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DE19756787A1 - Bahnförmige Membran zur Anordnung zwischen Räumen mit einer Luftfeuchte- und Luftdruckdifferenz - Google Patents

Bahnförmige Membran zur Anordnung zwischen Räumen mit einer Luftfeuchte- und Luftdruckdifferenz

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Publication number
DE19756787A1
DE19756787A1 DE1997156787 DE19756787A DE19756787A1 DE 19756787 A1 DE19756787 A1 DE 19756787A1 DE 1997156787 DE1997156787 DE 1997156787 DE 19756787 A DE19756787 A DE 19756787A DE 19756787 A1 DE19756787 A1 DE 19756787A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
membrane
strip
strips
carrier
sheet
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE1997156787
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz-Horst Boich
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Coronor Composites GmbH
Original Assignee
Coronor Composites GmbH
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Publication date
Application filed by Coronor Composites GmbH filed Critical Coronor Composites GmbH
Priority to DE1997156787 priority Critical patent/DE19756787A1/de
Priority to EP98123956A priority patent/EP0923982A3/de
Publication of DE19756787A1 publication Critical patent/DE19756787A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • E04D5/10Roof covering by making use of flexible material, e.g. supplied in roll form by making use of compounded or laminated materials, e.g. metal foils or plastic films coated with bitumen
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Description

Die Erfindung betrifft eine bahnförmige Membran zur Anordnung zwischen Räumen mit einer Luftfeuchte- und Luftdruckdiffe­ renz, mit einer wasserdampfdurchlässigen Außenseite aus was­ serdichtem Material und mit einer wasserdampf- und luftdurch­ lässigen Innenseite, wobei die Membran so ausgebildet ist, daß ein Durchdringen von Wasser durch die Außenseite zur In­ nenseite verhindert und ein Austreten von Feuchtigkeit durch die Innenseite zur Außenseite ermöglicht wird.
Derartige Membranen finden auf einer Vielzahl von Gebieten Anwendung, beispielsweise auf dem Bekleidungssektor, wo der­ artige Membranen ein Eindringen von Regenwasser durch die Be­ kleidungsstücke verhindern und ein Austritt von Körperfeuch­ te, insbesondere Schweiß, durch die Kleidungsstücke ermögli­ chen sollen. Ferner werden derartige Membranen zu ähnlichen Zwecken in Windeln, Damenbinden, hygienischen und medizini­ schen Tüchern sowie für Dachunterspannbahnen verwendet.
Derartige, beispielsweise aus der DE 44 37 521 A1, DE 34 25 794 A1, DE 19 45 686 A1 und DE 86 01 670 bekannte Dachunter­ spannbahnen bestehen dabei entweder aus einem behandelten Vliesmaterial oder aus einem Verbund von einer Kunststoffolie und einem Vlies. Um bei aus einem Vlies oder aus mehreren Vliesen bestehenden Dachunterspannbahnen oder anderen gat­ tungsgemäßen Membranen zu den gewünschten Materialeigenschaf­ ten Wasserdichtheit/Wasserdampf- und Luftdurchlässigkeit zu gelangen, sind Behandlungen des eigentlich offenporigen Vlie­ ses nötig, beispielsweise in Form von Hydro- und Oleophobie­ rungen, durch Aufbringen von Hot-Melt-Klebstoffen oder durch thermische Behandlungen, welche alle schwierig und aufwendig sind und nicht immer eine vollständige Wasserdichtheit und gleichzeitig eine Permeabilität für Wasserdampf gewährlei­ sten.
Dachunterspannbahnen aus einer mit einem oder mehreren Vlie­ sen kaschierten Kunststoffolie bereiten ebenfalls Probleme. Dies liegt daran, daß die Kunststoffolien, welche aus Polyu­ rethan, Polyesterblockamiden und ähnlichen Materialien beste­ hen, den Transport von Wasserdampf durch die Kunststoffolie auf chemischen Wege durch Absorption/Desorption ermöglichen. Hierbei neigen derartige Kunststoffolien dazu, aufzuquellen, d. h., das Volumen und die Oberfläche dieser Kunststoffolien werden bei der zeitweiligen Aufnahme von Wasserdampf vergrö­ ßert. Da die aufkaschierten Vliese, welche dazu dienen, die mechanischen Eigenschaften derartiger Unterspannbahnen zu verbessern, in der Regel aus Polypropylen oder aus Materiali­ en mit ähnlichen Eigenschaften bestehen, offenporige Struktu­ ren aufweisen und den Transport von Wasserdampf auf physika­ lischem Wege ermöglichen, quellen diese nicht auf. Daher sind die aufkaschierten Vliese nicht in der Lage, der Oberflächen­ vergrößerung der Kunststoffolie zu folgen. Dies hat zur Fol­ ge, daß die Gefahr besteht, daß die Klebeverbindung zwischen Vlies und Folie derartig belastet wird, daß sich die Vliese von den Folien ablösen.
Hierunter leiden die mechanischen Eigenschaften, aber auch die Wirksamkeit derartiger Unterspannbahnen.
Ein Aufquellen der Kunststoffolie und eine zumindest vorüber­ gehende Speicherung der Feuchtigkeit in der Folie selbst ist zudem nicht immer erwünscht. Ferner sind derartige als Unter­ spannbahn verwendete Membranen aus einer Kunststoffolie und aus mindestens einem aufkaschierten Vlies in der Herstellung aufwendig und teuer.
Es sind ferner gattungsgemäße Membranen bekannt, welche aus einer perforierten Kunststoffolie bestehen, welche mit oder ohne einem Vlies verwendet werden kann. Die Perforationen werden dabei auf mechanischem Wege in die Folie eingebracht oder entstehen durch in das Folienmaterial eingebrachte mine­ ralische Teilchen, durch welche die Folie beim Verstrecken kontrolliert aufreißt und somit Kapillaren oder Poren gebil­ det werden. Bei solchen Folien erfolgt der Transport von Was­ serdampf auf rein physikalischem Wege.
Derartige Membranen können daher auch aus einem Kunststoff hergestellt werden, welcher nicht aufquillt; die erforderli­ chen Maßnahmen zur Erzeugung der Perforationen - Löcher, Ka­ pillaren, Poren, Schlitze - machen derartige Membranen aber teuer in der Herstellung. Zudem leiden die mechanischen Ei­ genschaften derartiger Membranen und eine absolute Wasser­ dichtheit zumindest auf einer Seite ist nicht immer gewähr­ leistet.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Membran der eingangs genannten Art zu schaffen, welche günstig herzustellen ist, ein geringes Flächengewicht aufweist, welche nicht aufquillt und gute mechanische Eigenschaften aufweist.
Diese Aufgabe wird mit einer bahnförmigen Membran der ein­ gangs genannten Art durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
Die Erfindung geht von dem überraschenden Gedanken aus, für die Membran ein Material zu verwenden, welches nicht nur was­ serdicht, sondern daneben auch noch wasserdampf- und luftun­ durchlässig ist und sich allerdings nicht nur in einer Ebene erstreckt, sondern dreidimensional verläuft. Man kann sogar Metall als Membran-Material verwenden. Trotzdem muß die Mem­ bran natürlich insgesamt wasserdampfdurchlässig sein. Dabei geht die Erfindung von dem grundlegenden Gedanken aus, die Eigenschaften Wasserdichtheit einerseits und Wasserdampf­ durchlässigkeit andererseits sozusagen voneinander zu entkop­ peln und nicht wie bisher beim Stand der Technik in einer Ma­ terialschicht zusammenzufassen.
Obwohl das Material der Membran nicht nur wasserdicht, son­ dern auch wasserdampf- und luftundurchlässig ist, erfüllt die Membran gleichwohl ihre bestimmungsgemäße Funktion. Sie ist also wasserdampfdurchlässig und auch luftdurchlässig, obwohl dies scheinbar im Widerspruch zum verwendeten Material steht. Die Membran ist nämlich mit einer Vielzahl luftdurchlässiger Öffnungen versehen, die derart angeordnet sind, daß sie von Bereichen des sich dreidimensional erstreckenden wasserdich­ ten und wasserdampf- und luftundurchlässigen Materials abge­ schirmt und abgedeckt sind, so daß ein Durchtritt von Wasser von der Außenseite zur Innenseite der Membran vermieden ist. Andererseits kann Luft und Feuchtigkeit ungehindert durch die Öffnungen von der Innenseite zur Außenseite gelangen.
Die erfindungsgemäße Membran läßt sich mit geringem Flächen­ gewicht herstellen. Da das Material wasserdicht und auch was­ serdampfundurchlässig sowie luftundurchlässig ist, liegt ein weiterer Vorteil darin, daß die Membran gute mechanische Ei­ genschaften besitzt und ein Aufquellen des Materials nicht auftreten kann.
In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Membran zumindest außenseitig aus einer Mehrzahl sich zumindest teilweise überlappender vorzugsweise waagerechter Streifen aus einem wasserdichten Material besteht. Die Strei­ fen weisen jeweils zumindest an unteren Kanten Wellen mit Wellentälern und Wellenbergen auf, wobei die Wellen jeweils eine oberen Streifens derart über zumindest der oberen Kante eines jeweiligen unteren Streifens angeordnet sind, daß we­ nigstens ein Wellental des jeweils oberen Streifens mit der Oberfläche des jeweils unteren Streifens verbunden ist. Zwi­ schen wenigstens einem Wellenberg des jeweils oberen Strei­ fens und der Oberfläche sowie der oberen Kante des jeweils unteren Streifens verbleibt ein freier Raum, welcher den Durchtritt von Luft und Wasserdampf von der Innenseite zur Außenseite der Membran ermöglicht.
Durch diese Merkmale wird in vorteilhafter Weise die Erkennt­ nis verwirklicht, daß es nicht nötig ist, die gewünschten Ei­ genschaften Wasserdichtheit und Wasserdampf- und Luftdurch­ lässigkeit in einer Materialschicht der Membran zu vereini­ gen, sondern daß es zur Erreichung der Wirkung der Membran möglich ist, die Funktionen Wasserdichtheit einerseits und Wasserdampf- und Luftdurchlässigkeit andererseits voneinander zu trennen und diese Wirkungen entkoppelt zur Verfügung zu stellen.
Da die sich teilweise überlappenden Streifen der Membran aus einem wasserdichten Material bestehen, beispielsweise aus me­ tallurgischen Werkstoffen in Blech- oder Folienform, aus pla­ stischen Werkstoffen, insbesondere Polyolefinen, mit einem Durchmesser von 10 µm bis 2 mm, wird außenseitig eine Wasser­ dichtheit erzielt, wodurch ein Eindringen von Wasser in den vom Wasser frei zu haltenden Raum verhindert wird. Die Wellen an den unteren Kanten der Streifen sorgen in Verbindung mit den freien Räumen dafür, daß innenseitig auftretender Wasser­ dampf oder ähnlich entstehende Feuchtigkeit, beispielsweise Körperschweiß, nach außen abziehen kann.
Die Streifen können auf jede erdenkliche und geeignete Weise, bei der die Wasserdichtheit der Außenseite gewährleistet bleibt, miteinander verbunden werden; je nach Material der Streifen durch punktuelles oder flächiges Löten, Schweißen, Kleben, Thermobondieren, Nadeln, Klammern, Nieten, Schrauben oder dergleichen. Auch eine einstückige Ausführung der Mem­ bran ist denkbar.
Wird die Membran als Dachunterspannbahn für ein Schrägdach verwendet, macht sich die erfindungsgemäße bahnförmige Mem­ bran die Erkenntnis zu Nutze, daß durch den Dachneigungswin­ kel ein Eindringen von Regenwasser - auch bei Schlagregen - durch die sich überlappenden Streifen nicht auftreten wird.
Wenn zur Verwendung der Membran in Bekleidungsstücken diese in Folienform mit einer Dicke der einzelnen Streifen von 10 bis 50 µm eingesetzt wird, macht sich die Erfindung die Kenntnis zunutze, daß beim Tragen von Bekleidungsstücken die­ se nur an bestimmten Stellen des Körpers komprimiert werden und nur an bestimmten Stellen des Körpers Schweißbildung stattfindet. Daher ist eine Komprimierung der Membran bei­ spielsweise im Schulterbereich, wodurch die einzelnen Wellen zusammengedrückt werden können, wodurch hier kein Austritt mehr von Feuchtigkeit stattfinden kann, unproblematisch, da im Schulterbereich und an anderen Stellen, wo eine Komprimie­ rung der Membran stattfinden kann, kein körperseitiger Feuch­ tigkeitsanfall stattfindet. In den Bereichen, wo also die Membran unkomprimiert bleibt, behalten also auch die Wellen ihre Funktion, wodurch hier in Verbindung mit den freien Räu­ men der Feuchtigkeitsaustausch stattfinden kann.
Die freien Räume gewährleisten bei allen erdenklichen Anwen­ dungsbereichen der erfindungsgemäßen bahnförmigen Membran zwischen den sich überlappenden Streifen einen Austritt von innenseitig auftretender Feuchtigkeit nach außen. Die dabei erreichbare äquivalente Luftschichtdicke liegt, gemessen nach DIN/EN 1931, zwischen 0,01 und 0,2 m.
In einer bevorzugten Ausführungsform decken hintere Kanten der jeweils unteren Streifen die Wellen der jeweils oberen Streifen ab, wobei Oberseiten der unteren Streifen jeweils an Unterseiten der oberen Streifen befestigt sind, wobei ein durch die Wellen der jeweils oberen Streifen überlappter Be­ reich der unteren Streifen mit einer Vielzahl sich über den gesamten Querschnitt des unteren Streifens erstreckenden Per­ forationen versehen ist.
Das heißt, daß bei dieser Ausführungsform zumindest hintere Kanten der jeweils unteren Streifen an der Unterseite der je­ weils oberen Streifen in einem mehr oder weniger planen Be­ reich befestigt sind, wodurch der sich unter den Wellen der oberen Streifen befindliche Raum abgedeckt ist. In diesem Be­ reich sind die unteren Streifen mit einer Perforation verse­ hen, wobei diese Perforation auf geeignete Weise in das Mate­ rial der unteren Streifen eingebracht sein kann, beispiels­ weise durch mechanische Perforierungen oder, wenn für die Streifen ein Kunststoffmaterial in Folienform verwendet wird, durch Einlagerung kristalliner Strukturen, beispielsweise von Bariumsulfat oder Kalziumkarbonat, wodurch die Folien beim Verstrecken entlang dieser Inklusionen aufreißen und Kapilla­ ren oder Poren bilden.
Eine derart ausgerüstete Membran kann dann vorteilhaft sein, wenn sie beispielsweise als Dachunterspannbahn oder als Dachabdichtbahn bei Dächern Verwendung findet, welche eine nur geringe oder gar keine Neigung aufweisen. Das möglicher­ weise in die freien Räume eindringende Wasser kann dann nicht oder zumindest nur sehr langsam, je nach Porengröße, durch die Perforationen dringen.
Vorteilhafterweise ist die Innenseite der Membran auf einem offenporigen, dampf- und wasserdurchlässigen Träger befe­ stigt. Dieser Träger, welcher gemäß einer vorteilhaften Aus­ gestaltung der Erfindung ein Vlies, ein Gewebe, ein Gewirke oder ein Gelege, eine offenporige oder geschlitzte Kunststof­ folie oder eine Bahn aus nativen Rohstoffen, vorzugsweise auf der Basis der Chemismen der Zellulose und Lignin ist, ist al­ so wasserdampfdurchlässig, nicht aber wasserdicht. Hier wird auf überraschende Weise eine Membran geschaffen, welche aus zwei Schichten besteht, von denen die eine wasserdicht und wasserdampfundurchlässig ist, und bei der die andere Schicht wasserdampfdurchlässig und wasserundicht ist. Die beiden Funktionen, nämlich Wasserdichtheit und Wasserdampfdurchläs­ sigkeit, werden auch hier voneinander getrennt.
Die Membran kann auf jede erdenkliche Art mit dem Träger ver­ bunden sein, beispielsweise durch Löten oder Schweißen - wenn der Träger aus einem metallischen Material besteht. Gemäß ei­ ner vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die Strei­ fen der Membran jeweils im Bereich ihrer oberen Kanten mit den zur Verfügung stehenden Oberflächen auf den Träger aufge­ klebt. Diese Streifen bestehen gemäß einer praktischen Aus­ führungsform der Erfindung aus einem Polyolefin, insbesondere aus PP, PE, PU, PVC oder aus anderen thermoplastischen Roh­ stoffen und deren Gemischen.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfin­ dung ist vorgesehen, daß an der Innenseite des Trägers eine zweite Membran angebracht ist, welche bei ansonsten gleichem Aufbau gegenüber der Membran auf der Außenseite des Trägers um 180° gedreht ist, so daß die Wellen der zweiten Membran im verbauten Zustand nach oben hin gerichtet sind. Im Bereich das Dachbaus hat es sich beispielsweise gezeigt, daß unter Umständen Wasser auch an der Innenseite der Membran ablaufen kann und dann in Wände oder Decken des Gebäudes eindringt. Die nach oben gerichtete Membran auf der Rück- oder Innensei­ te des Trägers sorgt dafür, daß die durch die Wellen der zweiten Membran gebildeten Taschen ablaufendes Wasser auffan­ gen und halten. Dieses Wasser wird solange gehalten, bis es verdunstet und durch den Träger zur Außenseite der Unter­ spannbahn hin diffundiert.
Gemäß eines erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung der Membran gemäß Patentanspruch 4 ist vorgesehen, daß zur Erzeu­ gung eines Streifens der Unterspannbahn eine Folie aus einem thermoplastischen Material erzeugt und anschließend in einer Verstreckungseinheit ungleichmäßig verstreckt wird, so daß die Folie die Form eines Kreisringabschnitts erhält, und daß anschließend die so gewonnene Folie im Bereich des Außenradi­ us gestaucht, auf dem Träger abgelegt und mit dem Träger ver­ klebt wird, wodurch sich die Folie im Bereich des Innenradius aufwirft und Wellen gebildet werden, welche dann wieder mit Klebepunkten an bevorzugten Stellen des darunter liegenden Streifens im Bereich der Wellentäler verklebt werden.
Bei der Verwendung einer derart gewonnenen Membran als Dachunterspannbahn hat sich gezeigt, daß die Öffnungsquer­ schnitte etwa 0,001 bis 10%, bezogen auf die Dachfläche, be­ tragen.
Durch das ungleichmäßige Verstrecken der Folie und dem an­ schließenden Stauchen der Folie entlang des Außenradius wer­ den also die Wellen gebildet und die freien Räume, die für den Austritt von Wasserdampf oder sonstiger Feuchtigkeit nö­ tig sind, geschaffen.
Gemäß eines anderen Verfahrens zur Herstellung der Membran nach Patentanspruch 4 wird zur Erzeugung eines Streifens der Unterspannbahn eine Schrumpffolie auf dem Träger abgelegt und mit diesem im Bereich der oberen Kante verklebt und wird an­ schließend die Folie im Bereich ihrer unteren Kante thermisch behandelt, so daß im Bereich der unteren Kante Wellen gebil­ det werden.
Gemäß einer praktischen Ausgestaltung der Erfindung werden die Streifen durch Thermobondierung oder durch Ultraschall­ schweißen mit dem Träger verbunden.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung werden an­ hand der Beschreibung, der Zeichnung und der Patentansprüche beschrieben. In der Zeichnung, welche Ausführungsbeispiele darstellt, zeigt:
Fig. 1 einen Ausschnitt der erfindungsgemäßen bahnförmigen Membran in perspektivischer Darstellung,
Fig. 2 eine erste Ausführungsform der erfin­ dungsgemäßen Membran im Längsschnitt,
Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel der er­ findungsgemäßen Membran im Längsschnitt,
Fig. 4 ein drittes Ausführungsbeispiel der er­ findungsgemäßen Membran im Längsschnitt, und
Fig. 5 ein viertes Ausführungsbeispiel der er­ findungsgemäßen Membran im Längsschnitt.
In Fig. 1 ist ein Ausschnitt eines bevorzugten Ausführungs­ beispiels der erfindungsgemäßen Membran 10 mit drei Streifen 12, 14, 16 dargestellt. Die Oberfläche 32 der Membran 10 bil­ det im verbauten Zustand die Außenseite 18 der Membran 10, ein mit den Streifen 12, 14, 16 verbundener Träger 36 bildet mit seiner Rückseite 38 die Innenseite 20 der Membran 10.
Die Streifen 12, 14, 16, welche jeweils aus wasserdichtem und wasserdampfdurchlässigem Material bestehen, sind jeweils im Bereich ihrer oberen Kanten 30 mit den zur Verfügung stehen­ den Oberflächen auf dem Träger 36 aufgeklebt. Dadurch, daß die Streifen 12, 14, 16 ursprünglich kreisbogenförmig sind und im Bereich ihrer oberen Kante 30 gestaucht wurden, werfen sich untere Kanten 22 der Streifen 12, 14, 16 wellenförmig auf und bilden Wellen 24 mit Wellentälern 26 und Wellenbergen 28.
Durch das Überlappen der Streifen 12, 14, 16 und durch die Wellen 24, wobei die Wellen 24 eines jeden Streifens zu den Wellen 24 des nächst darunter befindlichen Streifens versetzt angeordnet sind, entsteht ein freier Raum 34, der es ermög­ licht, daß Wasserdampf durch den Träger 36 hindurch treten und über den freien Raum 34 zur Außenseite 18 der Membran 10 austreten kann.
Wie in Fig. 1 angedeutet, sind die Streifen 12, 14, 16 im Be­ reich ihrer unteren Kanten 22 und im Bereich der Wellentäler 26 mit Klebepunkten 40 an dem Träger 36, beziehungsweise sind Unterseiten 48 der Streifen 12, 14 mit Klebepunkten 46 an Oberseiten 50 der Streifen 14, 16 befestigt.
Die Funktionsweise der Membran 10 ist in Fig. 2 dargestellt, welche eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen bahn­ förmigen Membran 10 im Längsschnitt zeigt. Mit den Pfeilen A und B wird angedeutet, daß innenraumseitig auftretender Was­ serdampf oder sonstige Feuchtigkeit durch den Träger 36 strömt und durch die freien Räume 34 zur Außenseite 18 der Membran 10 gelangt und über die freien Räume 34 die Membran 10 verläßt.
In Fig. 3 ist eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemä­ ßen Membran 10 dargestellt. Diese entspricht der in Fig. 1 und 2 dargestellten Membran 10, wobei jedoch auf der Rücksei­ te 38 des Trägers 36 eine zweite Membran 10a angebracht ist, welche gegenüber der Membran 10 auf der Vorderseite des Trä­ gers 36 um 180° gedreht ist, so daß Wellen 24a von Streifen 12a und 14a der Membran 10a nach oben gerichtet sind. Hier­ durch werden Taschen 42 gebildet, in denen sich an der Rück­ seite 38 des Trägers 36 ablaufendes Wasser 44 sammeln kann. Sobald dieses Wasser 44 verdunstet, gelangt der Wasserdampf, was durch den Pfeil C angedeutet ist, durch den Träger 36 und über die freien Räume 34 zwischen den Streifen 12 und 14 zur Außenseite 18 der Membran 10.
In Fig. 4 ist ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungs­ gemäßen bahnförmigen Membran 10 dargestellt. Diese weist im Gegensatz zu den in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Membranen 10 keinen Träger auf, bei dieser in Fig. 4 dargestellten Mem­ bran 10 sind sich überlappende Streifen 12, 14 derart durch Klebepunkte 46 miteinander verbunden, daß die Unterseite 48 des Streifens 12 auf die Oberseite 50 des Streifens 14 im Be­ reich seiner oberen Kante 30 aufgeklebt ist. Im Bereich der in Fig. 4 nur angedeuteten Wellentäler 26 ist der obere Streifen 12 ebenfalls durch einen Klebepunkt 46 mit dem unte­ ren Streifen 14 verbunden. Der unterhalb der Welle 24 des Streifens 12 befindliche freie Raum ist durch die Oberseite 50 des unteren Streifens 14 vollständig abgedeckt. Um einen Durchtritt von durch die Pfeile D und E angedeuteter Feuch­ tigkeit durch die Membran 10 zu ermöglichen, ist der untere Streifen 14 im überlappenden Bereich 52 der beiden Streifen 12 und 14 mit einer Vielzahl von sich über den gesamten Quer­ schnitt des Streifens 14 erstreckenden Perforationen 54 ver­ sehen.
In Fig. 5 ist ein viertes Ausführungsbeispiel der erfindungs­ gemäßen Membran 10 dargestellt. Auch diese ist, wie die in Fig. 4 dargestellte Membran 10, trägerlos. Bei dieser in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform der Membran 10 ist die obere Kante 30 des unteren Streifens 14 gegenüber der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform weiter nach vorne gezogen, wo­ durch der sich unter dem Wellenberg 28 der Welle 24 des obe­ ren Streifens 12 befindliche Freiraum 34 nur teilweise abge­ deckt ist. Dementsprechend ist die Oberseite 50 des unteren Streifens 14 nur im Bereich des Wellentales 26 der Welle 28 des oberen Streifens 12 durch einen Klebepunkt 46 mit dem oberen Streifen 12 verbunden. Hierdurch ist es nicht nötig, einen hinteren Bereich des unteren Streifens 14 mit Perfora­ tionen zu versehen, da hier ein ausreichend großer Freiraum verbleibt, durch welchen durch Pfeile D und E angedeutete Feuchtigkeit von der Innenseite 20 der Membran 10 zur Außen­ seite 18 der Membran 10 gelangen kann.

Claims (14)

1. Bahnförmige Membran (10) zur Anordnung zwischen Räumen mit einer Luftfeuchte- und Luftdruckdifferenz, mit einer was­ serdampfdurchlässigen Außenseite (18) aus wasserdichtem Ma­ terial und mit einer wasserdampf- und luftdurchlässigen In­ nenseite (20), wobei die Membran (10) so ausgebildet ist, daß ein Durchdringen von Wasser durch die Außenseite (18) zur Innenseite (20) verhindert und ein Austreten von Feuch­ tigkeit durch die Innenseite (20) zur Außenseite (18) er­ möglicht wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Membran (10) ein wasserdichtes sowie wasserdampf- und luftundurchlässi­ ges, nicht in einer einzigen Ebene verlaufendes Material (12-16) aufweist, und daß die Membran (10) luftdurchläs­ sige Öffnungen besitzt, die derart angeordnet sind, daß sie von Bereichen des wasserdichten sowie wasserdampf- und luft­ undurchlässigen Materials (12-16) zur Außenseite (18) hin in der Weise abgeschirmt und abgedeckt sind, daß ein Durch­ tritt von Wasser von der Außenseite (18) zur Innenseite (20) der Membran (10) verhindert ist.
2. Bahnförmige Membran nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß die Membran (10) zumindest außenseitig aus einer Mehrzahl sich zumindest teilweise überlappender vorzugswei­ se waagerechter Streifen (12-16) aus einem wasserdichten sowie wasserdampf- und luftundurchlässigem Material be­ steht, wobei die Streifen (12-16) jeweils zumindest an unteren Kanten (22) Wellen (24) mit Wellentälern (26) und Wellenbergen (28) aufweisen, wobei die Wellen (24) jeweils eines oberen Streifens (12) derart über zumindest der obe­ ren Kante (30) eines jeweiligen unteren Streifens (14) an­ geordnet sind, daß wenigstens ein Wellental (26) des je­ weils oberen Streifens (12) mit der Oberfläche (32) des je­ weils unteren Streifens (14) verbunden ist und wobei zwi­ schen wenigstens einem Wellenberg (28) des jeweils oberen Streifens (12) und der Oberfläche (32) sowie der oberen Kante (30) des jeweils unteren Streifens (14) ein freier Raum (34) verbleibt, welcher den Durchtritt von Feuchtig­ keit von der Innenseite (20) zur Außenseite (18) der Mem­ bran (10) ermöglicht.
3. Bahnförmige Membran nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß hintere Kanten (30) der jeweils unteren Strei­ fen (14) die Wellen (24) der jeweils oberen Streifen (12) ab­ decken, wobei Oberseiten (50) der unteren Streifen (14) je­ weils an Unterseiten (48) der oberen Streifen (12) befestigt sind, wobei ein durch die Wellen (24) der jeweils oberen Streifen (12) überlappender Bereich (52) der unteren Streifen (14) mit einer Vielzahl sich über den gesamten Querschnitt des unteren Streifens (14) erstreckenden Perforationen (54) versehen ist.
4. Bahnförmige Membran nach Anspruch 2 oder 3, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Innenseite (20) der Membran (10) auf einem offenporigen, dampf- und wasserdurchlässigen Träger (36) befestigt ist.
5. Bahnförmige Membran nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Streifen (12-16) jeweils im Bereich ihrer oberen Kanten mit den zur Verfügung stehenden Oberflächen auf dem Träger (36) aufgeklebt sind.
6. Bahnförmige Membran nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das wasserdichte sowie wasser­ dampf- und luftundurchlässige Material bzw. die Streifen (12-16) aus einem Polyolefin, insbesondere aus PP, PE, PU, PVC oder aus anderen thermoplastischen Rohstoffen und deren Gemi­ schen bestehen.
7. Bahnförmige Membran nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das wasserdichte sowie wasser­ dampf- und luftundurchlässige Material bzw. die Streifen (12-16) aus Metall bestehen.
8. Bahnförmige Membran nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Träger 36 ein Vlies, eine Gewebe, ein Ge­ wirke oder ein Gelege ist.
9. Bahnförmige Membran nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Träger (36) eine offenporige oder ge­ schlitzte Kunststoffolie ist.
10. Bahnförmige Membran nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Träger (36) eine Bahn aus einem nativen Rohstoff, vorzugsweise auf Basis der Chemismen der Zellulose und Lignin, ist.
11. Bahnförmige Membran nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß an der Rückseite (38) des Trägers (36) eine zweite Membran (10a) angebracht ist, welche bei ansonsten gleichem Aufbau gegenüber der Membran (10) um 180° gedreht ist, so daß die Wellen (24a) der zweiten Membran (10a) im verbauten Zustand nach oben hin gerichtet sind.
12. Verfahren zur Herstellung einer Membran gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zur Erzeugung eines Streifens (12-16) der Membran (10) eine Folie aus einem thermoplastischen Material erzeugt und anschließend in einer Verstreckungseinheit ungleichmäßig verstreckt wird, so daß die Folie die Form eines Kreisringabschnitts erhält, daß an­ schließend die so gewonnene Folie im Bereich des Außenradius gestaucht, auf dem Träger (36) abgelegt und mit dem Träger (36) verklebt wird, wodurch sich die Folie im Bereich des In­ nenradius aufwirft und Wellen (24) gebildet werden, welche dann wieder mit Klebepunkten an bevorzugten Stellen des dar­ unter liegenden Streifens (14) im Bereich der Wellentäler (26) des oberen Streifens (12) verklebt werden.
13. Verfahren zur Herstellung einer Membran nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zur Erzeugung eines Streifens (12-16) der Membran (10) eine Schrumpffolie auf den Träger (36) gelegt und mit diesem im Bereich der oberen Kante (30) verklebt wird und daß anschließend die Folie im Bereich ihrer unteren Kante (22) thermisch behandelt wird, so daß im Bereich der unteren Kante (22) Wellen (24) gebildet werden.
14. Verfahren nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeich­ net, daß die Streifen (12-16) durch Thermobondierung oder durch Ultraschallschweißen mit dem Träger (36) verbunden wer­ den.
DE1997156787 1997-12-19 1997-12-19 Bahnförmige Membran zur Anordnung zwischen Räumen mit einer Luftfeuchte- und Luftdruckdifferenz Ceased DE19756787A1 (de)

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