DE19745011A1 - Vorrichtung zur vereinfachten vertikalen Einführung einer Röntgenkassette in eine Transportaufnahme eines Bearbeitungsgeräts für Röntgenkassetten - Google Patents
Vorrichtung zur vereinfachten vertikalen Einführung einer Röntgenkassette in eine Transportaufnahme eines Bearbeitungsgeräts für RöntgenkassettenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur vereinfachten vertikalen Einführung einer
Röntgenkassette in eine Transportaufnahme eines Bearbeitungsgeräts für Röntgen
kassetten, mit einer ersten und zweiten als Kassetteneingabe- und -ausgabevor
richtung ausgebildeten Fördereinrichtung, die mehrere in einer horizontalen Ebene
angeordnete und in Transportrichtung als auch quer dazu beabstandete Transport
mittel aufweist und deren Transportaufnahmen auf einem als Kassettenaufnahme
mittel ausgebildeten endlosen Transportband angeordnet sind.
Aus der US-A-5,493,128 ist eine Aufnahmevorrichtung für Röntgenkassetten in
einem Kassettenbehandlungsgerät bekannt, die zum Transport von vertikal positio
nierter Kassetten unterschiedlicher Formate geeignet ist. Im wesentlichen weist
diese Vorrichtung ein als Trennmechanismus ausgebildetes Teil mit einer Anzahl
von Schlitzen auf, in welche die Kassetten eingeführt werden. Mittels eines vertikal
heb- und senkbaren sowie horizontal schrittweise vorwärts bewegbaren Teils, das
eine Anzahl von Schlitzen aufweist, die mit der Anzahl der Schlitze des Trenn
mechanismus korrespondiert, werden die Kassetten zu einer Übernahmevorrichtung
transportiert, die sie in die Lese- bzw. Löscheinheit überführt.
Infolge der nur geringfügig die Dicke einer Röntgenkassette übersteigenden Breite
der Aufnahmeschlitze ist eine exakte vertikalen Einführung von Röntgenkassetten in
die Aufnahmeschlitze meist mit einem umständlichen Einfädelprozeß verbunden
welcher immer schwieriger wird, je größer die Formate der Röntgenkassetten
gewählt werden. Außerdem ist diese Transportvorrichtung konstruktiv aufwendig
ausgeführt und infolge der Vielzahl der beweglichen Teile, deren Bewegungen auf
einander exakt abgestimmt sein müssen, auch für Störungen anfällig.
Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer konstruktiv einfach ausgeführten Vor
richtung, mit der raumsparend und bedienungsfreundlich eine einfache, schnelle und
sichere vertikale Einführung von Röntgenkassetten unterschiedlicher Formate in eine
Transportaufnahme eines Röntgenkassettenbearbeitungsgeräts ermöglicht werden
kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1 gelöst.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist mehrere Führungsmittel für eine als Kas
setteneingabevorrichtung ausgebildete Fördereinrichtung auf, die zwischen quer zur
Kassettentransportrichtung beabstandete Transportmittel ortsfest angeordnet sind.
Durch einen Antrieb sind die Führungsmittel in eine durch die Transportmittel gebil
dete horizontale Ebene derart ein- und ausförderbar, daß während einer Förder
bewegung der Transportmittel eine Röntgenkassette auf den Transportmitteln in
vertikaler Stellung abgestützt und nur durch Transportaufnahmen fixiert ist. Die Füh
rungsmittel werden durch auf jeweils einer Welle beabstandet angeordnete Zentrier
elemente gebildet, die mittels der durch Pleuelstangen mit einem Motor verbunden
Wellen um mindestens einen Winkelbereich von 180 Grad drehbar sind. Dadurch,
daß jeweils zwei an ihren Grundflächen zusammengefügte Kegelstumpfsegmente
ein Zentrierelement bilden, deren Mantelflächen mit denen eines jeweils benach
barten Zentrierelements eine trichterförmige Aufnahme zur Einführung einer Rönt
genkassette formen, ist eine besonders schnelle und durch das Gewicht der Rönt
genkassetten hervorgerufene selbsttätige Positionierung in den Aufnahmen möglich.
Insbesondere wird dieser Prozeß durch die nur punktförmige Auflage der Röntgen
kassetten an den Mantelflächen unterstützt sowie auch dadurch, daß die Aufnahme
einen Winkel von 90 bis 120 Grad aufweist. Eine so positionierte Röntgenkassette ist
durch Einschieben in die Transportaufnahmen, die durch voneinander beabstandete
Pyramidenstümpfe gebildet sind, sicher und schnell fixiert.
Insbesondere wird durch eine derartige Vorrichtung vorteilhaft erreicht, daß Rönt
genkassetten unterschiedlicher Formate in einer platzsparenden Weise schnell und
zuverlässig auf die als Kassetteneingabevorrichtung ausgebildete Fördereinrichtung
abgelegt werden können.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprü
chen im Zusammenhang mit der Beschreibung eines Ausführungsbeispiels, welches
anhand der Figuren erläutert wird.
Es zeigen in schematischer Darstellung:
Fig. 1 ein bekanntes Bearbeitungsgerät für Röntgenkassetten mit als Kasset
tenein- und -ausgabevorrichtung ausgebildeten Fördereinrichtungen,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit
Führungsmitteln und Transportvorrichtung der Röntgenkassetten,
Fig. 3 eine perspektivische Detailansicht der Führungsmittel,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht der Kassettenaufnahmemittel,
Fig. 5 eine Schnittansicht entlang der Linie AA gemäß Fig. 3 und
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht eines Zentriermittels.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung findet in einem Bearbeitungsgerät für Röntgen
kassetten 100, einem an sich bekannten und in Fig. 1 dargestellten Autoloader
Anwendung. Insbesondere ist auf eine parallele Patentanmeldung der Anmelderin
mit dem Titel "Transportvorrichtung für Röntgenkassetten mit je einem für Röntgen
strahlen anregbaren Leuchtstoffblatt in einem Kassettenbearbeitungsgerät" hin
gewiesen, in welcher der vorgenannte Autoloader und der Transportablauf für die
Röntgenkassetten hinreichend beschrieben ist. Im wesentlichen besteht dieser aus
zwei als Kassettenein- und -ausgabevorrichtungen ausgebildeten Fördereinrichtun
gen 10 und 20, einer nicht dargestellten elektronischen Steuereinheit, einer im
Gehäuseteil 110 nicht dargestellten Lese (Scanner)- und Löscheinheit für das
Leuchtstoffblatt sowie aus weiteren Transportmitteln zum Transportieren und Hand
haben der Röntgenkassette zwischen den vorgenannten Vorrichtungen. Die Lese
einheit und der darin enthaltene Scanner ist ausführlich in einem der US Patente
4,743,758; 5,105,079; 5,107,116 und 5,151,592 bereits beschrieben, so daß auf
eine zusätzliche Erläuterung verzichtet werden kann. Ebenso sind die Transport
mittel zum Transport der Röntgenkassetten zwischen der Lese- und Löscheinheit in
der US-A-5,330,309 und in der US-A-5,493,128 ausreichend offenbart. Insbeson
dere sind durch die Transportvorrichtung Röntgenkassetten 1 unterschiedlicher
Formate, bevorzugt jedoch der Formate 18×24 cm, 24×30 cm, 35×43 cm und 35×35
cm mit jeweils gleicher Dicke der Röntgenkassetten, transportierbar.
Wie in Fig. 2 dargestellt, weisen die auf einer Trägerplatte 2 angeordneten För
dereinrichtungen 10 und 20 mindestens drei endlose Transportbänder 11 bis 13 und
21 bis 23 auf, die horizontal in einer Ebene E liegen und die in Transportrichtung T
der Röntgenkassetten durch einen Abstand A3 als auch quer dazu durch die
Abstände A1 und A2 getrennt sind. Der Abstand A3 ist dabei derart gewählt, daß
dieser die Dicke einer Röntgenkassette geringfügig übersteigt. Ein weiteres als
endloses Transportband 41 ausgebildetes Kassettenhaltemittel 40 verläuft parallel
zur hinteren Längskante der Transportbänder 11 und 21 in einer vertikalen Ebene.
Das Transportband 41 ist dabei durch Stützelemente 42 in einer Höhe H von den
horizontal verlaufenden Transportbändern 11 und 21 derart angeordnet, daß auch
eine Röntgenkassette mit kleinstem Format noch sicher vom Transportband 41
erfaßt und transportiert werden kann. Mittels eines Schrittmotors werden über einen
Zahnriemen die Antriebswellen der Transportbänder der Fördereinrichtung 10 und
20 angetrieben (nicht dargestellt) und über Kegelräder auch die vordere und hintere
Antriebswelle 46 und 47 des Transportbandes 41. In einer weiteren Ausgestaltung
der Erfindung können die vorgenannten Transportbänder auch durch jeweilige sepa
rate Schrittmotoren angetrieben werden, die dann durch die elektronische Steuer
einheit betrieben werden. In beiden Ausführungsbeispielen werden jedoch alle
Transportbänder 11 bis 13, 21 bis 23 sowie 41 jeweils synchron angetrieben, so daß
zwischen den einzelnen Transportbändern kein Schlupf entsteht.
Zum vertikalen Haltern der Röntgenkassette 1 während des Transports auf den
Transportbändern 11 bis 13 weist das Transportband 41 Aufnahmen 44 auf, welche
durch voneinander beabstandete Pyramidenstümpfe 45 gebildet sind. Diese sind in
Richtung zu den Transportbändern zusätzlich abgeschrägt, um die Einführung einer
Röntgenkassette in die Aufnahme 44 zu erleichtern.
Zwischen den Transportbändern 11 bis 21 der Kassetteneingabevorrichtung sind in
ihrer Ausführungsform identische Führungsmittel 15a, 15b und 15c angeordnet, wel
che durch auf jeweils einer Welle 16a, 16b und 16c beabstandet angeordnete Zen
trierelemente 19 gebildet sind. Durch Pleuelstangen 17a bis 17c sind alle drei Wellen 16a
bis 16c mit einem Motor 18 derart verbunden, daß bei einer Motorumdrehung
von 360 Grad die Wellen mit den Zentrierelementen um mindestens einen
Winkelbereich von 180 Grad gedreht werden. Gesteuert wird der Motor 18 durch das
Ein- bzw. Ausschalten der Motorspannung von der nicht dargestellten Steuereinheit.
Mittels der Lagerelemente 18a sind die Wellen geringfügig unterhalb der durch die
Transportbänder 11 bis 13 gebildeten Ebene E, welche die Auflageflächen für die
Röntgenkassetten darstellt, gelagert (Fig. 5).
Die Zentrierelemente 19 bestehen aus jeweils einem Kegelstumpfsegment 19a und
19b, die an ihren Grundflächen 19c verbunden sind. Die Kegelstumpfsegmente wei
sen einen Segmentwinkel α von ca. 120 bis 150 Grad auf (Fig. 6). Die Mantelflächen
der Kegelstumpfsegmente bilden mit denen eines jeweils benachbarten Kegel
stumpfsegments eine trichterförmige Aufnahme 14 mit einen Winkel β von ca. 90 bis
120 Grad. In diese ist nun eine Röntgenkassette 1 einführbar, wie in Fig. 5 darge
stellt. Im Zustand des Betriebes der Transportbänder 11 bis 13 sind die Kegel
stumpfsegmente vollständig aus der Ebene E heraus geschwenkt, d. h. die Stirnflä
chen 19d der Kegelstümpfe befinden sich unterhalb der Ebene E.
Wie aus Fig. 2 weiter ersichtlich, ist eine Röntgenkassette 1 durch ein Fördermittel
30 in ein Kassettenaufnahmemittel 50 überführbar, das mit einem Schwenktisch 60
gekoppelt ist. Mittels diesen ist die Röntgenkassette mit einer beinhaltenden phos
phorbeschichteten Folie einem Lesegerät zuführbar, mit dem das auf der Folie
gespeicherte Röntgenbild gelesen wird. Ausdrücklich wird nochmals auf die parallele
Patentanmeldung der Anmelderin mit dem Titel "Transportvorrichtung für Rönt
genkassetten mit je einem für Röntgenstrahlen anregbaren Leuchtstoffblatt in einem
Kassettenbearbeitungsgerät" hingewiesen, in welcher der Transportablauf für eine
Röntgenkassette ausführlich beschrieben ist.
Durch einen in A3 an der Transportvorrichtung 40 befestigten optoelektronischen
Sensor (nicht dargestellt, siehe parallele Patentanmeldung) wird einerseits ermittelt
ob sich eine Röntgenkassette in einer Position zum Überführen von der Förderein
richtung 10 in das Fördermittel 30 befindet bzw. ordnungsgemäß in das Aufnahme
mittel 50 gefördert wurde. Der Sensor 5 ist aus an sich bekannten IR-Sender- und
Empfängerelementen gebildet, dessen Steuerung mittels der nicht dargestellten
elektronischen Steuereinheit erfolgt.
Im Ausgangszustand des Kassettenbearbeitungsgeräts 100 befindet sich das För
dermittel 30, welches nicht mit einer Röntgenkassette 1 bestückt ist, und die Füh
rungsmittel 15a bis 15c in der Ebene E, wie in Fig. 2 dargestellt. In die als Kasset
teneingabevorrichtung ausgebildete Fördereinrichtung 10 können nun Röntgenkas
setten 1 mit den genannten unterschiedlichen Formaten in beliebiger Reihenfolge
vertikal ausgerichtet in die Aufnahmen 14 der Führungsmittel 15a bis 15c eingeführt
werden. Infolge der trichterförmigen Ausbildung der Aufnahmen werden die Rönt
genkassetten zentriert, so daß diese bei annähernd vertikaler Ausrichtung jetzt leicht
in die Aufnahme 44 einführbar sind. Entsprechend der bevorzugten Länge der För
dereinrichtung sind der Kassetteneingabevorrichtung 15 Röntgenkassetten zuführ
bar. Nach Betätigung des Startknopfes an der elektronischen Steuereinheit (nicht
dargestellt) wird durch den optoelektronischen Sensor 5 ermittelt, ob sich eine Rönt
genkassette 1 in der Position zur Übergabe an das Fördermittel 30 befindet. Falls
nein, erfolgt durch Schrittmotoren (nicht dargestellt) der Vorschub der Transportbän
der 11-13, 21-23, 31-33 und 41 bis in diese Position, Falls ja, wird durch einen wei
teren Vorschub die Röntgenkassette 1 in die Mitte des Fördermittels 30 und damit
auch exakt in A3 ausgerichtet. Danach bleiben die Schrittmotoren für die Transport
bänder abgeschalten. Gleichzeitig mit der Betätigung des Startknopfes wird der
Motor 18 für die Führungsmittel 15a bis 15c eingeschaltet, so daß über die Pleuel
stangen 17a bis 17c die Wellen 16a bis 16c um 180 Grad gedreht werden. Danach
wird der Motor 18 abgeschaltet. Damit sind auch die Zentrierelemente 19 aus der
Ebene E gedreht, wobei die Röntgenkassetten auf die Transportbänder 11 bis 13
abgesenkt und nur noch mittels der Aufnahmen 44 gehalten sind. Nach Beendigung
des Vorschubs aller Transportbänder durch Abschalten der vorgenannten Schritt
motoren wird der Motor 18 erneut über die Steuereinheit eingeschaltet, so daß die
Zentrierelemente 19 wieder in die Ebene E zur erneuten Eingabe einer Röntgenkas
sette eingedreht sind, wie in Fig. 5 dargestellt. Dieser Vorgang wiederholt sich im
Ablauf, bis alle Aufnahmen 14/44 bestückt bzw. eine Röntgenkassette sich in der
Position zur Übergabe an das Fördermittel 30 befindet. Im weiteren Verlauf der
Röntgenkassettenbearbeitung erfolgt das Absenken des Fördermittels 30 aus der
Ebene E, das Einführen der Röntgenkassette in das Aufnahmemittel 50 und das
Schwenken mittels Schwenktisch 60 in eine horizontale Transportposition zur Über
führung in das Lesegerät, wobei anschließend der Ablauf in umgekehrter Reihen
folge durchgeführt wird, bis die Röntgenkassette auf den als Kassettenausgabevor
richtung ausgebildeten Transportbändern 21 bis 23 abgestellt sind.
1
Röntgenkassette
2
Trägerplatte
10
Kassetteneingabevorrichtung
11
Transportband
12
Transportband
13
Transportband
14
trichterförmige Aufnahme, gebildet durch jeweils benachbarte Zentrier
elemente
19
15
a-
15
c Führungsmittel
16
a-
16
c Wellen
17
a-
17
c Pleuelstangen
18
Motor
19
Zentrierelement
19
a Kegelstumpfsegment
19
b Kegelstumpfsegment
19
c Grundfläche des Kegelstumpfes
20
Kassettenausgabevorrichtung
21
Transportband
22
Transportband
23
Transportband
26
Antriebswelle
30
Fördermittel
40
Kassettenhaltemittel
41
Transportband
42
Stützelemente
44
Aufnahmen
45
Pyramidenstumpf
46
vordere Antriebswelle
47
hintere Antriebswelle
50
Kassettenaufnahmemittel
60
Schwenktisch
A1 Abstand zwischen Transportband
A1 Abstand zwischen Transportband
11
und
12
sowie
21
und
22
A2 Abstand zwischen Transportband
12
und
13
sowie
22
und
23
A3 Abstand der Transportbänder
11-13
zu den Transportbändern
21-23
T Transportrichtung der Röntgenkassetten
H Höhe
E Ebene der Transportbänder
H Höhe
E Ebene der Transportbänder
11-13
;
31-33
α Segmentwinkel des Kegelstumpfes
β Winkel der Aufnahme
β Winkel der Aufnahme
14
100
Kassettenbearbeitungsgerät
110
Gehäuseteil
Claims (8)
1. Vorrichtung zur vereinfachten vertikalen Einführung einer Röntgenkassette (1) in
eine Transportaufnahme (44) eines Bearbeitungsgeräts für Röntgenkassetten
(100), mit einer ersten und zweiten als Kassetteneingabe- und -ausgabevorrich
tung ausgebildeten Fördereinrichtung (10, 20), die mehrere in einer horizontalen
Ebene (E) angeordnete und in Transportrichtung (T) als auch quer dazu beab
standete Transportmittel (11, 12, 13, 21, 22, 23) aufweist und deren Transport
aufnahmen (44) auf einem als Kassettenaufnahmemittel (40) ausgebildeten
endlosen Transportband (41) angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Führungsmittel (15a-15c) für die als Kassetteneingabevorrichtung ausgebildete Fördereinrichtung (10) vorgesehen sind, die zwischen den quer zur Transportrichtung (T) beabstandeten Transportmitteln (11-13) ortsfest angeord net sind und
daß mittels eines Antriebs (16a-16c, 17a-17c, 18) die Führungsmittel (15a-15c) derart in die horizontale Ebene ein- und ausförderbar sind, daß während einer Förderbewegung der Transportmittel in Transportrichtung (T) die Röntgenkas sette auf den Transportmitteln (11-13) in vertikaler Stellung abgestützt und nur durch die Transportaufnahmen (44) fixiert ist.
daß mehrere Führungsmittel (15a-15c) für die als Kassetteneingabevorrichtung ausgebildete Fördereinrichtung (10) vorgesehen sind, die zwischen den quer zur Transportrichtung (T) beabstandeten Transportmitteln (11-13) ortsfest angeord net sind und
daß mittels eines Antriebs (16a-16c, 17a-17c, 18) die Führungsmittel (15a-15c) derart in die horizontale Ebene ein- und ausförderbar sind, daß während einer Förderbewegung der Transportmittel in Transportrichtung (T) die Röntgenkas sette auf den Transportmitteln (11-13) in vertikaler Stellung abgestützt und nur durch die Transportaufnahmen (44) fixiert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führungsmittel
(15a-15c) durch auf jeweils einer Welle (16a-16c) beabstandet angeordnete
Zentrierelemente (19) gebildet sind, die mittels der durch Pleuelstangen (17a-
17c) mit einem Motor (18) verbundenen Wellen (16a-16c) um mindestens einen
Winkelbereich von 180 Grad drehbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei an ihren
Grundflächen (19c) zusammengefügte Kegelstumpfsegmente (19a, 19b) ein
Zentrierelement (19) bilden, deren Mantelflächen mit denen eines jeweils
benachbarten Zentrierelements (19) eine trichterförmige Aufnahme (14) zur
Einführung einer Röntgenkassette formen.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme einen
Winkel (β) von 90 bis 120 Grad aufweist.
5, Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Kegel
stumpfsegmente einen Segmentwinkel (α) von 120 bis 150 Grad aufweisen, so
daß durch die mittels des Motors (18) in die Ebene (E) eingebrachten Füh
rungsmittel ein Abstützen der Röntgenkassette an den Mantelflächen der Zen
trierelemente (19) erfolgt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das in einer zu den
Transportmitteln (11-13, 21-23) vertikalen Ebene angeordnete Transportband
(41) die rückseitige Begrenzung der Fördereinrichtungen (10, 20) bildet.
7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Transportauf
nahmen (44) durch voneinander beabstandete Pyramidenstümpfe (45) gebildet
sind.
8. Vorrichtung nach Anspruch 3 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Trans
portaufnahmen (44) und die trichterförmigen Aufnahmen (14) zueinander zen
trisch angeordnet sind.
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| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |