DE19740900A1 - Tiefkühlgerät für Tiefkühlprodukte - Google Patents
Tiefkühlgerät für TiefkühlprodukteInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Tiefkühlgerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Ein Tiefkühlgerät dieser Art ist als Tiefkühltruhe bekannt und wird z. B. in
Einkaufsmärkten zur Bereitstellung von abgepackten Lebensmitteln benutzt, z. B. für
Speiseeis. Eine bekannte Tiefkühltruhe weist ein z. B. kastenförmiges, oberseitig offenes
Gehäuse auf, dessen Entnahmeöffnung durch einen Deckel oder mehrere nebeneinander
angeordnete Deckelteile aus transparentem Material zu verschließen und zu öffnen ist. Bei
einer bekannten Ausgestaltung mit mehreren Deckelteilen sind diese in direkt übereinander
angeordneten Ebenen angeordnet und in horizontalen Schiebeführungen wahlweise so
verschiebbar, daß durch ein Übereinanderschieben zweier Deckelteile ein Teil der Öffnung
des Tiefkühlbehälters frei und der darunter befindliche Teil des Aufnahmeraums des
Gehäuses zugänglich wird. Zur Entnahme eines Lebensmittels ist folglich ein Deckelteil
horizontal über ein anderes Deckelteil zu verschieben und nach der Entnahme wieder in
seine Schließstellung zu verschieben.
An ein Tiefkühlgerät der vorliegenden Art sind mehrere Forderungen gestellt. Eine
wesentliche Forderung ist durch die Art und Menge des Produktes vorgegeben, das in dem
Tiefkühlgerät bereitgestellt werden soll. Bei einem Produkt, bei dem bereits eine
verhältnismäßig geringe Menge zur Bereitstellung mehrere Tage ausreicht, bedarf es eines
verhältnismäßig kleinen Vorratsraumes, der dann in bestimmten Zeitabständen zu füllen
ist. Es ist auch zu berücksichtigen, daß die Tiefkühlprodukte von unterschiedlicher Art
oder Qualität sein können. Eine wesentliche Forderung besteht somit darin,
unterschiedliche Produkte sowohl raumgünstig als auch übersichtlich und
präsentationsgünstig bereitstellen zu können. Eine andere Forderung besteht darin, eine
gute Zugänglichkeit zu den Produkten zu gewährleisten. Außerdem handelt es sich bei
einem vorliegenden Tiefkühlgerät um ein Serienprodukt, das möglichst kostengünstig
herstellbar sein soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tiefkühlgerät der eingangs angegebenen
Art so auszugestalten, daß eine bessere Bereitstellung oder Präsentation der
Tiefkühlprodukte und eine bessere Zugänglichkeit zu den Tiefkühlprodukten erreicht wird
und gleichzeitig der Energiebedarf gesenkt wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung sind mehrere Tiefkühlbehälter vorgesehen, die
stufenförmig angeordnet sind und deshalb nicht nur eine differenzierte Bereitstellung der
Tiefkühlprodukte ermöglichen, sondern auch eine bessere Zugänglichkeit zu den
Tiefkühlbehältern bzw. zu den Tiefkühlprodukten gewährleisten. Bei der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist es somit möglich, unterschiedliche Tiefkühlprodukte
in voneinander getrennten Vorratsräume bereitzustellen und es kann das bestimmte
Produkt zielsicher aus dem es aufnehmenden Tiefkühlbehälter entnommen werden. Bei der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung lassen sich deshalb die Tiefkühlprodukte besser
präsentieren, wobei eine gute und direkte Zugänglichkeit sowohl zum Befüllen der
Tiefkühlbehälter als auch zum Entnehmen der Produkte erreicht wird. Ein weiterer Vorteil
der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist darin zu sehen, daß bei der Benutzung des
Tiefkühlgeräts weniger Kühlenergie verlorengeht, weil Kühlenergie beim Öffnen nur des
dem jeweiligen Tiefkühlbehälter jeweils zugeordneten Deckels in nur geringem Umfang
entweichen kann. Die übrigen Tiefkühlbehälter bleiben dabei verschlossen. Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung führt unter Berücksichtigung des erreichbaren
Fassungsvermögens auch zu einer platzsparenden Bauweise, da stufenförmig erhöhte
Behälterräume genutzt werden.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die die Bereitstellung und die
Zugänglichkeit weiter verbessern, einen Einblick in die Tiefkühlbehälter gewährleisten,
das Öffnen der Tiefkühlbehälter verbessern, zu einer einfachen und kostengünstig
herstellbaren Bauweise führen und Informationsflächen und direkte Informationen der
Kundschaft über die bereitgestellten Produkte ermöglichen. Wenn die Bodenwand eines
oberen Tiefkühlbehälters zumindest einen Teil der Deckenwand des unteren
Tiefkühlbehälters bildet, ergibt sich eine besonders energiesparende Bauweise.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand von
vorteilhaften Ausführungsbeispielen und Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Tiefkühlgerät im vertikalen Querschnitt;
Fig. 2 einen linken Teilbereich des Tiefkühlgeräts in der Vorderansicht;
Fig. 3 das Tiefkühlgerät in der Draufsicht;
Fig. 4 das Tiefkühlgerät in perspektivischer Vorderansicht;
Fig. 5 das Tiefkühlgerät gemäß Fig. 4 in abgewandelter Ausgestaltung;
Fig. 6 das Tiefkühlgerät nach Fig. 5 und im vertikalen Querschnitt und
Fig. 7 die Aufstellung zweier erfindungsgemäßer Tiefkühlgeräte in Blockstellung.
Das allgemein mit 1 bezeichnete Tiefkühlgerät weist mehrere Tiefkühlbehälter 2 auf, die
bezüglich der Bedienungsseite 3 des Tiefkühlgeräts 1 nach hinten stufenförmig bzw.
treppenförmig ansteigend angeordnet sind. Jedem Tiefkühlbehälter 2 ist ein eigener Deckel
4 zugeordnet zum wahlweisen Öffnen und Schließen seiner oberseitigen Öffnung 4a. Der
Deckel 4 besteht vorzugsweise aus transparentem Material wie Glas oder Kunststoff. Dem
Tiefkühlgerät ist vorzugsweise im Bodenbereich und hinten ein Tiefkühlaggregat 5
zugeordnet. Außerdem sind in den Tiefkühlbehältern nicht dargestellte Tiefkühlkörper
angeordnet, die durch ebenfalls nicht dargestellte Kühlleitungen mit dem Tiefkühlaggregat
5 verbunden sind, wie es bei Tiefkühlgeräten an sich bekannt ist. Die Wände der
Tiefkühlbehälter 2 sind durch eine Wärmeisolierung 6 wärmeisoliert. Dabei kann ein
einziges Tiefkühlaggregat 5 zur gemeinsamen Versorgung der mehreren jeweils einen
Tiefkühlbehälter zugeordneten Tiefkühlkörper verwendet werden.
Der nach hinten gerichtete Versatz v1, v2 von Tiefkühlbehälter 2 zu Tiefkühlbehälter 2
und die Höhe H des obersten Tiefkühlbehälters sind unter Berücksichtigung der
Körpergröße einer Bedienungsperson so bemessen, daß die Tiefkühlbehälter von der
Bedienungsseite 3 her manuell bequem erreichbar sind und eingesehen werden können.
Die einzelnen Versatzmaße v1, v2 können gleich oder unterschiedlich sein. Dies gilt auch
für die Einzelhöhen h1, h2, h3 der Tiefkühlbehälter 2. Rückseitig schließen die
Tiefkühlbehälter 2 vorzugsweise in der Vertikalen miteinander ab, so daß die Rückwände
der Tiefkühlbehälter 2 übereinander angeordnet oder durch eine gemeinsame Rückwand 7
gebildet sind. Die Vorderwände der Tiefkühlbehälter 2 sind mit 8, die Seitenwände mit 9
und die Bodenwände mit 11 bezeichnet. Bei der vorliegenden Ausgestaltung überlappen
die oberen Tiefkühlbehälter 2 den jeweils unteren Tiefkühlbehälter 2 etwa zur Hälfte. Die
Volumina der Tiefkühlbehälter 2 nehmen mit deren Anordnung von unten nach oben ab,
so daß der jeweils untere Tiefkühlbehälter 2 ein größeres Volumen aufweist als der jeweils
obere Tiefkühlbehälter 2. Entsprechend unterschiedlich können auch die Einzelhöhen h1,
h2, h3 bemessen sein. Bei der vorliegenden Ausgestaltung ist die Höhe h1 des untersten
Tiefkühlbehälters 2 größer bemessen als die Einzelhöhen h2, h3 der darüber befindlichen
Tiefkühlbehälter 2. Entsprechend der Verringerung der Volumina können sich auch die
Breiten b1, b2, b3 der Tiefkühlbehälter 2 von unten nach oben verringern. Die
Versatzmaße v1, v2 verringern sich von vorne nach hinten. Die Längen L der
Tiefkühlbehälter 2 können unterschiedlich oder gleich sein, wie es das Ausführungsbeispiel
zeigt.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind nicht nur mehrere Tiefkühlbehälter 2
übereinander sondern auch längs der Bedienungsseite 3 nebeneinander angeordnet, so daß
sich horizontal verlaufende Reihen R1, R2, R3 oder Stufen und aufrecht verlaufende
Reihen R4, R5 ergeben. Bei einer Anordnung von wenigstens zwei Tiefkühlbehältern 2
nebeneinander können die dazwischen befindlichen Seitenwände 9 jeweils durch eine
gemeinsame Seitenwand 9 gebildet sein.
Es ist möglich, die Tiefkühlbehälter 2 aufeinander zu stellen und aneinander zu befestigen.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist auf jeder Seite eine zusätzliche Seitenwand 12
angeordnet, deren Breite an die Grundbreite b1 des untersten Tiefkühlbehälters 2 etwa
angepaßt ist und deren vordere Stirnseite schräg oder konvex gerundet nach hinten geneigt
ist, vorzugsweise oben spitz oder an einer kleinen oberseitigen Stirnfläche ausläuft. Zur
Verbesserung des Aussehens können die Seitenwände 12 rückseitig und/oder bodenseitig
konkav geformt, insbesondere kreisbogenabschnittsförmig gerundet sein. Dabei können die
Seitenwände 12 mit einer Höhe h4 größer bemessen sein, als der oder die obersten
Tiefkühlbehälter 2. Durch eine Befestigung der Tiefkühlbehälter 2 an den benachbarten
Seitenwänden 12 wird das Tiefkühlgerät 1 im Sinne eines Gestells wesentlich stabilisiert.
Wenn die übereinander angeordneten Tiefkühlbehälter 2 von gleicher Länge L sind,
können die gemeinsamen inneren Seitenwände durch eine aufrecht entsprechend den
Seitenwänden 12 durchgehende Mittelwand 13 gebildet sein, wobei diese Mittelwand 13
eine gemeinsame mittlere Seitenwand für die zugehörigen Tiefkühlbehälter 2 bilden kann
oder die Tiefkühlbehälter 2 jeweils mit eigenen innenliegenden Seitenwänden an der
Mittelwand 13 befestigt sein können. Die Mittelwand 13 kann mit der Oberseite des oder
der obersten Tiefkühlbehälter 2 abschließen oder diesen entsprechend den Seitenwänden 12
überragen. Der oberste Tiefkühlbehälter 2 weist hinter seiner Öffnung 4a ein
Deckenwandteil 4b auf.
Zwischen den oder die obersten Tiefkühlbehälter 2 überragenden Endbereichen der
Seitenwände 12 kann ein oder können mehrere nebeneinander angeordnete
Werbeflächenträger 14 lösbar oder unlösbar angeordnet sein, deren Vorderfläche 15
vorzugsweise mit dem vorderseitigen Stirnflächenverlauf der Seitenwände 12 abschließen
und als Werbefläche 16 dienen können. Als weitere Werbeflächen 17, 18 bieten sich auch
die Außenflächen der Vorderwände 8 und die äußeren Seitenflächen der Seitenwände 9
oder 12 an.
Die Vorderwand 8 des oder der untersten Tiefkühlbehälter 2 oder auch die übrigen
Vorderwände 8 ist oder sind vorzugsweise um einen spitzen Winkel W mit der Vertikalen
nach vorne geneigt. Hierdurch werden im Bodenbereich ein Freiraum für die Füße der
Bedienungsperson geschaffen und an den Oberseiten der betreffenden Tiefkühlbehälter 2
größere Öffnungen 4a geschaffen. Vorzugsweise sind die Vorderwände 8 - in der
Seitenansicht gesehen - zylinderabschnittförmig konvex gekrümmt. Die Bodenwände 11
sind vorzugsweise nach vorne geneigt angeordnet. Hierdurch sammeln sich die in den
Tiefkühlbehältern 2 befindlichen Tiefkühlprodukte aufgrund der geneigten Bodenfläche in
den vorderen Bereichen der Tiefkühlbehälter 2. Ferner ergibt sich eine verbesserte
Warenpräsentation. Bei wenigstens zwei nebeneinander angeordneten Tiefkühlbehältern
kann eine gemeinsame, längs durchgehende Vorderwand 8 vorgesehen sein.
Bei den Deckeln 4 kann es sich jeweils um einen Schiebedeckel handeln, der in einer sich
quer zur Bedienungsseite 3 erstreckenden Schiebeführung 21 an der Oberseite des
zugehörigen oder an der Unterseite des darüber befindlichen Tiefkühlbehälters 2 frei
verschiebbar ist. Es kann sich auch um einen Klappdeckel handeln, der um eine
vorzugsweise parallel zur Bedienungsseite 3 im Bereich des hinteren Randes der
viereckigen Öffnung 4a verlaufende Gelenkachse 22 eines weiter nicht dargestellten
Gelenks auf- und abklappbar ist. Ein Klappdeckel hat den Vorteil, daß dieser durch die
Schwerkraft selbsttätig schließt. Hierzu kann die Öffnungsbewegung des Deckels 4 durch
einen Anschlag vor dem oberen Totpunkt begrenzt sein. Bei der vorliegenden
Ausgestaltung kann die Vorderwand 8 jeweils einen solchen Anschlag bilden und zwar
insbesondere die geneigte Vorderwand 8. Es läßt sich jedoch auch bei einem
Schiebedeckel in einfacher Weise ein selbsttätig wirksamer Schließantrieb verwirklichen.
Dieser kann z. B. durch eine Feder gebildet sein, die beim Öffnen des Deckels gespannt
wird und diesen nach Gebrauch selbsttätig schließt, oder es kann zum Schließen des
Deckels 4 ein Gewicht vorgesehen sein, das durch ein bandförmiges Verbindungsglied mit
dem Deckel 4 verbunden ist und diesen selbsttätig in seine Schließstellung verschiebt.
Zur Verbesserung der visuellen Einsichtnahme insbesondere in die oberen Tiefkühlbehälter
2 ist es vorteilhaft, im oberen Randbereich der Vorderwand ein Fenster 23 mit einer
Scheibe 23a aus transparentem Material anzuordnen. Bei nebeneinander angeordneten
Tiefkühlbehältern 2 kann das Fenster 23 sich über die gesamte Länge L des oder der
Tiefkühlbehälter 2 erstrecken. Im oberen Bereich der Seitenfenster 9 kann jeweils auch ein
Seitenfenster 24 angeordnet sein, z. B. angrenzend an das vordere Fenster 23,
vorzugsweise in der Form einer halben länglichen Ellipse. Im Falle des Vorhandenseins
einer zusätzlichen Seitenwand 12 weist diese im Bereich der Seitenfenster 24
Ausnehmungen 25 in entsprechender Form auf. Die Höhen h5, h6, h7 der Vorder- und
Seitenfenster 23, 24 können gleich oder unterschiedlich sein, wobei sie sich im letzteren
Fall nach oben verringern.
Wie bereits der Deckel 4 können auch die Fensterscheiben 23a, 24a aus Glas oder
Kunststoff bestehen und Isolierscheiben sein, insbesondere solche mit einem Hohlraum.
Im Rahmen der Erfindung ist es möglich, den Deckel 4 an seinem vorderen Ende mit
einem nach unten ragenden Verschlußschenkel auszubilden, der aus transparentem
Material wie Glas oder Kunststoff bestehen kann und die Scheibe 23a für das Fenster 23
bilden kann. Hierdurch wird die Öffnung 4a vergrößert und der vordere Öffnungsrand
nach unten versetzt, was die Handhabung erleichtert, insbesondere für Kinder. Dabei ist es
möglich, den Deckel 4 mit einem seitlichen, nach unten ragenden Verschlußschenkel
auszubilden, der ebenfalls aus transparentem Material wie Glas oder Kunststoff bestehen
und die Fensterscheibe 24a des Seitenfensters 24 bilden kann. Ein Deckel 4, der sowohl
den vorderen als auch den seitlichen Verschlußschenkel aufweist, wäre haubenförmig
ausgebildet. Hierdurch läßt sich der vom Deckel umschlossene Raum des zugehörigen
Tiefkühlbehälters 2 vergrößern.
Es ist im übrigen vorteilhaft, beim Tiefkühlgerät 1 ein sogenanntes "Touch-Screen" oder
Informationsgerät 26 mit einem oder mehreren Betätigungselementen zum Abfragen von
Informationen und einem Bildschirm 27 an der Frontseite zur visuellen Darstellung der
Informationen vorzusehen. Diese Ausgestaltung ermöglicht es dem Kunden, am
Bildschirm 27 dieses Informationsgerätes 26 Informationen über das Produkt, den
Hersteller usw. abzulesen.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung weist das Informationsgerät 27 die Form eines Winkels
mit einem horizontalen und einem vertikalen Geräteschenkel auf, mit denen es z. B. auf
die vorderen Eckenbereiche der Tiefkühlbehälter 2 aufgesetzt werden kann. Der
Bildschirm 27 befindet sich in dieser Stellung an der der Bedienungsseite 3 zugewandten
Außenfläche des nach unten ragenden Geräteschenkels. Das Informationsgerät 26 kann
auch unlösbar mit dem Tiefkühlgerät 1 verbunden sein, z. B. im Bereich des oder der
Werbeflächenträger 14.
Dem Deckel 4 ist jeweils im vorderen Bereich ein Griffelement 28 zugeordnet, von denen
eines in Fig. 3 angedeutet ist.
Das Tiefkühlgerät 1 eignet sich in vorteilhafter Weise auch dazu, mit einem zweiten
gleichen Tiefkühlgerät 1 gemäß Fig. 7 mit den Rückseiten aneinander gestellt zu werden,
wodurch sich eine platzsparende Blockanordnung großer Aufnahme- bzw. Vorratskapazität
ergibt, die von zwei Seiten zugänglich ist und eine vergrößerte Anzahl Tiefkühlbehälter 2
aufweist.
Claims (19)
1. Tiefkühlgerät (1) für Tiefkühlprodukte, mit einem Tiefkühlaggregat (5) und
zumindest einem wärmeisolierten Tiefkühlbehälter (2) mit einem Deckel (4), der von einer
Bedienungsseite (3) her manuell zugänglich und wahlweise zu schließen und zu öffnen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß mehrere wannenförmige Tiefkühlbehälter (2) bezüglich der Bedienungsseite (3)
stufenförmig ansteigend angeordnet sind, die jeweils durch einen Deckel (4) wahlweise zu
schließen und zu öffnen sind.
2. Tiefkühlgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei oder mehrere, insbesondere drei, Tiefkühlbehälter (2) übereinander angeordnet
sind.
3. Tiefkühlgerät nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückwände der Tiefkühlbehälter (2) übereinander angeordnet und vorzugsweise
durch eine durchgehende gemeinsame Rückwand (7) gebildet sind.
4. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Höhe (h1) des untersten Tiefkühlbehälters (2) größer ist als die Einzelhöhen (h2,
h3) des oder der darüber angeordneten Tiefkühlbehälter (2).
5. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich wenigstens einer Stufe, vorzugsweise in allen Stufen, mehrere,
insbesondere zwei Tiefkühlbehälter (2), nebeneinander angeordnet sind.
6. Tiefkühlgerät nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Längen (L) der Tiefkühlbehälter (2) gleich sind.
7. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckel (4) jeweils durch einen um eine horizontale Gelenkachse (22)
schwenkbaren Klappdeckel oder einen in einer horizontalen Schiebeführung (21)
verschiebbaren Schiebedeckel gebildet sind.
8. Tiefkühlgerät nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gelenkachse (22) im mittleren Bereich des zugehörigen Tiefkühlbehälters (2) und
parallel zur Bedienungsseite (3) angeordnet ist, vorzugsweise direkt vor der Vorderwand
(8) des darüber befindlichen Tiefkühlbehälters (2).
9. Tiefkühlgerät nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schiebeführung (21) an der Oberseite des zugehörigen Tiefkühlbehälters (2)
angeordnet ist, vorzugsweise zwischen dem zugehörigen Tiefkühlbehälter (2) und dem
darüber befindlichen Tiefkühlbehälter (2).
10. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorderwände (8) der Tiefkühlbehälter (2) in ihrer Erstreckungsrichtung von oben
nach unten nach hinten geneigt sind, insbesondere kreisbogenabschnittsförmig konvex
gekrümmt sind.
11. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils in der Vorderwand (8) der Tiefkühlbehälter (2), vorzugsweise am oberen Rand
angrenzend ein Fenster (23) angeordnet ist, daß sich vorzugsweise über die gesamte Länge
(L) der Vorderwand (8) erstreckt.
12. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils im vorderen oberen Bereich der Seitenwände (9) der Tiefkühlbehälter (2),
insbesondere am oberen Rand angrenzend, ein Seitenfenster (24) angeordnet ist.
13. Tiefkühlgerät nach Anspruch 11 und/oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Fenster (11) und/oder das Seitenfenster (12) durch jeweils einen vom zugehörigen
Deckel (4) nach unten ragenden Verschlußschenkel aus transparentem Material gebildet ist
bzw. sind.
14. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckel (4) aus transparentem Material bestehen, vorzugsweise aus Glas oder
Kunststoff.
15. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Deckel (4), die Fenster (11), die Seitenfenster (12) und/oder die
Verschlußschenkel durch transparente Isolierscheiben aus Glas oder Kunststoff mit einem
hohlen Zwischenraum gebildet sind.
16. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß es durch außenseitig an die äußeren Seitenwände (9) angesetzte zusätzliche
Seitenwände (12) stabilisiert ist, die vorzugsweise das Kühlgerät (1) nach oben überragen.
17. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf dem oder den obersten Tiefkühlbehältern (2) ein Werbeflächenträger (14)
angeordnet ist, dessen Vorderseite eine Werbefläche (16) bildet.
18. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß ihm ein Informationsgerät (26) mit einem Bildschirm (27) zugeordnet ist, das ein oder
mehrere Bedienungselemente zur Einstellung der Abbildung von gespeicherten
Informationen auf dem Bildschirm (27) aufweist.
19. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß jeweils die Bodenwand eines oberen Tiefkühlbehälters (2) zumindest einen Teil der
Deckenwand des unteren Tiefkühlbehälters (2) bildet.
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