DE19741521A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Aufbereiten und Trennen von StoffgemischenInfo
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- B03B9/06—General arrangement of separating plant, e.g. flow sheets specially adapted for refuse
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- Processing Of Solid Wastes (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen, insbesondere von
Abfällen, bei dem das Stoffgemisch dem tieferen Ende einer Be
handlungstrommel zugeführt wird, die sich um eine zur Horizon
talen geneigte Achse dreht. Die leicht zerfaserbaren Bestand
teile des Stoffgemisches werden durch die Scherkräfte, die
durch das Rotieren erzeugt werden, zerfasert. Die zerfaserten
Bestandteile werden mit Wasser durch die Perforation aus der
Behandlungstrommel ausgewaschen. Die nicht oder nur schwer zer
faserbaren Bestandteile werden am höher liegenden Ende der Be
handlungstrommel ausgetragen.
Neben der Zerfaserung findet teilweise auch eine Verkürzung von
Fasern statt bzw. geht ein Teil der zerfaserbaren Stoffe in
Lösung. Nachdem das Schwergewicht des Vorganges aber in der
Zerfaserung besteht, wird hier lediglich von "Zerfaserung" oder
"zerfasern" gesprochen und die daneben stattfindende Zerkleine
rung und Auflösung nicht gesondert erwähnt.
Ein bevorzugter Anwendungsfall ist zum Beispiel die Aufberei
tung von Abfällen für eine biologische Verwertung einzelner
Bestandteile. Dabei werden die nicht verholzten biogen
organischen Bestandteile, die biologisch gut zu verwerten sind,
von den verholzten Bestandteilen und den nicht biogen
organischen Bestandteilen getrennt, die biologisch schlecht
oder nicht zu verwerten sind. Denn die nicht verholzten biogen
organischen Bestandteile sind im Vergleich zu den anderen Be
standteilen leichter zerfaserbar.
Für die Aufbereitung und das Trennen von Stoffgemischen, insbe
sondere von Abfällen, sind bereits diverse Vorrichtungen und
Verfahren verfügbar. Das Problem, das sich hier stellt, ist,
das ankommende Stoffgemisch so aufzubereiten und in einzelne
Fraktionen aufzutrennen, daß diese einer gezielten Behandlung
zugeführt werden können und Bestandteile, die für die weitere
Behandlung unerwünscht sind, abzuscheiden.
Siebtrommeln, wie z. B. in DE-OS 39 07 445 beschrieben, bewirken
nur eine Sortierung nach Größe, nicht aber nach anderen Krite
rien, die für den weiteren Behandlungsprozeß relevant sind, z. B.
nach zerfaserbaren und nicht zerfaserbaren, harten und weichen
Bestandteilen. Dies hat z. B. bei einer biologischen Abfallver
wertung den Nachteil, daß die biologische Verwertbarkeit der
Abfallbestandteile nicht mit der Größe korreliert. Dagegen kor
reliert sie mit der Zerfaserbarkeit der Bestandteile.
Die von Coleman et. al. (1987) beschriebene Abfallbehandlungs
vorrichtung bewirkt hingegen zwar ein "Auflösen" von zerfaser
baren Abfallfraktionen, jedoch kein Abtrennen von anderen Be
standteilen, die in den nachfolgenden Verfahrensstufen zu Pro
blemen führen.
DE OS 41 14 780 A1 beschreibt eine Müllverwertungseinrichtung
zum Trennen von härteren und weicheren Müllbestandteilen, bei
der in einer Siebtrommel durch Hochdruckwasserstrahlen weichere
Abfallbestandteile zerkleinert werden und somit von härteren
abgetrennt werden. Um Hochdruckwasserstrahlen zu erzeugen, sind
entsprechende Düsen mit engen Nennweiten notwendig. Derartige
Düsen sind jedoch sehr empfindlich für Verstopfungen durch
Feststoffe, so daß nur Frischwasser oder entsprechend aufwendig
aufbereitetes Prozeßwasser eingesetzt werden kann, welches in
erheblichen Mengen benötigt wird.
In der Papierindustrie werden zur Aufbereitung von Altpapieren
und zur Abtrennung vom unerwünschten Störstoffen verbreitet
Auflösetrommeln eingesetzt. Diese zeichnen sich durch eine Auf
lösezone, eine Sortierzone und einen Schmutzaustrag aus. Dabei
drehen die Trommeln meistens um horizontale Achsen. Ist die
Drehachse zur Horizontalen geneigt, wird das Altpapier am höher
liegenden Ende zugegeben und die Störstoffe am tiefer liegenden
Ende ausgetragen. Dies hat den Vorteil, daß die Störstoffe ohne
Fördereinrichtung allein aufgrund der Schwerkraft und der Rota
tionsbewegung abgetrennt werden können. Einen Nachteil stellt
hierbei der begrenzte Füllgrad der Trommel dar. Da die bei der
Rotation der Trommel erreichten Scherkräfte u. a. vom Füllgrad
abhängen, sind folglich auch die zu erzielenden Scherkräfte
begrenzt. Für die Aufbereitung von Altpapier bedeutet dies al
lerdings keinen weiteren Nachteil, da Altpapier mit Wasser mei
stens sehr leicht zerfaserbar ist und somit keine großen Scher
kräfte benötigt werden.
Anders stellt sich dies jedoch im Fall von kommunalen Bioabfäl
len oder sonstigen Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbe dar.
Ihre organische, biologisch verwertbare Fraktion setzt sich
hauptsächlich aus lignocellulosehaltigen Substanzen oder Ver
bundmaterialien zusammen, die zwar auch als "leicht zerfaser
bar" bezeichnet werden können, aber im feuchten Zustand mecha
nisch deutlich belastbarer sind als Papierfasern. Deshalb sind
zum Zerfasern der organischen Fraktion höhere Scherkräfte not
wendig als für Altpapier. Einem Erhöhen des Füllgrades der
Trommel zur Vergrößerung der Scherkräfte sind jedoch Grenzen
gesetzt, wenn die Trommel entweder um eine waagrechte Achse
dreht oder der Störstoffaustrag am tieferen Ende erfolgt.
Die Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachteile der vor
genannten Erfindungen zu beseitigen und ein Verfahren und eine
Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der leicht zerfaser
bare Bestandteile von Stoffgemischen einerseits und nicht bzw.
nur schwer zerfaserbare Bestandteile solcher Gemische anderer
seits effizient voneinander getrennt und für die jeweils nach
folgende Behandlung aufbereitet werden können. Zu diesem Zweck
muß die aus der Altpapier bekannte Auflösetrommel verändert
werden. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Patent
anspruch 1 bzw. die im Patentanspruch 26 gekennzeichneten Merk
male gelöst. Die übrigen Patentansprüche stellen weitere bevor
zugte Ausgestaltungsformen der Erfindung dar.
Die Erfindung besteht aus einer Behandlungstrommel, die um eine
zur Horizontalen geneigte Achse rotiert. Der Mantel der Trommel
kann sowohl zylindrisch als auch konisch ausgebildet sein. Am
tiefer liegenden Ende wird das Stoffgemisch zugeführt. Der er
ste Abschnitt der Trommel ist als Zerfaserungszone ausgebildet.
In diesem Bereich gibt es keine Fördereinrichtungen, die aktiv
Material in die anschließende Trennzone fördern. Somit kann der
Füllgrad in der Zerfaserungszone vorteilhaft gesteigert werden.
Durch die Rotation der Trommel entstehen Scherkräfte, die die
leicht zerfaserbaren Bestandteile des Stoffgemisches zerfasern.
Bis zu einem Grenzwert erhöhen sich diese Scherkräfte mit zu
nehmendem Füllgrad der Zerfaserungszone. Da ein höherer Füll
stand als bei den in der Altpapieraufbereitung verwendeten Auf
lösetrommeln erreichbar ist, hat diese Behandlungstrommel zudem
den Vorteil, daß auch die Scherkräfte mehr gesteigert werden
können. So können auch Bestandteile zerfasert werden, die im
feuchten Zustand deutlich belastbarer sind als Papierfasern,
wie die biogen-organische Fraktion, die sich in Bioabfällen
oder anderen Abfällen aus Haushaltungen oder Gewerbe befinden.
Durch die ansteigende Achse werden vor allem spezifisch schwe
rere Fraktionen in der Zerfaserungszone zurückgehalten. Dadurch
wird die Zerfaserungswirkung nochmals vorteilhaft gesteigert.
Die Zugabe von spezifisch schweren Zerkleinerungskörpern, wie
z. B. Kugeln aus Metall, kann die Zerfaserung noch weiter ver
bessern. Wegen ihres spezifisch höheren Gewichts können diese
Zerkleinerungskörper durch die Steigung der Drehachse in der
Zerfaserungszone gehalten werden.
In Abhängigkeit zum Füllgrad der Zerfaserungszone gelangt das
zerfaserte Stoffgemisch in die Trennzone. Diese zeichnet sich
durch eine Perforation des Trommelmantels und durch eine För
dereinrichtung aus. Das zerfaserte Material wird mit Wasser
durch die Löcher ausgewaschen und verläßt die Behandlungstrom
mel, während die Grobstoffe in der Trommel verbleiben. Dabei
kann, anderes als bei der beschriebenen Verwendung von Hoch
druckwasserstrahlen, auch Prozeßwasser verwendet werden. Das
Prozeßwasser oder ein Teil davon wird von oben auf die Trommel
gesprüht und wäscht somit eventuell verlegte Löcher frei. Die
Wirkung kann auch durch andere Hilfsmittel, wie z. B. eine mit
laufende Borstenwalze, erzeugt oder verstärkt werden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die im
Stoffgemisch enthaltenen nicht oder nur schwer zerfaserbaren
Bestandteile durch die in der Zerfaserungszone wirkenden Scher
kräfte praktisch nicht angegriffen, d. h. nicht zerfasert oder
zerkleinert werden. So können diese Stoffe nicht durch die Per
foration ausgewaschen werden und damit zu Betriebsstörungen
oder verminderter Produktqualität bei der für die leicht zerfa
serbaren Bestandteile vorgesehenen nachfolgenden Behandlung
führen. Vorteilhaft ist ferner, daß die nicht zerfaserten Be
standteile in der Trennzone durch die Zugabe von Wasser eine
Reinigung von leicht zerfaserbaren Bestandteilen erfahren, so
daß ihre Qualität und damit die Voraussetzung für eine weitere
Behandlung verbessert wird.
In der Trennzone wird der Abfall langsam nach vorne transpor
tiert. Die Grobstoffe, d. h. die nicht zerfaserten Bestandteile
des Stoffgemisches, gelangen dann in eine Entwässerungszone. Im
Vergleich zur Trennzone wird hier kein Wasser zugegeben und das
nicht gebundene Wasser kann über die Lochung des Trommelmantels
abtropfen. Die Grobstoffe verlassen die Behandlungstrommel am
oberen Ende.
Das mit dem Wasser ausgewaschene, zerfaserte Material liegt
hingegen als pumpfähige Suspension bzw. Pulpe vor und kann so
mit ebenfalls relativ einfach weiteren Behandlungsstufen zuge
führt werden.
Ein großer Vorteil der Erfindung ist zudem die Möglichkeit, die
geschilderte Aufbereitung und Trennung des Stoffgemisches kon
tinuierlich durchzuführen. Es müssen somit keine Zwischenspei
cher zu vorgeschalteten oder nachgeschalteten kontinuierlich
betriebenen Verfahrensstufen verwendet werden. Das zu trennende
Stoffgemisch wird so wie es anfällt bis zu einem festgelegten
maximalen Durchsatz einfach der Trommel zugeführt. Dadurch kön
nen die Beschickungseinrichtungen kleiner ausgelegt werden und
der erhöhte steuerungstechnische Aufwand für eine diskontinu
ierliche Beschickung, wie z. B. in EP 0 520 172 B1 beschrieben,
entfällt.
Die Erfindung ermöglicht darüber hinaus, durch Variation der
Trommeldrehzahl oder durch entsprechende Einbauten die Aufbe
reitung und Trennung an die Eigenheiten verschiedener Stoffge
mische anzupassen. Z. B. können durch eine Erhöhung der Drehzahl
entweder die Scherkräfte in der Zerfaserungszone oder der Rück
spüleffekt der Perforation der Trennzone erhöht werden. Durch
einen Einbau von Prallblechen oder rückläufiger Wendeln in die
Zerfaserungszone kann die Zerfaserungswirkung noch erhöht wer
den.
Die Fördereinrichtung in der Trennzone kann als fest angebrach
te Wendel an der Trommelinnenseite oder als Wendel mit Relativ
drehzahl zur Trommel ausgeführt werden, wobei sie entweder
feststehend oder mit eigenem Antrieb ausgeführt werden kann.
Ist die fest angebrachte Wendel kostengünstiger zu realisieren,
so bietet eine Wendel mit einem eigenen Antrieb eine höhere
Flexibilität bei der Anpassung der Betriebsparameter.
Ferner kann der Spüleffekt des Wassers in der Trennzone durch
die Ausbildung der Steigung der Wendel optimiert werden.
Darüber hinaus ist durch Wahl einer Wendel mit positiver oder
negativer Steigung und positiver oder negativer Relativdrehzahl
zur Trommel, um den Abfall dadurch schneller herauszufördern
bzw. zurückzufördern, eine Steuerung der Verweilzeit des Stoff
gemisches in der Trennzone unabhängig von der notwendigen
Trennfläche des perforierten Trommelmantels möglich. Dies bie
tet eine große Flexibilität zur Anpassung der Verhältnisse an
das zu trennende Stoffgemisch.
Über Lanzen kann zusätzlich Wasser in der Trennzone versprüht
werden, um den Wascheffekt zu verbessern.
Der Wascheffekt in der Trennzone kann ebenfalls durch Steuerung
der Temperatur im Waschwasser verbessert werden. So wird die
Löslichkeit bzw. die Fließfähigkeit verschiedener Bestandteile
durch Erhöhung der Temperatur positiv beeinflußt.
Ebenso können Chemikalien, wie z. B. Laugen oder Säuren, durch
Dosierung zum Waschwasser den Wirkungsgrad der Trennzone ver
bessern.
Eine Zugabe von Enzymen, z. B. mit hydrolytischer Wirkung, in
die Zerfaserungszone oder ins Waschwasser kann ebenfalls die
Trennwirkung der Erfindung steigern.
Ferner kann die Größe und Anordnung der Perforation des Trom
melmantels in der Trennzone so gewählt und kombiniert werden,
daß eine Fraktionierung der Trennprodukte entsprechend einer
optimalen Anpassung der Produkte an nachfolgende Behand
lungs- oder Verwertungsschritte erreicht werden kann.
In der Trennzone können sich auch definierte, unterteilte Ab
schnitte mit und ohne Perforation abwechseln. In den Segmenten
ohne Perforation erfolgt dann ein Wassereinstau, der wie ein
Tauchbad das Abwaschen der Fasern verbessern kann.
Auch durch einen füllstandsgesteuerten Abzug der Suspension aus
dem Auffangbehälter kann ein Wassereinstau in definierten Ab
schnitten der Trommel realisiert werden. Durch den höheren
Feuchtigkeitsgehalt in der Zerfaserungszone kann der Aufschluß
gesteigert werden.
Zur Verringerung des Wasserbedarfs kann die in der Trennzone
erzeugte Suspension mit einer nachgeschalteten Entwässerungs
einrichtung eingedickt bzw. entwässert und das abgetrennte Was
ser zum Auswaschen der zerfaserten Bestandteile zurückgeführt
werden. Im Fall einer anaeroben Vergärung der Suspension kann
ihre Entwässerung auch erst danach erfolgen. Die vergorene
Flüssigphase wird dann als Prozeßwasser zur Aufbereitungstrom
mel zurückgeführt.
Der Entwässerungszone kann noch eine weitere Trennzone nachge
schaltet werden, mit der durch eine entsprechende Perforation
des Trommelmantels eine Trennung des Grobguts in zwei Fraktio
nen erreicht wird. Z. B. können dadurch die Grobstoffe in eine
Fraktion, die kompaktere Bestandteile enthält, und in eine
Fraktion, die großflächige Bestandteile enthält, aufgetrennt
werden.
Eine Kapselung der ganzen Vorrichtung mit einem definierten
Abzug der Luft verhindert unkontrollierte Emissionen auf dem
Luftpfad. Somit eignet sich eine erfindungsgemäße Vorrichtung
überall dort, wo beim Aufbereitungsprozeß mit einer luftgetra
genen Emission von Schadstoffe zu rechnen ist.
Die Erfindung ist somit insbesondere für die Aufbereitung und
Trennung von Abfallgemischen mit einem hohen Organikanteil,
z. B. von kommunalen Bioabfällen, geeignet. Diese Abfälle zeich
nen sich neben biogen-organischen Bestandteilen, die sich für
eine biologische Behandlung und anschließendes Recycling in den
Naturkreislauf eignen, durch einen relevanten Anteil an Stör
stoffen, wie Kunststoffe, Steine, Glas und Metalle aus. Mit
einer erfindungsgemäßen Vorrichtung können nun die nicht ver
holzten biogen-organischen Bestandteile, die im Vergleich zu
den Störstoffen leichter zerfaserbar sind, von den Störstoffen
abgetrennt werden. Dabei werden die biogen-organischen Bestand
teile zerfasert, durch Spülen mit Prozeßwasser in einer Suspen
sion angereichert und die Störstoffe über die Grobstoffabtren
nung ausgetragen.
Anhand dieses bevorzugten Anwendungsbeispiels
wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung im fol
genden näher erläutert. Die Zeichnung zeigt eine schematische
Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor
richtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen.
Das Abfallgemisch wird der Vorrichtung am tiefer liegenden Ende
über einen feststehenden Schacht 1 zugeführt. Da die Festig
keit der biogen-organischen Bestandteile bei entsprechender
Durchfeuchtung abnimmt, wird zusätzlich Prozeßwasser der Zerfa
serungszone zugeführt, falls die Ausgangsfeuchte des Abfalls zu
gering ist. In der Zerfaserungszone 2 werden unter dem Ein
fluß der Scherkräfte vermehrt die biogen-organischen Bestand
teile zerfasert, deren Festigkeit durch die Feuchte reduziert -
wird, während die Störstoffe, die vorwiegend aus nicht zerfa
serbaren Materialien, wie Kunststoffe oder Metalle bestehen,
nur geringfügig zerkleinert werden. Spezielle Einbauten, z. B.
eine gegenläufige Wendel 12, in Verbindung mit dem Neigungs
grad der Drehachse erhöhen dabei die Verweilzeit und den Zerfa
serungsgrad. Die Zerfaserungswirkung wird auch durch Zacken
13, die über die Innenseite der Trommel verteilt angeordnet
sind, verbessert.
In Abhängigkeit von der Abfallzufuhr und von der Füllung der
Zerfaserungszone gelangt das Gemisch aus zerfaserter Organik
und Grobstoffen in die Trennzone 8. Hier werden die zerfaser
ten, biogen-organischen Bestandteile mit dem Prozeßwasser von
den Störstoffen abgewaschen, dabei fördert eine fest eingebaute
Wendel 11 die Störstoffe durch die Trennzone 8. Das Prozeß
wasser wird von oben 4 auf dem perforierten Trommelmantel 3
versprüht, so daß eventuell verlegte Öffnungen in die Trommel
zurück frei gespült werden.
Die Wendel 11 fördert die abgewaschenen Störstoffe in die
Entwässerungszone 9. Hier wird kein Prozeßwasser mehr zuge
führt und die Störstoffe entwässern unter dem Einfluß der
Schwerkraft. Die abgetropften Störstoffe werden über den Stör
stoffaustrag 10 ausgeworfen.
Die pumpfähige Suspension, also das Gemisch aus Prozeßwasser
und abgewaschenen Fasern, wird in einer Auffangwanne 6 gesam
melt. Die Trommel ist mit einer Haube 5 abgedeckt, um unkon
rollierte Emissionen über den Luftpfad zu vermeiden.
Die Suspension wird direkt einer weiteren Behandlung oder Ver
wertung zugeführt oder es wird zuvor ihr Feststoffgehalt mit
einer Entwässerung bzw. Teilentwässerung 14 erhöht. Das abge
trennte Wasser wird als Prozeßwasser in die Trennzone 8 oder
zum Aufgabeschacht 1 zurückgeführt. Um bei dieser Rückführung
die Aufkonzentration von unerwünschten Substanzen zu verhin
dern, wird ein Teilstrom des Prozeßwassers gegebenenfalls einer
separaten Prozeßwasseraufbereitung 15 zugeführt. Die Fest
stoffphase wird den anschließenden Verwertungsprozessen oder
weiteren Behandlungsschritten 16 zugeführt. Diese können z. B.
eine anaerobe Vergärung oder eine aerobe Kompostierung sein.
Im Fall einer anaeroben Vergärung der Suspension kann ihre Ent
wässerung 17 auch erst danach erfolgen. Die vergorene Flüs
sigphase wird dann als Prozeßwasser zur Behandlungstrommel zu
rückgeführt.
Enthält die Suspension aus der Abfallaufbereitungsvorrichtung
einen relevanten Anteil an kleinen mineralischen Bestandteilen,
die die Perforation in der Trennzone passieren konnten und
durch Ablagerung in den nachgeschalteten Behandlungs- und Ver
wertungsstufen zu Betriebsstörungen führen, können diese mit
tels hydrodynamischer Schwerstoffabscheidung 18 abgetrennt
werden.
Der Entwässerungszone für die Störstoffe kann optional eine
weitere Trennzone nachgeschaltet werden. Dadurch werden kompak
tere Störstoffe, wie z. B. Steine, abgetrennt und nur großflä
chige Bestandteile, wie z. B. Kunststoffolien, am höher liegen
den Ende der Trommel ausgetragen.
Claims (47)
1. Verfahren zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Stoffgemisch dem tieferen Ende einer Behandlungstrommel
zugeführt wird, die sich um eine zur Horizontalen geneigte
Achse dreht, wobei die leicht zerfaserbaren Bestandteile des
Stoffgemisches durch die Scherkräfte, die durch die Drehung
erzeugt werden, zerfasert und diese zerfaserten Bestandteile
aus der Behandlungstrommel ausgewaschen werden, während die
nicht oder nur schwer zerfaserbaren Bestandteile am höher
liegenden Ende der Behandlungstrommel ausgetragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zerfaserung in einer Zerfaserungszone und die
Auswaschung der zerfaserten Bestandteile in der Trennzone der
Behandlungstrommel erfolgt.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die nicht zerfaserten Bestandteile in einer
Entwässerungszone der Behandlungstrommel entwässert werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die nicht zerfaserten Bestandteile in einer zusätzlichen
Trennzone der Behandlungstrommel in eine Fraktion, die die
kompakteren Bestandteile enthält, und in eine Fraktion, die
die weniger kompakten, insbesondere die großflächigeren,
Bestandteile enthält, aufgeteilt wird.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß dem Stoffgemisch in der Zerfaserungszone Wasser,
insbesondere Prozeßwasser, zugegeben wird.
6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bei der Zerfaserung wirksamen Scherkräfte durch den
Füllstand der Behandlungstrommel und/oder durch die Steigung
der Drehachse der Trommel und/oder durch die
Drehgeschwindigkeit der Trommel gesteuert werden.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zerfaserungswirkung durch die Zugabe von spezifisch
schweren Zerkleinerungskörpern und/oder durch spezielle
Einbauten in der Behandlungstrommel, wie z. B. von
Prallblechen, rückläufigen Wendeln oder Zacken, gesteigert
wird.
8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Trennzone Wasser, insbesondere Prozeßwasser,
zugegeben wird, mit dem das zerfaserte Material von den nicht
zerfaserten Bestandteilen abgespült und aus der
Behandlungstrommel herausgewaschen werden kann.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zerfaserte Material durch eine Perforation
herausgewaschen wird, mit der die Behandlungstrommel in der
Trennzone versehen ist.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Trennzone Wasser, insbesondere Prozeßwasser, dazu
genutzt wird, um die Löcher der Perforation freizuspülen.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Wasch- und Spüleffekt des zugegebenen Wassers durch
eine Erhöhung der Trommeldrehzahl und/oder den Einbau von
Lanzen gesteigert wird, durch die zusätzlich Wasser versprüht
wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß andere Vorrichtungen, z. B. eine mitlaufende Borstenwalze,
verwandt werden, um die Löcher der Perforation freizuhalten.
13. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche 8 bis 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das unter Zugabe von Wasser, insbesondere Prozeßwasser,
herausgewaschene zerfaserte Material gemeinsam mit dem Wasser
eine Suspension bildet, die teilweise oder vollständig einer
anaeroben und/oder aeroben Behandlung unterzogen wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Suspension in einem Speicherelement gesammelt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Abzug der Suspension aus dem Speicherelement über den
Füllstand gesteuert wird.
16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Suspension in einer Entwässerungseinrichtung
entwässert wird und das Wasser, das dabei gewonnen wird, als
Prozeßwasser in der Trennzone und/oder in der
Zerfaserungszone Verwendung findet.
17. Verfahren nach Anspruch 16,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Suspension erst nach Durchführung einer anaeroben
Vergärung in einer Entwässerungseinrichtung entwässert und
das Wasser, das dabei gewonnen wird, als Prozeßwasser in der
Trennzone und/oder in der Zerfaserungszone Verwendung findet.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß das bei der Entwässerung gewonnene Wasser ganz oder
teilweise vor seiner Wiederverwendung in der
Behandlungstrommel einer Prozeßwasseraufbereitung zugeführt
wird.
19. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß die nicht zerfaserten Bestandteile aus der Trennzone
durch eine Fördereinrichtung in die Entwässerungszone
transportiert werden.
20. Verfahren nach Anspruch 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steigung der Fördereinrichtung so gewählt wird, daß
der Spüleffekt des Wassers in der Trennzone optimiert ist.
21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Transport der nicht zerfaserten Bestandteile aus der
Trennzone in die Entwässerungszone durch eine Wendel erfolgt,
deren Steigung sowie deren Relativdrehzahl zur
Behandlungstrommel so gesteuert wird, daß die Verweilzeit des
Stoffgemisches in der Trennzone dem jeweiligen Stoffgemisch
angepaßt ist, um eine optimale Trennung in leicht
zerfaserbare Bestandteile und nicht bzw. schwer zerfaserbare
Bestandteile zu erreichen.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß das in der Trennzone eingesetzte Wasser erhitzt wird
und/oder ihm Chemikalien zugesetzt werden, um den
Wirkungsgrad der Trennung zu erhöhen.
23. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 2-22,
dadurch gekennzeichnet,
daß Enzyme in die Zerfaserungszone und/oder zum Waschwasser
zugegeben werden, um die Trennwirkung zu steigern.
24. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 3 bis 23,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Wasser, das in den nicht zerfaserten Bestandteilen
nicht gebunden ist, in der Entwässerungszone durch eine
Perforation im Trommelkörper abtropft.
25. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Suspension in einer hydrodynamischen
Schwerstoffabscheidung von kleinen mineralischen
Bestandteilen gereinigt wird.
26. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1
mit einer Behandlungstrommel,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Behandlungstrommel sich um eine zur Horizontalen geneigte
Achse dreht, die Behandlungstrommel an ihrem tieferen Ende
eine Öffnung zur Zufuhr des Stoffgemisches sowie an ihrem
höheren Ende eine Öffnung zum Austrag der nicht oder nur
schwer zerfaserbaren Bestandteile aufweist und die
Trommelwand mit einer Perforation zum Auswaschen der
zerfaserten Bestandteile versehen ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich um eine konisch oder zylindrisch ausgebildete
Behandlungstrommel handelt.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 oder 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungstrommel eine Zerfaserungszone besitzt, in
der die Zerfaserung der leicht zerfaserbaren Bestandteile
stattfindet, und eine Trennzone, in der die Auswaschung der
zerfaserten Bestandteile erfolgt.
29. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 26 bis
28,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungstrommel eine Entwässerungszone besitzt, in
welcher der Trommelkörper eine Perforation aufweist, so daß
das Wasser, das nicht in den nicht zerfaserten Bestandteilen
gebunden ist, abtropfen kann.
30. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 28 oder
29,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungstrommel eine zusätzliche Trennzone
besitzt, in welcher der Trommelkörper so perforiert ist, daß
die nicht zerfaserten Bestandteile in eine Fraktion, die die
kompakteren Bestandteile enthält, und in eine Fraktion, die
die weniger kompakten, insbesondere die großflächigeren,
Bestandteile enthält, aufgeteilt wird.
31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis
30,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungstrommel spezielle Einbauten, wie z. B.
Prallbleche, rückläufige Wendeln oder Zacken aufweist, durch
die die Zerfaserungswirkung in der Zerfaserungszone
gesteigert werden kann.
32. Vorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüche 28 bis 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Zerfaserungszone und/oder in der Trennzone Düsen
für die Zugabe von Wasser, insbesondere Prozeßwasser,
vorgesehen sind.
33. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis
32,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung eine Steuerung aufweist, mit der die
Drehzahl der Behandlungstrommel und/oder ihr Füllstand
variiert werden kann, um damit die Zerfaserungswirkung sowie
die Trennwirkung zwischen dem zerfaserten und dem nicht
zerfaserten Material und/oder den Wasch- und Spüleffekt des
in der Trennzone zugegebenen Wassers zu optimieren.
34. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis
33,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungstrommel in der Trennzone eine Perforation
aufweist, durch die die zerfaserten Bestandteile
herausgewaschen werden können, und deren Größe und Anordnung
so gewählt ist, daß die Trennwirkung zwischen zerfaserten und
nicht zerfaserten Bestandteilen optimiert ist.
35. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis
34,
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Trennzone im Trommelkörper Segmente mit
Perforation und Abschnitte ohne Perforation vorhanden sind.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35,
dadurch gekennzeichnet,
daß Segmente mit Perforation und ohne Perforation so
angeordnet sind, daß ein Wasserstau erzeugt werden kann, der
das Abwaschen der Fasern von den nicht zerfaserten
Bestandteilen verbessert.
37. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 28 bis
36,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Behandlungstrommel in der Trennzone mit einer
Fördereinrichtung ausgestattet ist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37,
dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der Beförderungseinrichtung um eine Wendel
handelt, die entweder fest angebracht oder als Wendel mit
Relativdrehzahl zur Trommel ausgeführt ist, dabei feststehend
oder mit eigenem Antrieb versehen ist.
39. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis
38,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennzone Lanzen aufweist, durch die zusätzlich
Wasser versprüht werden kann, um den Wasch- und Spüleffekt
des Wassers zu steigern.
40. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis
39,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Trennzone eine mitlaufende Borstenwalze, aufweist,
mit der die Löcher der Perforation freigehalten werden
können.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 40,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Auffangwanne vorgesehen ist, in der die Suspension,
die die zerfaserten Bestandteile gemeinsam mit Wasser bilden,
aufgefangen wird.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Pumpe vorgesehen ist, mit der die Suspension in
Abhängigkeit vom Füllstand aus der Auffangwanne abgezogen
werden kann.
43. Vorrichtung nach Anspruch 41 oder 42,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Suspension ganz oder teilweise einer anaeroben
und/oder aeroben Behandlung zugeführt wird.
44. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 41 bis
43,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Entwässerungseinrichtung zur Entwässerung der
Suspension vorgesehen ist.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Prozeßwasserreinigung vorgesehen ist, in der ein
Teil oder sämtliches bei der Entwässerung gewonnenes Wasser
gereinigt wird.
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 45,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung gekapselt ist und dadurch der Austritt
unkontrollierter Emissionen durch den Luftpfad verhindert
wird.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 46,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine hydrodynamische Schwerstoffabscheidung vorgesehen
ist, in der die Suspension von kleinen mineralischen
Bestandteilen gereinigt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997141521 DE19741521A1 (de) | 1997-09-20 | 1997-09-20 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997141521 DE19741521A1 (de) | 1997-09-20 | 1997-09-20 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19741521A1 true DE19741521A1 (de) | 1999-03-25 |
Family
ID=7843043
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997141521 Withdrawn DE19741521A1 (de) | 1997-09-20 | 1997-09-20 | Verfahren und Vorrichtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19741521A1 (de) |
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