DE19800042A1 - Motorisch angetriebenes Handaggregat - Google Patents
Motorisch angetriebenes HandaggregatInfo
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- B24B23/04—Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor with oscillating grinding tools; Accessories therefor
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Description
Die Erfindung geht aus von einem motorisch angetriebenen
Handaggregat nach der Gattung des Anspruchs 1.
Es ist ein motorisch angetriebenes Handaggregat dieser Art
bekannt (DE-93 20 393 U1), bei dem am Werkzeugträger unmittel
bar oder mittelbar einstückige elastisch verformbare Zwischen
glieder vorgesehen sind, die den Werkzeugträger gegen
Verlieren und gegen Drehmitnahme sichern. Diese Zwischen
glieder sind als vorderes und hinteres Schwingelement
gestaltet, von denen das vordere vier und das hintere drei
Einzel-Schwingsäulen aufweist, die jeweils über ein
oberes Querblatt einstückig verbunden sind. Dadurch haben
die Zwischenglieder jeweils etwa T-Profil. Die Einzel-Schwingsäulen
bilden etwa stabförmige Federelemente, die
mit in Stabrichtung gerichteten Druckkräften und quer
dazu gerichteten Querkräften belastet sind. Die Zwischen
glieder fixieren den schwingend angetriebenen Werkzeug
träger am Gehäuse, so daß der Werkzeugträger bei Antrieb
über einen Exzenter eine orbitale Bewegung ausführen kann.
Die einstückige Ausbildung der Zwischenglieder hat den Nach
teil, daß man bei der Gestaltung des Handaggregats dadurch
eingeschränkt ist, sei es hinsichtlich der räumlichen
Plazierung der Zwischenglieder, hinsichtlich der Gestaltung
des Werkzeugträgers, hinsichtlich der Gestalt des Gehäuses
oder dgl. Ferner führt dies zu einer Einschränkung der
Gestaltungsmöglichkeiten der Zwischenglieder. Von Nachteil
ist ferner, daß bei Beschädigung der Zwischenglieder der diese
einstückig tragende Werkzeugträger bzw. ein damit verbun
denes Teil ausgewechselt werden muß. Durch die
elastische Verformbarkeit der Zwischenglieder wirken diese
als Schwingfedern. Aufgrund der Stabform der einzelnen Feder
elemente sind diese in der Lage, Druckkräfte und gleich
zeitig Querkräfte aufzunehmen und den lediglich dadurch am
Gehäuse befestigten Werkzeugträger in Stablängsrichtung der
Federelemente auf einem vorgegebenen Abstand zu halten.
Bei anderen motorisch angetriebenen Handaggregaten sind zur
Fixierung des Werkzeugträgers am Gehäuse elastisch verform
bare Zwischenglieder in Gestalt etwa säulenförmiger Zylinder
teile aus elastisch verformbarem Material bekannt
(DE 38 05 926 A1). Bekannt ist es ferner, diese Zwischen
glieder als Gummistützen und dabei etwa im Bereich der
Längenmitte tailliert auszubilden (DE 40 38 634 A1) oder
diese elastischen Glieder endseitig mit Querversatz auf
zunehmen, so daß sich ein zumindest schwacher S-Verlauf
ergibt (EP 404 133 A2). Meist sind die elastischen Zwischen
glieder mit ihren Enden in napfförmigen Aufnahmen des
Werkzeugträgers einerseits und des Gehäuses andererseits
formschlüssig aufgenommen, wobei die Zwischenglieder z. B.
bei Beschädigung ausgetauscht werden können. Aufgrund der
Gestaltung aus elastisch verformbarem Material besitzen so
gestaltete Zwischenglieder dämpfende Eigenschaften, wodurch
Vibrationen gedämpft werden und ein sonst unruhiger Lauf
des Handaggregats durch diese Dämpfung verbessert wird.
Nachteilig ist bei derartigen Zwischengliedern aus
elastisch verformbarem Material jedoch, daß aufgrund der
Verformungsarbeit diese Zwischenglieder relativ stark ver
formt und beansprucht werden. Nachteilig ist ferner, daß
derartige elastisch verformbare Zwischenglieder keine
genaue geometrische Fixierung des Werkzeugträgers zulassen
und deswegen eine aufwendigere Lagerung und Montage der
Antriebswelle mit erhöhten Kosten notwendig ist. Außerdem
führen elastisch verformbare Zwischenglieder durch die
Verformungsarbeit zu Leistungsverlusten, die durch größere
Motorleistung kompensiert werden müssen.
Das erfindungsgemäße motorisch angetriebene Handaggregat
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber folgende
Vorteile. Das mindestens eine Zwischenglied stellt ein
eigenständiges, auswechselbares Element dar. Dadurch wird
die Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung des
Werkzeugträgers und/oder des Gehäuses und ferner auch hin
sichtlich der Gestaltung des Zwischengliedes selbst ge
steigert. Bei der Plazierung mehrerer Zwischenglieder
lassen sich beim Handaggregat die dafür günstigen Stellen
leichter und besser auswählen. Das Federelement ist in der
Lage, sowohl Druckbeanspruchungen als auch Zugbean
spruchungen sowie Biege- und Torsionsbeanspruchungen
standzuhalten und entsprechende Kräfte aufzunehmen, so
daß das mindestens eine Zwischenglied gemäß der Erfindung
den Werkzeugträger axial sehr genau führen und positionieren
kann und sich bei gleichzeitig sehr leichter Bauweise
durch eine optimierte Knicksteifigkeit auszeichnet. Auf
grund der am Werkzeugträger und am Gehäuse bei der Be
festigung des mindestens einen Zwischengliedes angreifenden,
quer verlaufenden Sockelteile erfolgt eine gute Abstützung
des mindestens einen Federelements. Das mindestens eine
Zwischenglied ist einfach und kostengünstig sowie bei den
verschiedensten motorisch angetriebenen Handaggregaten
einsetzbar, z. B. bei Schwingschleifern oder sonstigen
Handschleifgeräten.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben
sich aus den Unteransprüchen. Durch das mindestens
eine Dämpfungsteil entsprechend Anspruch 6 ergibt sich
für das mindestens eine Zwischenglied eine Kombination
eines sehr starren axialen Federelements mit einem
Dämpfungselement, das Querkräfte und Torsionskräfte
aufnehmen kann und gleichzeitig eine dämpfende Funktion
hat. Diese zusätzliche Dämpfung sorgt dafür, daß das
Handaggregat einen sehr ruhigen Lauf hat. Außerdem ist im
Vergleich zu bekannten Lösungen keine nennenswerte Motor
leistung zur Deckung von Leistungsverlusten durch Ver
formungsarbeit notwendig, ebenso wenig eine sonst er
forderliche Lagerüberdimensionierung hinsichtlich der
Antriebswelle.
Vorteilhaft kann es sein, wenn beide Sockelteile jeweils
einander gleich sind. Die Bohrungen oder Verschraubungsdome
können etwa auf der Längenmitte der Sockelteile vorgesehen
sein und in vorteilhafter Weise Gewindebuchsen, z. B. aus
Metall, enthalten. Die beiden Sockelteile können als
zueinander etwa parallel verlaufende, über zwei oder mehrere
Federelemente miteinander verbundene Flachteile ausgebildet
sein. Von Vorteil kann es sein, wenn das mindestens eine
Zwischenglied zwei oder mehrere in Abstand voneinander und
zueinander etwa parallel verlaufende Federelemente aufweist.
Vorteilhaft kann es ferner sein, wenn das Mittelteil an den
Sockelteilen befestigt ist, z. B. verschraubt ist oder daran
angespritzt oder angeschäumt ist. Das Mittelteil kann sich
etwa in Verlängerung der Bohrungen oder Verschraubungsdome
der Sockelteile erstrecken. In vorteilhafter Weise ist das
Dämpfungsteil durch Ausschäumung und/oder Umschäumung zumin
dest der Federelemente gebildet. Von Vorteil kann es ferner
sein, wenn das Dämpfungsteil aus Gummi, Schaumstoff, einem
Elastomer od. dgl. gebildet ist. Es können zumindest vier
gleichgestaltete Zwischenglieder in Viereckanordnung vorgesehen
sein. Von Vorteil kann es ferner sein, wenn die einzelnen
Zwischenglieder mit ihrem Sockelteil in bezug auf eine
Längslinie des Werkzeugträgers unter dem Winkel verlaufen,
der zwischen 0 und 90°, vorzugsweise zwischen 15° und 45°,
liegt. Die einzelnen Zwischenglieder können entlang einem
Kreis in Abständen aufeinanderfolgen, dessen Mitte z. B. mit
der Achsmitte des Handaggregats zusammenfällt. Von Vorteil
kann es ferner sein, wenn mehrere gleichgestaltete Zwischen
glieder in Form mindestens eines Kreisringes oder reihen
förmig in mindestens einer Linearanordnung zusammengefaßt
sind.
In der nachfolgenden Beschreibung sind anhand der zuge
hörigen Zeichnung Ausführungsbeispiele der Erfindung näher
erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische perspektivische Ansicht
eines motorisch angetriebenen Handwerk
zeuges,
Fig. 2 eine schematische Ansicht des Werkzeug
trägers des Handwerkzeuges mit vier
elastisch verformbaren Zwischengliedern,
Fig. 3 eine schematische perspektivische
Ansicht eines Zwischengliedes gemäß
einem ersten Ausführungsbeispiel,
Fig. 4 einen vergrößerten Längsschnitt des
Zwischengliedes in Fig. 3,
Fig. 5 einen schematischen Schnitt entlang der
Linie V-V in Fig. 4,
Fig. 6 eine schematische perspektivische An
sicht eines Zwischengliedes gemäß
einem zweiten Ausführungsbeispiel,
Fig. 7 eine schematische perspektivische
Ansicht eines Zwischengliedes gemäß
einem dritten Ausführungsbeispiel und
vor der endgültigen Fertigstellung,
Fig. 8 eine schematische, perspektivische
Ansicht des Zwischengliedes in Fig. 7
nach dessen Fertigstellung.
Fig. 1 zeigt schematisch ein elektrisches Handwerkzeug 1,
das insbesondere als Schwingschleifer ausgebildet ist und
ein Gehäuse 2 aufweist, in dem in üblicher Weise ein nicht
weiter gezeigter Motor zum Antrieb eines plattenförmigen
Werkzeugträgers 10 enthalten ist. Am Werkzeugträger 10
ist ein Schleifblatt 3 befestigbar. Das Gehäuse 2 weist
einen etwa kastenförmigen Gehäuseteil 4 und darüber den
übrigen Teil 5 des Gehäuses 2 auf. Der etwa kastenförmige
Gehäuseteil 4 ist oberhalb des Werkzeugträgers 10 diesem
benachbart angeordnet, wobei er in üblicher Weise ein
nicht weiter gezeigtes, im Inneren befindliches Lüfterrad
des Motors umgibt und einen inneren Hohlraum enthält,
in dem beim Umlauf des Lüfterrades die der Staubabsaugung
bzw. Kühlung des Getriebe- und Motorbereichs dienende
Luft in Richtung zu einer Staubabsaugstelle bewegt wird,
die beim gezeigten Ausführungsbeispiel mit einem Staubabführ
stutzen 6 versehen ist. Am Staubabführstutzen 6 ist
ein Staubbehälter 7, z. B. in Form eines Beutels und/oder
einer Tüte, lösbar befestigbar.
In Fig. 2 ist von dem motorisch angetriebenen Handwerkzeug 1,
insbesondere Schwingschleifer, dessen plattenförmiger Werk
zeugträger 10 gezeigt, der mittels des Motors im Gehäuse 2
über eine nicht gezeigte Welle und einen im Werkzeugträger
10 gelagerten, nicht gezeigten Exzenter angetrieben und
dadurch orbital bewegt wird. Am Werkzeugträger 10 ist
unterseitig eine Schleifplatte 8 vorgesehen. Der Werkzeug
träger 10 ist in bezug auf das feststehende Gehäuse 2 des
Handwerkzeugs 1 mittels Zwischengliedern 11 bis 14 fixiert,
und zwar bezüglich eines rechtwinklig zur Ebene des
Werkzeugträgers 10 verlaufenden Abstandes als auch quer
dazu, und somit an einer Rotation gehindert. Jedes Zwischen
glied 11 bis 14 ist elastisch verformbar und greift einer
seits am Gehäuse 2 und andererseits am Werkzeugträger 10 an.
Beim Beispiel in Fig. 2 sind zumindest vier Zwischenglieder
11 bis 14 in Viereckanordnung vorgesehen, die jeweils
gleich gestaltet sind, wobei die einzelnen Zwischenglieder
11 bis 14 mit einem sichtbaren Sockelteil 15 bis 18 in
bezug auf eine Längskante des Werkzeugträgers 10 jeweils
unter einem Winkel α verlaufen, d. h. zur
Längsmittelachse 19 hin schräg angestellt sind.
Der jeweilige Winkel α beträgt beim gezeigten Ausfüh
rungsbeispiel etwa 15°. Er kann generell zwischen 0° und 90°,
vorzugsweise zwischen 15° und 45°, liegen. Die einzelnen
Zwischenglieder 11 bis 14 sind alle gleich ausgebildet und
gegeneinander austauschbar. Einzelheiten dieser Zwischen
glieder 11 bis 14 sind anhand von Fig. 3 bis 5 für ein
erstes Ausführungsbeispiel dieser näher erläutert, und
zwar am Beispiel des Zwischengliedes 11.
Das Zwischenglied 11 kann mindestens ein etwa stabförmiges
Federelement aufweisen, wobei es beim gezeigten Ausführungs
beispiel in Fig. 3 bis 5 sechs derartige etwa stabförmige
Federelemente 20 bis 25 aufweist, die in Abstand voneinander
und zueinander etwa parallel verlaufen und die, wie insbe
sondere Fig. 5 erkennen läßt, entlang einer Reihe aufein
anderfolgen. Das Zwischenglied 11 weist an beiden einander
gegenüberliegenden Enden der einzelnen Federelemente 20 bis
25 einen zu diesen quer verlaufenden Sockelteil 15 und
26 auf. Die beiden Sockelteile 15 und 26 sind mit den
diese miteinander verbindenden Federelementen 20 bis 25
einstückig, wobei dieses einstückige Bauteil als Kunststoff
teil ausgebildet ist. Die einzelnen Federelemente 20 bis 25
weisen einen kreisförmigen Querschnitt auf. Sie bilden
axial sehr starre Federn, vorzugsweise mit festigkeits
optimierter Kontur. Die beidendigen Sockelteile 15 und 26
sind zur lösbaren Befestigung des Zwischengliedes 11 am
Werkzeugträger 10 einerseits und am Gehäuse 2
des Handwerkzeugs andererseits ausgebildet, an
denen sie mit ihrer jeweiligen Stirnfläche anliegen können.
Die Sockelteile 15 und 26 in Fig. 3 bis 5 weisen jeweils
eine Bohrung 27 bzw. 28 zum Eingreifen nicht weiter ge
zeigter Befestigungsschrauben auf. Bei einem anderen, nicht
gezeigten Ausführungsbeispiel können in den Bohrungen 27
und 28 Gewindebuchsen, z. B. aus Metall, enthalten sein,
die beispielsweise nachträglich eingepreßt werden. Die
Bohrungen 27 und 28 sind etwa auf der Längenmitte des je
weiligen Sockelteils 15, 26 vorgesehen. Die Sockelteile
15, 26 sind einander gleich und als zueinander etwa
parallel verlaufende, über die Federelemente 20 bis 25
miteinander verbundene Flachteile ausgebildet, wie insbe
sondere der in Fig. 3 sichtbare Konturverlauf der Sockel
teile 25, 26 erkennen läßt.
Beim Zwischenglied 11 und den anderen Zwischengliedern 12
bis 14 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in Fig. 2 bis 5
ist außen und innen zwischen den einzelnen Federelementen
20 bis 25 ein vorzugsweise einstückiges Dämpfungsteil 29
vorgesehen, das sich in Richtung der Federelemente 20 bis
25 gesehen an den beiden Sockelteilen 15 und 26 abstützt
und sich vom einen Sockelteil 15 bis zum anderen Sockelteil
26 erstreckt. Das Dämpfungsteil 29 füllt die zwischen den
einzelnen Federelementen 20 bis 25 vorhandenen Bereiche
aus und bildet im Bereich zwischen den Sockelteilen 15 und
26 eine äußere Umkleidung. Dabei kann dieses Dämpfungsteil
29 ein- oder mehrteilig sein und formschlüssig und ohne
feste Verbindung zwischen den Federelementen 20 bis 25
und/oder den Sockelteilen 15, 26 angeordnet sein oder es
ist statt dessen fest mit den Sockelteilen 15, 26 und den
Federelementen 20 bis 25 verbunden, z. B. durch Haftwirkung,
Kleben od. dgl.. Von besonderem Vorteil ist es, wenn das
Dämpfungsteil 29 durch Ausschäumung und/oder Umschäumung
zumindest der Federelemente 20 bis 25 gebildet ist und aus
Gummi, Schaumstoff, einem Elastomer od. dgl. besteht. Wie
sich aus dem Schnitt in Fig. 4 ergibt, sind die Bohrungen
27 und 28 in Verschraubungsdomen 30, 31 vorgesehen, die
einstückiger Bestandteil des Sockelteils 15 bzw. 26 sind
und sich im Bereich der Längsmitte des Sockelteils 15, 26
befinden und von dort sich etwa parallel zwischen den
Federelementen 22 und 23 erstrecken und dabei mit Abstand
voneinander unter Belassung eines Zwischenraumes 32 enden,
der vom Material des Dämpfungsteils 29 ausgefüllt ist. Das
Zwischenglied 11 in der beschriebenen Ausführungsform gemäß
Fig. 3 bis 5 stellt eine umschäumte Schwingfeder mit
integrierter Dämpfung dar, bei der die Sockelteile 15, 26
mit den Verschraubungsdomen 30, 31 und den Federelementen 20
bis 25 ein einstückiges Kunststoffinsert bilden, das vom
Material des Dämpfungsteiles 29 umschäumt ist, von dem
auch der zwischen den Federelementen 20 bis 25 vorhandene
Bereich ausgefüllt ist, wobei das Dämpfungsteil 29 mit dem
Kunststoffinsert entweder fest verbunden ist oder allein
durch Formschluß aber ohne feste Verbindung in Verbindung
steht. Dieses Zwischenglied 11 stellt somit eine Kombination
von sehr starren axialen Federn als Elemente des Kunststoff
inserts mit einem Dämpfungsteil 29 dar. Dieses Zwischenglied
11 kann die Querkräfte und Torsionskräfte aufnehmen und
hat gleichzeitig eine dämpfende Funktion, so daß sich da
durch ein Feder-Dämpfungselement ergibt. Das Federelement
wird sowohl auf Druck als auch auf Zug, Biegung und Torsion
beansprucht. Es macht es möglich, den Werkzeugträger 10
axial sehr genau zu führen und zu positionieren. Es zeichnet
sich durch eine optimierte Knicksteifigkeit bei gleichzeitig
sehr leichter Bauweise aus. Aufgrund des Dämpfungsteiles 29
ergibt sich für das Handwerkzeug 1 ein sehr ruhiger Lauf.
Etwaige Leistungsverluste aufgrund der Verformungsarbeit sind
nicht zu verzeichnen, so daß keine nennenswerte zusätzliche
Motorleistung erforderlich ist.
Bei dem in Fig. 6 gezeigten Ausführungsbeispiel sind für
die Teile, die dem ersten Ausführungsbeispiel entsprechen,
um 100 größere Bezugszeichen verwendet, so daß dadurch zur
Vermeidung von Wiederholungen auf die vorstehende Beschreibung
Bezug genommen ist.
Das Zwischenglied 111 in Fig. 6 weist zwei Sockelteile 115
und 126 und zwischen diesen zwei zueinander etwa parallel
verlaufende, jeweils außen befindliche Federelemente 120 und
125 auf, die mit den Sockelteilen 115, 126 ein einstückiges
Kunststoffgebilde bilden. Die Sockelteile 115, 126 enthalten
Bohrungen, von denen nur die Bohrung 127 im Sockelteil 115
sichtbar ist, wobei die Bohrungen in Verschraubungsdomen
enthalten sein können oder derartige Verschraubungsdome
entfallen. Zwischen den beiden Sockelteilen 115, 126 er
streckt sich im Inneren und mit Abstand zwischen den beiden
Federelementen 120, 125 ein Dämpfungsteil 129, das hieraus
einem eigenständigen Mittelteil 133 gebildet ist, das sich
vom einen Sockelteil 115 bis zum anderen Sockelteil 126
erstreckt und an diesen beiden abstützt. Das Mittelteil 133
ist zwischen den Sockelteilen 115, 126 eingelegt und verläuft
mit Querabstand von den Federelementen 120, 125. Im Bereich
der Längenmitte ist das Mittelteil 133 zumindest gering
fügig tailliert. Es ist an den Sockelteilen 115, 126 be
festigt, z. B. verschraubt oder statt dessen daran ange
spritzt oder angeschäumt oder in sonstiger Weise befestigt.
Wie man sieht, erstreckt sich das Mittelteil 133 etwa in
Verlängerung der Bohrung 127. Das als Dämpfungsteil 129
gestaltete Mittelteil 133 besteht aus Gummi, Schaumstoff,
einem Elastomer od.dergl.
Das in Fig. 7 gezeigte dritte Ausführungsbeispiel zeigt -
z. B. in diesem Stadium oder auch als fertiges Bauelement -
ein Zwischenglied 211 ohne Dämpfungsteil, das lediglich
aus beidendigen Sockelteilen 215, 226 und sich dazwischen
erstreckenden, damit einstückigen insgesamt acht Feder
elementen 220 bis 225, 234, 235 besteht, die zueinander im
wesentlichen parallel verlaufen. Soll dieses Zwischenglied
211 in Fig. 7 mit einer integrierten Dämpfung versehen
werden, so wird es durch Ausschäumung und Umschäumung der
Federelemente 220 bis 225, 234, 235 mit entsprechendem
Material mit einem Dämpfungsteil 229 entsprechend dem
ersten Ausführungsbeispiel versehen, wie dies als fertiges
Bauteil in Fig. 8 dargestellt ist.
Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel
besteht das jeweilige Zwischenglied z. B. aus einem elastischen
Puffer aus Gummi, Schaumstoff, Elastomer od.dergl. ohne
Federelement oder z. B. aus einem Bauteil entsprechend Fig. 7
z. B. mit lediglich insgesamt sechs Federelementen, wobei
der mittlere Zwischenraum zwischen den inneren benachbarten
Federelementen frei bleibt, so daß sich in diesen Zwischen
raum an den beidendigen Sockelteilen befindliche Verschrau
bungsdome hineinerstrecken können. Bei einem anderen,
nicht gezeigten Ausführungsbeispiel verlaufen die einzelnen
Federelemente, die in Fig. 4 und 5 als Federelemente 20 bis
25 dargestellt sind, nicht entlang einer Reihe, sondern sie
folgen statt dessen auf einem Kreis oder einem Vieleck,
z. B. Dreieck oder Viereck, od.dergl. aufeinander, wobei
dann auch die Sockelteile entsprechend angepaßt sind.
Bei einem anderen, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel
weicht die Anordnung der Zwischenglieder am Werkzeugträger
10 in Fig. 2 von dieser Viereckanordnung ab. So können
z. B. mehrere einzelne Zwischenglieder entlang einem Kreis
in Abständen aufeinanderfolgen, wobei die Mitte des Kreises
z. B. mit der Achsmitte des Handwerkzeugs 1 zusammenfällt.
Auch können mehrere gleich gestaltete Zwischenglieder
in Form mindestens eines Kreisringes oder reihenförmig in
mindestens einer Linearanordnung zusammengefaßt sein.
Claims (10)
1. Motorisch angetriebenes Handaggregat, insbesondere
Schwingschleifer, das einen schwingend angetriebenen
Werkzeugträger (10) aufweist, der mittels mindestens
eines am Werkzeugträger (10) einerseits und am
Aggregatgehäuse andererseits angreifenden, elastisch
verformbaren Zwischengliedes (11 bis 14) fixiert
ist, das mindestens ein etwa stabförmiges Federelement
aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das mindestens
eine Zwischenglied (11 bis 14; 111; 211) an beiden
einander gegenüberliegenden Enden des mindestens
einen Federelements (20 bis 25; 120,125; 220 bis 225,
234, 235) jeweils einen dazu quer verlaufenden Sockel
teil (15, 26; 115, 126; 215, 226) aufweist, der mit dem
Federelement (20 bis 25; 120, 125; 220 bis 225, 234, 235)
einstückig ist und zur lösbaren Befestigung des
Zwischengliedes (11 bis 14; 111; 211) am Aggregat
gehäuse und am Werkzeugträger (10) ausgebildet ist.
2. Handaggregat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß das mindestens eine Federelement (20 bis 25; 120,
125; 220 bis 225, 234, 235) und dessen beidendige
Sockelteile (15, 26; 115, 126; 215, 226) aus einem ein
stückigen Kunststoffteil gebildet sind.
3. Handaggregat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Sockelteile (15, 26; 115, 126; 215, 226)
eine Bohrung (27, 28; 127; 227) und/oder einen Verschrau
bungsdom (30, 31) zum Eingreifen von Befestigungsschrau
ben aufweisen.
4. Handaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die mehreren Federelemente (20 bis
25; 120, 125; 220 bis 225, 234, 235) entlang einer Reihe
oder auf einem Kreis oder auf einem Vieleck, z. B. Drei
eck oder Viereck, od.dergl. aufeinanderfolgen.
5. Handaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine Federelement
(20 bis 25; 120, 125; 220 bis 225, 234, 235) einen kreisförmigen
Querschnitt aufweist.
6. Handaggregat nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß außen und/oder innen zwischen den
mehreren Federelementen (20 bis 25; 120, 125; 220 bis 225,
234, 235) mindestens ein Dämpfungsteil (29; 129; 229) vorge
sehen ist, das sich zumindest an beiden Sockelteilen (15,
26; 115, 126; 215, 226) abstützt.
7. Handaggregat nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß sich das Dämpfungsteil (29; 129; 229) vom einen Sockel
teil (15; 115; 215) zum anderen Sockelteil (26; 126; 226)
erstreckt.
8. Handaggregat nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Dämpfungsteil (29; 229) die zwischen
den mehreren Federelementen (20 bis 25; 220 bis 225,
234, 235) vorhandenen Bereiche ausfüllt.
9. Handaggregat nach einem der Ansprüche 6 bis 8 dadurch
gekennzeichnet, daß das Dämpfungsteil (29; 129; 229) form
schlüssig und ohne feste Verbindung zwischen den Feder
elementen (20 bis 25; 220 bis 225, 234, 235) und/oder den
Sockelteilen (15, 26; 115, 126; 215, 226) angeordnet ist.
10. Handaggregat nach einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß das Dämpfungsteil (129)
aus einem Mittelteil (133) gebildet ist, das zwischen
den Sockelteilen (115, 126) eingelegt ist und mit Quer
abstand von den Federelementen (120, 125) verläuft.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19800042A DE19800042A1 (de) | 1997-02-27 | 1998-01-02 | Motorisch angetriebenes Handaggregat |
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