DE19743770A1 - Verfahren zum Betrieb einer Rotationsdruckmaschine und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum Betrieb einer Rotationsdruckmaschine und Vorrichtung zur Durchführung des VerfahrensInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betrieb einer Rotationsdruckmaschine mit
mindestens zwei in der Druckmaschine bebilderbaren Druckformen, mit denen nach
einer einmaligen Bebilderung mehrere Drucke durchführbar sind, gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1, und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens.
In der DE 195 12 420 A1 ist eine Mehrfarbendruckmaschine mit einer mehreren
Druckformzylindern nacheinander zuordenbaren Bebilderungseinheit beschrieben.
Auf diese Weise werden die Kosten im Vergleich zu einer Zuordnung von je einer
Bebilderungseinrichtung pro Druckformzylinder reduziert. Ein Bebildern von
Druckformen während des Betriebes der Druckmaschine ist hier nicht vorgesehen,
so daß für jeden Auftragswechsel eine Betriebsunterbrechung notwendig ist. Der
daraus resultierende Makulaturanfall bei Betriebsfortsetzung und die in der Summe
hohen Stillstandszeiten verursachen eine vergleichsweise schlechte
Wirtschaftlichkeit.
In der DE-PS 28 44 418 ist eine Rollenrotationsdruckmaschine mit fliegendem
Druckbildwechsel in einer Eindruckeinheit beschrieben, das heißt, daß beim
Erreichen einer bestimmten Auflage mit einem ersten Eindruckbild das momentan
druckende Druckwerk abgestellt und ein weiteres Druckwerk der Eindruckeinheit
ohne Maschinenstillstand in Betrieb genommen wird. Während das weitere
Druckwerk arbeitet, kann das abgestellte Druckwerk für den nächsten Eindruck
vorbereitet werden. Ein Bebildern von Druckformen in der Druckmaschine ist hier
nicht vorgesehen, so daß bei kleinen Auflagenhöhen pro Druckbild die Kosten für die
Druckvorstufe, z. B. die photochemische Plattenkopie, einen vergleichsweisen
großen Kostenanteil der Gesamtkosten darstellen. Eine Automatisierung des
Druckplattenwechsels läßt sich nur mit einem erheblichen technischen Aufwand
erreichen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Betrieb einer
Rotationsdruckmaschine, durch welches auch Teilauflagen geringer Auflagenhöhe
bei geringem Makulaturanfall und günstiger Maschinenauslastung wirtschaftlich
herstellbar sind, und eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens zu schaffen.
Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein Verfahren mit den Merkmalen von
Anspruch 1 und durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen von Anspruch 5 oder 6
gelöst. Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
Gemäß der vorliegenden Erfindung zeichnet sich das Verfahren zum Betrieb einer
Rotationsdruckmaschine mit mindestens zwei in der Druckmaschine bebilderbaren
Druckformen, mit denen nach einer einmaligen Bebilderung mehrere Drucke
durchführbar sind, dadurch aus, daß während des Druckens mit der ersten
Druckform die zweite Druckform bebildert wird. Die Bebilderung der zweiten
Druckform erfolgt insbesondere für ein dem Drucken mit der ersten Druckform
nachfolgendes Drucken mit der zweiten Druckform.
Erfindungsgemäß zeichnet sich eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens
dadurch aus, daß der ersten Druckform eine erste Bebilderungseinrichtung und der
zweiten Druckform eine zweite Bebilderungseinrichtung zugeordnet ist.
Erfindungsgemäß zeichnet sich eine weitere Vorrichtung zur Druckführung des
Verfahrens dadurch aus, daß der ersten Druckform und der zweiten Druckform eine
einzige gemeinsame Bebilderungseinrichtung zugeordnet ist, welche zur
Bebilderung der ersten und der zweiten Druckform einsetzbar ist.
Das Verfahren läßt sich beim Betrieb von Rollenrotations- und von
Bogenrotationsdruckmaschinen anwenden. Die Vorrichtungen sind in diesen
Maschinen einsetzbar.
Im Gegensatz zu den dynamischen bzw. löschbaren Druckformen in als
Ausgabegeräte für Personalcomputer genutzten, z. B. nach dem elektrografischen
Prinzip arbeitende Druckern und Plottern, bezieht sich die Erfindung auf einmalig
bebilderbare - also dem Master-System zuordenbare - Druckformen mit einem
speicherbaren, nicht löschbaren Druckbild. Diese Druckformen können in Form einer
Druckplatte, einer Hülse oder einer aushärtbaren Fluidschicht oder vorzugsweise
einer ab- und aufwickelbaren Druckfolie auf Druckformzylindern aufgebracht sein.
Die Druckformen können als Offsetdruckformen, z. B. als konventionelle
Naßoffsetdruckformen oder als feuchtmittellos arbeitende Trockenoffsetdruckformen,
und auch als Druckformen des direkten Flachdrucks (Dilitho) ausgebildet sein.
Die Direktbebilderung der Druckformen kann gemäß eines
computer-to-press-Bebilderungsverfahrens erfolgen, welches eine örtliche bzw.
pixelweise, vorzugsweise hochenergetische, Bestrahlung und eine nachfolgende
manuelle oder automatische Reinigung der Druckform von
Bebilderungsrückständen, z. B. thermisch zersetzen Materials einer nichtdruckenden
Schicht der Druckform, umfaßt, so daß eine druckende Schicht an den Bildstellen
freigelegt und aktiviert wird. Die nichtdruckende Schicht der Druckform kann eine
Silikonschicht und die druckende Schicht eine Infrarotabsorptionsschicht sein.
Die Reinigung der Druckform kann mittels einer Reinigungseinrichtung oder durch
den Bedruckstoff erfolgen. Für die Reinigung kann der nachfolgend zu bedruckende
oder aus einem speziell für die Reinigung vorgesehenen Material bestehender
Bedruckstoff eingesetzt werden. Die Bebilderungsrückstände können vom
Bedruckstoff unmittelbar während des Druckbeginns z. B. durch wenige dabei zu
Makulatur werdende Bogen, oder in einem dem Drucken vorangehenden
Reinigungsdurchlauf aufgenommen werden. Bei nichtablativen
Bebilderungsverfahren ist ein dem eigentlichen Bebilderungsprozeß folgender
Reinigungsprozeß nicht erforderlich. Statt dessen können sich andere Prozesse zum
Druckfertigmachen der Druckform dem Bebildern anschließen.
Die vollständige Bebilderung der Druckform erfordert in Abhängigkeit vom jeweiligen
Bebilderungsverfahren einen bestimmten Zeitaufwand, z. B. insgesamt 12 Min.,
wobei die Bestrahlung der Druckform 6 Min. und das Reinigen 6 Min. dauern kann.
Eine Gesamtauflage eines Druckproduktes kann aus einer ersten Teilauflage,
welche mit einem Druckbild oder Eindruck versehen werden soll, und einer zweiten
Teilauflage, welche mit einem anderen Druckbild oder Eindruckbild versehen werden
soll, bestehen. Während der Herstellung der ersten Teilauflage unter Einsatz der das
erste Druck- oder Eindruckbild druckenden ersten Druckform kann die zweite
Druckform in der Druckmaschine bebildert, z. B. bestrahlt und gereinigt, werden.
Erfordert die Herstellung der ersten Teilauflage einen sehr geringen Zeitaufwand, im
obengenannten Beispiel weniger als 12 Min., ist es möglich, daß die Bebilderung der
zweiten Druckform bei Fertigstellung der ersten Teilauflage noch nicht vollständig
abgeschlossen ist, so daß die Druckmaschine für die Zeitdauer des Fertigbebilderns
stillstehen kann. In diesem Fall erfolgt die Bebilderung der zweiten Druckform
teilweise während des Druckens mit der ersten Druckform. In der Regel erfordert das
Drucken der ersten Teilauflage jedoch weitaus mehr Zeit, als der
Bebilderungsvorgang insgesamt in Anspruch nimmt, so daß dieser vollständig
während des Druckens der ersten Teilauflage durchgeführt werden kann.
In diesem Fall kann zwischen dem Drucken mit der ersten Druckform und dem
Drucken mit der zweiten Druckform ein fliegender Wechsel erfolgen. Hierzu wird eine
die zweite Druckform umfassende, zweite Druckeinrichtung über einen Antrieb auf
Fortdruckdrehzahl beschleunigt, die zweite Druckeinrichtung mit der
Druckmaschinendrehzahl synchronisiert und an den Hauptantrieb der
Druckmaschine angekuppelt sowie die zweite Druckform in Druckposition gebracht.
Währenddessen kann die erste Druckform aus der Druckposition gebracht und die
die erste Druckform umfassende, erste Druckeinrichtung vom Hauptantrieb
abgekuppelt werden, so daß die erste Druckeinrichtung bis zum Stillstand oder bis
zum Erreichen einer geringeren Drehzahl (Schleichgang) verzögert werden kann.
Der zuvor beschriebene fliegende Wechsel kann bei ununterbrochen fortlaufendem
Betrieb einer dritten oder mehrerer weiterer von der Druckmaschine umfaßten
Druckeinrichtungen oder Druckwerke erfolgen. Mit letztgenannten weiteren
Druckwerken kann das eigentliche Druckbild der Gesamtauflage des Auftrages
gedruckt werden, wobei mittels der als Eindruckeinheit fungierenden ersten und
zweiten Druckeinrichtung zusätzliche Eindrucke in dieses eigentliche Druckbild
gedruckt werden können. Die weiteren Druckwerke können dabei konventionelle
Druckformen umfassen, die z. B. mittels Plattenkopie außerhalb der Druckmaschine
und nicht innerhalb der Druckmaschine bebilderbar sind.
Bei Aufträgen mit mehr als zwei Teilauflagen kann eine wechselweise Bebilderung
und ein wechselweiser Einsatz der ersten Druckform und der zweiten Druckform
erfolgen. Selbstverständlich kann das Verfahren auch unter Verwendung von mehr
als zwei in der Druckmaschine bebilderbaren Druckformen durchgeführt werden,
wobei z. B. eine erste Druckform im Einsatz ist, während eine zweite Druckform und
eine dritte Druckform bebildert werden. Nach Fertigstellung der mit der ersten
Druckform gedruckten Teilauflage erfolgt ein Wechsel des Druckwerkes, so daß die
folgenden Drucke oder Eindrucke unter Einsatz der zweiten Druckform durchgeführt
werden, währenddessen die Bebilderung der ersten Druckform beginnt und die
Bebilderung der dritten Druckform zu Ende geführt wird. Die erste und die zweite
Bebilderungseinrichtung der Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens können
durch je eine separat zugeordnete oder durch eine einzige wahlweise zuschaltbare
gemeinsame elektronische Steuerungseinrichtung angesteuert werden. Die
Steuerungseinrichtung kann z. B. einen Mikroprozessor enthalten und Bitmap-
Dateien aus Electronic-Publishing-Systemen, z. B. aus einem Raster-Image-
Processor, übernehmen, wobei diese digitalen Daten an die z. B. eine Zeile von 11
Laser-Dioden oder elektroerosive Funken erzeugende Elektroden umfassenden
Schreibköpfe der Bebilderungseinrichtungen weitergeleitet werden. Eine
gemeinsame Bebilderungseinrichtung der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann
durch ein wahlweises Anbringen, z. B. ein Umstecken von einer ersten, der ersten
Druckform zugeordneten Halterung in eine zweite, der zweiten Druckform
zugeordnete Halterung, der jeweiligen Druckform zugeordnet werden. Vorzugsweise
kann die gemeinsame Bebilderungseinrichtung in eine ersten Position zur
Bebilderung der ersten Druckform und in eine zweite Position zur Bebilderung der
zweiten Druckform verstellbar, z. B. verschieb-, dreh- oder schwenkbar, ausgebildet
sein. Weitere Zuordnungen oder Verstellungen der gemeinsamen
Bebilderungseinrichtung in Positionen, z. B. in eine Bebilderungsposition zur
Bebilderung einer dritten oder weiterer Druckformen oder in eine eine Reinigung der
zweiten Druckform während des Einsatzes der ersten Druckform ermöglichende
Neutralposition, sind möglich.
Eine Vorrichtung kann zur Durchführung einer besonderen Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Verfahrens, welches beinhaltet, daß in ein bereits gedrucktes
Druckbild in-line Eindrucke eingedruckt werden, ausgebildet sein. Hierzu kann eine
Rotationsdruckmaschine derart ausgestaltet sein, daß in Bedruckstofförderrichtung
gesehen den für einen ein- oder zweiseitigen Vier- oder Mehrfarbendruck
notwendigen Druckwerken zwei Eindruckeinrichtungen nachgeordnet sind. Jede der
Eindruckeinrichtungen kann z. B. einen an einen Gegendruckzylinder an- und
abstellbaren Druckformzylinder oder eine an den Gegendruckzylinder an- und
abstellbare Druckform - und Gummituchzylinder-Kombination umfassen.
Das erfindungsgemäße Verfahren umfaßt ferner eine Verfahrensvariante, bei
welcher eine Druckmaschine mit vier Druckwerken für zweifarbiges Drucken
eingesetzt wird, wobei jedes Druckwerk eine in der Druckmaschine bebilderbare
Druckform umfaßt. Hierbei erfolgt während des Druckens eines ersten zweifarbigen
Auftrages mit einem ersten und einem zweiten Druckwerk eine Bebilderung des
dritten und vierten Druckwerkes für einen nachfolgenden zweiten zweifarbigen
Auftrag. Auf diese Weise können Druckmaschinen mit einer großen Anzahl von
Druckwerken für Aufträge mit einer kleineren Anzahl von zu verdruckenden Farben -
z. B. Vierfarbendruckmaschinen für Zweifarbenaufträge oder
Perfektordruckmaschinen mit acht Druckwerken und Wendeeinrichtung zum
zweiseitigen Bedrucken in einem Druckgang für einseitige Vierfarbenaufträge - sehr
wirtschaftlich ausgelastet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand bevorzugter
Ausführungsformen beschrieben.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Rotationsdruckmaschine in
Reihenbauweise mit einer Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens;
Fig. 2 ein Flußdiagramm, welches schematisch den Ablauf der
Steuerungsvorgänge der Steuerung einzelner Maschinenkomponenten
der in Fig. 1 dargestellten Druckmaschine bei der Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens veranschaulicht und
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer Rotationsdruckmaschine in
Satellitenbauweise mit einer weiteren Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahren.
Die in Fig. 1 dargestellte Rotationsdruckmaschine in Reihenbauweise mit einer
Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens umfaßt ein erstes
Druckwerk 82, ein zweites Druckwerk 84, einen Bogenanleger 86, eine
Bogenübergabe- und/oder Bogenwendeeinrichtung 88, einen Bogenausleger 90 und
eine zentrale Steuerungseinrichtung 118 für die Steuerung der genannten
Komponenten der Druckmaschine einschließlich der in Fig. 1 nicht dargestellten
Antriebe der Komponenten sowie der nicht dargestellten, den Druckwerken 82, 84
zugeordneten Farb- oder Farb- und Feuchtwerke. Jedes der Druckwerke 82, 84
umfaßt einen Gegendruckzylinder 96, 102, einen Gummituchzylinder 94, 100 und
einen Druckformzylinder 92, 98 mit einer Druckform 104, 110. Den Druckformen 104,
110 sind je eine Reinigungseinrichtung 108, 114 und eine
Bebilderungseinrichtung 106, 112 zugeordnet. Die Bebilderungseinrichtungen 106,
112 können einen Laser, einen diesem nachgeordneten Modulator sowie eine die
modulierte Strahlung zu einer Fokusieroptik übertragende Faseroptik umfassen. Die
Fokusieroptik kann spiralförmig über die Oberfläche der Druckform 104, 110 auf dem
rotierenden Druckformzylinder 92, 98 geführt werden, wo der Laserstrahl an den
Positionen des Rasters die gewünschten Näpfchen bohrt. Die
Bebilderungseinrichtungen 106, 112 werden durch eine
Bebilderungssteuereinrichtung 116 gesteuert, welche in einem ersten Betriebsmodus
die erste Bebilderungseinrichtung 106 und in einem zweiten Betriebsmodus die
zweite Bebilderungseinrichtung 112 ansteuert und die mit der zentralen
Steuerungseinrichtung 118 verbunden ist. Die zentrale Steuerungseinrichtung 118 ist
mit einem Bedienpult 138 verbunden, über welches in bekannter Weise
Betriebsparameter und Befehle zur Steuerung der Druckmaschine eingebbar sind.
Eine von der zentralen Steuereinrichtung 118 getrennte
Bebilderungssteuereinrichtung 116 oder eine Bebilderungssteuerung durch die
zentrale Steuereinrichtung 118 sind ebenso möglich.
Zur Bebilderung sind die Druckformzylinder 92, 98 in eine Bebilderungsposition
bewegbar, in der sie die Gummituchzylindern 94, 100 nicht kontaktieren. Eine
Positionierung 120, 124 der Bebilderungseinrichtungen 106, 112 kann zusätzlich
vorgesehen sein, so daß auf diese Weise ein für die Bebilderung geeigneter Abstand
zwischen den wirksamen Elementen der Bebilderungseinrichtungen 106, 112, z. B.
Laser-Dioden oder einer Fokusieroptik, und der Druckformoberfläche der
Druckformen 104, 110 eingestellt und konstant gehalten werden kann, so daß ein
exakt definierter Durchmesser der Rasterpunkte bzw. Näpfchen gewährleistet ist. Die
Reinigungseinrichtungen 108, 114 sind ebenfalls positionierbar und können in Form
eines auf- und abwickelbaren Reinigungstuches in Kombination mit einem dieses an
die Druckformoberfläche anpressenden Andrückelement ausgebildet sein, wobei
indirekt über die Reinigungseinrichtung oder auf direktem Weg ein Reinigungsfluid
auf die Druckformoberfläche aufgebracht werden kann.
Die Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird nachfolgend beispielhaft
für den Fall erläutert, daß zwei Druckaufträge bearbeitet werden. Der erste
Druckauftrag wird mit dem zweiten Druckwerk 84 unter Einsatz der bereits
bebilderten zweiten Druckform 110 gedruckt. Die Bögen 128 werden vom
Bogenanleger 86 zum ersten Druckwerk 82, von diesem über die
Bogenübergabeeinrichtung 88 zum zweiten Druckwerk 84 und über dieses zum
Bogenausleger 90 gefördert. Während die Bögen 128 im zweiten Druckwerk 84
bedruckt werden, erfolgt eine Bebilderung der ersten Druckform 104 im ersten
Druckwerk 82 für den zweiten Druckauftrag, welcher dem ersten Druckauftrag
nachfolgend bearbeitet werden soll. Bei der Bebilderung der ersten Druckform 104
ist der Druckformzylinder 92 vom Gummituchzylinder 94 abgestellt, wobei der
Gummituchzylinder 94 an den Gegendruckzylinder 96 angestellt oder von diesem
abgestellt sein kann. Die Bearbeitung der kompletten Auflage des ersten
Druckauftrages kann eine zur Bebilderung der ersten Druckform 104 hinreichende
Zeitspanne erfordern, so daß eine komplette Bebilderung, einschließlich eines
Einbrennens aller Bildpunkte bzw. Pixel in die ersten Druckform 104 sowie eines
nachfolgenden Reinigens der ersten Druckform 104 vom bei der ablativen
Bebilderung thermisch zersetzten Druckformmaterial mittels der
Reinigungseinrichtung 108, in dieser Zeitspanne durchführbar sein kann. Nach
Bearbeitung des ersten Druckauftrages wird die Bearbeitung des zweiten
Druckauftrages begonnen, indem der Druckformzylinder 92 in eine Arbeitsposition
gebracht wird, in welcher ein Zusammenwirken mit dem Gummituchzylinder 94
gegeben ist und indem gleichzeitig der Druckformzylinder 98 aus einer derartigen
Arbeitsposition in eine Bebilderungsposition gebracht wird. Ein solcher fliegender
Druckformenwechsel minimiert die anfallende Makulatur, wobei gegebenenfalls ein
kurzes Zwischenwaschen des Gummituchzylinders 100 und/oder ein Aufheben
dessen Kontaktes zum Gegendruckzylinder 102 erfolgen kann. Die vorzugsweise als
Druckfolienbahnen ausgebildeten Druckform 104, 110 können durch einen
Druckfolienvorschub 132 erneuert werden, indem bebilderte und gebrauchte
Bereiche einer Druckfolienbahn auf einen ersten Wickel 134 aufgewickelt und frische
bebilderbare Druckfolienabschnitte von einem zweiten Wickel 136 abgewickelt
werden. Danach kann während der Druckbearbeitung des zweiten Druckauftrages
im ersten Druckwerk 82 eine Bebilderung der zweiten Druckform 110 erfolgen.
Die Bebilderungssteuereinrichtung 116 kann manuell oder, wie gezeigt, durch die
zentrale Steuereinrichtung 118 wahlweise in einen ersten Betriebsmodus - zur
Ansteuerung der ersten Bebilderungseinrichtung 106 zur Bebilderung der ersten
Druckform 104 - und in einen zweiten Betriebsmodus - zur Ansteuerung der zweiten
Bebilderungseinrichtung 112 zur Bebilderung der zweiten Druckform 110 - schaltbar
sein. Die Druckbilddaten und andere Daten für die Bebilderung der Druckformen
104, 110 können von der Bebilderungssteuereinrichtung 116 von im Datenfluß
vorgeordneten electronic-publishing-Systemen on-line oder, wie gezeigt, von
transportablen Datenspeichermedien 130, z. B. Disketten, übernommen werden. Die
Verbindung der Bebilderungssteuereinrichtung 116 mit der zentralen
Steuereinrichtung 118 und auch eine Integration in letzerer ermöglichen eine weitere
Nutzung der Bilddaten für die Steuerung weiterer Maschinenkomponenten, z. B. zur
druckbildspezifischen Farbwerkseinstellung, sowie einen aktuelle Betriebszustände
der Druckmaschine 80, insbesondere der Druckwerke 82, 84, betreffenden
Signalfluß zur Bebilderungssteuereinrichtung 116. Ferner ist auch eine wahlweise
Zuschaltung der Bebilderungssteuereinrichtung 116 zu den
Bebilderungseinrichtungen 106, 112 sowie deren Aktivierung und Deaktivierung
durch manuelle Bedienung möglich. Selbstverständlich kann die Druckmaschine 80
in weiteren Funktionen auch als eine Mehrfarbendruckmaschine und als eine Schön- und
Widerdruckmaschine betrieben werden, wobei z. B. eine nacheinander
erfolgende Bebilderung der Druckformen 104, 110 vor Druckbeginn erfolgen kann.
Die Druckmaschine 80 kann weitere Druckwerke umfassen, die den Druckwerken
82, 84 vor-, zwischen- und nachgeordnet sein können.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das erfindungsgemäße
Verfahren unter Einsatz einer entsprechenden Steuerungssoftware in der eine
Microprozessor-Schaltung umfassenden zentralen Steuereinrichtung 118 realisiert.
Ein Beispiel für einen Programmablaufplan für eine derartige Steuerungssoftware ist
in Fig. 2 dargestellt und wird nachfolgend beispielhaft auf Fig. 1 bezogen
beschrieben.
Nach dem Programmstart in Stufe 140, welcher z. B. mit dem Einschalten der
Druckmaschine erfolgen kann, werden in der Stufe 142 die Druckpositionen im
zweiten Druckwerk 84 eingestellt, wobei z. B. der eine bereits fertig bebilderte erste
Druckform 110 tragende Druckformzylinder 98 aus einer Bebilderungsposition in
eine Arbeitsposition relativ zum Gummituchzylinder 100 gebracht wird. In der
nächsten Programmstufe 144 wird mit dem Druck im zweiten Druckwerk 84 der
Druckmaschine 80 begonnen. Nach dem Druckbeginn mit dem zweiten Druckwerk
84 erfolgt in einer nachfolgenden Programmstufe 146 die Bebilderung der ersten
Druckform 104, welche in einer weiteren Programmstufe 148 vollständig
abgeschlossen wird, so daß jetzt die ersten Druckform 104 druckfertig bebildert ist.
Jetzt kann eine Einstellung der Druckpositionen im ersten Druckwerk 82, z. B. in
oben der beschriebenen Weise, gemäß einer Programmstufe 150 erfolgen.
Nachdem ein erster Druckauftrag mit der im zweiten Druckwerk 84 enthaltenen
zweiten Druckform 110 fertiggestellt wurde und nachdem die komplette Auflage des
ersten Druckauftrages gedruckt wurde, folgt eine Programmstufe 152, in welcher ein
fliegender Wechsel vom Drucken mit dem zweiten Druckwerk 84 zum Drucken mit
dem ersten Druckwerk 82, d. h. ein mit der Druckbeendung des Druckens mit der
zweiten Druckform 110 gleichzeitiger Druckbeginn eines zweiten Druckauftrages mit
der ersten Druckform 104. Dieser fliegende Wechsel kann erfolgen, indem z. B. der
Gummituchzylinder 94 zuerst an den eingefärbten Druckformzylinder 92 und
nachfolgend an den Gegendruckzylinder 96 angestellt wird, währenddessen
gleichzeitig der Gummituchzylinder 100 vom Gegendruckzylinder 102 und dem
Druckformzylinder 98 abgestellt wird. Die Druckformzylinder 92, 98 können über
Kupplungen an den Antrieb der Druckmaschine 80 koppelbar und von diesem
abkoppelbar sein, so daß der jeweils nichtdruckende Druckformzylinder 92; 98 durch
einen weiteren Antrieb mit einer von der Maschinengeschwindigkeit unabhängigen
Bebilderungsgeschwindigkeit antreibbar ist.
In einer nachfolgenden Programmstufe 154 wird die zweite Druckform 110 erneuert,
z. B. indem eine Druckformhülse manuell ausgetauscht wird oder eine Druckplatte
automatisch gewechselt wird oder eine auf- und abwickelbare. Druckfolienbahn
weitergetaktet wird, so daß der Druckformzylinder 98 mit einer neuen bebilderbaren
Druckform 110 versehen wird. In einer weiteren Programmstufe 156 erfolgt eine
Rücksprungabfrage, das heißt, ob dem zweiten Druckauftrag weitere Druckaufträge
folgen bzw. ob die Anzahl n hintereinander zu bearbeitender Aufträge größer als die
Anzahl z fertiggestellter Aufträge ist. Liegt kein weiterer Druckauftrag vor, kann,
nachdem die komplette Auflage des zweiten Druckauftrages gedruckt wurde, in einer
folgenden Programmstufe 158, das Drucken mit der ersten Druckform 104 beendet
werden, indem der Druckformzylinder 92 vom Gummituchzylinder 96 abgestellt wird.
Liegen weitere Druckaufträge, z. B. ein dritter Druckauftrag, vor, dann werden die
vorangegangenen Programmstufen erneut durchlaufen, wie mit der Schleife 160
angedeutet. In der letzten Programmstufe 161 wird das Programm beendet.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt eine in Fig. 3
dargestellte Rotationsdruckmaschine eine Satellitendruckwerkseinheit 2 mit vier oder
mehr um einen mehrfachgroßen gemeinsamen Gegendruckzylinder 14 gruppierten
Druckeinrichtungen 6, 8, 10, 12 und einer Eindruckwerkseinheit 4 mit einer ersten
Eindruckeinrichtung 16 und einer zweiten Eindruckeinrichtung 18 und
gegebenenfalls weiterer Eindruckeinrichtungen. Die Satellitendruckwerkseinheit 2
und die Eindruckwerkseinheit 4 sind zueinander an- und abkoppelbar, wobei die
Trennstelle 48 der Koppelung zwischen der einfachgroßen, zweiten
Übergabetrommel 26 und der doppeltgroßen - d. h. zwei Druckbögen zugleich
führenden - Transfertrommel 24, welcher eine einfachgroße, erste Übergabetrommel
22 vorgeordnet ist, verläuft. Die Satellitendruckwerkseinheit 2 und die
Eindruckwerkseinheit 4 sind mit dem Verbindungselement 78 aneinander koppelbar,
wobei weitere Koppelungen nicht in der Figur dargestellt sind. Die antriebsmäßige
Koppelung kann z. B. über eine elektronische Koppelung separater Antriebe beider
Einheiten 2, 4 mittels der zentralen Steuerungseinrichtung 71 oder über einen in eine
der Einheiten 2; 4 integrierten Zentralantrieb und einen dessen Antriebsleistung zur
anderen Einheit 2; 4 übertragendes Getriebe, z. B. einen Zahnräderzug, realisiert
sein.
Zumindest eine der Einheiten 2; 4 ist in eine Richtung 46 verschiebbar, während die
andere Einheit 2; 4 stationär im Fundament 33 verankert sein kann. Die
Verschiebbarkeit der Einheiten 2, 4 kann durch in Laufschienen 35 geführte
Rollen 36 oder andere Verschiebungen erleichternde Führungen ermöglicht sein,
wobei die verschiebbaren Einheiten 2, 4 im Fundament 33 mit Feststellelementen 37
arretierbar sein können.
Durch die geschaffene Trenn- und Koppelbarkeit ist eine Koppelung der Einheiten 2,
4 und ein Betrieb mit weiteren Modulen, z. B. bogenanlegenden und
-auslegenden sowie druckweiterverarbeitenden Modulen, - d. h. eine einsatzbedingte
wahlweise Kombination und auch ein Separatbetrieb der Einheiten 2, 4 - möglich.
Beispielsweise kann die Satellitendruckwerkseinheit 2 mit einer im wesentlichen
gleichartig oder spiegelbildlich ausgebildeten weiteren Satellitendruckwerkseinheit
kombiniert werden, so daß ein zweiseitiger Vier- oder Mehrfarbendruck oder ein
einseitiger Ach- oder Mehrfarbendruck möglich ist. Das erfindungsgemäße Verfahren
kann dabei innerhalb nur einer der Satellitendruckwerke- bzw. Eindruckeinheiten
oder modulübergreifend durchgeführt werden.
Die Übergabetrommeln 22, 26 und die Transfertrommel 24 weisen Druckbögen
haltende Einrichtungen, z. B. Greiferleisten und Sauggreifer, auf, so daß die
Druckbögen 30 lagesicher auf den Umfangsoberflächen der Trommel 22, 24, 26
geführt und von einer Trommel 22; 24 zur anderen Trommel 24; 26 übergeben
werden können. Die Druckbogentransfereinrichtung 22, 24, 26 kann umstellbar und
dadurch in zwei Betriebsmodi betreibbar ausgebildet sein. Die von der
Bogentransfereinrichtung 22, 24, 26 von der Satellitendruckwerkseinheit 2, z. B.
direkt vom vierfachgroßen Gegendruckzylinder 14 übernommenen, ein Druckbild auf
der Vorderseite 40 tragenden Druckbögen 30 können in einem ersten
Betriebsmodus - dem Schöndruckmodus - derart an die Eindruckwerkseinheit 4, z. B.
direkt an den mehrfachgroßen Gegendruckzylinder 20, übergeben werden, daß
mit der Eindruckwerkseinheit 4 Eindruckbilder in das Druckbild der Vorderseite 42
eindruckbar sind. In einem zweiten Betriebsmodus - dem Schön- und
Wiederdruckmodus - arbeitet die Druckbogentransfereinrichtung 22, 24, 26 als eine
Wendeeinrichtung, wobei die Transfertrommel 24 als eine Speichertrommel, die mit
der hierbei als Wendetrommel fungierenden zweiten Übergabetrommel 26 in
bekannter Weise zusammenwirkt, fungiert, so daß die Druckbögen 30 gewendet an
die Eindruckwerkseinheit 4 übergeben werden, wobei die Druckbögen 30 mit ihrer
vormaligen Vorderseite 40 auf dem Gegendruckzylinder 20 aufliegen und ein
Bedrucken der Rückseite 44 durchführbar ist. Die Pfeilspitzen in Fig. 3 symbolisieren
die auf den Druckbogen auf der jeweilige Seite aufgedruckten Farben.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann mit der in Fig. 3 dargestellten Vorrichtung
auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Eine ersten Variante beinhaltet, daß
eine Bebilderung einer oder mehrerer Eindruckeinrichtungen 16, 18, der Einheit 4
während des Druckens mit den Druckformen 5, 7, 9, 11 der Einheit 2 erfolgt oder
daß während des Druckens mit einer oder mehreren der Eindruckeinrichtungen 16,
18 der Einheit 4 eine Bebilderung einer oder mehrerer Druckformen 5, 7, 9, 11 der
Einheit 2 erfolgt. Diese ersten Variante ist auch auf zwei gekoppelte
Satellitendruckwerkseinheiten anwendbar.
Gemäß einer zweiten Variante werden eine oder mehrere der Druckformen 5, 7, 9,
11 während des Druckens mit einer anderen oder mehreren anderen der
Druckformen 5, 7, 9, 11 bebildert. Diese Variante kann sowohl im Separatbetrieb der
Satellitendruckwerkseinheit 2 als auch im mit anderen Modulen, z. B. der
Eindruckwerkseinheit 4, gekoppelten Betrieb realisiert sein.
Eine Kombination dieser Varianten untereinander und mit einer nachfolgend
beschriebenen bevorzugten dritten Varianten und mit in der Beschreibung zu den
Fig. 1 und 2 genannten oder in diesen gezeigten Merkmalen ist möglich.
Die bevorzugte dritte Variante beinhaltet die Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens mittels der in die Eindruckwerkseinheit 4 integrierten Vorrichtungen 62,
70, 72, 73. Die z. B. als Schreibkopf mit Laserdioden ausgebildete
Bebilderungseinrichtung 72 ist in eine erste Position a zur Bebilderung der ersten
Druckform 49 und in eine zweite Position b zur Bebilderung der zweiten
Druckform 51 sowie gegebenenfalls in eine Neutralpositon c stellbar. Dies kann
vorzugsweise erfolgen, indem die Bebilderungseinrichtung 72 geschwenkt wird.
Neben der Schwenkbewegung 74 kann eine weitere - gegebenenfalls mit dieser
zwangsweise synchronisierte - Bewegung 76 der Bebilderungseinrichtung 72
erfolgen.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsvariante ist jeder
Bebilderungseinrichtung 66, 72 eine separate Bebilderungssteuereinrichtung 73
zugeordnet. Es kann auch vorgesehen sein, daß den Bebilderungseinrichtungen 66,
72 eine gemeinsame, wahlweise zuschaltbare Bebilderungssteuereinrichtung 73
zugeordnet ist, welche die Bebilderung der Druckformen 5, 7, 9, 11 und die
Bebilderung der Druckformen 49, 51 steuert.
Ferner kann auch eine einzige Bebilderungseinrichtung 66 mit zugehöriger
Bebilderungssteuereinrichtung 73 zur nacheinander erfolgenden Bebilderung der
Druckeinrichtungen 6, 8, 10, 12 bzw. Druckformen 5, 7, 9, 11 eingesetztwerden.
In Fig. 3 ist dargestellt, daß die Eindruckeinrichtung 16 zur Bebilderung außer
Betrieb genommen ist, wozu der Druckformzylinder 58 und das Farbwerk 60, der
Druckformzylinder 58 und der Gummituchzylinder 56 sowie der Gummituchzylinder
56 und Gegendruckzylinder 20 voneinander getrennt und abgestellt sind. Während
in der Satellitendruckwerkseinheit 2 gedruckte vierfarbige Druckbilder eines ersten
Teilauftrages auf der Vorderseite 42 des Druckbogens mit der zweiten Druckform 51
der zweiten Eindruckeinrichtung 18 Eindruckbilder eingedruckt werden, erfolgt eine
Bebilderung der ersten Druckform 49 der ersten Eindruckeinrichtung 16 für das
Eindrucken eines anderen Eindruckbildes in vierfarbige Druckbilder eines zweiten
Teilauftrages. Während des Druckens dieses zweiten Teilauftrages mit der ersten
Druckform 49 kann eine Bebilderung der zweiten Druckform 51 für einen dritten
Teilauftrag erfolgen, wobei zuerst die gebrachte Druckform 51 durch eine neue
bebilderbare Druckform ersetzt wird, dann eine Bestrahlung mit der
Bebilderungseinrichtung 62 und dieser nachfolgend eine eventuell erforderliche
Reinigung der Druckform 51 mit der Reinigungsvorrichtung 62 erfolgen kann.
2
Satellitendruckwerkseinheit
4
Eindruckwerkseinheit
5
,
7
,
9
,
11
Druckformen
6
,
8
,
10
,
12
Druckeinrichtung
14
,
20
Gegendruckzylinder
16
erste Eindruckeinrichtung
18
zweite Eindruckeinrichtung
22
erste Übergabetrommel
24
Transfertrommel
26
zweite Übergabetrommel
28
Bogenanleger
30
Druckbogen
31
Anlagestapel
32
Bogenausleger
33
Fundament
34
Auslagestapel
36
Rollen
37
Feststellelement
38
Laufschiene
40
,
42
Bogenvorderseite
44
Bogenrückseite
46
Richtung
48
Trennstelle
49
erste Druckform
50
,
56
Gummituchzylinder
51
zweite Druckform
52
,
58
Druckformzylinder
54
,
60
Farbwerk
62
Reinigungseinrichtung
64
Zustellbewegung
68
Achse
70
Schwenkarm
71
Zentrale Steuereinrichtung
72
Bebilderungseinrichtung
73
Bebilderungssteuereinrichtung
74
Schwenkbewegung
76
Bewegung
78
Verbindungselement
80
Bogenoffset-Rotationsdruckmaschine
82
erstes Druckwerk
84
zweites Druckwerk
86
Bogenanleger
88
Bogenübergabeeinrichtung
90
Bogenausleger
92
,
98
Druckformzylinder
94
,
100
Gummituchzylinder
96
,
102
Gegendruckzylinder
104
erste Druckform
106
erste Bebilderungseinrichtung
108
erste Reinigungseinrichtung
110
zweite Druckform
112
zweite Bebilderungseinrichtung
114
zweite Reinigungseinrichtung
116
Bebilderungssteuereinrichtung
118
zentrale Steuereinrichtung
120
,
124
Positionierung der Bebilderungseinrichtung
122
,
126
Positionierung der Reinigungseinrichtung
128
Druckbogen
130
Datenspeichermedium
132
Druckfolienvorschub
134
erster Wickel
136
zweiter Wickel
138
Bedienpult
140
,
142
,
144
,
146
,
148
,
150
,
152
,
154
,
156
,
158
,
160
,
161
Programmstufen
a, b, c Positionen
a, b, c Positionen
Claims (13)
1. Verfahren zum Betrieb einer Rotationsdruckmaschine mit mindestens zwei in der
Druckmaschine bebilderbaren Druckformen, mit denen nach einer einmaligen
Bebilderung mehrere Drucke durchführbar sind
dadurch gekennzeichnet,
daß die zweite Druckform (51, 110) während des Druckens mit der ersten
Druckform (49, 104) bebildert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Einsatz der ersten Druckform (49, 104) und der zweiten
Druckform (51, 110) zum Drucken ein fliegender Wechsel der Druckformen (49,
51; 104; 110) erfolgt.
3. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bebilderung der Druckformen (49, 51; 104, 110) durch örtliche
Bestrahlung erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckformen (49, 51; 104, 110) nach der Bestrahlung durch einen
Reinigungsvorgang von Bebilderungsrückständen gereinigt werden.
5. Vorrichtung mit mindestens zwei in einer Druckmaschine bebilderbaren
Druckformen, mit denen nach einer einmaligen Bebilderung mehrere Drucke
durchführbar sind, zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 4, in einer Rotationsdruckmaschine,
dadurch gekennzeichnet,
daß der ersten Druckform (104) eine erste Bebilderungseinrichtung (106) und der
zweiten Druckform (110) eine zweite Bebilderungseinrichtung (112) zugeordnet
ist.
6. Vorrichtung mit mindestens zwei in einer Druckmaschine bebilderbaren
Druckformen, mit denen nach einer einmaligen Bebilderung mehrere Drucke
durchführbar sind, zur Durchführung des Verfahrens nach einem oder mehreren
der Ansprüche 1 bis 4, in einer Rotationsdruckmaschine
dadurch gekennzeichnet,
daß der ersten Druckform (49) und der zweiten Druckform (51) eine einzige
gemeinsame Bebilderungseinrichtung (72) zugeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gemeinsame Bebilderungseinrichtung (72) zur Bebilderung der ersten
Druckform (49) in eine erste Position a und zur Bebilderung der zweiten
Druckform (51) in eine zweite Position b verstellbar ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die gemeinsame Bebilderungseinrichtung (72) in die erste Position a und die
zweite Position b schwenkbar ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rotationsdruckmaschine (80) als eine
Mehrfarbenbogenoffsetdruckmaschine ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 9.
dadurch gekennzeichnet,
daß die erste Druckform (49) einer ersten Eindruckeinrichtung (16) und die zweite
Druckform (51) einer zweiten Eindruckeinrichtung (18) zugehörig ist.
11. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 5 bis 10.
dadurch gekennzeichnet,
daß die Bebilderungseinrichtung (72, 106, 112) einen Laserschreibkopf umfaßt.
12. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß den Bebilderungseinrichtungen (106, 112) eine gemeinsame
Bebilderungssteuereinrichtung (116) zugeordnet ist.
13. Druckmaschine mit einer Vorrichtung gemäß einem oder mehreren der
Ansprüche 5 bis 12.
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