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DE19753783A1 - Stahlregal - Google Patents

Stahlregal

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Publication number
DE19753783A1
DE19753783A1 DE1997153783 DE19753783A DE19753783A1 DE 19753783 A1 DE19753783 A1 DE 19753783A1 DE 1997153783 DE1997153783 DE 1997153783 DE 19753783 A DE19753783 A DE 19753783A DE 19753783 A1 DE19753783 A1 DE 19753783A1
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DE
Germany
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steel
shelf according
receptacle
steel shelf
base frame
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1997153783
Other languages
English (en)
Inventor
Hendrik Seidler
Alexander Dipl In Tsipoulandis
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
ABB Patent GmbH
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Publication date
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Publication of DE19753783A1 publication Critical patent/DE19753783A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B25H3/04Racks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Warehouses Or Storage Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Stahlregal. Stahlregale sind bekannt zur Lagerung von Gütern aller Art im gewerblichen Bereich. Üblicherweise besitzen bekannte Stahl­ regale zwei Seitenteile, welche entweder als Blechwand oder als Profilrahmen aus­ gebildet sind und je ein Boden- und ein Deckelteil sowie gegebenenfalls eine Rückwand beziehungsweise eine Verstrebung zur Stabilitätssicherung des Regals. In den Zwischenraum zwischen dem Boden- und dem Deckelteil werden Zwischen­ böden eingelegt oder fest mit den Seitenteilen verbunden angeordnet.
Außerdem sind verfahrbare Tische oder Werkzeugbehälter aus Stahl bekannt, die mit Rollen versehen sind und es gestatten, die für die vorgesehenen Arbeiten be­ nötigten Teile oder Werkzeuge nahe am Arbeitsort verfügbar zu haben bezie­ hungsweise eine verfahrbare Ablage zur Verfügung zu haben.
Ferner bekannt sind stapelbare Aufnahmebehälter, in welchen insbesondere Vor­ materialien wie Halbzeuge und/oder einbaufertige Teile aufbewahrt und an den betreffenden Einsatzort transportiert werden. Vorteilhaft bei den stapelbaren Behäl­ tern ist deren hohe Funktionalität durch standardisierte Abmessungen, welche eine leichte und übersichtliche Lagerhaltung sowie auch einen einfachen Transport, zum Beispiel auf Transportpaletten, gestatten sowie die hohe Festigkeit, welche die Aufnahme auch von schwergewichtigen Teile gestattet.
Von Nachteil bei den stapelbaren Behältern ist, daß bei den unteren Behältern ei­ nes Stapels deren Inhalt nicht augenscheinlich erkennbar ist, sondern entweder nur über entsprechende außen angebrachte Hinweise oder erst nach Abnehmen der darüber befindlichen Behälter.
Mit Rollen verfahrbar gemachte Regale sind im gewerblichen Bereich aufgrund der unzureichenden Steifigkeit so gut wie nicht im Einsatz. Insbesondere aber sind verfahrbare Stahlregale zur Aufnahme von zu verarbeitenden Teilen unbekannt, da hierbei mit großer statischer Instabilität zu rechnen ist, was zu Störungen führen kann und die zu vermeidende Unfallgefahr begünstigt
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Stahl­ regal der eingangs genannten Art zu schaffen, welches möglichst einfach aber dennoch ausreichend stabil gestaltet ist und einen zuverlässigen Gebrauch ge­ währleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs i. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Entsprechend der Erfindung ist daher ein rechteckförmiger Basisrahmen mit daran angeordneten Rollen vorgesehen. Dieser Basisrahmen ist erfindungsgemäß mit je einem an jeder Schmalseite des Basisrahmens angeordneten dreieckförmigen Seitenrahmen mit je einer Mittelsenkrechten versehen, die jeweils mittels parallel zur Längsmittelachse der Basisplatte übereinander angeordneten Traversen ver­ bunden sind und im Abstand zueinander daran angeordnete Haltelaschen aufwei­ sen, die zur Halterung von daran abnehmbar anzubringenden Aufnahmebehältern dienen und aus Stahlblech, Flachstahl oder Stahlguß geformt sind.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung können die Haltelaschen in definiertem Abstand zueinander fixiert sein. Jedoch erweist es sich als vorteilhaft, daß gemäß einer alternativen Ausgestaltung die Haltelaschen längsverschieblich an den zuge­ ordneten Traversen geführt sind, so daß sich ihr Abstand zueinander einstellen läßt.
In ähnlicher Weise wie die Haltelaschen können auch die Quertraversen in einem festen vertikalen Abstand zueinander angeordnet sein, der jeweils einem festen Wert entsprechend der Seitenhöhe der anzubringenden Aufnahmebehälter ent­ spricht.
Es erweist sich jedoch auch hier als vorteilhaft, daß bei stets gleichen Abmessun­ gen des Basisrahmens gemäß einer alternativen Ausführungsform der Erfindung der vertikale Abstand der Traversen zueinander einstellbar ist, so daß Aufnahme­ behälter mit unterschiedlicher Seitenhöhe jeweils anbringbar sind. Hierdurch ist eine bessere Variabilität ermöglicht.
Im Hinblick auf die zu fordernde Steifigkeit sind in bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung die Dreiecksrahmen und die sie verbindenden Traversen aus Vierkant­ rohr gefertigt, wobei die schräg angestellten Dreieckseiten als Stützstreben für die Mittelsenkrechte dienen.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsvariante ist jede Haltelasche aus Flachstahl oder Blech als L-förmige Lasche ausgebildet, wobei der kurze Quersteg an der Traverse anschließt, vorzugsweise mittels Schweißnaht und der lange Schenkel zur Befestigung des zugeordneten Aufnahmebehälters dient.
Eine hierzu alternative Ausgestaltung sieht die Verwendung einer asymmetrisch U-förmig gestalteten Lasche vor, an welcher die jeweiligen Aufnahmebehälter befe­ stigt sind. Unter asymmetrisch U-förmig wird hierbei verstanden, daß die Haltela­ sche jeweils zu einem U-Profil mit einem kurzen und einem langen Schenkel ge­ formt ist, wobei der kurze Schenkel entsprechend dem kurzen Quersteg bei der L-förmigen Lasche an der Traverse anschließt, und der lange Schenkel zur Halte­ rung des anzubringenden Aufnahmebehälters dient und hierzu mit einer entspre­ chenden Halteausnehmung am Aufnahmebehälter zusammenarbeitet. Hierbei ent­ spricht die Breite jeder Haltelasche höchstens der lichten Weite der Halteausneh­ mung am Aufnahmebehälter abzüglich 5%.
Anstelle eines aus Blech, Flach- oder Gußstahl gefertigten Formteils kann dieses auch aus Rundstahl, vorzugsweise mit einem Durchmesser von etwa 10 mm, ent­ sprechend der Außenkontur des Blechbiegeteils gefertigt sein.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß in den Basisrahmen eine Basisplatte eingelegt ist, welche das Regal nach unten abschließt. Diese Basisplat­ te dient gleichzeitig als Stellfläche für darauf abzustellende Aufnahmebehälter, die gemäß einer Weiterbildung der Erfindung für größere und/oder schwerere Teile vorgesehen sind, um so die Lage des Schwerpunkts des Transportregals möglichst tief einzustellen.
Ferner sind an den Seitenrahmen Handgriffe angebracht, welche das Rangieren des auf den Rollen verfahrbaren Regals ohne Verletzungsgefahr erlauben, die beim Hantieren an den seitlichen Rahmenteilen durch die im Regal angeordneten Aufnahmebehälter resultieren kann.
Vorteilhafterweise umfassen die am Basisrahmen angeordneten Rollen je ein Paar Bockrollen und ein Paar Lenkrollen. Statt dessen können aber auch gemäß einer alternativen Ausgestaltung der Erfindung ausschließlich Lenkrollen vorgesehen sein, wobei unabhängig von der gewählten Alternative zumindest zwei Rollen mit einer Feststellvorrichtung versehen sind.
Diese und weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Anhand eines in der unmaßstäblichen, schematischen Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels sollen die Erfindung, vorteilhafte Ausgestaltungen und Ver­ besserungen sowie besondere Vorteile der Erfindung näher erläutert und beschrie­ ben werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Übersichtsansicht eines komplett mit Aufnahmebehältern bestück­ ten Regals gemäß der Erfindung von einer Breitseite
Fig. 2 das Regal gemäß Fig. 1 von einer Stirnseite,
Fig. 3 das Regal gemäß Fig. 1 ohne Aufnahmebehälter in Seitenansicht;
Fig. 4 das Regal gemäß Fig. 3 in Stirnansicht;
Fig. 5 eine Einzelheit "X" aus Fig. 1 eine Traverse betreffend;
Fig. 6 einen Querschnitt durch die Einzelheit "X" entlang Schnittlinie B-B in Fig. 5;
Fig. 7 einen Querschnitt durch die Einzelheit "X" entlang Schnittlinie B-B in Fig. 5 entsprechend einer ersten Alternative und
Fig. 8 einen Querschnitt durch die Einzelheit "X" entlang Schnittlinie B-B in Fig. 5 entsprechend einer zweiten Alternative.
In Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes Stahlregal 10 komplett bestückt mit Aufnahme­ behältern 26 in einer Übersichtsansicht von einer Seite, das heißt mit Blick auf des­ sen Breitseite, und in Fig. 2 von vorn, das heißt von einer Stirnseite aus, darge­ stellt, wobei dessen wesentliche Einzelheiten in Fig. 3 und 4 in größerem Maßstab gezeigt sind.
Das Regal 10 besteht aus einem rechteckförmigen Basisrahmen 12, an dessen Schmalenden jeweils ein dreieckförmiger Seitenrahmen 14 entsprechend einem gleichschenkligen Dreieck vertikal angeordnet ist. Jeder der Seitenrahmen 14 ist jeweils mit einer Mittelsenkrechten 16 versehen, wobei die schräg angestellten Dreiecksschenkel 15 jeweils als Versteifung für die Mittelsenkrechte 16 dienen.
Die Mittelsenkrechten 16 der beiden Seitenrahmen 14 sind jeweils mittels Traver­ sen 18 miteinander verbunden, von denen zumindest die oberste Traverse 19 mit ihren beiden Enden fest, das heißt unlösbar, an die Seitenrahmen 14 beziehungs­ weise an die Mittelsenkrechten 16 anschließt, während die übrigen Traversen 18 in der Höhe einstellbar an den Mittelsenkrechten 16 befestigt sein können. .
Im gezeigten Beispiel sind insgesamt drei Traversen 18 einschließlich der obersten Traverse 19 vorgesehen. Wie sowohl in Fig. 1 als auch in Fig. 2 gezeigt ist, sind die Traversen 18, 19 jeweils mit Haltelaschen 20 versehen, die entweder ortsfest an den Traversen 18, 19 befestigt sind oder aber seitlich verschiebbar und somit auf unterschiedliche Seitenabstände einstellbar sind. Die Laschen 20 sind bevor­ zugt als L-förmig abgewinkelte Formteile ausgebildet, deren kurzer Schenkel 22 an der Traverse 18, 19 anschließt, vorzugsweise mittels Schweißung, und deren lan­ ger Schenkel 24 zur Halterung eines daran anzubringenden, an sich bekannten Aufnahmebehälters 26 dient und hierzu mit einer entsprechenden, hier nicht näher gezeigten taschenförmigen Ausnehmung versehen ist.
Der Basisrahmen 12 des Regals 10 ist mit einer Basisplatte 13 abgedeckt, die ei­ nerseits das Regal 10 zur Unterseite hin abschließt und andererseits das Abstellen von größeren Aufnahmebehältern 26 gestattet, die beispielsweise zu unhandlich sind, als daß sie an den Haltelaschen 20 aufgehängt werden könnten.
Unterhalb des Basisrahmens sind Laufrollen angeordnet, die wahlweise als Bock­ rollen 28 und Lenkrollen 29 mit Feststelleinrichtung 30 oder nur als Lenkrollen 29 mit Feststelleinrichtung 30 ausgebildet sind.
Schließlich sind im oberen Bereich der schräg angestellten Dreiecksschenkel 15 jeweils Halteösen 32 angebracht, welche die Handhabung des Regals 10 beim Rangieren gestatten.
In Fig. 5 ist ausschnittweise ein Detail "X" aus Fig. 1 dargestellt, das die obere Tra­ verse 19 betrifft beziehungsweise die Ausgestaltung der daran befestigten Haltela­ schen 20.
Fig. 6 zeigt einen Querschnitt durch die auszugsweise in Fig. 5 gezeigte obere Traverse 19 entlang Schnittlinie B-B. In dieser Darstellung ist die Gestaltung der Haltelaschen 20 als L-förmige Formstücke gezeigt, die beiderseits an die Traverse 19 angesetzt und daran angeschweißt sind. Ferner ist ein Teil eines Aufnahmebe­ hälters 26 dargestellt, der mit seiner Halteausnehmung über den langen Schenkel 24 der Haltelasche 20 greift.
Fig. 7 zeigt ebenfalls einen Querschnitt durch die auszugsweise in Fig. 5 gezeigte obere Traverse 19 entlang Schnittlinie B-B. In dieser Darstellung ist jedoch gegen­ über der Darstellung in Fig. 6 eine alternative Gestaltung einer Haltelasche gezeigt, die hier als U-förmiges Formteil ausgebildet ist und mit seinem Quersteg die Tra­ verse 19 durchgreift, während die beiden Außenschenkel jeweils einen Aufnahme­ behälter 26, der hier nur abschnittsweise dargestellt ist, aufnehmen.
Fig. 8 zeigt schließlich ebenfalls einen Querschnitt durch die auszugsweise in Fig. 5 gezeigte obere Traverse 19 entlang Schnittlinie B-B. In dieser Darstellung ist je­ doch gegenüber der Darstellung in Fig. 6 eine weitere alternative Gestaltung einer Haltelasche gezeigt, die hier als asymmetrisch U-förmiges Formteil ausgebildet ist mit einem kurzen Schenkel, mit einem schmalen Quersteg und mit einem langen Schenkel zur Halterung eines Aufnahmebehälters.
Unter asymmetrisch U-förmig wird hierbei ein U-Profil mit einem kurzen Schenkel und mit einem langen Schenkel verstanden, wobei der kurze Schenkel an der Tra­ verse anschließt und der lange Schenkel zur Halterung eines daran anzubringen­ den an sich bekannten Aufnahmebehälters 26 dient, der in dünner Linienführung dargestellt ist und hierzu mit einer entsprechenden, hier nur gestrichelt gezeigten taschenförmigen Halteausnehmung versehen ist.
Hierbei ist der kurze Schenkel mit der Traverse verbunden, zum Beispiel ange­ schraubt oder angeschweißt, während der Quersteg den Neigungswinkel des am langen Schenkel angehängten Aufnahmebehälters bestimmt derart, daß bei schmalem Quersteg der Aufnahmebehälter, der sich einerseits an der Oberkante des langen Schenkels abstützt, während andererseits der zugeordnete Aufnahme­ behälter 26 sich an der Traverse abstützt, geringes Spiel hat und daher weitgehend waagrecht ausgerichtet ist. Hingegen ist bei breitem Quersteg das freie Spiel zwi­ schen den Halteausnehmungen am Aufnahmebehälter 26 und dem Regal 10 be­ ziehungsweise der Haltelasche und der Traverse größer, so daß der Aufnahmebe­ hälter 26 schräg angehängt ist und so einen besseren Einblick in sein Inneres er­ laubt.

Claims (13)

1. Stahlregal (10) gekennzeichnet durch einen rechteckförmigen Basisrah­ men (12) mit daran angeordneten Rollen (28, 29) und mit je einem an jeder Schmalseite des Basisrahmens (12) angeordneten dreieckförmigen Seitenrahmen (14), die mittels parallel zur Längsmittelachse des Basisrahmens (12) übereinander angeordneten Traversen (18, 19) verbunden sind und im Abstand zueinander dar­ an angeordnete Haltelaschen (20) aufweisen, die zur Halterung von daran ab­ nehmbar anzubringenden Aufnahmebehältern (26) dienen.
2. Stahlregal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltela­ schen (20) längsverschieblich an den zugeordneten Traversen (18, 19) geführt sind, so daß sich ihr Abstand zueinander einstellen läßt.
3. Stahlregal nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der vertikale Abstand der Traversen (18, 19) zueinander einstellbar ist, so daß Aufnahmebehälter (26) mit unterschiedlicher Seitenhöhe jeweils anbringbar sind.
4. Stahlregal nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die dreieckförmigen Seitenrahmen (14) und die sie verbindenden Traver­ sen (18, 19) aus Vierkantrohr gefertigt sind.
5. Stahlregal nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß jede Haltelasche (20) aus Flachstahl oder Blech gebildet ist und jeweils zu einem L-Profil mit einem kurzen Schenkel (22) und einem langen Schenkel (24) gebogen ist, wobei der kurze Schenkel (22) an der Traverse (18) anschließt und der lange Schenkel (24) zur Halterung des anzubringenden Aufnahmebehälters (26) dient und hierzu mit einer entsprechenden Halteausnehmung (27) am Aufnah­ mebehälter (26) zusammenarbeitet.
6. Stahlregal nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß jede Haltelasche als Formteil aus Flachstahl, Rundstahl, Gußstahl oder aus Blech ausgebildet ist und jeweils zu einem U-Profil mit einem kurzen Schenkel und einem langen Schenkel und einem beide Schenkel verbindenden Steg gebogen ist, wobei der kurze Schenkel an der Traverse (18) anschließt und der lange Schenkel zur Halterung eines anzubringenden Aufnahmebehälters (26) dient und hierzu mit einer entsprechenden Halteausnehmung am Aufnahmebehälter (26) zusammenar­ beitet und die Breite des Steges die Neigung des eingehängten Aufnahmebehälters (26) bestimmt.
7. Stahlregal nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß jede Haltelasche (20) aus Flachstahl oder Blech gebildet ist und jeweils zu einem U-Profil mit gleich langen Schenkeln gebogen ist, die durch einen Steg mit­ einander verbunden sind, wobei der Steg die Traverse (18, 19) durchgreift und die beiden Schenkel zur Halterung je eines anzubringenden Aufnahmebehälters (26) dienen und hierzu mit einer entsprechenden Halteausnehmung am Aufnahmebehäl­ ter (26) zusammenarbeiten.
8. Stahlregal nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite jeder Haltelasche (20) höchstens der lichten Weite der Halteaus­ nehmung (27) am Aufnahmebehälter (26) abzüglich 5% entspricht, so daß ein seit­ liches Kippen des Aufnahmebehälters (26) verhindert ist. .
9. Stahlregal nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß auf den Basisrahmen (12) eine Basisplatte (13) aufgelegt ist, welche das Regal (10) nach unten abschließt.
10. Stahlregal nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß an den Seitenrahmen (14) Handgriffe (32) angebracht sind, welche das Rangieren des Regals (10) erlauben.
11. Stahlregal nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß die Rollen (28, 29) am Basisrahmen je ein Paar Bockrollen (28) und ein Paar Lenkrollen (29) umfassen.
12. Stahlregal nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Rollen (29) ausschließlich Lenkrollen (29) vorgesehen sind.
13. Stahlregal nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, daß zumindest zwei Rollen (29) mit einer Feststellvorrichtung (30) versehen sind.
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