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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Belichten von Druckplatten
eines Druckwerkes.
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Das
Belichten solcher Druckplatten beispielsweise des Plattenzylinders
eines Offset-Druckwerkes erfolgt üblicherweise unter Verwendung
einer Lasereinrichtung, wobei die Laserstrahlen auf die Druckplatte
einwirken derart, dass deren Oberfläche im Druckwerk die Druckfarbe
entsprechend dem herzustellenden Druckbild aufnimmt. Auf die Druckplatte wird
somit durch die Laserbehandlung ein Negativ oder Positiv des herzustellenden
Druckbildes aufgebracht, wobei letzteres ein Bild, eine Schrift
oder eine sonstige Darstellung sein kann. So können zum Beispiel bestimmte
Teile der Oberfläche
für die
Druckfarbe abweisend gemacht werden und andere Oberflächenbereiche
die Druckfarbe aufnehmen. Das Negativ bzw. das Positiv des Druckbildes
entsteht dann durch entsprechende Verteilung dieser unterschiedlichen
Oberflächeneigenschaften
auf der Druckplatte.
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Es
ist auch möglich,
andere physikalische Eigenschaften zur Herstellung dieses Negativs
oder Positivs auf einer Druckplatte zu verwenden. Dies hängt auch
ab von der Ausgestaltung der Druckplatte, die beispielsweise mehrschichtig
aufgebaut sein kann, wobei durch die Laserstrahlen die einzelnen Schichten
in unterschiedlicher Weise modifiziert werden. Jedoch ist allen
diesen Verfahren gemeinsam, dass die Druckplatte einer Belichtung
durch Laserstrahlen ausgesetzt ist, wobei im allgemeinen so vorgegangen
wird, dass die in einer Belichtungsstation von einem Zylinder getragene
Druckplatte einerseits und die Laseroptik andererseits während des
Belichtungsvorganges relativ sowohl in Längsrichtung des Zylinders gegeneinander
verschoben werden als auch in Umfangsrichtung des Zylinders, wobei
letzteres vorzugsweise durch eine Rotation des Zylinders um seine
Längsachse
bewirkt wird, während
die lineare Relativbewegung zwischen Zylinder und Laseroptik in
der Mehrzahl der Fälle
durch eine Linearverschiebung der Laseroptik herbeigeführt wird.
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Ein
Nachteil bekannter Vorrichtungen zum Belichten von Druckplatten
eines Druckwerkes besteht darin, dass sie nicht sehr wirtschaftlich
arbeiten. Dies ergibt sich einmal daraus, dass die Lasereinrichtung
während
der Zeit, die für
das Auswechseln der Druckplatten in der Belichtungsstation erforderlich ist,
nicht arbeitet, also nicht genutzt werden kann. Diese Stillstandszeiten
für die
Lasereinrichtung können
bis zu 50 % der gesamten Betriebszeit betragen, da zwischen den
Belichtungsbehandlungen zweier aufeinanderfolgender Druckplatten
zunächst
die belichtete Druckplatte der gerade beendeten Belichtungsbehandlung
aus der Belichtungsstation herausgenommen und die Druckplatte für die jeweils
folgende Belichtungsbehandlung in die Station eingeführt und
an der darin befindlichen Halterung befestigt werden muss. Der dafür erforderliche
Zeitaufwand fällt
insbesondere dann ins Gewicht, wenn die im Wesentlichen zylindrische
Druckplatte mit dem eigentlichen Plattenzylinder, welcher die Druckplatte
auch im jeweiligen Druckwerk trägt,
in die Belichtungsstation eingesetzt und somit auf dem Plattenzylinder
sitzend belichtet wird. Es ist dann im allgemeinen er forderlich,
nach dem Entfernen des Plattenzylinders mit der soeben belichteten
Platte aus der Belichtungsstation von dem im nächsten Behandlungsvorgang in der
Belichtungsstation zu belichtenden Plattenzylinder die normalerweise
noch an diesem Plattenzylinder befindliche Druckplatte aus einem
vorangegangenen Bedruckungsvorgang zu entfernen und dann eine neue,
noch unbehandelte Druckplatte an dem Plattenzylinder anzubringen,
die in der dann folgenden Behandlung in der Belichtungsstation belichtet wird.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruches 1 so auszugestalten, dass sie die Nachteile bekannter
Vorrichtungen zumindest weitgehend vermeidet und eine effiziente
Nutzung insbesondere der Lasereinrichtung ermöglicht. Ferner soll die Einrichtung
einen möglichst
einfachen Aufbau aufweisen und ohne besondere Schwierigkeiten zu
bedienen sein.
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Diese
Aufgabe wird gelöst
durch die Lehre des Anspruches 1.
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Die
Lehre der Erfindung lässt
sich dahingehend zusammenfassen, dass zwei Belichtungsstationen
eine gemeinsame Lasereinrichtung zugeordnet ist, die zwischen beiden
Stationen bewegt wird derart, dass, wenn in der einen Station die
Belichtung der dort jeweils befindlichen Druckplatte erfolgt, in der
jeweils anderen Station die Druckplatten beziehungsweise die Plattenzylinder
ausgewechselt werden. Dabei sind Druckplatten und Plattenzylinder leicht
zugänglich,
da die Laseroptik und der diese tragende Schlitten sich dann in
der jeweils anderen Behandlungsstation befinden.
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Die
Zeitdauer, die für
die Behandlung einer Druckplatte in der jeweiligen Behandlungsstation
benötigt
wird, hängt
bei einer bestimmten Größe der Druckplatte
beziehungsweise des Druckbildes neben anderen Einflussgrößen insbesondere
auch ab von der Geschwindigkeit, mit welcher der die Druckplatte tragende
Zy linder rotiert wird. Zwar sind der Rotationsgeschwindigkeit und
damit der sich daraus ergebenden Umfangsgeschwindigkeit des Zylinders
beziehungsweise der von ihm getragenen Druckplatte aus technischen
Gründen
bestimmte Grenzen gesetzt. Jedoch werden viele der bekannten Belichtungsvorrichtungen
mit Rotationsgeschwindigkeiten für
den die Druckplatte tragenden Zylinder betrieben, die teilweise
weit unter den Geschwindigkeiten liegen, welche im Hinblick auf
die Laserbehandlung der Druckplatte möglich wären. Diese Beschränkung der Geschwindigkeit
ist u.a. darauf zurückzuführen, dass die
den Zylinder tragende Achse oder Welle nur an einem Ende abgestützt, also
auskragend ausgeführt ist.
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Um
höhere
Rotationsgeschwindigkeiten während
des Belichtungsvorganges zu ermöglichen, ist
gemäß einem
weiteren Vorschlag der Erfindung vorgesehen, dass jede Behandlungsstation
mit einem Stützelement
für die
den jeweiligen Zylinder tragende Achse oder Welle versehen ist und
das Stützelement
zwischen einer ersten Position, in welcher es die Welle oder Achse
nahe einem Ende derselben stützt,
und einer zweiten Position, in welcher es die Welle oder Achse freigibt,
verschiebbar ist. Die Welle oder Achse, welche den die Druckplatte
aufnehmenden Zylinder trägt,
ist somit zumindest während
der Belichtungsbehandlung an beiden Enden abstützbar, sodass höhere Rotationsgeschwindigkeiten,
beispielsweise 1.200 U/m möglich
sind, ohne dass unzulässige
Schwingungen auftreten, welche bei der Belichtung zu Ungenauigkeiten
bei der Bearbeitung mittels Laser führen können, die dann zwangsläufig die
Qualität
des Druckbildes auf dem zu bedruckenden Objekt beeinträchtigen.
Die höhere
Rotationsgeschwindigkeit ermöglicht
natürlich
auch eine entsprechend höhere
Geschwindigkeit, mit welcher die Laseroptik entlang dem Zylinder
bewegt wird.
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Im
Folgenden wird das den Zylinder tragenden Teil als Welle bezeichnet,
ohne dass damit eine Beschränkung
auf solche Bauteile verbunden sein soll, die zur Übertragung
eines Drehmomentes dienen. Vielmehr sollen auch solche Zylinder
zum Bereich der Erfindung gehören,
die beispielsweise an beiden Enden jeweils einen Achsstummel tragen, von
denen lediglich einer zur Übertragung
eines Drehmomentes dient. Andererseits fallen auch hohle Zylinder
in den Bereich der Erfindung, die auf eine in der jeweiligen Belichtungsstation
angebrachte Welle aufgeschoben werden.
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In
der Zeichnung ist ein derzeit bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Es zeigen
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1 die perspektivische Ansicht
einer Vorrichtung zum Belichten von Druckplatten,
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2 eine Ansicht in Richtung
des Pfeiles II der 1,
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3 eine Vorderansicht der
Vorrichtung,
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4 eine der 3 entsprechende Ansicht, wobei die zusammenwirkenden
Teile jedoch eine andere Position einnehmen,
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5 eine der 2 entsprechende Ansicht, bei welcher
die Teile eine andere Position einnehmen,
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6 eine Stirnansicht der
Vorrichtung, wobei zwecks deutlicherer Darstellung Teile weggelassen
sind,
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7 eine schematische Darstellung
der im Zusammenhang mit den Schwenkbewegungen der Laseroptik zwischen
den beiden Behandlungsstationen kinematisch zusammenwirkende Teile,
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8 eine der 7 entsprechende Darstellung, in welcher
die Teile eine andere Position einnehmen.
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Das
in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel ist mit einer
tischartigen Basis 10 versehen, die an ihren beiden Stirnenden
zwei Ständer 12 aufweist,
welche jeweils mit einem Lager für
einen Achsabschnitt 14 versehen sind. Die beiden um ihre gemeinsame
Längsachse
rotierbaren Achsabschnitte tragen eine plattenartige Halterung 16,
die einen parallel zum Längsverlauf
der Rotationsachse der Halterung 16 verschiebbaren Schlitten 17 mit
einer Belichtungseinheit trägt,
die mit einer Laseroptik 18 versehen ist. Die Laserdioden
und weitere Teile der Belichtungseinheit sind nicht gesondert dargestellt, da
sie jedem Fachmann geläufig
und für
das Verständnis
der Erfindung nicht erforderlich sind.
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An
der Halterung 16 sind Führungsmittel 22 für den Schlitten 17 vorgesehen,
die parallel zur Rotationsachse der Halterung 16 verlaufen.
Der Lineartransport des Schlittens 17 mit der Belichtungseinheit auf
der Halterung 16 erfolgt durch eine Schraubenspindel 24,
die durch einen E-Motor 20 angetrieben wird. Die Schraubenspindel
ist an der Halterung 16 gelagert. Die von ihr angetriebene
Spindelmutter 21 ist mit dem Schlitten 17 verbunden.
Die den Antrieb des Schlittens 17 bewirkenden Teile sind
in 1 nicht dargestellt.
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Die
Zuführung
der Energie zur Belichtungseinheit erfolgt durch eine Energiezuführungskette 26, welche
die im Verlauf der Linearbewegung der Belichtungseinheit wechselnde
Distanz zwischen der Belichtungseinheit und einer nicht dargestellten
Energiequelle überbrückt.
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An
jeder Längsseite
der Basis 10 ist eine Belichtungsstation 28 bzw. 30 mit
jeweils einer Halterung 31 bzw. 32 für einen
Plattenzylinder 35 bzw. 36 vorgesehen, in welcher
der jeweilige Plattenzylinder derart positioniert ist, dass seine
Rotationsachse parallel zu der Achse verläuft, um welche der Schlitten 17 mit
Belichtungseinheit hin- und herschwenkbar ist.
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Die
beiden Halterungen 31 und 32 für die Plattenzylinder sind
in Relation zur Laseroptik 18 der Belichtungseinheit derart
angeordnet, dass die Laseroptik 18 in ihren beiden Betriebspositionen,
in welcher die Behandlung der Druckplatte 34 des jeweiligen
Plattenzylinders 35 bzw. 36 erfolgt, sich jeweils
in einem kurzen Abstand von dieser ebenfalls zylindrischen Druckplatte 34 befindet. 1 bis 3 zeigen eine der beiden Behandlungspositionen
der Belichtungseinheit, in welcher die Druckplatte 34 des
sich in der Station 30 befindlichen Plattenzylinders 36 mittels
Laserstrahlen behandelt wird. In der anderen Belichtungsposition
der Laseroptik 18, die in der 8 dargestellt ist, wirken die Laserstrahlen
auf die Druckplatte des in der Station 28 befindlichen
Plattenzylinders 35 ein. Dabei ist die Laseroptik 18 in
einem kurzen Abstand von dieser ebenfalls zylindrischen Druckplatte
positioniert. Insbesondere 7 und 8 der Zeichnung lassen erkennen,
dass die zusammenwirkenden Teile so angeordnet sind, dass die Schwenkbewegungen,
welche die Laseroptik 18 ausführt, um den Abstand zwischen
den beiden Stationen 28, 30 bzw. den darin jeweils
befindlichen Plattenzylindern zu überbrücken, etwa 90° beträgt. Beide mit
der Halterung 16 fest verbundenen Achsabschnitte 14 sind
jeweils mit einem etwa radialen Fortsatz 19 versehen, der
wechselweise mit zwei Anschlägen 23 zusammenwirkt,
die die Schwenkbewegungen der Halterung 16 begrenzen und
damit die Positionen der Laseroptik 18 in den beiden Belichtungsstationen 28, 30 bestimmen.
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Diese
Schwenkbewegungen werden unter Verwendung eines Steuerschlittens 37 bewirkt,
welcher an einer der mit einem Ständer 12 versehenen Stirnseiten
der Basis 10 entlang einer horizontalen Führung 25 (3) hin- und herverschiebbar
angebracht ist. Der Antrieb des Steuerschlittens 37 erfolgt durch
einen E-motor 38 über eine
stationäre
Spindel 40. Auf dieser ist in üblicher Weise eine Spindelmutter 42 angeordnet,
welche unter Zwischenschaltung von Federmitteln 43 mit
dem Schlitten 37 verbunden ist und diesen linear verschiebt,
wenn die Spindel 40 rotiert wird. Im Einzelnen ist die
Anordnung so getroffen, dass jeder Bewegungsrichtung 86 bzw. 87 (7) des Steuerschlittens 37 ein
Tellerfederpaket 43 zugeordnet ist. Dadurch wird die Halterung 16 in jeder
der beiden Stationen gegen den jeweiligen Anschlag 23 unter
einer gewissen Federspannung gehalten, durch welche Ungenauigkeiten
des Antriebs kompensiert werden.
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Der
Steuerschlitten 37 trägt
an seinem oberen Ende eine Rolle 44, die in eine an einem
am stirnseitigen Ende der plattenförmigen Halterung 16 angebrachten
Wandteil 45 befindliche Kurve 48 eingreift derart,
dass eine horizontale Bewegung des Steuerschlittens 37 von
der in 1 und 3 dargestellten Endposition
nach links in die andere in 8 dargestellte
Endposition eine Verschwenkung der Halterung 16 um etwa
90° bewirkt,
in deren Verlauf die Laseroptik 18 aus der Belichtungsstation 30 in
die Belichtungsstation 28 gelangt.
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Das
in der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel ist für die Handhabung
von hohlen Plattenzylindern vorgesehen, welche mit einem koaxialen
durchgehenden Loch 50 (5)
versehen sind. Die in jeder der beiden Belichtungsstationen 28, 30 befindliche
Halterung 31, 32 weist somit eine Welle 52 auf,
deren Außendurchmesser
dem Innendurchmesser des Lochs 50 im jeweiligen Plattenzylinder angepasst
ist, sodass der Plattenzylinder jeweils aus der Position gemäß 5 in Pfeilrichtung 53 über die Welle 52 in
die Position gemäß 2 geschoben werden kann.
Dazu ist die Welle 52 auskragend angeordnet derart, dass
sie an einem Ende in einer Lagereinheit 54 gelagert ist,
wobei das freie Ende 56 der Welle der stirnseitigen Begrenzung
der Vorrichtung zugekehrt ist, an welcher der Steuerschlitten 37 angeordnet
ist. Der Antrieb der Wellen 52 erfolgt durch einen gemeinsamen
E-Motor 58, mit dem jede der beiden Wellen 52 mittels
eines Riementriebes verbunden ist. In 5 der
Zeichnung ist nur einer der beiden Riementriebe 60 dargestellt.
Im Übrigen ist
jeder der beiden Wellen 52 eine nicht näher bezeichnete Kupplung zugeordnet,
mittels welcher die jeweilige Welle rotiert oder stillgesetzt wird.
Jede Welle 52 ist nahe ihrem freien Ende mit einem Wälzlager 62 versehen,
dessen Funktion sich aus der folgenden Beschreibung ergibt.
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Jede
der beiden Halterungen 31, 32 ist mit einem auf-
und abbewegbaren Stützelement
für die jeweilige
Welle 52 versehen. Dieses Stützelement ist als Teil eines
auf- und abbewegbarer Stützschlittens 66 ausgebildet,
welcher oberseitig einen Ausschnitt 64 aufweist, der an
die Querschnittsabmessungen des jeweiligen Wälzlagers 62 angepasst
ist. Die beiden Stützschlitten 66 sind
relativ zur jeweils, zugehörigen
Welle 52 so angeordnet, dass der jeweilige Stützschlitten 66 in
seiner oberen, wirksamen Lage den unteren Querschnitt der Welle
in dem Bereich umfasst, in welchem das Wälzlager 62 angeordnet ist.
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Oberseitig
sind ferner am Stützschlitten 66 zwei
Passstücke 68 bewegbar
derart angeordnet, dass sie zwischen der in den 6 sowie 7 dargestellten
geöffneten
Lage und der in den 1, 3 sowie 8 in der Station 28 dargestellten
geschlossenen, wirksamen Lage schwenkbar sind, in welcher sie den oberen
Querschnittsbereich der jeweiligen Welle 52 umgreifen.
Jedes Passstück 68 ist
unter Zwischenschaltung von Federmitteln 71, vorzugsweise
mindestens zwei Tellerfederpaketen, an jeweils einem Tragelement 75 (6) angebracht, welches schwenkbar
am oberen Ende des Stützschlittens 66 mit
diesem und darüber
hinaus schwenkbar mit dem Ende einer Betätigungsstange 84 verbunden
ist. Durch diese elastische Anbringung der Passstücke 68 wird
erreicht, dass diese sich mit Passsitz an die Welle 52 anlegen,
um so eine möglichst
präzise
Lagerung derselben während
des Belichtungsvorganges zu gewährleisten,
ohne dass der von der zugehörigen
Betätigungsstange
ausgeübte
Hub genau der Schwenkbewegung des Passstückes 68 entsprechen
muss. Die Passstücke 68 sind
in der Ebene schwenkbar angeordnet, in welcher sich auch der den
Stützbereich
bildende Ausschnitt 64 erstreckt, sodass sie in ihrer geschlossenen
Position ebenfalls am äußeren Ring
des an der Welle 52 angebrachten Wälzlagers 62 anliegen.
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Die
Auf- und Abbewegungen der Stützschlitten 66 und
die Schwenkbewegungen der beiden Passstücke 68 werden jeweils
durch einen Kniehebel 70 bewirkt, welcher an seinem die
beiden Hebelelemente 72, 74 verbindenden Gelenk 76 mit
einer Kurvenrolle 78 versehen ist. Die Betätigung der
Kniehebel 70 erfolgt durch jeweils eine Steuerkurve 80.
Beide Steuerkurven 80 sind jeweils unter Zwischenschaltung
eines Federmittels 71 (7 und 8) am Steuerschlitten 37 angebracht.
Dabei ist die Anordnung so getroffen, dass die Kurvenrollen 78 der
beiden Kniehebel 70 wechselweise mit einer der beiden Kurven 80 in
Eingriff kommen, wobei der nahe dem oberen Ende des jeweiligen Kniehebels 70 befindliche
Stützschlitten 66 dann
seine obere Lage einnimmt, in welcher er mit der zugehörigen Welle 52 diese
stützend
in Eingriff kommt, wenn der Kniehebel 70 seine mehr oder
weniger gestreckte Position einnimmt, wie dies z.B. in den 1 und 3 der Zeichnung bei dem der Station 30 zugeordneten
Stützschlitten 66 der
Fall ist.
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Eine
Bewegung des Steuerschlittens 37 aus seiner in 1 und 3 dargestellten rechten Endposition nach
links hat – neben
dem Verschwenken der Halterung 16 – zunächst zur Folge, dass die Kurvenrolle 78 des
der Station 30 zugeordneten Kniehebels 70 vom
Steuerschlitten 37 nach links mitgenommen und dabei nach
unten verschoben wird, sodass der Kniehebel 70 aus seiner
gestreckten Position über eine
in 7 dargestellte Zwischenposition
letztlich in eine Position gelangt, in welcher seine beiden Hebelemente 72, 74 einen
spitzen Winkel einschließen und
seine Kurvenrolle 78 außer Eingriff mit der zugehörigen Kurve 80 kommt
(4). Etwa gleichzeitig kommt
die linke der beiden Kurven 80 in Eingriff mit der Kurvenrolle 78 des
der Station 28 zugeordneten Kniehebels 70, um
diesen im Verlauf der weiteren Bewegung des Steuerschlittens in
Richtung des Pfeiles 86 bis zum Erreichen der linken Endposition
des Steuerschlittens in die gestreckte Position unter gleichzeitiger
Mitnahme des zugehörigen
Stützschlittens 66 nach
oben zu bringen (8).
Somit führt eine
Hin- und Herbewegung des Steuerschlittens 37 in Richtung
der Pfeile 86 und 87 (7), die in der bereits beschriebenen
Weise über
die oben an letzterem angebrachte Kurvenrolle 44 auch die
hin- und hergehenden Schwenkbewegungen der plattenartigen Halterung 16 bewirkt,
zu wechselweisen Auf- und Abbewegungen der Stützschlitten 66, die
jeweils durch Anschläge 92 bzw. 95 begrenzt
werden.
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Die
Verbindung zwischen dem jeweiligen Stützschlitten 66 und
dem zugehörigen
Kniehebel 70 erfolgt über
ein Zwischenelement 81, an welchem das obere Hebelelement 72 gelenkig
angebracht ist. Dieses Zwischenelement trägt unter Zwischenschaltung
eines vorzugsweise als Schraubenfeder ausgebildeten Federelementes 82 den
jeweiligen Stützschlitten 66.
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Im
Folgenden werden die Arbeitsweise der Vorrichtung sowie das Zusammenwirken
der wesentlichen Teile derselben beschrieben.
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Ausgehend
von der Position der Teile in den 1 bis 3 sei angenommen, dass der
Steuerschlitten 37 seine Bewegung in die der Belichtungsstation 30 zugeordneten
Endposition abgeschlossen hat und die Vorrichtung somit bereit ist
für die
folgende in der Station 30 durchzuführenden Belichtung der Druckplatte 34 des
darin befindlichen Plattenzylinders 36. Insbesondere die 1 und 2 lassen erkennen, dass der zugeordnete
Kniehebel 70 seine nahezu gestreckte Endlage einnimmt und
der Ausschnitt 64 des Stützschlittens 66 mit
der Welle 52 in Eingriff ist, wobei auch die Passstücke 68 in
die Lage verschwenkt sind, in welcher die Welle 52 im Bereich des
Lagers 62 auch oberseitig umfasst ist. Es wird dann der
Motor 58 eingeschaltet, sodass die Welle mit einer Drehzahl
von z.B. 1.200 U/min. angetrieben wird und demzufolge der mit der
Welle verbundene Zylinder 36 mit entsprechender Geschwindigkeit
rotiert. Da die Welle 52 dabei nicht nur an ihrem den Motor 58 zugekehrten
Ende, sondern auch an ihrem anderen Ende 56 gelagert ist,
sind hohe Drehzahlen und auch eine entsprechend schnelle Belichtung
möglich, ohne
dass es zu Vibrationen der Welle und der von ihr getragenen Teile kommt,
die die Genauigkeit der Belichtung beeinträchtigen könnten.
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Alsdann
wird die Lasereinrichtung eingeschaltet. Der Schlitten 17 wird
mit der Laseroptik 18 aus der in 1 dargestellten Endposition nach rechts
in die zweite Endposition bewegt, wobei gleichzeitig die Belichtung
der Druckplatte mittels Laserstrahlen erfolgt. Die Welle 52 ist
mit einem Encoder 67 versehen, welcher die Rotationsbewegung der
Welle mit dem Betrieb der Lasereinrichtung und der Bewegung der
Laseroptik in Längsrichtung
des jeweiligen Zylinders entsprechend den Daten, die das jeweilige
Belichtungsprogramm beinhalten, synchronisiert.
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Da
die Laseroptik 18 sich in diesem Arbeitszyklus in der Belichtungsstation 30 befindet,
ist der in der anderen Belichtungsstation 28 befindliche
Plattenzylinder 35 mit daran befindlicher Druckplatte,
die in dem vorangegangenen Arbeitszyklus belichtet worden war, ohne
Schwierigkeiten zugänglich,
sodass er von der Welle 52 über deren freies Ende (analog
der 5 in Richtung des
Pfeiles 88) abgezogen werden kann, da der zugehörige Stützschlitten 66 bei
der vorangegangenen Bewegung des Steuerschlittens 37 in
Richtung des Pfeiles 89 nach unten in die in 7 links dargestellte Position
bewegt wurde, nachdem die Passstücke 68 geöffnet worden
waren und somit das freie Ende der Welle 52 außer Eingriff mit
dem Stützschlitten
und den zugehörigen
Teilen ist.
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Auf
die Welle 52 kann nunmehr der Plattenzylinder für den folgenden
in der Station 28 durchzuführenden Belichtungsvorgang
(analog der 5 in Richtung
des Pfeiles 53) aufgeschoben werden, wobei dieser Plattenzylinder 35 gegebenenfalls
noch mit einer Druckplatte aus einem vorangegangenen Druckprogramm
versehen ist. Diese bereits benutzte Druckplatte wird durch die
Bedienungsperson vom Plattenzylinder entfernt, damit alsdann eine
neue Platte für
den folgenden Belichtungsvorgang am Plattenzylinder angebracht werden
kann. Danach ist der in der Be lichtungsstation 28 befindliche
Plattenzylinder fertig für
den nächsten
Arbeitszyklus.
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Zweckmäßig sind
die in beiden Belichtungsstationen gleichzeitig ablaufenden Arbeiten,
nämlich das
Belichten in der Station 30. und das Vorbereiten eines
Plattenzylinders für
den folgenden Belichtungsvorgang in der Station 28 und
umgekehrt zeitlich so aufeinander abgestimmt, dass alsbald nach
dem Vorbereiten des in der Station 28 befindlichen Plattenzylinders
für den
folgenden Arbeitszyklus die Belichtung in der Station 30 abgeschlossen
ist, sodass nunmehr der zentrale Antrieb 38 der Vorrichtung
eingeschaltet werden kann, um die zusammenwirkenden Teile der Vorrichtung
in die für
den nächsten
Arbeitszyklus erforderliche Position zu bringen.
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Dazu
wird der Steuerschlitten 37 durch den zentralen Antriebsmotor 38 aus
der in den 1, 2 und 3 dargestellten rechten Endposition,
die der Belichtungsstation 30 zugeordnet ist, nach links
in die der Belichtungsstation 28 zugeordnete Endposition bewegt.
Dabei wird einmal die Kurvenrolle 78 des der Station 30 zugeordneten
Kniehebels 70 verschoben mit der Konsequenz, dass der Kniehebel
aus einer mehr oder weniger gestreckten Endposition in eine Position
gebracht wird, in welche die beiden Hebelelemente 72, 74 einen
Winkel von annähernd
90° einschließen mit
der Folge, dass zunächst
das zugehörige
Zwischenelement 81 nach unten bewegt wird und demzufolge
nach Entspannen der Federelemente 85 die beiden Stangen 84 nach
unten gezogen und dadurch das jeweils zugehörige Passstück 68 in seine offene
Position verschwenkt wird, wodurch die Welle 52 außer Eingriff
mit den Passstücken 68 kommt.
Die weitere Abwärtsbewegung
des Zwischenelementes 81 hat dann nach restlicher Entspannung
des Federelementes 82 eine Abwärtsbewegung des Stützschlittens 66 zur
Folge, in deren Verlauf die Welle 52 auch mit dem Ausschnitt 64 des Stützschlittens 66 außer Eingriff
kommt. Die Endposition dieser Teile in der Station 30 ist
in 6 und rechts in den 4 und 8 dargestellt.
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4 lässt ferner erkennen, dass die
Bewegung des Steuerschlittens 37 in Richtung des Pfeiles 86 aufgrund
des Eingriffs der Kurvenrolle 44 in die an der Halterung 16 angebrachte
Kurve 48 gleichzeitig eine Verschwenkung der Halterung 16 mit
der Laseroptik bewirkt derart, dass letztere aus der Belichtungsstation 30 in
Richtung auf die andere Belichtungsstation 28 bewegt wird. 4 zeigt eine Zwischenposition
des Steuerschlittens 37 etwa auf der Hälfte des Weges von seiner rechten
Endposition in seine linke Endposition, in welcher die Kurvenrolle 78 des
rechten Kniehebels 70 außer Eingriff mit der zugehörigen Kurve 80 am
Steuerschlitten 37 und die Kurvenrolle 78 des
linken Kniehebels in Eingriff mit der zugehörigen Kurve 80 kommt.
In dieser mittleren Position der Teile befindet sich die Laseroptik 18 auf dem
unteren Scheitelpunkt ihrer Schwenkbewegung zwischen den beiden
Belichtungsstationen. Zwecks Prüfung
der Dioden der Lasereinrichtung kann an der Basis der Vorrichtung
eine Messzelle angeordnet sein, welche der im unteren Scheitelpunkt
des Schwenkweges befindlichen Laseroptik gegenüberliegt und zur Prüfung der
im Laserschlitten befindlichen Dioden dient. Es ist möglich, die
Bewegung des Steuerschlittens 37 und damit die Schwenkbewegung
der Laseroptik für
diese Prüfung
durch entsprechende Steuerung des Antriebsmotors 38 kurz
zu unterbrechen. Der dafür
erforderliche Zeitaufwand ist so gering, dass er vernachlässigbar
ist, zumal die Prüfung
der Dioden nur in bestimmten Zeitabständen, also nicht bei jeder
Schwenkbewegung der Laseroptik erforderlich ist.
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Im
Verlauf der weiteren Bewegung des Steuerschlittens 37 in
Richtung des Pfeiles 86 über die in 4 dargestellte mittlere Position hinaus
erfolgt einmal die Fortsetzung der Schwenkbewegung der Halterung 16 in
die der Belichtungsstation 28 zugeordnete Endlage, die
in 8 der Zeichnung im Schema
angedeutet ist. In dieser Endposition liegt die Laseroptik 18 der
Druckplatte des in der Station 28 befindlichen Druckzylinders 35 gegenüber.
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Zum
anderen wird im Verlauf dieser weiteren Bewegung des Steuerschlittens 37 der
der Station 28 zugeordnete Kniehebel 70 in oder
nahezu in seine gestreckte Position gebracht, die links in 8 dargestellt ist. Dadurch
wird zunächst
der zugehörige Stützschlitten 66 in
seine obere Endposition verschoben, wobei der Endbereich mit dem
Lager 62 der den Zylinder 35 tragenden Welle 52 in
Eingriff mit dem Ausschnitt 64 des Stützschlittens 66 kommt,
dessen obere Endposition durch den Anschlag 92 bestimmt ist.
Die Anordnung ist dabei so getroffen, dass während dieser ersten Phase der
Streckung des Kniehebels keine oder nur eine geringe Relativbewegung zwischen
Steuerschlitten 66 und Zwischenelement 81 stattfindet
und das Federmittel 82 keine oder nur eine geringe Beaufschlagung
erfährt,
wobei jedoch der zugehörige
Kniehebel 70 bei Erreichen des Anschlages 92 noch
nicht vollständig
gestreckt ist, sodass am Zwischenelement 81 befindliche,
in Richtung auf den Stützschlitten 66 vorstehende
Anschlagstifte 94 sich noch in einem Abstand von der unteren
Begrenzung des Stützschlittens 66 befinden. Da
sich der Steuerschlitten 37 zu diesem Zeitpunkt noch nicht
in seiner linken Endposition befindet, sondern eine Position einnimmt,
welche etwa seiner in 7 rechts
dargestellten Position entspricht, bewirkt die letzte Phase der
Bewegung in die linke Endposition, die in 8 dargestellt ist, eine weitere Aufwärtsbewegung
des Zwischenelements 81, die durch die Anschlagstifte 94 begrenzt
wird, die im Verlauf dieser weiteren Aufwärtsbewegung des Zwischenelementes
am Stützschlitten 66 zur
Anlage kommen. Während
dieser letzten Phase der Bewegung, die durch die Anschlagstifte 94 begrenzt
wird, erfolgt die Verschiebung der Stangen 84, welche die
Passstücke 68 in
ihre in 8 links dargestellte
Schließlage verschwenken,
in welcher sie die Welle 52 oberseitig umschließen.
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Nunmehr
kann in der bereits im Zusammenhang mit der Station 30 beschriebenen
Weise die Belichtung der in der Station 28 befindlichen
Druckplatte durchgeführt
werden, während
gleichzei tig in der Station 30 der dort befindliche Plattenzylinder
mit der belichteten Druckplatte gegen einen weiteren Plattenzylinder
ausgetauscht wird, der mit einer neuen Druckplatte zu versehen ist
oder bereits versehen ist, um diese dann zu belichten.
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Der
zentrale Antrieb mit E-Motor 38, Spindel 40 und
Spindelmutter 42 spannt das gesamte System mit der Kraft
der jeweils wirksamen Feder 43 zwischen Spindelmutter 42 und
Steuerschlitten 37 vor. Die Vorspannkraft auf die Halterung 16 ist
dann die Kraft der jeweils wirksamen Feder 43 abzüglich der Kraft
der jeweils wirksamen Feder 71 zwischen Steuerschlitten 37 und
jeweiliger Kurve 80. Dabei sollten die Federmittel 71 weicher
sein als die Federn 43, um sicherzustellen, dass die schwenkbare
Halterung 16 in jedem Fall ihre durch den jeweiligen Anschlag 23 definierte
Endlage erreicht. Die auf den jeweiligen Stützschlitten 66 bei
dessen Aufwärtsbewegung
einwirkende Kraft ist aufgrund der Übersetzung des Kniehebels um
ein Vielfaches größer als
die Kraft der jeweiligen Feder 71.
-
- 10
- Basis
- 12
- Ständer
- 14
- Achsabschnitt
- 16
- Halterung
- 17
- Laserschlitten
- 18
- Laseroptik
- 19
- Fortsatz
- 20
- E-Motor
- 21
- Spindelmutter
- 22
- Führungsmittel
- 23
- Anschlag
- 24
- Schraubenspindel
- 25
- horizontale
Führung
- 26
- Energieführungskette
- 28
- Belichtungsstation
- 30
- Belichtungsstation
- 31
- Halterung
- 32
- Halterung
- 34
- Druckplatte
- 35
- Plattenzylinder
- 36
- Plattenzylinder
- 37
- Steuerschlitten
- 38
- E-Motor
- 40
- Spindel
- 42
- Spindelmutter
- 43
- Federmittel
- 44
- Kurvenrolle
- 45
- Wandteil
- 48
- Kurve
- 50
- Loch
- 52
- Welle
- 53
- Pfeilrichtung
- 54
- Lagereinheit
- 56
- freies
Ende von 52
- 58
- E-Motor
- 60
- Riementrieb
- 62
- Wälzlager
- 64
- Stützelement
- 66
- Stützschlitten
- 67
- Encoder
- 68
- Passstück
- 70
- Kniehebel
- 71
- Federmittel
- 72
- Hebelelement
- 74
- Hebelelement
- 75
- Tragelement
- 76
- Gelenk
- 78
- Kurvenrolle
- 79
- Pfeil
- 80
- Kurve
- 81
- Zwischenelement
- 82
- Federmittel
- 84
- Betätigungsstange
- 85
- Federmittel
- 86
- Pfeil
- 87
- Pfeil
- 88
- Pfeil
- 89
- Pfeil
- 92
- Anschlag
- 94
- Anschlagstift
- 95
- Anschlag