DE19750083A1 - Fluidische Steckverbindung - Google Patents
Fluidische SteckverbindungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine fluidische
Steckverbindung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Eine derartige Verbindung einer Fluidleitung mit einer
Anschlußvorrichtung, zum Beispiel einem Hydraulikzylinder,
einer hydraulischen Pumpe, oder einem Ventilblock, ist aus
dem deutschen Patent 38 17 472 bekannt. Bei dieser bekannten
Verbindung ist die Leitung mit einer U-förmigen
Metallklammer verriegelt, die in einem, parallel zu der
Einsteckseite der Einsteckbohrung, in der
Anschlußvorrichtung eingeformten Schlitz steckt.
Diese bekannte Verbindung hat den Nachteil, daß das Anordnen
des Schlitzes in der Anschlußvorrichtung zum Aufnehmen der
Klammer kompliziert ist, was zu einem hohen Kostpreis führt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
obengenannten Nachteil aufzuheben und insbesondere eine
Verbindung zu schaffen, die erheblich kostengünstiger als
die bekannte Verbindung realisiert werden kann. Weiter liegt
der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine
Verbindung zu schaffen, die sehr einfach montiert und
demontiert werden kann.
Die vorliegende Verbindung schafft eine Verbindung nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1, die dadurch gekennzeichnet ist,
daß bei der Einsteckbohrung der Anschlußvorrichtung ein
Aufnahmeorgan für die Verriegelungsvorrichtung fest
angeordnet ist, welches Aufnahmeorgan eine an die
Einsteckbohrung anschließende durchgehende Axialbohrung
aufweist, in solcher Weise, daß das Einsteckteil der Leitung
durch die Axialbohrung des Aufnahmeorgans und in der
Einsteckbohrung der Anschlußvorrichtung steckt, dadurch, daß
das Aufnahmeorgan mit einem herausragenden Ringflansch
versehen ist, der in den ersten Teil der Einsteckbohrung
paßt, und dadurch, daß der Ringflansch in dem ersten Teil
der Einsteckbohrung durch ein Verformen der
Anschlußvorrichtung fixiert ist.
Bei der Erfindung ist deshalb vorgesehen, daß ein separat
anzufertigendes Aufnahmeorgan fest an der
Anschlußvorrichtung angeordnet wird. Das Aufnahmeorgan kann
auf einfache und zuverlässige Weise mittels einer
Falzbearbeitung an der Anschlußvorrichtung fixiert werden.
Die Leitung wird lösbar mit Hilfe der
Verriegelungsvorrichtung an dem Aufnahmeorgan befestigt. Die
erfindungsgemäßen Maßnahmen haben zur Folge, daß die
Anschlußvorrichtung auf einfache Weise hergestellt werden
kann. Weiter kann im Prinzip eine einzige Ausführungsform
der Anschlußvorrichtung wahlweise mit einer erwünschten
Verbindung mit einer Leitung versehen werden, weil später
eine auf die erwünschte Verbindung mit der fluidischen
Leitung abgestimmte Ausführung des Aufnahmeorgans an der
Anschlußvorrichtung angeordnet werden kann. Zugleich ist die
Herstellung des Aufnahmeorgans als loses Einzelteil
einfacher, als wenn das Aufnahmeorgan ein integraler Teil
der Anschlußvorrichtung wäre, wie das der Fall bei der
bekannten Verbindung ist.
Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in
den Ansprüchen und in der nachfolgenden Beschreibung, in der
die Erfindung an Hand der Zeichnung näher erläutert werden
wird, beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 im Längsschnitt einen Teil der Stopfbüchse
und der Kolbenstange eines
Hydraulikzylinders, der mit einem ersten
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
fluidischen Steckverbindung versehen ist,
Fig. 2 im Querschnitt rechtwinklig auf der Bildebene
der Fig. 1 das Aufnahmeorgan,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die
Verriegelungsvorrichtung der Fig. 1,
Fig. 4a und 4b im Querschnitt entlang der Linie IV-IV die
Verriegelungsvorrichtung, das Aufnahmeorgan
und die Leitung in dem Stand, in dem die
Leitung angeordnet oder entfernt werden kann,
beziehungsweise in dem Stand, in dem die
Leitung verriegelt ist,
Fig. 5 im Längsschnitt einen Teil der Stopfbüchse
und der Kolbenstange eines
Hydraulikzylinders, der mit einem zweiten
Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen
fluidischen Steckverbindung versehen ist,
Fig. 6 den Querschnitt durch die Stopfbüchse in Fig.
5,
Fig. 7 im Querschnitt entsprechend der Fig. 5 das
fest an der Stopbüchse zu befestigende
Aufnahmeorgan,
Fig. 8 einen Querschnitt entsprechend der Fig. 6
der Befestigung des Aufnahmeorgans an der
Stopfbüchse, und
Fig. 9 eine perspektivische Ansicht der
Verriegelungsvorrichtung der Fig. 5.
In Fig. 1 ist eine metallene Stopfbüchse 1 eines linearen
Hydraulikzylinders mit einer zentrischen Axialbohrung
gezeigt, durch die die Kolbenstange 2 des Zylinders
hindurchsteckt.
Zum Anschließen der kolbenstangenseitigen Arbeitskammer des
Zylinders an die Hydraulikleitung 3 ist in der Stopfbüchse 1
eine Einsteckbohrung eingeformt. Die Einsteckseite der
Einsteckbohrung 4 liegt in der Außenfläche 5 der Stopfbüchse
1.
Die Leitung 3 hat ein Einsteckteil 6, das in die
Einsteckbohrung 4 paßt.
Die Einsteckbohrung 4 hat, in Einsteckrichtung des
Einsteckteils 6 gesehen, einen an die Außenfläche 5 der
Stopfbüchse 1 anschließenden ersten Teil 7 mit einem ersten
Durchmesser, daran anschließend einen zweiten Teil 8 mit
einem zweiten Durchmesser, der kleiner als der erste
Durchmesser ist, und schließlich einen dritten Teil 9 mit
einem dritten Durchmesser, der kleiner als der zweite
Durchmesser ist. Im zweiten Teil 8 der Einsteckbohrung 4 ist
ein Gummidichtring 10, in diesem Fall ein sogenannter Quad-
Ring, untergebracht.
Die Stopfbüchse 1 ist bei der Einsteckbohrung 4 mit einer
als Aufnahmeorgan für eine nachher beschriebene
Verriegelungsvorrichtung dienende Metallbüchse 11 versehen.
Diese Büchse 11 hat eine an die Einsteckbohrung 4
anschließende durchgehende Axialbohrung 12 (sieh Fig. 2),
so daß das Einsteckteil 6 der Leitung 3 durch die
Axialbohrung 12 der Büchse 11 in der Einsteckbohrung 4 der
Stopfbüchse 1 steckt.
An ihrem einem Axialende hat die Büchse 11 einen
herausragenden Ringflansch 13, der in den ersten Teil 7 der
Einsteckbohrung 4 paßt. Dieser Ringflansch 13 ist in dem
ersten Teil 7 der Einstecköffnung 4 durch das mittels einer
Falzbearbeitung Verformen des um die Einstecköffnung 4 herum
liegenden Ringgebietes der Stopfbüchse 1 fixiert. Für diese
Falzbearbeitung wird ein ringförmiger Stempel um die Büchse
11 herum auf das metallene Ringgebiet 16 der Stopfbüchse 1
aufgesetzt und anschließend mit großer Kraft angepreßt, so
daß das den Ringflansch 13 der Büchse 11 überragende
Randgebiet der Stopfbüchse 1 über den Ringflansch verformt
wird, und der Ringflansch 13 dadurch fest in dem verformten
Metall fixiert wird.
Zum Verriegeln der Leitung 3 ist diese im Abstand des freien
Endes des Einsteckteils 6 mit einem herausragenden
Ringflansch 18, der als Verriegelungsanschlag dient,
versehen.
Die Büchse 11 ist an beide Seiten an ihre Axialbohrung 12
grenzend mit einem sich quer zu dieser Axialbohrung 12
erstreckenden Schlitz 20, 21 versehen, was in Fig. 2
ersichtlich ist. Die Schlitze 20, 21 sind parallel
zueinander und weisen einen Abstand zueinander auf, der
kleiner als die Axialbohrung 12 an dieser Stelle ist.
Zum Verriegeln der Leitung 3 ist eine
Verriegelungsvorrichtung 30 vorgesehen, die im einzelnen in
den Fig. 3, 4a und 4b dargestellt ist. Die
Verriegelungsvorrichtung 30 ist im wesentlichen U-förmig aus
Metall ausgeführt und weist zwei Schenkel 31, 32 auf. In dem
montierten Zustand der Verriegelungsvorrichtung 30 stecken
die Schenkel 31, 32 jeweils in einem der Schlitze 20, 21 der
Büchse 11, wobei die Schenkel 31, 32 an beiden Seiten
entlang der Leitung 3 liegen und dabei den Ringflansch 18
überdecken.
Anhand der Fig. 3, 4a und 4b ist zu erkennen, daß die
Schenkel 31, 32 der Verriegelungsvorrichtung 30 zwischen
ihnen in eine Schlitzöffnung 34 definieren, die ein erstes
Schlitzteil 35 umfaßt, durch das der Ringflansch 18 der
Leitung hindurchpaßt, wenn das erste Schlitzteil 35
gegenüber der Einsteckbohrung 4 (sieh Fig. 4a) ausgerichtet
ist, und ein mit dem ersten Schlitzteil 35 verbundenes
zweites Schlitzteil 36, das enger als das erste Schlitzteil
35 ist, so daß, wenn das zweite Schlitzteil 36 gegenüber der
Einsteckbohrung (sieh Fig. 4b) ausgerichtet ist, ein Teil
der beiden Schenkel 31, 32 der Verriegelungsvorrichtung 30
den Ringflansch 18 der Leitung 3 überdeckt, wodurch das
Einsteckteil gegen ein Herausziehen verriegelt ist.
Die Schlitzöffnung 34 zwischen den beiden Schenkeln 31, 32
der Verriegelungsvorrichtung 30 umfaßt weiter ein drittes
Schlitzteil 37, das das erste Schlitzteil 35 und das zweite
Schlitzteil 36 miteinander verbindet, wobei das dritte
Schlitzteil 37 an zumindest einer Stelle einen engen
Durchgang begrenzt, der kleiner als die entsprechende
Abmessung des Teiles des Einsteckteiles der Leitung 3 ist,
das beim Bewegen der Verriegelungsanordnung 30 durch das
dritte Schlitzteil passiert. Da die Schenkel 31, 32 federnd
auseinander beweglich sind, kann das Einsteckteil unter
Überwindung eines Widerstandes durch das dritte Schlitzteil
37 passieren und die Verriegelungsvorrichtung 30 ist dann in
ihrem Stand gesichert.
In Fig. 4a ist weiter zu erkennen, daß die Schlitzöffnung
34 zwischen den beiden Schenkeln 31, 32 der
Verriegelungsvorrichtung 30 in der Nähe des freien Endes der
beiden Schenkel enger als die entsprechende Abmessung eines
sich zwischen beiden Schlitzen 21, 22 in der Büchse 11
befindenden Wandteils 24 der Büchse 11 ist. Hierdurch wird
die Verriegelungsvorrichtung 30, nachdem diese einmal mit
ihren Schenkeln 31, 32 in die Schlitze 21, 22 der Büchse 11
gesteckt worden ist, festgehalten, auch in dem Stand der
Fig. 4a.
In Fig. 5 ist eine metallene Stopfbüchse 5 eines linearen
Hydraulikzylinders mit einer zentrischen Axialbohrung für
die Kolbenstange 52 des Zylinders dargestellt.
Zum Anschließen der kolbenstangenseitigen Arbeitskammer des
Zylinders an Leitung 53 ist in der Stopfbüchse 51 eine
Einsteckbohrung 54 eingeformt, die insbesondere in Fig. 6
ersichtlich ist. Die Einsteckseite der Einsteckbohrung 54
liegt in der Außenfläche 55 der Stopfbüchse 51. Die Leitung
53 hat ein Einsteckteil 56, das in die Einsteckbohrung paßt.
Die Einsteckbohrung 54 hat, in Einsteckrichtung des
Einsteckteils 56 gesehen, einen an die Außenfläche 55 der
Stopfbüchse 51 anschließenden ersten Teil 57 mit einem
ersten Durchmesser, daran anschließend einen zweiten Teil 58
mit einem zweiten Durchmesser, und schließlich einen dritten
Teil 59 mit einem dritten Durchmesser, der kleiner als der
zweite Durchmesser ist. In dem zweiten Teil 58 der
Einsteckbohrung 54 ist ein O-Ring 60 aus Gummi
untergebracht.
Die Stopfbüchse 51 ist bei der Einsteckbohrung 54 mit einer
als Aufnahmeorgan für eine nachher beschriebene
Verriegelungsvorrichtung dienende Metallbüchse 61 versehen.
Diese Büchse 61 hat eine an die Einsteckbohrung 54
anschließende Axialbohrung 62 (sieh Fig. 8), so daß das
Einsteckteil 56 der Leitung 53 durch die Axialbohrung 62 der
Büchse 61 in der Einsteckbohrung 54 der Stopfbüchse 51
steckt.
Die Büchse 61 hat an ihrem einen Axialende einen
herausragenden Ringflansch 13, der in den ersten Teil 57 der
Einsteckbohrung 54 paßt. Dieser Ringflansch 63 ist in dem
ersten Teil 57 der Einstecköffnung 54 durch das mittels
einer Falzbearbeitung Verformen des um die Einstecköffnung
54 herum liegenden Ringgebietes der Stopfbüchse 51 fixiert.
Für diese Falzbearbeitung wird ein ringförmiger Stempel 65
(sieh Fig. 8) um die Büchse 61 herum auf das Ringgebiet 66
der Stopfbüchse 1 aufgesetzt und anschließend mit großer
Kraft angepreßt, so daß das den Ringflansch 63 der Büchse 61
überragende Randgebiet der Stopfbüchse 51 über den
Ringflansch 63 verformt wird, und der Ringflansch 63 dadurch
fest fixiert wird.
Zum Verriegeln der Leitung 53 ist diese im Abstand des
freien Endes des Einsteckteils 56 mit einem herausragenden
Ringflansch 68 versehen. Weiter ist die Büchse 61 mit einer
im wesentlichen quer zu der Axialbohrung 62 liegenden und
durch die Büchse 61 hindurchgehende Querbohrung 69 versehen.
Die Querbohrung 69 dient zum Aufnehmen einer einsteckbaren
Verriegelungsvorrichtung 70, welche Verriegelungsvorrichtung
70 im wesentlichen U-förmig ist (sieh Fig. 9) mit zwei
Schenkeln, beziehungsweise 71 und 72. Wenn die Leitung 53 mit
Einsteckteil 56 in die Axialbohrung 62 der Büchse 61 und in
die Einsteckbohrung 54 der Stopbüchse 51 gesteckt worden
ist, befindet sich der Ringflansch 68 der Leitung 53 in Höhe
der Querbohrung 69. Durch das Klemmorgan 70 von außen her in
die Querbohrung 69 hineinzustecken, legen sich seine
Schenkel 71 und 72 an beide Seiten der Leitung 53 über den
Ringflansch 68, so daß das Einsteckteil 56 der Leitung 53
nicht mehr aus der Stopfbüchse 51 herausgezogen werden kann.
Der Durchmesser des an die Stopfbüchse 51 grenzenden
Teiles der Axialbohrung 62 und der Durchmesser des dritten
Teiles 59 der Einsteckbohrung 54 sind in solcher Weise, daß
das Einsteckteil 56 da mit geringem Spielraum hineinpaßt.
Der O-Ring 60 bewirkt den abdichtenden Anschluß der Leitung
53 an die Stopfbüchse 51.
Claims (11)
1. Verbindung zwischen einer fluidischen Leitung (3; 53)
und einer Anschlußvorrichtung (1; 51), bei der die Leitung an
einem Ende ein Einsteckteil (6; 56) aufweist, und die
Anschlußvorrichtung mit einer Einsteckbohrung (4; 54) zum
Aufnehmen des Einsteckteils der Leitung versehen ist, bei
der die Leitung mit einem Verriegelungsanschlag (18; 68)
versehen ist, und bei der die Anschlußvorrichtung zum
Aufnehmen einer Verriegelungsvorrichtung (30; 70) ausgelegt
ist, welche Verriegelungsvorrichtung in montiertem Zustand
den Verriegelungsanschlag der Leitung überdeckt, so daß das
Einsteckteil der Leitung in der Einsteckbohrung der
Anschlußvorrichtung verriegelt ist, wobei die
Einsteckbohrung, in Einsteckrichtung des Einsteckteils
gesehen, einen ersten Teil (7; 57) mit einem ersten
Durchmesser, und daran anschließend einen zweiten Teil
(8; 58) mit einem zweiten Durchmesser, der kleiner ist als
der erste Durchmesser, aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
bei der Einsteckbohrung (4; 54) der Anschlußvorrichtung
(1; 51) ein Aufnahmeorgan (11; 61) für die
Verriegelungsvorrichtung (30; 70) fest angeordnet ist,
welches Aufnahmeorgan eine an die Einsteckbohrung
anschließende, durchgehende Axialbohrung (12; 62) aufweist,
in solcher Weise, daß das Einsteckteil (6; 56) der Leitung
(3; 53) durch die Axialbohrung (12; 62) der
Aufnahmevorrichtung (11; 61) und in der Einsteckbohrung
(4; 54) der Anschlußvorrichtung (1; 51) steckt, daß das
Aufnahmeorgan (11; 61) einen in dem ersten Teil der
Einsteckbohrung passenden Teil (13; 63) hat, welcher Teil
(13; 63) des Aufnahmeorgans in dem ersten Teil (7; 57) der
Einsteckbohrung (4; 54) durch ein Verformen der
Anschlußvorrichtung fixiert ist.
2. Verbindung nach Anspruch 1, bei der das Aufnahmeorgan
(11; 61) mit einer oder mehreren sich im wesentlichen quer zu
seiner Axialbohrung (12; 62) erstreckenden Aussparungen (20,
21; 69) versehen ist, mit dem Zweck, die
Verriegelungsvorrichtung (30; 70) darin aufzunehmen.
3. Verbindung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die
Einsteckbohrung (4; 54), in Einsteckrichtung des
Einsteckteils gesehen, einen an den zweiten Teil (8; 58)
anschließenden dritten Teil (9; 59) mit einem dritten
Durchmesser aufweist, der kleiner als der zweite Durchmesser
ist, wobei sich in dem zweiten Teil (8; 58) der
Einsteckbohrung ein Dichtring (10; 60) zwischen dem
Einsteckteil (6; 56) der Leitung und der Anschlußvorrichtung
(1; 51) befindet.
4. Verbindung nach Anspruch 3, bei der der Durchmesser des
dritten Teils (9; 59) der Einsteckbohrung dem Durchmesser des
darin steckenden Teils des Einsteckteils (6; 56) der Leitung
nahezu entspricht.
5. Verbindung nach einem oder mehreren der vorgehenden
Ansprüchen, bei der die Verriegelungsvorrichtung (30; 70)
eine im wesentlichen U-förmige Verriegelungsvorrichtung mit
zwei Schenkein (31, 32; 71, 72) ist, die in montiertem
Zustand der Verriegelungsvorrichtung an beiden Seiten der
Leitung den Verriegelungsanschlag (18; 68) des Einsteckteils
überdecken.
6. Verbindung nach Anspruch 5, bei der das Aufnahmeorgan
(61) mit einer sich quer zu seiner Axialbohrung (62)
erstreckenden durchgehenden Bohrung (69) versehen ist, und
bei der die Verriegelungsvorrichtung (70) in montiertem
Zustand mit ihren beiden Schenkeln (71, 72) durch die
Querbohrung (69) hindurchsteckt, in solcher Weise, daß die
Schenkel (71, 72) sich an beide Seiten entlang der Leitung
(53) legen, dabei den Verriegelungsanschlag (68) der Leitung
überdeckend.
7. Verbindung nach Anspruch 5, bei der das Aufnahmeorgan
(11) an beide Seiten an seine Axialbohrung (12) grenzend,
mit einem sich quer zu dieser Axialbohrung (12)
erstreckenden Schlitz (20, 21) versehen ist, in solcher
Weise, daß die Verriegelungsvorrichtung (30) in montiertem
Zustand mit beiden Schenkeln (31, 32) in den Schlitzen (20,
21) steckt, wobei die Schenkel an beiden Seiten entlang der
Leitung (3) liegen und dabei den Verriegelungsanschlag (18)
der Leitung überdecken.
8. Verbindung nach Anspruch 7, bei der die Schenkel (31,
32) der Verriegelungsvorrichtung zwischen ihnen in eine
Schlitzöffnung (34) definieren, die ein erstes Schlitzteil
(35) umfaßt, durch das das Einsteckteil (6) der Leitung (3)
hindurchpaßt, wenn das erste Schlitzteil (35) gegenüber der
Einsteckbohrung (6) ausgerichtet ist, und ein mit dem ersten
Schlitzteil (35) verbundenes zweites Schlitzteil (36), das
enger als das erste Schlitzteil (35) ist, so daß, wenn das
zweite Schlitzteil (36) gegenüber der Einsteckbohrung (6)
ausgerichtet ist, ein Teil der beiden Schenkel (31, 32) der
Verriegelungsvorrichtung (30) den Verriegelungsanschlag (18)
der Leitung (3) überdeckt, wodurch das Einsteckteil (6)
gegen ein Herausziehen verriegelt ist.
9. Verbindung nach Anspruch 8, bei der die Schlitzöffnung
(34) zwischen den beiden Schenkeln (31, 32) der
Verriegelungsvorrichtung (30) ein drittes Schlitzteil (37)
umfaßt, das das erste Schlitzteil (35) und das zweite
Schlitzteil (36) miteinander verbindet, wobei das dritte
Schlitzteil (37) an zumindest einer Stelle einen engen
Durchgang begrenzt, der kleiner ist als die entsprechende
Abmessung des Teiles des Einsteckteils (6) der Leitung (3),
das beim Bewegen der Verriegelungsanordnung (30) durch das
dritte Schlitzteil (37) passiert, und wobei die Schenkel
(31, 32) zum Passieren der Leitung (3) federnd auseinander
beweglich sind.
10. Verbindung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7-
9, bei der die Schlitzöffnung (34) zwischen den beiden
Schenkeln (31, 32) der Verriegelungsvorrichtung (30) in der
Nähe des freien Endes der beiden Schenkel enger ist als die
entsprechende Abmessung eines sich zwischen beiden Schlitzen
(21, 22) in dem Aufnahmeorgan (11) befindenden Wandteils
(24) des Aufnahmeorgans (11).
11. Verbindung nach einem oder mehreren der vorgehenden
Ansprüche, bei der das Einsteckteil (6; 56) der Leitung
(3; 53) an seinem Einsteckende zylindrisch ausgeführt ist und
mit einer zu diesem seitlich herausragenden Verdickung
(18; 68), die die Verriegelungsvorrichtung bildet, versehen
ist.
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