DE19734975A1 - Schalenkatalysator, Verfahren zu dessen Herstellung sowie Verwendung, insbesondere zur Gasphasenoxidation von Ethylen und Essigsäure zu Vinylacetat - Google Patents
Schalenkatalysator, Verfahren zu dessen Herstellung sowie Verwendung, insbesondere zur Gasphasenoxidation von Ethylen und Essigsäure zu VinylacetatInfo
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Description
Die Erfindung betrifft Schalenkatalysatoren aufweisend auf
porösen Trägerteilchen ein oder mehrere Metalle aus der
Gruppe von Metallen, welche die Nebengruppen Ib und VIIIb
des periodischen Systems der Elemente umfaßt, ein Verfahren
zur Herstellung eines auf porösen Trägerteilchen ein oder
mehrere Metalle aus der Gruppe von Metallen, welche die
Nebengruppen Ib und VIIIb des periodischen Systems der
Elemente umfaßt, aufweisenden Katalysators, sowie die
Verwendung solcher Katalysatoren, insbesondere zur
Gasphasenoxidation von Ethylen und Essigsäure zu
Vinylacetat. Dabei liegen die Metalle im fertigen
Katalysator als Nanopartikel vor.
Schalenkatalysatoren können für eine Vielzahl von heterogen
katalysierten Reaktionen wie Hydrierungen und Oxidationen
eingesetzt werden. Unter anderem eignen sich Pd/Au-
Schalenkatalysatoren vorzüglich für die Katalyse der
Gasphasenoxidation von Ethylen und Essigsäure zu
Vinylacetat. Dabei werden die katalytisch aktiven Metalle
schalenförmig auf oder in der äußersten Schicht des Trägers
abgeschieden.
Ihre Herstellung erfolgt zum Teil durch Penetration des
Trägers mit Metallsalzen bis in einen oberflächennahen
Bereich und anschließende Fällung durch Alkalien zu
wasserunlöslichen Pd/Au-Verbindungen.
GB-A-1 283 737 offenbart die Herstellung eines Edelmetall-
Schalenkatalysators durch Vortränkung des Trägers mit einer
alkalischen Lösung und Sättigung mit 25-90% Wasser oder
Alkohol. Die anschließende Imprägnierung mit Pd-Salzen und
die Reduktion der abgeschiedenen Salze zum Metall ergibt
Schalenkatalysatoren, wobei die Eindringtiefe der
Edelmetalle bis zu 50% des Pelletradius betragen soll.
Gemäß den US-PSen 3,775,342 und 3,822,308 erzeugt man
Schalenkatalysatoren durch Tränkung des Trägers mit einer
Lösung aus Pd/Au-Salzen und mit einer wäßrigen Base,
vorzugsweise NaOH, wobei unlösliche Pd- und Au-Hydroxide in
einer schalenförmigen Oberflächenzone auf den Pellets
ausfallen. Die auf diese Weise in der Schale fixierten
Hydroxide werden dann zu den Metallen reduziert.
Die GB-A-1 521 652 erhält nach einer vergleichbaren
Vorgehensweise (Vorimprägnierung mit Pd-,Au-Salzen,
Trocknung, Basenfällung, Reduktion) Schalenkatalysatoren
vom eggwhite-Typ, d. h. nur ein innerer Ring des
kugelförmigen SiO2-Trägers enthält die Edelmetalle, während
der innere Kern und eine dünne äußere Schale nahezu
edelmetallfrei bleiben.
Die US-PS 4,048,096 lehrt die Fällung wasserunlöslicher Pd- und
Au-Verbindungen auf dem mit Pd/Au-Salzen
vorimprägnierten Träger mit Na-Silikaten anstelle von NaOH.
Die Schalendicke beträgt dabei weniger als 0,5 mm.
US-PS 5,567,839 fällt wasserunlösliche Pd- und Au-
Verbindungen auf dem mit Pd/Au-Salzen vorimprägnierten
Träger mit Ba-Hydroxid anstelle von NaOH. Die Schalendicke
liegt bei 1 mm. Der Katalysator kann weiterhin mit Ba-
Acetat dotiert sein.
Aus EP-A-0 519 435 ist die Herstellung eines Pd/Au/K- oder
Pd/Cd/K-Schalenkatalysators bekannt, wobei ein spezielles
Trägermaterial vor der Imprägnierung mit einer Säure
gewaschen und nach der Imprägnierung mit einer Base
behandelt wird.
In der US-PS 5,314,858 wird die zweifache Fixierung der
Edelmetalle in einer äußeren Schale durch zwei separate
Fällschritte mit NaOH diskutiert.
WO-A-94/08714 erzielt durch rotatorische Bewegung des mit
Pd-Au-Salzen imprägnierten Trägers während des
Fixierungsschrittes, d. h. eingetaucht in die alkalische
Fixierlösung (NaOH), besonders gleichmäßige Schalen.
EP-A-0 723 810 stellt durch Vorbehandlung (Tränkung) des
Trägers mit Metallsalzlösungen einen bevorzugt mit Al, Zr,
Ti dotierten Träger her, der anschließend für die oben
beschriebene Basenfällung zur Ausbildung eines Pd/Au/K-
Schalenkatalysators eingesetzt wird.
US-PS 5,347,046 beschreibt die Promotierung von Pd/Au-
Systemen mit Cu, Ni, Co, Fe, Mn, Pb, Ag auf durch Alkali-
Hydroxid und Alkali-Silikat vorbehandelten SiO2-Trägern.
Eine andere Methode zur Erzeugung von Schalenkatalysatoren
besteht in der Vorbekeimung mit Metallen und anschließend
der Abscheidung der vorgesehenen Menge Edelmetalle.
Die offengelegte japanische Patentanmeldung 48-10135/1973
beschreibt die Herstellung eines Pd/Au-Schalenkatalysators
Dabei wird in einem Vorbehandlungsschritt eine kleine Menge
an reduziertem Metall (Gold) auf dem porösen Träger
abgeschieden. Durch nachfolgende Imprägnierung wird Pd in
einer Oberflächenzone mit einer Dicke von ca. 15% des
Partikelradius abgeschieden.
US-PS 4,087,622 lehrt die Herstellung von
Schalenkatalysatoren durch Vorbekeimung mit (reduzierten)
Pd/Au-Metallkeimen in geringer Konzentration, indem der
poröse SiO2- oder Al2O3-Träger mit einer Pd/Au-Salzlösung
imprägniert wird, getrocknet wird und dann das Pd/Au-Salz
zum Metall reduziert wird. Dieser Prenukleationsschritt
wird gefolgt von der Abscheidung der katalytisch
notwendigen Edelmetallmenge, also der Hauptmenge, die sich
dann in einer oberflächennahen Schale anreichert.
Durch Anwendung verschiedener Varianten von
"Unterschußtechniken" lassen sich ebenfalls
Schalenkatalysatoren erhalten.
Hierzu gehören unter anderem:
- - Unterschuß von Fällungsmitteln, wie NaOH, in Kombination mit Mehrfachfällung;
- - Unterschuß an Tränklösung (weniger als Porenvolumen des Trägers);
- - Begrenzung der Einwirkzeit beim Aufziehen der Edelmetalle;
- - Unterschuß der Edelmetallkonzentration (pro Tränkschritt) kombiniert mit Mehrfachtränkung; und
- - Kombinationen der vorgenannten Varianten.
In EP-A-0 565 952 wird beschrieben, daß man schalenförmig
aufgebaute Pd/K/Au-, Pd/K/Ba- bzw. Pd/K/Cd-Katalysatoren
erhält, wenn man eine Lösung entsprechender Metallsalze
mittels Ultraschall zerstäubt und dann in einer derart
beschränkten Menge und innerhalb einer derart beschränkten
Zeit auf die Trägerteilchen aufbringt und mit deren
Trocknung beginnt, daß die katalytisch wirksamen
Metallsalze nicht bis zum Kern in die Trägerteilchen
eindringen können, sondern nur in einen mehr oder weniger
großen äußeren Teil, die sogenannte Schale.
Nach EP-A-0 634 214 erhält man Schalenkatalysatoren, indem
eine viskose Lösung entsprechender Metallsalze in Form von
Tropfen oder Flüssigkeitsstrahlen auf die Trägerteilchen
aufgespritzt wird, wobei das Lösungsvolumen bei jedem
Bespritzen 5-80% des Porenvolumens der Trägerteilchen
beträgt und unmittelbar nach dem Aufspritzen die Trocknung
eingeleitet wird.
EP-A-0 634 209 erhält Schalenkatalysatoren, indem die
Trägerteilchen mit einer viskosen Lösung entsprechender
Metallsalze getränkt werden, wobei das Lösungsvolumen bei
jedem Tränkschritt 5-80% des Porenvolumens der
Trägerteilchen beträgt und unmittelbar nach jedem
Tränkschritt die Trocknung eingeleitet wird.
Gemäß EP-A-0 634 208 erhält man Schalenkatalysatoren, indem
man die Trägerteilchen mit einer viskosen Lösung von Salzen
der entsprechenden Elemente tränkt und dann trocknet, wobei
das Lösungsvolumen beim Tränken mehr als 80% des
Porenvolumens der Trägerteilchen beträgt und die Dauer der
Tränkung sowie die Zeit bis zum Beginn der Trocknung so
kurz gewählt werden, daß nach Ende der Trocknung eine
Schale von 5-80% des Porenvolumens der Trägerteilchen die
genannten Metallsalze enthält.
US-PS 5,576,457 behandelt Pd/Cd/K-Schalenkatalysatoren, die
mit Zr und/oder Re dotiert sind, wobei die Schale nach
EP 0634208, EP 0634209 oder EP 0634214 erzeugt werden kann.
US-PS 5,591,688 beschreibt Wirbelschicht-VAM-Katalysatoren
(VAM = Vinylacetat) aus Pd-Ba, Au, La, Nb, Ce, Zn, Pb, Ca,
Sr, Sb auf "silica", "alumina" oder "zirconia", wobei
Halogenid-freie Precursoren zum Einsatz kommen.
US-PS 5,536,693 beschreibt Wirbelschicht-VAM-Katalysatoren
aus Pd-Au, Cd, Bi, Cu, Mn, Fe, Co, Ce, U, die durch Mahlen
eines mit Pd-M vorimprägnierten Festbett-
Katalysatorprecursors und Verkitten mit einem Binder aus
"silica", "alumina", "zirconia", "titania" hergestellt
werden.
Die Herstellung und Stabilisierung von Edelmetall-
Nanoteilchen in Lösung gehört bereits zum Stand der
Technik. Andere geläufige Bezeichnungen für solche Lösungen
sind Sole oder Kolloide. Eine zusammenfassende Übersicht
findet sich in G. Schmid, Cluster and Colloids, From Theory
to Applications, VCH Weinheim 1994.
Stabile Sole werden durch Reduktion von Metallsalzlösungen
mit einem Reduktionsmittel in Gegenwart eines Stabilisators
hergestellt, der die Nanoteilchen umhüllt und die weitere
Agglomeration der Nanoteilchen verhindert.
Bei geeigneter Wahl des Reduktionsmittels und Stabilisators
können monomodale Sole mit enger Partikelgrößenverteilung
hergestellt werden. Die resultierenden Teilchengrößen
bewegen sich im Bereich von < 200 nm.
Ebenfalls bekannt ist die Soltränktechnik zum Aufbringen
der Sole aus wäßrigen Lösungen auf Träger.
So beschreibt beispielsweise DE-A 195 00 366 die
Herstellung von Pd-Schalenkatalysatoren für Hydrierungen,
indem man das Pd als hochverdünntes Sol durch Tränkung oder
durch Aufsprühen auf einen Träger aufbringt, wobei eine
Schalendicke von weniger als 5 µm resultiert.
Diese geringe Schalendicke ist für viele Hydrierreaktionen
unkritisch, kann aber für andere Reaktionen, wie z. B. die
VAM-Synthese, problematisch sein, da der sehr geringe
Edelmetallgehalt zu Aktivitätseinbußen führt. Wünschenswert
wären hier Schalen im Bereich von 5-1000 µm, die eine
ausreichend hohe Edelmetallmenge aufnehmen können. Der Pd-
Gehalt liegt bei VAM-Katalysatoren im Bereich von 1 Gew.-%
und damit sehr hoch im Vergleich zu Hydrierkontakten
(0.05-0.5 Gew.-%).
Michel und Schwartz beschreiben in "Catalyst Preparation
Science IV" (Eds.: Delmon, Grange, Jacobs, Poncelet),
Elsevier Science Publishers, New York, 1987, pp. 669-687,
die Herstellung von bimetallischen monodispersen Pd-Au
Nanoteilchen mit 3 verschiedenen Mikrostrukturen
(Legierung, Au-Schale auf Pd-Kern und vice versa) und deren
Trägerung auf Kohlenstoff durch Adsorption aus der
kolloidalen Lösung.
Schmid, West, Malm, Bovin, Grenthe (Chem. Eur. J., 1996, 2,
No. 9, 1099) stellen Pd/Au-Katalysatoren für die Hydrierung
von Hexin durch Dipcoating eines TiO2-Trägers in kolloidalen
Pd/Au-Lösungen her.
DE-A 44 43 705 beschreibt die Herstellung von
tensidstabilisierten Mono- und Bimetallkolloiden als
isolierbare und in hoher Konzentration wasserlösliche
Precursoren, die anschließend zur adsorptiven Belegung von
Katalysatorträgern aus wäßriger Lösung eingesetzt werden.
DE-A 44 43 701 beschreibt Schalenkatalysatoren, die durch
Belegen der Träger mit den katalytisch aktiven Metallen in
wäßrigen Lösungen von mono- oder bimetallischen Kolloiden
dieser Metalle erhalten werden, wobei die Kolloide durch
stark hydrophile Tenside stabilisiert sind.
Die Soltränktechnik basiert also auf einer Zwei-Schritte
Prozedur, nämlich der Herstellung der Sole durch einen
Reduktionsschritt und, ggf. nach weiteren Isolierungs- und
Reinigungsschritten, deren nachfolgende Trägerfixierung.
Dieses mehrere Schritte beinhaltende Verfahren ist an sich
relativ aufwendig.
Daneben ist es bislang nicht möglich gewesen, die
ausgesprochen gute Monodispersität der Aktivmetallpartikel,
wie sie aus der Soltränktechnik resultiert, mit einer für
längere Standzeiten und einen wirtschaftlichen
Schalenkatalysator unbedingt empfehlenswerten größeren
Schalendicke von mehr als 5000 nm zu verbinden.
Somit lag der Erfindung unter anderem die Aufgabe zugrunde,
einen Schalenkatalysator zu schaffen, der zugleich eine
möglichst hohe Monodispersität der Nanopartikel der Schale
als auch eine relativ große Schalendicke aufweist.
Eine weitere Aufgabe bestand in der Bereitstellung von
Schalenkatalysatoren mit hohen Selektivitäten, insbesondere
für die VAM-Synthese.
Noch eine Aufgabe ist in der Schaffung von
Schalenkatalysatoren für die VAM-Synthese zu sehen, welche
der ausgezeichnete Standzeiten und hohe Aktivitäten
verfügen.
Weiters war es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein
einfaches Verfahren zur Herstellung eines auf porösen
Trägerteilchen ein oder mehrere Metalle aus der Gruppe von
Metallen, welche die Nebengruppen Ib und VIIIb des
periodischen Systems der Elemente umfaßt, aufweisenden
Katalysators anzugeben,
Eine weitere Aufgabe der Erfindung bestand darin, ein ohne
großen Aufwand durchführbares Herstellverfahren für Sol
beschichtete Trägerkatalysatoren bereitzustellen.
Noch eine Aufgabe der Erfindung war es, ein verbessertes
Verfahren für die Herstellung von Schalenkatalysatoren auf
porösen, vorzugsweise nanoporösen, Trägern anzugeben, bei
dem die resultierenden Schalendicken ausreichend auch für
die Vinylacetat-Herstellung (VAM-Synthese) sein sollen.
Weiters lag der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
aktiven und selektiven VAM-Schalenkatalysator auf Basis
Pd/Au mit wenigen Arbeitsschritten, schnell und
kostengünstig herzustellen und dabei eine leichte
Steuerbarkeit der Schalendicke zu ermöglichen.
Schließlich war auch die Verwendung von
Schalenkatalysatoren eine Aufgabe der Erfindung.
Gelöst werden diese sowie weitere nicht näher aufgezählte,
jedoch aus der einleitenden Erörterung des Standes der
Technik ableitbare oder erschließbare Aufgaben im Hinblick
auf das Produkt durch einen eingangs genannten
Schalenkatalysator, welcher die Merkmale des Anspruchs l
aufweist. Zweckmäßige Abwandlungen des erfindungsgemäßen
Schalenkatalysators sind Gegenstand der auf Anspruch 1
rückbezogenen Ansprüche.
Verfahrenstechnisch werden die Probleme durch ein Verfahren
mit den Merkmalen des Anspruches 9 gelöst. Vorteilhafte
Modifikationen des Verfahrens der Erfindung werden in den
von Anspruch 9 abhängigen Unteransprüchen unter Schutz
gestellt.
Hinsichtlich der Verwendung präsentiert Anspruch 31 eine
Lösung der der Erfindung zugrundeliegenden Problematik.
Durch einen Schalenkatalysator aufweisend auf porösen
Trägerteilchen ein oder mehrere Metalle aus der Gruppe von
Metallen, welche die Nebengruppen Ib und VIIIb des
Periodischen Systems der Elemente umfaßt,
wobei der Schalenkatalysator dadurch erhältlich ist,
daß man einen porösen Träger mit einem oder mehreren
Precursor(en) aus der Gruppe der Verbindungen, welche die
Verbindungen der Metalle aus den Nebengruppen Ib und VIIIb
des Periodensystems umfaßt, beaufschlagt, und
daß man den mit wenigstens einem Precursor beaufschlagten
porösen Träger mit wenigstens einem Reduktionsmittel unter
Erhalt von in den Poren des Trägers in situ hergestellten
im wesentlichen monodispersen metallenen Nanopartikeln
behandelt,
wobei die Schale des Schalenkatalysators eine Dicke von < 5 µm aufweist, gelingt es auf nicht ohne weiteres vorhersehbare Weise die Vorteile von im wesentlichen monodispersen Nanopartikeln mit den Vorzügen einer relativ großen Schalendicke zu verknüpfen.
wobei die Schale des Schalenkatalysators eine Dicke von < 5 µm aufweist, gelingt es auf nicht ohne weiteres vorhersehbare Weise die Vorteile von im wesentlichen monodispersen Nanopartikeln mit den Vorzügen einer relativ großen Schalendicke zu verknüpfen.
Der inerte, poröse Träger des erfindungsgemäßen
Schalenkatalysators ist vorzugsweise aus Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid, Titandioxid, Zirkondioxid, Oxidgemischen der
genannten Verbindungen, Mischoxiden der genannten
Verbindungen und/oder Aluminiumsilikaten. Diese Stoffe
können zweckmäßig in Form von Pulvern, Granulat, Folien,
Bändern, Membranen, Strängen, Platten, Tabletten,
Wagenrädern, Monolithen, Kugeln, Splittern, Ringen, Voll-
Extrudaten, Hohl-Extrudaten, Sternen oder anderen
Formkörpern vorliegen.
Bei den Aktivmetallen handelt es sich bevorzugt um Kupfer,
Silber, Gold, Eisen, Kobalt, Nickel, Ruthenium, Rhodium,
Osmium, Iridium, Palladium und/oder Platin.
Vorzugsweise ist die Schale aus Palladium allein oder aus
Palladium und Gold.
Weiterhin zweckmäßig weist die Schale weitere Aktivatoren
und/oder Promotoren auf, wobei der Aktivator vorteilhaft K-
Acetat und der Promotor vorteilig eine Cadmium- und/oder
Bariumverbindung ist.
Die Schalendicke liegt beim erfindungsgemäßen
Schalenkatalysator deutlich höher als bei bekannten
Schalenkatalysatoren, die auch eine hohe Monodispersität
aufweisen. Bevorzugt ist sie im Bereich zwischen größer
5 µm und 5000 µm.
Dabei verfügen die metallenen Nanopartikel günstigerweise
über einen mittleren Teilchendurchmesser im Bereich von 1
bis 100 nm.
Im wesentlichen monodispers meint im Zusammenhang mit den
Nanopartikeln der Schale, daß die Standardabweichung vom
mittleren Teilchendurchmesser < 50% ist, d. h. 90 Prozent
der Nanopartikel der Schale haben einen mittleren
Teilchendurchmesser, welcher innerhalb des Zahlenbereichs
liegt, der durch den Mittelwert des Teilchendurchmessers
aller Partikel ± (0,5×Mittelwert) definiert ist.
Eine Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schalenkatalysators kennzeichnet sich durch besonders
kleine Nanopartikel mit mittlerem Teilchendurchmesser im
Bereich von 1 bis 10 µm. Hierbei ist die Standardabweichung
bevorzugt 25% oder kleiner.
Eine Ausführungsform der Erfindung kennzeichnet sich durch
Nanopartikel mit mittlerem Teilchendurchmesser im Bereich
von 10 bis 100 nm. Hierbei ist die Standardabweichung
bevorzugt 20% oder kleiner. Besonders bevorzugt ist die
Standardabweichung 5 bis 20%.
Gegenstand der Erfindung ist auch ein neues verbessertes
Verfahren zu Herstellung von Schalenkatalysatoren.
Dadurch, daß man bei einem Verfahren zur Herstellung eines
auf porösen Trägerteilchen ein oder mehrere Metalle aus der
Gruppe von Metallen, welche die Nebengruppen Ib und VIIIb
des periodischen Systems der Elemente umfaßt, aufweisenden
Katalysators,
in einem ersten Schritt einen porösen Träger mit einem oder mehreren Precursor(en) aus der Gruppe der Verbindungen, welche die Verbindungen der Metalle aus den Nebengruppen Ib und VIIIb des Periodensystems umfaßt, beaufschlagt; und
in einem zweiten Schritt den mit wenigstens einem Precursor beaufschlagten porösen Träger mit wenigstens einem Reduktionsmittel unter Erhalt einer Schale von in den Poren des Trägers in situ hergestellten, im wesentlichen monodispersen, metallenen Nanopartikeln, wobei die Schalendicke größer als 5 µm ist, behandelt;
gelingt es besonders vorteilhaft ein Verfahren bereit zustellen, welches die bekannten Verfahren sowohl hinsichtlich der Einfachheit der Durchführung sowie der universellen Anwendbarkeit als auch der Qualität der resultierenden Verfahrensprodukte in nicht ohne weiteres vorhersehbarer Weise verbessert.
in einem ersten Schritt einen porösen Träger mit einem oder mehreren Precursor(en) aus der Gruppe der Verbindungen, welche die Verbindungen der Metalle aus den Nebengruppen Ib und VIIIb des Periodensystems umfaßt, beaufschlagt; und
in einem zweiten Schritt den mit wenigstens einem Precursor beaufschlagten porösen Träger mit wenigstens einem Reduktionsmittel unter Erhalt einer Schale von in den Poren des Trägers in situ hergestellten, im wesentlichen monodispersen, metallenen Nanopartikeln, wobei die Schalendicke größer als 5 µm ist, behandelt;
gelingt es besonders vorteilhaft ein Verfahren bereit zustellen, welches die bekannten Verfahren sowohl hinsichtlich der Einfachheit der Durchführung sowie der universellen Anwendbarkeit als auch der Qualität der resultierenden Verfahrensprodukte in nicht ohne weiteres vorhersehbarer Weise verbessert.
Bei Durchführung der Erfindung ergeben sich eine ganze
Reihe von Vorteilen verglichen mit den bekannten Methoden:
- - So wird anstelle der aufwendigen Soltränktechnik (mit den Schritten: Solherstellung, Beladung des Trägers, Fixierung) ein sehr einfaches weniger Schritte umfassendes Verfahren angewendet, in welchem die Sole in-situ in den Poren des Trägers durch Reduktion hergestellt werden. Hierbei gelingt die Herstellung der Sole und deren Trägerfixierung simultan in einer "Eintopfreaktion" mit weniger Schritten oder Stufen als bei den aus dem Stand der Technik bekannten Verfahren.
- - Insbesondere der herkömmlicherweise noch erforderliche flachgeschaltete Reduktionsschritt entfällt beim erfindungsgemäßen Verfahren, da die Ausbildung der Schalenstruktur und die Reduktion zu den Metallen gleichzeitig in einem Schritt erfolgen können.
- - Auf die erfindungsgemäße Art können auf einfache Weise Schalenkatalysatoren erhalten werden, deren Schalendicke den Erfordernissen leichter angepaßt werden kann als bei bekannten Techniken.
- - Insbesondere sind größere Schalendicken möglich als bei der herkömmlichen Soltränktechnik, bei der die Diffusion der Sole von außen in die Trägerporen auch durch den mechanischem Siebeffekt behindert ist.
- - Eine schalenförmige Beladung mit Metallsalzen bei der Vorimprägnierung nach bekannten Techniken sowie ein rascher Wasserentzug beim Trocknen z. B. im Vakuum fördern zusätzlich zur erfindungsgemäßen Reduktionsmethode die Ausbildung von Schalen bzw. erlauben eine Verringerung der Schalendicke, falls dies erwünscht ist.
- - Weiters sind nach dem erfindungsgemäßen Verfahren höhere Metallbeladungen auf dem Träger möglich, es werden Arbeitsschritte eingespart und das energieintensive Handling mit hochverdünnten Lösungen wird vermieden.
- - Die Erfindung ermöglicht Katalysatorpartikel von wesentlich besserer Einheitlichkeit, eine im wesentlichen monomodale und schmalbandigere Partikelgrößenverteilung und kleinere Partikelgrößen verglichen mit konventionellen Präparationstechniken
- - Überaus vorteilhaft kann - im Falle einer wohldefinierten Porenstruktur des Trägers - über die Porengröße des Trägers die Kolloidgröße exakt eingestellt werden, so daß monomodale Verteilungen von Kolloiden einfacher hergestellt werden können.
- - Bei den bekannten Techniken führen Verunreinigungen in Solen zu größeren Teilchengrößen sowie zur Agglomeration von Teilchen. Im Gegensatz dazu können die zur Präparation von Solen benötigten peinlichst sauberen Apparaturen und Lösungsmittel (bidest. Wasser) bei der Verfahrensweise der Erfindung, d. h. bei der in-situ Herstellung, vollkommen entfallen.
- - Im Fall der VAM-Katalysatoren hat die Erfindung gegenüber dem technisch angewandten Verfahren der Fällung von Edelmetallhydroxiden mit NaOH gefolgt von einem Reduktionsschritt den Vorteil einer enormen Zeitersparnis (und damit Kostenersparnis) bei der Herstellung: Denn erfindungsgemäß kann die Schale in wenigen Minuten erzeugt werden, während sich die NaOH- Fällung über mehr als 20 h erstreckt.
- - Nach dem Verfahren der Erfindung erhältliche Schalenkatalysatoren zeichnen sich aufgrund der möglichen geringen Partikelgröße, Einheitlichkeit der Partikelgrößenverteilung und möglichen großen Schalendicke durch hohe Aktivitäten und Selektivitäten und durch hohe Langzeitbeständigkeit aus.
Die Poren in einer Oberflächenzone des Trägersystems werden
in der vorliegenden Erfindung als "Mikroreaktoren" zur in-
situ Synthese von, gegebenenfalls stabilisierten, Kolloiden
benutzt, die nach der endgültigen Trocknung als
feindisperse Nanoteilchen auf dem Träger fixiert sind.
Als Trägermaterialien sind daher im Verfahren der Erfindung
alle porösen Materialien einsetzbar, die über eine
geeignete Porosität verfügen, also nanoporös (eingeschlossen mikro
porös und mesoporös) sind, und in bezug auf den beabsichtigten
Einsatzzweck sowie das Herstellungsverfahren im
wesentlichen inert sind. Die Form der Trägermaterialien ist
beliebig und an den Einsatzzweck anpaßbar.
In zweckmäßiger Verfahrensabwandlung kennzeichnet sich das
Verfahren der Erfindung dadurch, daß man einen inerten,
porösen, vorzugsweise nanoporösen, Träger aus
Siliciumdioxid, Aluminiumoxid, Titandioxid, Zirkondioxid,
Oxidgemischen der genannten Verbindungen, Mischoxiden der
genannten Verbindungen und/oder Aluminiumsilikaten in Form
von Pulvern, Folien, Bändern, Membranen, Strängen, Platten,
Tabletten, Wagenrädern, Monolithen, Kugeln, Splittern,
Ringen, Voll-Extrudaten, Hohl-Extrudaten, Sternen oder
anderen Formkörpern einsetzt.
Besonders zweckmäßig werden als Träger SiO2, Al2O3,
Mischoxide aus SiO2 und Al2O3 oder Gemische dieser Oxide in
Form von Kugeln, Tabletten, Ringen, Sternen oder anderen
Formkörpern benutzt.
Der Durchmesser bzw. die Länge und Dicke der Trägerteilchen
liegt im allgemeinen bei 3 bis 9 mm. Die Oberfläche der
Träger liegt, gemessen mit der BET-Methode, im allgemeinen
bei 10-500 m2/g, bevorzugt bei 20-250 m2/g. Das
Porenvolumen liegt im allgemeinen bei 0.3 bis 1.2 ml/g.
Von besonderem Interesse sind poröse, vorzugsweise
nanoporöse, Aluminiumoxid-Träger, beispielsweise in Form
von Membranen, Tabletten, Kugeln oder Pulvern.
Die hierin als bevorzugt gekennzeichneten nanoporösen
Trägermaterialien sind ebenso wie die mikro- oder
mesoporösen Träger an sich bekannt.
So sind beispielsweise nanoporöse Aluminiumoxid-Träger-
Membranen auch im Handel erhältlich: Sie weisen in
regelmäßiger Anordnung Nanoporen mit einer Porenweite im
Bereich von etwa 1 bis 500 nm und einer Tiefe von bis zu
500 µm auf. Die Porendichte liegt üblicherweise im Bereich
von 109 bis 1012 Poren/cm2.
Übersichten über die Struktur, Herstellung und
Eigenschaften porenförmiger anodischer Oxidfilme vermitteln
J.W. Diggle et al., Chem. Rev. 69, 365-405 (1969) und J.P.
Gullivan et al., Proceeding of the Royal Society of London,
317 (1970), 51 ff.; weitere Hinweise sind zu entnehmen bei
C.A. Foss et al. J Phys. Chem. (1994), 98, 2963-2971 und
C.K. Preston et al., J Phys. Chem. (1993), 97, 8495-8503.
Die nanoporösen Strukturen lassen sich grundsätzlich und
bevorzugt durch anodische Oxidation von Metalloberflächen,
vorzugsweise Aluminiumoberflächen, in einer eine di- oder
triprotische Säure enthaltenden wäßrigen Lösung erzeugen.
Als Säure hierfür kommen insbesondere Schwefelsäure,
Oxalsäure, Phosphorsäure und Chromsäure in Frage. Die
anodische Oxidation von Aluminium zur Herstellung der
erfindungsgemäß einzusetzenden Membranen wird üblicherweise
bei niedriger Temperatur, etwa 0 bis 5°C, und vorzugsweise
unter Einsatz von Schwefelsäure oder Oxalsäure als
Elektrolyt durchgeführt, weil auf diese Weise dicke und
harte poröse Filme erhältlich sind. Bei der Herstellung der
Filme bildet beispielsweise ein Blech aus hochreinem
Aluminium die Anode in einer elektrochemischen Zelle. Die
Anodisierung verläuft unter genauer Potential- und
Stromkontrolle ab. Der Porendurchmesser ist abhängig vom
Elektrolyt, der Temperatur und der Anodisierungsspannung,
wobei mit zunehmender Spannung der Durchmesser zunimmt -
ein Richtwert bei Schwefelsäure als Elektrolyt liegt bei
1,2 nm Porenweite pro Volt angelegter Spannung. Unter
Verwendung von Oxalsäure lassen sich dickere Filme erzeugen
als unter Einsatz von Schwefelsäure. Bei der anodischen
Oxidation nicht oxidiertes Aluminium auf der sogenannten
Barriereseite kann anschließend in bekannter Weise in einem
Säurebad abgelöst oder abgeschliffen werden (siehe z. B.
US-Patent 4,687,551), wobei nanoporöse Al2O3-Membranen mit
einer geschlossenen (Barriereseite) und einer offenen (=
Porenöffnungen) Oberfläche erhalten werden. Beim
Abschleifen der Membran bis in den Bodenbereich der Poren
werden zunächst Membranen mit einer offenen und einer
halboffenen (= sehr kleine Porenöffnungen) Seite erhalten,
bei weiterem Abschleifen sind Membranen mit beiderseitig
durchgehenden, etwa gleich weiten Porenöffnungen
erhältlich. Alternativ hierzu können durchgehende Poren
auch durch Ätzen mit beispielsweise KOH in Glykol, wobei
die Membran mit der Barriereseite auf das Ätzbad gelegt
wird, erhalten werden.
Im Rahmen des erfindungsgemäßen Verfahrens wird unter
anderem ein poröser Träger mit einem oder mehreren
Precursor(en) aus der Gruppe der Verbindungen, welche die
Verbindungen der Metalle aus den Nebengruppen Ib und VIIIb
des Periodensystems umfaßt, beaufschlagt.
Diese Beaufschlagung oder Beladung kann dabei auf viele dem
Fachmann an sich geläufigen Arten erfolgen, solange eine
Immobilisierung der Metallverbindung(en) in Form des
Metalls oder von Legierungen auf dem Träger möglich ist. So
ist unter anderem die Abscheidung aus der Gasphase nach an
sich bekannten CVD-Techniken möglich.
Eine bevorzugte Verfahrensmodifikation sieht vor, daß man
den porösen Träger durch Tränken, Sprühen, Tauchen,
Imprägnieren, Sprühtrocknen, Hicoaten oder
Wirbelschichtcoaten, vorzugsweise durch Imprägnieren, mit
der oder den Edelmetallverbindung(en) beaufschlagt.
Die Beladung des Trägers mit der oder den
Edelmetallverbindung(en) kann in einem oder mehreren
sequentiellen Schritten erfolgen, wobei zwischen einzelnen
Fixierschritten gegebenenfalls Trocknungsphasen eingefügt
werden können.
Als Aktivmetalle, die auf dem Träger, gegebenenfalls in
einer Schale konzentriert werden können, sind alle
reduzierbaren Metalle aus den Nebengruppen Ib und VIIIb des
Periodensystem, insbesondere alle Edelmetalle hiervon,
inklusive deren Mischungen, geeignet.
In bevorzugter Abwandlung des erfindungsgemäßen Verfahrens
beaufschlagt man den Träger mit einer oder mehreren
Verbindung(en) von Metallen aus der Gruppe, welche Kupfer,
Silber, Gold, Eisen, Kobalt, Nickel, Ruthenium, Rhodium,
Osmium, Iridium, Palladium und Platin umfaßt.
Hiervon wiederum sind Verbindungen des Pd, Au, Pt, Ag, Rh,
Ru, Cu, Ir, Ni und/oder Co bevorzugt. Besonders bevorzugt
sind Verbindungen von Pd, Au, Pt, Ag und/oder Rh.
Noch eine zweckmäßige Variante des Verfahrens der Erfindung
zeichnet sich dadurch aus, daß man den Träger mit einer
oder mehreren Palladiumverbindung(en) allein oder einer
oder mehreren Palladiumverbindung(en) zusammen mit einer
oder mehreren Verbindung(en) von Metallen aus der Gruppe,
welche Kupfer, Silber, Gold, Eisen, Kobalt, Nickel,
Ruthenium, Rhodium, Osmium, Iridium und Platin umfaßt,
beaufschlagt.
Eine äußerst vorteilhafte Variante beinhaltet, daß man den
Träger mit einer oder mehreren Palladiumverbindung(en)
zusammen mit einer oder mehreren Verbindung(en) des Goldes,
beaufschlagt.
Das Verfahren der Erfindung beinhaltet als essentielle
Maßnahme, daß man den mit wenigstens einem Precursor
(Vorläuferverbindung des Aktivmetalls) beaufschlagten
porösen Träger mit wenigstens einem Reduktionsmittel unter
Erhalt von in den Poren des Trägers in situ hergestellten
metallenen Nanopartikeln und/oder Legierungspartikeln
behandelt.
Als Reduktionsmittel sind alle Verbindungen geeignet, die
die eingesetzten Metall-Verbindungen, vorzugsweise Salze,
besonders bevorzugt Pd- und Au-Salze, zu den Metallen zu
reduzieren vermögen.
In einer besonderen Verfahrensmodifikation setzt man ein
oder mehrere Reduktionsmittel aus der Gruppe, welche
Citrate wie Kaliumcitrat, Natriumcitrat, Ammoniumcitrat;
Hydrazin, Hydroxylamin, Natriumhypophosphit,
Alkaliborhydride wie Natriumborhydrid, Kaliumborhydrid;
gasförmige Reduktionsmittel wie Wasserstoff, Kohlenmonoxid;
Formaldehyd, Formiate, Acetate, Oxalate, geeignete
Sulfanilate wie Hydroxymethansulfinsäure-Natriumsalz; und
ein- oder zweiwertige Alkohole wie Ethanol, Ethylenglykol;
umfaßt, ein.
Bevorzugt hiervon sind (Alkali/Erdalkali/Ammonium-) Citrate,
Formiate, Acetate, Alkaliborhydride, Oxalate und geeignete
Sulfanilate.
Eine vorteilige Ausführungsform der Erfindung setzt als
Reduktionsmittel Ammoniumcitrat, Kaliumcitrat und/oder
Natriumcitrat ein.
Besonders bevorzugt ist K-Citrat.
Das Reduktionsmittel wird im allgemeinen in
stöchiometrischen Mengen bezogen auf die
Metallverbindung(en), vorzugsweise aber in einem gewissen
Überschuß eingesetzt. Der Überschuß kann beispielsweise 1,1
bis 2, vorzugsweise 1,1 bis 1,5 Moläquivalente betragen.
Vorzugsweise wird das Verfahren der Erfindung so geführt,
daß man die in-situ Reduktion bei Temperaturen zwischen
Raumtemperatur und 150°C durchführt.
Im Rahmen der Erfindung werden die porösen Träger in einer
besonders günstigen Variante unter Einsatz einer Lösung der
Metallverbindung(en) damit beaufschlagt, beispielsweise
wird durch Tränken oder Eintauchen in eine Lösung
imprägniert.
Grundsätzlich kann diese Lösung eine Lösung der
Metallverbindung(en) in einem wäßrigen oder organischen
Lösungsmittel sein. So kann man zur Beaufschlagung eine
wäßrige Lösung, eine Lösung in einem organischen
Lösungsmittel oder eine Mischung daraus einsetzen.
Als Lösungsmittel sind alle Verbindungen geeignet, in denen
die gewählten Salze löslich sind und die nach der
Imprägnierung leicht wieder durch Trocknung zu entfernen
sind.
Besonders bevorzugt setzt man als Lösungsmittel Wasser ein.
Hierbei ist die Natur und Reinheit des Wassers nur von
untergeordneter Bedeutung. Man kann VE-Wasser, dest. Wasser
oder Aqua bidest. einsetzen, ebenso wie in gewissem Maße
auch Leitungswasser zum Einsatz kommen kann, solange die
darin enthaltenen Stoffe die erfindungsgemäße
Katalysatorherstellung nicht nachteilig beeinflussen.
Je nach Natur der zu lösenden Metallverbindung(en) kann die
Natur von organischen Lösungsmitteln variieren.
Beispielsweise sind für Salze wie Acetate vor allem
unsubstituierte Carbonsäuren, insbesondere Essigsäure
geeignet. Für Chloride ist vor allem Wasser geeignet.
Die zusätzliche Verwendung eines weiteren Lösungsmittels
ist dann zweckmäßig, wenn Salze in Essigsäure oder im
Wasser nicht genügend löslich sind. Als zusätzliche
Lösungsmittel kommen diejenigen in Betracht, die inert und
mit Essigsäure bzw. Wasser mischbar sind. Genannt seien als
Zusätze für Essigsäure Ketone wie Aceton und Acetylaceton,
ferner Ether wie Tetrahydrofuran oder Dioxan, Acetonitril,
Dimethylformamid, aber auch Kohlenwasserstoffe wie Benzol.
Ferner kann man mit gutem Erfolg als organisches
Lösungsmittel Methanol, Ethanol, Ethylenglykol, N-
Methylpyrrolidon, Dimethylformamid, Dimethylacetamid
und/oder Tetrahydrofuran oder eine Mischung dieser Stoffe
mit Wasser einsetzen.
Die Verbindungen der edlen Metalle dienen als Precursor.
D. h. es handelt sich um eine Vorstufe der Metalle, die
durch Reduktion zum Metall umgesetzt werden kann. Es kann
sich um ionische und nichtionische Verbindungen handeln.
Bei weitem bevorzugt sind die als Precursoren
einzusetzenden Metallverbindungen Salze.
Als Salze sind alle Salze der Metalle geeignet, die löslich
sind und keine für den Katalysator giftigen Bestandteile,
wie z. B. Schwefel enthalten. Bevorzugt sind die Acetate und
die Chloride.
Für den Fall, daß man Palladium-Precursorverbindungen
einsetzt, sind lösliche Palladiumverbindungen, insbesondere
wasserlösliche Salze, aus einer Gruppe, welche
Palladium(II)-acetat, Palladium(II)-chlorid, Palladium(II)-
nitrat und Tetrachloropalladium(II)säure-Natriumsalz
[Na2PdCl4] umfaßt, bevorzugt.
Im Falle der Chloride sind PdCl2 und Na2PdCl4 besonders
bevorzugte Precursoren.
Weitere bevorzugt eingesetzte lösliche Metallverbindungen,
insbesondere wasserlösliche Salze, sind
Tetrachlorogold(III)säure [HAuCl4], Gold(III)acetat
[Au(OAc)3], Kaliumaurat [KAuO2], Hexachloroplatin(IV)-
säure-Hydrat, Hexachloroiridium(IV)-säure-Hydrat,
Ruthenium(III)-chlorid, Ruthenium(III)-nitrat und/oder
Rhodium (III)-chlorid-Hydrat.
Dabei muß generell im Falle der Chloride sichergestellt
werden, daß die Chloridionen vor dem Einsatz des
Katalysators entfernt werden. Dies geschieht durch
Auswaschen des dotierten Trägers, z. B. mit Wasser, nachdem
die Metalle, durch Reduktion zu den metallischen
Nanopartikeln auf dem Träger fixiert wurden.
Die Metallverbindungen werden üblicherweise in
Konzentrationen von etwa 0,1 bis 100 g pro Liter,
vorzugsweise von 1 bis 50 g pro Liter bezogen auf das
Lösemittel eingesetzt.
Obwohl auch bereits ohne weitere Zusätze stabile
Katalysatoren mit Nanopartikeln auf einem Träger erhältlich
sind, ist es dennoch beim Verfahren der Erfindung bei
weitem bevorzugt, die Beaufschlagung des porösen,
vorzugsweise nanoporösen, Trägers und/oder die Reduktion
des beaufschlagten Trägers in Gegenwart eines Kolloid-
Stabilisators oder mehrerer Kolloid-Stabilisatoren
auszuführen.
Als Stabilisatoren sind alle Verbindungen geeignet, die die
durch Reduktion erhaltenen Nanoteilchen durch Umhüllung zu
komplexieren vermögen und dadurch das weitere Wachstum und
die Agglomeration der Nanoteilchen zu verhindern vermögen.
Zu im Rahmen der Erfindung einsetzbaren Stabilisatoren
gehören unter anderem Betaine, Tenside, Polymere wie
Polyvinylpyrrolidon (PVP), Polyvinylalkohol (PVA),
Polyacrylamid (PAA), Polyelektrolyte, Citrate,
substituierte Phosphine, substituierte Sulfanilsäuren,
Chloride, Aminosäuren oder deren Mischungen. Man kann unter
anderem auch Copolymere einsetzen, die aus Monomeren mit
Betain-Gruppen sowie weiteren Monomeren wie beispielsweise
Acrylsäure, Acrylsäureester, Acrylsäureamide,
Carbonsäurevinylester, Vinyl-alkylether, N-Vinylpyridin, N-
Vinylpyrrolidon, N-Vinylcarbonsäureamide aufgebaut sind.
Eine exponierte Verfahrensabwandlung zeichnet sich dadurch
aus, daß man als Kolloid-Stabilisator eine oder mehrere
Verbindung(en) aus der Gruppen, welche Betaine, PVP,
Phosphine, Citrate, Oxalate, Formiate, Acetate,
Sulfanilate, PVA und PAA umfaßt, zusetzt.
Bevorzugt sind Betaine, PVP, PVA, Citrate, substituierte
Phosphine, substituierte Sulfanilsäuren und/oder Chloride.
Besonders bevorzugt sind K-Citrat, Ammonium-Citrat, PVP K
30, Dimethyldodecylammoniumpropansulfonat.
Für das erfindungsgemäße Verfahren werden die
Stabilisatoren üblicherweise in Mengen von 5 bis 1000 Gew.-%
bezogen auf das oder die Metalle eingesetzt.
Die Zugabe des Stabilisators kann in beliebiger Reihenfolge
stattfinden. Der Stabilisator kann zur Metallverbindung
begeben werden, mit welcher der Träger imprägniert wird.
Der Träger kann zuerst mit dem Kolloidstabilisator getränkt
werden. Der imprägnierte Träger kann mit dem Kolloid-
Stabilisator in Kontakt gebracht werden. Der oder die
Kolloid-Stabilisatoren können auch mit dem Reduktionsmittel
zusammen angewandt werden. Auch eine nachträgliche
Stabilisierung (nach Reduktion) ist unter Umständen
möglich.
Eine ganz besondere Variante der Erfindung sieht vor, daß
man ein oder mehrere Verbindungen einsetzt, die als
Kolloid-Stabilisator und zugleich als Reduktionsmittel
wirken. Dies bedeutet, daß Reduktionsmittel und
Stabilisator auch identisch sein können. So wirkt K-Citrat
bei Pd/Au beispielsweise sowohl als Reduktionsmittel als
auch als Stabilisator.
Es ist mithin im Rahmen der Erfindung bevorzugt als
Reduktionsmittel und Kolloid-Stabilisator NH4-, K- und/oder
Na-Citrat einzusetzen.
Ganz besonders zweckmäßig ist Kaliumcitrat.
Der Stabilisator kann nach der Trägerfixierung auf den
Nanoteilchen verbleiben oder ggf. entfernt werden, falls
die Gegenwart des Stabilisators für die Katalyse stören
sollte. Die vollständige oder teilweise Entfernung des
Stabilisators kann bei Bedarf z. B. hydrolytisch mit einem
Lösungsmittel, thermisch oder oxidativ, z. B. durch
Abbrennen in Luft bei 300 bis 500°C erfolgen, sowohl vor
dem Einbau des Katalysators in den Reaktor als auch in situ
im Reaktor.
Die Beaufschlagung des Trägers mit Metallverbindung(en) und
deren Reduktion können nacheinander in zwei Schritten
durchgeführt werden oder in einem "Eintopfverfahren".
In einer Variante kann es bevorzugt sein, daß man den
ersten Schritt und den zweiten Schritt nacheinander
ausführt. Dies gestattet vorteilig, daß man den mit
wenigstens einer Metallverbindung beaufschlagten porösen,
vorzugsweise nanoporösen, Träger vor der Reduktion einem
Trocknungsschritt unterwirft. Auf diese Weise lassen sich
zum Beispiel durch mehrfache Wiederholung der Imprägnierung
und Trocknung verschiedene "Schalen" von unterschiedlichen
Metallverbindungen auf den Träger bringen.
Alternativ hierzu ist es auch bevorzugt, daß man den ersten
Schritt und den zweiten Schritt in einem Eintopfverfahren
ohne Isolierung, Reinigung oder Trocknung des
beaufschlagten porösen, vorzugsweise nanoporösen, Trägers
durchführt.
Im Sinne einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
wird ein Träger zunächst mit im wesentlichen wäßrigen
Salzlösungen von reduzierbaren Aktivmetallen
vorimprägniert, wobei diese Vorimprägnierung noch nicht zu
einer Schale führen muß, d. h. der Träger wird unter
Umständen "durchimprägniert".
Es kann jedoch auch in diesem Fall eine Schale und damit
ein Schalenkatalysator erzeugt werden. Dies geschieht zum
Beispiel durch geeignete Führung der Reduktion.
Ein Schalenkatalysator resultiert auch durch bestimmte
nicht vollständige Imprägnierung des Trägers.
Durch Imprägnierung und anschließende, ggf. nach einem
Trocknungsschritt, Behandlung mit einem Reduktionsmittel
unter solchen Bedingungen (Konzentration, Temperatur, Zeit
etc.) und ggf. in Gegenwart von Stabilisatoren, werden die
Aktivmetalle zu den Metallen in der Oxidationsstufe 0
reduziert und können sich als Nanoteilchen in einer Schale
des Trägerformkörpers vom eggshell- oder eggwhite-Typ
anreichern.
Vorzugsweise führt man also die Beaufschlagung und/oder
Reduktion so, daß die Metallverbindungen in den Poren des
Trägers in einer schalenförmigen oberflächennahen Zone zu
den entsprechenden Metallen bzw. Legierungen in Form von
ggf. stabilisierten Nanopartikeln unter Erhalt eines
Schalenkatalysators reduziert werden.
Gasförmige Reduktionsmittel wie H2 oder CO oder Ethylen
können allerdings nur verwendet werden, wenn bei der
Imprägnierung mit den Metallsalzen bereits eine
Schalenstruktur erzeugt worden ist.
Der den Mechanismus der Schalenbildung bei der Herstellung
von Edelmetall-Schalenkatalysatoren auf porösen
Keramikträger-Formkörpern kann - ohne hierdurch die
Erfindung auf den Mechanismus einschränken zu wollen -
angenommen werden, daß an der inneren Grenzfläche
Aktivmetallsalz/Reduktionsmittel die rasche Reduktion zu
den Nanoteilchen stattfindet, diese aufgrund ihrer Größe
(inklusive der Umhüllung mit Stabilisator) in der äußeren
Schale immobilisiert werden, und weiteres Aktivmetallsalz
aus den inneren Bereichen des Formkörpers in Richtung
Oberfläche nachdiffundieren, um innerhalb der Schale nach
Erreichen der langsam nach innen fortschreitenden
Reduktionsmittelfront ebenfalls reduziert und auf dem
Träger abgeschieden zu werden.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht unter
anderem darin, daß besonders stabile Schalen auch von
größerer Dicke erzeugt werden können. Bevorzugt erhält man
eine Schalendicke im Bereich zwischen 5 µm und 5000 µm.
Zweckmäßig werden Schalenkatalysatoren erhalten, die in den
Poren Nanopartikel mit einem mittleren Teilchendurchmesser
im Bereich von 1 bis 100 nm aufweisen, ebenso wie in der
Schale. D. h., die Partikel der Schale agglomeriern nicht
oder nur wenig.
Der Träger kann vor, während und/oder nach der in situ
Generierung der Nanopartikel noch mit weiteren Aktivatoren,
insbesondere Alkali-Acetaten, und gegebenenfalls
Promotoren, beispielsweise Zr-, Ti-, Cd-, Cu-, Ba- und/oder
Re-Verbindungen beladen werden.
Eine besonders interessante Verfahrensabwandlung umfaßt
daher, daß man nach, vor oder während der Beaufschlagung
und/oder Reduktion ein oder mehrere Aktivatoren und/oder
Promotoren aufbringt.
Einige bevorzugt gemäß der Erfindung herstellbare
Katalysatorsysteme, vorzugsweise Schalenkatalysatoren,
enthalten z. B. neben Palladium und Gold auch noch K-Acetat
als Aktivator und/oder Cadmium oder Bariumverbindungen als
Promotoren.
Die Metallgehalte von besonders bevorzugten Katalysatoren
haben folgende Werte:
Der Pd-Gehalt der Pd/K/Cd- und der Pd/K/Ba-Katalysatoren
beträgt im allgemeinen 0.6 bis 3.5 Gew.-%, vorzugsweise 0.8
bis 3.0 Gew.-%, insbesondere 1.0 bis 2.5 Gew.-%.
Der Pd-Gehalt der Pd/Au/K-Katalysatoren beträgt im
allgemeinen 0.5 bis 2.0 Gew.-%, vorzugsweise 0.6 bis 1.5
Gew.-%.
Der K-Gehalt aller drei Kyatalysator-Arten beträgt im
allgemeinen 0.5 bis 4.0 Gew.-%, vorzugsweise 1.5 bis 3.0
Gew.-%.
Der Cd-Gehalt der Pd/K/Cd-Katalysatoren beträgt im
allgemeinen 0.1 bis 2.5 Gew.-%, vorzugsweise 0.4 bis 2.0
Gew.-%.
Der Ba-Gehalt der Pd/K/Ba-Katalysatoren beträgt im
allgemeinen 0.1 bis 2.0 Gew.-%, vorzugsweise 0.2 bis 1.0
Gew.-%.
Der Au-Gehalt der Pd/K/Au-Katalysatoren beträgt im
allgemeinen 0.2 bis 1.0 Gew.-%, vorzugsweise 0.3 bis 0.8
Gew.-%.
Von jedem der auf die Trägerteilchen aufzubringenden
Elemente (beispielsweise Pd/K/Au, Pd/K/Cd, Pd/K/Ba) muß
mindestens ein Salz aufgebracht werden. Man kann mehrere
Salze eines Elements aufbringen, aber im allgemeinen bringt
man von jedem der drei Elemente genau ein Salz auf. Die
notwendigen Salzmengen können in einem Schritt oder durch
Mehrfachimprägnierung aufgebracht werden. Die Salze können
nach bekannten Methoden wie Tränken, Aufsprühen,
Aufdampfen, Tauchen oder Ausfällen auf den Träger
aufgebracht werden.
Nach der erfindungsgemäßen Methode werden natürlich nur die
Edelmetallsalze, also Pd und Au, zu den entsprechenden
Edelmetall-Nanoteilchen reduziert und nicht die "unedlen"
Bestandteile K, Cd, Ba. Letztere können zusammen mit den
Edelmetallsalzen oder auch vorher oder nachher auf den
Träger aufgebracht werden.
Normalerweise wird nach der erfindungsgemäßen Methode
zuerst eine Schale aus Pd/Au erzeugt und danach mit K-
Acetat-Lösung nachgetränkt, wobei das K gleichmäßig über
den Pelletquerschnitt verteilt ist.
Sollen mehrere Edelmetalle auf dem Träger fixiert werden
(z. B. Pd und Au), können nach der erfindungsgemäßen Methode
Legierungen oder strukturierte Nanostrukturen, d. h. Gold
auf Palladium oder Palladium auf Gold hergestellt werden.
Die nach dem Verfahren der Erfindung hergestellten
Schalenkatalysatoren können für eine Vielzahl von heterogen
katalysierten Reaktionen eingesetzt werden.
Hierzu gehören unter anderem Aminierungen, Hydrierungen,
Dehydrierungen, Dehydrocyclisierungen, Hydroxylierungen,
Oxidationen, Epoxidierungen, Skelettisomerisierungen sowie
Kombinationen dieser Reaktionstypen, zur gezielten
Umsetzung organischer Moleküle.
Die imprägnierten und reduzierten Formkörper lassen sich -
insbesondere nach einer Aktivierung - als
Schalenkatalysatoren für Hydrierungs-, Oxidations- und
Isomerisierungsreaktionen, ganz besonders für
Selektivhydrierungsreaktionen und Partialoxidationen
einsetzen.
Beispiele hierfür sind unter anderem: Selektivhydrierung
von Propin, Selektivhydrierung von Butadien,
Selektivhydrierung von Acetylen, Selektivhydrierung von
Butinol, Selektivhydrierung von Octadien zu Octen,
Selektivhydrierung von Benzol zu Cyclohexen, Hydrierung von
Kohlenmonoxid, Hydrierung von Kohlendioxid, Hydrierung von
Maleinsäureanhydrid, Hydrierung von NOx zu NH3 oder NH2OH,
Carbonsäureamide aus Nitrilen, Amine aus Carbonsäuren,
Aminierung von Aromaten, insbesondere Reaktion von Benzol
mit Ammoniak zu Anilin, reduktive Aminierung von Aldehyden
und Ketonen zu Aminen, Wacker-Synthese, Acetaldehyd auf
Basis Ethylen, Oxidation von Butan zu Maleinsäureanhydrid,
Oxidation von Kohlenmonoxid, Oxidation von Alkoholen zu
Aldehyden, Ketonen oder Carbonsäuren, Oxidationen von
Alkanen zu Alkoholen, Aldehyden und Ketonen, Oxidationen
von Aldehyden und Ketonen zu Carbonsäuren, Hydroxylierung
von Aromaten, z. B. Oxidation von Benzol zu Phenol oder
Toluol zu Kresol, Oxidation von Propylen zu Acrolein bzw.
Acrylsäure, Ammonoxidation z. B. von Toluol zu Benzonitril
oder von Propylen zu Acrylnitril, Epoxide lassen sich in
Aldehyde/Ketone und unter hydrierenden Bedingungen in
Alkohole umwandeln, z. B. Styroloxid-Derivate zu den
entsprechenden Phenylacetaldehyden bzw. unter hydrierenden
Bedingungen zu Phenylethanolen.
Auf erfindungsgemäße Weise hergestellte Pd/Au-
Schalenkatalysatoren können bevorzugt in der Vinylacetat
Synthese zur Herstellung von Vinylacetat in der Gasphase
aus Ethylen, Essigsäure und Sauerstoff oder Sauerstoff
enthaltenden Gasen zum Einsatz kommen.
Die Herstellung des Vinylacetats erfolgt im allgemeinen
durch Leiten von Essigsäure, Ethylen und Sauerstoff oder
Sauerstoff enthaltenden Gasen bei Temperaturen von 100 bis
220°C, vorzugsweise 120 bis 200°C, und bei Drucken von 1
bis 25 bar, vorzugsweise 1 bis 20 bar, über den fertigen
Katalysator, wobei nicht umgesetzte Komponenten im Kreis
geführt werden können. Zweckmäßig hält man die
Sauerstoffkonzentration unter 10 Vol.-% (bezogen auf das
essigsäurefreie Gasgemisch). Unter Umständen ist jedoch
auch eine Verdünnung mit inerten Gasen wie Stickstoff oder
Kohlendioxid vorteilhaft. Besonders Kohlendioxid eignet
sich zur Verdünnung, da es in geringen Mengen während der
Reaktion gebildet wird.
Bezüglich der Synthese von Vinylacetat (VAM) hat es sich
erwiesen, daß die für die Synthese aus Ethylen, Essigsäure
und Sauerstoff verwendeten Trägerkatalysatoren bevorzugt Pd
enthalten und ein Alkalielement, vorzugsweise K. Als
weitere Zusätze werden mit Erfolg Cd, Au oder Ba verwendet.
Die Metallsalze können durch Tränken, Aufsprühen,
Aufdampfen, Tauchen oder Ausfällen auf den Träger
aufgebracht werden.
Bei den Pd/Au/K-Katalysatoren hat es sich als vorteilhaft
erwiesen, die beiden Edelmetalle in Form einer Schale auf
den Träger aufzubringen, d. h. die Edelmetalle sind nur in
einer oberflächennahen Zone verteilt, während die weiter
innen liegenden Bereiche des Trägerformkörpers nahezu
edelmetallfrei sind. Die Schichtdicke dieser katalytisch
aktiven Schalen beträgt ca. 0.1-2 mm.
Mit Hilfe von Schalenkatalysatoren ist eine selektivere
Verfahrensdurchführung möglich als mit Katalysatoren, bei
denen die Trägerteilchen bis in den Kern imprägniert
("durchimprägniert") sind, bzw. eine Kapazitätserweiterung.
Dabei bietet es sich an, die Reaktionsbedingungen gegenüber
den durchimprägnierten Katalysatoren unverändert zu halten
und mehr Vinylacetat pro Reaktorvolumen und Zeit
herzustellen. Dadurch wird die Aufarbeitung des erhaltenen
Rohvinylacetats erleichtert, da der Vinylacetatgehalt im
Reaktorausgangsgas höher ist, was weiterhin zu einer
Energieersparnis im Aufarbeitungsteil führt. Geeignete
Aufarbeitungen werden z. B. in US 5 066 365, DE 34 22 575,
DE 34 08 239, DE 29 45 913, DE 26 10 624, US 3 840 590
beschrieben. Hält man dagegen die Anlagenkapazität
konstant, so kann man die Reaktionstemperatur senken und
dadurch bei gleicher Gesamtleistung die Reaktion selektiver
durchführen, wobei Edukte eingespart werden. Dabei wird
auch die Menge des als Nebenprodukt entstehenden und daher
auszuschleusenden Kohlendioxids und der mit dieser
Ausschleusung verbundene Verlust an mitgeschlepptem Ethylen
geringer. Darüberhinaus führt diese Fahrweise zu einer
Verlängerung der Katalysatorstandzeit.
Die Erfindung liefert hierfür ein einstufiges
Herstellverfahren für Sol-beschichtete Trägerkatalysatoren,
indem die Sole in-situ in den Poren des Trägers durch
Reduktion hergestellt werden, d. h. Herstellung der Sole und
Trägerfixierung simultan in einem Schritt erfolgen. Auf
diese Weise kann die Schalendicke den Erfordernissen
leichter angepaßt werden, insbesondere sind größere
Schalendicken möglich als bei der Soltränktechnik, bei der
die Diffusion der Sole von außen in die Trägerporen auch
durch den mechanischem Siebeffekt behindert ist. Ferner
sind höhere Edelmetallbeladungen auf dem Träger möglich, es
werden Arbeitsschritte eingespart und das energieintensive
Handling mit hochverdünnten Lösungen wird vermieden.
Gegebenenfalls kann im Falle wohldefinierter
Porenstrukturen der Träger über die Porengröße des Trägers
die Kolloidgröße exakt eingestellt werden, so daß
monomodale Verteilungen von Kolloiden einfacher hergestellt
werden können. Die zur Präparation von Solen benötigten
peinlichst sauberen Apparaturen und Lösungsmittel (bidest.
Wasser) entfallen bei der in-situ Herstellung vollkommen.
Verunreinigungen in Solen führen zu größeren Teilchengrößen
sowie zur Agglomeration von Teilchen.
Eine schalenförmige Beladung mit Metallsalzen bei der
Vorimprägnierung nach bekannten Techniken sowie ein rascher
Wasserentzug beim Trocknen z. B. im Vakuum fördern
zusätzlich zur erfindungsgemäßen Reduktionsmethode die
Ausbildung von Schalen bzw. erlauben eine weitere
Verringerung der Schalendicke, falls dies erwünscht ist.
Die erfindungsgemäßen Katalysatoren weisen eine wesentlich
einheitlichere Aktivmetall-Verteilung und höhere
Edelmetall-Dispersion auf als konventionell hergestellte
VAM-Katalysatoren. Die hohe Dispersion bleibt auch im
Dauerbetrieb aufgrund verminderter Agglomeration der
Edelmetallteilchen weitgehend erhalten, wodurch die
Deaktivierung der erfindungsgemäßen Katalysatoren
verlangsamt wird und lange Standzeiten resultieren. Die
erfindungsgemäße Herstellung führt vorteilhafterweise zu
einer im wesentlichen monomodalen und sehr schmalbandigen
Partikelgrößenverteilung.
Ferner sind die mittleren Edelmetall-Partikeldurchmesser
wesentlich geringer als bei herkömmlichen Katalysatoren,
Dies hat eine hohe Aktivmetalloberfläche und damit hohe
katalytische Aktivität zur Folge.
Die nachfolgenden Beispiele dienen zur eingehenderen
Erläuterung und Veranschaulichung der Erfindung, ohne daß
diese darauf eingeschränkt sein soll.
200 g SiO2-Träger (Siliperl AF125, Firma Engelhard) mit
einer BET-Oberfläche von 300 m2/g wurde mit einer
salzsauren Lösung von 3.33 g (18.8 mmol) Palladiumchlorid
und 1,85 g (4.7 mmol) Goldsäure in 500 ml Wasser bei einer
Temperatur von 30-32°C diskontinuierlich in einer
Dragieranlage über 35 min besprüht. Anschließend wurden die
Trägerkugeln getrocknet und mit 20 g Trikaliumcitrat-Hydrat
in 200 ml Wasser gelöst über 25 min besprüht. Bei einer
Trommelumdrehung von 10 U/min wurde mit 1 bar
diskontinuierlich aufgesprüht. Die Eingangstemperatur
(Föhntemperatur) war 60°C und die Produkttemperatur war
zwischen 32-30°C. Man erhielt einen homogen imprägnierten
Schalen-Katalysator mit einer Schalendicke von 400 µm.
Mittels TEM wurde der Durchmesser der Nanopartikel bestimmt.
Der mittlere Teilchendurchmesser beträgt 30 nm.
20 g des gleichen Trägers wie in Beispiel 1 wurden mit einer
Lösung von 335 mg Palladiumchlorid und 186 mg Goldsäure
durch Tränkung imprägniert und getrocknet. Bei 65°C wurde
mit 1,52 g Trinatriumcitrat-Dihydrat in 19,6 ml Wasser
getränkt und nach drei-stündigem Stehen bei 65°C
getrocknet.
Nach Durchschneiden einer repräsentativen Anzahl von
Pellets wurde die Schalendicke mittels Lichtmikroskopie und
XPS-Lins-Scans ausgemessen.
Die Schalendicke beträgt 1 mm.
Mittels TEM wurde der Durchmesser der Nanopartikel
bestimmt. Der mittlere Teilchendurchmesser beträgt 40 nm.
20 g SiO2-Träger (Typ Aerosil 200, Firma Degussa) wurden
mit einer Lösung (19.6 ml) von 325 mg (1.89 mmol)
Palladiumchlorid und 189 mg (0.473 mmol) Goldsäure durch
Tränkung imprägniert und getrocknet. Der Träger wurde mit
19 ml Wasser durch Tränkung benäßt und mit 1.68 g
Trikaliumcitrat in 10 ml Wasser getränkt und getrocknet.
Nach Durchschneiden einer repräsentativen Anzahl von
Pellets wurde die Schalendicke mittels REM ausgemessen.
Die Schalendicke beträgt 140 µm.
Mittels TEM wurde der Durchmesser der Nanopartikel
bestimmt. Die mittlere Teilchengröße beträgt 60 nm.
Palladiumchlorid (335 mg) und Goldsäure (186 mg) wurden in
Wasser (19.6 ml) gelöst und durch Tränkung auf SiO2-Träger
vom Typ Siliperl AF 125 (10.0 g) gebracht. Der Träger wurde
getrocknet und mit einer wäßrigen Lösung aus Kaliumformiat
(0.5 g) und Sulfanilsäure-Natriumsalz (0.2 g) getränkt und
getrocknet. Das Pd/Au-Verhältnis beträgt Pd:Au=8 : 2.
186 mg Goldsäure wurde auf Siliperl AF 125 durch Tränkung
imprägniert, bei 120°C getrocknet und mit Citratlösung
(19.6 ml) reduziert. Nach 12 h wurden die dunkelgrauen
Perlen getrocknet, um anschließend mit 16 ml einer 60°C
warmen essigsauren Palladiumacetat-Lösung ( 424 mg, 1,89
mmol) getränkt zu werden. Die Trocknung erfolgte im
Vakuumtrockenschrank, wo bei 120°C das Pd-Salz thermisch
reduziert wurde.
Mittels TEM wurde der Teilchendurchmesser der Nanoteilchen
bestimmt. Der mittlere Durchmesser beträgt 20 nm.
325 mg Palladiumchlorid und 186 mg Goldsäure wurden in
Wasser gelöst. 20 g Träger (Siliperl AF 125) wurde in einem
Rundkolben (250 ml) vorgelegt und mit Goldsäure- und
Palladiumchlorid-Lösung (19.6 ml) getränkt. Anschließend
trocknete man den Träger bei 120°C 4 h lang. Man tränkte
mit einer viskosen Kaliumcitratlösung (10 ml), schüttelte
gut und trocknete nochmals.
Die Schale ist 75 µm dick und ist schwarz.
Goldsäure (189 mg, 0.473 mmol) und Palladiumchlorid (325
mg, 1.89 mmol) wurden in Wasser gelöst. Der SiO2-Träger
(20.0 g; Typ D11-10, Firma BASF) wurde mit der Lösung
getränkt und anschließend bei 120°C 5 h getrocknet. Nach
dem Erkalten wurde zu den verschiedenen Trägern Wasser (A =
16 ml, D = 19 ml) gegeben, um schließlich eine
Trikaliumcitrat-Lösung (1.68 g in 10 ml) eindiffundieren zu
lassen. Während der Wasserzugabe entfärbte sich der Träger
von beige nach weiß. Der Träger wurde bei 120°C 5 h
getrocknet.
Die in den Beispielen und Vergleichsbeispielen
hergestellten Katalysatoren werden in einem
Mikrofestbettrohrreaktor mit einem Füllvolumen von 36 ml
getestet. Die Gasdosierung erfolgt über MFC's, die
Essigsäure wird mit einem LFC (Fa. Bronkhorst) dosiert. Die
Mischung der Gase und der Essigsäure erfolgt in einem mit
Füllkörpern beschickten Gasmischrohr. Der Reaktoraustrag
wird auf Normaldruck entspannt und durch einen Glaskühler
geleitet. Das aufgefangene Kondensat wird off-line mit GC
analysiert. Die nichtkondensierbaren Gase werden durch on
line GC quantitativ erfaßt.
Vor der Messung wird der Katalysator im Reaktor wie folgt
aktiviert:
Der Katalysator wird unter N2 bei Normaldruck von ca. 25°C
auf 155°C aufgeheizt.
Zugleich wird die Gastemperatur auf 150°C und die
Gasmischtemperatur auf 160°C erhöht. Die Bedingungen werden
einige Zeit gehalten.
Anschließend wird Ethylen zugeführt und der Druck auf 10
bar erhöht. Nach einer Haltezeit wird Essigsäure zudosiert
und die Bedingungen für einige Zeit gehalten.
Nach der Aktivierung wird der Katalysator wie folgt
angefahren und vermessen:
Sauerstoff wird nach dem Gasmischrohr zugegeben und die
Sauerstoffkonzentration schrittweise auf 4.8 Vol.-% (1.
Messung) und später auf 5.2 Vol.-% (2. Messung) erhöht. Es
ist immer darauf zu achten, daß die Explosionsgrenzen des
zündfähigen Ethylen/O2-Gemisches nicht überschritten
werden. Gleichzeitig wird die Reaktortemperatur auf 170°C
erhöht.
Die Reaktion wird ständig mit dem Gaschromatographen
überwacht.
Bei gleichmäßiger Reaktion, d. h. bei konstanter
Reaktortemperatur und gleichbleibender Konzentration von
Vinylacetat und CO2 im Produktgasstrom, beginnt die
Probennahme.
Über eine Dauer von ca. 1 h wird eine Flüssigprobe und
mehrere Gasproben entnommen.
Der Produktgasstrom wird mit einer Gasuhr bestimmt.
Nach Beendigung der Austestung wird zunächst die
Sauerstoffkonzentration schrittweise zurückgefahren.
Die Zusammensetzung der verwendeten Katalysatoren findet
sich in Tabelle 1. Die erhaltenen Reaktorergebnisse finden
sich in Tabelle 2.
Weitere Vorteile und Ausführungsformen der Erfindung
ergeben sich aus den nachfolgenden Patentansprüchen.
Claims (31)
1. Schalenkatalysator aufweisend auf porösen
Trägerteilchen ein oder mehrere Metalle aus der Gruppe
von Metallen, welche die Nebengruppen Ib und VIIIb des
periodischen Systems der Elemente umfaßt,
wobei der Schalenkatalysator dadurch erhältlich ist,
daß man einen porösen Träger mit einem oder mehreren
Precursor(en) aus der Gruppe der Verbindungen, welche
die Verbindungen der Metalle aus den Nebengruppen Ib
und VIIIb des Periodensystems umfaßt, beaufschlagt, und
daß man den mit wenigstens einem Precursor
beaufschlagten porösen Träger mit wenigstens einem
Reduktionsmittel unter Erhalt von in den Poren des
Trägers in situ hergestellten im wesentlichen
monodispersen metallenen Nanopartikeln behandelt,
und wobei die Schale des Schalenkatalysators eine Dicke
von < 5 µm aufweist.
2. Schalenkatalysator nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der inerte, poröse Träger aus Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid, Titandioxid, Zirkondioxid, Oxidgemischen
der genannten Verbindungen, Mischoxiden der genannten
Verbindungen und/oder Aluminiumsilikaten ist in Form
von Pulvern, Granulat, Folien, Bändern, Membranen,
Strängen, Platten, Tabletten, Wagenrädern, Monolithen,
Kugeln, Splittern, Ringen, Voll-Extrudaten, Hohl-
Extrudaten, Sternen oder anderen Formkörpern.
3. Schalenkatalysator nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das oder die Metall(e) Kupfer, Silber, Gold, Eisen,
Kobalt, Nickel, Ruthenium, Rhodium, Osmium, Iridium,
Palladium und/oder Platin ist (sind).
4. Schalenkatalysator nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schalendicke im Bereich zwischen größer 5 µm und
5000 µm ist.
5. Schalenkatalysator nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die metallenen Nanopartikel einen mittleren
Teilchendurchmesser im Bereich von 1 bis 100 nm
aufweisen und die Standardabweichung vom mittleren
Teilchendurchmesser < 50% ist.
6. Schalenkatalysator nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schale aus Palladium allein oder aus Palladium und
Gold ist.
7. Schalenkatalysator nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Schale weitere Aktivatoren und/oder Promotoren
aufweist.
8. Schalenkatalysator nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Aktivator K-Acetat und der Promotor eine Cadmium-
und/oder Bariumverbindung ist.
9. Verfahren zur Herstellung eines auf porösen
Trägerteilchen ein oder mehrere Metalle aus der Gruppe
von Metallen, welche die Nebengruppen Ib und VIIIb des
periodischen Systems der Elemente umfaßt, aufweisenden
Schalenkatalysators,
dadurch gekennzeichnet,
daß man in einem ersten Schritt einen porösen Träger
mit einem oder mehreren Precursor(en) aus der Gruppe
der Verbindungen der Metalle, welche die Verbindungen
der Metalle aus den Nebengruppen Ib und VIIIb des
Periodensystems umfaßt, beaufschlagt, und daß man in
einem zweiten Schritt den mit wenigstens einem
Precursor beaufschlagten porösen Träger mit wenigstens
einem Reduktionsmittel behandelt unter Erhalt einer
Schale von in den Poren des Trägers in situ
hergestellten, im wesentlichen monodispersen,
metallenen Nanopartikeln, wobei die Schalendicke größer
als 5 µm ist.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
man einen inerten, porösen Träger aus Siliciumdioxid,
Aluminiumoxid, Titandioxid, Zirkondioxid, Oxidgemischen
der genannten Verbindungen, Mischoxiden der genannten
Verbindungen und/oder Aluminiumsilikaten in Form von
Pulvern, Granulat, Folien, Bändern, Membranen,
Strängen, Platten, Tabletten, Wagenrädern, Monolithen,
Kugeln, Splittern, Ringen, Voll-Extrudaten, Hohl-
Extrudaten, Sternen oder anderen Formkörpern einsetzt.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
man den porösen Träger durch Tränken, Sprühen, Tauchen,
Imprägnieren, Sprühtrocknen, Hicoaten oder
Wirbelschichtcoaten, vorzugsweise durch Imprägnieren
oder Sprühen, mit der oder den Metallverbindung(en)
beaufschlagt.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
man den Träger mit einer oder mehreren Verbindung(en)
von Metallen aus der Gruppe, welche Kupfer, Silber,
Gold, Eisen, Kobalt, Nickel, Ruthenium, Rhodium,
Osmium, Iridium, Palladium und Platin umfaßt,
beaufschlagt.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
man den Träger mit einer oder mehreren
Palladiumverbindung(en) allein oder einer oder mehreren
Palladiumverbindung(en) zusammen mit einer oder
mehreren Verbindung(en) von Metallen aus der Gruppe,
welche Kupfer, Silber, Gold, Eisen, Kobalt, Nickel,
Ruthenium, Rhodium, Osmium, Iridium und Platin umfaßt,
beaufschlagt.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
man den Träger mit einer oder mehreren
Palladiumverbindung(en) zusammen mit einer oder
mehreren Verbindung(en) des Goldes, beaufschlagt.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
man ein oder mehrere Reduktionsmittel aus der Gruppe,
welche Citrate wie Kaliumcitrat, Natriumcitrat,
Ammoniumcitrat; Hydrazin, Hdroxylamin,
Natriumhypophosphit, Alkaliborhydride wie
Natriumborhydrid, Kaliumborhydrid; gasförmige
Reduktionsmittel wie Wasserstoff, Kohlenmonoxid;
Formaldehyd, Formiate, Acetate, Oxalate, geeignete
Sulfanilate wie Hydroxymethansulfinsäure-Natriumsalz;
ein- oder zweiwertige Alkohole wie Ethanol,
Ethylenglykol; umfaßt, einsetzt.
16. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
man als Reduktionsmittel Ammoniumcitrat, Kaliumcitrat
und/oder Natriumcitrat einsetzt.
17. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
man den porösen Träger unter Einsatz einer Lösung der
Metallverbindung(en) damit beaufschlagt.
18. Verfahren nach Anspruch 17,
dadurch gekennzeichnet, daß
man zur Beaufschlagung eine wäßrige Lösung, eine Lösung
in einem organischen Lösungsmittel oder eine Mischung
daraus einsetzt.
19. Verfahren nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
man als Lösungsmittel Wasser und/oder Essigsäure
einsetzt.
20. Verfahren nach Anspruch 18,
dadurch gekennzeichnet, daß
man als organisches Lösungsmittel Methanol, Ethanol,
Essigsäure, Ethylenglykol, N-Methylpyrrolidon,
Dimethylformamid, Dimethylacetamid und/oder
Tetrahydrofuran oder eine Mischung dieser Stoffe mit
Wasser einsetzt.
21. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 17 bis 20,
dadurch gekennzeichnet, daß
man lösliche Palladiumverbindungen, insbesondere
wasserlösliche Salze, aus einer Gruppe von Pd-
Precursoren, welche Palladium(II)-acetat,
Palladium(II)-chlorid, Palladium(II)-nitrat und
Tetrachloropalladim(II)säure-Natriumsalz [Na2PdCl4]
umfaßt, einsetzt.
22. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 17 bis 21,
dadurch gekennzeichnet, daß
man lösliche Metallverbindungen, insbesondere
wasserlösliche Salze, aus einer Gruppe von Metall-
Precursoren, welche Tetrachlorogold(III)säure,
Kaliumaurat, Gold(III)acetat [Au(OAc)3],
Hexachloroplatin (IV)-säure-Hydrat,
Hexachloroiridium(IV)-säure-Hydrat, Ruthenium(III)-
chlorid, Ruthenium(III)-nitrat und Rhodium(III)-
chlorid-Hydrat umfaßt, einsetzt.
23. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 22,
dadurch gekennzeichnet, daß
man die Beaufschlagung des porösen Trägers und/oder die
Reduktion des beaufschlagten Trägers in Gegenwart eines
Kolloid-Stabilisators oder mehrerer Kolloid-
Stabilisatoren ausführt.
24. Verfahren nach Anspruch 23,
dadurch gekennzeichnet, daß
man als Kolloid-Stabilisator eine oder mehrere
Verbindung(en) aus der Gruppen, welche Betaine, PVP,
Citrate, Oxalate, Formiate, Acetate, Sulfanilate, PVA
und PAA umfaßt, zusetzt.
25. Verfahren nach Anspruch 23 oder 24,
dadurch gekennzeichnet, daß
man ein oder mehrere Verbindungen einsetzt, die als
Kolloid-Stabilisator und zugleich als Reduktionsmittel
wirken.
26. Verfahren nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet, daß
man als Reduktionsmittel und Kolloid-Stabilisator K-
und/oder Na-Citrat und/oder NH4-Citrat einsetzt.
27. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
man den mit wenigstens einer Metallverbindung
beaufschlagten porösen Träger vor der Reduktion einem
Trocknungsschritt unterwirft.
28. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 26,
dadurch gekennzeichnet, daß
man den ersten Schritt und den zweiten Schritt in einem
Eintopfverfahren ohne Isolierung, Reinigung oder
Trocknung des beaufschlagten porösen Trägers
durchführt.
29. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche, 9 bis 28,
dadurch gekennzeichnet, daß
man nach, vor oder während der Beaufschlagung und/oder
Reduktion ein oder mehrere Aktivatoren und/oder
Promotoren aufbringt.
30. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß
man die in-situ Reduktion bei Temperaturen zwischen
Raumtemperatur und 150°C durchführt.
31. Verwendung des in den Ansprüchen 1 bis 8 beschriebenen
oder nach einem oder mehreren der vorhergehenden
Ansprüche 9 bis 30 erhältlichen Katalysators zur
Herstellung von Vinylacetat in der Gasphase aus
Ethylen, Essigsäure und Sauerstoff oder Sauerstoff
enthaltenden Gasen.
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