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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Verarbeitung von Lacken in einem Arbeitsbereich. Insbesondere
betrifft die vorliegende Vorrichtung ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Trocknung von mittels Spritzpistolen aufgetragenen wasserlöslichen
Lacken in einem Arbeitsbereich.
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Im
Stand der Technik sind Verfahren und Vorrichtungen zur Verarbeitung
und insbesondere zur Trocknung von Lacken bekannt. Herkömmlicherweise
werden Lacke insbesondere in der Großserienfertigung in der Automobilindustrie
in voneinander getrennten Bereichen zunächst aufgetragen und dann getrocknet.
Das Auftragen erfolgt hierbei klassischerweise entweder mittels
eines Tauchbades, oder mit Spritzpistolen (Spritzrobotern). In einem
nachfolgenden Schritt werden dann die lackierten Teile in separat
vorgesehenen Trocknungskammern unter Verwendung von Heißluft bei
Temperaturen von ca. 80 °C
getrocknet. Dieser Trocknungschritt hat erhebliche Energiekosten
zur Folge, die einen großen
Anteil an den Gesamtkosten der Lackierung haben.
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Traditionell
werden in der lackverarbeitenden Industrie lösungsmittelhaltige Lacke verwendet,
da diese einfach und kostengünstig
zu verarbeiten sind. Allerdings führen diese lösungsmittelhaltigen
Lacke zu nicht unerheblichen Belastungen der Umwelt, da das Lösungsmittel
beim Trocknungsvorgang in die Atmosphäre austritt. Zwar wäre es technisch
möglich,
die Lösungsmittel mit
geeigneten Filtern herauszufiltern, jedoch führt dies zu einer ungewollten
Erhöhung
der Lackierkosten, da derartige Filter technisch aufwendig sind.
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Aus ökologischen
Gründen
wurde daher bereits die Verwendung von wasserlöslichen Lacken vorgeschlagen,
die unter ökologischen
Gesichtspunkten den lösungsmittelhaltigen
Lacken vorzuziehen sind. Allerdings sind wasserlösliche Lacke im Vergleich zu
lösungsmittelhaltigen
Lacken aus wirtschaftlichen Gründen derzeit
nicht besonders attraktiv, da die Trocknungszeiten in den traditionellen
Heißluftkabinen
zu lang sind, was erneut die Kosten in die Höhe treibt. Aus diesen Gründen wurden
die ökologisch
an sich zu bevorzugenden wasserhaltigen Lacke von der Industrie
bislang nur unzureichend übernommen.
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Im
der deutschen Gebrauchsmusterschrift
G
91 09 134 ist eine Lackier- und Trocknungskabine für insbesondere
mit Wasserlack behandelte Fahrzeuge, Fahrzeugteile und dergleichen
bekannt, die eine Trockenluftgeneratoreinrichtung zum Trocknen und
Erwärmen
von Strömungsluft
aufweist. Damit soll der Trocknungsvorgang des Wasserlackes optimiert
werden.
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Der
vorliegenden Erfindung stellt sich somit das Problem, ein Verfahren
und eine Vorrichtung bereitzustellen, mit der die bei der Lackverarbeitung
anfallenden Energiekosten im Vergleich zu vorbekannten Methoden
erheblich gesenkt werden können,
wobei gleichzeitig die Qualität
der Lackierung verbessert wird.
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Die
Lösung
dieses Problems folgt durch ein Verfahren zur Verarbeitung von Lacken
in einem Arbeitsbereich gemäß Patentanspruch
1, und durch eine entsprechende Vorrichtung gemäß Patentanspruch 13.
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Genauer
gesagt wird das obige Problem durch ein Verfahren, sowie eine dazu
geeignete Vorrichtung gelöst,
gemäß denen
ein mit Luft gefüllter,
abgeschlossener Arbeitsbereich (eine Lackierkabine) bereitgestellt wird,
die Luft in dem Arbeitsbereich auf eine relative Luftfeuchtigkeit
von weniger als 25% getrocknet wird und anschließend Lack auf eine zu lackierende
Oberfläche
aufgebracht wird.
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Dies
hat zur Folge, daß die
Luftfeuchtigkeit in dem Arbeitsbereich unter der der Umgebungsluft
liegt, wodurch dem aufzubringenden Lack bereits während des
Aufsprühvorgangs
das Wasser entzogen wird. Dies führt
zu einer signifikan ten Verkürzung
der Trocknungszeit, die es möglich
macht, auf eine Trocknung mit Heißluft gänzlich zu verzichten.
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Ein
weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens und der entsprechenden
Vorrichtung liegt darin, daß besonders
homogene Lackschichten erzeugt werden können, da die kontinuierliche
Trocknung der Luft im Arbeitsbereich nicht nur zu einem Wasserentzug
in dem Lack führt,
sondern insbesondere auch die zu lackierende Oberfläche trocknet,
d. h. wasserfrei macht. Dies führt
zu einer Erhöhung
der Homogenität
der Lackschicht beim Aufspritzvorgang, da sich die Farbpikmente
um so homogener auf der zu lackierenden Oberfläche anordnen, je trockener
diese ist.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erfolgt die Trocknung der Luft in dem
Arbeitsbereich mittels eines Adsorptions-Rotationsluftentfeuchters,
der eine mit dem Arbeitsbereich verbundene Adsorptionsleitung und
einen separaten Regenerationskreislauf aufweist. Der besondere Vorteil
dieses Trocknungssystems besteht darin, daß er kontinuierlich arbeitet
und sehr wartungsarm ist.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist die erfindungsgemäße Vorrichtung
zusätzlich
zu dem Trocknungssystem eine Umwälz- und/oder Vorkühlanordnung
auf, die die Luft in dem Arbeitsbereich umwälzt und kühlt. Die Kühlung der Luft führt zwar
zunächst
zu einer Erhöhung
der relativen Luftfeuchtigkeit, jedoch zu einer Absenkung des Taupunktes
der Luft. Dies erlaubt eine besonders effektive, nachfolgende Trocknung
der Luft auf die gewünschte
relative Feuchtigkeit.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen und
der Beschreibung der derzeit bevorzugten Ausführungsform. Die derzeit bevorzugte Ausführungsform
wird in folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnung erläutert, in
der zeigt:
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1 Schematisch
eine Lackverarbeitungsvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung;
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2 den
derzeit bevorzugten Adsorptions-Rotationstrockner, der bevorzugt
in dem Trocknungssystem gemäß der vorliegenden
Erfindung Verwendung findet; und
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3 eine
Vernon-Kurve, in der die wasserbedingte Korosionsgeschwindigkeit
für Stahl
dargestellt ist.
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Vorrichtung
zur Verarbeitung und insbesondere zur Trocknung von Lacken schematisch
dargestellt.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
umfaßt
einen Arbeitsbereich 10, der bevorzugterweise die Form einer
an sich bekannten Lackierkabine haben kann. Innerhalb des Arbeitsbereiches 10 befinden
sich neben den zu lackierenden Gegenständen (beispielsweise Kraftfahrzeugkarosserieteilen)
auch die üblichen
in der Lackierindustrie oder in Lackierkleinbetrieben verwendeten
Spritzvorrichtungen (Spritzpistolen), mit denen der Lack auf die
zu lackierenden Teile aufgebracht wird. Da diese Teile dem Fachmann
hinreichend bekannt sind, wird auf eine separate Darstellung verzichtet.
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Für die vorliegende
Erfindung ist von besonderer Bedeutung, daß der Arbeitsbereich 10 im
Hinblick auf die Umgebung isoliert ist, um einen Luftaustausch zwischen
der Luft 5 in dem Arbeitsbereich 10 und der Umgebungsluft
weitestgehend zu verhindern.
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Weiterhin
ist der 1 das schematisch dargestellte
erfindungsgemäße Trocknungssystem 20, 30 zu entnehmen.
Es umfaßt
in der in 1 dargestellten Ausführungsform
einen Adsorptionstrockner 20, und eine Umwälz- und
Vorkühlanordnung 30,
die im folgenden beschrieben werden.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung wird in der bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Trocknungssystemes
ein Adsorptionstrockner 20 verwendet, der über eine
Adsorptionsleitung 21 mit dem Arbeitsbereich 10 verbunden
ist. Der Adsorptionstrockner 20 verwendet einen kontinuierlich
arbeitenden Adsorptionsrotor 20' (vergl. 2), der
Frischluft ansaugt, diese trocknet und über die Adsorptionsleitung 21 in
den Arbeitsbereich 10 einführt. Weiterhin verfügt der Adsorptionstrockner 20 über einen
separaten Regenerationskreislauf 29, der – wie im
folgenden genauer beschrieben – den
Adsorptionsrotor 20' regeneriert.
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Der
erfindungsgemäße Adsorptionstrockner 20 wird
im folgenden unter Bezugnahme auf die 2 beschrieben.
Im wesentlichen besteht der Adsorptionstrockner 20 aus
einem Adsorptionsrotor 20',
der mit axial gerichteten Luftkanälen (nicht dargestellt) versehen
ist. Diese sorgen für
eine laminare Strömung
der Luft durch den Trockner bei einem geringen Druckabfall. Die
zu entfeuchtende Luft wird von einem Adsorptionsventilator 24 durch
den Adsorptionsrotor 20' über einen
Vorfilter 22 angesaugt. Zur Regeneration des Adsorptionsrotors 20' (d.h. zu seiner
Entfeuchtung) ist ein getrennt vorgesehener Regenerationsbereich
vorgesehen, der die im Rotor angelagerte Feuchtigkeit entfernt und
ins Freie abgibt. Die über
den Regenerationskreislauf 29 geführte Luft wird von einem Regenerationsventilator 30 durch
den Regenerationsabschnitt hindurch angesaugt, wobei sie zuvor von
einem Filter 26 gereinigt, und nachfolgend von einer Heizung 28 auf
die notwendige Prozesstemperatur erhöht wurde.
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Der
Adsorptionsrotor 20' besteht
im wesentlichen aus einem sich langsam drehenden Rotor aus einem Keramik-Verbundwerkstoff,
der dauerhaft mit entweder Silicagel oder Lithiumchlorid imprägniert ist.
Derzeit ist Silicagel als Adsorptionsmittel bevorzugt, da es physiologisch
unschädlich
und nicht wasserlöslich
ist, und dadurch weder ausgewaschen noch mit dem Luftstrom ausgetragen
werden kann. Durch die beschriebene Anordnung von Adsorptions- und
Regenerationsbereich ergibt sich eine kontinuierliche Arbeitsweise
des Adsorptionstrockners, da der Adsorptionsprozeß parallel
zum Regenerationsprozeß verläuft.
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Weiterhin
ist in der derzeit bevorzugten Ausführungsform eine Umwälz- und
Vorkühlanordnung 30 vorgesehen,
die über
einen Umwälz-
und Vorkühlkreislauf 32 mit
dem Arbeitsbereich 10 verbunden ist. Die Umwälz- und
Vorkühlanordnung 30 sorgt
zum einen für
einen Luftaustausch in dem Arbeitsbereich 10, und wahlweise
für eine
Vorkühlung.
Zusätzlich
kann die Umwälz-
und Vorkühlanordnung 30 auch über Filterelemente (nicht
dargestellt) verfügen,
die die Luft in dem Arbeitsbereich 10 filtern.
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Da
die Betriebsweise von Luftumwälz-
und Kühlsystemen
dem Fachmann hinreichend bekannt ist, wird auf eine detaillierte
Beschreibung von ihnen an dieser Stelle verzichtet.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Verarbeitung und insbesondere zur Trocknung von Lacken sowie
die entsprechende Vorrichtung haben gegenüber den bislang verwendeten
bekannten Methoden signifikante Vorteile, da sie zum einen die nachfolgende
Trocknung von wasserlöslichen
Lacken mit Heißluft
unnötig machen,
und zum anderen zu einer homogeneren Lackschicht auf der zu lackierenden
Oberfläche
führen.
Wie bereits zuvor erwähnt,
ordnen sich nämlich
die Lackpigmente auf der zu lackierenden Oberfläche umso homogener an, je trockener
die zu lackierende Oberfläche
ist.
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Bei
Lackiertemperaturen von ca. 20 °C
muß nämlich der
Taupunkt der auftreffenden Umgebungsluft wenigstens 15 °C betragen,
um eine effektive Verankerung der Pikmente am Untergrund zu erreichen.
Ist beabsichtigt, beispielsweise Stahl zu lackieren, ist zu berücksichtigen,
daß die
Trockenkugeltemperatur der Stahloberfläche immer kleiner ist als die
der an sie angrenzenden Umgebungsluft. Dadurch entsteht zwangsläufig ein
Kühleffekt,
der zu einer Aerosolabscheidung auf der Stahloberfläche führt, auch
wenn der sich ergebende Wasserfilm mit bloßem Auge nicht sichtbar ist.
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Dies
wird durch in 3 dargestellte Vernon-Kurve
erläutert,
die die Korrosionskurve von Stahl in Abhängigkeit der relativen Luftfeuchtigkeit
darstellt (als Maß für die Korrosionsanfälligkeit
ist auf der Ordinate die Gewichtszunahme dargestellt). Wie man dem
Diagramm entnehmen kann, steigt bei einer relativen Luftfeuchtigkeit
von mehr als 60% die Korrosionskurve steil an, während bei einer Luftfeuchtigkeit
von unter 30% keine Rostbildung mehr auftritt. Dies bedeutet, daß sich kein
Aerosolfilm auf dem Stahl niedergeschlagen hat.
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Führt man
demnach die Lackierung bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von
weniger als 60%, oder besser bei weniger als 30% durch, ermöglicht dies
eine sehr homogene Anordnung der Farbpigmente auf dem Stahl.
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Im
folgenden soll ein Beispiel der vorliegenden Erfindung erläutert werden.
Benutzt wird eine Lackierkabine 10, die erfindungsgemäß mit 20.000
m3/h oder 25.000 m3/h
Luft umgewälzt
wird. Der über
den Adsorptionstrockner 20 zugeführte getrocknete Frischluftanteil
soll dabei ca. 10% betragen.
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Demgemäß werden
also 2.000 m
3/h bzw. 2.500 m
3/h
Frischluft über
einen Adsorptionsluftentfeuchter (beispielsweise erhältlich über ARKU-Verfahrenstechnik
Gmbh, Olching, Deutschland) geführt
und auf einem niedrigen Taupunkt gebracht. Gleichzeitig sorgt die
Umwälz-
und Vorkühlanordnung
30 für eine Vorkühlung der Luft
in dem Arbeitsbereich
10. Betrachtet man beispielsweise
im Sommer vorherschende Bedingungen, ergibt sich folgendes:
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Wobei
T die Temperatur, r.F. die relative Luftfeuchtigkeit, W die Wasserbeladung,
und TP der Taupunkt ist.
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Vergleicht
man die für
die Trocknung sich ergebende Energiebilanz der klassischen Verfahren
(mit Heißlufttrocknung)
im Vergleich zu dem obigen erfindungsgemäßen Verfahren ergibt sich,
daß mit
obigen Parametern ca. 50% der Energiekosten eingespart werden können. Hierbei
ist zu beachten, daß der
Trocknungsprozeß um
so effektiver gestalten werden kann, je weniger Gesamtluftmenge
umgewälzt
wird (Verhältnis
der wasserhaltigen Umluft zum hochtrockenen Frischluftanteil). Daher
sollte die Erhöhung
des hochtrockenen Frischluftanteils zu einer weiteren Reduzierung
der notwendigen Energiekosten führen.
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Schließlich wird
darauf hingewiesen, daß die
oben beschriebene bevorzugte Ausführungsform lediglich beispielshaft
zu verstehen ist; andere Gestaltungen sind möglich, ohne den Erfindungsgedanken
zu verlassen. Beispielsweise sind in der Ausführungsform gemäß 1 die
erfindungsgemäßen Adsorptions trockner-,
Umwälz-
und Vorkühlanordnungen
außerhalb
des Arbeitsbereichs 10 angebracht. Dem Fachmann ist klar,
daß diese
selbstverständlich
auch innerhalb des Arbeitsbereiches angeordnet werden können.
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Weiterhin
ist in der bevorzugten Ausführungsform
der Adsorptionstrockner als separates Element (getrennt von der
Umwälz-
und Vorkühlanordnung)
vorgesehen. Selbstverständlich
kann man auch eine integrierte Vorrichtung vorsehen.
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Schließlich wird
darauf hingewiesen, daß das
erfindungsgemäße Verfahren
und die entsprechende Vorrichtung nicht nur für wasserhaltige Lacke anwendbar
ist, sondern auch für
lösungsmittelhaltige
Lacke. Wird das erfindungsgemäße Verfahren
und die entsprechende Vorrichtung für lösungsmittelhaltige Lacke verwendet,
führt dies
dazu, daß die
nach wie vor notwendige Trocknung durch Heißluft erheblich reduziert werden kann;
in diesem Fall wird das erfindungsgemäße Verfahren gleichsam als
Vortrocknungsverfahren verwendet.