DE19744482C1 - Anschlußsystem für Heizkörper - Google Patents
Anschlußsystem für HeizkörperInfo
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- F24D—DOMESTIC- OR SPACE-HEATING SYSTEMS, e.g. CENTRAL HEATING SYSTEMS; DOMESTIC HOT-WATER SUPPLY SYSTEMS; ELEMENTS OR COMPONENTS THEREFOR
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- F24D19/0002—Means for connecting central heating radiators to circulation pipes
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Description
Die Erfindung betrifft ein Anschlußsystem für
Heizkörper, insbesondere für ein- oder mehrlagige
Plattenheizkörper, die von einem Wärmeträgermedium
durchströmt werden.
Es sind Anschlußarmaturen bekannt, die aus einem ersten
Gehäuseteil bestehen, welches üblicherweise in einem
oberen Eckbereich des Heizkörpers hinter dem Heizkörper
oder zwischen den Platten des Heizkörpers angeordnet ist
sowie einem zweiten Gehäuseteil, welches an der gleichen
Seite im unteren Eckbereich angeordnet ist. Die beiden
Gehäuseteile sind auch im Stand der Technik durch ein
Steigrohr verbunden. Je nach Einsatzzweck des
entsprechenden Heizkörpers, ob dieser nämlich in eine
Zweirohranlage, in einer Einrohranlage oder in
konventioneller Anschlußtechnik angeschlossen werden
soll und je nach dem, ob die das Wärmeträgermedium
führenden Leitungen im unteren Anschlußbereich von
unten oder von der Seite zugeführt werden, sind
unterschiedlichste Gehäuseformen mit unterschiedlich
gestalteten Strömungsführungselementen erforderlich.
Dies bedeutet für den Hersteller einen großen
Herstellungsaufwand. Für den Anwender ist dies
ebenfalls nachteilig, weil der Anwender schon bei der
Bestellung der entsprechende Produkte entsprechend dem
späteren Einsatzzweck ordern muß. Entsprechend ist
auch die Lagerhaltung und Ersatzteilbeschaffung
aufwendig.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Anschlußsystem für
Heizkörper zu schaffen, welches unter Anwendung
weniger Standardteile eine Anpassung an
unterschiedliche Systeme (Einrohranlage,
Zweirohranlage oder konventioneller Anschluß)
ermöglicht.
Die Lösung dieser Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben.
Das Grundelement des Anschlußsystems besteht aus dem
ersten Gehäuseteil, dem zweiten Gehäuseteil und dem
diese strömungsmäßig verbindenden Mittel, insbesondere
einem Steigrohr. Mit diesem Grundelement sind ein-
oder mehrere Anschlußmodule kombinierbar, so daß das
Grundelement an den jeweiligen Einsatzzweck in
einfacher Weise angepaßt werden kann.
Bevorzugte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen
angegeben.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der
Zeichnung dargestellt und im folgenden näher
beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 ein Grundelement in Ansicht, teilweise
geschnitten;
Fig. 2 den unteren Teil des Grundelementes in
Kombination mit Modulbauteilen zum Anschluß an einer
Zweirohranlage;
Fig. 3 eine Variante mit anderer Lage der Anschlüsse
ebenfalls für eine Zweirohranlage;
Fig. 4 den unteren Teil der Einheit gemäß Fig. 1 mit
Modulbauteilen zum Anschluß an eine
Einrohrheizungsanlage;
Fig. 5 desgleichen mit anderer Lage der
Anschlußleitungen;
Fig. 6 das Grundbauteil kombiniert mit Modulbauteilen
zum konventionellen Anschluß an eine Heizungsanlage;
Fig. 7 bis 11 Anschlußmodule in Einzeldarstellung;
jeweils im Mittellängsschnitt gesehen.
Fig. 12 eine Variante in der Ansicht gemäß Fig. 1.
In Fig. 1 ist der Grundbestandteil eines
Anschlußsystems für Heizkörper gezeigt. Die Heizkörper
können dabei einlagige oder auch mehrlagige
Plattenheizkörper sein, die von einem
Wärmeträgermedium durchströmt werden. Der
Grundbestandteil des Anschlußsystems besteht aus einem
ersten Gehäuseteil 1, das alternativ unter
Zwischenanordnung eines kompletten Ventiles,
vorzugsweise eines Thermostatventiles, an eine das
Wärmeträgermedium führende Leitung anzuschließen ist,
oder in welches ein Ventileinsatz einsetzbar ist. Das
erste Gehäuseteil 1 weist erste Anschlußmittel 2 für
diese Elemente auf. Ferner weist es zweite
Anschlußmittel 3 zum strömungsmäßigen Anschluß an eine
Platte eines einlagigen Heizkörpers oder zum Anschluß
an beide Platten eines zweilagigen Heizkörpers auf. An
das erste Gehäuseteil 1 ist koaxial zur
Anschlußöffnung 4 des ersten Anschlußmittels 2 ein
Steigrohr 5 angeschlossen, über welches das erste
Gehäuseteil 1 mit einem zweiten Gehäuseteil 6
strömungsmäßig verbunden ist. Das zweite Gehäuseteil 6
weist zwei erste Anschlußmittel 7, 8 auf, deren eines
in Einbausollage eine horizontal gerichtete
Anschlußmündung aufweist, die achsparallel zu der
Anschlußmündung 4 des ersten Anschlußmittels 2 des
ersten Gehäuseteiles 1 gerichtet ist und deren anderes
in Einbausollage eine vertikal nach unten gerichtete
Anschlußmündung 10 aufweist. Das zweite Gehäuseteil 6
ist über weitere zweite Anschlußmittel 11
strömungsmäßig an eine Platte eines einlagigen
Heizkörpers oder an beide Platten eines zweilagigen
Heizkörpers anschließbar. Zusätzlich sind
Anschlußmodule 12 bis 15 und ein Verschlußstopfen 16 vorgesehen, die alternativ
oder kumulativ an eines der beiden ersten
Anschlußmittel 7, 8 oder an beide ersten Anschlußmittel
7, 8 des zweiten Gehäuseteiles 6 anschließbar oder in
diese integrierbar sind, wobei eines der ersten
Anschlußmittel 7 oder 8 oder beide erste
Anschlußmittel 7, 8 an die das Wärmeträgermedium
führenden Leitungen anschließbar sind.
Das erste Gehäuseteil 1 weist als erstes
Anschlußmittel 2 einen Anschlußstutzen auf, der in
Montagesollage horizontal gerichtet ist und zur
Außenseite oder Außenrandkante des entsprechenden
Heizkörpers verläuft, wobei das an das Gehäuseteil 1
angeschlossene Steigrohr 5 mit seinem Mündungsende
koaxial zu diesem Anschlußstutzen gerichtet ist. Die
Formen der Gehäuseteile 1 und 6 sind kugelartig, wobei
die jeweiligen Anschlußstutzen (Anschlußmittel 2, 7, 8)
an das kugelartige Gehäuse angeschweißt oder in
anderer geeigneter Weise mit diesem verbunden sind.
Zusätzlich weist das Gehäuseteil 1 bzw. 6 eine Lochung
auf, in die jeweils das Steigrohrende des Steigrohres
5 eingedichtet ist.
Das erste Gehäuseteil 1 weist als zweite
Anschlußmittel 3 einen oder zwei quer abragende
Anschlußstutzen auf, der oder die an die Platte oder
an die Platten des Heizkörpers dicht anschließbar
sind. In der Zeichnung gemäß Fig. 1 ragt der
entsprechende Anschlußstutzen quasi durch die
Zeichnungsebene nach hinten ab.
Ebenso weist das zweite Gehäuseteil 6 als erste
Anschlußmittel 7, 8 Anschlußstutzen auf sowie als
zweite Anschlußmittel 11 quer abragende
Anschlußstutzen, die an die Platte oder die Platten
des Heizkörpers dicht anschließbar sind.
Das Steigrohrende des Steigrohres 5 mündet in das
zweite Gehäuseteil 6 koaxial zur horizontal
gerichteten Anschlußmündung 9 des ersten
Anschlußmittels 7 bzw. zu dem entsprechend gerichteten
Anschlußstutzen in das Gehäuseteil 6 ein. Bei der
Ausführungsform ragt das Steigrohrende des Steigrohres
5 jeweils in das erste Gehäuseteil 1 bzw. in das
zweite Gehäuseteil 6 hinein. Bei einer Anwendung des
Basisteiles gemäß Fig. 1 in einer Zweirohranlage mit
seitlichem Anschluß an die das Wärmeträgermedium
führenden Leitungen ist ein erstes Anschlußmodul 12
vorgesehen, welches als Durchgangshülse mit axialem
Strömungsmitteldurchlaß ausgebildet ist. Dieses erste
Anschlußmodul ist in die horizontal gerichtete
Anschlußmündung 9 des ersten Anschlußmittels 7 des
zweiten Gehäuseteils 6 eingesetzt und dicht auf das
Ende des Steigrohres aufgesteckt. Es ist somit eine
abgedichtete Verbindung zwischen einer an die
Anschlußmündung 9 bzw. den entsprechenden
Anschlußstutzen angeschlossenen, das Wärmeträgermedium
führenden Leitung und dem Steigrohr 5 gebildet. Das
erste Modulbauteil 12 ist auch mit seinem in dem
Anschlußstutzen (erstes Anschlußmittel 7) befindlichen
Ende abgedichtet in diesem angeordnet. Die nach unten
abgehende Mündung 10 des anderen ersten
Anschlußmittels 8 steht in leitungsoffener Verbindung
mit dem zweiten Gehäuseteil 6 und dem oder den zweiten
Anschlußmitteln 11. Eine entsprechende Anordnung ist
sowohl in Fig. 2 als auch in Fig. 3 gezeigt. Die
weiteren Unterschiede dieser Ausführungsbeispiele
werden später noch erläutert.
Gemäß Fig. 4 und 5 ist alternativ ein zweites
Anschlußmodul 13 als Durchgangshülse mit zusätzlichem
radialen Strömungsmittelauslaß 17 ausgebildet, wobei
dieses zweite Anschlußmodul 13 wiederum in die
horizontal gerichtete Anschlußmündung 9 oder den
entsprechenden Anschlußstutzen des zweiten
Gehäuseteiles 6 eingesetzt und auf das Ende des
Steigrohres 5 aufgesteckt ist. Es wird somit eine im
wesentlichen abgedichtete Verbindung zwischen einer an
die Anschlußmündung 9 oder den Anschlußstutzen
angeschlossenen das Wärmeträgermedium führenden
Leitung und dem Steigrohr 5 gebildet. Dabei bildet der
radiale Strömungsmittelauslaß 17 eine zusätzliche
Strömungsverbindung zu den zweiten Anschlußmitteln 11
und zur nach unten gerichteten Anschlußmündung 10 bzw.
zu dem nach unten gerichteten Anschlußstutzen, an die
bzw. an den eine weitere das Wärmeträgermedium
führende Leitung anschließbar ist.
Eine solche Ausbildung ist für den Einrohrbetrieb
geeignet und bestimmt. Auch diesbezüglich werden die
Unterschiede zwischen den Fig. 4 und 5 später noch
erläutert.
Bei der Ausführung nach Fig. 6 ist ein drittes
Anschlußmodul 14 vorgesehen, welches als Hülse
ausgebildet ist, die keinen axialen Strömungsdurchgang
aufweist, sondern durch ein Wandungsteil 18
verschlossen ist. Dieses Anschlußmodul 14 weist
lediglich einen oder mehrere radiale
Strömungsdurchlässe 19 auf. Dieses dritte
Anschlußmodul 14 ist entweder in die horizontal
gerichtete Anschlußmündung 9 oder den entsprechenden
Anschlußstutzen des zweiten Gehäuseteiles 6 eingesetzt
und auf das Ende des Steigrohres 5 vorzugsweise dicht
aufgesteckt oder in die horizontal gerichtete
Anschlußmündung 4 oder den entsprechenden
Anschlußstutzen des ersten Gehäuseteiles 1 eingesetzt
und auf das Ende des Steigrohres 5 vorzugsweise dicht
aufgesteckt. Dadurch ist die Steigrohrmündung durch
das Wandungsteil 18 des dritten Anschlußmodules 14
verschlossen. Das andere Ende des dritten
Anschlußmoduls 14 ist über die Anschlußmündung 9 bzw.
4 an die das Wärmeträgermedium führende Leitung
anschließbar, so daß eine Strömungsverbindung zwischen
der angeschlossenen Leitung über das dritte
Anschlußmodul 14 und die zweiten Anschlußmittel 11
bzw. 3 zum Heizkörper gebildet ist, wobei der nach
unten abgehende Anschlußstutzen des Gehäuseteiles 6
oder das Anschlußmittel 8 verschlossen ist,
insbesondere mittels eines Verschlußstopfens 16. Um
eine Anpassung an unterschiedliche Einbaugegebenheiten
zu schaffen, ist ein viertes Anschlußmodul 15 als
Winkeldurchgangsstück ausgebildet, wobei dessen
Abgänge rechtwinklig zueinander gerichtet sind. Das
eine Ende ist dicht an eines der beiden ersten
Anschlußmittel 7 oder 8 oder einen der beiden
Anschlußstutzen des zweiten Gehäuseteiles 6
anschließbar, wobei jeweils das andere Ende einen
Anschluß für eine das Wärmeträgermedium führende
Leitung bildet, wobei der Anschluß achsparallel zur
Mündung des nicht mit dem vierten Anschlußmodul 15
bestückten ersten Anschlußmittels 7 oder 8 bzw.
entsprechenden Anschlußstutzens gerichtet ist. Durch
die erfindungsgemäße Ausbildung ist eine Anpassung des
Standardbauteiles gemäß Fig. 1 an unterschiedlichste
Einbausituationen möglich. Bei der Einbausituation
gemäß Fig. 2 kann der Heizkörper in einer
Zweirohranlage mit seitlichem Anschluß betrieben
werden. Der Vorlaufanschluß kann dabei entsprechend
dem Pfeil 20 an das horizontal gerichtete erste
Anschlußmittel 7 angeschlossen werden. Das
Anschlußmodul 12 bildet eine geschlossene
Leitungsverbindung zwischen diesem ersten
Anschlußmittel 7 und dem Steigrohr 5, wobei das
Anschlußmodul 12 auf das Steigrohrende und in die
Bohrung des Gehäuseteils 6 unter Zwischenlage von
Dichtmitteln gedichtet angeordnet ist. Das
Anschlußmodul 15 ist in das erste Anschlußmittel 8
dicht eingesetzt und stellt einen Abgang für die bei
21 angedeutete Rücklaufleitung dar, die achsparallel
zu der Vorlaufleitung 20 gerichtet ist.
Unter Einsatz der gleichen Anschlußmodulteile 12, 15
ist auch der Betrieb des Heizkörpers in einer
Zweirohranlage mit nach unten weisenden Anschlüssen
möglich, die anhand von Fig. 3 verdeutlicht sind.
Dabei wird das Anschlußmodul 15 ebenso wie das
Anschlußmodul 12 in das erste Anschlußmittel 7
eingesteckt, so daß beispielsweise der Vorlaufanschluß
20 von unten in das Anschlußmodul 15 eingeführt werden
kann, während der Rücklauf in das nach unten
gerichtete erste Anschlußmittel 8 eingedichtet ist.
Bei den Varianten nach Fig. 4 und 5 ist der Betrieb
eines Heizkörpers mit seitlichem Rohranschluß bzw. mit
unten liegendem Rohranschluß bei einer
Einrohrheizungsanlage verdeutlicht. Hierbei findet das
zweite Anschlußmodul 13 Verwendung, welches in das
erste Anschlußmittel 7 eingesteckt und auf das Ende
des Steigrohres 5 aufgesteckt ist. Durch den seitlichen Strömungsmittelauslaß
(Lochung) 17 kann ein Anteil der Strömung direkt
wieder dem Rücklauf 21 zugeführt werden, während der
restliche Anteil des Vorlaufes 20 über das Steigrohr 5
zum oberen Gehäuseteil 1 geführt wird. Durch
entsprechenden Einsatz des vierten Anschlußmoduls 15,
welches entweder in das erste Anschlußmittel 8 oder in
das erste Anschlußmittel 7 eingesteckt ist, kann ein
seitlicher Leitungsabgang bzw. -zugang gemäß Fig. 4
oder ein nach unten gerichteter Leitungsabgang und
-zugang gemäß Fig. 5 realisiert werden. Bei der
Ausführungsform nach Fig. 6 ist der Betrieb eines
Heizkörpers mit konventionellem Anschluß möglich. Vor
das erste Gehäuseteil insbesondere vor dessen erstes
Anschlußmittel 2 kann ein komplettes Ventil,
insbesondere Thermostatventil in beispielsweise den
Vorlauf 20 eingesetzt werden, so daß der Vorlauf 20 in
Abhängigkeit von der Ventilstellung in das erste
Gehäuseteil 1 fließen kann und von dort über die
zweiten Anschlußmittel in die Platten des Heizkörpers
strömen kann. Der Vorlauf kann nicht über das
Steigrohr 5 direkt zu dem zweiten Gehäuseteil 6
fließen, da der Durchgang durch das Wandungsteil 18
gesperrt ist. Vielmehr kann das Wärmeträgermedium in
das Gehäuseteil 6 über die zweiten Anschlußmittel 11
einströmen, dann über die radialen Strömungsdurchlässe 19 in das
Anschlußmodul 14 einfließen und von dort über das
erste Anschlußmittel 7 abströmen. Durch Umsetzen des
Verschlußstopfens 16 in das erste Anschlußmittel 7
kann das Wärmeträgermedium alternativ auch über das
Anschlußmittel 8 abströmen.
Bezüglich des vierten Anschlußmoduls 15 ist
anzumerken, daß dieses teleskopartig verstellbar in
den entsprechenden Anschlußstutzen eingeschraubt
werden kann, so daß ein Toleranzausgleich zwischen den
zur Verfügung stehenden Anschlußstutzen für die das
Wärmeträgermedium führenden Anschlußleitungen möglich
ist.
Anstelle eines Steigrohres kann das Mittel, welches
die beiden Gehäuseteile 1, 6 verbindet, auch durch
Kanäle des Heizkörpers selbst gebildet sein, was an
sich im Stand der Technik bekannt ist.
In der Fig. 12 ist eine Ausführungsform gezeigt, bei
der von der Platte des Heizkörpers 27 eine
Strömungskammer 22 abgetrennt ist. Die Strömungskammer
22 ist beispielsweise durch eine Schweißnaht von dem
Hohlraum der Platte des Heizkörpers 27 getrennt.
Bei dieser Ausbildung sind die beiden Gehäuseteile 1, 6
leitungsoffen (bei 23 und 24) mit der Strömungskammer
22 verbunden. Koaxial zu den ersten Anschlußmitteln 2
bzw. 7 sind Verbindungsmittel 25, 26, im
Ausbildungsbeispiel Rohrstücke, diametral den ersten
Anschlußmitteln 2 bzw. 7 gegenüber von den
Gehäuseteilen 1, 6 abgehend an diesen fixiert. Diese
Verbindungsmittel 25, 26 münden offen in die zweiten
Anschlußmittel 3 bzw. 11, die wiederum in die Platte
oder in die Platten des Heizkörpers 27 einmünden.
Hierbei wird quasi durch die Strömungskammer 22 das
ansonsten übliche Steigrohr ersetzt.
Auch bei dieser Ausbildung ist die Anordnung der
Anschlußmodule je nach Einsatzzweck möglich und
erforderlich. Bei konventionellen Betrieb eines
derartig ausgestatteten Heizkörpers 27, bei dem also
an die Mündung 4 ein Absperrventil oder
Thermostatventil angeschlossen ist und bei dem von der
Mündung 9 oder 10 der rohrseitige Anschluß abgeht, ist
in das erste Anschlußmittel 2 das erste Anschlußmodul
12 eingesetzt, so daß eine direkte und ausschließliche
Strömungsverbindung von der Mündung 4 des ersten
Anschlußmittels 2 über das Verbindungsmittel 25 und
das zweite Anschlußmittel 3 zu der oder den Platten
des Heizkörpers 27 gebildet ist.
Die Erfindung stellt ein Anschlußsystem für Heizkörper
zur Verfügung, welches unter Einsatz weniger
Standardbauteile vielfältige Anwendungen ermöglicht.
Hierdurch wird der Herstellungsaufwand verringert,
ebenso wie der Lager- und Transportkostenaufwand.
Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel
beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach
variabel.
Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung
offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als
erfindungswesentlich angesehen.
Claims (14)
1. Anschlußsystem für Heizkörper, insbesondere ein- oder
mehrlagige Plattenheizkörper, die von einem
Wärmeträgermedium durchströmt werden, bestehend aus
einem ersten Gehäuseteil (1) das alternativ unter
Zwischenanordnung eines Ventiles, insbesondere eines
Thermostatventiles, an eine das Wärmeträgermedium
führende Leitung angeschlossen ist oder in das ein
Ventileinsatz integrierbar ist, wobei das erste
Gehäuseteil (1) ein erstes Anschlußmittel (2) für
diese Elemente aufweist, ferner zweite Anschlußmittel
(3) zum strömungsmäßigen Anschluß an eine Platte eines
einlagigen Heizkörpers oder zum Anschluß an beide
Platten eines zweilagigen Heizkörper vorgesehen sind,
wobei das erste Gehäuseteil (1) an einen
Strömungskanal, insbesondere an ein der
Anschlußöffnung (4) koaxial gegenüberliegendes
Steigrohr (5) oder an eine durch den Plattenheizkörper
selbst gebildeten Strömungskammer angeschlossen ist,
über welchen das erste Gehäuseteil (1) mit einem
zweiten Gehäuseteil (6) strömungsmäßig verbunden ist,
wobei das zweite Gehäuseteil (6) zwei erste
Anschlußmittel (7, 8) aufweist, deren eines in
Einbausollage eine horizontal gerichtete
Anschlußmündung (9) und deren anderes in Einbausollage
eine vertikal nach unten gerichtete Anschlußmündung
(10) aufweist, wobei das zweite Gehäuseteil (6) über
weitere zweite Anschlußmittel (11) strömungsmäßig an
eine Platte, eines einlagigen Heizkörpers oder an
beide Platten eines zweilagigen Heizkörpers
anschließbar ist, wobei ferner Anschlußmodule (12-15)
und ein Verschlußstopfen (16)
vorgesehen sind, die alternativ oder kumulativ an
eines der beiden ersten Anschlußmittel (7, 8) oder an
beide ersten Anschlußmittel (7, 8) des zweiten
Gehäuseteils (6) oder an das erste Anschlußmittel (2)
des ersten Gehäuseteils (1) anschließbar oder in
diese integrierbar sind, wobei eines der ersten
Anschlußmittel oder beide ersten Anschlußmittel an das
Wärmeträgermedium führende Leitungen anschließbar ist
oder sind.
2. Anschlußsystem nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Gehäuseteil (1) als
erstes Anschlußmittel (2) einen Anschlußstutzen
aufweist, der in Montagesollage horizontal gerichtet
ist und zur Außenseite oder Außenrandkante des
Heizkörpers verläuft, wobei der an das Gehäuseteil (1)
angeschlossene Strömungskanal mit seinem Mündungsende
koaxial zum Anschlußstutzen gerichtet ist.
3. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Gehäuseteil (1)
als zweite Anschlußmittel (3) einen oder zwei quer
abragende Anschlußstutzen aufweist, der oder die an
die Platte oder Platten des Heizkörpers dicht
anschließbar sind.
4. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gehäuseteil (6)
als erste Anschlußmittel (7, 8) Anschlußstutzen
aufweist.
5. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Gehäuseteil (6)
als zweite Anschlußmittel (11) quer abragende
Anschlußstutzen aufweist, die an die Platte oder
Platten des Heizkörpers dicht anschließbar sind.
6. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß der Strömungskanal als
Steigrohr (5) ausgebildet ist, oder als innerhalb der
wasserführenden Heizkörperteile abgetrennte
Strömungskammer (22) ausgebildet ist.
7. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohrende in das
zweite Gehäuseteil (6) koaxial zur horizontal
gerichteten Anschlußmündung (9) bzw. zu dem
entsprechend gerichteten Anschlußstutzen einmündet.
8. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohrende in das
erste Gehäuseteil (1) und in das zweite Gehäuseteil
(6) hineinragt.
9. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes Anschlußmodul
(12) als Durchgangshülse mit axialem
Strömungsmitteldurchlaß ausgebildet ist, wobei dieses
erste Anschlußmodul (12) in die horizontal gerichtete
Anschlußmündung (9) ober den Anschlußstutzen des
zweiten Gehäuseteils (6) eingesetzt ist und an oder in
oder auf das Steigrohrende gesteckt ist und so eine
abgedichtete Verbindung zwischen einer an die
Anschlußmündung (9) oder den Anschlußstutzen
angeschlossene, das Wärmeträgermedium führende Leitung
und dem Steigrohr (5) bildet, wobei die nach unten
abgehende Mündung (10) des anderen ersten
Anschlußmittel (8) in leitungsoffener Verbindung mit
dem zweiten Gehäuseteil (6) und dem oder den zweiten
Anschlußmitteln (11) steht.
10. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß ein zweites Anschlußmodul
(13) als Durchgangshülse mit zusätzlichem radialem
Strömungsmittelauslaß (17) ausgebildet ist, wobei
dieses zweite Anschlußmodul (13) in die horizontal
gerichtete Anschlußmündung (9) oder den
Anschlußstutzen des zweiten Gehäuseteils (6)
eingesetzt ist und auf das Steigrohrende aufgesteckt
ist, so daß eine im wesentlichen abgedichtete
Verbindung zwischen einer an die Anschlußmündung (9)
oder den Anschlußstutzen angeschlossene, das
Wärmeträgermedium führende Leitung und dem Steigrohr
(5) gebildet ist, wobei der radiale
Strömungsmittelauslaß (17) eine zusätzliche
Strömungsverbindung zu den zweiten Anschlußmitteln
(11) und zur nach unten gerichteten Anschlußmündung
(10) oder zu dem nach unten gerichteten
Anschlußstutzen bildet, an die oder den eine weitere
das Wärmeträgermedium führende Leitung angeschlossen
ist oder anschließbar ist.
11. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß ein drittes Anschlußmodul
(14) als an einem Ende verschlossene Hülse mit einem
radialen Strömungsdurchlaß (19) ausgebildet ist,
wobei dieses
dritte Anschlußmodul (14) entweder in die horizontal
gerichtete Anschlußmündung (9) oder den
Anschlußstutzen des zweiten Gehäuseteils (6) oder in
die horizontal gerichtete Anschlußmündung 4 oder den
entsprechenden Anschlußstutzen des ersten
Gehäuseteiles 1 eingesetzt ist und auf das
Steigrohrende aufgesteckt ist, wobei die
Steigrohrmündung durch das im wesentlichen dicht
aufgesteckte Ende des dritten Anschlußmoduls (14)
verschlossen ist und das andere Ende des dritten
Anschlußmoduls (14) oder beim Gehäuseteil 6 das
Anschlußmittel (8) an die das Wärmeträgermedium
führende Leitung angeschlossen ist, so daß eine
Strömungsverbindung zwischen der angeschlossenen
Leitung über daß dritte Anschlußmodul (14) und zum
Heizkörper gebildet ist, wobei der nach unten
abgehende Anschlußstutzen des Gehäuseteiles 6 oder das
Anschlußmittel (8) oder alternativ das Anschlußmittel
(7) verschlossen ist, insbesondere mittels eines
Verschlußstopfens
(16).
12. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß ein viertes Anschlußmodul
(15) als Winkeldurchgang ausgebildet ist, dessen eines
Ende dicht an eines der beiden ersten Anschlußmittel
(7 oder 8) oder einen der beiden Anschlußstutzen des
zweiten Gehäuseteils (6) anschließbar ist und dessen
anderes Ende dann jeweils einen Anschluß für eine das
Wärmeträgermedium führende Leitung bildet, der
achsparallel zur Mündung des nicht mit dem vierten
Anschlußmodul (15) bestückten ersten Anschlußmittels
(8 oder 7) oder Anschlußstutzens gerichtet ist.
13. Anschlußsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gehäuseteile
(1, 6) leitungsoffen (bei 23, 24) mit der
Strömungskammer (22) verbunden sind, koaxial zu den
ersten Anschlußmitteln (2, 7) ein Verbindungsmittel
(25, 26), vorzugsweise ein Rohrstück, diametral den
ersten Anschlußmitteln (2, 7) gegenüber von den
Gehäuseteilen (1, 6) abgeht, welches in leitungsoffener
Verbindung mit zweiten Anschlußmitteln (3, 11) ist, die
in die Platte oder Platten des Heizkörpers (27)
einmünden, wobei die Strömungskammer (22) durch einen
dicht abgetrennten Teil der Platte oder Platten des
Heizkörpers (27) gebildet ist.
14. Anschlußsystem nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß in das erste Anschlußmittel (2)
das erste Anschlußmodul (12) eingesetzt ist, so daß
eine direkte und ausschließliche Strömungsverbindung
von der Mündung (4) des ersten Anschlußmittels (2)
über das zweite Anschlußmittel (3) zu der oder den
Platten des Heizkörpers (27) gebildet ist.
Priority Applications (5)
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