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DE202009004449U1 - Ganzkörperbestrahlungsgerät - Google Patents

Ganzkörperbestrahlungsgerät Download PDF

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DE202009004449U1
DE202009004449U1 DE202009004449U DE202009004449U DE202009004449U1 DE 202009004449 U1 DE202009004449 U1 DE 202009004449U1 DE 202009004449 U DE202009004449 U DE 202009004449U DE 202009004449 U DE202009004449 U DE 202009004449U DE 202009004449 U1 DE202009004449 U1 DE 202009004449U1
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tanning
active
radiation sources
whole
collagen
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Abstract

Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Verwendung im Wellness-Bereich, in Sonnenstudios oder dergleichen, mit mehreren oder einer Vielzahl von Strahlungsquellen (7–13), die über den gesamten Körper der betreffenden Person einwirken, wobei einige der Strahlungsquellen (7, 9, 11, 13) in einem Wellenbereich strahlen, der Bräunung der Haut verursacht und einige Strahlungsquellen (6, 8, 10, 12) in einem Wellenbereich strahlen, der kollagenaktiv ist oder zur Erzeugung einer reinen Haut dient.

Description

  • Gattung
  • Die Neuerung betrifft ein Ganzkörperbestrahlungsgerät.
  • Stand der Technik
  • Ganzkörperbestrahlungsgeräte gehören zum Stand der Technik. Sie sind sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Bauweise vorbekannt. Bei den in horizontaler Bauweise auf dem Markt befindlichen Ganzkörperbestrahlungsgeräten liegt der Proband auf einer Bank, in dessen Längsrichtung sich Röhren erstrecken, die den Körper des Probanden von der Unterseite bestrahlen, während die Oberseite aufklappbar ausgebildet ist und sich ebenfalls in Längsrichtung des Probanden erstreckende Röhren besitzt – DE 202 15 928.0 , DE 197 41 976 C2 .
  • Bei den in vertikaler Weise bekannten Ganzkörperbestrahlungsgeräten steht der Proband in dem Gerät, so dass sein Körper praktisch von allen Seiten durch die in vertikaler Bauweise angeordneten Röhren bestrahlt wird – DE 20 2006 010 969.2 .
  • Sowohl die in horizontaler wie in vertikaler Bauweise bekannten Ganzkörperbestrahlungsgeräte weisen als Röhren ausgebildete Strahlungsquellen auf, die in einem Bereich strahlen, der einen Bräunungseffekt der Haut erzielt.
  • Bekannt sind auch Bestrahlungsgeräte, die im Gesichtsbereich über eine Kombination von verschiedenen Leuchtmitteln verfügen, die sowohl eine Bräunungsbehandlung als auch eine zum Beispiel Collagenbehandlung zulassen.
  • Ferner gehören zum Stand der Technik Gesichtsbräuner, die von dem Probanden – zum Beispiel – auf einen Tisch gestellt werden können.
  • Durch die EP 0 974 246 B1 ist auch ein Verfahren zum Betreiben einer oder mehrerer UV-Niederdrucklampen zur Verwendung in Solarien vorbekannt, wobei für die jeweils benutzte/benutzten UV-Niederdrucklampen) arttypische Daten bezüglich Strahlenintensität und deren Abnahme in Abhängigkeit der Gesamt-Betriebsdauer bestimmt und in einem elektronischen Speicher abgelegt und die jeweiligen Einzelbetriebszeiten der betreffenden UV-Niederdrucklampen gemessen und jeweils zu den vorangegangenen Einzelbetriebszeiten addiert und die so bestimmten Summen der Einzelbetriebszeiten jeweils gespeichert werden, wobei die der betreffenden UV-Niederdrucklampe zu einem Zeitpunkt zugeführte elektrische Energie in Abhängigkeit von den abgespeicherten arttypischen Daten und in Abhängigkeit von der jeweils gespeicherten Summe der Einzelbetriebszeiten zwecks gleich bleibender oder annähernd gleich bleibender Strahlungsleistung der betreffenden UV-Niederdrucklampe selbsttätig erhöht wird.
  • Diese auf die Anmelderin zurückgehende Druckschrift betrifft ebenfalls ein Solarium mit einer oder mit mehreren UV-Niederdrucklampen, einer elektrischen Energiequelle und einem Vorschaltgerät. Dieses Solarium ist gekennzeichnet durch den Stromkreis der betreffenden UV-Niederdrucklampe liegende elektrische oder elektronische, einen Speicher für arttypische Daten der betreffenden UV-Niederdrucklampe enthaltende Steuermittel zum Einstellen einer der betreffenden UV-Niederdrucklampe zwecks Erhalt einer vorgegebenen, wenigstens annähernd konstant bleibenden Strahlungsleistung der UV-Niederdrucklampe zuzuführenden elektrischen Leistung sowie mit einem der UV-Niederdrucklampe zugeordneten Zeitmessmittel, das die jeweilige Betriebsdauer der zugeordneten UV-Niederdrucklampe misst, mit einem Speicher, in dem die jeweils gemessene Betriebsdauer der zugeordneten UV-Niederdrucklampe zu der Gesamtbetriebsdauer der UV-Niederdrucklampe addierbar ist und diese Gesamt-Betriebsdauer jeweils in einem Speicher abspeicherbar ist, mit einem Vorschaltgerät, das Steuersignale an die UV-Niederdrucklampe zwecks Einhaltung einer annähernd konstanten Strahlungsleistung der UV-Niederdrucklampe durch Vergleich der Gesamt-Betriebsdauer mit den abgespeicherten artspezifischen Daten an die UV-Niederdrucklampe abgibt.
  • Aufgabe
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Ganzkörperbestrahlungsgerät vorzuschlagen, das optimal hautspezifische Parameter berücksichtigt.
  • Lösung
  • Diese Aufgabe wird durch jeden der Schutzansprüche 1 bis 7 gelöst.
  • Bei Ausgestaltung eines Ganzkörperbestrahlungsgeräts nach Schutzanspruch 1 strahlen einige Strahlungsquellen in einem Wellenbereich ab, der Bräunung der Haut verursacht, während anderen Strahlungsquellen in einem Wellenbereich strahlen, der collagenaktiv ist oder zur Erzeugung einer reinen Haut dient, zum Beispiel Akne bekämpft oder beseitigt.
  • Bei der Lösung gemäß Schutzanspruch 2 werden sowohl die Strahlungsquellen, die in einem Bräunungsbereich abstrahlen, als auch die Strahlungsquellen, die collagenaktive Strahlen liefern oder zu einem reinen Teint beitragen, durch ein Schaltgerät oder durch ein Steuergerät oder durch ein Regelgerät in ihrer Strahlungsleistung fest oder steuerbar oder regelbar, ausgebildet. Auf diese Art und Weise können die einzelnen Strahlungsquellen optimal nach hautspezifischen Parametern eingerichtet oder gesteuert oder geregelt werden, so dass sich sowohl der Bräunungseffekt als auch die Collagenbildung gezielt beeinflussen lässt.
  • Schutzanspruch 3 beschreibt ein Ganzkörperbestrahlungsgerät, bei welchem die im Bräunungsbereich aktiven Strahlungsquellen in einem Bereich von etwa 295 bis 400 Nanometern strahlen, während die collagenaktiven Strahlungsquellen im Bereich von etwa 580 bis 800 Nanometern strahlen. Auf diese Art und Weise lassen sich mit großer Sicherheit nach hautspezifischen Parametern nicht nur sichere Bräunungsresultate, sondern auch eine spürbare Collagenbildung erzielen.
  • Das Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Schutzanspruch 4 schafft die Möglichkeit der Regelung sowohl der Strahlungsquellen insgesamt als auch einzeln oder gruppenweise durch eine Schaltvorrichtung, oder eine Steuervorrichtung oder eine Regelvorrichtung, derart, dass die Strahlungsleistung der Strahlungsquellen insgesamt oder einzeln oder gruppenweise zwischen etwa 250 bis 800 Nanometern schaltbar oder steuerbar oder regelbar, beeinflusst werden kann. Hierdurch kann man gezielt einzelne Hautpartien sowohl in einem bräunungsaktiven Bereich wie auch in einem collagenaktiven Bereich bestrahlen und sehr genau – innerhalb vorgegebener Grenzwerte – Hautpartien behandeln.
  • Das Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Schutzanspruch 5 zeichnet sich dadurch aus, dass gruppenweise oder einzeln Strahlungsquellen, die bräunungsaktiv sind mit Strahlungsquellen, die collagen- oder in sonstiger Weise aktiv sind, zum Beispiel für reine Haut sorgen, abwechselnd angeordnet sind. Man kann somit einer bräunungsaktiven Strahlungsquelle eine collagenaktive Strahlungsquelle folgen lassen oder mehrere bräunungsaktive Strahlungsquellen mehreren collagenaktiven Strahlungsquellen zuordnen.
  • Bei der Lösung gemäß Schutzanspruch 6 ist eine Vielzahl von Strahlungsquellen vorgesehen, die sich über den gesamten Körper der betreffenden Person erstrecken und auf diesen einwirken, wobei einige Strahlungsquellen im Bräunungsbereich strahlen und einige im collagenaktiven Bereich strahlen, und alle Strahlungsquellen als Niederdruckröhren ausgebildet sind, die von ihrer Länge her den menschlichen Körper von Kopf bis Fuß bestrahlen.
  • Bei der Lösung gemäß Schutzanspruch 7 kommt ein Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Anwendung, wobei die bräunungsaktiven und/oder collagenaktiven Strahlungsquellen nebeneinander und/oder in Längsrichtung der zu bestrahlenden Person hintereinander angeordnet sind, die durch eine Schaltvorrichtung, oder eine Steuervorrichtung oder eine Regelvorrichtung derart zu beeinflussen sind, dass ihre Strahlungsleistung insgesamt oder gruppenweise oder einzeln schaltbar, oder steuerbar oder regelbar, ausgebildet ist.
  • Alle Lösungsvorschläge nach den nebeneinander angeordneten Schutzansprüchen 1 bis 7 ermöglichen eine Ganzkörperbestrahlung des jeweiligen Probanden im bräunungs- und collagenaktiven Bereich, wobei man es im Bedarfsfalle in der Hand hat, durch geeignete Schalt-, Steuer- oder Regelvorrichtungen nach hautspezifischen Parametern die Strahlungsquellen zu schalten oder zu steuern oder zu regeln. Auf diese Weise kann man nach hautspezifischen Gegebenheiten des jeweiligen Probanden sehr feinfühlig und zielgerichtet das Gerät einstellen.
  • Weitere erfinderische Ausführungsformen
  • Weitere erfinderische Ausführungsformen sind in den Schutzansprüchen 8 bis 22 beschrieben.
  • Bei Ausgestaltung gemäß Schutzanspruch 8 ist eine Hautdiagnosevorrichtung angeordnet, die je nach hautspezifischen Parametern der zu bestrahlenden Person die bräunungs- und/oder collagenaktiven Strahlungsquellen in ihrer Strahlungsintensität steuert oder regelt.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn gemäß Schutzanspruch 9 das Ganzkörperbestrahlungsgerät eine Steuerung oder Regelung aufweist, die die bräunungs- und/oder collagenaktiven Strahlungsquellen derart steuert oder regelt, dass bei einer Unterbrechung der Bestrahlung die Bestrahlung an der Stelle das Bestrahlungsprogramm wieder aufnimmt, an der die Bestrahlung unterbrochen wurde. Zum Beispiel kann dies bei Stromausfall oder dergleichen von Vorteil sein. Hierfür kann auch eine Notstrombatterie zur Verfügung stehen.
  • Vorteilhafterweise ist gemäß Schutzanspruch 10 dem Ganzkörperbestrahlungsgerät eine Zeitsteuervorrichtung zugeordnet, die die Dauer der Bestrahlung durch einen einstellbaren Timer steuert.
  • Dieser Timer kann die Hautdiagnosevorrichtung innerhalb der vom Timer vorgegebenen Einschaltzeit entsprechend der probandenspezifischen Daten die Intensität der bräunungsaktiven und/oder der collagenaktiven Strahlungsquellen steuern – Schutzanspruch 11.
  • Von besonderem Vorteil ist es, wenn dem Ganzkörperbestrahlungsgerät ein programmierbarer elektronischer Speicher zugeordnet ist, in dem für individuelle Kunden (zum Beispiel auch für Kundengruppen), festgelegte Daten abrufbar sind, anhand derer die jeweiligen Strahlungsquellen der bräunungsaktiven und/oder der collagenaktiven Strahlungsquellen gesteuert oder geregelt sind – Schutzanspruch 12.
  • Gemäß Schutzanspruch 13 sind die Strahlungsquellen zur etwa horizontalen Bestrahlung der Person von der Ober- und/oder Unterseite des Körpers angeordnet.
  • Bei der Ausführungsform gemäß Schutzanspruch 14 sind die Strahlungsquellen in vertikalen Ebenen angeordnet, die die stehende Person bestrahlen.
  • Von besonderem Vorteil ist es, wenn gemäß Schutzanspruch 15 für die jeweils bräunungsaktiven und/oder collagenaktiven Strahlungsquellen arttypische Daten bzw. Strahlungsintensität und deren Abnahme in Abhängigkeit der gesamten Betriebsdauer bestimmt und in einem elektronischen Speicher abgelegt und die jeweiligen Einzelbetriebszeiten der betreffenden Strahlungsquelle durch ein Gerät automatisch gemessen und jeweils zu den vorangegangenen Einzelbetriebszeiten automatisch addiert und die so bestimmten Summen der Einzelbetriebszeiten jeweils in einem elektronischen Speicher speicherbar sind, wobei die der betreffen den bräunungsaktiven und/oder collagenaktiven Strahlungsquelle zugeführte elektrische Energie in Abhängigkeit von den abgespeicherten arttypischen Daten und in Abhängigkeit von der jeweils gespeicherten Summe der Einzelbetriebszeiten zwecks gleich bleibender oder annähernd gleich bleibender Strahlungsleistung der betreffenden Strahlungsquelle automatisch durch die Steuer- oder Regelvorrichtung vergrößerbar ist.
  • Zusätzlich zu den artspezifischen Daten der betreffenden Strahlungsquelle können auch relevante Daten eines Vorschaltgerätes in Form eines Hautdiagnosegerätes, zum Beispiel zur Bestimmung des Hauttyps, in dem elektronischen Speicher abspeicherbar sein – Schutzanspruch 16.
  • Gemäß Schutzanspruch 17 können die zum Einstellen der jeweiligen an die bräunungsaktiven und/oder collagenaktiven Strahlungsquellen abzugebende elektrische Energie erforderlichen Steuersignale in digitaler Form zuführbar sein.
  • Schutzanspruch 18 beschreibt ein Ganzkörperbestrahlungsgerät bei dem die Steuersignale in analoger Form zuführbar sind.
  • Eine weitere vorteilhafte Lösung für ein Ganzkörperbestrahlungsgerät ist in Schutzanspruch 19 beschrieben, was auch für Schutzanspruch 20 und Schutzanspruch 21 gilt.
  • Das Ganzkörperbestrahlungsgerät gemäß Schutzanspruch 22 ermöglicht die Führung eines Besonnungskontos, das für einen bestimmten Zeitabschnitt sowohl die collagenaktive als auch die bräunungsaktive Strahlung berücksichtigt und derartige Bestrahlungskonten für den betreffenden Probanden führt.
  • In der Zeichnung ist die Neuerung – teils schematisch – beispielsweise veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 ein Ganzkörperbestrahlungsgerät in horizontaler Bauweise;
  • 2 ein Ganzkörperbestrahlungsgerät in vertikaler Bauweise und
  • 3 einen Schaltplan für ein Ganzkörperbestrahlungsgerät.
  • In der Zeichnung ist mit dem Bezugszeichen 1 insgesamt ein Ganzkörperbestrahlungsgerät bezeichnet. Dieses ist bei der Ausführungsform nach 1 in horizontaler Bauweise und bei der Ausführungsform nach 2 in vertikaler Bauweise ausgeführt. Das bedeutet, dass bei der Ausführungsform nach 1 die zu bestrahlende Person auf der unteren Liegefläche 2 und bei der Ausführungsform nach 2 in dem Raum 3 sich stehend befindet.
  • Um den Zugang zu der unteren Liegefläche 2 zu ermöglichen, ist das obere Teil 4 bei der Ausführungsform nach 1 in vertikaler Ebene, also in Richtung A bzw. B auf- und niederschwenkbar, während der Raum 3 bei der Ausführungsform nach 2 durch eine Tür 5 zu öffnen und zu schließen ist.
  • Bei der Ausführungsform nach 1 sind sowohl die Liegefläche 2 als auch das als Deckel ausgebildete obere Teil 4 mit einer Vielzahl von sich in Längsachsrichtung des Ganzkörperbestrahlungsgerätes erstreckenden, als parallel zueinander angeordnete Röhren ausgebildeten Strahlungsquellen versehen, die sich somit über die gesamte Länge der zu bestrahlenden Person erstrecken oder sogar länger sein können. Von den Strahlungsquellen sind lediglich bei der unteren Liegefläche 2 Strahlungsquellen mit den Bezugszeichen 6, 7 und an dem oberen Teil 4 lediglich zwei Strahlungsquellen mit den Bezugszeichen 8 und 9 bezeichnet worden. Bei den Strahlungsquellen 6 und 8 handelt es sich um im collagenaktiven Bereich strahlende Strahlungsquellen, während es sich bei den mit den Bezugszeichen 7 und 9 bezeichneten Strahlungsquellen um im Bräunungsbereich strahlende Strahlungsquellen handelt. Wie man erkennt, sind die collagenaktiven und die bräunungsaktiven Strahlungsquellen 6, 8 bzw. 7, 9 jeweils abwechselnd angeordnet, das heißt auf einer collagenaktiven Strahlungsquelle 6 bzw. 8 folgt jeweils eine bräunungsaktive Strahlungsquelle 7 bzw. 9. Statt abwechselnder Anordnung der bräunungs- und collagenaktiven Strahlungsquellen können auch gruppen weise bräunungsaktive und collagenaktive Strahlungsquellen abwechselnd angeordnet sein. Die Anzahl der jeweils wechselnden Strahlungsquellen 6 bis 9 kann auch in anderer Form geschehen, beispielsweise einer bräunungsaktiven Strahlungsquelle 7 oder 9, können zwei oder drei collagenaktive Strahlungsquellen 6 oder 8 folgen, wie es auch möglich ist, mehreren nebeneinander angeordneten collagenaktiven Strahlungsquellen jeweils nur eine bräunungsaktive Strahlungsquelle folgen zu lassen. In jedem Fall erstreckt sich der jeweils strahlungsaktive Bereich der collagen- und bräunungsaktiven Strahlungsquellen über den Gesamt körper des Probanden.
  • Dies gilt ebenfalls für das aus 2 ersichtliche Ganzkörperbestrahlungsgerät, bei welchem sowohl in der Tür 5 als auch in den Wandungen des Gerätes zahlreiche Strahlungsquellen angeordnet sind, von denen in der Tür lediglich Strahlungsquellen 10 und 11 und in den Wandungen des übrigen Geräts die Strahlungsquellen 12 und 13 mit Bezugszeichen bezeichnet sind. Bei den Strahlungsquellen 10 und 12 handelt es sich um collagenaktive Strahlungsquellen und bei den mit den Bezugszeichen 11 und 13 bezeichneten Strahlungsquellen handelt es sich um bräunungsaktive Strahlungsquellen, und zwar ebenfalls um Röhren, die sich über die gesamte Höhe oder darüber hinaus der in dem Raum 3 stehenden Person erstrecken. Ebenso wie bei der Ausführungsform nach 1 können die collagen- und bräunungsaktiven Strahlungsquellen abwechselnd in der Tür 5 bzw. in dem übrigen Gehäuse des Ganzkörperbestrahlungsgerätes angeordnet sein, wie sie auch in Gruppen abwechselnd – wie im Zusammenhang mit der Ausführungsform nach 1 beschrieben – vorgesehen sein können.
  • In 3 ist mit dem Bezugszeichen 14 eine zentrale Rechen- und Steuereinheit bezeichnet, während 15 einen externen Timer bezeichnet. Bei 16 ist eine Spannungsversorgungsvorrichtung angeordnet, und zwar für die zentrale Rechen- und Steuereinheit. Mit 17 ist eine Preselection- und Bedienungseinheit, ein Bedienpult mit Bedientastatur oder dergleichen, bezeichnet. Bei 18 befindet sich ein Sensor zur Messung des Melaningehaltes, zur Hautrötebestimmung oder anderen hautspezifischen Charakteristika, während 19 einen zweiten Hautsensor bezeichnet, um den Collagengehalt oder die Reinheit der Haut zu bestimmen.
  • 20 ist ein Schaltgerät oder eine Steuer- oder Regeleinheit zur Schaltung oder Steuerung oder Regelung der im Bräunungsbereich aktiven Strahlungsquellen 7 bzw. 9 oder 11 bzw. 13, während 21 eine Schaltvorrichtung oder eine Steuerung oder Regelvorrichtung betrifft, mit der sich die collagenaktiven Strahlungsquellen 6, 8 bzw. 10, 12 steuern oder regeln lassen.
  • Bei 22 ist ein elektrisches Vorschaltgerät angeordnet, das eine feste oder steuer- bzw. regelbare Leistung der bräunungsaktiven Strahlenquellen 7, 9 bzw. 10, 12 ermöglicht, während bei 23 ein elektrisches Vorschaltgerät vorgesehen ist, das die Leistung der collagenaktiven Strahlungsquellen 6, 8 bzw. 11, 13 schaltet, steuert oder regelt.
  • Bei 24 ist ein UV-Sensor vorgesehen, während 25 einen Multifunktions-Lichtsensor betrifft. 26 sind die im Bräunungsbereich arbeitenden Strahlungsquellen 7, 9 bzw. 11, 13, während 27 die collagenaktiven oder für eine reine Gesichtshaut beitragenden Strahlungsquellen 6, 8 bzw. 10, 12 betreffen.
  • 28 ist ein Gerät zur Soll-Ist-Wert-Vergleich der im Bräunungsbereich arbeitenden Strahlungsquellen 7, 9 bzw. 11, 13, während bei 29 ein eben solches Gerät für die im Collagenbereich aktiven Strahlungsquellen 6, 8 bzw. 10, 12 ist.
  • 30 betrifft einen Ventilator zur Strahlungsquellen- und Gerätekühlung, während 31 einen Ventilator zur Körperkühlung betrifft. Selbstverständlich können sowohl bei 30 als auch bei 31 mehrere derartiger Kühlgeräte bzw. Ventilatoren vorgesehen sein. 32 betrifft eine Lüftersteuereinheit.
  • Die in den Schutzansprüchen und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Neuerung wesentlich sein.
  • 1
    Ganzkörperbestrahlungsgerät
    2
    Liegefläche, untere
    3
    Raum
    4
    Teil, oberer, Deckel
    5
    Tür
    6
    Röhre, Strahlungsquelle, collagenaktive
    7
    Strahlungsquelle, bräunungsaktive
    8
    Strahlungsquelle, collagenaktive
    9
    Strahlungsquelle, bräunungsaktive
    10
    Strahlungsquelle, collagenaktive
    11
    Strahlungsquelle, bräunungsaktive
    12
    Strahlungsquelle, collagenaktive
    13
    Strahlungsquelle, bräunungsaktive
    14
    Rechen- und Steuereinheit, zentrale
    15
    Timer, externer
    16
    Spannungsversorgung für zentrale Rechen- und Steuereinheit
    17
    Preselection-Bedieneinheit, Bedienpult mit Tastatur
    18
    Hautsensor 1 (Bestimmung des Melaningehaltes, Hautröte oder hautspezifischer Daten)
    19
    Hautsensor (Bestimmung des Collagengehaltes, Reinheit der Haut oder dergleichen)
    20
    Schalt-, Steuer- oder Regeleinheit für bräunungsaktive Strahlungsquellen
    21
    Schalt-, Steuer- oder Regeleinheit für collagenaktive Strahlungsquellen
    22
    elektrisches Vorschaltgerät für schaltbare-, steuerbare oder regelbare bräunungsaktive Strahlungsquellen
    23
    elektrisches Vorschaltgerät für schaltbare-, steuerbare oder regelbare collagenaktive Strahlungsquellen
    24
    Sensor, für bräunungsaktive Strahlungsquellen
    25
    Multifunktions-Licht-Sensor
    26
    Bräunungsaktive Strahlungsquelle
    27
    Collagenaktive Strahlungsquelle
    28
    Soll-Ist-Vergleich der bräunungsaktiven Strahlungsquellen
    29
    Soll-Ist-Vergleich der collagenaktiven Strahlungsquellen
    30
    Ventilator zur Lampen-/Gerätekühlung
    31
    Ventilator zur Lampen-/Körperkühlung
    32
    Lüfter-Steuereinheit
    A
    Bewegungsrichtung des Deckels 4
    B
    Bewegungsrichtung des Deckels 4
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 19741976 C2 [0002, 0047]
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Claims (22)

  1. Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Verwendung im Wellness-Bereich, in Sonnenstudios oder dergleichen, mit mehreren oder einer Vielzahl von Strahlungsquellen (713), die über den gesamten Körper der betreffenden Person einwirken, wobei einige der Strahlungsquellen (7, 9, 11, 13) in einem Wellenbereich strahlen, der Bräunung der Haut verursacht und einige Strahlungsquellen (6, 8, 10, 12) in einem Wellenbereich strahlen, der kollagenaktiv ist oder zur Erzeugung einer reinen Haut dient.
  2. Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Verwendung im Wellness-Bereich, in Sonnenstudios oder dergleichen, mit mehreren oder einer Vielzahl von Strahlungsquellen (713), die über den gesamten Körper der betreffenden Person einwirken, wobei sowohl die Strahlungsquellen, die in einem Bräunungsbereich (7, 9, 11, 13) abstrahlen als auch die Strahlungsquellen (6, 8, 10, 12), die kollegenaktive Bestrahlung liefern bzw. zu einem reinen Teint beitragen, durch ein Schaltgerät, Steuergerät oder Regelgerät in ihrer Strahlungsleistung fest, steuerbar oder regelbar ausgebildet sind.
  3. Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Verwendung im Wellness-Bereich, in Sonnenstudios oder dergleichen, mit mehreren oder einer Vielzahl von Strahlungsquellen (713), die über den gesamten Körper der betreffenden Person einwirken, wobei die im Bräunungsbereich aktiven Strahlungsquellen (7, 9, 11, 13) im Bereich von etwa 295 bis 400 Nanometern strahlen, während die kollagenaktiven Strahlungsquellen (6, 8, 10, 12) im Bereich von etwa 580 bis 800 Nanometern strahlen.
  4. Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Verwendung im Wellness-Bereich, in Sonnenstudios oder dergleichen, mit mehreren oder einer Vielzahl von Strahlungsquellen (713), die über den gesamten Körper der betreffenden Person einwirken, wobei die Strahlungsquellen (713) insgesamt oder einzeln oder gruppenweise durch eine Schaltvorrichtung, Steuervorrichtung oder eine Regelvorrichtung in ihrer Strahlungsleistung zwischen etwa 295 bis etwa 800 Nanometer schaltbar, steuerbar oder regelbar ausgebildet sind.
  5. Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Verwendung im Wellness-Bereich, in Sonnenstudios oder dergleichen, mit mehreren oder einer Vielzahl von Strahlungsquellen (713), die über den gesamten Körper der betreffenden Person einwirken, wobei gruppenweise oder einzeln Strahlungsquellen (7, 9, 11, 13), die bräunungsaktiv sind mit Strahlungsquellen (6, 8, 10, 12), die kollagen- oder in sonstiger Weise aktiv sind, abwechselnd angeordnet sind.
  6. Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Verwendung im Wellness-Bereich, in Sonnenstudios oder dergleichen, mit mehreren oder einer Vielzahl von Strahlungsquellen (713), die über den gesamten Körper der betreffenden Person einwirken, wobei einige Strahlungsquellen (7, 9, 11, 13) im Bräunungsbereich strahlen und andere (6, 8, 10, 12) im kollagenaktiven Bereich strahlen, als Niederdruckröhren ausgebildet sind, die von ihrer Länge her den menschlichen Körper von Kopf bis Fuß bestrahlen.
  7. Ganzkörperbestrahlungsgerät zur Verwendung im Wellness-Bereich, in Sonnenstudios oder dergleichen, mit mehreren oder einer Vielzahl von Strahlungsquellen (713), die über den gesamten Körper der betreffenden Person einwirken, wobei die bräunungsaktiven und/oder kollagenaktiven Strahlungsquellen (7, 9, 11, 13 bzw. 6, 8, 10, 12) nebeneinander und/oder in Längsrichtung der zu bestrahlenden Person hintereinander angeordnet sind, die durch eine Schaltvorrichtung oder eine Steuervorrichtung oder eine Regelvorrichtung derart zu beeinflussen sind, dass ihre Strahlungsleistung insgesamt oder gruppenweise oder einzeln schaltbar oder steuerbar oder regelbar ausgebildet ist.
  8. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ganzkörperbestrahlungsgerät eine Hautdiagnosevorrichtung zugeordnet ist, die je nach hautspezifischen Parametern die bräunungs- und/oder kollagenaktiven Strahlungsquellen in ihrer Strahlungsintensität steuert oder regelt.
  9. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerung oder Regelung der bräunungs- und/oder der kollagenaktiven Strahlungsquellen (7, 9, 11, 13 bzw. 6, 8, 10, 12) bei einer Unterbrechung der Bestrahlung an der Stelle des Bestrahlungsprogramms ihre jeweilige Tätigkeit wieder aufnimmt, an der die Bestrahlung unterbrochen wurde.
  10. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder mehreren der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem Ganzkörperbestrahlungsgerät eine Zeitsteuerungsvorrichtung zugeordnet ist, die die Dauer der Bestrahlung durch einen einstellbaren Timer (15) steuert.
  11. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Hautdiagnosevorrichtung innerhalb der vom Timer (15) vorgegebenen Einschaltzeit die probandenspezifische Intensität der bräunungsaktiven und/oder der kollagenaktiven Strahlungsquellen (7, 9, 11, 13 bzw. 6, 8, 10, 12) steuert.
  12. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem oder mehreren der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein programmierbarer elektronischer Speicher vorgesehen ist, in dem für individuelle Kunden oder Kundengruppen festgelegte Daten abrufbar sind, anhand derer die jeweiligen Strahlungsquellen (713) der bräunungsaktiven und/oder der kollagenaktiven Strahlungsquellen gesteuert oder geregelt sind.
  13. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsquellen (713) zur etwa horizontalen Bestrahlung der Person von der Ober- und/oder Unterseite des Körpers angeordnet sind.
  14. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Strahlungsquellen (10, 11, 12, 13) in vertikalen Ebenen angeordnet sind, die die stehende Person bestrahlen.
  15. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem oder mehreren der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für die jeweils bräunungsaktiven und/oder kollagenaktiven Strahlungsquellen (713) arttypische Daten bzw. Strahlungsintensität und deren Abnahme in Abhängigkeit der gesamten Betriebsdauer bestimmt und in einem elektronischen Speicher abgelegt und die jeweiligen Einzelbetriebszeiten der betreffenden Strahlungsquelle durch ein Gerät automatisch gemessen und jeweils zu den vorangegangenen Einzelbetriebszeiten automatisch addiert und die so bestimmten Summen der Einzelbetriebszeiten jeweils in einem elektronischen Speicher speicherbar sind, wobei die der betreffenden bräunungsaktiven und/oder kollagenaktiven Strahlungsquelle zugeführte elektrische Energie in Abhängigkeit von den abgespeicherten arttypischen Daten und in Abhängigkeit von der jeweils gespeicherten Summe der Einzelbetriebszeiten zwecks gleich bleibender oder annähernd gleich bleibender Strahlungsleistung der betreffenden Strahlungsquelle (713) automatisch durch die Steuer- oder Regelvorrichtung vergrößerbar ist.
  16. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu den arttypischen Daten der betreffenden Strahlungsquelle (713) auch relevante Daten eines Vorschaltgerätes in Form eines Haut diagnosegerätes, zum Beispiel zur Bestimmung des Hauttyps, in dem elektronischen Speicher abspeicherbar sind.
  17. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Einstellen der jeweiligen an die bräunungsaktiven und/oder kollagenaktiven Strahlungsquellen (713) abzugebende elektrische Energie erforderlichen Steuersignale in digitaler Form zuführbar sind.
  18. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zum Einstellen der jeweiligen an die bräunungsaktiven und/oder kollagenaktiven Strahlungsquellen (713) abzugebende elektrische Energie erforderlichen Steuersignale in analoger Form zuführbar sind.
  19. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 7, mit mehreren Niederdrucklampen, einer elektrischen Energiequelle und einem als Vorschaltgerät ausgebildeten Hautdiagnosegerät, wobei im Stromkreis der betreffenden Niederdrucklampen liegende elektrische oder elektronische, einen Speicher für arttypische Daten der betreffenden Niederdrucklampe enthaltende Steuer- oder Regelmittel zum Einstellen einer der betreffenden Niederdrucklampen zwecks Erhalt einer vorgegebenen, wenigstens annähernd konstant bleibenden Strahlungsleistung der Niederdrucklampe zuzuführenden elektrischen Energie sowie mit einem der Niederdrucklampe zugeordneten Zeitmessglied, das die jeweilige Betriebsdauer der zugeordneten Niederdrucklampe misst, mit einem elektronischen Speicher, in dem die jeweils gemessene Betriebsdauer der zugeordneten Niederdrucklampe zu der Gesamt-Betriebsdauer der Niederdrucklampe addierbar ist und diese Gesamt-Betriebsdauer jeweils in dem elektronischen Speicher abspeicherbar ist, wobei das Vorschaltgerät Steuer- oder Regelsignale an die betreffende Niederdrucklampe der bräunenden Strahlungsquelle und/oder der kollagenaktiven Strahlungsquelle (713) zwecks Einhaltung einer annähernd konstanten Strahlungsleistung der betreffenden Niederdrucklampe durch Vergleich der Gesamt-Betriebsdauer mit den abgespeicherten artspezifischen Daten an die Niederdrucklampe abgibt.
  20. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 12 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstellmittel zur Bestimmung des Hauttyps und/oder das Zeitmessglied (15) manuell einstellbar ausgebildet sind.
  21. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem der darauffolgenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sämtliche Steuervorrichtungen oder Regelvorrichtungen und/oder die Zeitmessvorrichtung (15) mit einer optischen und/oder akustischen Signaleinrichtung verbunden sind zum Signalisieren der erreichten, vorgegebenen Gesamt-Bestrahlungsdauer.
  22. Ganzkörperbestrahlungsgerät nach Anspruch 1 oder einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einer Sensorvorrichtung zugeordnet ist, die die Dauer oder die Besonnungsleistung oder die Dauer und Besonnungsleistung misst und auf die Besonnungsempfindlichkeit des Benutzers abstimmbar ist, wobei die Bestimmung der vorstehend definierten Besonnungsintensität nach Bräunungseffekt oder Kollagenaktivität über ein abgespeichertes Programm vornehmbar ist, das die Besonnungsintensität sowohl der bräunungsaktiven Strahlungsquellen als auch der kollagenaktiven Bestrahlungsquellen nach Hauttyp und nach Messung des Melaningehaltes (Zustand der Haut) bestimmt, wobei für die betreffende Person ein aus Innenbestrahlung und Außenbestrahlung und anfänglich gebildeten Besonnungskonto bestimmbar ist und diese Werte den in dem elektronischen Speicher abgespeicherten Bestrahlungszeitkonto zuführbar sind, in welchem zukünftig mindestens alle verabreichten Bestrahlungsdosen sowohl der bräunungsaktiven Strahlungsquellen als auch der kollagenaktiven Bestrahlungsquellen laufend automatisch summierbar sind, wobei in dem Bestrahlungskonto die seit der letzten Bestrahlung abgebaute Dosis sowohl der bräunungsaktiven Strahlungsquellen als auch der kollagenaktiven Strahlungsquellen zu berücksichtigen ist und bei Überschreiten sowohl der bräu nungsaktiven Dosis als auch der kollagenaktiven, erlaubten Dosis – zum Beispiel der erlaubten Jahresdosis – durch einen der Vorrichtung zugeordneten elektronischen Rechner (z. B. Mikroprozessor) ein entsprechend größerer Abschnitt bis zur nächsten Besonnung bestimmbar ist.
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