DE3540786A1 - Tuchverschraubung fuer filterplatten einer plattenfilterpresse - Google Patents
Tuchverschraubung fuer filterplatten einer plattenfilterpresseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine stützende Tuchverschraubung
zur Befestigung des Filtertuchs im Bereich der Trübedurch
trittsöffnung an Filterplatten einer Plattenfilterpresse,
die zwei von beiden Plattenseiten in die Trübedurchtritts
öffnung eingesteckte Flanschhülsen aufweist, die durch
eine Gewindespannhülse gegeneinander verspannt sind und
deren Flansche im wesentlichen parallel zur Filterplatten
ebene ausgerichtet sind.
Bei Kammer- und Membrankammerfilterpressen, in denen
der Trübezulauf im Bereich des Spiegels der Filterplatten
angeordnet ist, müssen die Filtertücher gegen die Ränder
der Trübedurchtritte abgedichtet sein. Dies ist sowohl
bei Einzel- oder Überhängetüchern als auch bei sogenannten
Schlauch- oder Durchstecktüchern notwendig, um ein ausfil
trieren und damit eine Filterkuchenbildung innerhalb
des Trübekanals zu vermeiden. Als Befestigungs- und Abdicht
mittel verwendet man in der Regel die vorstehend erwähnten
Flanschhülsen, deren Flansche das Filtertuch auf der
jeweiligen Plattenseite im Wandbereich der Trübedurch
trittsöffnung gegen die Filterplatte pressen.
Um nun eine optimale Auslastung einer Filterpresse zu
gewährleisten, muß eine gleichmäßige Dicke der Filterku
chen in allen Filterkammern angestrebt werden. Dies ist
besonders wichtig, wenn die Filterkuchen in der Filter
presse noch gewaschen oder getrocknet werden müssen,
da nur eine gleichmäßige Kuchendicke auch einen gleich
mäßigen Wasch- und Trockeneffekt gewährleistet. Eine
gleichmäßige Kuchendicke setzt aber gleiche Kammertiefen
voraus, die bedingt sind durch eine genau mittige Lage
der Filterspiegel der einzelnen Filterplatten. Besonders
bei Filterplatten aus Kunststoff können sich aus fertigungs-
und transport- oder lagertechnischen Gründen bereits
Verbiegungen des Filterspiegels aus der Plattenmittelebene
heraus ergeben. Darüber hinaus können bei der Warmfiltra
tion Filterplatten aus Kunststoff bereits bei sehr kleinen
Differenzdrücken, z. B. infolge unterschiedlicher Filtertuchver
schmutzungen, Ausbeulungen des Filterspiegels erfahren,
die bis zum Bruch der Platte führen können. In Membran
filterpressen hat eine Durchbiegung des Filterspiegels
und damit eine größere Filterkammertiefe auf einer
Plattenseite noch den zusätzlichen Nachteil, daß sich
die Membran an dieser Seite ringförmig in den Trübekanal
drücken kann, so daß sie hier aus ihrer Verankerung ausreißt
oder auch aufreißen kann. Um eine Durchbiegung des Filter
spiegels zu verhindern, ist es beispielsweise aus der
US-PS 35 03 326 bekannt, daß rohrförmige Einschraubflan
sche vorgesehen sind, die in eine entsprechende Durchgangs
bohrung der Filterplatte von beiden Seiten eingeschraubt
werden, wobei der rohrförmige Teil die Trübedurchtritts
öffnung bildet und die Flansche das Filtertuch dichtend
auf einer entsprechenden Gegenfläche der Filterplatte
einklemmen. Die Flansche sind in ihrer Dicke so bemessen,
daß sie bei zusammengefahrenem Filterplattenpaket
aufeinanderliegen und so sich gegenseitig abstützen.
Der Trübezulauf in die einzelnen Filterkammern erfolgt
durch radial in die Außenflächen der Flansche eingearbeite
te Nuten, wobei sich die Nuten zweier aneinanderliegender
Flansche benachbarter Filterplatten zu einem Durchtritts
kanal ergänzen sollen. Der Nachteil dieser Anordnung
besteht darin, daß ein präzises Einschrauben der Ein
schraubflansche notwendig ist, um die Nuten so zu positio
nieren, daß bei zusammengeschobenem Filterplattenpaket
sich die Nuten benachbarter Flansche zu einem Durchtritts
kanal ergänzen. Dies ist bei den zulässigen Maßtoleranzen
in der gewünschten Präzision nicht möglich. Ein weiterer
Nachteil der vorbekannten Anordnung besteht darin, daß
beim Festziehen der Einschraubflansche infolge der
Reibung der unter den Flanschen liegende Teil des Filter
tuchs mitgenommen wird und durch Faltenbildung oder dgl.
Undichtigkeiten zwischen Trübekanal und Filtrationsräumen
entstehen. Bei ungenügendem Anzug der Einschraubflansche
kann es vorkommen, daß die einzelnen Tuchverschraubungen sich
in axialer Richtung bereits aufeinander abstützen, bevor
die Filterplatten mit ihren äußeren Dichträndern dicht
gegeneinander gepreßt sind, so daß die Filterkammern
nach außen undicht werden. Ein weiterer Nachteil besteht
darin, daß sich während des Entleerungsvorganges in den
von den Nuten gebildeten Durchtrittskanälen Feststoffabla
gerungen bilden können, die diese zusetzen.
Eine ähnliche Konstruktion ist von Kammerfilterplatten bekannt,
die in Kombination mit den aus den DE-PS 23 22 044 und 23 24 876 be
kannten Membranfilterplatten verwendet werden. Auch hier sind Ein
schraubflansche vorgesehen, die durch eine eingeschraub
te Gewindebüchse gegeneinander verschraubt werden und hierbei das
Filtertuch einklemmen. Die Trübe tritt auch hier von der
von der Gewindehülse gebildeten Trübedurchtrittsöffnung
über radiale Nuten in den Außenflächen der Flansche in
die Filterkammer ein. Die Flansche sind hierbei so ausge
bildet, daß sich die Membranen der benachbarten
Membranfilterplatten beim Aufblähen ringförmig gegen
die Flansche anlegen und die Mündung der radialen Nuten
in die Filterkammer abdecken. Aber auch diese Ausführung
hat den Nachteil, daß sich die radialen Nuten mit Filter
kuchen zusetzen, wobei beim Preßvorgang durch die Membrane
noch zusätzlich Filterkuchen aus der Filterkammer in
diese radial verlaufenden Nuten hineingepreßt wird.
Bei allen vorbekannten Ausführungsformen von Tuchverschrau
bungen lösen sich Feststoffablagerungen aus den radialen
Nuten beim Öffnen der Filterpresse nicht von selbst.
Außerdem wird beim Herunterfallen des Filterkuchens im
Bereich des Trübezulaufs Feststoff vom Filterkuchen abge
schert und bleibt insbesondere auch wegen der zurückgesetz
ten Stirnflächen der Gewindebüchsen im Trübedurchtritt
hängen. Diese Reste können beim nachfolgenden Zyklus
die radialen Nuten in den Außenflächen der Flansche blockie
ren. Sowohl die Nuten als auch die Trübedurchtrittsöffnun
gen der einzelnen Filterplatten müssen deshalb nach dem
Öffnen der Filterpresse in jeder Filterkammer mühsam
von Hand gereinigt werden, um beim nachfolgenden Filterzy
klus die vorstehend beschriebenen Schäden zu vermeiden.
Ein Reinigen der Trübedurchtritte und der Radialnuten
ist aber wegen der besonderen Gestaltung der Verschraubun
gen nur bedingt möglich. Außerdem wird durch das notwendige
manuelle Reinigen in diesem Bereich der Vorteil einer
mechanischen Plattenschiebevorrichtung, die einen automati
schen Filterbetrieb ermöglichen soll, wieder aufgehoben
und so durch den für die manuellen Reinigungsarbeiten
erforderlichen Zeitaufwand die Leistung der Filterpresse
verschlechtert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tuchver
schraubung der eingangs bezeichneten Art zu schaffen,
die eine gleichmäßige Befüllung aller Filterkammern einer
Filterpresse gewährleistet, bei der Feststoffablagerungen
während des Betriebes nicht eintreten können und beim
Öffnen der Presse auch keine Kuchenablagerungen entstehen
können, die einen zusätzlichen Reinigungsaufwand erfordern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß
bei zum Paket zusammengeschobenen Filterplatten die im
wesentlichen ebenflächigen Außenflächen der einander
gegenüberliegenden Flansche der Flanschhülsen zweier
benachbarter Filterplatten einen Ringspalt begrenzen,
und daß wenigstens ein Flansch auf seiner Außenfläche
mit wenigstens einer nockenförmigen Erhöhung versehen
ist, die gegen die Außenfläche des Nachbarflansches gerich
tet ist und mit geringem Abstand zu dessen Außenfläche
endet. Diese Anordnung hat den Vorteil, daß bei geschlos
senem Filterplattenpaket, bei dem die einzelnen Trübedurch
trittsöffnungen der einzelnen Filterplatten einen durch
laufenden Trübekanal bilden, der Trübezulauf zu jeder
einzelnen Filterkammer durch einen glatten ringförmigen
Spalt erfolgt, der nur durch die nockenförmige Erhöhung
unterbrochen ist. Beim Filtrationsvorgang erfolgt der
Trübezulauf jeder Filterkammer gleichmäßig nach allen
Seiten, so daß sich schon zu Beginn der Filtration eine
gleichmäßige Feststoffablagerung ausbilden kann, die
letztlich zu einem gleichmäßigen Kuchenaufbau führt.
Durch den glattflächigen Ringspalt ist außerdem gewähr
leistet, daß keine Verstopfungen durch Feststoffablagerun
den auftreten können, da die mit entsprechendem Druck
zugeführte Trübeflüssigkeit jede sich bildende Ablagerung
freispülen kann. Die geringfügige Unterbrechung des Ring
spaltes durch die nockenförmige Erhöhung hat hierauf
keinen Einfluß. In zweckmäßiger Ausgestaltung sind hierbei
lediglich zwei nockenförmigen Erhöhungen vorgesehen,
die diametral gegenüberliegend auf der Flanschaußenfläche
angeordnet sind und die, bezogen auf die Betriebsstellung
der Filterplatte, senkrecht untereinanderliegen. Wird
nach Abschluß der Filtrationsphase das Filterplattenpaket
geöffnet, so kann der Filterkuchen auch über den Bereich
der Tuchverschraubung glatt nach unten abrutschen, wobei
die geringfügigen Abscherungen durch die nockenförmige
Erhöhung oder auch durch die Trübedurchtrittsöffnungen
selbst für den nachfolgenden Filtrationszyklus keine
Nachteile bringen, da derartige Ablagerungen beim näch
sten Filtrationszyklus von der durchströmenden Trübeflüs
sigkeit weggespült werden können. Wichtig ist hierbei,
daß beim anschließenden Schließen des Filterplattenpaketes
im Bereich des Ringspaltes selbst keinerlei Ablagerungen
vorhanden sind. Da der Bereich der Tuchverschraubungen
ein in sich steifes Gebilde darstellt, reicht bereits
eine nockenförmige Erhebung in diesem Bereich aus, um
im Betrieb eine gegenseitige Abstützung der Filterspiegel
zu gewährleisten. Dadurch, daß die nockenförmigen Erhebun
gen mit geringem Abstand zur Außenfläche des Flansches
der Nachbarplatte enden, ist darüber hinaus gewährleistet,
daß beim Zusammenschieben des Filterplattenpaketes die
Dichtränder im Bereich des Außenrandes der Filterplatte
von der Schließeinrichtung unbehindert dicht aufeinander
gepreßt werden können.
In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist ferner
vorgesehen, daß die Breite S 1 des Ringspaltes so bemessen
ist, daß die freie Durchtrittsfläche des Ringspaltes
bezogen auf den lichten Durchmesser d 1 der Trübedurchtritts
öffnung kleiner ist als die freie Durchtrittsfläche
der Trübedurchtrittsöffnung. Hierdurch ist gewährleistet,
daß bei zusammengeschobenem Filterplattenpaket alle Filter
kammern einer Filterpresse gleichmäßig mit Trübe gefüllt
werden. In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist
hierbei vorgesehen, daß die Spaltbreite S 1 zwischen
0,05 d 1 und 0,15 d 1 liegt. Diese Abmessung bedeutet,
daß die vorstehend angegebene freie Durchtrittsfläche
des Ringspaltes entsprechend zwischen 20 und 60% der
freien Durchtrittsfläche der Trübedurchtrittsöffnung
aufweist. Während im Normalfall die Spaltbreite S 1 zwischen
zwei benachbarten Flanschaußenflächen in radialer Richtung
nach außen kostant sein kann, ist in einer besonders
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß
die Spaltbreite zwischen zwei benachbarten Flanschaußen
flächen von einem Innenmaß S 1 in radialer Richtung nach
außen abnimmt. Zweckmäßig ist hierbei die Abnahme der
Spaltbreite so bemessen, daß der Eintrittsquerschnitt
des Ringspaltes bezogen auf den lichten Durchmesser der
Trübedurchtrittsöffnung gleich dem Austrittsquerschnitt
des Ringspaltes im Bereich des Außendurchmessers des
Ringspaltes ist. Hierdurch ergibt sich, daß die einander
zugekehrten Außenflächen zweier Flansche zur Trübedurch
trittsöffnung hin schwach konisch zulaufend ausgebildet
sind, so daß die Möglichkeit von Feststoffablagerungen
beim Kuchenaustrag noch verringert wird. Diese Ausgestal
tung ist insbesondere für Filterpressen von Bedeutung,
bei denen das Filterplattenpaket abwechselnd aus Kammer
filterplatten und Membrankammerfilterplatten zusammengesetzt
ist, da hierdurch ein noch früheres Absperren der Filter
kammer vom Trübekanal durch die Preßmembran bereits bei
Einleitung des Preßvorganges erreicht wird. Da erfindungs
gemäß die Mittelebene des Ringspaltes zwischen zwei Flan
schen in der Mittelebene der durch die beiden aneinander
liegenden Filterplatten gebildeten Filterkammer liegt,
ergibt sich beim Waschen durch den Trübekanal eine bessere
Waschflüssigkeitsverteilung im Spalt zwischen den beiden
Kuchenschichten.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist ferner
vorgesehen, daß der Außenrand des Flansches radial nach
außen gegen die Ebene der Filterplatte abgeschrägt ausge
bildet ist. Hierdurch wirkt der Außenrand des Flansches
beim Kuchenaustrag wie ein Abweiser, so daß der untenlie
gende Rand der Trübedurchtrittsöffnung praktisch nicht
mit Kuchen in Berührung kommt und damit ein Abscheren
von Feststoffen aus den Kuchen und Lagerungen im Trübe
durchtritt verhindert wird.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß bei einem Filterplattenpaket, das abwechselnd aus
Kammerfilterplatten und Membrankammerfilterplatten zusammen
gesetzt ist, der innenliegende Rand der Abschrägung des
Flansches an der Kammerfilterplatte dem Außenrand des
Flansches an der Membrankammerfilterplatte in etwa gegen
überliegt. Hierdurch ergibt sich ein einwandfreies Schlie
ßen des Ringspaltes durch die Membran beim Abpressen
des Filterkuchens, wobei gleichzeitig die Abschrägung
des Flanschaußenrandes als Abstützung für die Membran
in diesem Bereich dient und so ein Überdehnen vermieden
wird.
In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß der Flansch auf seiner dem Filtertuch zugekehrten
Seite im Bereich seines äußeren Umfanges einen umlaufenden,
gegen das Filtertuch vorspringenden Steg aufweist. Diese
Anordnung hat den Vorteil, daß beim Verspannen der beiden
Flanschhülsen über die Gewindespannhülse die beiden Flan
sche nur mit dem Steg auf dem Filtertuch aufliegen, so
daß die Dichtkräfte zwischen Flansch und Filtertuch nur
auf dieser äußeren Ringfläche wirksam werden. Beim Ver
spannen der beiden Flanschhülsen werden die Flansche
elastisch verformt, so daß beispielsweise bei einer axialen
Dehnung infolge erhöhter Temperatur eine Mindestpreßkraft
und damit die Dichtigkeit zwischen dem Steg und dem Filter
tuch gewährleistet ist. Diese Ausgestaltung ist auch
bei der Verwendung von Einzeltüchern von Vorteil, da
hier der um den Trübedurchtritt umlaufende Rand des Filter
tuchs mit einer entsprechenden Verdickung versehen werden
kann, beispielsweise durch aufvulkanisierte Wülste, ein
genähte Wülste oder dgl., die dann in der durch den Steg
begrenzten Hinterdrehung liegen und zum einen als Dichtung
wirken und zu anderen eine formschlüssige Festlegung
der Filtertücher in diesem Bereich bewirken.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß am Steg in einer umlaufenden offenen Nut ein Dichtungs
element, vorzugsweise ein O-Ring angeordnet ist. Hierdurch
kann die Dichtwirkung zwischen Steg und Filtertuch noch
erhöht werden.
Die Erfindung wird anhand schematischer Zeichnungen von
Ausführungsbeispielen erläutert. Es zeigt
Fig. 1 einen Vertikalschnitt durch den Bereich
des Trübedurchtritts mehrerer zum Paket
zusammengeschobener Kammerfilterplatten,
Fig. 2 einen Vertikalschnitt durch eine aus
Kammerfilterplatte und Membrankammer
filterplatte gebildeten Filterkammer im
Bereich des Vertikalschnitts,
Fig. 3 in größerem Maßstab die Ausbildung des
Ringspaltes einer Anordnung gem. Fig. 2,
Fig. 4 eine andere Ausführungsform der Anordnung
gem. Fig. 2,
Fig. 5 in größerem Maßstab den Ringspalt
der Ausführungsform gem. Fig. 4,
Fig. 6 eine Aufsicht auf die Tuchverschraubung
in Richtung des Pfeiles A in Fig. 1,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Tuchverschrau
bung mit zusätzlicher Dichtung,
Fig. 8 einen Schnitt durch eine Tuchverschrau
bung mit Ringwulst am Filtertuch.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform sind
die Kammerfilterplatten 1 mit Durchstecktüchern 2 versehen,
die in der Trübedurchtrittsöffnung 3 durch eingesteckte
Flanschhülsen 4, 4′ mit Hilfe einer Gewindespannhülse 5
abdichtend befestigt sind. Der Flansch 6 der Flanschhülse
4′ weist auf seiner Außenfläche zwei nockenförmige Erhöhun
gen 7 auf, deren Höhe h geringer ist als die Spaltbreite S 1
des von zwei benachbarten Flanschen 4, 4′ gebildeten
Ringspaltes 8. Hierbei ist zweckmäßigerweise die Höhe h
etwa 0,5 bis 1,5 mm kleiner als die Ringspaltbreite S 1.
Hierdurch ist gewährleistet, daß sich bei Durchbiegungen
infolge von Differenzdrücken die Platten gegeneinander
abstützen können. Gleichwohl ist auch gewährleistet,
daß beim Zusammenschieben des Filterplattenpaketes die
Dichtränder 9 am Außenumfang der Filterplatten dicht
aufeinandergepreßt werden können. Durch zwei benachbarte
Filterplatten 1 wird dann jeweils eine Filterkammer 10
begrenzt. Wie Fig. 1 zeigt, ist durch die Flansche 6
der beiden Flanschhülsen 4, 4′ ein Ringspalt definiert,
dessen Mittelebene in der durch die Dichtebene 9 definier
ten Mittelebene der Filterkammer 10 liegt. Hierdurch ergibt
sich ein praktisch symmetrisches Zuströmen der zu filtrie
renden Trübe aus dem von den Trübedurchtrittsöffnungen 3
gebildeten Trübezulaufkanal in die Filterkammern 10.
Da bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel nur zwei
höckerartige Erhöhungen 7 auf der Außenfläche des Flansches
6 der Flanschhülsen 4, 4′ vorgesehen sind, die diametral
gegenüberliegend angeordnet sind und hierbei so montiert
sind, daß sie in bezug auf die Betriebsstellung der Filter
platten vertikal untereinanderliegen, ist ohne weiteres
zu erkennen, daß beim Kuchenaustrag sich hier praktisch
keine Ablagerungen bilden können, da die höckerartigen
Erhöhungen 7 den nach unten abrutschenden Kuchen nur
ritzen, jedoch keine Kuchenbestandteile abscheren können.
Dies gilt insbesondere für den untenliegenden Bereich 11
der Trübedurchtrittsöffnung 3. In Fig. 6 ist diese Anord
nung in einer Aufsicht dargestellt. Von Bedeutung ist
hierbei ferner, daß der Außenrand 12 der Flansche 6 radial
nach außen gegen die Ebene der Filterplatte abgeschrägt
ausgebildet ist. Diese Abschrägung wirkt beim Kuchenaustrag
für den von oben nach unten abrutschenden Kuchen nach Art
eines Abweisers, so daß die Kuchenoberfläche mit Abstand
von dem darunterliegenden Bereich 11 der Trübedurchtritts
öffnung 3 vorbeigeführt wird.
Wie die Aufsicht gem. Fig. 6 erkennen läßt, ist der Ring
spalt durch die beiden höckerartigen Erhöhungen 7 nur
geringfügig unterbrochen, so daß sich beim Trübezulauf
hier keinerlei Ablagerungen bilden können. Sollten sich
bei Filtrationsaufgaben mit klebenden Feststoffen hier
in diesem Bereich Ablagerungen bilden, so werden diese
beim nachfolgenden Filtrationsvorgang mit Sicherheit
abgespült, da die gerade zu Beginn eines Filtrationsvor
ganges mit höherer Geschwindigkeit zulaufende Trübeflüssig
keit hier Ablagerungen selbsttätig abwaschen kann.
Die Spaltbreite S 1 ist hierbei so bemessen, daß sie je
nach Aufgabenstellung zwischen 0,05 d 1 und 0,15 d 1 liegt,
wobei d 1 der lichte Durchmesser der durch die Gewinde
spannhülse 5 definierten Trübedurchtrittsöffnung 3 ist.
Damit weist der Ringspalt, bezogen auf den lichten Durch
messer der Trübedurchtrittsöffnung 3 einen Durchtritts
querschnitt von 20 bis 60% des lichten Durchtrittsquer
schnittes der Trübedurchtrittsöffnung auf.
In Fig. 2 ist eine Ausführungsform dargestellt, bei der
die Filterkammer 10 durch eine Kammerfilterplatte 1 und
eine Membrankammerfilterplatte 1′ begrenzt wird, wobei
das Filterplattenpaket insgesamt abwechselnd aus Kammer
filterplatten und Membrankammerfilterplatten zusammenge
stellt ist. Aufbau und Funktionsweise einer derartigen
Filterpresse sind hinreichend bekannt, so daß hier auf
eine Beschreibung des Aufbaus und der Funktionsweise
verzichtet werden kann.
Bei dieser Ausführungsform sind beide Flanschhülsen einer
Kammerfilterplatte 1 auf ihren Flanschen mit höckerartigen
Erhöhungen 7 versehen, während die Flanschhülsen 13 der
Tuchverschraubung der Membranfilterplatte 1′ ebenflächig
ausgebildet sind und einen geringeren Außendurchmesser
aufweisen als die Flansche der Flanschhülsen der Kammer
filterplatte 1, um hier genügend Freiraum für den Rand
der unter dem Filtertuch 2 angeordneten Preßmembran 14
zu schaffen. Auch hierdurch ist eine gegenseitige Abstüt
zung der Filterplatten bei Durchbiegung in diesem Bereich
gewährleistet.
Wie aus der vergrößerten Darstellung in Fig. 3 dieser
Ausführungsform ersichtlich ist, ist die Abschrägung
12 am Flansch 6 der Flanschhülsen 4′ der Kammerfilterplat
te 1 so ausgerichtet, daß der innenliegende Rand 15 der
Abschrägung 12, der in diesem Bereich durch die Kanten
der höckerartigen Erhöhung 7 gebildet wird, etwa in der
Höhe des Außenrandes 16 des Flansches der Membrankammer
filterplatte endet. Hierdurch ist gewährleistet, daß
bei dem durch eine strichpunktierte Linie dargestellten
Preßvorgang, bei dem durch ein von der Plattenfläche
her hinter die Preßmembran 14 eingeführtes Preßmedium
die Preßmembran in die Filterkammer 10 hineingepreßt
wird, der Rand 17 der Preßmembran 14 zum einen den Ring
spalt sehr bald abdeckt und zum anderen sich auf der
Schräge 12 abstützen kann, so daß eine Überdehnung der
Preßmembran im Bereich seiner Einspannung vermieden wird.
In Fig. 4 und 5 ist eine andere Ausführungsform der Anord
nung gem. Fig. 2, 3 dargestellt, die sich lediglich dadurch
unterscheidet, daß die Spaltbreite zwischen zwei benachbar
ten Flanschaußenflächen von dem Innenmaß S 1 in radialer
Richtung nach außen auf das Außenmaß S 2 abnimmt. Die
Abmessungen sind hierbei so gewählt, daß der durch die
Spaltbreite S 1 definierte Durchtrittsquerschnitt in etwa
gleich ist dem durch die Spaltbreite S 2 definierten
außenliegenden Durchtrittsquerschnitt.
In Fig. 7 ist im Schnitt und in größerem Maßstab eine
besondere Ausführungsform der Flanschhülsen dargestellt.
Hierbei sind die der Filterplatte zugekehrten Flächen
der Flansche 6 mit einer Hinterdrehung 17 versehen, so
daß jeweils am Außenrand eines Flansches im Bereich seines
äußeren Umfanges ein umlaufender, gegen das Filtertuch 2
vorspringender Steg 18 entsteht. Beim Verspannen der
beiden Flanschhülsen 4 und 4′ über die Gewindespannhülse 5
läßt sich so eine elastische Verformung der Flansche
bewirken, so daß selbst bei einer Längendehnung der Gewin
despannhülse 5 bei erhöhter Temperatur der Steg 18 immer
noch fest und damit abdichtend auf das Filtertuch 2 aufge
preßt wird und so die Dichtigkeit in diesem Bereich ge
währleistet ist. Als zusätzliche Maßnahme kann im Bereich
des Steges 18 auf seiner dem Filtertuch 2 zugekehrten
Seite noch jeweils eine Nut 19 eingestochen sein, in
die dann ein Dichtungsring, beispielsweise ein O-Ring 20
eingelegt ist, durch dessen Verpressung beim Verspannen
der Flanschhülsen eine Abdichtung selbst dann noch gewähr
leistet ist, wenn über die Stegflächen selbst infolge
Längendehnungen der Gewindespannhülse 5 oder anderer
Einflüsse die erforderliche Dichtkraft unter das zulässige
Maß absinkt.
Fig. 8 zeigt eine andere Ausführungsform
der Fig. 7,
bei der die Filtertücher 2, die
hier als Einzeltücher ausgebildet sind, in ihrem die
Trübedurchtrittsöffnung 3 umlaufenden Rand 21 mit einem
Wulst 22 versehen sind, der in der Hinterdrehung 17′
liegt. Hierdurch ist zum einen eine formschlüssige Siche
rung der Filtertücher erreicht, so daß diese im Betrieb
nicht aus der Tuchverschraubung herausgezogen werden
können. Verwendet man für den Wulst 22 ein elastisches
Material, so ergibt sich bei entsprechender Dickenbemes
sung darüber hinaus die Möglichkeit der Vorpressung durch
die Flansche, so daß die Wülste 22 gleichzeitig auch
als Dichtelement wirken.
Claims (12)
1. Stützende Tuchverschraubung zur Befestigung des Filter
tuchs im Bereich der Trübedurchtrittsöffnung an Filterplat
ten einer Plattenfilterpresse, die zwei von beiden Platten
seiten in die Trübedurchtrittsöffnung eingesteckte Flansch
hülsen aufweist, die durch eine Gewindespannhülse gegenein
ander verspannt sind und deren Flansche im wesentlichen
parallel zur Filterplattenebene ausgerichtet sind, dadurch
gekennzeichnet, daß bei zum Paket zusammenge
schobenen Filterplatten (1, 1′) die im wesentlichen eben
flächigen Außenflächen der einander gegenüberliegenden
Flansche (6) der Flanschhülsen (4, 4′) zweier benachbarter
Filterplatten (1, 1′) einen Ringspalt (8) begrenzen,
und daß wenigstens ein Flansch (6) auf seiner Außenfläche
mit wenigstens einer nockenförmigen Erhöhung (7) versehen
ist, die gegen die Außenfläche des Nachbarflansches gerichtet
ist und mit geringem Abstand zu dessen Außenfläche endet.
2. Tuchverschraubung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die Durchtrittsfläche des Ringspaltes (8) bezogen auf
den lichten Durchmesser d 1 der Trübedurchtrittsöffnung (3)
kleiner ist als die freie Durchtrittsfläche der Trübedurch
trittsöffnung (3).
3. Tuchverschraubung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Spaltbreite S 1 zwischen 0,05 d 1 und 0,15 d 1
liegt.
4. Tuchverschraubung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spaltbreite S 1 zwischen
zwei benachbarten Flanschaußenflächen in radialer Richtung
nach außen konstant bleibt.
5. Tuchverschraubung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß die Spaltbreite zwischen
zwei benachbarten Flanschaußenflächen von einem Innenmaß
S 1 in radialer Richtung nach Außen abnimmt.
6. Tuchverschraubung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe h der nockenförmigen
Erhöhung (7) kleiner ist als die Ringspaltbreite S 1,
vorzugsweise 0,5 bis 1,5 mm kleiner ist.
7. Tuchverschraubung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß zwei Erhöhungen (7) vorgesehen
sind, die diametral gegenüberliegend auf der Flanschaußen
fläche angeordnet sind und, bezogen auf die Betriebsstel
lung der Filterplatte 1, senkrecht untereinanderliegen.
8. Tuchverschraubung nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Außenrand (12) des Flan
sches (6) radial nach außen gegen die Ebene der Filter
platte (1) abgeschrägt ausgebildet ist.
9. Tuchverschraubung nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß bei einem Filterplattenpaket, das abwech
selnd aus Kammerfilterplatten (1) und Membrankammerfilter
platten (1′1) zusammengesetzt ist, der innenliegende
Rand (15) der Abschrägung (12) des Flansches (6) an der
Kammerfilterplatte (1) dem Außenrand (16) des Flansches
an der Membrankammerfilterplatte (1′) in etwa gegenüber
liegt.
10. Tuchverschraubung nach einem der Ansprüche 1 bis
9, dadurch gekennzeichnet, daß der Flansch (6) auf seiner
dem Filtertuch (2) zugekehrten Seite im Bereich seines
äußeren Umfanges einen umlaufenden, gegen das Filtertuch
(2) vorspringenden Steg (18) aufweist.
11. Tuchverschraubung nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß am Steg (18) in einer umlaufenden offenen
Nut (19) ein Dichtungselement (20), vorzugsweise ein
O-Ring angeordnet ist.
12. Tuchverschraubung nach einem der Ansprüche 1 bis
11, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittelebene des Ring
spaltes (8) in der Mittelebene (9) der durch die beiden
aneinanderliegenden Filterplatten (1, 1′) gebildeten
Filterkammer (10) liegt.
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