wird ein Abstand der Auflageflächen 26, 27 voneinander in
der Größenordnung von maximal 50 mm, vorzugsweise 15 mm als
zweckmäßig angesehen. Die Auflagefläche der Filterplatte 22
auf den Erhebungen 16, 17 ist durch die Kuppen möglichst
gering gehalten, damit die bestimmte freie Filterfläche
nicht durch den Verschluß vieler Durchtrittsöffnungen be
einträchtigt wird. Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, weisen
die aus Vertiefungen 19 und Erhebungen 16, 17 gebildeten
Sicken im wesentlichen eine V-Form auf.
Eine Ausführungsvariante der Sickenform ist in Fig. 6 ge
zeigt. Dabei ist die Bodenplatte derart geformt, daß die
Vertiefungen 19 von Wandteilen 28 der Erhebungen 16, 17 be
grenzt werden, die steil nach oben, das heißt zur Filter
platte 22 führen. Auf diese Weise ergibt sich ein U-förmi
ger Querschnitt der Sicke. Der Abstand der Auflageflächen,
die durch die Erhebungen 16, 17 gebildet sind, ist in Fig.
6 mit A bezeichnet und beträgt beispielsweise ca. 15 mm.
Die Dicke d der Filterplatte beträgt beispielsweise 0,4 mm,
während die Bodenplatte 13 eine Dicke D von etwa 1,5 mm
aufweist.
Während in Fig. 3 ein allmählicher Übergang von der im
Randbereich der Bodenplatte 13 befindlichen Fläche 14 zu
den Vertiefungen 19 gegeben ist, zeigt Fig. 7, daß auch ei
ne deutlichere Ausprägung in diesem Randbereich möglich
ist, so daß bereits im radial äußeren Bereich Vertiefungen
19 mit großem Querschnitt zur Verfügung stehen. Außerdem
ist in Fig. 7 gezeigt, daß die Filterplatte 22 mit einer
bezogen auf die Form der Bodenplatte 13 strahlenförmig ver
laufenden Schweißnaht an der Fläche 15 mit der Bodenplatte
13 fest verbunden werden kann. Die Filterplatte 22 ist mit
einer Vielzahl von Öffnungen 31 versehen, durch die die
Flüssigkeit gemäß den angegebenen Richtungspfeilen tritt.
Auf der Filterplatte 22, die als Anschwemmunterlage dient,
befindet sich eine aus Filterhilfsmitteln gebildete An
schwemmschicht 32.
In Fig. 8 ist schematisch ein radialer Schnitt durch die
Bodenplatte 13 und die Nabe 12 gezeigt, woraus ersichtlich
ist, daß der innere Umfangsrand der Bodenplatte 13 mit der
Nabe 12 fest verbunden und vorzugsweise mit dieser ver
schweißt ist. Die Mittelachse des Filterelements ist mit MA
bezeichnet. Damit das Filtrat gut abfließen kann, sollte
die Neigung der Vertiefungen 19 zur Nabe 12 hin ausreichend
stark sein, wobei als besonders bevorzugt ein schräger Ver
lauf unter einem Winkel von 2° zu einer durch die Normal
ebene NE gegebenen Horizontalebene angesehen wird. Das da
durch entstehende Gefälle ist in Fig. 8 mit G bezeichnet.
Wie aus Fig. 8 weiterhin deutlich wird, liegen die Fläche
15, die sich entlang des äußeren Umfangsrandes 14 er
streckt, sowie die Auflagefläche 26 und die an der Nabe 12
gebildete Auflagefläche 25 in einer gemeinsamen Ebene, so
daß die Filterplatte an allen Verbindungsflächen gut an
liegt, ohne speziell angepaßt zu werden. Eine Verschweißung
der Filterplatte 22 mit der Bodenplatte 13 ist an den ge
nannten Flächen als Naht oder punktuell möglich.
Claims (21)
1. Filterelement für Horizontalscheibenfilter (1) mit
einer Nabe (12) und einer mit dieser verbundenen Bo
denplatte (13), auf dem ein Filtermedium befestigt
ist, welches für die Anschwemmfiltration und Kuchen
bildende Filtration eine Unterlage bildet, die bis
nahe an einen Umfangsrand (14) der Bodenplatte (13)
reicht, und mit in der Bodenplatte angeordneten, in
radialer Richtung verlaufenden Vertiefungen (19), die
ein Gefälle (G) zur Nabe (12) hin aufweisen,
dadurch gekennzeichnet, daß in der Bodenplatte (13)
eine Vielzahl von dicht beieinander liegenden, radial
verlaufenden Vertiefungen (19) vorgesehen sind, mit
zwischen diesen gebildeten schmalen Erhebungen (16,
17, 18) und daß das Filtermedium eine dünne Filter
platte (22) mit sehr kleinen Öffnungen (31) ist, das
an der Nabe (12) sowie auf den Erhebungen (16, 17,
18) zwischen den Vertiefungen (19) und auf einer Flä
che (15) am Umfangsrand (14) der Bodenplatte (13)
abgestützt und im Bereich der Abstützflächen (15, 25,
26, 27) zumindest partiell stoffschlüssig mit diesen
verbunden ist.
2. Filterelement nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Filterplatte (22) mit
den Abstützflächen (15, 26, 27) der Bodenplatte (13)
sowie der Abstützfläche (25) der Nabe (12) ver
schweißt ist.
3. Filterelement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß sowohl die Filterplatte
(22) als auch die Bodenplatte (13) aus Edelstahl,
vorzugsweise Edelstahllegierungen bestehen.
4. Filterelement nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Filterplatte (22)
und/oder die Bodenplatte (13) aus Kunststoff, insbe
sondere aus PVC, PE, PP oder PVDF bestehen.
5. Filterelement nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (13) ein
Präge- oder Tiefziehteil ist, in dem die Vertiefungen
(19) als Sicken ausgeführt sind.
6. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dicke (D) der Filter
platte (22) < 6 mm ist und vorzugsweise etwa 1,5 mm
beträgt.
7. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungen (16, 17,
18) einen Querschnitt mit bogenförmiger Kuppe aufwei
sen, durch die eine linienförmige Auflagefläche (26,
27) für die Filterplatte (22) gegeben ist.
8. Filterelement nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß die Erhebungen (16, 17,
18) im wesentlichen eine konstante Breite aufweisen
und die Breite der Vertiefungen (19) unterschiedlich
ist.
9. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand (A) zwischen
zwei Erhebungen (16, 17) maximal etwa 50 mm beträgt.
10. Filterelement nach einem der Ansprüche 4 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sicken einen V-förmi
gen Querschnitt aufweisen.
11. Filterelement nach einem der Ansprüche 5 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sicken einen U-förmi
gen Querschnitt aufweisen.
12. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vertiefungen (19) ei
ne Neigung zur Nabe (12) hin aufweisen, die minde
stens 0,5°, bezogen auf eine Horizontalachse (NE),
vorzugsweise jedoch etwa 2° beträgt.
13. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (13) nahe
ihres äußeren Umfanges (14) eine Flanschfläche (15)
aufweist, die in derselben Ebene liegt wie die naben
seitige Auflagefläche (25) für die Filterplatte (22)
und die oberen Ränder der Erhebungen (16, 17, 18).
14. Filterelement nach einem der Ansprüche 7 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß erste und zweite Erhebun
gen (16, 17) unterschiedlicher Länge vorgesehen sind,
wobei über den Umfang der Bodenplatte (13) verteilt
erste und zweite Erhebungen (16, 17) jeweils abwech
selnd angeordnet sind.
15. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (13) in
der Draufsicht die Form eines Kreisringes aufweist,
dessen Innenradius (Ri) durch die Nabe (12) bestimmt
ist und die Erhebungen (16, 17, 18) jeweils nahe des
Umfangsrandes (14) beginnen.
16. Filterelement nach Anspruch 14 und 15,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der ersten Er
hebungen (16) etwa 3/4 bis 4/5 des Außenradius (Ra)
des Kreisringes beträgt.
17. Filterelement nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der zweiten Er
hebungen (17) etwa 3/4 der Länge der ersten Erhebun
gen (16) beträgt.
18. Filterelement nach einem der Ansprüche 5 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß über den Kreisumfang
gleichmäßig verteilt 96 Vertiefungen (19) und Erhe
bungen (16, 17) angeordnet sind.
19. Filterelement nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß dritte Erhebungen (18)
mit wesentlich kürzerer Länge vorgesehen sind, die
sich mit Abstand zur ersten und zweiten Erhebung (16,
17) jeweils zwischen diesen erstrecken.
20. Filterelement nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der dritten Er
hebungen (18) etwa 1/6 der Länge der ersten Erhebun
gen (16) beträgt.
21. Filterelement nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet, daß am Umfangsrand (14) der
Bodenplatte (13) über den Kreisumfang gleichmäßig
verteilt mehrere sich in axialer Richtung
erstreckende Distanzelemente (30) angeordnet sind.
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