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DE19745512A1 - Staffelei - Google Patents

Staffelei

Info

Publication number
DE19745512A1
DE19745512A1 DE1997145512 DE19745512A DE19745512A1 DE 19745512 A1 DE19745512 A1 DE 19745512A1 DE 1997145512 DE1997145512 DE 1997145512 DE 19745512 A DE19745512 A DE 19745512A DE 19745512 A1 DE19745512 A1 DE 19745512A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
easel
easel according
struts
foot
holding rod
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1997145512
Other languages
English (en)
Inventor
Dieter Steinle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE1997145512 priority Critical patent/DE19745512A1/de
Publication of DE19745512A1 publication Critical patent/DE19745512A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B97/00Furniture or accessories for furniture, not provided for in other groups of this subclass
    • A47B97/04Easels or stands for blackboards or the like

Landscapes

  • Tables And Desks Characterized By Structural Shape (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Staffelei, insbesondere für Maler und Restauratoren, mit einem eine Aufnahme für ein Bild umfassenden Staffeleibaum und einem den Staf­ feleibaum tragenden Fuß.
Staffeleien der in Rede stehenden Art sind seit langem aus der Praxis bekannt und existieren in den unterschiedlichsten Größen und Ausführungsformen. Eine Staffelei dient zum arbeitsgerechten oder präsentationsgerechten Positionieren eines Bildes, eines Prospekts oder dergleichen, wobei die Staffelei als Arbeits- oder Dekorations­ staffelei für Schaufenster eingesetzt wird. Der Fuß einer derartigen Staffelei dient entweder zum Stand der Staffelei auf einem Untergrund oder zum Festklemmen der Staffelei bspw. an einen Tisch. Des weiteren sind sogenannte Feldstaffeleien be­ kannt, die zur Verwendung im Freien, bspw. auf einer Wiese, geeignet sind.
Die Größe der Bilder, die durch eine Staffelei präsentiert bzw. positioniert werden können, ist bei einfach ausgestalteten Staffeleien letztendlich durch die Größe der Staffeleien vorgegeben. Bilder, die die vorgegebene Größe überschreiten, können nicht mehr sicher durch die Staffelei aufgenommen werden. Hier besteht dann die Gefahr des Kippens des Bildes bzw. der gesamten Staffelei. Zur Vermeidung einer zu starken Größenlimitierung des Bildes durch die Größe der Staffelei weisen auf­ wendiger ausgestaltete Staffeleien einen höhenverstellbaren Staffeleibaum auf, so daß Bilder mit einer hinsichtlich ihrer Dimension größeren Bandbreite sicher positio­ nierbar sind. Eine derartige Höhenverstellung kann mittels eines Kurbeltriebs oder mit einer Verrastung in Stufen erfolgen.
Jedoch auch bei derart aufwendiger ausgestalteten Staffeleien ist es problematisch, daß die Positionierung des Bildes bei Überschreiten einer von der Größe der Staffelei abhängigen Bildbreite nicht mehr sicher möglich ist. Dabei kann ein Kippen oder ein Verbiegen des Bildes während einer Bearbeitung auftreten, wodurch das Arbeitser­ gebnis negativ beeinflußt wird. Im Extremfall kann sogar ein Verschieben oder ein Umkippen der gesamten Staffelei auftreten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Staffelei der ein­ gangs genannten Art anzugeben, bei der eine sichere Positionierung von Bildern unterschiedlichster Größe mit einfachen Mitteln ermöglicht ist.
Erfindungsgemäß wird die voranstehende Aufgabe durch die Merkmale des Pa­ tentanspruches 1 gelöst. Danach ist die in Rede stehende Staffelei derart ausgebil­ det, daß die Aufnahme in ihrer Breite und gegebenenfalls Höhe den Maßen des Bil­ des im wesentlichen anpaßbar ist.
In erfindungsgemäßer Weise ist zunächst erkannt worden, daß zur Lösung obiger Aufgabe eine Modifikation der Aufnahme der Staffelei besonders günstig ist. Hierzu ist dann in weiter erfindungsgemäßer Weise eine Anpassungsfähigkeit der Aufnahme in ihrer Breite und ggf. Höhe an die Maße des Bildes realisiert. Damit ist eine univer­ selle Verwendung der Staffelei für Bilder unterschiedlichster Größe ermöglicht. Auch bei einer Bearbeitung des Bildes in dessen äußeren Randbereichen tritt kein Kippen oder Verbiegen des Bildes auf, was letztlich zu einem Verschieben oder gar Umkip­ pen der gesamten Staffelei führen könnte. Das Arbeitsergebnis wird somit nicht mehr negativ durch die Ausgestaltung der Staffelei beeinflußt.
Folglich ist mit der erfindungsgemäßen Staffelei eine Staffelei realisiert, bei der eine sichere Positionierung von Bildern unterschiedlichster Größe mit einfachen Mitteln ermöglicht ist.
Im Hinblick auf einen besonders sicheren Stand der Staffelei und damit auf eine be­ sonders sichere Positionierung von Bildern könnte die Breite des Fußes veränderbar sein. Hierdurch kann die Auflagefläche des Fußes und damit die Stabilität der Staf­ felei der Größe des Bildes angepaßt werden. Im Rahmen einer konstruktiv besonders einfachen Ausgestaltung könnte der Fuß jeweils zwei parallel zueinander verlaufende und im wesentlichen einen rechteckigen oder quadratischen Rahmen bildende Längs- und Querstreben aufweisen. Hierbei könnten Vierkantrohre eingesetzt wer­ den.
Hinsichtlich einer besonders einfachen und sicheren Veränderbarkeit der Breite des Fußes könnte der Fuß bzw. könnten die Längs- und/oder die Querstreben aus zwangsgeführten, vorzugsweise teleskopartig ineinander schiebbaren Strebenele­ menten aufgebaut sein. Damit wäre die Breite des Fußes lediglich durch ein Ineinan­ der- oder Auseinanderschieben der Strebenelemente veränderbar. Die relative Posi­ tionierung der Strebenelemente zueinander könnte arretierbar sein. Hierzu könnte eine durch das äußere Strebenelement schraubbare Flügelschraube dienen.
Im Hinblick auf ein einfaches Bewegen oder Verschieben der Staffelei könnte der Fuß Räder aufweisen. Die Räder könnten vorzugsweise arretierbar sein. Eine Anord­ nung der Räder an den Längs- und/oder den Querstreben wäre besonders einfach. Hierzu könnten an den Längs- und/oder Querstreben Laschen zur Anordnung der Räder ausgebildet sein.
Zur Gewährleistung einer Neigungsverstellung des Staffeleibaums relativ zum Fuß könnte der Staffeleibaum am Fuß angelenkt sein. Bei entsprechender Ausgestaltung des Fußes könnte die Anlenkung an den beiden Längsstreben des Fußes vorgese­ hen sein.
Zur sicheren Verbindung der Aufnahme mit dem Staffeleibaum könnte der Staffe­ leibaum ein die Aufnahme tragendes Haltegestänge umfassen. In einer gleicher­ maßen einfachen wie stabilen Ausgestaltung könnte das Haltegestänge zwei über eine Quertraverse verbundene Seitenstreben umfassen. Dabei könnte bzw. könnten dann das Haltegestänge bzw. die Seitenstreben am Fuß - vorzugsweise an den Längsstreben - angelenkt sein.
Im Hinblick auf ein raumsparendes Unterbringen der Staffelei bei Nichtgebrauch könnten die Längsstreben des Fußes als U-förmiges Profil ausgebildet sein und könnte bzw. könnten das Haltegestänge bzw. die Seitenstreben des Staffeleibaums um eine durch die beiden Außenschenkel des U-förmigen Profils verlaufende Achse derart schwenkbar sein, daß das Haltegestänge bzw. die Seitenstreben im zusam­ mengeklappten Zustand der Staffelei in den U-förmigen Profilen angeordnet ist bzw. sind.
Im aufgestellten Zustand der Staffelei wäre dann das U-förmige Profil des Fußes nach unten gerichtet. Die Schwenkung des Fußes relativ zum Haltegestänge bzw. zum Staffeleibaum könnte bspw. um einen Winkel von etwa 280 erfolgen. Dabei könnte der aufgestellte Staffeleibaum durch einen am Fuß ausgebildeten Anschlag in Position gehalten sein. Des weiteren könnte bzw. könnten das Haltegestänge bzw. die Seitenstreben hinsichtlich ihrer Schwenkposition relativ zu den Längsstreben in vorgebbaren oder beliebigen Positionen arretierbar sein. Dabei könnte die Arretie­ rung mittels eines durch die Längsstrebe - vorzugsweise durch die Außenschenkel des U-förmigen Profils - gesteckten Arretierstifts vorgenommen sein.
In einer besonders standfesten Ausgestaltung der Staffelei könnte die Breite des Staffeleibaums veränderbar sein. Hierzu könnte der Staffeleibaum hinsichtlich seiner Breite an die Breite des Fußes anpaßbar sein. Insbesondere bei einer Ausgestaltung des Staffeleibaums mit zwei Seitenstreben könnte eine Veränderung der Breite des Staffeleibaums über eine Kopplung mit den Längsstreben des Fußes gleichzeitig mit der Veränderung der Breite des Fußes erfolgen.
In einer konstruktiv einfachen und gleichermaßen stabilen Ausgestaltung könnte das Haltegestänge bzw. die Quertraverse aus zwangsgeführten, vorzugsweise teleskop­ artig ineinander schiebbaren Traversenelemente aufgebaut sein. Das Ineinander- und Auseinanderschieben der Traversenelemente könnte dann gleichzeitig mit dem Ineinander- und Auseinanderschieben der Strebenelemente des Fußes erfolgen. Auch bei den Traversenelementen wäre eine Arretierung mittels Flügelschrauben denkbar.
Hinsichtlich einer universellen, an unterschiedlichste Bildgrößen anpaßbaren Staffelei könnte die Quertraverse relativ zu den Seitenstreben höhenverstellbar sein. Dabei könnte die Quertraverse bei kleineren Bildern eher im unteren Bereich des Staffe­ leibaums und bei größeren Bildern eher im oberen Bereich des Staffeleibaums ange­ ordnet sein.
Zur Gewährleistung einer in statischer Hinsicht stabilen Ausgestaltung der Staffelei und auch im Hinblick auf eine günstige Arbeitsposition könnte die Aufnahme relativ zum Haltegestänge höhenverstellbar sein. Die Position der Aufnahme ist dabei an die Größe des Bildes und die gewünschte Arbeitshöhe des Bearbeiters anpaßbar.
Hinsichtlich einer sicheren Positionierung und einer stabilen Anordnung eines Bildes könnte die Aufnahme zumindest ein Auflageelement für das Bild aufweisen. In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung könnte das Auflageelement derart ausgebildet sein, daß es lediglich mit einer Seitenkante und/oder mit der Rückseite des Rahmens eines Bildes in Kontakt ist. Hierdurch wäre gewährleistet, daß die gesamte vordere Bildfläche ohne eine Abdeckung durch irgendwelche Komponenten der Aufnahme ungehindert bearbeitbar ist. Hierbei könnte das Auflageelement eine im wesentlichen horizontale Auflagefläche und eine im wesentlichen vertikale Anlagefläche aufweisen.
Im Hinblick auf eine sichere Positionierung von Bildern unterschiedlichster Größe ist es ebenfalls wesentlich, daß das Auflageelement an die vorgesehene und/oder durch die Aufnahme mitvorgegebene Neigung des Bildes anpaßbar ist. Hierzu könnte das Auflageelement um eine horizontale Achse schwenkbar sein.
Hinsichtlich einer sicheren und kippfreien Positionierung des Bildes könnte die Auf­ nahme eine im Bereich der Rückseite des Bildes mit dem Bild eingreifende Klemm­ einrichtung aufweisen. Damit wäre die vordere Bildfläche nicht durch Komponenten der Klemmeinrichtung abgedeckt.
In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte die Klemmeinrichtung dem Aufla­ geelement zugeordnet sein. Dabei könnte die Klemmeinrichtung integral mit dem Auflageelement verbunden sein. Jedenfalls könnte die Klemmeinrichtung das Bild mit dem Auflageelement verklemmen, wodurch sich insgesamt eine sehr stabile Positio­ nierung des Bildes ergäbe. In konstruktiv einfacher Weise könnte die Klemmeinrich­ tung einen an der Innenseite eines Rahmenschenkels eines Rahmens des Bildes mit dem Rahmen eingreifenden Klemmbolzen aufweisen. Hierbei könnte der Klemmbol­ zen eine Flügelschraube sein.
Hinsichtlich einer einfachen Anordnung des Auflageelements bzw. der Auflageele­ mente an der Aufnahme könnte die Aufnahme eine Horizontalstrebe zur Lagerung des Auflageelements bzw. der Auflageelemente umfassen. Die Horizontalstrebe könnte dabei parallel zu der durch das aufgenommene Bild aufgespannten Ebene angeordnet sein. Hierdurch wäre zur sicheren Positionierung des Bildes eine Anord­ nung der Auflageelemente entlang des unteren Rahmenschenkels eines Bildes möglich. In universeller Weise könnte die Position des Auflageelements bzw. der Auflageelemente entlang der Horizontalstrebe veränderbar sein. Hiermit ergäbe sich eine universelle Anpassungsmöglichkeit an unterschiedlichste Bildgrößen.
Im Hinblick auf eine auch bei unterschiedlichsten Neigungswinkeln des Bildes relativ zum Staffeleibaum sichere Positionierung des Bildes könnte die Position des Aufla­ geelements bzw. der Auflageelemente relativ zum Haltegestänge bzw. zum Staffe­ leibaum in einer im wesentlichen horizontalen Ebene veränderbar sein. Eine derar­ tige Veränderbarkeit könnte in konstruktiv einfacher Weise dadurch realisiert sein, daß die Aufnahme zwei von der Horizontalstrebe abragende Positionierstreben zur Verbindung mit dem Haltegestänge - vorzugsweise mit den Seitenstreben - aufweist. Auch die Positionierstreben wären dann in etwa horizontal und dabei gleichzeitig senkrecht zur Horizontalstrebe angeordnet.
Die Verbindung mit dem Haltegestänge könnte in konstruktiv einfacher Weise mittels eines einen Durchsteckbereich für eine Positionierstrebe aufweisenden Befesti­ gungselements erfolgen. Die Positionierstreben könnten dabei in einfacher Weise bei verschiedenen Einstecktiefen in den Durchsteckbereich arretiert werden. Dabei könnte an jeder Seitenstrebe ein Befestigungselement vorgesehen sein, so daß jeder Seitenstrebe eine Positionierstrebe zugeordnet wäre.
In besonders universeller Weise könnte das Befestigungselement einen Führungsbe­ reich zur Verschiebung entlang des Haltegestänges - vorzugsweise entlang einer Seitenstrebe - aufweisen. Dabei wäre eine einfache Höhenverstellung des Befesti­ gungselements und damit der Aufnahme relativ zum Haltegestänge und damit zum -Staffeleibaum realisiert.
Zur sicheren Positionierung der Positionierstrebe in dem Befestigungselement und des Befestigungselements am Haltegestänge könnte das Befestigungselement am Durchsteck- und/oder am Führungsbereich mit der Positionierstrebe bzw. dem Halte­ gestänge verklemmbar sein. Die Verklemmung könnte in besonders einfacher Weise mittels einer Flügelschraube erfolgen, die durch das Befestigungselement und gegen das Haltegestänge bzw. die Positionierstrebe zu schrauben wäre.
Eine weiter erhöhte Sicherheit hinsichtlich der Positionierung eines Bildes könnte da­ durch erreicht sein, daß die Aufnahme zumindest ein Eingriffselement zum Einspan­ nen bzw. Verkeilen des Bildes an einem oberen Rahmenschenkel des Bildes auf­ weist. Das Eingriffselement könnte in besonders wirksamer Weise mit der Klemmein­ richtung zusammenwirken.
In konstruktiv einfacher Weise könnte das Eingriffselement dem Haltegestänge bzw. den Seitenstreben - vorzugsweise in deren oberem Bereich - zugeordnet sein. Im Hinblick auf variierende Bildgrößen könnte das Eingriffselement relativ zum Haltege­ stänge bzw. zu den Seitenstreben höhenverstellbar sein. Eine derartige Höhenver­ stellbarkeit könnte dadurch realisiert sein, daß das Eingriffselement ein teleskopartig in das Haltegestänge bzw. in die Seitenstreben einschiebbares und relativ zum Hal­ tegestänge bzw. zu den Seitenstreben arretierbares Gestängeelement umfaßt. Die Arretierung könnte mittels eines durch das Gestängeelement steckbaren Bolzens erfolgen. Der Bolzen könnte weiterhin als Anlage bzw. als Aufhängeelement für das Bild bzw. den oberen Rahmenschenkel des Bildes dienen.
Das Eingriffselement könnte ebenfalls eine Flügelschraube zum Verklemmen des Bildes aufweisen, wobei die Flügelschraube mit der Außenseite des oberen Rah­ menschenkels des Bildes eingreifen könnte.
Hinsichtlich eines bequemen Bearbeitens des Bildes könnte die Aufnahme eine Ab­ lage für Arbeitsutensilien, bspw. Pinsel oder dergleichen, umfassen. In konstruktiv besonders einfacher Weise könnte die Ablage der Horizontalstrebe oder dem Aufla­ geelemente zugeordnet sein.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche andererseits auf die nachfol­ gende Erläuterung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allge­ meinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 in einer Seitenansicht, schematisch, ein Ausführungsbeispiel der erfin­ dungsgemäßen Staffelei,
Fig. 2 in einer Draufsicht, schematisch, den Fuß des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Staffelei,
Fig. 3 in einer Seitenansicht, schematisch, einen Teil des Staffeleibaums mit der Aufnahme des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Staf­ felei und
Fig. 4 in einer Vorderansicht, schematisch, einen Teil des Staffeleibaums mit einem Teil der Aufnahme des Ausführungsbeispiels der erfindungsge­ mäßen Staffelei.
Fig. 1 zeigt in einer schematischen Seitenansicht ein Ausführungsbeispiel der erfin­ dungsgemäßen Staffelei. Die Staffelei weist einen eine Aufnahme 1 für ein Bild um­ fassenden Staffeleibaum 2 und einen den Staffeleibaum 2 tragenden Fuß 3 auf. Die Aufnahme 1 ist in ihrer Breite und Höhe den Maßen des Bildes anpaßbar. Der Fuß 3 weist jeweils zwei parallel zueinander verlaufende und einen rechteckigen Rahmen bildende Längs- und Querstreben 4 und 5 auf. Die Querstreben 5 sind aus teleskop­ artig ineinander schiebbaren Strebenelementen 6 aufgebaut. Dadurch ist der Fuß 3 bzw. die Standfläche des Fußes 3 in der Breite veränderbar.
Der Staffeleibaum 2 umfaßt ein Haltegestänge 8, welches wiederum zwei über eine Quertraverse 9 miteinander verbundene und parallel zueinander angeordnete Sei­ tenstreben 10 umfaßt. Der Staffeleibaum 2 ist über die Seitenstreben 10 um eine Achse 11 relativ zum Fuß 3 schwenkbar. In Fig. 1 ist eine Endstellung der Schwenk­ bewegung gezeigt, wobei sich die Staffelei in Einsatzstellung befindet.
Zum Verstauen der Staffelei bei Nichtgebrauch sind der Staffeleibaum 2 und der Fuß 3 relativ zueinander derart verschwenkbar, daß die Staffelei raumsparend unterge­ bracht werden kann. Hierzu sind die Längsstreben 4 des Fußes 3 als U-förmiges und in der Fig. 1 nach unten gerichtetes Profil ausgebildet, so daß die Seitenstreben 10 des Haltegestänges 8 im zusammengeklappten Zustand der Staffelei in den U-förmi­ gen Profilen angeordnet sind. Dieser zusammengeklappte Zustand bildet die entge­ gengesetzte Endstellung der Schwenkbewegung. Die in Fig. 1 gezeigte Endstellung der Schwenkbewegung ist durch einen Anschlag 29 vorgegeben.
Die Breite des Staffeleibaums 2 ist veränderbar, wobei eine Kopplung der Breitenver­ stellung des Staffeleibaums 2 mit der Breitenverstellung des Fußes 3 vorgesehen ist. Hierzu ist die Quertraverse 9 zwischen den beiden Seitenstreben 10 aus zwangsge­ führten und teleskopartig ineinander schiebbaren Traversenelementen 13 aufgebaut.
Die Aufnahme 1 umfaßt mehrere Auflageelemente 14 für das Bild. Dabei ist das Auflageelement 14 derart ausgebildet, daß es lediglich mit einer Seitenkante und der Rückseite des Rahmens eines Bildes in Kontakt ist. Hierzu weist das Auflageelement 14 einen im wesentlichen horizontal verlaufenden Flächenbereich 15 sowie einen in etwa vertikal verlaufenden Flächenbereich 16 auf. Das Auflageelement 14 ist zur An­ passung an die Neigung des Bildes um eine horizontale Achse 31 schwenkbar.
Zur Fixierung des Bildes weist die Aufnahme 1 eine im Bereich der Rückseite des Bildes mit dem Bild eingreifende Klemmeinrichtung 17 auf. Die Klemmeinrichtung 17 ist dem Auflageelement 14 zugeordnet und derart angeordnet, daß eine Verklem­ mung des Bildes mit dem Auflageelement 14 möglich ist. Zur Verklemmung mit dem Bild weist die Klemmeinrichtung 17 einen an der Innenseite des Rahmenschenkels eines Rahmens des Bildes mit dem Rahmen eingreifenden Klemmbolzen 18 in Form einer Flügelschraube auf.
Die Auflageelemente 14 sind auf einer Horizontalstrebe 19 der Aufnahme 1 gelagert. Hierzu weisen die Auflageelemente 14 eine an die Vierkantform der Horizontalstrebe 19 angepaßte Öse auf. Die Öse hat quasi die Form eines kurzen Vierkantrohrstücks.
Die Horizontalstrebe 19 verläuft quasi entlang des unteren Rahmenschenkels eines Rahmens des Bildes und dabei parallel zu der durch das aufgenommene Bild aufge­ spannten Ebene. Die Position der Auflageelemente 14 ist entlang der Horizon­ talstrebe 19 veränderbar. Hierzu können die Auflageelemente 14 entlang der Horizontalstrebe 19 verschoben werden. Eine Verklemmung der Auflageelemente 14 mit der Horizontalstrebe 19 ist in beliebigen Positionen möglich.
Des weiteren ist die Position der Auflageelemente 14 relativ zum Haltegestänge 8 in einer im wesentlichen horizontalen Ebene veränderbar. Hierzu weist die Aufnahme 1 zwei quasi von der Horizontalstrebe 19 abragende Positionierstreben 20 zur Verbin­ dung mit dem Haltegestänge 8 und dabei mit den Seitenstreben 10 auf. Die Positio­ nierstreben 20 sind mit den Ösen zweier Auflageelemente 14 verbunden und bilden damit die Verbindung zur Horizontalstrebe 19. Jeder Seitenstrebe 10 des Haltege­ stänges 8 ist eine Positionierstrebe 20 und damit indirekt ein Auflageelement 14 zu­ geordnet. Durch eine Veränderung des Abstands der Seitenstreben 10 im Rahmen einer Verbreiterung des Staffeleibaums 2 wird somit automatisch eine Veränderung des Abstands zweier Auflageelemente 14 durchgeführt.
Die Verbindung zwischen den Positionierstreben 20 und den Seitenstreben 10 erfolgt über ein Befestigungselement 22, das einerseits einen Durchsteckbereich 21 für eine Positionierstrebe 20 und andererseits einen Führungsbereich 23 zur Verschiebung entlang einer Seitenstrebe 10 aufweist. Sowohl der Durchsteckbereich 21 als auch der Führungsbereich 23 weisen quasi die Form eines kurzen Vierkantrohrstücks auf. Des weiteren ist das Befestigungselement 22 am Durchsteck- und am Führungsbe­ reich 21 und 23 mit der Positionierstrebe 20 bzw. der Seitenstrebe 10 mittels einer Flügelschraube 24 verklemmbar.
Die Aufnahme 1 weist weiterhin ein Eingriffselement 25 zum Einspannen bzw. Ver­ keilen des Bildes an einem oberen Rahmenschenkel des Bildes auf. Das Eingriffs­ element 25 wirkt beim Positionieren des Bildes mit der Klemmeinrichtung 17 zusam­ men. Das Eingriffselement 25 umfaßt ein teleskopartig in das Haltegestänge 8 bzw. in die Seitenstreben 10 einschiebbares und relativ zum Haltegestänge 8 bzw. zu den Seitenstreben 10 arretierbares Gestängeelement 26 auf. Die Verklemmung des Bil­ des erfolgt mittels einer Flügelschraube 27.
Schließlich umfaßt die Aufnahme 1 eine Ablage 28 für Arbeitsutensilien wie bspw. Pinsel oder dergleichen. Die Ablage 28 umfaßt zwei jeweils einem Auflageelement 14 zugeordnete Haltearme 32 zur Aufnahme eines Korbs.
Fig. 2 zeigt in einer schematischen Draufsicht den Fuß 3 des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Staffelei. Der Fuß umfaßt jeweils zwei parallel zueinander verlaufende Längs- und Querstreben 4 und 5. Die Querstreben 5 umfassen teleskop­ artig ineinander schiebbare Strebenelemente 6. Eine Fixierung der Position der Stre­ benelemente 6 relativ zueinander ist über eine Flügelschraube realisierbar. An den Längsstreben 4 sind Laschen 7 zur Anordnung von Rädern ausgebildet. An einem Ende der Längsstreben 4 ist der Anlenkpunkt für den Staffeleibaum 2 vorgesehen. Die Anlenkung erfolgt über eine Achse 11, wobei eine Arretierung der Schwenkposi­ tion des Staffeleibaums 2 relativ zu dem Fuß 3 mittels eines Arretierstifts 12 möglich ist. Dabei liegt der Staffeleibaum 2 an einem Anschlag 29 der Längsstrebe 4 an.
In Fig. 2 sind gestrichelt die kleinste Breitenstellung des Fußes 3 und in durchgezo­ genen Linien eine große Breitenstellung des Fußes 3 dargestellt.
Fig. 3 zeigt in einer schematischen Seitenansicht einen Teil des Staffeleibaums 2 mit der Aufnahme 1 des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Staffelei. In Fig. 3 ist besonders gut erkennbar, daß die Aufnahme 1 letztlich aus zwei Bereichen be­ steht, nämlich dem unteren Bereich mit den Auflageelementen 14 und dem oberen Bereich mit dem Eingriffselement 25. Die in Fig. 3 gezeigten Komponenten entspre­ chen denjenigen aus Fig. 1 und sind daher mit denselben Bezugsziffern gekenn­ zeichnet. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf die Beschreibung der Fig. 1 verwiesen.
In Fig. 3 ist im Vergleich zu Fig. 1 zusätzlich ein Bolzen 30 zur Arretierung der Hö­ heneinstellung des Gestängeelements 26 in der Seitenstrebe 10 gezeigt. Das durch das Gestängeelement 26 durchgesteckte Ende des Bolzens 30 kann auch zum Ein­ griff mit dem oberen Rahmenschenkel eines Bildes dienen.
In Fig. 3 sind des weiteren in gestrichelter Form unterschiedliche Neigungspositionen des Auflageelements 14 dargestellt.
Fig. 4 zeigt in einer schematischen Vorderansicht einen Teil des Staffeleibaums 2 mit einem Teil der Aufnahme 1 des Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Staffelei. Das Auflageelement 14 ist im Bereich einer Seitenstrebe 10 des Haltege­ stänges 8 angeordnet. Die Horizontalstrebe 19 verläuft senkrecht zu der Seitenstrebe 10. Die Seitenstrebe 10 erstreckt sich durch einen Führungsbereich 23 des Befesti­ gungselements 22. Die Verklemmung des Bildes mit dem Auflageelement 14 erfolgt über die Klemmeinrichtung 17 mit dem Klemmbolzen 18. Das Eingriffselement 25 umfaßt eine Flügelschraube 27 sowie einen durch das Gestängeelement 26 ge­ steckten Bolzen 30.
Neben dem Auflageelement 14 können beliebig viele Auflageelemente 14 entlang der Horizontalstrebe 19 angeordnet sein.
Die Staffelei kann insgesamt aus Metall, vorzugsweise Aluminium oder Edelstahl, aus Kunststoff oder aus Holz aufgebaut sein. Des weiteren sind auch Materialkombi­ nationen der letztgenannten Materialien denkbar.
Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfin­ dungsgemäßen Lehre wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits auf die beigefügten Patentansprüche verwiesen.
Abschließend sei ganz besonders hervorgehoben, daß das zuvor rein willkürlich ge­ wählte Ausführungsbeispiel lediglich zur Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht auf dieses Ausführungsbeispiel einschränkt.

Claims (43)

1. Staffelei, insbesondere für Maler und Restauratoren, mit einem eine Aufnahme (1) für ein Bild umfassenden Staffeleibaum (2) und einem den Staffeleibaum (2) tra­ genden Fuß (3), dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (1) in ihrer Breite und ggf. Höhe den Maßen des Bildes im wesentlichen anpaßbar ist.
2. Staffelei hach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Fußes (3) veränderbar ist.
3. Staffelei nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (3) jeweils zwei parallel zueinander verlaufende und im wesentlichen einen rechteckigen oder quadratischen Rahmen bildende Längs- und Querstreben (4, 5) aufweist.
4. Staffelei nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (3) bzw. die Längs- und/oder die Querstreben (4, 5) aus zwangsgeführten, vor­ zugsweise teleskopartig ineinander schiebbaren Strebenelementen (6) aufgebaut ist bzw. sind.
5. Staffelei nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fuß (3) vorzugsweise arretierbare Räder aufweist.
6. Staffelei nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Räder an den Längs- und/oder den Querstreben (4, 5) angeordnet sind.
7. Staffelei nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den Längs- und/oder Querstreben (4, 5) Laschen (7) zur Anordnung der Räder ausgebil­ det sind.
8. Staffelei nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Staffeleibaum (2) am Fuß (3) angelenkt ist.
9. Staffelei nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anlenkung an den beiden Längsstreben (4) des Fußes (3) vorgesehen ist.
10. Staffelei nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Staffeleibaum (2) ein die Aufnahme (1) tragendes Haltegestänge (8) umfaßt.
11. Staffelei nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltegestänge (8) zwei über eine Quertraverse (9) verbundene Seitenstreben (10) umfaßt.
12. Staffelei nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Halte­ gestänge (8) bzw. die Seitenstreben (10) am Fuß (3) - vorzugsweise an den Längs­ streben (4) - angelenkt ist bzw. sind.
13. Staffelei nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsstreben (4) des Fußes (3) als U-förmiges Profil ausgebildet sind und daß das Haltegestänge (8) bzw. die Seitenstreben (10) des Staffeleibaums (2) um eine durch die beiden Außenschenkel des U-förmigen Profils verlaufende Achse (11) der­ art schwenkbar ist bzw. sind, daß das Haltegestänge (8) bzw. die Seitenstreben (10) im zusammengeklappten Zustand der Staffelei in den U-förmigen Profilen angeordnet ist bzw. sind.
14. Staffelei nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Halte­ gestänge (8) bzw. die Seitenstreben (10) hinsichtlich ihrer Schwenkposition relativ zu den Längsstreben (4) in vorgebbaren oder beliebigen Positionen arretierbar ist bzw. sind.
15. Staffelei nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierung mittels eines durch die Längsstrebe (4) gesteckten Arretierstifts (12) vorgenommen ist.
16. Staffelei nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Staffeleibaums (2) veränderbar ist.
17. Staffelei nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß das Haltegestänge (8) bzw. die Quertraverse (9) aus zwangsgeführten, vorzugsweise teleskopartig ineinander schiebbaren Traversenelementen (13) aufgebaut ist.
18. Staffelei nach einem der Ansprüche 11 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Quertraverse (9) relativ zu den Seitenstreben (10) höhenverstellbar ist.
19. Staffelei nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (1) relativ zum Haltegestänge (8) höhenverstellbar ist.
20. Staffelei nach einem, der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (1) zumindest ein Auflageelement (14) für das Bild aufweist.
21. Staffelei nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das Auflageelement (14) derart ausgebildet ist, daß es lediglich mit einer Seitenkante und/oder mit der Rückseite des Rahmens eines Bildes in Kontakt ist.
22. Staffelei nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß das Aufla­ geelement (14) um eine horizontale Achse (31) schwenkbar ist, so daß es an die vorgesehene Neigung des Bildes anpaßbar ist.
23. Staffelei nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (1) eine im Bereich der Rückseite des Bildes mit dem Bild eingreifende Klemmeinrichtung (17) aufweist.
24. Staffelei nach Anspruch 23 und ggf. einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (17) dem Auflageelement (14) zugeord­ net ist.
25. Staffelei nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (17) das Bild mit dem Auflageelement (14) verklemmt.
26. Staffelei nach einem der Ansprüche 23 bis 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmeinrichtung (17) einen an der Innenseite eines Rahmenschenkels eines Rahmens des Bildes mit dem Rahmen eingreifenden Klemmbolzen (18) aufweist.
27. Staffelei nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß der Klemmbolzen (18) eine Flügelschraube ist.
28. Staffelei nach einem der Ansprüche 20 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (1) eine Horizontalstrebe (19) zur Lagerung des Auflageelements (14) umfaßt.
29. Staffelei nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Horizontalstrebe (19) parallel zu der durch das aufgenommene Bild aufgespannten Ebene angeordnet ist.
30. Staffelei nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Position des Auflageelements (14) entlang der Horizontalstrebe (19) veränderbar ist.
31. Staffelei nach einem der Ansprüche 20 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Position des Auflageelements (14) relativ zum Haltegestänge (8) in einer im we­ sentlichen horizontalen Ebene veränderbar ist.
32. Staffelei nach einem der Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (1) zwei von der Horizontalstrebe (19) abragende Positionierstreben (20) zur Verbindung mit dem Haltegestänge (8) - vorzugsweise mit den Seitenstreben (10) - aufweist.
33. Staffelei nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung mittels eines einen Durchsteckbereich (21) für eine Positionierstrebe (20) aufweisen­ den Befestigungselements (22) vorgesehen ist.
34. Staffelei nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungs­ element (22) einen Führungsbereich (23) zur Verschiebung entlang des Haltegestän­ ges (8) - vorzugsweise entlang einer Seitenstrebe (10) - aufweist.
35. Staffelei nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß das Befe­ stigungselement (22) am Durchsteck- und/oder am Führungsbereich (21, 23) mit der Positionierstrebe (20) bzw. dem Haltegestänge (8) verklemmbar ist.
36. Staffelei nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Verklemmung mittels einer Flügelschraube (24) erfolgt.
37. Staffelei nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (1) zumindest ein Eingriffselement (25) zum Einspannen bzw. Verkei­ len des Bildes an einem oberen Rahmenschenkel des Bildes aufweist.
38. Staffelei nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffsele­ ment (25) mit der Klemmeinrichtung (17) zusammenwirkt.
39. Staffelei nach Anspruch 37 oder 38, dadurch gekennzeichnet, daß das Ein­ griffselement (25) dem Haltegestänge (8) bzw. den Seitenstreben (10) zugeordnet ist.
40. Staffelei nach einem der Ansprüche 37 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffselement (25) relativ zum Haltegestänge (8) bzw. zu den Seitenstreben (10) höhenverstellbar ist.
41. Staffelei nach einem der Ansprüche 37 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffselement (25) ein teleskopartig in das Haltegestänge (8) bzw. in die Sei­ tenstreben (10) einschiebbares und relativ zum Haltegestänge (8) bzw. zu den Sei­ tenstreben (10) arretierbares Gestängeelement (26) umfaßt.
42. Staffelei nach einem der Ansprüche 1 bis 41, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (1) eine Ablage (28) für Arbeitsutensilien umfaßt.
43. Staffelei nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Ablage (28) der Horizontalstrebe (19) oder dem Auflageelement (14) zugeordnet ist.
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