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Die vorliegende Erfindung betrifft
das technische Gebiet der Handhabung und des Bewegens von Materialplatten,
deren Dicke im Verhältnis
zu deren Oberfläche
relativ gering ist und von der wenigstens eine der großen Flächen klebrig
oder haftend ist, entweder durch die Beschaffenheit oder aufgrund
der Umformung, reversibel oder nicht, z. B. erzeugt durch Hitzeeinwirkung.
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Insbesondere betrifft die Erfindung
eine Vorrichtung zum Bewegen und zum Herausziehen einer Platte aus
klebrigem Material in Bezug auf eine Arbeitsstation nach dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1. Eine solche Vorrichtung ist aus der
DD 281 796 A5 bekannt.
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Unter Bewegen ist der Transport oder
die Beförderung
oder darüber
hinaus die Verschiebung, sowie die Einführung oder das Herausziehen
von Platten aus klebrigem Material in Bezug zu einem Arbeitsplatz
zu verstehen.
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Das betroffene technische Gebiet
ist insbesondere, aber nicht ausschließlich das des Bewegens von
Platten aus Materialien auf wenigstens teilweise einer Basis von
thermoplastischen Materialien, bei deren Verarbeitung eine Erwärmung stattfindet, die
solche Platten auf wenigstens einer der großen Flächen klebrig werden lässt.
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Als bevorzugte Anwendung des Gegenstands
der Erfindung sind die Einrichtungen zur Heißformung von Platten aus Materialien
auf der Basis von thermoplastischen oder thermoaushärtbaren Verbundmaterialien
zu erwähnen,
mit Blick auf die Herstellung von Formteilen wie die, die als technische
oder ästhetische
Blenden oder Beschläge
entworfen und verwendet werden, wie beispielsweise die Verkleidungen
von Fahrzeugtüren,
die Heckablagen, sogar die Armaturenbretter von solchen Fahrzeugen
oder ferner die Dämmplatten,
die hauptsächlich
der Schalldämmung
dienen.
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Bei der vorgenannten bevorzugten
Anwendung muss vor der Herstellung der Formteile ein Formwerkzeug
vom Stempel- und Matrizentyp verwendet werden, das die Formung einer
Platte aus Verbundmaterialien auf Thermoplastbasis bewirkt, die
vor dem Einsetzen in die Form eine Vorheizphase durchläuft, die
es ermöglicht,
die Materialien auf die für
das Verfahren geeignete Temperatur zu bringen, wobei danach die
Platte mittels der Einwirkung der zu diesem Zweck gekühlten Form
eine Formung der Dicke erfährt,
im allgemeinen mit einer Verdichtung oder Kompression der Materialien.
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Die Platten, die die Elementarteile
bilden, werden auf geeignete Weise zugeschnitten und werden im allgemeinen
so ausgewählt,
dass sie ausgehend von gewebten oder nicht gewebten Füllhaarmaterialien
aufgebaut sind, die mehr oder weniger Fasern oder Fäden aus
natürlichem
oder synthetischem und thermoplastischem Material aufweisen, wie
beispielsweise Polypropylen oder Polyethylen. Alle diese Materialien
können
also geeignet sein und in dieser Hinsicht werden im allgemeinen
Schichten aus gewebtem oder nicht gewebtem Material oder aus Filz
verwendet.
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Es sollte selbstverständlich in
die Erfindung einbezogen werden, dass die Eigenschaften der Platten
selbst den für
jeden Fachmann verfügbaren, bekannten
Stand der Technik zeigen.
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Die Platten, die in bestimmten Fällen auch als
Plättchen
bezeichnet werden können,
werden also im allgemeinen nach Belieben aufgeheizt, entweder durch
Infrarotstrahlung oder durch Heißluft, oder darüber hinaus
durch ein so genanntes Kontaktverfahren, wobei eine Kombination
dieser verschiedenen Verfahren auch möglich ist.
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Wenn die Platten oder Plättchen durch
Berührung
aufgeheizt werden, wird vorzugsweise eine solche Presse eingesetzt,
bei der die erhitzten Plattformen mit einem gesteuerten Gegendruck
in Berührung
mit den zwei großen
Flächen
von jeder Platte öder
von jedem Plättchen
gebracht werden, um auf die Fasern, die letztere bilden, die zum
Erweichen des thermoplastischen Materials notwendige Wärmeenergie
zu übertragen.
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Ein solches Verfahren erfordert für seine gute
Durchführung
im allgemeinen die Verwendung von aufeinanderfolgenden Temperaturerhöhungsschritten,
um die Zeitdauer des Umformtaktes zu verringern und auf diese Weise
den Produktionstakt zu erhöhen.
Dies ist der Grund, aus dem solche Pressen im allgemeinen zwei oder
wenn nötig
mehr Preß-Kontakt-Erwärmungs-Einrichtungen
aufweist, wobei gegebenenfalls verschieden hohe Drücke und Temperaturen
eingesetzt werden.
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Diese Technik ist ebenfalls dem Fachmann bekannt.
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Das Problem, das sich indessen bei
der Anwendung stellt, auf die Bezug genommen wird, ist das der Einführung und
des Bewegens der Platten von einer Heizeinrichtung zur anderen,
jedoch noch wichtiger das Herausziehen von der letzten Heizeinrichtung,
um jede Platte mittels eines Aufnahmetransporteurs in die eigentliche
Form zu führen.
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Die Schwierigkeit ergibt sich aus
der Klebrigkeit, die die beiden großen Flächen der Platte aufweisen,
sowie aus ihrem aufgeweichten Zustand, was nicht zu geeigneten Bedingungen
für die
Aufnahme einer solchen Platte aufgrund ihrer Hafteigenschaft führt.
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Als Versuch zur Lösung dieser technischen Schwierigkeit
ist vorgeschlagen worden, Zangen zum Herausziehen zu verwenden,
die quer oder parallel zur Bewegungsrichtung der Platten angeordnet sein
können.
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Solche Zangen müssen die Kante oder den Rand
von jeder Platte ergreifen und auf das Material einen ausreichenden
Druck ausüben,
um die in Bewegung befindliche Platte in Bezug zu einem beweglichen
Transporteur oder eine feststehende Fördereinrichtung trotz der klebrigen
oder haftenden Eigenschaft der Platte mitzunehmen.
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Derartige Zangen zum Herausziehen
müssen
also auf ein Material wirken, das ausreichend widerstandsfähig und
vorzugsweise nicht klebrig ist, und dies ist auch der Grund, warum
die Platten zuvor so zugeschnitten werden, dass ein überstehender Rand
verbleibt, der nicht durch Berührung
erhitzt wird und der später
weggeschnitten wird.
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Eine solche Vorgehensweise erhöht die Kosten
des Formungsvorganges beträchtlich
und belastet im allgemeinen den Verarbeiter mit dieser Last des
zusätzlichen
Rohstoffes, der als Abfall anfällt.
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Ein weiterer Nachteil der Technik
der Zangen zum Aufnehmen beruht auf der Tatsache, dass letztere
nicht geeignet sind, für
die Aufnahme von Platten zu sorgen, bei denen der zu packende Rand
nicht parallel zur Anordnungsrichtung der Zangen ist. Eine solche
Situation tritt häufig
auf, aufgrund der Tatsache, dass die Platten den Formerfordernissen
gemäß der herzustellenden
Formteile unter legitimen Kostengesichtspunkten entsprechen müssen. Dies
ist der Fall bei nicht rechteckigen Trapezformen.
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Es wird auch auf die Vorschläge hingewiesen,
die im Stand der Technik gemacht worden sind und darin bestanden,
Transportmatten auf der Basis von Materialien zu verwenden, die
wegen ihrer Unempfindlichkeit gegen klebrige oder haftende Materialeigenschaften
geschätzt
werden. In dieser Hinsicht können
Matten auf der Basis von Glasfasern genannt werden, die mit einem
geeigneten Material, wie beispielsweise Polytetrafluorethylen, überzogen
oder beschichtet sind.
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In der Praxis können solche Vorschläge nicht als
vollständig
zufrieden stellend betrachtet werden, denn es ist häufig festzustellen,
dass das Herausziehen einer heißen
Platte in Bezug zur Presse und in Richtung zur Form zu einem unkontrollierten
Anhaften der Platte führt,
die an der Transportmatte kleben bleibt, sei es dass letztere aus
einem oder zwei Endlosbändern
besteht, die dann zwei Stränge
aufweisen, die sich gegenüberstehen.
In einer solchen Situation wird die Platte, die an der einen oder
der anderen Matte haftet, dann zum Eingang der Preß-Aufheizungsstation
geführt,
deren automatische Betriebsweise nicht mehr sichergestellt werden
kann.
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Der Betrieb einer solchen Einrichtung
wird dann ernsthaft gestört,
und ruft Verringerungen des Arbeitstakts und sogar die Notwendigkeit
hervor, den Betrieb zu unterbrechen, wenn beispielsweise die zufällige, unkontrollierte
Bewegung einer Platte eine Unterfunktionseinheit versperrt, deren
Austausch im ursprünglichen
Zustand der Unversehrtheit für
eine gute Funktion der Maschinenanlage notwendig ist. Es ist klar,
dass solche Situationen einem automatischen Betrieb entgegenstehen,
wie er für
solche Maschinen angestrebt wird.
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Schließlich ist ein weiterer Vorschlag
des Standes der Technik zu erwähnen,
der darin besteht, jede Platte beim Eintritt in die Preß-Aufheizungsstation
zwischen zwei feine gewebte oder nicht gewebte Vliese zu nehmen,
die mit einer Antihaftbeschichtung versehen sind. Diese Lösung führt zwar
zu einem Ergebnis, erhöht
aber auf nicht vernachlässigbare
Weise die Kosten der Herstellung.
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Die
DD 281 796 A5 beschreibt ein Verfahren und
eine Vorrichtung zum Transportieren und Absetzen von flexiblen,
klebrigen Materialien mit wenigstens einer Transportmatte. Diese
wird unter dem zu transportierenden Material zum Zwecke des Absetzens
des Materials mit hoher Geschwindigkeit weggezogen. Die Übergabe
an eine folgende Bearbeitungsstation erfolgt somit im freien Fall
des Materials bis zum Absetzen bzw. "Landen" auf der nächsten Station. Diese ruckartige
Bewegung kann je nach Anhaften des Materials auf der Transportmatte
dem Material einen Drift mitgeben, der das Material möglicherweise
nicht genau da landen lässt,
wo es landen sollte. Auch ist eine Verformung des Materials beim Absetzen
bzw. "Landen" nicht ausgeschlossen.
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Aus der
DE 1 813 685 A1 ist eine
Vorrichtung zum Transport von Platten bekannt, die ebenfalls Transportmatten
aufweist, die hier in Form von Endlosschleifen die Platten beidseitig
berühren
und durch Reibschluss beschleunigen bzw. abbremsen. Dabei geht es
hauptsächlich
um die Erhöhung
der Transportgeschwindigkeit zwischen den Bearbeitungsstationen.
Als Platten kommen z. B. Spanplatten, Faserplatten oder dergleichen
in Betracht. An Platten mit verformbarer, klebriger Konsistenz ist
dabei nicht gedacht.
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Eine Presse, bzw. Pressform als Verarbeitungsstation
zum Umformen plattenförmigen
Verbundmaterials ist aus der
DE 38 30 362 C1 bekannt. Diese Druckschrift
befasst sich nicht mit der Zufuhr des zu verformenden Materials
zur Pressstation.
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Die
EP 647 519 A1 zeigt ein Verfahren zur Herstellung
eines geruchsarmen schall- und wärmedämmenden
Formkörpers.
Das Beschicken und das Auswerfen des Rohlings bzw. Endprodukts ist
nicht Gegenstand dieser Druckschrift.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
deshalb die Aufgabe zugrunde, die bekannten Nachteile abzustellen,
indem eine neue Vorrichtung zum Bewegen, aber vor allem zum Herausziehen
vorgeschlagen wird, um ebenfalls die obenstehenden Schwierigkeiten
zu lösen,
indem eine Relativbewegung der Platten aus klebrigem Material zwischen
den aufeinanderfolgenden Arbeitsplätzen ermöglicht wird.
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Ein Ziel der Erfindung ist es, die
Lücke des Standes
der Technik zu füllen,
indem einfache Mittel vorgeschlagen werden, die wenig kostspielig
sind und bei den aktuellen Maschinen, neu oder nicht, angewendet
werden können
ohne besonders kostspielige Ausgaben zur Erneuerung zu erfordern.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung ist
es, technische Mittel vorzuschlagen, die einfach, robust und haltbar
sind und nur noch bei Bedarf eine periodische Wartung und/oder Reinigung
benötigen.
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Ein zusätzliches Ziel der Erfindung
ist es, technische Mittel vorzuschlagen, die die vorher aufgeführten allgemeinen
Schwierigkeiten ausräumen und
die es überdies
eventuell ermöglichen,
auf Beschichtungen auf der Basis von nicht klebenden Materialien
oder sogar auf das Versprühen
solcher Produkte zur Wartung zu verzichten, was insgesamt eine Verringerung
der Betriebskosten darstellt, die es ermöglicht, wesentlich zur Wirtschaftlichkeit
der Herstellung von Formteilen beizutragen.
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Ein weiteres Ziel der Erfindung ist
es, darüber
hinaus technische Mittel vorzuschlagen, die die Herstellung von
Teilen ermöglichen,
die mit dem Verfahren des Herausziehens mittels Zangen nicht zu verwirklichen
sind, und die auch auf den üblicherweise
verlorenen Rohstoffstreifen verzichten können, der für die Aufnahme durch die Greifzangen
vorgesehen ist.
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Um die vorhergehenden Ziele zu erreichen, zeichnet
sich die Vorrichtung zum Bewegen und zum Herausziehen einer Platte
aus klebrigem Material in Bezug zu einem Arbeitsplatz des Typs,
der wenigstens eine endlose Transportmatte aufweist, die kontinuierlich
oder aussetzend bzw. ruckartig angetrieben wird und bei der der
Vorlaufstrang durch den Arbeitsplatz verläuft, dadurch aus, daß sie ein
Vlies mit geringer Dicke aufweist, das unter Zugspannung in Berührung mit
der Oberseite des Vorlaufstranges angeordnet ist und sich in der
Bewegungsrichtung des Stranges, jenseits und unterhalb des Umlenkbereiches
von letzterem bis zu einem Bereich des Zusammenwirkens mit einem
Aufnahmetransporteur erstreckt.
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Die Erfindung betrifft auch eine
Presse zum Umformen von Verbundmaterialien in Platten- oder Plättchenform,
die eine Heizstation aufweist, der mit einer Vorrichtung des vorgenannten
Typs ausgerüstet
ist.
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Verschiedene weitere Merkmale sind
aus der unten angegebenen Beschreibung unter Bezugnahme auf die
beigefügten
Zeichnungen ersichtlich, die beispielhaft und nicht einschränkend Ausführungsformen
des Gegenstandes der Erfindungen zeigen.
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Die 1 ist
ein Grundriß einer
vollständigen
Einheit zur Preßumformung
unter Anwendung der Erfindung.
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Die 2 ist
eine Seitenansicht, im wesentlichen gemäß der unterbrochenen Linie
II-II der 1.
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Die 3 ist
eine schematische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Bewegen
und zum Herausziehen.
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Die 4 ist
eine Draufsicht gemäß der Linie IV-IV
der 3.
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Die 5 ist
eine perspektivische Ansicht entsprechend der von 3.
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Die 6 ist
eine Seitenansicht, vergleichbar zu der von 3, die aber eine Variante der Ausführungsform
des Erfindungsgegenstandes zeigt.
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Die 1 und 2 zeigen die bevorzugte Verwendung
bzw. Anwendung des Erfindungsgegenstandes bei einer Einrichtung
oder Maschine zum Herstellen eines Formteiles, ausgehend von einem Plättchen oder
einer Platte 1 aus Verbundmaterialien auf Thermoplastbasis,
wie beispielsweise einem Filz, einer gewebten oder nicht gewebten
Mischung, oder sogar einer Schicht von Füllhaaren oder ähnlichem, mittels
einer Formpresse 2, die wie bereits bekannt, außer dem
notwendigen Zubehör
darüber
hinaus eine Form 3 auf der Basis von wenigstens zwei Bauteilen
aufweist, die aus zwei Komplemen tärteilen zusammengesetzt sein
können,
wie beispielsweise einer Matrize und einem Stempel. In der angegebenen Darstellung
ist die Formeinrichtung 3 vom vertikalen Typ, was zu einer im allgemeinen
waagrechten Verbindungsebene der Form zwischen der Matrize und dem
Stempel führt.
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Die dargestellte Einrichtung weist
für das Formen
der Platte 1 eine Heizstation 4, einen Aufnahmetransporteur 5,
der zwischen der Station 4 und der Presse 2 eingefügt ist,
und parallel zu letzterer eine seitliche Arbeitsstation 6 auf,
deren Funktion darin besteht, die Versorgung der Presse 2 mit
Auskleidungsüberzügen oder
sogar die Verteilung von Einsätzen
sicherzustellen, bevor sie vor dem endgültigen Formen der Platte 1 ihr
zugeordnet werden.
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Die 1 stellt
klar, daß die
Einrichtung ebenfalls seitlich, aber gegenüber der Arbeitsstation 6,
eine Matte oder einen Förderer 7 zur
Aufnahme der geformten Produkte von der Presse 2 aufweist, um
sie beispielsweise in Richtung des Pfeils f1 zu
einem Arbeitsplatz zur vorübergehenden
Lagerung, wie beispielsweise 8, weiterzuleiten.
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Auf herkömmliche und bekannte Weise
ist die Heizstation 4 vom Typ mit zwei Einrichtungen 4a und 4b,
um in zwei Schritten für
eine Aufheizung mittels Berührung
und Druck von jeder Platte oder jedem Plättchen 1 zu sorgen.
Dazu weist jede Einrichtung 4a, 4b eine untere,
im allgemeinen feststehende Plattform 10, die von jeder
geeigneten Einrichtung aufgeheizt werden kann, und eine bewegliche
obere Plattform 11 auf, die im Wechsellauf in Richtung
des Pfeils f2 mittels nicht dargestellten
Steuereinrichtungen, wie beispielsweise Stellantrieben, bewegbar
ist. Im Ruhezustand sind die Plattformen 10 und 11 ausreichend
beabstandet, um die Einführung
eines Plättchens
oder einer Platte 1 zuzulassen, die von einem Einführtisch 12 mittels
eines Endlostransporteurs, wie beispielsweise eine Matte, derart
bewegt wird, daß es
bzw. sie von wenigstens einer Matte 13 aufgenommen wird,
wobei es die Heizstation 4 bzw. in der Folge, mittels des
Vorlaufstranges 14, die Einrichtungen 4a und 4b durchläuft.
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Vorzugsweise ist eine Matte 15,
die identisch zu der Matte 13 ist, den oberen Heizplattformen 11 so zugeordnet,
daß ihr
Vorlaufstrang 16 sich parallel und gegenüber des
Vorlaufstranges 14 erstreckt, um mit letzterem einen Vorrückgang für das Plättchen oder die
Platte 1 zu bilden.
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Die Transportmatten 13 und 15 sind
in Form einer geschlossenen Schlaufe um Rollen 17 gewunden,
die auf bekannte Weise zur Rückführung, zur Spannung
und zum Antrieb in dieselbe Richtung wie die Bewegung der Vorlaufstränge 14 und 16 dienen, die
durch den Pfeil f3 angegeben ist. Die Stränge 14 und 16 werden
durch den Begriff "Vorlauf" bezeichnet im Gegensatz
zur Bezeichnung "Rücklauf" der entgegengesetzten
Stränge,
die außerhalb
der Preß-
und Heizeinrichtungen 4a und 4b angeordnet sind.
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Es wird darauf hingewiesen, daß wenigstens die
oberen Plattformen 11 in Form eines einzigen Elements ausgebildet
sein könnten,
das dann für
die beiden Einrichtungen 4a und 4b gemeinsam ist.
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Selbstverständlich kann aus Gründen der
Arbeitstaktdauer die Temperaturerhöhung von drei oder mehr Preßstationen
bewirkt werden kann.
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Der Tisch 12 ist am Eintritt
zu den beiden Matten oder Bahnen 13 und 15 angeordnet,
die an ihrem Ausgang einem Aufnahmetransporteur 5 zugeordnet
sind, der dazu dient, über
die Aufnahme von jeder gepreßten
und erhitzten Platte nach dem Austritt aus der Arbeitsstation 4 hinaus,
beispielsweise mittels eines Pendeltisches 18 für das Bewegen
und das Entfernen von dieser Platte mit Blick auf ihre Einführung in
die Form 3 der Presse 2 zu sorgen.
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Um das Anhaften oder das Ankleben
von jeder Platte an der einen oder der anderen Endlosmatte 13 und 15 und
insbesondere an den Vorlaufsträngen 14 und 16 zu
vermeiden, wird gemäß der Erfindung
vorgesehen, die Vorrichtung zum Bewegen und zum Herausziehen zu
verwenden, die in einem ersten Vorschlag bzw. einer ersten Ausführungsform
auf der Basis der 3 bis 5 dargestellt ist.
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Die 3 zeigt
die Arbeitsstation 4 in einer schematischen Darstellung,
in der die Matte 13, die Matte 15 und die übereinanderliegenden
Plattformen 10 und 11 einer jeden Einrichtung 4a und 4b dargestellt
sind.
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Gemäß der Erfindung weist die Vorrichtung zum
Bewegen und zum Herausziehen wenigstens in Bezug zu der Endlostransportmatte 13 ein
zwischengelegtes Endlosvlies 19 mit geringer Dicke auf,
das in Anlage an die Fläche
der Matte 13 angeordnet ist, die zur Matte 15 hin
ausgerichtet ist. Im an gegebenen Beispiel wird das Vlies 19 von
einer Vielzahl von Führungen 20 mit
geringer Dicke gebildet, die zueinander parallel unter einer relativen
Zugspannung derart angeordnet sind, daß sie zu der Bewegungsrichtung
der Matte 13 ausgerichtet sind, so wie es beispielsweise die
Richtung des Pfeils f3 (2 und 3),
betreffend den Vorlaufstrang 14 von letzterer, zeigt. Im
gezeigten Ausführungsbeispiel
werden die Führungen 20 von
Endlosstreifen gebildet, die von Rollen 21 aufgenommen
werden, die von Reinigungseinrichtungen 22 vervollständigt werden,
die gegebenenfalls mit Spanneinrichtungen gekoppelt werden können oder von
solchen Einrichtungen unabhängig
sein können, wobei
sie dann mit dem Bezugszeichen 23 in der 3 erscheinen.
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Die die Führungen bildenden Bänder sind mehr
oder weniger flexibel und werden entweder von Metallbändern oder
vorzugsweise von gewebten oder nicht gewebten Materialien gebildet,
wie beispielsweise Glasfasern, die mit einem wenig oder nicht haftenden
Produkt, wie beispielsweise Polytetrafluorethylen, beschichtet oder überzogen
sind.
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Gemäß einer Anordnung der Erfindung
erstreckt sich jedes Band derart weit jenseits des Umlenkbereichs
Z1 des Vorlaufstranges 14, daß es sich an
den Aufnahmetransporteur 5 wiederanschließt, der
auch vorteilhafterweise gemäß der Erfindung durch
eine Vielzahl von Endlosbändern 24 gebildet wird,
die parallel mit konstantem Abstand verlegt sind.
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In dieser Anordnung sind die Bänder 20 und die
Bänder 24 des
Transporteurs 5 verschränkt,
um zwischen ihnen einen gemeinsamen Bereich Z2 aufzuweisen.
Die Bänder 24 werden, was
deren obere Stränge
betrifft, die in einer gleichen Ebene verlegt sind, in Richtung
des Pfeils f5 angetrieben.
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Gemäß einer weiteren Anordnung
der Erfindung sind die Bänder 20 so
angeordnet, daß deren obere
Stränge
in Berührung
mit dem Vorlaufstrang 14 des Transporteurs 13 gleichzeitig
in Richtung des Pfeils f3 bei einer Lineargeschwindigkeit
angetrieben werden, die vorzugsweise aber nicht ausschließlich synchron
mit der des oberen Stranges 14 des Transporteurs 13 ist.
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Die 3 zeigt,
daß eine
gleiche Anordnung, was die Transportmatte 15 betrifft,
vorzugsweise auch eingenommen ist. Die Führungen 20, die einer
solchen Matte 15 zugeordnet sind, sind auf dieselbe Weise
wie zuvor genannt angeordnet, aber symmetrisch im Bezug zu einer
Ebene P-P', die durch
den waagrechten Durchgang verläuft,
den die gegenüberliegenden
Vorlaufstränge 14 und 16 begrenzen.
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Die Einrichtungen der Erfindung,
so wie sie oben beschrieben und in der betrachteten Verwendung eingesetzt
sind, funktionieren wie folgt.
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Eine Platte, wie beispielsweise 1,
wird in die Arbeitsstation 4a eingeführt und erfährt durch Berührung und
Druck eine erste Temperaturerhöhungsphase
und wird, wenn letztere erreicht ist, natürlich in Richtung der Arbeitsstation 4b durch
gleichzeitige Bewegung der Vorlaufstränge 14 und 16 der
Transportmatten 13 und 15 bewegt.
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Die Platte wird im Inneren der Arbeitsstation 4b erneut
der Einwirkung von Druck und Erwärmung ausgesetzt,
bis die Schwelle der gewünschten
Temperatur erreicht ist, wonach die Platte in die Form 3 geführt werden
soll.
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Am Ausgang der Arbeitsstation 4b ist
die Platte jenseits des Umlenkbereichs Z1 der
Vorlaufstränge 14 und 16 einzig
von den Führungen 20 aufgenommen,
die sich im betrachteten Beispiel mit derselben Lineargeschwindigkeit
wie die Vorlaufstränge 14 und 16 bewegen.
Die Führungen 20 verfolgen
die ursprüngliche
Bewegung weiter und nehmen die Platte trotz ihrer klebrigen oder
haftenden Eigenschaft auf, die aus der Temperaturerhöhung herrührt, die
den gesamten Verbundmaterialien aufgebracht wird.
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Die Platte wird dann von den Bändern 20 getragen,
die eine Kontaktoberfläche
unterhalb der der Stränge 14 und 16 aufweisen
und imstande sind, über
das vollständige
Herausziehen im Bezug zu der Arbeitsstation 4b hinaus für ihre Beförderung
und ihre Aufnahme durch den Wiederaufnahmetransporteur 5 zu
sorgen, der wie zuvor, aber mittels der verschränkten Bänder 24 wirkt.
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Die Einrichtungen der Vorrichtung
zum Bewegen und zum Herausziehen gemäß der Erfindung werden in jedem
Fall so ausgewählt,
daß die
Berührungsfläche mit
den großen
Flächen
der Platte verkleinert wird und der Haftkoeffizient um ebensoviel verringert
wird, um den Übergang
zwischen den Bändern 20 und
den Bändern 24 zu
begünstigen.
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Es soll bemerkt werden, daß die Bänder 20 aus
einem Material mit geringer Dicke ausgebildet sind, so daß das Vorhandensein
dieser Bänder
auf den gegenüberliegenden
Oberflächen
der Vorlaufstränge 14 und 16 nicht
die vorausgehende Formung einer Senke bei den großen Flächen der
Platte zur Folge hat, wenn der Druck und die Erwärmung bei den Arbeitsstationen 4a und 4b aufeinanderfolgend einwirkt.
In dieser Hinsicht könnte
es vorgesehen sein, die unteren und oberen Plattformen mit einer Senke
auszubilden damit sie geradlinige Rillen bilden, in die sich die
Führungen
und die Matten sich beim Zusammendrücken einfügen.
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Der Vergleich der 4 und 5 erlaubt
die Feststellung, daß gemäß einer
weiteren Ausführung der
Erfindung es in dem Fall, in dem die Vorrichtung zum Bewegen an
eine Arbeitsstation 4 angepaßt ist, die zwei übereinander
angeordnete Endlostransportmatten 13 und 15 aufweist,
vorteilhaft ist, für
die obere Matte 15 eine Anzahl von Führungen oder Bändern 20 vorzusehen,
die verschieden ist von der Anzahl der zugeordneten Bänder bei
der Matte 13. Der Unterschied ist im allgemeinen weniger
als eins, derart, daß es
möglich
ist, die senkrechte Ebene der Bänder 20 der
Matte 15 um einen Halbschritt in bezug auf die Bänder 20 der Matte 13 versetzt
anzuordnen. Auf diese Weise wird der lineare Druck, der auf die
großen
Flächen
von jeder Platte oder jedem Plättchen
ausgeübt
wird, nicht von einer zur anderen Seite überlagert aufgrund der Einwirkung
der Preßplattformen 11, 10 der
Arbeitsstationen 4a und 4b.
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Es ist in einem solchen Fall ebenso
vorteilhaft, die Bänder 20 der
Transportmatte 15 einem Begleittransporteur 25 zuzu ordnen,
der von den Bändern 26 gebildet
wird, der zwischen den Bändern 20 auf
analoge Weise verzahnt ist, wie die Bänder 24 des Wiederaufnahmetransporteurs 5 und
die Bänder 20 des
Transporteurs 13. Die Bänder 26 werden
vorzugsweise so eingerichtet, daß sie bei ihren unteren Strängen eine
Neigung aufweisen, die in Richtung der Presse 2 ansteigt,
so daß sie
zusammen mit der Ebene der oberen Stränge der Bänder 24 einen Gang
mit zunehmendem Querschnitt bilden.
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rn einer nicht dargestellten Ausführungsform könnte es
in Betracht gezogen werden, die Bänder 20 relativ unbeweglich
zueinander anzuordnen oder sie intermittierend zu bewegen, synchron
oder nicht mit den Transportmatten 13, 15.
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Die 6 zeigt
eine weitere Ausführungsform,
die darin besteht, jede Führung
oder jedes Band 20, sowohl der Matte 13 als auch gegebenenfalls
der Matte 15, in Form von offenen Bändern auszubilden, d. h. sie
laufen jeweils von einer Abwickelspule 27 ab, um durch
eine Wiederaufwickelspule 28 wiederaufgenommen zu werden.
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Auf diese Weise ist es möglich, die
Bänder aus
einem Material zur zeitweisen Verwendung auszubilden und Einrichtungen
zur ruckartigen bzw. aussetzenden Bewegung einzusetzen, die es ermöglichen,
jedes Band in einem ausreichenden Maße zu bewegen, damit zunehmend
mit der erfolgten Benutzung, die Zerstörung bzw. Verschlechterung
des Materials, insbesondere durch Übertragung von klebrigem Material,
einen Austausch durch einen neuen Bandabschnitt mit sich bringt
sowie sogar die Möglichkeit,
die Transport- und Herausziehfunktion zu erfüllen.
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Es sollte auch in Betracht gezogen
werden, die Führungen
in Form von starren Stangen auszubilden, die vorzugsweise eine Form
mit abgeflachtem Querschnitt annehmen.
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Im Fall von endlosen Laufbändern 20 ist
es vorteilhaft, jedes, insbesondere bei seinem Rücklaufstrang, einem Kühlapparat 30 zuzuordnen,
so wie in der 3 dargestellt.
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Bei einer veränderten Ausführungsform
kann das Vlies 19 ein dünnes
Geflecht mit offenen Maschen sein, wie beispielsweise ein biegsames
Gitter, das endlos in Form eines Bandes um Rollen 21 gewickelt
ist, wobei das Band dann eine Länge
gleich oder kleiner als das der Matten 13 und 15 haben könnte.
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Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen und
dargestellten Beispiele beschränkt,
denn es können
verschiedene Veränderungen
an ihr vorgenommen werden ohne ihren Rahmen zu verlassen.