DE19740595A1 - Lenkrad - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Lenkrad zum
Steuern eines Fahrzeugs.
Im allgemeinen sind in einer Steuersäule für ein Fahrzeug
eine Nabe, ein auf der Lenkspindel montierter ringförmiger
Lenkradkranz und eine Speiche, welche die Nabe mit dem
Lenkradkranz verbindet, einstückig aus einer Metall-
Legierung geformt, die beispielsweise Magnesium oder
Aluminium oder ein ähnliches Metall enthält.
Weiterhin ist in einem Lenkrad (besonders in einem Lenkrad
mit drei Speichen) die Steifigkeit (Festigkeit) von Teilen
der Speichen gegenüber dem Unterleib des Fahrers festgelegt
und die Speichen verformen sich durch eine vorbestimmte
oder größere Belastung auf der Fahrerseite. Folglich
werden, zum Beispiel in einem Fall, in dem der Körper eines
Insassen bei einer plötzlichen Geschwindigkeitsverzögerung
des Fahrzeuges durch seine Trägheit auf dem Lenkrad
aufprallt, die Speichen zusammen mit dem Lenkradkranz
verformt und die kinetische Energie des aufprallenden
Körpers wird absorbiert.
Weiterhin wird die Festlegung der Steifigkeit der Speichen
auch in einem Fall berührt, wo eine Airbag-Vorrichtung in
dem Lenkrad eingebaut ist. Insbesondere werden selbst in
einem Fall, wo der Körper (das heißt der Unterleib) des
Fahrzeuginsassen mit einem vorbestimmten oder höheren Druck
auf den aufgeblasenen Airbag-Körper prallt, die Speichen
zusammen mit dem Lenkradkranz verformt, so daß die
kinetische Energie des Fahrzeuginsassen durch die Speichen
und durch den aufgeblasenen Airbag-Körper absorbiert wird.
Wenn jedoch ein Lenkrad aus einem Stück gegossen worden
ist, können Form und Abmessungen einer Speiche aufgrund der
verschiedenen Gußformen, aus denen das Gußteil entfernt
werden muß, beschränkt sein, so daß man bei der
Festlegung/Bestimmung der Speichensteifigkeit diese
Beschränkungen berücksichtigen muß, wodurch sich ein
Problem ergibt, weil dem Konstrukteur sehr wenig Spielraum
für die Gestaltung des Lenkrades verbleibt. Weiterhin
werden die Gußteile während der Erstarrungsphase nicht
gleichmäßig abgekühlt, so daß man den Formenschwund
manchmal nicht ausreichend beherrschen kann. Aus diesem
Grunde ist es schwierig, die Steifigkeit der Speiche
festzulegen und es ist während der Entwicklungsstadien des
Produkts erforderlich, eine Feinabstimmung der Form
und/oder der Festigkeit der Speiche durchzuführen, um der
Speiche die vorbestimmte Steifigkeit zu verleihen. Da es
weiterhin erforderlich ist, ein Gußmodell oder eine Gußform
für jede Feinabstimmung zu erstellen, ergab sich ein
Problem wegen der erheblichen Erhöhung der
Entwicklungskosten für die Massenproduktion.
Unter Berücksichtigung des oben Erwähnten ist es eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Lenkrad zu
schaffen, das sich zur Absorption von Energie verformen
läßt, das aber kostengünstiger herzustellen ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einem Lenkrad der
genannten Art die im Anspruch 1 bzw. 6 angegebenen Merkmale
vorgesehen.
Wenn im ersten Fall des oben erwähnten Lenkrades ein
Fahrzeuginsasse aufgrund der durch die plötzliche
Geschwindigkeitsverzögerung des Fahrzeugs freigesetzten
kinetischen Energie auf dem Lenkrad aufprallt und der
Lenkradkranz einem entsprechenden Druck (das heißt einer
Belastung) in dem vorbestimmten oder in einem höheren Maß
ausgesetzt wird, verformen sich die Elemente, welche die
Nabe von innen unterstützen. Durch diese Verformung läßt
sich die durch die plötzliche Geschwindigkeitsverzögerung
des Fahrzeugs freigesetzte kinetische Energie des Körpers
des Fahrzeuginsassen zum Zeitpunkt der plötzlichen
Geschwindigkeitsverzögerung des Fahrzeugs absorbieren.
Da die Stützelemente gemäß der vorliegenden Erfindung, im
Gegensatz zu herkömmlichen einstückig mit dem Lenkradkranz
gegossenen Lenkrädern, separat vom Lenkradkranz geformt
sind, ist es leichter als bei der herkömmlichen aus einer
Gußform gefertigten Konstruktion, die Steifigkeit der
Stützmittel festzulegen. Aus diesem Grund ist es möglich,
nur die Stützmittel form- und/oder dickenmäßig entsprechend
der gewünschten Festigkeit durch Anwendung einer
Formtechnik (zum Beispiel Pressformen) so festzulegen, daß
die gewünschte Steifigkeit erreicht wird und die
Entwicklungskosten gesenkt werden können.
Gemäß einer weiteren Ausgestaltung vorliegender Erfindung
wird ein Lenkrad entsprechend des ersten Merkmals
vorgesehen, bei dem die Stützelemente an einer Auflage
einer an der Innenseite der Nabe angebrachten Airbag-
Vorrichtung angebracht sind, die einen Airbag-Körper nach
Erfassung eines vorbestimmten
Geschwindigkeitsverzögerungswertes in Richtung auf die
Insassenseite aufbläst.
Da das Stützmittel des Lenkrads am Halter der Airag-
Vorrichtung angebracht ist, kann man das Stützmittel
einstückig mit der Auflage ausformen. Aus diesem Grund kann
man das Lenkrad kostengünstig herstellen, ohne die Anzahl
der Komponenten oder die Anzahl der Herstellungsprozesse zu
erhöhen.
Gemäß dem zweiten Fall vorliegender Erfindung verformt sich
beim Aufprall einer dem vorbestimmten Wert entsprechenden
oder größeren Last auf dem Lenkradkranz der verformbare
Teil. Auf diese Weise kann die durch die Trägheit
freigesetzte kinetische Energie des Körpers eines
Fahrzeuginsassen bei einer plötzlichen
Geschwindigkeitsverzögerung des Fahrzeuges absorbiert
werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand
eines bevorzugten Ausführungsbeispiels näher beschrieben
und erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 in auseinandergezogener perspektivischer
Darstellung ein Lenkrad gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform vorliegender Erfindung und
Fig. 2 im Schnitt das Lenkrad nach Fig. 1.
Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Lenkrades 10
gemäß der vorliegenden Erfindung.
Wie in dieser Figur gezeigt, besitzt das Lenkrad 10 einen
ringförmigen Lenkradkranz 14. Wie aus dem in Fig. 2
dargestellten Schnitt des Lenkrades 10 ersichtlich, ist der
Querschnitt des Lenkradkranzes 14 U-förmig ausgebildet und
befindet sich gegenüber der Fahrzeuginsassenseite (das
heißt in der durch den Pfeil B in Fig. 2 bezeichneten
Richtung), und die Peripherie des Lenkradkranzes 14 ist mit
einem Kunststoffüberzug 14a beschichtet.
Eine Nabe 16 ist in einem Abstand zur Mitte der
Lenkradkranzoberfläche 14 und in einem vorbestimmten
Abstand von der Fahrzeuginsassenseite in der Axialrichtung
des Lenkradkranzes 14 angeordnet (das heißt in einer
Richtung, die durch den Pfeil B in Fig. 1 und 2
bezeichnet ist). Die Nabe 16 und der Lenkradkranz 14 sind
durch eine Vielzahl von dünnen, plattenförmigen Speichen 18
miteinander verbunden (in dieser Ausführungsform sind dies
beispielhaft zwei Speichen), die sich radial von der
äußeren peripheren Oberfläche der Nabe 16 aus erstrecken.
Außerdem kann die Nabe 16 durch eine Öffnung 16A auf einer
Lenkspindel (nicht dargestellt) eines Fahrzeugs montiert
werden.
Der Lenkradkranz 14, die Nabe 16 und die Speichen 18 sind
einstückig aus einer Metallegierung gegossen, welche
Magnesium oder Aluminium enthält.
Ein L-förmig gebogenes Befestigungsteil 20 ist gegenüber
der Seite, in der sich der Fahrzeuginsasse befindet, an der
Innenseite des Lenkradkranzes 14 angeordnet. Wenn das
Lenkrad 10 (das heißt die Nabe 16) auf der Lenkspindel in
einer Lage montiert ist, in der sich das Fahrzeug nach
vorn bewegt, ist das Befestigungsteil 20 so strukturiert,
daß es mit dem Unterleib des Fahrzeuginsassen auf dem
Fahrersitz übereinstimmt.
Eine Airbag-Vorrichtung 30 ist auf der dem Fahrzeuginsassen
gegenüberliegenden Seite der Nabe 16 des Lenkrades 10
angeordnet (in einer Richtung, die in Fig. 2 mit dem Pfeil
A gekennzeichnet ist). Die Airbag-Vorrichtung 30 besitzt
einen Halter 32, der aus einem weichen Metall, zum Beispiel
aus Stahl oder ähnlichem Material oder aus Kunststoff oder
ähnlichem Material hergestellt ist. Der Halter 32 ist in
Kastenform durch Pressformen hergestellt und die Airbag-
Vorrichtung 30 ist in das Lenkrad 10 über einen
Seitenwandabschnitt 32A des Halters 32 eingepaßt, welcher
an den Speichen 18 durch Befestigungslöcher 32C und 18A
angeschraubt ist. Weiterhin ist in dieser Ausführungsform
der Halter 32 an den Speichen 18 befestigt. Der Halter 32
kann jedoch auch an der Nabe 16 angebracht werden.
Eine runde Öffnung 34 befindet sich in einem unteren
Wandabschnitt 32B des Halters 32 und eine zylindrische
Aufblasvorrichtung 36 ist am Halter 32 in einer Lage
befestigt, in welcher die Aufblasvorrichtung 36 durch die
runde Öffnung 34 hindurchtritt. Entsprechende Einbauteile
wie eine Sprengkapsel, ein Sprengzünder, ein Verstärker,
ein Gasgenerator, ein Filter und ähnliche Elemente (keine
davon abgebildet) sind in der Aufblasvorrichtung 36
eingebaut. Bei plötzlicher Geschwindigkeitsverzögerung des
Fahrzeugs wird die Sprengkapsel durch ein Signal des durch
einen in der Aufblasvorrichtung 36 oder in dem Fahrzeug
eingebauten Geschwindigkeitsbeschleunigungssensors
betätigt, der Sprengzünder wird gezündet, worauf der
Verstärker den Gasgenerator veranlaßt, eine größere Menge
Gas in die Aufblasvorrichtung 36 abzugeben. Außerdem hat
der Filter die Aufgabe, das Gas abzukühlen und
Schwebeteilchen und ähnliches auszufiltern, das Gas wird
extern aus einer Vielzahl von Gasöffnungen 38, die an der
Peripherie der Aufblasvorrichtung 36 angeordnet sind,
eingeblasen.
Weiterhin ist an der Fahrzeuginsassenseite der
Aufblasvorrichtung 36 ein Airbag-Körper 40 so angeordnet,
daß er die Aufblasvorrichtung 36 überdeckt. Die Öffnung
des Airbag-Körpers 40 ist am unteren Wandabschnitt 32B der
Auflage 32 befestigt. Im Normalzustand des Fahrzeugs ist
der Airbag-Körper 40, wie in Fig. 2 gezeigt,
zusammengefaltet. Wenn jedoch Gas aus den Gasöffnungen 38
austritt, wird der Airbag-Körper 40 durch den Druck des
Gases aufgeblasen und er dehnt sich in Richtung der
Fahrzeuginsassenseite aus (das heißt in der durch den Pfeil
A in Fig. 2 gezeigten Richtung). Weiterhin ist, wie in
Fig. 2 gezeigt, ein aus Kunststoff gefertigter
Polsterüberzug 42 auf der der Fahrzeuginsassenseite
gegenüberliegenden Seite des Airbag-Körpers 40 befestigt.
Im Normalzustand des Fahrzeugs überdeckt der Polsterüberzug
42 den Airbag-Körper an der Fahrzeuginsassenseite. Außerdem
wird der Polsterüberzug 42 zu dem Zeitpunkt, in dem der
Airbag-Körper 40 aufgeblasen wird, aufgebrochen und kann
sich in Richtung der Fahrzeuginsassenseite ausdehnen.
Weiterhin erstreckt sich vom Halter 32 der Airbag-
Vorrichtung 30 aus ein aus dünnem Blech geformtes
unterstützendes Halteteil 44, dessen Ende 44A L-förmig
gebogen ist. Das Halteteil 44 ist ein einstückig mit dem
Hauptkörperabschnitt des Halters 32 pressgeformtes Element.
Das Halteteil 44 ist dem Befestigungsteil 20 des
Lenkradkranzes 14 angepaßt. Hierdurch paßt in einer Lage,
in dem der Seitenwandabschnitt 32A des Halters 32 an den
Speichen 18 angeschraubt ist, der distale Endabschnitt 44A
des Halteteils 44 in einen distalen Wandabschnitt 20A des
Befestigungsteils 20. Wie in Fig. 2 abgebildet, ist das
Halteteil 44 mit dem Lenkradkranz 14 verbunden, indem das
Halteteil 44 an dem distalen Endabschnitt 20A des
Befestigungsteils 20 angeschraubt ist. Hierdurch ist das
Halteteil 44 über den Halter 32 mit der Speiche 18
verbunden, um den Lenkradkranz 14 von innen zu stützen.
Weiterhin ist die Form und/oder die Dicke des Halteteils 44
so gewählt, daß es der Festigkeit (Steifigkeit)
entspricht, die benötigt wird, wenn das Halteteil 44
zusammen mit dem Lenkradkranz 14 einer vorbestimmten oder
größeren Belastung von der Fahrzeuginsassenseite her
ausgesetzt wird. Das Halteelement 44 ist also ein
verformbarer Abschnitt bzw. Teil.
Im folgenden wird die Wirkungsweise des
Ausführungsbeispiels vorliegender Erfindung beschrieben.
In dem Lenkrad 10 gemäß der vorliegenden Erfindung wird die
Aufblasvorrichtung 36 der Airbag-Vorrichtung 30 im Fall
einer plötzlichen Geschwindigkeitsverzögerung des Fahrzeugs
betätigt und eine größere Menge Gas wird in den Airbag-
Körper 40 eingeblasen. Der Airbag-Körper 40 wird
aufgeblasen, dehnt sich in der Richtung auf die
Fahrzeuginsassenseite aus und der Körper des
Fahrzeuginsassen, der durch das Beharrungsvermögen
(Trägheit) zur Zeit der plötzlichen
Geschwindigkeitsverzögerung des Fahrzeugs nach vorn
geschleudert wurde, wird aufgefangen. Wenn weiterhin der
Körper, insbesondere der Unterleib des Fahrzeuginsassen,
aufgrund der plötzlichen Verzögerung der
Fahrzeuggeschwindigkeit durch die Trägheit über den
aufgeblasenen Airbag-Körper 40 mit einem Druck (einer
Belastung) auf dem Lenkrad 10 aufprallt, der gleich oder
größer als vorbestimmt ist, verformt sich das Halteteil
zusammen mit den Lenkradkranz 14. Aufgrund der Verformung
des Lenkradkranzes 14 und des Halteteils 44 kann die
kinetische Energie des aufprallenden Fahrzeuginsassen
aufgrund der vorerwähnten Trägheit aufgefangen werden.
Im folgenden wird das Lenkrad 10 gemäß der vorliegenden
Erfindung mit einem herkömmlichen, sogenannten
Dreispeichenlenkrad verglichen. Weil in dem herkömmlichen
Lenkrad der gesamte Lenkradkranz, die Speichen und eine
Nabe aus einem einstückigen Gußteil gefertigt sind, war es
im Stadium der Entwicklung des Produkts schwierig, eine
Speiche (Speichen) herzustellen, die dem Körper (Unterleib)
des Insassen auf dem Fahrersitz angepaßt war(en),
insbesondere in einer Form, welche eine vorbestimmte
Steifigkeit bot (bei welcher sich die Speiche bei
vorbestimmter oder größerer Belastung von der Insassenseite
aus verformt). Da nun im Gegensatz hierzu in einem Lenkrad
10 gemäß der vorliegenden Erfindung das Halteteil 44 und
der Halter 32 als ein einziges Pressformteil hergestellt
sind, was diese Konstruktion von dem oben beschriebenen
herkömmlichen Lenkrad unterscheidet, bei welchem die
zusammengehörenden Teile einstückig gegossen sind, kann nun
ein Lenkrad vorgesehen werden, bei welchem eine Kontrolle
der Volumenminderung bei der Gußherstellung (das heißt die
Kontrolle der Toleranz zwischen den Abmessungen eines
fertiggestellten Produkts und eines geplanten Produkts
unter Berücksichtigung der Volumenminderung) nicht mehr
benötigt wird. Aus diesem Grunde ist es leichter, das
Halteteil 44 in einer Form und einer Form und einer Dicke
herzustellen, welche der vorbestimmten Steifigkeit
entsprechen, um ohne eine Feinabstimmung im
Entwicklungsstadium des Produkts auskommen zu können.
Hierdurch lassen sich bedeutende Einsparungen bei den
Herstellungskosten in der Entwicklungsphase des Produkts
realisieren.
Bei der vorliegenden Ausführungsform ist das Halteteil 44
aus dünnem Blech geformt. Das Halteteil 44 ist aber nicht
auf diese Konfiguration beschränkt, und es kann eine
beliebige Form ausgewählt werden, sofern diese die oben
beschriebenen Steifigkeit (Festigkeit) aufweist. So kann
zum Beispiel ein Halteteil 44 geringer Breite aus Blech
geformt werden. Weiterhin kann man einen unregelmäßig
gewellten gebogenen Abschnitt oder eine ähnliche Form in
Richtung auf den Lenkradkranz 14 vorsehen. Außerdem kann
man dem Halteteil 44 eine vorbestimmten Steifigkeit geben
durch teilweise Ausbildung eines Abschnitts mit geringer
Breite und eines Durchgangslochs oder etwas Ähnlichem an
dem Halteteil 44 entlang der Längsrichtung des Halteteils
44 (entlang der Radialrichtung des Lenkrades 10).
Weiterhin ist die vorliegende Ausführungsform 50 aufgebaut,
daß das Halteteil 44 lediglich an einem dem Unterleib
eines Fahrzeuginsassen angepaßten Abschnitt ausgebildet
ist. Die für das Halteteil 44 vorgesehene Position ist
jedoch nicht auf den vorerwähnten, dem Unterleib eines
Fahrzeuginsassen angepaßten Abschnitt beschränkt.
Namentlich kann das Halteteil 44 anstelle der anderen
Speichen 18 des Lenkrades 10 vorgesehen werden, (in der
hier genannten Ausführungsform sind zwei Speichen
vorgesehen). In einer Ausführung kann das Halteteil 44 auch
anstelle der Speichen eines sogenannten Zweispeichen- oder
Vierspeichenlenkrades vorgesehen werden.
Weiterhin ist die hier beschriebene Ausführungsform so
konstruiert, daß das Halteteil 44 vom Halter 32 ausgeht.
Das Halteteil 44 kann jedoch auch unabhängig vom Halter 32
so ausgebildet sein, daß das Halteteil 44 und der Halter
32 aneinander (sicher) durch Befestigungsteile sowie
Verschraubung wie Schrauben oder durch Verschweißen,
Verklebung oder anders befestigt sein können.
Weiterhin ist die hier beschriebene Ausführungsform so
konstruiert, daß das Halteteil 44 als Stützelement sich
vom Halter 32 aus erstreckt. Es kann jedoch zum Beispiel in
gleicher Weise ausgebildet sein wie herkömmliche Speichen,
nur daß die Stützelemente als Einzelkomponente vorgesehen
sind und der Lenkradkranz 14 und die Nabe 16 lediglich
durch das Stützmittel miteinander verbunden sind. In diesem
Falle erhöht sich die Anzahl der Komponenten im Vergleich
zu dem herkömmlichen Lenkrad. Wenn jedoch das Stützmittel
für die gewünschten oder vorbestimmten Abmessungen
ausreicht, können sie auch für andere Typen von Lenkrädern
verwendet werden. Hierdurch ergibt sich eine ausreichende
Verfügbarkeit. Eine preisgünstige Produktentwicklung wird
ermöglicht.
Claims (10)
1. Lenkrad (10), das mit einem ringförmigen Lenkradkranz
(14) versehen und über eine Nabe (16) mit einer
Lenkspindel eines Fahrzeugs verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Stützmittel (44) unabhängig
vom Lenkradkranz (14) und der Nabe (16) gebildet, mit
dem Lenkradkranz (14) verbunden ist, um diesen von
innen abzustützen, und bei einer vorbestimmten oder
größeren Belastung durch einen Fahrzeuginsassen
verformbar ist.
2. Lenkrad nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Stützmittel (44) an einem Halter (32) einer
Airbag-Vorrichtung (30) vorgesehen ist, die innerhalb
es Lenkradkranzes (14) angeordnet ist und nach
Erfassen eines vorbestimmten
Geschwindigkeitsbeschleunigungswertes einen Airbag-
Körper (40) zur Fahrzeuginsassenseite hin aufbläst.
3. Lenkrad nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stützmittel (44) mit einer
Speiche (18) verbunden ist, die den Lenkradkranz (14)
und die Nabe (16) miteinander verbindet.
4. Lenkrad nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Lenkradkranz (14), die Nabe (16) und die Speiche
(18) als Gußteil gebildet sind und daß das
Stützmittel (44) durch Pressformen gebildet ist.
5. Lenkrad nach Anspruch 3 oder 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Stützmittel (44) mit einem
unteren Bereich der Speiche (18) verbunden ist.
6. Lenkrad (10) für ein Fahrzeug, mit einem ringförmigen
Lenkradkranz (14), mit einer mit einer Lenkspindel
verbundenen Nabe (16), mit einer Speiche (18), welche
den Lenkradkranz (14) und die Nabe (16) miteinander
verbindet, und mit einem verformbaren Teil (44), der
unabhängig vom Lenkradkranz (14), der Nabe (16) und
der Speiche (18) geformt, mit dem Lenkradkranz (14) zu
dessen Unterstützung verbunden ist, eine Belastung des
Lenkradkranzes (14) auf die Nabe. (16) überträgt und
dann, wenn die auf dem Lenkradkranz (14) wirkende
Belastung einen vorbestimmten oder größeren Wert
erreicht, verformbar ist.
7. Lenkrad nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Lenkradkranz (14), die Nabe (16) und die Speiche
(18) als Gußteil gebildet sind und daß der
verformbare Teil (44) durch Pressformen gebildet ist.
8. Lenkrad nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der verformbare Teil (44) mit
einem unteren Bereich der Speiche (18) verbunden ist.
9. Lenkrad nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der verformbare Teil (44)
an einem Halter (32) einer Airbag-Vorrichtung (30)
angeordnet ist, die sich innerhalb des Lenkradkranzes
(14) befindet und nach Erfassung eines vorbestimmten
Geschwindigkeitsbeschleunigungswertes einen Airbag-
Körper (40) zur Fahrzeuginsassenseite hin aufbläst.
10. Lenkrad nach mindestens einem der Ansprüche 6 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß der verformbare Teil (44)
so ausgebildet ist, daß er die Belastung über die
Speiche (18) auf die Nabe (16) überträgt.
Applications Claiming Priority (1)
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