DE29716711U1 - Tiefkühlgerät zur Bevorratung von Tiefkühlgut, insbesondere von abgepackten Lebensmitteln wie Speiseeis - Google Patents
Tiefkühlgerät zur Bevorratung von Tiefkühlgut, insbesondere von abgepackten Lebensmitteln wie SpeiseeisInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Tiefkühl gerät nach dem Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Ein Tiefkühlgerät dieser Bauart ist als sogenanntes Thekenaufsatzgerät bekannt. Bei der
bekannten Ausgestaltung weist der Tiefkühlbehälter ein quaderförmiges Gehäuse mit einer
horizontalen Oberseite auf, an der zur Vorderseite des Tiefkühlgerätes hin versetzt die
Entnahmeöffnung in horizontaler Anordnung positioniert ist. Im hinteren Bereich des
Tiefkühlbehälters, von dem die Entnahmeöffnung nach vorne versetzt ist, befindet sich
eine Tiefkühleinrichtung mit einem Tiefkühlaggregat,
Dieses Tiefkühlgerät soll den Bedarf an einem handlichen Tiefkühlgerät mit einem
verhältnismäßig kleinen Tiefkühlbehälter abdecken, und es soll deshalb von verhältnismäßig kleiner Baugröße und möglichst geringem Gewicht sein, um es z. B. auf
Verkaufstheken zur Präsentation verhältnismäßig geringer Mengen des Tiefkühlgutes
aufstellen zu können. Bei der bekannten Ausgestaltung besteht jedoch ein verhältnismäßig
großer Platzbedarf, da das Tiefkühlaggregat mit zugehörigen Halteteilen einen beträchtlichen Raum in Anspruch nimmt. Außerdem hat das bekannte Tiefkühlgerät ein
beträchtliches Gewicht, wodurch seine Aufstellung an kleinen und engen Standplätzen
erschwert ist.
Außerdem wird das Tiefkühlgut bei dem bekannten Tiefkühlgerät unbefriedigend
präsentiert, da trotz eines transparenten Deckels der Einblick in den Tiefkühlbehälter
unzureichend ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Tiefkühlgerät der eingangs angegebenen
Art so auszugestalten, daß bei Gewährleistung einer guten Handhabbarkeit ein verbesserter
Einblick in den Tiefkühlbehälter erreicht wird.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Ausgestaltung ist das Tiefkühlaggregat vom Tiefkühlbehälter
räumlich getrennt angeordnet und mit diesem durch flexible KübJmittelleitungen
verbunden. Hierdurch ergeben sich mehrere Vorteile. Zum einen bildet der Tiefkühlbehälter im durch die flexiblen KübJmittelleitungen vorgegebenen beschränkten
Umfang eine selbständige Einheit, die unabhängig vom Tiefkühlaggregat am Aufstellungsplatz aufgestellt und positioniert werden kann. Hierdurch sind vom
c:\mipatext\abllang\schagmik.doc
Tiefkühlaggregat unabhängige Aufstellungsvarianten möglich. Außerdem läßt sich der
Tiefkühlbehälter in geringerer Baugröße verwirklichen oder es läßt sich der Innen- bzw.
Aufnahmeraum des Tiefkühlbehälters vergrößern. Ein wesentlicher Vorteil der erfindungsgemäßen Ausgestaltung besteht auch darin, daß sie einen besseren Einblick in
den Tiefkühlbehälter gestattet und deshalb die vom Tiefkühlgerät ausgehende Animierung
zur Entnahme des Tiefkühlguts verbessert ist. Die erfindungsgemäße Ausgestaltung ist
somit auch kauf fördernd.
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die zu vorteilhaften Bauformen z. B.
mit unterschiedlichen Behältergrößen führen, die Aufstellung oder Positionierung des
Tiefkühlgeräts am Aufstellungsort verbessern, vorteilhafte Deckelausgestaltungen
aufzeigen und die Mobilität des Tiefkühlgerätes verbessern.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbare Vorteile anhand von
vorteilhaften Ausführungsbeispielen und mehreren Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erfmdungsgemäßes Tiefkühlgerät in der Seitenansicht;
Fig. 2 das Tiefkühlgerät in der Vorderansicht;
Fig. 3 das Tiefkühlgerät in der Draufsicht;
Fig. 4 einen Tiefkühlbehälter des Tiefkühlgerätes in perspektivischer
Vorderansicht;
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Fig. 5 ein erfmdungsgemäßes Tiefkühlgerät in der Seitenansicht, das auf einem
Möbel angeordnet ist;
Fig. 6 das Tiefkühlgerät und das Möbel nach Fig. 5 in der Vorderansicht;
Fig. 7 ein erfmdungsgemäßes Tiefkühlgerät in der Seitenansicht, das auf einem
verfahrbaren Möbel angeordnet ist;
Fig. 8 das Tiefkühlgerät und das Möbel nach Fig. 7 in der Vorderansicht;
Fig. 9 das Tiefkühlgerät und das Möbel nach Fig. 7 in der Rückansicht;
Fig. 10 das Tiefkühlgerät und das Möbel nach Fig. 7 in der Draufsicht;
Fig. 11 das Tiefkühlgerät und das Möbel nach Fig. 7 in perspektivischer
Vorderansicht;
Fig. 12 das Möbel nach Fig. 7 in der Vorderansicht;
Fig. 13 das Möbel nach Fig. 12 in der Seitenansicht; und
Fig. 14 das Möbel nach Fig. 12 in der Draufsicht.
Die Hauptteile des in Fig. 1 allgemein mit 1 bezeichneten Tiefkühlgeräts sind ein
wärmeisolierter Tiefkühlbehälter 2 mit einem Innen- bzw. Aumahmeraum 3 für
Tiefkühlgut, der durch eine wahlweise zu öffnende und zu schließende oberseitige
Zugangs- bzw. Entnahmeöffnung 4 zugänglich ist und eine Tiefkühleinrichtung mit einem
Tiefkühlaggregat 5, das durch andeutungsweise dargestellte, flexible Kühlmittelleitungen 6
mit wenigstens einem im Aufnahmeraum 3 angeordneten Tiefkühlkörper (nicht dargestellt)
verbunden ist. Das Tiefkühlgerät 1 kann auf einem Träger, z. B. einer Theke, einem Tisch
oder einem Schrank, aufgestellt werden. Aufgrund des Vorhandenseins von flexiblen
Kühlmittelleitungen 6 besteht in einem durch die Länge der Kühlmittelleitungen 6
vorgegebenen Bereich eine beschränkte Unabhängigkeit zwischen dem Tiefkühlbehälter 2
und dem Tiefkühlaggregat 5, so daß in diesem Bereich der Tiefkühlbehälter 2 unabhängig
vom Tiefkühlaggregat 5 verstellt und positioniert werden kann, z. B. in einer Position, in
der er besonders günstig sichtbar ist. Das Tiefkühlaggregat 5 kann in dem durch die Länge
der Kühlmittelleitungen 6 vorgegebenen Bereich unabhängig vom Tiefkühlbehälter 2
aufgestellt werden, z. B. unter der den Tiefkühlbehälter 2 tragenden Träger.
Die Oberseite des Tiefkühlbehälters 2 ist zur Frontseite oder Bedienseite 7 hin geneigt,
wobei sie eben oder etwas gekrümmt verlaufen kann, vorzugsweise konvex gekrümmt, wie
es in der Seitenansicht gemäß Fig. 1 ersichtlich ist. Die Entnahmeöffnung 4 ist durch einen
Deckel 8 wahlweise zu öffnen und zu verschließen. Es kann sich um einen Klappdeckel
handeln, der um eine vorzugsweise an seinem hinteren Rand verlaufende Scharnierachse 9
schwenkbar gelagert ist. Es ist auch möglich, den Deckel 8 als Schiebedeckel auszubilden,
der bei der Öffnungsbewegung in einen Freiraum des Tiefkühlbehälters schiebbar ist. Bei
der vorliegenden Ausgestaltung erstreckt sich die Entnahmeöffnung 4 im wesentlichen
über die gesamte, sich parallel zur Bedienseite 7 erstreckende Länge a des Tiefkühlbehälters 2 und nur über einen Teil der Breite b des Tiefkühlbehälters 2, wobei ihr
vorderer Rand 11 sich an der Bedienseite befindet und ihr hinterer Rand 12 einen Abstand
c von der Rückseite 13 des Kühlbehälters 2 aufweist. Hierdurch ist zwischen dem hinteren
Rand 12 und der Rückseite 13 ein Freiraum 14 vorhanden, in den ein Schiebedeckel
einschiebbar ist. Es läßt sich eine kleine Baugröße für den Freiraum 14 verwirklichen,
wenn im Freiraum 14 eine U-förmige Führung 15 für einen Deckel 8 vorhanden ist, der
aus parallel zur Bedienseite 7 angeordneten und gelenkig miteinander verbundenen
Lamellen besteht, so daß ein solcher rolladenförmiger Deckel in die U-förmige Führung
15 einschiebbar ist. Em vorderen Endbereich ist am Deckel 8 ein Griffteil 8a angeordnet,
an dem der Deckel 8 handhabungsfreundlich ergriffen und bewegt werden kann. Aufgrund
der Neigung der Oberseite und der Ebene der Entnahmeöffnung 4 ist der vordere Rand 11
der Entnahmeöffnung 4 tiefer angeordnet, als der hintere Rand 12. Hierdurch ist bei
geöffneter Entnahmeöffnung 4 eine gute Sicht in den Aufnahmeraum 3 und somit auch auf
das darin befindliche Tiefkühlgut gewährleistet. Wenn der Deckel 8 aus transparentem
Material, wie z. B. Glas oder Kunststoff, besteht, ist dieser gute Einblick auch bei
geschlossener Entnahmeöffnung 4 gewährleistet.
Bei der vorliegenden Ausgestaltung besteht der Tiefkühlbehälter 2 aus einem unteren,
kastenförmigen Behälterabschnitt 2a und einem oberen Behälterabschnitt 2b, von denen der
obere an zwei einander gegenüberliegenden Seiten, hier an der linken und rechten Seite,
bezüglich des unteren Behälterabschnitts 2a stufenförmig verbreitet ist. Dadurch sind
Stufenflächen 16 gebildet, die als Auflagefiächen für den Tiefkühlbehälter 2 dienen
können, was weiter unten noch beschrieben wird.
Der untere Behälterabschnitt 2a weist eine ebene Bodenwand 17 und von deren
Umfangsrand sich vertikal nach oben erstreckende Umfangswandteile auf, nämlich ein
Vorderwandteü 18, ein Rückwandteil 19 und dazwischen zwei Seitenwandteile 21. In
vergleichbarer Weise weist auch der obere Behälterabschmtt 2b ein Vorderwandteü 22, ein
Rückwandteil 23 und dazwischen zwei Seitenwandteile 24 auf, von denen letztere die
Seitenwandteile 21 außenseitig überlappen, siehe Fig. 2. Die Seitenwandteüe 24 können
durch sich gerade erstreckende Leisten gebildet sein. Bei der vorliegenden Ausgestaltung
sind die Seitenwandteile 24 mit ihren oberen und unteren Rändern entsprechend der
vorbeschriebenen Rundung der Oberseite um eine in Fig. 1 andeutungsweise dargestellte
Krümmungsachse A gekrümmt. Das Vorderwandteü 22 ist bezüglich der Krümmungsachse
A etwa radial angeordnet, so daß es bezüglich dem darunter befindlichen Vorderwandteü
18 eine nach vorne gekippte Schrägstellung aufweist. Das Rückwandteil 23 ist vorzugsweise entsprechend der halbrunden Rolladenführung halbzylinderförmig
gekrümmt.
Um den Einblick in den Aufnahmeraum 3 auch z. B. für Kinder zu verbessern, ist in den
Seitenwandteüen 24 und/oder im Vorderwandteü 22 jeweils ein Fenster 25a, 25b
ausgebildet, von denen das im Vorderwandteil 22 vorhandene Fenster 25a eine rechteckige
Form aufweisen kann, während die Fenster 25b in den Seitenwandteilen 24 eine sich von
vorne nach hinten verjüngende Form aufweisen können, z. B. die halbe Form einer schlanken Ellipse.
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Wenigstens die Wände des unteren Behälterabschnitts 2a sind wärmeisoliert, was durch
eine andeutungsweise dargestellte Wärmeisolierung 26 gekennzeichnet ist. Dies gilt
vorzugsweise auch für den oberen Behälterabschnitt 2b und für die Fenster 25a, 25b,
wobei letztere Wärmeisolierfenster sein können, insbesondere solche mit einem Zwischenraum zwischen wenigstens zwei Fensterscheiben.
Um Tiefkühlbehälter 2 mit unterschiedlich großen Aufnahmekapazitäten zu realisieren, ist
es vorteilhaft, die Höhe des unteren Behälterabschnitts 2a unterschiedlich zu bemessen.
Trotz dieser Variante ist eine einfache und kostengünstige Herstellung solcher unterschiedlich großen Tiefkühlbehälter 2 gewährleistet, da sie sich lediglich in der Höhe
der unteren Behälterabschnitte 2a unterscheiden. Im übrigen, insbesondere im Bereich des
jeweiligen oberen Behälterabschnitts 2b sind solche unterschiedlichen Tiefkühlbehälter 2
gleich ausgebildet. In den Fig. 1 und 2 ist ein unterer Behälterabschnitt 2a mit einer
größeren Höhe angedeutet.
Beim Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 5 und 6 ist ein Tiefkühlgerät 1 mit einem
Tiefkühlbehälter 2 dargestellt, dessen unterer Behälterabschnitt 2a ebenfalls höher
bemessen ist, und folglich das Aufnahmevolumen entsprechend größer ist. Bei diesem
Ausführungsbeispiel ist das Tiefkühlgerät 1 bzw. der Tiefkühlbehälter 2 auf einen Träger
27 in Form eines Tisches oder einer Theke angeordnet und zwar in einem Aufnahmeloch
28 mit einer an die Querschnittsgröße des unteren Behälterabschnitts 2a angepaßten Größe,
wobei der Tiefkühlbehälter 2 mit seinen Stufenflächen 16 auf der oberen Platte 29 oder mit
seiner Bodenwand 17 auf einer unteren Platte 31 des Trägers 27 aufliegen kann. Das
Tiefkühlaggregat 5 kann unter dem Träger 27 positioniert sein, z. B. unter der Platte 31.
Beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 7 bis 11 ist das Tiefkühlgerät 1 auf einem Träger
27 in Form eines verfahrbaren Wagens oder Fahrgestells 33 mit Rädern 33a angeordnet.
Dabei kann der Tiefkühlbehälter 2 mit seinen Stufenflächen 16 auf den oberen Stirnflächen
35 von einander gegenüberliegenden Seitenwänden 34 des Fahrgestells 33 aufliegen, wobei
die oberen Stirnflächen 35 in Anpassung an die Form der Stufenflächen 16 eben oder
entsprechend gekrümmt ausgebildet sein können. Bei dieser Ausgestaltung ist der Tiefkühlbehälter 2 seitlich zwischen den Seitenwänden 34 positioniert. Zur Positionierung
gegen ein Verrutschen nach vorne und nach hinten, können nicht dargestellte
Zapfenverbindungen oder Anschläge vorgesehen sein, die eine Rutschbewegung des
Tiefkühlbehälters 2 begrenzen. Bei der vorliegenden Ausgestaltung, bei der die oberen
Stirnflächen 35 nach vorne geneigt sind, ist es vorteilhaft, im hinteren Bereich der
Seitenwandteile 24 bei 36 einen unteren Vorsprung an den oberen Seitenwandteilen 24
5 oder einen seitlichen Vorsprung an den unteren Seitenwandteilen 21 anzuordnen, die die
Seitenwände 34 im Sinne eines Anschlags hintergreifen. Die Seitenwände 34 können
vorder- und rückseitig mit gerundeten Ausnehmungen 37 ausgebildet sein, die Gewicht
sparen und die Zugänglichkeit verbessern.
Die Seitenwände 34 sind durch eine horizontale Bodenplatte oder Querstrebe 38
miteinander verbunden und stabilisiert, auf der das Tiefkühlaggregat 5 angeordnet sein
kann.
Bei den Ausfuhrungsbeispielen gemäß Fig. 4 bis 14 sind die Kühlmittelleitungen 6 aus
Vereinfachungsgründen nicht dargestellt.
Claims (13)
1. Tiefkühlgerät (1) zur Bevorratung von Tiefkühlgut, insbesondere von abgepackten
Lebensmitteln wie Speiseeis, mit einem Tiefkühlbehälter (2) mit einem Aufnahmeraum (3)
für das Tiefkühlgut, der über zumindest eine mittels eines Deckels (8) verschließbare
Entnahmeöffnung (4) zugänglich ist, und mit einem Tiefkühlaggregat (5) zum Kühlen des
Aufnahmeraums (3),
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Tiefkühlaggregat (5) von dem Tiefkühlbehälter (2) räumlich getrennt und mit
diesem über flexible KühJmittelleitungen (6) verbunden ist und daß der Deckel (8) gegenüber der Horizontalebene in Richtung auf eine Bedienseite (7)
geneigt angeordnet ist.
2. Tiefkühlgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel (8) kleiner bemessen ist, als die Fläche der Oberseite des Tiefkühlbehälters
(2) und daß der vom Deckel (8) nicht eingenommene Bereich der Fläche der Oberseite
ebenfalls in Richtung auf die Bedienseite geneigt ist.
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3. Tiefkühlgerät nach Ansprach 1 oder 2,
dadurchgekennzeichnet,
dadurchgekennzeichnet,
daß der Deckel (8) und/oder der neben dem Deckel (8) befindliche Flächenbereich der
Oberseite um eine sich horizontal und parallel zur Bedienseite (7) erstreckende Krümmungsachse (A) gekrümmt ist.
4. Tiefkühlgerät nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein der Bedienseite (7) zugewandten Rand (11) der Entnahmeöffnung (4) an der
Bedienseite (7) angeordnet ist.
5. Tiefkühlgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß ein der Bedienseite (7) abgewandte Rand (12) der Entnanmeöffhung (4) einen Abstand
(c) von der Rückseite (13) des Tiefkühlbehälters (2) aufweist.
6. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel (8) ein Klappdeckel ist, dessen horizontale Schwenkachse (9) vorzugsweise
parallel zur Bedienseite (7) am hinteren Rand (12) der Entnahmeöffnung (4) angeordnet
ist.
7. Tiefkühlgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der Deckel (8) ein Schiebedeckel ist, der bei seiner Öffnungsbewegung in einen
Freiraum (14) schiebbar ist, der auf der der Bedienseite (7) abgewandten Seite des
Tiefkühlbehälters (2) angeordnet ist.
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8. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tiefkühlbehälter (2) vorzugsweise seitlich einander gegenüberliegende
Stufenflächen (16) aufweist, die Stützflächen zum Aufstellen des Tiefkühlbehälters (2) auf
einen Träger (27) bilden.
9. Tiefkühlgerät nach Ansprache,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stufenflächen (16) einen nach oben gerichteten Abstand von der Unterseite des
Tiefkühlbehälters (2) aufweisen.
10. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger durch einen Tisch oder einen Schrank oder ein Traggestell gebildet ist.
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11. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Tiefkühlgerät (1) mit einem Träger (27) eine aufstellbare Einheit bildet.
12. Tiefkühlgerät nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Träger (27) Räder (33a) aufweist und verfahrbar ist.
13. Tiefkühlgerät nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Tiefkühlbehälter (2) aus einem oberen und einem unteren Behälterabschnitt (2a,
2b) besteht, wobei der obere Behälterabschnitt (2b) mit unterschiedlich hohen unteren
Behälterabschnitten (2a) verbindbar ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19980115 |
|
| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20010103 |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: NESTLE SCHOELLER GMBH & CO. KG, DE Free format text: FORMER OWNER: SCHOELLER LEBENSMITTEL GMBH & CO. KG, 90419 NUERNBERG, DE Effective date: 20030205 |
|
| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
Effective date: 20040129 |
|
| R158 | Lapse of ip right after 8 years |
Effective date: 20060401 |