DE19740901C2 - Abgabevorrichtung für Stückgut, insbesondere abgepacktes Tiefkühlgut - Google Patents
Abgabevorrichtung für Stückgut, insbesondere abgepacktes TiefkühlgutInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Abgabevorrichtung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Eine Abgabevorrichtung dieser Art dient der Versorgung mit Gebrauchsgütern wie
insbesondere tiefgekühlte Lebensmittel, vorzugsweise abgepacktes Speiseeis
(Impulseis). Die Abgabevorrichtung kann als Münzautomat ausgebildet sein, der das
Gut nur nach Eingabe eines bestimmten Geldbetrags abgibt.
Eine bekannte Abgabevorrichtung weist ein quaderförmiges Gehäuse in hochkant
angeordneter Position auf, dessen Vorderseite die erforderlichen Bedienungselemente
und ein Sichtfenster aufweist, das einen Blick auf das im Gesamt-Aufnahmeraum
angeordnete Stückgut gestattet. Im Aufnahmeraum sind mehrere nebeneinander und
übereinander angeordnete Vorratsräume für das Stückgut vorgesehen, in deren
Bereich jeweils eine Fördervorrichtung angeordnet ist, die von der Bedienungsseite
her durch die Betätigung bestimmter Bedienungselemente in Funktion setzbar ist.
Nach Ansteuerung einer bestimmten Fördervorrichtung fördert diese ein Stück des
Stückguts in einen freien Fallschacht, in den das Stück im freien Fall auf eine
Entnahmestelle fällt, von der es entnommen werden kann. An der Entnahmestelle ist
der Aufprall des Stückes beträchtlich groß, und zwar insbesondere dann, wenn
mehrere Vorratsräume übereinander angeordnet sind und das Stück aus dem oberen
Bereich des Aufnahmeraums gefördert worden ist. Empfindliche Stücke, wie
abgepacktes Speiseeis (Impulseis), können dabei verunstaltet und beschädigt werden.
Eine Abgabevorrichtung der eingangs angegebenen Art ist in der US 5 553 736
beschrieben. Diese vorbekannte Abgabevorrichtung weist ein quaderförmiges
Gehäuse auf, das für eine aufrechte Anordnung konzipiert ist und an seiner
Vorderseite ein Sichtfenster aufweist. Im Gehäuse sind mehrere Vorratsräume für
das Stückgut angeordnet, aus denen es jeweils mittels einer Fördervorrichtung
entlang einer Förderrichtung abförderbar ist, die etwa parallel zum Sichtfenster
verläuft und zu einer Rutsche führt.
Aus der DE-PS 702 970 ist ein Selbstverkäufer mit einem ebenfalls quaderförmigen
Gehäuse zu entnehmen. Im mittleren Bereich des Gehäuses ist ein vertikaler
Warenschacht angeordnet, aus dem eine stapelbare Ware auf eine Rutsche fällt, die
nach vorne bogenförmig geneigt ist und die Ware in den Bereich einer
Entnahmeklappe fördert. In den Zeichnungen dieser Druckschrift ist nur ein
Warenschacht angeordnet. Hierdurch erhält das Gehäuse eine schlanke,
säulenförmige Bauform.
Die DE-AS 12 94 728 zeigt ebenfalls einen Selbstverkäufer mit einem
quaderförmigen Gehäuse, in dessen hinteren Bereich ein vertikaler Fallschacht
angeordnet ist, in den eine Mehrzahl übereinander angeordneter Warenfächer
münden, die nach hinten in Richtung auf den Fallschacht geneigt angeordnet sind.
Auf den Fallschacht fallen die Waren auf eine nach vorne geneigte Abrollfläche, auf
der die Waren zu einer Entnahmeöffnung in der Vorderwand des Gehäuses gelangen.
In der US 4,117,956 ist ein nach hinten gekippt angeordneter Vorratsbehälter mit
einer Ausgabevorrichtung zum vereinzelten Ausgeben von im Vorratsbehälter
deponierten Stückgut beschrieben. Das Stückgut gelangt aus einem Vorratsraum
durch einen Schacht zu einer Vereinzelungsvorrichtung.
In der EP 0 288 142 A2 ist eine Ausgabevorrichtung für Stückgut mit ebenfalls
einem quaderförmigen Gehäuse beschrieben, in dem mehrere übereinander
angeordnete Abteilungen für die Lagerung und Ausgabe von Kühlgut,
Getränkebehältern und ungekühlten stückigen Lebensmitteln angeordnet sind.
Letztere befinden sich im oberen Bereich des Gehäuses, in dem mehrere
übereinander angeordnete Fördervorrichtungen angeordnet sind zum Fördern des
Stückguts von hinten nach vorne zu einem direkt hinter einem Sichtfenster
angeordneten Fallschicht, in dessen unteren Bereich eine Entnahmevorrichtung oder
Rutsche angeordnet ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abgabevorrichtung der eingangs
angegebenen Art so auszugestalten, daß die Gefahr einer Beschädigung des Stückguts
vermieden oder vermindert ist, der Innenraum der Abgabevorrichtung platzsparend
genutzt wird und die Bestückung der Abgabevorrichtung erleichtert ist.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist das Gehäuse mittig auf einem
schmaleren Untergehäuse 2 angeordnet, das Gehäuse 3 ist zu einer Seite hin gekippt
angeordnet und die Rutsche 32 ist durch die schräge Seitenwand (14a) des Gehäuses
3 gebildet, die sich auf der Seite befindet, zu der hin das Gehäuse gekippt ist.
Bei der erfindungsgemäßen Abgabevorrichtung fördert die Fördervorrichtung das
jeweilige Stückgut auf eine Rutsche, an deren Fläche die Aufprallwirkung aufgrund
des schrägen Verlaufs der Rutsche wesentlich reduziert ist, so daß
Beeinträchtigungen des Stückgutes in der angestrebten Weise vermindert oder
verhindert werden. Dieser Vorteil wird sowohl dann erreicht, wenn die Rutsche sich
direkt unter dem Abförderende der Fördervorrichtung befindet oder dazwischen eine
kurze Fallstrecke vorhanden ist.
Die Steilheit der Rutsche ist nach der Empfindlichkeit des Stückguts zu bestimmen.
Je steiler sich die Rutsche erstreckt, um so geringer ist die Aufprallwirkung an der
Rutschfläche. Besonders vorteilhaft ist eine konkav gekrümmte Rutsche, die so
angeordnet ist, daß das Stückgut auf einen steilen Endabschnitt abgefördert wird. Der
gekrümmte Verlauf ermöglicht dabei einen Übergang in einen flachen
Rutschenabschnitt oder einen horizontalen Rutschenabschnitt oder in einen
entgegengesetzt aufwärts gerichteten Rutschenabschnitt, wobei das Stückgut nicht
schlagartig sondern weich beansprucht wird und deshalb Beschädigungen vermieden
werden. Insbesondere dann, wenn die Rutsche so weit gekrümmt ist, daß der zur
Entnahmestelle hinweisende Rutschenabschnitt wieder aufwärts ansteigt, wird
während des Rutschens eine Bremswirkung auf das Stückgut auf der Rutsche
ausgeübt, was insbesondere dann vorteilhaft ist, wenn ein abgefördertes Stück mit
großer Geschwindigkeit rutscht.
Es ist besonders vorteilhaft, den einen Schenkel einer etwa viertelkreisförmig
gekrümmten Rutsche etwa vertikal und so neben dem Abförderende der
Fördervorrichtung anzuordnen, daß das Stückgut in diesem Bereich auf die
gekrümmte Rutsche fällt, wobei seine Bewegungsrichtung äußerst schonend in eine
horizontale oder flache Bewegungsrichtung umgelenkt wird.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die die Förderung des Stückguts
auf der Rutsche im Sinne einer schonenden Förderung und Bewegungsführung weiter
verbessern, zur einfachen und kostengünstig herstellbaren und raumsparenden
Bauweisen führen, die Vorratskapazität des Aufnahmeraums vergrößern und
außerdem eine Gehäuseanordnung für die Abgabevorrichtung vorgeben, die die
Form eines Eis am Stiel aufweist. Diese Form eignet sich besonders gut für eine
Abgabevorrichtung, die zur Abgabe von Speiseeis eingerichtet ist, um auf das
Produkt hinzuweisen.
Die Ausgestaltung der Gehäuseanordnung der Abgabevorrichtung in der Form eines
Eis am Stiel ist von selbstständiger erfinderischer Bedeutung. Diese Ausgestaltung ist
sowohl in Verbindung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 als auch unabhängig
davon vorteilhaft und verbessert den Freiraum im Beinbereich an der
Bedienungsseite der Abgabevorrichtung.
Die Rutsche ist in einfacher Weise und mit geringem Aufwand durch eine
entsprechend schräg oder gerundet angeordnete Seitenwand des Gehäuses der
Abgabevorrichtung gebildet. Es bildet somit eine vorhandene Wand des Gehäuses die
Rutsche, so daß es keines besonderen Bauteils für die Rutsche bedarf.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand von
bevorzugten Ausgestaltungen und einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Abgabevorrichtung in der Vorderansicht;
Fig. 2 die Abgabevorrichtung in der Seitenansicht von links;
Fig. 3 die Abgabevorrichtung in der Seitenansicht von rechts;
Fig. 4 die Abgabevorrichtung in der Draufsicht;
Fig. 5 die Abgabevorrichtung im Schnitt in der Vorderansicht ohne Vorderwand;
Fig. 6 die Abgabevorrichtung im Schnitt in der Seitenansicht von rechts ohne
Seitenwand;
Fig. 7 die Abgabevorrichtung im Schnitt in der Draufsicht ohne Deckenwand.
Die allgemein mit 1 bezeichnete Abgabevorrichtung weist eine Gehäuseanordnung mit
einem unteren Gehäuseteil 2 und einem darauf befestigten oberen Gehäuseteil 3 auf, von
denen das obere Gehäuseteil 3 größer ausgebildet ist als das untere Gehäuseteil 2, wobei
die Gehäuseanordnung in der Form "Eis am Stiel" ausgebildet ist. Das untere Gehäuseteil
2 ist wenigstens in der Vorderansicht und vorzugsweise auch in der Seitenansicht mit
seinen Breiten b1, b2 kleiner bemessen, als die zugehörigen Breiten B1, B2 des oberen
Gehäuseteils 3. Dabei sind beide Gehäuseteile 2, 3 in ihrer Höhenerstreckung länglich
ausgebildet, wobei die sich längs der aufwärts erstreckenden Mittelachse 4 erstreckende
Höhe H1 des unteren Gehäuseteils 2 kleiner ist als die Höhe H2 des oberen Gehäuseteils 3
ist, und beide Höhenabmessungen H1, H2 jeweils größer sind als die zugehörigen Breiten
b1, b2, B1, B2.
Die Gehäuseteile 2, 3 können eine quaderförmige Form aufweisen. Bei der vorliegenden
Ausgestaltung weisen die Gehäuseteile 2, 3 die quaderförmige Form mit rechteckiger
Querschnittsform nur in der Seitenansicht auf. In der Vorderansicht sind die Ecken der
Quaderform gerundet, vorzugsweise so stark gerundet sein, daß das obere und das untere
Ende des oberen Gehäuseteils 3 halbkreisförmig gerundet sind. Dabei können die
Seitenflächen aufwärts etwas konvergent angeordnet sein. In Verbindung mit den
Rundungen erhält dadurch die Vorderseite und die Rückseite des oberen Gehäuseteils 3
eine Eiförmige Form. Die vorbeschriebenen Formmerkmale kann auch das kleinere bzw.
untere Gehäuseteil 2 aufweisen. Zwecks stabiler Verbindung mit dem oberen Gehäuseteil
ist ein oberer Endabschnitt des unteren Gehäuseteils 2 abgeschnitten, so daß es mit dieser
Abschnittsfläche flächig an die Unterseite des oberen Gehäuseteils 3 anschließt.
Die Form "Eis am Stiel" ist genauso wirklichkeitsgetreu oder noch deutlicher, wenn die
Gehäuseanordnung parallel zur Vorderseite schräg gekippt ist, so daß die Mittelachse 4 mit
der Vertikalen einen spitzen Winkel einschließt, der etwa 5 bis 45° beträgt, vorzugsweise
etwa 20 bis 30° beträgt.
Zur Stabilisierung der Gehäuseanordnung kann auf der Seite, zu der hin die
Gehäuseanordnung geneigt ist, ein Stützteil 5 vorgesehen sein, das in einem seitlichen
Abstand a eine gegen Kippen wirksame Stützkante aufweist und im Sinne eines Stützblechs
mit dem unteren Gehäuseteil 2 und/oder dem oberen Gehäuseteil 3 verbunden sein kann.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist das Stützteil 5 durch einen winkelförmig oder
bogenförmig konkav gekrümmten Streifen mit einer der Breite b2 entsprechenden Breite
gebildet, der sich von unten nach oben zunächst schräg zum mittleren Bereich des unteren
Gehäuseteils 2 und dann schräg zum zugehörigen seitlichen Bereich des oberen
Gehäuseteils 3 erstreckt.
Die Gehäuseanordnung ist vorzugsweise auf einer Bodenplatte 6 angeordnet, die
vorzugsweise seitlich übersteht, hier über das untere Gehäuseteil 2 und das Stützteil 5
hinaus, wobei die Breite b3 des Stützteils 5 in der Seitenansicht der Breite B2 des oberen
Gehäuseteils 3 entsprechen kann. Rückseitig schließen das obere Gehäuseteil 3, das untere
Gehäuseteil 2 und die Bodenplatte 6 vorzugsweise miteinander ab. Hierdurch eignet sich
der Abgabevorrichtung 1 auch für eine Aufstellung an einer Wand, z. B. einer
Gebäudewand. Die in Fig. 1 sichtbare Vorderseite ist zugleich die Bedienungsseite 7 der
Abgabevorrichtung 1.
Das untere Gehäuseteil 2 und das obere Gehäuseteil 3 umschließen jeweils einen
Innenraum 8, 9, der jeweils von einer Bodenwand 11, 11a, einer Vorderwand 12, 12a
einer Rückwand 13, 13a, Seitenwänden 14, 14a und einer Deckenwand 15, 15a
umschlossen ist. Die Bodenwände 11, 11a gehen kreisbogenförmig gerundet ineinander
über. Die Vorderwände 12, 12a und die Rückwände 13, 13a sind eben, und sie erstrecken
sich etwa vertikal, wobei die Vorderwände 12, 12a jeweils durch eine Tür gebildet sein
können, die um vorzugsweise in Fig. 1 rechtsseitig angeordnete, nicht dargestellte Gelenke
aufzuklappen und wieder zu schließen ist, wodurch die Innenräume 8, 9 zugänglich sind.
Die Abgabevorrichtung 1 ist vorzugsweise als Tiefkühlvorrichtung ausgebildet, wodurch
sie sich für Tiefkühlgut eignet, insbesondere für Lebensmittel wie abgepacktes Eis
(Impulseis). Ein an sich bekannter Tiefkühlkörper 16 ist vorzugsweise im oberen Bereich
des Innenraums 9 des oberen Gehäuseteils 3 angeordnet. Ein Tiefkühlaggregat 16a ist
vorzugsweise im Innenraum 8 des unteren Gehäuseteils 2 angeordnet und durch zugehörige
Kühlmittelleitungen mit dem Tiefkühlkörper 16 in an sich bekannter Weise verbunden. Ein
sich zwischen dem unteren und dem oberen Gehäuseteil 2, 3 erstreckender Abschnitt der
Kühlmittelleitung ist in Fig. 6 dargestellt und mit 17 bezeichnet. Zur Energieversorgung
des Tiefkühlaggregats und/oder noch zu beschreibender Antriebsmotoren ist im unteren,
vorzugsweise rückseitigen Bereich des unteren Gehäuseteils 2 ein andeutungsweise
dargestellter Stromanschluß 19 vorgesehen. Die den Innenraum 9 begrenzenden Wände
weisen eine Wärmeisolierung 21 auf.
Im Innenraum 9 des oberen Gehäuseteils 3 sind mehrere nebeneinander und übereinander
angeordnete Vorratsräume 22 angeordnet, in deren Bereich jeweils eine Fördervorrichtung
23 für in den Vorratsräumen 22 angeordnetes Stückgut, insbesondere Speiseeis,
angeordnet ist. Die Förderrichtungen 24 der Fördervorrichtungen 23 erstrecken sich
parallel zur Bedienungsseite 7 und parallel zueinander sowie rechtwinklig zu einer
Mittelebene E, die die schräge Mittelachse 4 enthält und rechtwinklig zur Bedienungsseite
verläuft. Aufgrund der schrägen Anordnung des oberen Gehäuseteils 3 sind auch die
Förderrichtungen 24 entsprechend geneigt, in Fig. 1 nach rechts geneigt.
Die einander im wesentlichen gleichen Fördervorrichtungen 23 können jeweils durch eine
oder zwei nebeneinander angeordnete Spiralen 25 gebildet sein, denen im hinteren Bereich
jeweils ein Motor 26 als Drehantrieb zugeordnet ist. Die Vorratsräume 22 sind jeweils
durch parallel zu den Fördervorrichtungen 24 angeordnete Trennwände 27 getrennt, auf
denen sich die Fördervorrichtungen 24 bzw. Spiralen 25 befinden können. Die Spiralen 25
bilden oberseitig offene Einsteckspalte 28, in die das Stückgut einsteckbar ist bzw. in
denen es sich befindet. Die Ganghöhe der Spiralen 25 kann an das Stückgut angepaßt sein.
Es können daher Spiralen 25 mit unterschiedlicher Ganghöhe zur Verfügung stehen. Die
Vorratsräume 22 sind durch ein in der Vorderwand 12a angeordnetes Fenster 20 sichtbar,
das vorzugsweise wärmeisoliert ist, und dessen Fensterscheibe 20a eine insbesondere aus
Glas bestehende Hohlscheibe sein kann. Die Fensterform ist an die gerundete Gehäuseform
angepaßt.
Seitlich neben den Förderenden 29 der Fördervorrichtungen 23 befindet sich ein
Fallschacht 31, der vorder- und rückseitig durch die Vorderwand 12a oder eine
Zwischenwand 12b und die Rückwand 13a sowie außenseitig durch die Seitenwand 14a
begrenzt ist und für die nebeneinander und übereinander angeordneten Förderenden 29
einen gemeinsamen, sich über deren Bereich erstreckenden Fallschacht 31 bildet. Der
schräg verlaufende Bereich der Innenfläche 14b der zugehörigen Seitenwand 14a befindet
sich unterhalb der Förderenden 29 und bildet somit eine Rutsche 32 mit einem durch die
Innenfläche 14b gebildeten Rutschflächenabschnitt 32a. Der untere Bereich der Rutsche 32
ist durch einen sich stufenlos an den Rutschflächenabschnitt 32a anschließenden und nach
innen erstreckenden Rutschflächenabschnitt 32b gebildet, der sich kreisbogenförmig in
eine horizontale Position erstreckt und vorzugsweise darüber hinaus kreisbogenförmig
gekrümmt ist, so daß sich ein zunächst abflachender und dann wieder ansteigender
Rutschflächenabschnitt 32b, 32c ergibt. Der ansteigende Rutschflächenabschnitt 32c ist so
lang und mit einer solchen Steigung versehen, daß das Stückgut am ansteigenden
Rutschflächenabschnitt 32c gebremst wird und in den tiefsten Bereich der Rutsche
zurückrutscht. Die Rutschflächenabschnitte 32b, 32c können durch einen entsprechend
gebogenen Streifen gebildet sein. Der tiefe Bereich der Rutsche 32 bildet eine
Entnahmestelle 33, die durch eine Zugangsöffnung 34 im Gehäuse 3, hier in der
Vorderwand 12 und in der ggf. vorhandenen Zwischenwand 12b, zugänglich ist. Die
Zugangsöffnung 34 ist durch ein vorzugsweise innen angeordnetes Verschlußelement 35 zu
öffnen und zu schließen, das sich vorzugsweise selbsttätig aufgrund einer Federkraft oder
der Schwerkraft in seine Schließstellung zurück bewegt. Wie insbesondere Fig. 6 zeigt,
kann das Verschlußelement 35 durch eine Klappe gebildet sein, die insbesondere
innenseitig um eine horizontale Schwenkachse 36 schwenkbar gelagert ist, die durch die in
die Zugangsöffnung 34 eingreifende Bedienungshand geöffnet wird und nach der
Entnahme selbsttätig in ihre Verschlußstellung fällt.
Der Abgabevorrichtung 1 ist eine allgemein mit 37 bezeichnete Steuereinrichtung
zugeordnet, die eine Vorwahl einer bestimmten Stückgutart, z. B. einer bestimmten
Eissorte, an einer Vorwahleinrichtung, z. B. einer Tastatur 38, ermöglicht. Des weiteren
kann die Steuereinrichtung 37 so ausgebildet sein, daß die Entnahme des Stückguts von
einer Person durch Einwerfen einer Münze in eine Münz-Einwurfsöffnung 39 eingeleitet
werden kann, wonach der Antrieb eines ausgewählten Motors 26 erfolgt und die Abgabe
eines bestimmten Teils des Stückguts möglich ist. Es ist auch die Verwendung von
Scheckkarten und Verpflegungskarten möglich. Die Steuervorrichtung 37 befindet sich im
Ausführungsbeispiel im unteren linken Bereich des Gehäuseteils 3, wobei die
Fensterscheibe 20a in diesem Bereich eingeformt ist.
Die Abgabevorrichtung 1 ermöglicht somit als Automat die Versorgung mit Stückgut
unabhängig von bestimmten Verkaufszeiten, wie es bei mit Bedienungspersonen besetzten
Abgabe- oder Verkaufsstellen der Fall ist. Bevorzugte Aufstellplätze für die
Abgabevorrichtung 1 sind z. B. Freizeitbäder, Kinos, Ladenpassagen, Vorkassenbereiche,
Tiergärten, Rastplätze, Bahnhöfe, Flughäfen, Schulen, Kantinen, Gastronomiebereiche
und Fitnesscenter.
Die erfindungsgemäß ausgestaltete Abgabevorrichtung 1 vereinfacht die Bestückung, da
die Spiralen 25 von der Vorder- und Rückseite aus zugänglich sind. Ferner ergibt sich eine
verbesserte Raumausnutzung des Innenraums der Abgabevorrichtung 1 und der
Energiebedarf der Kühlung ist entsprechend reduziert. Die Erstreckung der Förderrichtung
24 der Fördervorrichtung 23 parallel zum Sichtfenster 20 hat den Vorteil, daß der
Befüllungszustand der Fördervorrichtung 23, insbesondere der Wendel 25, durch eine
Serviceperson von außen ohne Öffnen des Gehäuses 3 festgestellt werden kann.
Claims (15)
1. Abgabevorrichtung (1) für Stückgut, insbesondere für abgepacktes Tiefkühlgut, wie
Speiseeis, mit einem Gehäuse (3), das an zumindest einer Seite ein Sichtfenster (20)
aufweist und in dem ein oder mehrere Vorratsräume (22) für das Stückgut angeordnet
sind, aus denen das Stückgut jeweils mittels einer Fördervorrichtung (23) entlang einer
Förderrichtung (24) abförderbar ist, wobei die Förderrichtung (24) der
Fördervorrichtungen (23) etwa parallel zum Sichtfenster (20) verläuft und in dem
Gehäuse (3) eine Rutsche (32) vorgesehen ist, auf die die Fördervorrichtungen (23)
abfördern,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (3) mittig auf einem schmaleren Untergehäuse (2) angeordnet ist, daß
das Gehäuse (3) zu einer Seite hin gekippt angeordnet ist und daß die Rutsche (32)
durch die schräge Seitenwand (14a) des Gehäuses (3) gebildet ist, die sich auf der Seite
befindet, zu der hin das Gehäuse (3) gekippt ist.
2. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rutsche (32) konkav gekrümmt ist.
3. Abgabevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Steilheit der Rutsche (32) in einen flachen Verlauf (32b) abfällt.
4. Abgabevorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rutsche (32) hinter dem flachen Verlauf (32b) wieder ansteigt, vorzugsweise
gekrümmt.
5. Abgabevorrichtung nach Anspruch 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich des flachen Verlaufs der Rutsche (32) eine Entnahmestelle (33) für das
Stückgut vorgesehen ist, die durch eine Entnahmeöffnung (34) im Gehäuse (3)
zugänglich ist.
6. Abgabevorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Entnahmeöffnung (34) ein Verschlußelement (35) aufweist, das vorzugsweise
selbsttätig schließt.
7. Abgabevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche
dadurch gekennzeichnet,
daß die Förderrichtung (24) zum Abförderende der Fördervorrichtungen (23) hin
geneigt ist.
8. Abgabevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere Fördervorrichtungen (23) nebeneinander und/oder übereinander angeordnet
sind.
9. Abgabevorrichtung nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß für mehrere oder alle Fördervorrichtungen (23) eine gemeinsame Rutsche (32)
vorgesehen ist.
10. Abgabevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rutsche (32) sich über die gesamte Innenbreite (B2) des Gehäuses (3) erstreckt.
11. Abgabevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhenabmessung (H2) des Gehäuses (3) größer ist als dessen
Breitenabmessungen (B1, B2) in beiden Dimensionen.
12. Abgabevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das kleine Gehäuse (2) auf einer Bodenplatte (6) angeordnet ist.
13. Abgabevorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest das obere Gehäuse (3) wärmeisoliert ist und als Tiefkühlvorrichtung
ausgebildet ist.
14. Abgabevorrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Tiefkühlaggregat (16a) der Tiefkühlvorrichtung im unteren Gehäuse (2)
angeordnet ist.
15. Abgabevorrichtung nach einem oder mehreren der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Einrichtung (37, 38) zum Vorwählen und Steuern der Abgabe eines
bestimmten Teiles von unterschiedlichen Teilen des Stückguts aufweist.
Priority Applications (8)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19740901A DE19740901C2 (de) | 1997-09-17 | 1997-09-17 | Abgabevorrichtung für Stückgut, insbesondere abgepacktes Tiefkühlgut |
| EP98117489A EP0903705B1 (de) | 1997-09-17 | 1998-09-15 | Abgabevorrichtung für Stückgut, insbesondere abgepacktes Tiefkühlgut |
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