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DE19741521A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen

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Publication number
DE19741521A1
DE19741521A1 DE1997141521 DE19741521A DE19741521A1 DE 19741521 A1 DE19741521 A1 DE 19741521A1 DE 1997141521 DE1997141521 DE 1997141521 DE 19741521 A DE19741521 A DE 19741521A DE 19741521 A1 DE19741521 A1 DE 19741521A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
water
drum
components
zone
separation zone
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1997141521
Other languages
English (en)
Inventor
Roland Carra
Hans Kuebler
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RECYCLING ENERGIE ABFALL
Original Assignee
RECYCLING ENERGIE ABFALL
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Filing date
Publication date
Application filed by RECYCLING ENERGIE ABFALL filed Critical RECYCLING ENERGIE ABFALL
Priority to DE1997141521 priority Critical patent/DE19741521A1/de
Publication of DE19741521A1 publication Critical patent/DE19741521A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B03SEPARATION OF SOLID MATERIALS USING LIQUIDS OR USING PNEUMATIC TABLES OR JIGS; MAGNETIC OR ELECTROSTATIC SEPARATION OF SOLID MATERIALS FROM SOLID MATERIALS OR FLUIDS; SEPARATION BY HIGH-VOLTAGE ELECTRIC FIELDS
    • B03BSEPARATING SOLID MATERIALS USING LIQUIDS OR USING PNEUMATIC TABLES OR JIGS
    • B03B5/00Washing granular, powdered or lumpy materials; Wet separating
    • B03B5/48Washing granular, powdered or lumpy materials; Wet separating by mechanical classifiers
    • B03B5/56Drum classifiers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B03SEPARATION OF SOLID MATERIALS USING LIQUIDS OR USING PNEUMATIC TABLES OR JIGS; MAGNETIC OR ELECTROSTATIC SEPARATION OF SOLID MATERIALS FROM SOLID MATERIALS OR FLUIDS; SEPARATION BY HIGH-VOLTAGE ELECTRIC FIELDS
    • B03BSEPARATING SOLID MATERIALS USING LIQUIDS OR USING PNEUMATIC TABLES OR JIGS
    • B03B9/00General arrangement of separating plant, e.g. flow sheets
    • B03B9/06General arrangement of separating plant, e.g. flow sheets specially adapted for refuse

Landscapes

  • Processing Of Solid Wastes (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen, insbesondere von Abfällen, bei dem das Stoffgemisch dem tieferen Ende einer Be­ handlungstrommel zugeführt wird, die sich um eine zur Horizon­ talen geneigte Achse dreht. Die leicht zerfaserbaren Bestand­ teile des Stoffgemisches werden durch die Scherkräfte, die durch das Rotieren erzeugt werden, zerfasert. Die zerfaserten Bestandteile werden mit Wasser durch die Perforation aus der Behandlungstrommel ausgewaschen. Die nicht oder nur schwer zer­ faserbaren Bestandteile werden am höher liegenden Ende der Be­ handlungstrommel ausgetragen.
Neben der Zerfaserung findet teilweise auch eine Verkürzung von Fasern statt bzw. geht ein Teil der zerfaserbaren Stoffe in Lösung. Nachdem das Schwergewicht des Vorganges aber in der Zerfaserung besteht, wird hier lediglich von "Zerfaserung" oder "zerfasern" gesprochen und die daneben stattfindende Zerkleine­ rung und Auflösung nicht gesondert erwähnt.
Ein bevorzugter Anwendungsfall ist zum Beispiel die Aufberei­ tung von Abfällen für eine biologische Verwertung einzelner Bestandteile. Dabei werden die nicht verholzten biogen­ organischen Bestandteile, die biologisch gut zu verwerten sind, von den verholzten Bestandteilen und den nicht biogen­ organischen Bestandteilen getrennt, die biologisch schlecht oder nicht zu verwerten sind. Denn die nicht verholzten biogen­ organischen Bestandteile sind im Vergleich zu den anderen Be­ standteilen leichter zerfaserbar.
Für die Aufbereitung und das Trennen von Stoffgemischen, insbe­ sondere von Abfällen, sind bereits diverse Vorrichtungen und Verfahren verfügbar. Das Problem, das sich hier stellt, ist, das ankommende Stoffgemisch so aufzubereiten und in einzelne Fraktionen aufzutrennen, daß diese einer gezielten Behandlung zugeführt werden können und Bestandteile, die für die weitere Behandlung unerwünscht sind, abzuscheiden.
Siebtrommeln, wie z. B. in DE-OS 39 07 445 beschrieben, bewirken nur eine Sortierung nach Größe, nicht aber nach anderen Krite­ rien, die für den weiteren Behandlungsprozeß relevant sind, z. B. nach zerfaserbaren und nicht zerfaserbaren, harten und weichen Bestandteilen. Dies hat z. B. bei einer biologischen Abfallver­ wertung den Nachteil, daß die biologische Verwertbarkeit der Abfallbestandteile nicht mit der Größe korreliert. Dagegen kor­ reliert sie mit der Zerfaserbarkeit der Bestandteile.
Die von Coleman et. al. (1987) beschriebene Abfallbehandlungs­ vorrichtung bewirkt hingegen zwar ein "Auflösen" von zerfaser­ baren Abfallfraktionen, jedoch kein Abtrennen von anderen Be­ standteilen, die in den nachfolgenden Verfahrensstufen zu Pro­ blemen führen.
DE OS 41 14 780 A1 beschreibt eine Müllverwertungseinrichtung zum Trennen von härteren und weicheren Müllbestandteilen, bei der in einer Siebtrommel durch Hochdruckwasserstrahlen weichere Abfallbestandteile zerkleinert werden und somit von härteren abgetrennt werden. Um Hochdruckwasserstrahlen zu erzeugen, sind entsprechende Düsen mit engen Nennweiten notwendig. Derartige Düsen sind jedoch sehr empfindlich für Verstopfungen durch Feststoffe, so daß nur Frischwasser oder entsprechend aufwendig aufbereitetes Prozeßwasser eingesetzt werden kann, welches in erheblichen Mengen benötigt wird.
In der Papierindustrie werden zur Aufbereitung von Altpapieren und zur Abtrennung vom unerwünschten Störstoffen verbreitet Auflösetrommeln eingesetzt. Diese zeichnen sich durch eine Auf­ lösezone, eine Sortierzone und einen Schmutzaustrag aus. Dabei drehen die Trommeln meistens um horizontale Achsen. Ist die Drehachse zur Horizontalen geneigt, wird das Altpapier am höher liegenden Ende zugegeben und die Störstoffe am tiefer liegenden Ende ausgetragen. Dies hat den Vorteil, daß die Störstoffe ohne Fördereinrichtung allein aufgrund der Schwerkraft und der Rota­ tionsbewegung abgetrennt werden können. Einen Nachteil stellt hierbei der begrenzte Füllgrad der Trommel dar. Da die bei der Rotation der Trommel erreichten Scherkräfte u. a. vom Füllgrad abhängen, sind folglich auch die zu erzielenden Scherkräfte begrenzt. Für die Aufbereitung von Altpapier bedeutet dies al­ lerdings keinen weiteren Nachteil, da Altpapier mit Wasser mei­ stens sehr leicht zerfaserbar ist und somit keine großen Scher­ kräfte benötigt werden.
Anders stellt sich dies jedoch im Fall von kommunalen Bioabfäl­ len oder sonstigen Abfällen aus Haushaltungen und Gewerbe dar. Ihre organische, biologisch verwertbare Fraktion setzt sich hauptsächlich aus lignocellulosehaltigen Substanzen oder Ver­ bundmaterialien zusammen, die zwar auch als "leicht zerfaser­ bar" bezeichnet werden können, aber im feuchten Zustand mecha­ nisch deutlich belastbarer sind als Papierfasern. Deshalb sind zum Zerfasern der organischen Fraktion höhere Scherkräfte not­ wendig als für Altpapier. Einem Erhöhen des Füllgrades der Trommel zur Vergrößerung der Scherkräfte sind jedoch Grenzen gesetzt, wenn die Trommel entweder um eine waagrechte Achse dreht oder der Störstoffaustrag am tieferen Ende erfolgt. Die Erfindung hat sich zum Ziel gesetzt, die Nachteile der vor­ genannten Erfindungen zu beseitigen und ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der leicht zerfaser­ bare Bestandteile von Stoffgemischen einerseits und nicht bzw. nur schwer zerfaserbare Bestandteile solcher Gemische anderer­ seits effizient voneinander getrennt und für die jeweils nach­ folgende Behandlung aufbereitet werden können. Zu diesem Zweck muß die aus der Altpapier bekannte Auflösetrommel verändert werden. Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die im Patent­ anspruch 1 bzw. die im Patentanspruch 26 gekennzeichneten Merk­ male gelöst. Die übrigen Patentansprüche stellen weitere bevor­ zugte Ausgestaltungsformen der Erfindung dar.
Die Erfindung besteht aus einer Behandlungstrommel, die um eine zur Horizontalen geneigte Achse rotiert. Der Mantel der Trommel kann sowohl zylindrisch als auch konisch ausgebildet sein. Am tiefer liegenden Ende wird das Stoffgemisch zugeführt. Der er­ ste Abschnitt der Trommel ist als Zerfaserungszone ausgebildet. In diesem Bereich gibt es keine Fördereinrichtungen, die aktiv Material in die anschließende Trennzone fördern. Somit kann der Füllgrad in der Zerfaserungszone vorteilhaft gesteigert werden. Durch die Rotation der Trommel entstehen Scherkräfte, die die leicht zerfaserbaren Bestandteile des Stoffgemisches zerfasern. Bis zu einem Grenzwert erhöhen sich diese Scherkräfte mit zu­ nehmendem Füllgrad der Zerfaserungszone. Da ein höherer Füll­ stand als bei den in der Altpapieraufbereitung verwendeten Auf­ lösetrommeln erreichbar ist, hat diese Behandlungstrommel zudem den Vorteil, daß auch die Scherkräfte mehr gesteigert werden können. So können auch Bestandteile zerfasert werden, die im feuchten Zustand deutlich belastbarer sind als Papierfasern, wie die biogen-organische Fraktion, die sich in Bioabfällen oder anderen Abfällen aus Haushaltungen oder Gewerbe befinden. Durch die ansteigende Achse werden vor allem spezifisch schwe­ rere Fraktionen in der Zerfaserungszone zurückgehalten. Dadurch wird die Zerfaserungswirkung nochmals vorteilhaft gesteigert. Die Zugabe von spezifisch schweren Zerkleinerungskörpern, wie z. B. Kugeln aus Metall, kann die Zerfaserung noch weiter ver­ bessern. Wegen ihres spezifisch höheren Gewichts können diese Zerkleinerungskörper durch die Steigung der Drehachse in der Zerfaserungszone gehalten werden.
In Abhängigkeit zum Füllgrad der Zerfaserungszone gelangt das zerfaserte Stoffgemisch in die Trennzone. Diese zeichnet sich durch eine Perforation des Trommelmantels und durch eine För­ dereinrichtung aus. Das zerfaserte Material wird mit Wasser durch die Löcher ausgewaschen und verläßt die Behandlungstrom­ mel, während die Grobstoffe in der Trommel verbleiben. Dabei kann, anderes als bei der beschriebenen Verwendung von Hoch­ druckwasserstrahlen, auch Prozeßwasser verwendet werden. Das Prozeßwasser oder ein Teil davon wird von oben auf die Trommel gesprüht und wäscht somit eventuell verlegte Löcher frei. Die Wirkung kann auch durch andere Hilfsmittel, wie z. B. eine mit­ laufende Borstenwalze, erzeugt oder verstärkt werden.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die im Stoffgemisch enthaltenen nicht oder nur schwer zerfaserbaren Bestandteile durch die in der Zerfaserungszone wirkenden Scher­ kräfte praktisch nicht angegriffen, d. h. nicht zerfasert oder zerkleinert werden. So können diese Stoffe nicht durch die Per­ foration ausgewaschen werden und damit zu Betriebsstörungen oder verminderter Produktqualität bei der für die leicht zerfa­ serbaren Bestandteile vorgesehenen nachfolgenden Behandlung führen. Vorteilhaft ist ferner, daß die nicht zerfaserten Be­ standteile in der Trennzone durch die Zugabe von Wasser eine Reinigung von leicht zerfaserbaren Bestandteilen erfahren, so daß ihre Qualität und damit die Voraussetzung für eine weitere Behandlung verbessert wird.
In der Trennzone wird der Abfall langsam nach vorne transpor­ tiert. Die Grobstoffe, d. h. die nicht zerfaserten Bestandteile des Stoffgemisches, gelangen dann in eine Entwässerungszone. Im Vergleich zur Trennzone wird hier kein Wasser zugegeben und das nicht gebundene Wasser kann über die Lochung des Trommelmantels abtropfen. Die Grobstoffe verlassen die Behandlungstrommel am oberen Ende.
Das mit dem Wasser ausgewaschene, zerfaserte Material liegt hingegen als pumpfähige Suspension bzw. Pulpe vor und kann so­ mit ebenfalls relativ einfach weiteren Behandlungsstufen zuge­ führt werden.
Ein großer Vorteil der Erfindung ist zudem die Möglichkeit, die geschilderte Aufbereitung und Trennung des Stoffgemisches kon­ tinuierlich durchzuführen. Es müssen somit keine Zwischenspei­ cher zu vorgeschalteten oder nachgeschalteten kontinuierlich betriebenen Verfahrensstufen verwendet werden. Das zu trennende Stoffgemisch wird so wie es anfällt bis zu einem festgelegten maximalen Durchsatz einfach der Trommel zugeführt. Dadurch kön­ nen die Beschickungseinrichtungen kleiner ausgelegt werden und der erhöhte steuerungstechnische Aufwand für eine diskontinu­ ierliche Beschickung, wie z. B. in EP 0 520 172 B1 beschrieben, entfällt.
Die Erfindung ermöglicht darüber hinaus, durch Variation der Trommeldrehzahl oder durch entsprechende Einbauten die Aufbe­ reitung und Trennung an die Eigenheiten verschiedener Stoffge­ mische anzupassen. Z. B. können durch eine Erhöhung der Drehzahl entweder die Scherkräfte in der Zerfaserungszone oder der Rück­ spüleffekt der Perforation der Trennzone erhöht werden. Durch einen Einbau von Prallblechen oder rückläufiger Wendeln in die Zerfaserungszone kann die Zerfaserungswirkung noch erhöht wer­ den.
Die Fördereinrichtung in der Trennzone kann als fest angebrach­ te Wendel an der Trommelinnenseite oder als Wendel mit Relativ­ drehzahl zur Trommel ausgeführt werden, wobei sie entweder feststehend oder mit eigenem Antrieb ausgeführt werden kann. Ist die fest angebrachte Wendel kostengünstiger zu realisieren, so bietet eine Wendel mit einem eigenen Antrieb eine höhere Flexibilität bei der Anpassung der Betriebsparameter.
Ferner kann der Spüleffekt des Wassers in der Trennzone durch die Ausbildung der Steigung der Wendel optimiert werden.
Darüber hinaus ist durch Wahl einer Wendel mit positiver oder negativer Steigung und positiver oder negativer Relativdrehzahl zur Trommel, um den Abfall dadurch schneller herauszufördern bzw. zurückzufördern, eine Steuerung der Verweilzeit des Stoff­ gemisches in der Trennzone unabhängig von der notwendigen Trennfläche des perforierten Trommelmantels möglich. Dies bie­ tet eine große Flexibilität zur Anpassung der Verhältnisse an das zu trennende Stoffgemisch.
Über Lanzen kann zusätzlich Wasser in der Trennzone versprüht werden, um den Wascheffekt zu verbessern.
Der Wascheffekt in der Trennzone kann ebenfalls durch Steuerung der Temperatur im Waschwasser verbessert werden. So wird die Löslichkeit bzw. die Fließfähigkeit verschiedener Bestandteile durch Erhöhung der Temperatur positiv beeinflußt.
Ebenso können Chemikalien, wie z. B. Laugen oder Säuren, durch Dosierung zum Waschwasser den Wirkungsgrad der Trennzone ver­ bessern.
Eine Zugabe von Enzymen, z. B. mit hydrolytischer Wirkung, in die Zerfaserungszone oder ins Waschwasser kann ebenfalls die Trennwirkung der Erfindung steigern.
Ferner kann die Größe und Anordnung der Perforation des Trom­ melmantels in der Trennzone so gewählt und kombiniert werden, daß eine Fraktionierung der Trennprodukte entsprechend einer optimalen Anpassung der Produkte an nachfolgende Behand­ lungs- oder Verwertungsschritte erreicht werden kann.
In der Trennzone können sich auch definierte, unterteilte Ab­ schnitte mit und ohne Perforation abwechseln. In den Segmenten ohne Perforation erfolgt dann ein Wassereinstau, der wie ein Tauchbad das Abwaschen der Fasern verbessern kann.
Auch durch einen füllstandsgesteuerten Abzug der Suspension aus dem Auffangbehälter kann ein Wassereinstau in definierten Ab­ schnitten der Trommel realisiert werden. Durch den höheren Feuchtigkeitsgehalt in der Zerfaserungszone kann der Aufschluß gesteigert werden.
Zur Verringerung des Wasserbedarfs kann die in der Trennzone erzeugte Suspension mit einer nachgeschalteten Entwässerungs­ einrichtung eingedickt bzw. entwässert und das abgetrennte Was­ ser zum Auswaschen der zerfaserten Bestandteile zurückgeführt werden. Im Fall einer anaeroben Vergärung der Suspension kann ihre Entwässerung auch erst danach erfolgen. Die vergorene Flüssigphase wird dann als Prozeßwasser zur Aufbereitungstrom­ mel zurückgeführt.
Der Entwässerungszone kann noch eine weitere Trennzone nachge­ schaltet werden, mit der durch eine entsprechende Perforation des Trommelmantels eine Trennung des Grobguts in zwei Fraktio­ nen erreicht wird. Z. B. können dadurch die Grobstoffe in eine Fraktion, die kompaktere Bestandteile enthält, und in eine Fraktion, die großflächige Bestandteile enthält, aufgetrennt werden.
Eine Kapselung der ganzen Vorrichtung mit einem definierten Abzug der Luft verhindert unkontrollierte Emissionen auf dem Luftpfad. Somit eignet sich eine erfindungsgemäße Vorrichtung überall dort, wo beim Aufbereitungsprozeß mit einer luftgetra­ genen Emission von Schadstoffe zu rechnen ist.
Die Erfindung ist somit insbesondere für die Aufbereitung und Trennung von Abfallgemischen mit einem hohen Organikanteil, z. B. von kommunalen Bioabfällen, geeignet. Diese Abfälle zeich­ nen sich neben biogen-organischen Bestandteilen, die sich für eine biologische Behandlung und anschließendes Recycling in den Naturkreislauf eignen, durch einen relevanten Anteil an Stör­ stoffen, wie Kunststoffe, Steine, Glas und Metalle aus. Mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung können nun die nicht ver­ holzten biogen-organischen Bestandteile, die im Vergleich zu den Störstoffen leichter zerfaserbar sind, von den Störstoffen abgetrennt werden. Dabei werden die biogen-organischen Bestand­ teile zerfasert, durch Spülen mit Prozeßwasser in einer Suspen­ sion angereichert und die Störstoffe über die Grobstoffabtren­ nung ausgetragen.
Anhand dieses bevorzugten Anwendungsbeispiels wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung im fol­ genden näher erläutert. Die Zeichnung zeigt eine schematische Darstellung einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor­ richtung zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen.
Das Abfallgemisch wird der Vorrichtung am tiefer liegenden Ende über einen feststehenden Schacht 1 zugeführt. Da die Festig­ keit der biogen-organischen Bestandteile bei entsprechender Durchfeuchtung abnimmt, wird zusätzlich Prozeßwasser der Zerfa­ serungszone zugeführt, falls die Ausgangsfeuchte des Abfalls zu gering ist. In der Zerfaserungszone 2 werden unter dem Ein­ fluß der Scherkräfte vermehrt die biogen-organischen Bestand­ teile zerfasert, deren Festigkeit durch die Feuchte reduziert - wird, während die Störstoffe, die vorwiegend aus nicht zerfa­ serbaren Materialien, wie Kunststoffe oder Metalle bestehen, nur geringfügig zerkleinert werden. Spezielle Einbauten, z. B. eine gegenläufige Wendel 12, in Verbindung mit dem Neigungs­ grad der Drehachse erhöhen dabei die Verweilzeit und den Zerfa­ serungsgrad. Die Zerfaserungswirkung wird auch durch Zacken 13, die über die Innenseite der Trommel verteilt angeordnet sind, verbessert.
In Abhängigkeit von der Abfallzufuhr und von der Füllung der Zerfaserungszone gelangt das Gemisch aus zerfaserter Organik und Grobstoffen in die Trennzone 8. Hier werden die zerfaser­ ten, biogen-organischen Bestandteile mit dem Prozeßwasser von den Störstoffen abgewaschen, dabei fördert eine fest eingebaute Wendel 11 die Störstoffe durch die Trennzone 8. Das Prozeß­ wasser wird von oben 4 auf dem perforierten Trommelmantel 3 versprüht, so daß eventuell verlegte Öffnungen in die Trommel zurück frei gespült werden.
Die Wendel 11 fördert die abgewaschenen Störstoffe in die Entwässerungszone 9. Hier wird kein Prozeßwasser mehr zuge­ führt und die Störstoffe entwässern unter dem Einfluß der Schwerkraft. Die abgetropften Störstoffe werden über den Stör­ stoffaustrag 10 ausgeworfen.
Die pumpfähige Suspension, also das Gemisch aus Prozeßwasser und abgewaschenen Fasern, wird in einer Auffangwanne 6 gesam­ melt. Die Trommel ist mit einer Haube 5 abgedeckt, um unkon­ rollierte Emissionen über den Luftpfad zu vermeiden.
Die Suspension wird direkt einer weiteren Behandlung oder Ver­ wertung zugeführt oder es wird zuvor ihr Feststoffgehalt mit einer Entwässerung bzw. Teilentwässerung 14 erhöht. Das abge­ trennte Wasser wird als Prozeßwasser in die Trennzone 8 oder zum Aufgabeschacht 1 zurückgeführt. Um bei dieser Rückführung die Aufkonzentration von unerwünschten Substanzen zu verhin­ dern, wird ein Teilstrom des Prozeßwassers gegebenenfalls einer separaten Prozeßwasseraufbereitung 15 zugeführt. Die Fest­ stoffphase wird den anschließenden Verwertungsprozessen oder weiteren Behandlungsschritten 16 zugeführt. Diese können z. B. eine anaerobe Vergärung oder eine aerobe Kompostierung sein. Im Fall einer anaeroben Vergärung der Suspension kann ihre Ent­ wässerung 17 auch erst danach erfolgen. Die vergorene Flüs­ sigphase wird dann als Prozeßwasser zur Behandlungstrommel zu­ rückgeführt.
Enthält die Suspension aus der Abfallaufbereitungsvorrichtung einen relevanten Anteil an kleinen mineralischen Bestandteilen, die die Perforation in der Trennzone passieren konnten und durch Ablagerung in den nachgeschalteten Behandlungs- und Ver­ wertungsstufen zu Betriebsstörungen führen, können diese mit­ tels hydrodynamischer Schwerstoffabscheidung 18 abgetrennt werden.
Der Entwässerungszone für die Störstoffe kann optional eine weitere Trennzone nachgeschaltet werden. Dadurch werden kompak­ tere Störstoffe, wie z. B. Steine, abgetrennt und nur großflä­ chige Bestandteile, wie z. B. Kunststoffolien, am höher liegen­ den Ende der Trommel ausgetragen.

Claims (47)

1. Verfahren zum Aufbereiten und Trennen von Stoffgemischen, dadurch gekennzeichnet, daß das Stoffgemisch dem tieferen Ende einer Behandlungstrommel zugeführt wird, die sich um eine zur Horizontalen geneigte Achse dreht, wobei die leicht zerfaserbaren Bestandteile des Stoffgemisches durch die Scherkräfte, die durch die Drehung erzeugt werden, zerfasert und diese zerfaserten Bestandteile aus der Behandlungstrommel ausgewaschen werden, während die nicht oder nur schwer zerfaserbaren Bestandteile am höher liegenden Ende der Behandlungstrommel ausgetragen werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zerfaserung in einer Zerfaserungszone und die Auswaschung der zerfaserten Bestandteile in der Trennzone der Behandlungstrommel erfolgt.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht zerfaserten Bestandteile in einer Entwässerungszone der Behandlungstrommel entwässert werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht zerfaserten Bestandteile in einer zusätzlichen Trennzone der Behandlungstrommel in eine Fraktion, die die kompakteren Bestandteile enthält, und in eine Fraktion, die die weniger kompakten, insbesondere die großflächigeren, Bestandteile enthält, aufgeteilt wird.
5. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß dem Stoffgemisch in der Zerfaserungszone Wasser, insbesondere Prozeßwasser, zugegeben wird.
6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die bei der Zerfaserung wirksamen Scherkräfte durch den Füllstand der Behandlungstrommel und/oder durch die Steigung der Drehachse der Trommel und/oder durch die Drehgeschwindigkeit der Trommel gesteuert werden.
7. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zerfaserungswirkung durch die Zugabe von spezifisch schweren Zerkleinerungskörpern und/oder durch spezielle Einbauten in der Behandlungstrommel, wie z. B. von Prallblechen, rückläufigen Wendeln oder Zacken, gesteigert wird.
8. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß in der Trennzone Wasser, insbesondere Prozeßwasser, zugegeben wird, mit dem das zerfaserte Material von den nicht zerfaserten Bestandteilen abgespült und aus der Behandlungstrommel herausgewaschen werden kann.
9. Verfahren nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das zerfaserte Material durch eine Perforation herausgewaschen wird, mit der die Behandlungstrommel in der Trennzone versehen ist.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß in der Trennzone Wasser, insbesondere Prozeßwasser, dazu genutzt wird, um die Löcher der Perforation freizuspülen.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Wasch- und Spüleffekt des zugegebenen Wassers durch eine Erhöhung der Trommeldrehzahl und/oder den Einbau von Lanzen gesteigert wird, durch die zusätzlich Wasser versprüht wird.
12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß andere Vorrichtungen, z. B. eine mitlaufende Borstenwalze, verwandt werden, um die Löcher der Perforation freizuhalten.
13. Verfahren nach einem der vorangegangenen Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das unter Zugabe von Wasser, insbesondere Prozeßwasser, herausgewaschene zerfaserte Material gemeinsam mit dem Wasser eine Suspension bildet, die teilweise oder vollständig einer anaeroben und/oder aeroben Behandlung unterzogen wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Suspension in einem Speicherelement gesammelt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Abzug der Suspension aus dem Speicherelement über den Füllstand gesteuert wird.
16. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Suspension in einer Entwässerungseinrichtung entwässert wird und das Wasser, das dabei gewonnen wird, als Prozeßwasser in der Trennzone und/oder in der Zerfaserungszone Verwendung findet.
17. Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Suspension erst nach Durchführung einer anaeroben Vergärung in einer Entwässerungseinrichtung entwässert und das Wasser, das dabei gewonnen wird, als Prozeßwasser in der Trennzone und/oder in der Zerfaserungszone Verwendung findet.
18. Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das bei der Entwässerung gewonnene Wasser ganz oder teilweise vor seiner Wiederverwendung in der Behandlungstrommel einer Prozeßwasseraufbereitung zugeführt wird.
19. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die nicht zerfaserten Bestandteile aus der Trennzone durch eine Fördereinrichtung in die Entwässerungszone transportiert werden.
20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Steigung der Fördereinrichtung so gewählt wird, daß der Spüleffekt des Wassers in der Trennzone optimiert ist.
21. Verfahren nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Transport der nicht zerfaserten Bestandteile aus der Trennzone in die Entwässerungszone durch eine Wendel erfolgt, deren Steigung sowie deren Relativdrehzahl zur Behandlungstrommel so gesteuert wird, daß die Verweilzeit des Stoffgemisches in der Trennzone dem jeweiligen Stoffgemisch angepaßt ist, um eine optimale Trennung in leicht zerfaserbare Bestandteile und nicht bzw. schwer zerfaserbare Bestandteile zu erreichen.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß das in der Trennzone eingesetzte Wasser erhitzt wird und/oder ihm Chemikalien zugesetzt werden, um den Wirkungsgrad der Trennung zu erhöhen.
23. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 2-22, dadurch gekennzeichnet, daß Enzyme in die Zerfaserungszone und/oder zum Waschwasser zugegeben werden, um die Trennwirkung zu steigern.
24. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 3 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß das Wasser, das in den nicht zerfaserten Bestandteilen nicht gebunden ist, in der Entwässerungszone durch eine Perforation im Trommelkörper abtropft.
25. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche 13 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Suspension in einer hydrodynamischen Schwerstoffabscheidung von kleinen mineralischen Bestandteilen gereinigt wird.
26. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 mit einer Behandlungstrommel, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstrommel sich um eine zur Horizontalen geneigte Achse dreht, die Behandlungstrommel an ihrem tieferen Ende eine Öffnung zur Zufuhr des Stoffgemisches sowie an ihrem höheren Ende eine Öffnung zum Austrag der nicht oder nur schwer zerfaserbaren Bestandteile aufweist und die Trommelwand mit einer Perforation zum Auswaschen der zerfaserten Bestandteile versehen ist.
27. Vorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um eine konisch oder zylindrisch ausgebildete Behandlungstrommel handelt.
28. Vorrichtung nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstrommel eine Zerfaserungszone besitzt, in der die Zerfaserung der leicht zerfaserbaren Bestandteile stattfindet, und eine Trennzone, in der die Auswaschung der zerfaserten Bestandteile erfolgt.
29. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstrommel eine Entwässerungszone besitzt, in welcher der Trommelkörper eine Perforation aufweist, so daß das Wasser, das nicht in den nicht zerfaserten Bestandteilen gebunden ist, abtropfen kann.
30. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstrommel eine zusätzliche Trennzone besitzt, in welcher der Trommelkörper so perforiert ist, daß die nicht zerfaserten Bestandteile in eine Fraktion, die die kompakteren Bestandteile enthält, und in eine Fraktion, die die weniger kompakten, insbesondere die großflächigeren, Bestandteile enthält, aufgeteilt wird.
31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstrommel spezielle Einbauten, wie z. B. Prallbleche, rückläufige Wendeln oder Zacken aufweist, durch die die Zerfaserungswirkung in der Zerfaserungszone gesteigert werden kann.
32. Vorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüche 28 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß in der Zerfaserungszone und/oder in der Trennzone Düsen für die Zugabe von Wasser, insbesondere Prozeßwasser, vorgesehen sind.
33. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 26 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Steuerung aufweist, mit der die Drehzahl der Behandlungstrommel und/oder ihr Füllstand variiert werden kann, um damit die Zerfaserungswirkung sowie die Trennwirkung zwischen dem zerfaserten und dem nicht zerfaserten Material und/oder den Wasch- und Spüleffekt des in der Trennzone zugegebenen Wassers zu optimieren.
34. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstrommel in der Trennzone eine Perforation aufweist, durch die die zerfaserten Bestandteile herausgewaschen werden können, und deren Größe und Anordnung so gewählt ist, daß die Trennwirkung zwischen zerfaserten und nicht zerfaserten Bestandteilen optimiert ist.
35. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß in der Trennzone im Trommelkörper Segmente mit Perforation und Abschnitte ohne Perforation vorhanden sind.
36. Vorrichtung nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, daß Segmente mit Perforation und ohne Perforation so angeordnet sind, daß ein Wasserstau erzeugt werden kann, der das Abwaschen der Fasern von den nicht zerfaserten Bestandteilen verbessert.
37. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche 28 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Behandlungstrommel in der Trennzone mit einer Fördereinrichtung ausgestattet ist.
38. Vorrichtung nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Beförderungseinrichtung um eine Wendel handelt, die entweder fest angebracht oder als Wendel mit Relativdrehzahl zur Trommel ausgeführt ist, dabei feststehend oder mit eigenem Antrieb versehen ist.
39. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis 38, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennzone Lanzen aufweist, durch die zusätzlich Wasser versprüht werden kann, um den Wasch- und Spüleffekt des Wassers zu steigern.
40. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 28 bis 39, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennzone eine mitlaufende Borstenwalze, aufweist, mit der die Löcher der Perforation freigehalten werden können.
41. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 40, dadurch gekennzeichnet, daß eine Auffangwanne vorgesehen ist, in der die Suspension, die die zerfaserten Bestandteile gemeinsam mit Wasser bilden, aufgefangen wird.
42. Vorrichtung nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, daß eine Pumpe vorgesehen ist, mit der die Suspension in Abhängigkeit vom Füllstand aus der Auffangwanne abgezogen werden kann.
43. Vorrichtung nach Anspruch 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, daß die Suspension ganz oder teilweise einer anaeroben und/oder aeroben Behandlung zugeführt wird.
44. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche 41 bis 43, dadurch gekennzeichnet, daß eine Entwässerungseinrichtung zur Entwässerung der Suspension vorgesehen ist.
45. Vorrichtung nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, daß eine Prozeßwasserreinigung vorgesehen ist, in der ein Teil oder sämtliches bei der Entwässerung gewonnenes Wasser gereinigt wird.
46. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 26 bis 45, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung gekapselt ist und dadurch der Austritt unkontrollierter Emissionen durch den Luftpfad verhindert wird.
47. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 41 bis 46, dadurch gekennzeichnet, daß eine hydrodynamische Schwerstoffabscheidung vorgesehen ist, in der die Suspension von kleinen mineralischen Bestandteilen gereinigt wird.
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