DE19744291A1 - Mehrrumpfwasserfahrzeug variabler Breite - Google Patents
Mehrrumpfwasserfahrzeug variabler BreiteInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Wasserfahrzeug, genauer
gesagt bezieht sie sich auf besegelte Mehrrumpfboote wie
Katamarane.
Die besondere Seetüchtigkeit von Mehrrumpfbooten ist inzwischen
erwiesen, dennoch gibt es einige Hindernisse, die der
Verbreitung von Mehrrumpfbooten, insbesondere des Katamaranes
im Bereich des Fahrtensegelns entgegenstehen.
Aufgrund seiner Breite hat ein Katamaran einen großen
Platzbedarf, der sich u. a. beim Aufsuchen einer Marina in
erhöhten Liegeplatzgebühren niederschlägt. Darüber hinaus ist
in manchen Häfen kein Platz für Katamarane vorgesehen oder
Katamarane werden in abgelegene Bereiche des Hafens verwiesen.
Die genannten finanziellen Nachteile und Unbequemlichkeiten
halten viele Interessenten vom Kauf eines Katamaranes ab,
obgleich sie von der Seetauglichkeit dieses Fahrzeugs überzeugt
sind.
Darüberhinaus weisen Katamarane einen geringeren Tiefgang als
vergleichbare Einrumpffahrzeuge auf. Sie waren daher auch
hervorragend für die Binnenschiffahrt geeignet. Hier erweist
sich jedoch die Breite des Katamarans als Hindernis beim
Befahren kleiner Wasserstraßen.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die
geschilderten Nachteile zu überwinden, indem ein Wasserfahrzeug
bereitgestellt wird, welches einen geringeren Platzbedarf im
Hafen hat und dennoch die normale Seetauglichkeit für den
Fahrtenbetrieb aufweist. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß
gelöst durch das Wasserfahrzeug variabler Breite gemäß
unabhängigem Patentanspruch 1. Weitere Gesichtspunkte und
Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den
abhängigen Patentansprüchen, der Beschreibung und den
Zeichnungen.
Die Patentansprüche sind als erster nicht beschränkender
Formulierungsversuch zu verstehen, die vorliegende Erfindung
allgemein zu definieren. Erfindungsgemäß wird ein
Wasserfahrzeug, insbesondere ein Katamaran, variabler Breite
bereitgestellt, das bei maximaler Breite die übliche
Seetüchtigkeit eines Mehrrumpfbootes aufweist und bei minimaler
Breite einen erheblich reduzierten Platzbedarf hat.
Die Schwimmer des Wasserfahrzeuges sind als starre Schwimmer
ausgebildet, deren seitlicher Abstand zur Fahrzeugmittelachse
variabel einstellbar ist.
Es ist ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung, daß die
Schwimmer keine durchgehende ebene Deckfläche aufweisen,
sondern über die Gesamtlänge eine Nutzraumeinheit, eine
Absenkung aufweisen, so daß die Schwimmer im Bereich der
Absenkung unter die Nutzraumeinheit geschoben werden können,
wenn die Breite des Fahrzeugs verkleinert wird.
Die Absenkung kann sich über die gesamte Breite des Schwimmers
erstrecken. Vorzugsweise sollte jedoch die Höhe der Bordwand
auf der Außenseite der Schwimmer durchgehend auf Höhe der
Deckfläche gestaltet sein.
Vorzugsweise sind die Schwimmer als nicht bewohnbare Schwimmer
ausgelegt. Dies ermöglicht die Absenkung in der Deckfläche
ohne Rücksicht auf Wohnkomfort, wie beispielsweise die
Raumhöhe, durchzuführen.
Die zentrale Nutzraumeinheit ist vorzugsweise als Wohngondel
gestaltet, welche weiter vorzugsweise einem Erwachsenen normale
Stehhöhe bietet, d. h. sie weist im Inneren eine Raumhöhe von 2 m
bis 2,4 m auf.
Aufgrund der Absenkungen in den Schwimmern kann die Wohngondel
dennoch so tief angeordnet werden, daß sie dem Wind eine
geringe Angriffsfläche bietet.
Dennoch ist die Unterseite der Wohngondel hinreichend hoch über
der Wasseroberfläche angeordnet, um im Normalfall eine
Beeinträchtigung durch den Seegang auszuschließen.
Es ist ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung trotz der
Beweglichkeit der Schwimmer zueinander und bezüglich der
zentralen Nutzraumeinheit, eine hinreichend starre Verbindung
zu gewährleisten, so daß die Seetauglichkeit des Fahrzeugs
gewährleistet ist.
Zu diesem Zweck wird eine Verbindungsvorrichtung
bereitgestellt, die sowohl an der zentralen Nutzraumeinheit als
auch an den Schwimmern verankert ist. Diese
Verbindungsvorrichtung stellt die mechanischen Funktionen zur
Veränderung des Abstandes der Schwimmer voneinander bereit.
Die Erfindung wird nun im einzelnen anhand der beigefügten
Figuren beschrieben.
Dabei zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Gesamtdarstellung des
erfindungsgemäßen Wasserfahrzeugs mit
auseinandergefahrenen Schwimmern,
Fig. 2a und b schematische perspektivische Darstellungen
des Wasserfahrzeuges mit zusammengefahrenen
(a) und auseinandergefahrenen (b)
Schwimmern,
Fig. 3 eine schematische Skizze der Schwimmer in
Wechselwirkung mit dem Verbindungselement,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Linie IV-IV in
Fig. 1, mit auseinandergefahrenen
Schwimmern,
Fig. 5 einen Schnitt wie in Fig. 4 mit
zusammengefahrenen Schwimmern,
Fig. 6 eine Detaildarstellung des Bereiches VI in
Fig. 4.
Im folgenden wird die Erfindung exemplarisch am Beispiel eines
Katamaranes beschrieben.
Zunächst wird auf die Fig. 1 und 2 Bezug genommen. In Fig. 1
sind die beiden Schwimmer 1 und 2 des Katamaranes gezeigt,
welche die Zentraleinheit 3 unterstützen. Die Schwimmer 1, 2
können mit der Verbindungsvorrichtung im Abstand variabel
zueinander eingestellt werden, so daß sich die Breite des
Fahrzeugs erheblich variieren läßt. Fig. 2b zeigt einen
Katamaran im Zustand maximaler Breite, bei dem die Schwimmer
maximalen Abstand voneinander haben. In diesem Zustand weist
der Katamaran die übliche Seetauglichkeit auf.
Wenn die Schwimmer 1, 2 mittels der variablen
Verbindungsvorrichtung im Abstand verringert werden, verringert
sich auch die Breite des Fahrzeugs. Fig. 2a zeigt das Fahrzeug
im Zustand minimaler Breite. In diesem Zustand hat der
Katamaran einen erheblich reduzierten Platzbedarf, so daß ein
gewöhnlicher Liegeplatz in einer Marina hinreichend ist. In der
skizzierten Anordnung ragen die Nutzraumeinheit hinaus. Es ist
jedoch möglich, die Schwimmer so zu gestalten, daß sie im
Zustand minimalen Abstandes, nicht seitlich über die
Nutzraumeinheit hinaus ragen.
Im folgenden wird das Funktionsprinzip des Katamaranes anhand
der Fig. 3-6 beschrieben. Fig. 3 entspricht etwa Fig. 1,
wobei die Zentraleinheit weggelassen wurde. Hierdurch ist die
Verbindungsvorrichtung 4 sichtbar. Die Verbindungsvorrichtung 4
verbindet die beiden Schwimmer 1, 2 mit der Zentraleinheit 3,
wobei die Verbindungsvorrichtung 4 hinreichend stark
konstruiert ist, um die Zentraleinheit 3 zu unterstützen. Dazu
ist die Zentraleinheit sowohl am Schwimmer 1 als auch am
Schwimmer 2 mechanisch fest verankert. Vorzugsweise ist die
Verbindungsvorrichtung 4 im Bereich der Absenkungen 120, 220 im
Deck 110, 210 der Schwimmer 1, 2 angeordnet. Wie in Fig. 4
genauer gezeigt, umfaßt die Verbindungsvorrichtung 4 einen
Zentralabschnitt 430 und Seitenabschnitte 410, 420. Der
Zentralabschnitt weist mindestens einen, vorzugsweise zwei oder
mehr Querholme 431, 432 auf, welche sich im wesentlichen
senkrecht zur Längsrichtung des Fahrzeuges erstrecken. Die
Seitenabschnitte 410, 420 der Verbindungsvorrichtung 4 umfassen
Seitenholme 413, 414, 423, 424, welche paarweise mit den
Querholmen verbunden sind. Die Seitenholme sind im wesentlichen
in Richtung der Querholme 431, 432 orientiert und in deren
Längsrichtung verschiebbar. D.h., die Seitenholme 413, 414,
423, 424 dienen als variable Verlängerungen der Querholme 431,
432. Die Seitenholme 413, 414, 423, 424 sind an den Schwimmern
1, 2 verankert, so daß der Abstand der beiden Schwimmer 1, 2
voneinander durch Verschieben der Seitenholme gegenüber den
Querholmen variiert werden kann.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die
Querholme 431, 432 als Hohlprofil gestaltet. Dieses Hohlprofil
kann einen beliebigen polygonalen oder runden Querschnitt
aufweisen, wobei ein dreieckiger oder viereckiger Querschnitt
bevorzugt ist.
Vorzugsweise sollten die Hohlprofile mittels statischer
Berechnung so angelegt sein, daß sie auch den Kräften
standhalten, die bei stärkstem Seegang auftreten. Wie in Fig. 4
und 5 dargestellt ist, werden die Seitenholme 413, 414, 423,
424 als Innenläufer in das Hohlprofil des Querholms
eingeschoben. Die Innenläufer sind an ihrer äußeren Oberfläche
in geeigneten Abständen mit kugelgelagerten Rollen versehen, um
das Verschieben der Innenläufer im Querholm zu erleichtern.
Gemäß Fig. 6 weisen die Querholme 431, 432 an ihrer Unterseite
schlitzförmige Öffnungen auf, durch welche Befestigungselemente
415, 416, 425, 426; 417, 418, 427, 428 zur Befestigung der
Seitenholme an den Schwimmern herausragen.
Die Befestigungselemente 415, 416, 425, 426, 417, 418, 427, 428
können direkt im Bereich der Absenkungen 120, 220 an den
Schwimmern 1, 2 verankert sein.
Zur Erhöhung der Fahrzeugstabilität ist es vorzuziehen, wenn
die Seitenholme auf einer Fahrzeugseite jeweils untereinander
mit mindestens einem, vorzugsweise zwei oder mehr parallel zur
Fahrzeugachse verlaufenden Längsholmen verbunden sind. So sind
beispielsweise die auf der rechten Fahrzeugseite angeordneten
Seitenholme 413, 414 mittels der Befestigungselemente 415, 416,
417, 418 mit den Längsholmen 411, 412 verbunden, während die
auf der linken Fahrzeugseite angeordneten Seitenholme 423, 424
mittels der Befestigungselemente 425, 426, 427, 428 mit den
Längsholmen 421, 422 verbunden sind. Die Längsholme 411, 412,
421, 422 sind dann jeweils in den Schwimmern 1, 2 im Bereich
der Absenkungen 120, 220 verankert.
Um die mechanische Festigkeit des Fahrzeuges noch weiter zu
erhöhen, sind zusätzliche Lagerelemente 437, 438 vorgesehen,
welche entweder an der Zentraleinheit oder an der
Verbindungsvorrichtung angebracht sein können. In einer
bevorzugten Ausführungsform sind die Lagerelemente 437, 438 als
Doppel-T-Profil gestaltet. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform verbindet jeweils ein T-Profil 437 die
Endabschnitte der Querholme 431, 432 auf einer Fahrzeugseite.
Wahlweise können die Doppel-T-Profile auch an der Unterkante
der Nutzraumeinheit befestigt sein. Die Doppel-T-Profile 437,
438 verlaufen parallel zu den Längsholmen 411, 412, 421, 422,
und sie sind so gestaltet, daß sie jeweils mit einer Seite
einen Längsholm paßgenau aufnehmen können.
In Fig. 6 ist die Lagerung des Längsholms 412 im Lagerelement
437 exemplarisch gezeigt. Diese Konfiguration wird eingenommen,
wenn der Seitenholm 413 ganz ausgefahren ist. In diesem Zustand
haben die Schwimmer 1, 2 maximalen Abstand voneinander, so daß
das Fahrzeug optimale Seetauglichkeit aufweist. Durch die
Lagerung der Längsholme 412, 422 in den Lagerelementen 437, 438
werden die Schwimmer 1, 2 zusätzlich an der Zentraleinheit 3
bzw. am Zentralabschnitt 430 der Verbindungsvorrichtung 4
fixiert, was die mechanische Festigkeit, insbesondere die
Verwindungssteifheit, des Fahrzeuges im Zustand maximaler
Breite erhöht.
Wenn andererseits die Schwimmer auf minimalen Abstand
eingestellt sind, dann lagern die äußeren Längsholme 411, 421
in den Lagerelementen 437, 438. Auf diese Weise ist auch die
Konfiguration minimaler Breite stabilisiert, die üblicherweise
im Hafen eingenommen wird.
In einer anderen Ausführungsform wird eine andere Kombinationen
von Kopplungselementen und dazu komplementären Lagerelementen
eingesetzt, um zusätzliche mechanische Kopplung zu erzielen.
Beispielsweise kann auf jedem Schwimmer jeweils ein Holm mit
einem nach innen gerichteten Sägezahnprofil und einem nach
außen gerichteten Sägezahnprofil angeordnet werden. Die
Lagerelemente an der Unterseite der Nutzraumeinheit sind dann
komplementär zu diesen Kopplungselementen zu gestalten.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die
Kopplungselemente und Lagerelemente aus baugleichen
Sägezahnprofilen gestaltet, die so angeordnet sind, daß sie
miteinander in Eingriff gelangen können.
Außer einem Sägezahnprofil sind noch andere Formen denkbar.
Beispielsweise können die Kopplungselemente als eine Reihe von
sich verjüngenden Vorsprüngen, wie Pyramiden,
Pyramidenstümpfen, Prismen, Prismenstümpfen, Kegeln,
Kegelstümpfen o. ä. gestaltet sein. Die mit den Vorsprüngen
gestalteten Kopplungselemente gewährleisten, eine bessere
Kopplung mit den Lagerelementen, als sie zwischen dem Doppel-T-
Profil und einem Längsholm erzielt werden kann.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind einige bzw.
alle Lager oder Verbindungselemente zwischen den Schwimmern 1,
2 der Verbindungsvorrichtung 4 und der Zentraleinheit 3 in
Dämpfungselementen gelagert. Diese Dämpfungselemente können
beispielsweise aus verschleißfestem Gummi oder einem
synthetischen Elastomer hergestellt sein.
Zum Einstellen des Abstands zwischen den Schwimmern kommen
verschiedene automatische und handbetriebene Mechanismen in
Frage. Abb. 4 zeigt beispielsweise einen Hydraulikzylinder
435, welcher die Scherenarme 433, 434 antreibt, über die der
Abstand zwischen den Seitenabschnitten 410 und 420 eingestellt
wird.
In einer anderen Ausführungsform sind Hydraulikantriebe in die
Querholme 431, 432 integriert und wirken direkt auf die
Seitenholme 413, 414, 423, 424. Anstelle der Hydraulikzylinder
können auch Schneckengetriebe eingesetzt werden, welche
wahlweise mit einem Elektromotor oder von Hand angetrieben
werden.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind Abdeckungen
bereitgestellt, welche die Absenkungen 120, 220 der Decks 110,
210 der Schwimmer 1, 2 überdecken, wenn das Wasserfahrzeug im
seetauglichen Zustand ist, d. h. die Schwimmer auf maximalen
Abstand eingestellt sind. Auf diese Weise ist eine durchgehende
Deckfläche auf den Schwimmern 1, 2 gewährleistet, wodurch die
Schwimmer leichter begehbar sind.
Aufgrund des modularen Aufbaus des Wasserfahrzeuges ist es
einfach, das Fahrzeug für den Transport zu zerlegen. Auf diese
Weise kann das Fahrzeug vor der Endmontage in seinen einzelnen
Modulen im Straßentransport angeliefert werden. Vorzugsweise
sollte es auch dem Eigner möglich sein, das Fahrzeug in seine
Module zu zerlegen, um beispielsweise einen Straßentransport
zum Revierwechsel ohne größere Komplikationen durchzuführen.
Die Zentraleinheit weist vorzugsweise eine Länge zwischen 5 und
15 m und eine Breite zwischen 2,5 und 5 m auf. In einer besonders
bevorzugten Ausführungsform hat die Zentraleinheit eine Breite
von 4,7 m und eine Länge von 10 m. Die Schwimmer eines
erfindungsgemäßen Katamarans haben vorzugsweise eine Länge
zwischen 7 m und 17 m. In einer besonders bevorzugten
Ausführungsform beträgt die Länge der Schwimmer 13 m. Die Breite
des Schwimmers beträgt vorzugsweise zwischen 0,8 m und 2 m. In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform beträgt die Breite
der Schwimmer 1,6 m.
Die Deckhöhe der Schwimmer liegt vorzugsweise zwischen 1 m und
2 m über der Wasserlinie. In einem besonders bevorzugten
Ausführungsbeispiel liegt die Deckhöhe bei 1,5 m über der
Wasserlinie. Die Absenkungen befinden sich vorzugsweise
zwischen 0,5 m und 1,5 m über der Wasserlinie. In einem besonders
bevorzugtem Ausführungsbeispiel befinden sich die Absenkungen
1 m über der Wasserlinie.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist die
Nutzraumeinheit eine Öffnung auf, durch welche die vordere
Deckfläche der Schwimmer begehbar ist, wenn diese auf
minimalen Abstand eingestellt sind. Vorzugsweise ist diese
Öffnung verschließbar gestaltet.
In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die
Verbindungsvorrichtung einstückig mit der Zentraleinheit bzw.
der Nutzraumeinheit ausgebildet.
Die vorliegende Erfindung wurde detailliert am Beispiel eines
Katamaranes beschrieben. Abwandlungen und Veränderungen sind
ebenfalls denkbar ohne vom Grundgedanken dieser Erfindung
abzuweichen.
Der Schutzumfang ist daher nicht auf die beschriebenen
Beispiele beschränkt, sondern er ist ausschließlich durch die
Patentansprüche definiert.
Claims (37)
1. Wasserfahrzeug, umfassend:
zwei im wesentlichen parallel zur Längsachse des Fahrzeuges angeordnete Schwimmer (1, 2); und
eine Zentraleinheit (3), welche von den Schwimmern unterstützt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der seitliche Abstand der Schwimmer (1, 2) zur Fahrzeugmittelachse variabel einstellbar ist.
zwei im wesentlichen parallel zur Längsachse des Fahrzeuges angeordnete Schwimmer (1, 2); und
eine Zentraleinheit (3), welche von den Schwimmern unterstützt wird, dadurch gekennzeichnet, daß der seitliche Abstand der Schwimmer (1, 2) zur Fahrzeugmittelachse variabel einstellbar ist.
2. Wasserfahrzeug nach Anspruch 1 weiterhin umfassend:
eine Verbindungsvorrichtung (4) zur Verbindung der Schwimmer (1, 2) mit der Zentraleinheit (3), wobei der seitliche Abstand der Schwimmer (1, 2) mittels der Verbindungsvorrichtung variabel einstellbar ist.
eine Verbindungsvorrichtung (4) zur Verbindung der Schwimmer (1, 2) mit der Zentraleinheit (3), wobei der seitliche Abstand der Schwimmer (1, 2) mittels der Verbindungsvorrichtung variabel einstellbar ist.
3. Wasserfahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, wobei die
Zentraleinheit eine Breite B aufweist, und der Abstand A
der Kiellinien der Schwimmer (1, 2) voneinander kleiner ist
als die Breite B, wenn die Schwimmer auf minimalen Abstand
eingestellt sind, und wobei der Abstand der Kiellinien der
Schwimmer (1, 2) voneinander größer ist als die Breite B,
wenn die Schwimmer auf maximalen Abstand eingestellt sind.
4. Wasserfahrzeug nach einem der vorherigen Ansprüche,
weiterhin dadurch gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit
(3) eine Nutzraumeinheit für Personen oder Ladung umfaßt.
5. Wasserfahrzeug nach einem der bisherigen Ansprüche,
weiterhin dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwimmer (1, 2) jeweils ein Deck (110, 210)
umfassen, welches eine Absenkung (120, 220) aufweist, so
daß die Schwimmer (1, 2) im Bereich der Absenkungen (120,
220) beim Einstellen der Schwimmer (1, 2) auf minimalen
Abstand unter der Zentraleinheit (3) positionierbar sind.
6. Wasserfahrzeug nach Anspruch 5, wobei sich die Absenkungen
(120, 220) über die Länge der Nutzraumeinheit (3)
erstrecken, so daß die Absenkungen (120, 220) beim
Einstellen der Schwimmer (1, 2) auf minimalen Abstand unter
der Nutzraumeinheit (5) positionierbar sind.
7. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Breite der Absenkungen (110, 220)
geringer ist als die Breite der Schwimmer (1, 2) im Bereich
der Absenkungen (120, 220), wobei das Deck (120, 220) auf
der äußeren Seite der Schwimmer (1, 2) durchgehend
gestaltet ist.
8. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß sich die Absenkungen (110, 220) über
die gesamte Breite der Schwimmer (1, 2) im Bereich der
Absenkungen (120, 220) erstrecken, so daß die Schwimmer (1,
2) beim Einstellen auf minimalen Abstand mit ihrer gesamten
Breite unter der Zentraleinheit positionierbar sind.
9. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch
gekennzeichnet, daß es weiterhin variable
Abdeckvorrichtungen zum Abdecken der Absenkungen (120, 220)
umfaßt.
10. Wasserfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß, die Schwimmer (1, 2) im Zustand maximalen Abstandes
eine durchgehend begehbare Deckfläche aufweisen, wenn die
Abdeckvorrichtungen die Absenkungen (120, 220) abdecken.
11. Wasserfahrzeug nach einem der bisherigen Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß die Schwimmer (1, 2) nicht bewohnbar
sind.
12. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 2-11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verbindungsvorrichtung (4) einen
Zentralabschnitt (430) umfaßt, der an der Zentraleinheit
(3) befestigt ist, und zwei Seitenabschnitte (410, 420)
umfaßt, welche jeweils an den Schwimmern (1, 2) befestigt
sind, wobei die Seitenabschnitte (410, 420) bezüglich des
Zentralabschnittes (430) beweglich sind.
13. Wasserfahrzeug nach Anspruch 12, weiter dadurch
gekennzeichnet, daß der Zentralabschnitt (430) der
Verbindungsvorrichtung (4) mindestens einen, vorzugsweise
zwei oder mehr Querholme (431, 432) umfaßt, welche sich im
wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung des Fahrzeugs
erstrecken;
und daß die Seitenabschnitte (410, 420) der
Verbindungsvorrichtung (4) Seitenholme (413, 414, 423, 424)
umfassen, welche paarweise in Längsrichtung der Querholme
(431, 432) verschiebbar mit den Querholmen (431, 432)
verbunden sind.
14. Wasserfahrzeug nach Anspruch 13, wobei von den jeweils zwei
Seitenholmen (413, 414, 423, 424), welche paarweise mit einem
Querholm (431, 432) verbunden sind, jeweils einer an einem
der beiden Schwimmer (1, 2) befestigt ist und der andere an
dem anderen der beiden Schwimmer (1, 2) befestigt ist.
15. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 13 oder 14, wobei
der mindestens eine Querholm (431, 432) als Hohlprofil
ausgebildet ist, und die Seitenholme (413, 414, 423, 424)
einen Innenläufer umfassen welcher in den Querholm
eingeschoben ist.
16. Wasserfahrzeug nach Anspruch 15, wobei
das Hohlprofil des Querholms (431, 432) in seinen beiden
Endabschnitten jeweils mindestens eine schlitzförmige
Öffnung in Längsrichtung des Querholms an seiner Unterseite
aufweist, und
an den Innenläufern der Seitenholme (413, 414, 423, 424)
jeweils mindestens ein inneres Befestigungselement (415,
416, 425, 426) angebracht ist, welches durch die
entsprechende schlitzförmige Öffnung aus dem Querholm
heraus ragt.
17. Wasserfahrzeug nach Anspruch 16, wobei jeder Seitenholm
(413, 414, 423, 424) in seinem äußeren Endabschnitt mindestens
ein äußeres Befestigungselement (417, 418, 427, 428)
aufweist.
18. Wasserfahrzeug nach Anspruch 16 oder 17 wobei die
Befestigungselemente (415, 416, 425, 426; 417, 418, 427,
428) zur Befestigung der Seitenholme an den Schwimmern
dienen.
19. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 12-18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Seitenabschnitte (410, 420) der
Verbindungsvorrichtung 4 jeweils mindestens einen
vorzugsweise zwei Längsholme (411, 412, 421, 422)
aufweisen, welche auf einem der beiden Schwimmer (1, 2) in
dessen Längsrichtung verankert sind.
20. Wasserfahrzeug nach Anspruch 19, wobei die
Befestigungselemente (415, 416, 425, 426; 417, 418, 427,
428) an den Längsholmen (411, 421, 412, 422) befestigt
sind.
21. Wasserfahrzeug nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zentraleinheit (3) an ihrer unteren
rechten und linken Seitenkante jeweils mindestens ein
Lagerelement (437, 438) aufweist, welches angepaßt ist mit
seiner der Fahrzeugmitte zugewandten Seite jeweils ein
inneres Kopplungselement seitlich paßgenau aufzunehmen,
wenn die beiden Schwimmer (1, 2) auf maximalen Abstand
eingestellt sind, wobei die inneren Kopplungselemente
jeweils starr an einem Schwimmer verankert sind.
22. Wasserfahrzeug nach Anspruch 21, wobei das mindestens eine
Lagerelement weiterhin so beschaffen ist, daß es mit seiner
der Fahrzeugmitte abgewandten Seite jeweils ein äußeres
Kopplungselement paßgenau aufnehmen kann, wenn die beiden
Schwimmer (1, 2) auf minimalen Abstand eingestellt sind,
wobei die äußeren Kopplungselemente jeweils starr an einem
Schwimmer verankert sind.
23. Wasserfahrzeug nach ein Anspruch 21, wobei die auf der
Innenseite der Schwimmer verlaufenden Längsholme (412, 422)
als innere Kopplungselemente dienen.
24. Wasserfahrzeug nach ein Anspruch 22, wobei die auf der
Außenseite der Schwimmer verlaufenden Längsholme (411, 421)
als äußere Kopplungselemente dienen.
25. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß das mindestens eine Lagerelement ein
doppeltes T-Profil aufweist, welches sich im wesentlichen
über die Länge der Nutzraumeinheit erstreckt.
26. Wasserfahrzeug nach Anspruch 21 oder 22 weiter dadurch
gekennzeichnet, daß die den Lagerelementen zugewandte Seite
der Kopplungselemente jeweils mehrere sich verjüngende
Vorsprünge aufweist und die Lagerelemente mit zu den
Vorsprüngen komplementären Strukturen gestaltet sind, so
daß sich Vorsprünge mit den entsprechenden Strukturen in
Eingriff befinden wenn die Schwimmer auf maximalen bzw.
minimalen Abstand eingestellt sind.
27. Wasserfahrzeug nach Anspruch 26, wobei die
Kopplungselemente eine Reihe von nebeneinander angeordneten
Vorsprüngen, vorzugsweise in der Form von Prismen,
Prismenstümpfen, Pyramiden, Pyramidenstümpfen, Kegeln,
Kegelstümpfen oder ähnlichem, aufweisen.
28. Wasserfahrzeug nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der seitliche Abstand der Schwimmer (1,
2) automatisch mittels einer Hydraulikvorrichtung (435)
oder eines Elektromotors einstellbar sind.
29. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 1-28, wobei der
seitliche Abstand der Schwimmer von Hand einstellbar ist.
30. Wasserfahrzeug nach einem der bisherigen Ansprüche wobei
der seitliche Abstand der Schwimmer (1, 2) mittels
mindestens eines Scherenelementes (434, 435) einstellbar
ist.
31. Wasserfahrzeug nach einem der bisherigen Ansprüche dadurch
gekennzeichnet, daß die mechanischen Verbindungen zwischen
den verschiedenen Komponenten des Fahrzeuges zumindest
teilweise Dämpfungselemente aufweisen.
32. Wasserfahrzeug nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fahrzeug besegelt ist.
33. Wasserfahrzeug nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Fahrzeug ein Katamaran ist.
34. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 5-33, dadurch
gekennzeichnet daß die Nutzraumeinheit als Wohngondel
ausgestaltet ist.
35. Wasserfahrzeug nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet daß
die Wohngondel im Innern eine Raumhöhe zwischen 1,8 und 2,2
m aufweist.
36. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 5-35, dadurch
gekennzeichnet, daß die Absenkung im Deck der Schwimmer
zwischen 0,3 m und 1,0 m, vorzugsweise 0,4 m bis 0,8 m, weiter
vorzugsweise 0,5 m bis 0,7 m tiefer liegt als das restliche
Deck des Schwimmers.
37. Wasserfahrzeug nach einem der Ansprüche 4-36, dadurch
gekennzeichnet, daß die Nutzraumeinheit an ihrer
Vorderseite eine Öffnung aufweist, durch welche der vordere
Bereich der Deckfläche der Schwimmer begehbar ist, wenn
diese auf minimalen Abstand eingestellt sind.
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