DE19802937A1 - Akku betriebener, gesteuerter/geregelter Hilfsantrieb zum Herauf- und Herunterbewegen eines Person-geführten Fahrrades auf Treppen/Rampen - Google Patents
Akku betriebener, gesteuerter/geregelter Hilfsantrieb zum Herauf- und Herunterbewegen eines Person-geführten Fahrrades auf Treppen/RampenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Hilfsantrieb nach
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Schon seit langem gibt es Hilfsantriebe, mit denen das
Radfahren Kraft-unterstützend erleichtert wird. Derartige
motorische Hilfen wurden mit der Einführung von
Elektromotoren mit Dauermagneten und transportablen Akkus
akzeptabler, weil auch mit diesen sauberen Leistungs- und
Energieträgern ein Einsatz bei relativ großen zu
überwindenden Fahrwiderständen und ein häufiger Gebrauch
bei einer Radtour möglich ist. Die Kopplung dieser
Hilfsantriebe mit einem anzutreibenden Rad des Fahrrades
kommt kraft- und formschlüssig vor. (DE 26 27 603 B2,
G 93 18 528.6, G 94 00 078.6).
Fast unbemerkt ist jedoch geblieben, daß in einem
größeren Umfang Bedarf an motorischer Hilfe beim Auf-
und Abwärtsbewegen eines Fahrrades auf Treppen und Rampen
besteht. Diese dazu nötigen spezifischen Antriebsmerkmale
haben die oben genannten Hilfsantriebe nicht und zudem
eignen sie sich nicht als ausschließliche
"Treppenhilfe", weil ihre relativ großen Massen und
Gerätevolumina beim eigentlichen Radfahren nicht
störungs- und belastungsfrei sind.
Erwartet wird von einer motorischen Treppenhilfe, daß
sie Antriebs- und Bremsenergie (beim Abwärtsgang)
aufbringt. Außer der sich daraus ergebenden,
antreibenden oder bremsenden Kraftunterstützung soll sich
die Bewegungsgeschwindigkeit des Fahrrades durch einfache
Vorgaben an die Schrittgeschwindigkeit der das Fahrrad
führenden Person angleichen lassen. Bei Rampen mit
konstanter Steigung/Neigung oder bei geringerem Anspruch
auf Geschwindigkeitsangleichung genügt der Einbau einer
Motorsteuerung in den angedachten Hilfsantrieb. Eine
Geschwindigkeitsregelung ist vorteilhafter, weil trotz
der wechselnden Fahrwiderstände auf Treppen die gewählte
Bewegungsgeschwindigkeit, die der Schrittgeschwindigkeit
entsprechen soll, ohne nach zustellen, immer angeglichen
bleibt.
Eine weitere wichtige Funktion eines Hilfsantriebs als
Treppenhilfe ist eine Blockiermöglichkeit, womit ein beim
Treppengang angehaltenes Fahrrad sich nicht selbsttätig
weiterbewegt.
Überhaupt müssen für die Nutzer der Treppenhilfe die
Grundfunktionen Antrieb, Bremsung und Blockierung
zuverlässig sein. Deshalb sollte bei der Anwendung des
Reibradkraftschlusses bedacht werden, daß bei seitlicher
Kraftwirkung auf Reifen oder Felge ein Speichenrad
aufgrund seiner relativ begrenzten Seitensteifigkeit
nachgibt.
Trotz der aufwendigeren Handhabung eines auf
Treppen/Rampen zu führenden Fahrrades (eine Hand am
Lenker und die andere am Sattel oder in Sattelnähe)
sollte die Bedienung des angedachten Hilfsantriebs auch
noch auf einfache Weise möglich sein.
Obwohl enorme technische Fortschritte am klassischen
Fahrrad zu noch größerer Freude am Radfahren führten
und auch jenen das Radfahren ermöglichten, die sich
bislang von diesem Freizeitsport und dieser täglichen
Beweglichkeit ausgeschlossen fühlten, haben sich diese
Verbesserungen praktisch nicht zusätzlich als technische
Hilfe beim Bewegen eines Fahrrades auf Treppen/Rampen
ausgewirkt.
So ist der Bedarf für motorische Treppenhilfen gerade für
ältere und behinderte Menschen aufgrund der Vielzahl von
Treppen/Rampen in Häusern, auf Bahnhöfen, in Unter- und
Überführungen und mitten in einer Stadt geblieben.
Mit dem erfindungsgemäßen Hilfsantrieb soll es zu einer
Abhilfe kommen.
Aufgabe der Erfindung ist es, einen Hilfsantrieb nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 anzugeben,
mit dem es möglich ist, beim aufwärts führenden Treppen/Rampen-Gang das geführte Fahrrad so anzutreiben und beim Abwärtsgang so zu bremsen, daß dadurch die Bewegungsgeschwindigkeit des Fahrrades der Schrittgeschwindigkeit der nebenher gehenden, führenden Person angeglichen ist,
mit dem es möglich ist, den Hilfsantrieb zu blockieren, so daß ein auf einer Treppe/Rampe geführtes Fahrrad zum Stehen kommt und der Stillstand gesichert wird,
mit dem es möglich ist, einen sicheren Kraftschluß zwischen Hilfsantrieb und einem üblichen Speichenrad eines Fahrrades an der Berührungsstelle Reibrad- Reifen/Felge zu erhalten
und mit dem es möglich ist, die Funktions- und Bedienelemente zum Zwecke einer guten und zuverlässigen Gesamtfunktion körperlich zusammenzufassen und darüber hinaus die damit verbundene Bedienungsfreundlichkeit durch eine günstige Plazierung des oder der Antriebskörper(teile) am Fahrrad zu verstärken.
mit dem es möglich ist, beim aufwärts führenden Treppen/Rampen-Gang das geführte Fahrrad so anzutreiben und beim Abwärtsgang so zu bremsen, daß dadurch die Bewegungsgeschwindigkeit des Fahrrades der Schrittgeschwindigkeit der nebenher gehenden, führenden Person angeglichen ist,
mit dem es möglich ist, den Hilfsantrieb zu blockieren, so daß ein auf einer Treppe/Rampe geführtes Fahrrad zum Stehen kommt und der Stillstand gesichert wird,
mit dem es möglich ist, einen sicheren Kraftschluß zwischen Hilfsantrieb und einem üblichen Speichenrad eines Fahrrades an der Berührungsstelle Reibrad- Reifen/Felge zu erhalten
und mit dem es möglich ist, die Funktions- und Bedienelemente zum Zwecke einer guten und zuverlässigen Gesamtfunktion körperlich zusammenzufassen und darüber hinaus die damit verbundene Bedienungsfreundlichkeit durch eine günstige Plazierung des oder der Antriebskörper(teile) am Fahrrad zu verstärken.
Die Erfindung löst diese Aufgabe durch die Anwendung der
kennzeichnenden Merkmale der Patentansprüche 1, 2,5
6 und 9.
Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen des
erfindungsgemäßen Hilfsantriebs sind in weiteren
Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung ist mit einem Beispiel nachstehend anhand
der Zeichnung näher erläutert. Im Beispiel wird ein
Hilfsantrieb beschrieben, für den aus alternativen
Kennzeichnungen der Patentansprüche jeweils folgende
ausgewählt wurden.
- - Befestigen und Lösen mit einer Schnellverriegelung,
- - Drehlagerung der Baueinheit,
- - Geschwindigkeitsregelung,
- - 2 Reibräder,
- - 1 Reibrad ist motorisch angetrieben,
- - Kraftschluß mit dem Reifen,
- - keine Aufladung des Akkus beim Bremsen,
- - Ein-Taster extern in der Bedieneinheit
- - und keine zusätzliche Anschlußbuchse am Akku.
Die Zeichnung zeigt in
Fig. 1 die Seitenansicht einer am Fahrrad montierten,
ausgeschwenkten und mit 2 Reibrädern im
Kraftschluß stehenden Baueinheit.
Fig. 2 die Vorderansicht einer in Ruhestellung
befindlichen, nicht im Kraftschluß
stehenden Baueinheit, wobei die Drehachse in
der verlängerten Blickachse liegt.
Fig. 3 die Vorderansicht einer in Antriebsstellung
befindlichen, im Kraftschluß
stehenden Baueinheit, sonst wie Fig. 2.
Fig. 4 ein Funktionsschema des erfindungsgemäßen
Hilfsantriebs, wobei dessen bezeichneten
Teile die gleichen Zahlen wie die
entsprechenden Teile der konstruktiven
Darstellungen (Fig. 1 bis 3) haben, jedoch mit
dem vorangestellten Buchstaben "F".
Das äußere Bild des erfindungsgemäßen Hilfsantrieb
zeigt eine auffällige Ähnlichkeit mit den mittlerweile
weit verbreiteten Akkuschraubern für Handwerk und
Hobbyisten. In beiden Fällen sind alle, z. T.
vergleichbare Funktions- und Bedienelemente in einem
handbaren Körper, sprich Baueinheit, zusammengefaßt.
Zur Anbringung des erfindungsgemäßen Hilfsantriebs an
das Fahrrad wird die Oberseite der Lagerhalterung 3 der
Baueinheit 1 an die Unterseite der Verbindungsplatte 15
die zwischen den vom hinteren Rahmenrohr 14 unterhalb der
Sattelstütze abgehenden Rohrstreben 13a, b üblicher Weise
angeschweißt ist, mit einem zu drehenden Handknauf 4 mit
einer Schnellverriegelung kraft- und formschlüssig
angedrückt.
Dies geschieht durch 4 in die Ecken der Verbindungsplatte
15 ausfahrende Riegel 25a, b, die entsprechende Augen
26a, b der Lagerhalterung 3 erfassen,
die auf der Oberseite der Lagerhalterung angebracht sind
und beim Anlegen der Lagerhalterung 3 an die
Verbindungsplatte 15 durch deren angepaßten Durchbrüche
gesteckt werden.
Zum Lösen muß der Handknauf 4 zurückgedreht werden.
Gegen Diebstahl kann der Hilfsantrieb mit einem Schloß
21 am Handknauf 4 gesichert werden.
Die so befestigte Baueinheit 1 befindet sich in der
Ruhestellung Fig. 2. Sie wird mit einem Riegel 20, F20 des
Einrasters F27 der Baueinheit 1, F1 gesichert, der in die
entsprechende Öffnung 18 der Lagerhalterung 3, F3
eingefahren ist und mit Federkraft so gehalten wird.
In der Ruhestellung, wie sie beim eigentlichen Radfahren
bestehen bleibt, gibt es keinen Kraftschluß der beiden
Reibräder 2a, b mit den Reifenflanken, die mit 2
Begrenzungslinien 23a, b dargestellt sind.
Da in dieser Phase auch keine Energie benötigt wird, kann
der Akku F28 mit dem Schloß 9, F9 und dem Akkutaster F30
abgeschaltet werden und die Geschwindigkeitsregelung mit
ihrem Motorverstärker F31, der Freigabe-Taster 11, F11 und
der Ein-Taster F32 in der Bedienungseinheit 7, F7 werden
spannungslos. Das Schloß F9 befindet sich dann, wie
gezeichnet, in der linken Lage und seine Betätigungsnase
F29 nicht im Anschlag mit dem Akku-Taster F30, der nur
bei Mittellage des Schlosses aktiviert wird.
Damit bietet dieses Schloß eine Sicherheit vor
unberechtigter Anschaltung des Hilfsantriebs und
unberechtigter Veränderung der Stellung der Baueinheit
(näheres folgt). Außerdem sichert das Schloß die
unberechtigte Entnahme des Akkus F28 aus dem Akkufach
6, F6. Eine Entnahme ist nur bei rechter Lage des
Schlosses F9 möglich.
Dann ist der Riegel des Versperrers F33 von der
Betätigungsnase F29 des Schlosses F9 gegen eine
Federkraft zurückgedrückt und entsperrt das Fach. Mit
demselben Handgriff 5, F5, der beim Schwenken der
Baueinheit benutzt wird, kann der Akku als Pack aus dem
Fach genommen werden und die elektrischen Steckkontakte
F34 werden dabei getrennt.
Wenn der Hilfsantrieb benötigt wird, muß er zuvor aus
der Ruhestellung in die Antriebsstellung Fig. 1, 2
gebracht werden.
Das geschieht folgendermaßen.
Da für die folgende Phase Energie benötigt wird, muß
zunächst das Schloß 9, F9 zur Anschaltung des Akkus F28
in die Mittellage gedreht werden, wodurch der Akku-Taster
F33 mit der Betätigungsnase F29 geschaltet wird.
Danach wird der Freigabe-Taster 11, F11 mit dem Daumen
betätigt, während die Hand den Handgriff 5, F5 umfaßt.
Durch den einsetzenden elektrischen Strom wird eine
elektromagnetische Kraft im Einraster F27 erzeugt, die
die Federkraft überwindet und den Riegel 20, F20 aus der
Lagerhalterung 3, F3 zurückholt. Gleichzeitig mit der
damit erfolgten Freigabe wird mit dem Handgriff 5, F5 die
Baueinheit soweit herausgeschwenkt bis der Körper der
Baueinheit 1, F1 mit seinem Anschlag 16 an den Anschlag 17
der Lagerhalterung 3, F3 anschlägt, wobei die Schwenkung
über die Drehachse 12, F12 mit den beiden Lagern
22a, b, F22a, b erfolgt.
In dieser Situation kann der Freigabe-Taster 11, F11
losgelassen werden und der Riegel 20, F20 kann nun zur
Sicherung dieser Antriebsstellung durch die wieder
wirkende Federkraft des Einrasters F27 in die andere
Öffnung 19 der Lagerhalterung 3, F3 einrasten.
Bei dieser Schwenkung haben sich die beiden
Reibräder 2a, b in gleichem Maße auf die beiden Seiten des
Reifens zubewegt und üben mit der Antriebsstellung eine
jeweils gleiche, bestimmte Normalkraft auf die
Reifenflanken 24a, b aus.
Von der das Fahrrad führenden Person kann anschließend
im Steller 10, F10 die gewünschte, ihrer Schritt
geschwindigkeit entsprechende Bewegungsgeschwindigkeit
des anzutreibenden Fahrrads eingestellt werden. Wenn nun
diese Person ihr Fahrrad auf einem Treppengang führen
will, kann sie auf der linken Fahrradseite sich befindend
mit ihrer linken Hand den Lenker greifen und mit der
rechten den Sattel rückseitig mit der dort auf der
Unterseite befestigten Bedienungseinheit 7, F7 umfassen
und von unten den Eintaster F32 mit Fingerdruck
betätigen. In dem Fall, wo zusätzlich noch ein Steller in
der Bedieneinheit integriert wäre (wird nicht
beispielhaft gezeigt), wurde die manuelle Betätigung für
beide Bedienelemente auch nur über ein Niederdrückteil
erfolgen, wie es von den Akkuschraubern her bekannt ist.
Die Bedienungseinheit 7, F7 ist dabei über ein
Steckerkabel an die Steckbuchse 8, F8 der Baueinheit 1, F1
elektrisch angeschlossen und kann an den beiden Laschen
des Sattels befestigt werden, die ursprünglich zur
Befestigung einer Werkzeugtasche gedacht, aber im
allgemeinen nicht mehr verwendet werden.
Mit dem von dem Ein-Taster F32 ausgehenden Strom wird die
Geschwindigkeitsregelung F31 freigegeben und dies bewirkt
die elektrische Anschaltung des Elektromotors F35 mit dem
nachgeschaltetem Getriebe F36 an den Verstärker der
Geschwindigkeitsregelung F31.
Mit der einsetzenden Motordrehung setzt sich das Fahrrad
durch das angetriebene Reibrad F2a in Bewegung, das
Reibrad F2b läuft mit.
Der angedachte Gleichstrommotor und das Getriebe sind
Serienprodukte, wie sie in Größe und Leistung auch in
Akkuschraubern verwendet werden. Gleiches gilt auch für
den Akku.
Der Motor F35 erhält nun beim Treppengang von der
Geschwindigkeitsregelung F31 mit dem nachgeschalteten,
integrierten Verstärker die Drehzahl- und Leistungs
bestimmenden Spannungs- bzw. Stromwerte als Ergebnis des
permanenten Regelprozesses, bei dem der über den Steller
10, F10 vorgegebene Sollwert mit dem Istwert der
Bewegungsgeschwindigkeit des Fahrrades verglichen wird.
Die Ermittlung des Istwertes kann auch hier wie in
einfachen Industrieanwendungen mit Hilfe gespeicherter
Motorkenndaten erfolgen. Ein Tachogenerator entfällt
dann. Dadurch daß die Geschwindigkeitsregelung für den
2-Quadranten-Betrieb (Antreiben und Bremsen in gleicher
Bewegungsrichtung) bestimmt ist, bedarf es keiner
antriebs- oder bremsspezifischen Vorgaben für den
Hilfsantrieb. Allein die Geschwindigkeitsvorgabe mit dem
Steller 10, F10 genügt, daß der Hilfsantrieb unabhängig
von der Bewegungsrichtung, auf oder ab, dem Fahrrad mit
ausreichender Genauigkeit die gewünschte Geschwindigkeit
gibt. Wird eine Bremsung erforderlich, um die
Geschwindigkeit einzuhalten, so wird kinetische Energie
des Fahrrades als elektrische Bremsenergie des nun
selbsttätig als Generator arbeitenden Motors in einem
elektrischen Widerstand entzogen.
Während der ganzen Antriebs- und/oder Bremsphase muß
der Ein-Taster F32 über den Fingerdruck betätigt bleiben.
Damit wird erreicht, daß allein durch Loslassen dieses
Tasters, z. B. in einer kritischen Situation bei einem
Treppengang, der Hilfsantrieb zum Stehen kommt und
blockiert wird. Dadurch daß der Kraftschluß der
Reibräder mit den Reifenflanken des Hinterrades weiter
besteht, wird auch das Hinterrad blockiert und das
Fahrrad kann sich praktisch nicht mit Hilfe der
Schwerkraft selbsttätig in Bewegung setzen. Jetzt zeigt
sich, wie wichtig ein sicherer Kraftschluß ist, der bei
einem einseitigen Anriff auf einen Reifen durch 1 Reibrad
wegen der begrenzten Seitensteifigkeit eines
konventionellen Speichenrades nicht ausreichend sicher
erreicht wird. Auch würde der Kraftschluß bei einem
Reibradandruck auf die Reifendecke wegen der durch
Abnutzung und/oder Verschmutzung sich einstellenden
Beeinträchtigung nicht sicher sein.
Die zur Blockierung des erfindungsgemäßen Hilfsantriebs
erforderliche Blockiereinrichtung F37 stellt prinzipiell
eine Bremsscheibe mit Bremsbacken dar, die außerhalb der
Antriebs- und Bremsphase durch Federkraft die Scheibe
festhalten - blockieren. Erst mit Betätigung des Ein-
Tasters F32, zu Beginn eines Treppengangs, erzeugt der
Tastenstrom in der Blockiereinrichtung F37 eine
elektromagnetische Kraft, die der Federkraft
entgegenwirkt und es kommt zur Freigabe der Bremsscheibe
F37. Um eine unnötige Belastung des Motors F35 und auch
einen uneffektiven Energieverbrauch zu vermeiden, wird
mit dem Ein-Taster F32 gleichzeitig der Motor F35
elektrisch über die Geschwindigkeitsregelung F31 und
mechanisch über die Blockiereinrichtung F37 ein- bzw.
ausgeschaltet.
Erfindungsgemäß wird eine von dem Hilfsantrieb auf das
Fahrrad ausgehende Blockierung von dem Motor des
ausgeschalteten Hilfsantriebs noch dadurch unterstützt,
daß der dann als Generator mit einem niederohmigen
elektrischen Ausgang geschaltete Motor noch bei kleiner
Drehzahl eine hohe Bremswirkung hat.
Die Umschaltung zum Generator und auf den genannten
Ausgang erfolgt über die Geschwindigkeitsregelung F31,
wenn diese beim Loslassen des Ein-Tasters F32
ausgeschaltet wird.
Claims (12)
1. Hilfsantrieb mit elektrischem Motor, Akku,
Schalteinrichtung und Reibrad-Kraftübertragung für
Fahrräder,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hilfsantrieb für die Bewegung eines auf Treppen oder Rampen aufwärts oder abwärts Person-geführten Fahrrades eine Steuerung oder Regelung zur Angleichung der Bewegungsgeschwindigkeit des Fahrrades an die Schrittgeschwindigkeit hat,
daß dieser Hilfsantrieb nur für die Leistungs anforderungen und den Energiebedarf für die Bewegungsarbeit auf Treppen/Rampen ausgelegt ist,
daß zu einem Hilfsantrieb zur Herstellung des Kraftschlusses mit dem Hinterrad 2 Reibräder gehören, wovon je 1 Reibrad auf eine Reifen- oder Felgenflanke mit gleicher Normalkraft angedrückt wird und mindestens 1 Reibrad motorisch angetrieben wird,
daß bei der Betätigung des Ein-Tasters der Hilfsantrieb anläuft
und daß beim Loslassen des Ein-Tasters der Motor elektrisch abgeschaltet, zum Generator mit geschlossenem Ausgang umgeschaltet und mechanisch blockiert wird.
daß der Hilfsantrieb für die Bewegung eines auf Treppen oder Rampen aufwärts oder abwärts Person-geführten Fahrrades eine Steuerung oder Regelung zur Angleichung der Bewegungsgeschwindigkeit des Fahrrades an die Schrittgeschwindigkeit hat,
daß dieser Hilfsantrieb nur für die Leistungs anforderungen und den Energiebedarf für die Bewegungsarbeit auf Treppen/Rampen ausgelegt ist,
daß zu einem Hilfsantrieb zur Herstellung des Kraftschlusses mit dem Hinterrad 2 Reibräder gehören, wovon je 1 Reibrad auf eine Reifen- oder Felgenflanke mit gleicher Normalkraft angedrückt wird und mindestens 1 Reibrad motorisch angetrieben wird,
daß bei der Betätigung des Ein-Tasters der Hilfsantrieb anläuft
und daß beim Loslassen des Ein-Tasters der Motor elektrisch abgeschaltet, zum Generator mit geschlossenem Ausgang umgeschaltet und mechanisch blockiert wird.
2. Hilfsantrieb nach dem Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß deren Funktionseinheiten, Bedienelemente und eine Anschlußbuchse zur alternativen externen Anschaltung elektrischer Bedienelemente in einer einzigen Baueinheit zusammengefaßt sind,
daß diese Baueinheit über ein Dreh- oder Schiebelager am Rahmen befestigt ist
und daß der durch schwenkende oder schiebende Annäherung der Baueinheit an das Hinterrad sich ergebende Kraftschluß mit 2 Reibrädern durch Einrasterung der Baueinheit in der Halterung des Lagers gesichert wird.
daß deren Funktionseinheiten, Bedienelemente und eine Anschlußbuchse zur alternativen externen Anschaltung elektrischer Bedienelemente in einer einzigen Baueinheit zusammengefaßt sind,
daß diese Baueinheit über ein Dreh- oder Schiebelager am Rahmen befestigt ist
und daß der durch schwenkende oder schiebende Annäherung der Baueinheit an das Hinterrad sich ergebende Kraftschluß mit 2 Reibrädern durch Einrasterung der Baueinheit in der Halterung des Lagers gesichert wird.
3. Hilfsantrieb nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Hilfsantrieb alternativ nur ein auf einen Reifen
oder eine Felge wirkendes Reibrad hat.
4. Hilfsantrieb nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Kraftschluß durch schwenkende oder schiebende
Rückführung der Baueinheit in eine rastende Ruhestellung
aufgehoben ist.
5. Hilfsantrieb nach den Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Dosierung der dem Hilfsantrieb bei einer
Aufwärtsbewegung des geführten Fahrrads zuzuführenden
elektrischen Energie entweder durch einen manuell
veränderbaren elektrischen Antriebssteller einer dem
elektrischen Motor vorgeschalteten Steuerung erfolgt oder
die Dosierung sich bei einer dem elektrischen Motor
vorgeschalteten Geschwindigkeitsregelung mit einem die
Sollgeschwindigkeit vorgebbaren Steller selbsttätig
ergibt.
6. Hilfsantrieb nach den Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bei einer Abwärtsbewegung des geführten Fahrrades vom Hilfsantrieb aufzubringende Bremsenergie durch Abgabe elektrischer Energie des auf Generatorbetrieb umgeschalteten Motors erzeugt wird
und daß die Motor-Umschaltung und Dosierung der Bremsenergie bei Einsatz einer Steuerung durch Betätigung eines zugehörigen elektrischen Bremsstellers erfolgt und bei Einsatz einer Geschwindigkeitsregelung die Dosierung durch die Vorgabe des Geschwindigkeitsstellers und die Umschaltung selbsttätig erfolgt.
daß die bei einer Abwärtsbewegung des geführten Fahrrades vom Hilfsantrieb aufzubringende Bremsenergie durch Abgabe elektrischer Energie des auf Generatorbetrieb umgeschalteten Motors erzeugt wird
und daß die Motor-Umschaltung und Dosierung der Bremsenergie bei Einsatz einer Steuerung durch Betätigung eines zugehörigen elektrischen Bremsstellers erfolgt und bei Einsatz einer Geschwindigkeitsregelung die Dosierung durch die Vorgabe des Geschwindigkeitsstellers und die Umschaltung selbsttätig erfolgt.
7. Hilfsantrieb nach den Ansprüchen 1, 2 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bei einer Bremsung von dem als Generator
arbeitenden Motor abgebende elektrische Energie dem Akku
zur Aufladung zugeführt wird.
8. Hilfsantrieb nach dem Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Blockiereinrichtung an der Motor- oder einer
Getriebewelle wirkt.
9. Hilfsantrieb nach den Ansprüchen 1, 2, 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein oder mehrere extern geschaltete elektrische Bedienelemente in einer einzigen Bedieneinheit mit einem Steckerkabel zusammengefaßt sind
und daß die Betätigung einer oder mehrerer Bedienelemente in der Bedieneinheit nur über ein manuell zu drehendes, schiebendes oder drückendes Teil erfolgt.
daß ein oder mehrere extern geschaltete elektrische Bedienelemente in einer einzigen Bedieneinheit mit einem Steckerkabel zusammengefaßt sind
und daß die Betätigung einer oder mehrerer Bedienelemente in der Bedieneinheit nur über ein manuell zu drehendes, schiebendes oder drückendes Teil erfolgt.
10. Hilfsantrieb nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Baueinheit zum Abschalten und Verschließen des
Akkus in der Baueinheit und zum Sperren der Schwenk- oder
Schiebebewegung der Baueinheit ein Schloß hat.
11. Hilfsantrieb nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Baueinheit mit ihrer Lagerhalterung alternativ
mit einer manuell betätigbaren Schnellverriegelung am
Fahrrad befestigt bzw. von diesem gelöst werden kann.
12. Hilfsantrieb nach den Ansprüchen 1, 2 und 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrische Energie des Akkus mit Hilfe einer
abschaltbaren Steckbuchse auch anderen Stromverbrauchern
zur Verfügung gestellt werden kann.
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