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DE19732497A1 - Glättwalze in einem Druckwerk einer Rotationsdruckmaschine - Google Patents

Glättwalze in einem Druckwerk einer Rotationsdruckmaschine

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DE19732497A1
DE19732497A1 DE19732497A DE19732497A DE19732497A1 DE 19732497 A1 DE19732497 A1 DE 19732497A1 DE 19732497 A DE19732497 A DE 19732497A DE 19732497 A DE19732497 A DE 19732497A DE 19732497 A1 DE19732497 A1 DE 19732497A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Glättwalze in einem Druckwerk in einer Rotationsdruckmaschine.
Aus der DE 44 24 913 A1 ist ein Kurzfarbwerk zum Einfärben eines Formzylinders für den Trockenoffset-Druck bekannt. Das Kurzfarbwerk weist eine Farbübertragungswalze und eine Farbauftragwalze auf. Die Farbübertragungswalze ist als Rasterwalze ausgebildet. Zwischen den Vertiefungen auf der Mantelfläche der Rasterwalze sind Stege vorhanden, die eine hohe Affinität zu einem Trennmittel, z. B. Silikonöl, aufweisen. Hierzu ist das hartkeramische Material der Farbübertragungswalze mit Silikonöl getränkt oder Silikongummi oder Fluorsilikongummi ist in das hartkeramische Material eingelagert. Die Vertiefungen sind mit einer farbfreundlichen, das Trennmittel abweisenden Beschichtung ausgekleidet. Durch die Ausbildung der Farbübertragungswalze sollen Farbübertragungsschwierigkeiten vermieden werden, wenn mit Trennmittel versetzte Druckfarben zum Einsatz kommen.
Aus der DE 44 24 920 A1 ist ein Kurzfarbwerk bekannt, das ebenfalls zum Einfärben einer wasserlosen Flachdruckplatte dient. In diesem Fall wird eine mit einem Trennmittel versehene Druckfarbe von einer Rasterwalze über zwei Auftragwalzen auf den Formzylinder aufgebracht. Eine der beiden Auftragwalzen ist farbführend, während die andere Auftragwalze trennmittelfreundlich ausgebildet ist. Die hohe Affinität zu dem Trennmittel wird durch eine ein Silikonöl aufweisende Beschichtung, beispielsweise Silikongummi oder Fluorsilikongummi, erreicht.
Unabhängig davon, ob eine Druckfarbe, um für den Trockenoffset-Druck besonders geeignet zu sein, ein Trennmittel enthalten muß, oder ob unter Verwendung eines Feuchtmittels gedruckt wird, besteht die Aufgabe, insbesondere bei Kurzfarbwerken, einen möglichst glatten Farbfilm auf dem Formzylinder zu erreichen, um eine hohe Druckqualität zu erzielen.
Es ist die Aufgabe der Erfindung, ein Druckwerk einer Rotationsdruckmaschine derart zu verbessern, daß ein Farbfilm gleichmäßiger Dicke an den druckenden Flächen des Formzylinders erreicht wird.
Diese Aufgabe wird, wie in Patentanspruch 1 oder 2 angegeben, gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn durch eine entsprechende Ausführung der Glättwalze ein Übertrag von Druckfarbe auf die Glättwalze verhindert wird. Dies hat nämlich zur Folge, daß der Farbfilm in der Preßzone zwischen dem Formzylinder und der Glättwalze oder zwischen der Farbauftragwalze und der Glättwalze lediglich verquetscht und nicht gespaltet wird. Durch eine entsprechend glatt ausgeführte Oberfläche der Glättwalze nimmt dadurch der Farbfilm eine deutlich homogenere Struktur, d. h. eine größere Glätte, ein.
Eine weitere Verbesserung ergibt sich, wenn die Glättwalze nicht über Reibung mit der Farbauftragwalze oder dem Formzylinder angetrieben wird, sondern mit einem eigenen Antrieb versehen ist. Dadurch können die Abrollbedingungen zwischen der Glättwalze und der Farbauftragwalze bzw. dem Formzylinder verbessert werden, wodurch ein zusätzlicher Glättungseffekt auf den Farbfilm ausgeübt wird. Die farbabweisende Wirkung der Glättwalze kann durch eine auf die verwendete Druckfarbe abgestimmte Beschichtung der Glättwalze erzielt werden. Im Falle des wasserlosen Offsetdrucks kann dies eine Silikonbeschichtung sein, wie sie in den druckfreien Bereichen der Druckform vorhanden ist.
Die farbabweisende Wirkung kann auch dadurch erzielt oder unterstützt werden, daß während des Betriebs des Farbwerks eine Flüssigkeit auf die Glättwalze aufgebracht wird, die die Glättwalze gut benetzt und somit einen Farbauftrag auf dieser verhindert. Im Falle des Naß-Offsetdrucks läßt sich hierfür eine Flüssigkeit einsetzen, die ähnlich wie das Feuchtmittel aufgebaut ist oder das Feuchtmittel selbst ist. Im Falle des Trocken-Offsetdrucks läßt sich ein Silikonöl oder ein entsprechender Silikonölersatzstoff einsetzen, wie er ebenfalls in den Druckfarben für den wasserlosen Offsetdruck eingemischt wird.
Darüber hinaus läßt sich die Eigenschaft der farbabweisenden Glättwalze im Falle des Trocken-Offsetdrucks dazu nutzen, um vorzugsweise die Silikonölanteile aus der Druckfarbe aufzunehmen und um dadurch auf der Glättwalze einen Film zu bilden der einerseits zu einem gleichmäßigen Farbfilm auf der Farbauftragwalze oder dem Formzylinder führt und andererseits, wenn die Glättwalze an die Farbauftragwalze angestellt ist, zu einer gleichmäßigen Verteilung des Silikonölanteils im Farbfilm, weil der Silikonölüberschuß von der Glättwalze aufgenommen wird und auf andere Bereiche der Farbauftragwalze umverteilt wird. Entsprechendes gilt ebenfalls für den Silikonölersatzstoff oder, wenn Feuchtmittel in die Druckfarbe vorab eingemischt worden ist.
Die Glättwalze wird entweder achsparallel zu der Farbauftragwalze bzw. zum Formzylinder gestellt, kann jedoch auch schräg gestellt werden, wodurch eine zusätzliche Verreibung der Druckfarbschicht eintritt.
Weitere Vorteile ergeben sich aus den übrigen Unteransprüchen.
Gemäß Patentanspruch 17 bezieht sich die Erfindung auf ein Kurzfarbwerk, das mit einer Glättwalze ausgestattet ist.
Nachstehend wird die Erfindung in Ausführungsbeispielen anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1: eine schräg an eine Farbauftragwalze angestellte Glättwalze,
Fig. 2: eine in ihrer Mitte verjüngte, schräg an eine Farbauftragwalze angestellte Glättwalze,
Fig. 3: eine gebogene, an eine Farbauftragwalze angestellte Glättwalze,
Fig. 4: eine in einen mit einem Trennmittel gefüllten Behälter eintauchende Glättwalze,
Fig. 5: eine über eine Tauchwalze mit einem Trennmittel versorgte Glättwalze,
Fig. 6: eine über eine Tauchwalze und eine Übertragwalze mit einem Trennmittel versorgte Glättwalze,
Fig. 7: eine über einen Filzblock mit einem Trennmittel versorgte Glättwalze und
Fig. 8: eine an einen Formzylinder angestellte Glättwalze.
In einem Farbwerk einer Druckmaschine, beispielsweise in einem Kurzfarbwerk einer Offset-Druckmaschine oder einer Druckmaschine für den Direktdruck, ist eine Farbauftragwalze 1 (Fig. 1) angeordnet. An der Farbauftragwalze 1 ist schräg zu ihrer Längsachse eine als Reiterwalze ausgebildete Glättwalze 2 angestellt. Durch konkave Krümmung, d. h. durch Einschnürung des Durchmessers der Glättwalze 2 zu ihrer Mitte hin (vgl. die stark übertriebene Darstellung in Fig. 2) oder durch elastische Durchbiegung der Glättwalze um ihre Längsachse (vgl. die ebenfalls stark übertriebene Darstellung in Fig. 3) oder durch Kombination dieser beiden Maßnahmen läßt sich erreichen, daß die Glättwalze 2 und die Farbauftragwalze 1 über ihre gesamte Länge hin eine gleichbreite Berührungsfläche 3 aufweisen. Die Berührungsfläche 3 wird dadurch erzeugt, daß die Glättwalze 2 aus einem harten oder weichen Material besteht, während die Farbauftragwalze 1 aus einem weichen elastischen Material, beispielsweise Gummi oder einem aufgeschäumten Kunststoff, besteht. In einem anderen Ausführungsbeispiel ist die Glättwalze 2 parallel zur Längsachse 4 der Farbauftragwalze 1 an deren Mantelfläche angestellt. Es ist nicht unbedingt erforderlich, die Glättwalze 2 schräg anzustellen; jedoch erweist es sich als vorteilhaft, wenn die Glättwalze 2 schräg angestellt ist. Dadurch, daß die Oberfläche wenigstens einer der beiden Walzen, d. h. der Farbauftragwalze 1 und der Glättwalze 2, aus einem elastischen Material ausgebildet ist, wird gewährleistet, daß auch dann noch eine Berührung zwischen ihnen an den äußeren Bereichen stattfindet, wenn, wie in Fig. 1 dargestellt, die Glättwalze 2 nicht gebogen und nicht in ihrer Mitte verjüngt ist, sofern die Glättwalze 2 nur um einen geringen Winkel gegenüber der Längsachse 4 der Farbauftragwalze 1 schräg gestellt ist.
Die Glättwalze 2 weist entweder einen eigenen Antrieb auf, beispielsweise durch einen eigenen Motor, oder sie wird über eine Zahnradverbindung durch andere Zylinder angetrieben, oder sie wird durch Friktion mit der Farbauftragwalze 1 oder einem Formzylinder 10 (Fig. 1), sofern sie an diesen angestellt ist, angetrieben. Wenn die Glättwalze 2 auf dem Formzylinder 10 abrollt, nimmt sie Silikonölanteile, insbesondere einen Silikonölüberschuß aus der Farb/-Silikonschicht des Formzylinders 10 auf und vergleichmäßigt und verteilt diese.
Vorteilhaft ist ein Schlupf zwischen der Glättwalze 2 und der Farbauftragwalze 1 bzw. dem Formzylinder 10, um eine bessere Glättung des Farbfilms zu erzielen. Im Falle des Zwangsantriebs läßt sich der Schlupf dadurch erreichen, daß unterschiedliche Umfangsgeschwindigkeiten der Glättwalze 2 einerseits und der Farbauftragwalze 1 oder des Formzylinder andererseits vorgegeben werden. Im Falle des Reibungsantriebs läßt sich eine Bremseinrichtung an der Glättwalze 2 vorsehen, die den gewünschten Schlupf erzeugt. Durch einen derartig eingestellten Schlupf wird eine gleichmäßige Verreibung der Farbschicht und damit deren Glättung erreicht.
Die Glättwalze 2 ist, sofern sie an die Farbauftragwalze 1 angestellt ist, als Reiterwalze ausgebildet, d. h., sie berührt nicht die anderen farbübertragenden Walzen.
Sofern die Glättwalze 2 an den Formzylinder angestellt ist, ist sie in Umdrehungsrichtung des Formzylinders der Farbauftragwalze nachgeordnet. Auch in diesem Fall ist sie als Reiterwalze ausgebildet.
Die Mantelfläche der Glättwalze besteht vorzugsweise aus einem farbabstoßenden Material. Im Falle des Trocken-Offsetdrucks besteht die Mantelfläche aus einem Material, das eine hohe Affinität zu einem Trennmittel aufweist. Ein derartiges Material ist beispielsweise Silikongummi oder Fluorsilikongummi. Es läßt sich auch dasjenige Material für die Oberfläche der Glättwalze 2 verwenden, das die Druckplatte für den Trocken-Offsetdruck an ihren nicht-druckenden Bereichen bedeckt. Alternativ oder zusätzlich zu dieser Oberflächenbeschichtung läßt sich vorsehen, daß ein Trennmittel auf der Mantelfläche der Glättwalze 2 zugeführt wird. Das Trennmittel ist entweder Silikonöl oder ein Silikonölersatzstoff, wie er in Druckfarben für den wasserlosen Offsetdruck eingemischt wird. Das Trennmittel weist eine gute Benetzung der Oberfläche der Glättwalze 2 auf und verhindert so einen Farbübertrag auf diese. Die farbabweisende Glättwalze 2 nimmt vorzugsweise die Trennmittelanteile aus der Druckfarbe auf, die auf ihr einen Film bilden, was einerseits zu einem besonders gleichmäßigen Farbfilm auf der Farbauftragwalze 1 führt und andererseits zu einer gleichmäßigeren Verteilung des Trennmittelanteils im Farbfilm auf der Farbauftragwalze 1.
Wenn die Glättwalze 2 in einem ein Feuchtmittel benötigenden Druckprozeß eingesetzt wird, muß die Glättwalze 2 ebenfalls eine farbabstoßende Wirkung haben, d. h., sie muß oleophob sein. Zusätzlich läßt sich Feuchtmittel auf die Mantelfläche der Glättwalze 2 zuführen, um die farbabstoßende Wirkung der Mantelfläche zu unterstützen.
Auch in diesem Fall reicht es aus, wenn die farbabstoßende Wirkung erst durch Zuführung des Feuchtmittels oder eines ähnlichen Stoffs mit farbabstoßender Wirkung erzielt wird.
Aus einem Behälter 5 (Fig. 4 bis 7) läßt sich das Trennmittel oder das Feuchtmittel auf die Glättwalze 2 aufbringen.
Gemäß der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform taucht die Glättwalze 2 in den mit dem Trennmittel oder dem Feuchtmittel gefüllten Behälter 5 ein. Durch eine an die Glättwalze 2 angestellte Quetschwalze 6 wird der auf der Mantelfläche der Glättwalze 2 gebildete Film aus dem Trennmittel oder dem Feuchtmittel vergleichmäßigt. Die Quetschwalze 6 weist beispielsweise eine weiche, aus einem elastischen Material gebildete Mantelfläche auf. Sofern die Glättwalze 2 eine weiche Mantelfläche hat, kann die Mantelfläche der Quetschwalze auch aus einem harten Material bestehen. Die Elastizität der die Mantelfläche der Glättwalze 2 bedeckenden Schicht hängt davon ab, ob diese an den Formzylinder oder an die Farbauftragwalze 1 angestellt ist. Wenn die Glättwalze 2 an den Formzylinder angestellt ist, muß sie eine aus einem elastischen Material, z. B. Gummi oder einem elastischen Kunststoff, bestehende Mantelfläche haben. Wenn die Glättwalze 2 jedoch an die Farbauftragwalze 1 angestellt ist, kann die Mantelfläche der Glättwalze 2 auch aus einem harten Material, z. B. einem harten Gummi oder einem harten Kunststoff, bestehen. Entsprechendes gilt für die Quetschwalze 6. Es muß nur stets vermieden werden, daß harte Mantelflächen von Walzen aufeinander abrollen.
Gemäß der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform wird das Trennmittel oder das Feuchtmittel aus dem Behälter 5 über eine Übertragwalze 7, die in diesen eintaucht, auf die Glättwalze 2 übertragen. Auch in diesem Fall kann eine Quetschwalze 6 vorgesehen sein, sie ist jedoch nicht notwendig.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform (Fig. 6) ist zwischen der Tauchwalze 7 noch eine Übertragwalze 8 zwischengeschaltet. Auch in diesem Fall kann eine Quetschwalze 6 vorgesehen sein, die vorzugsweise an der Tauchwalze 7 angestellt ist. Die Übertragwalze 8 kann auch als Changierwalze ausgebildet sein. Anstelle der Tauchwalze 7 kann auch ein Duktor vorgesehen werden, an den eine Rakel angestellt ist, so daß die Tauchwalze 7 ausgebildet ist wie der Farbduktor, der sich in einem Farbkasten eines Farbwerks dreht.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel (Fig. 7) saugt sich ein in das Trennmittel in den Behälter 5 eintauchender Block 9 aus Filz oder einen Schwammaterial mit dem Trennmittel oder dem Feuchtmittel voll und gibt dieses auf die Mantelfläche der Glättwalze 2 ab.
Wie in Fig. 8 dargestellt ist, ist eine Glättwalze 2 an den Formzylinder 10 selbst angestellt. Die Glättwalze 2 ist, bezogen auf die Drehrichtung des Formzylinders 10 hinter der Farbauftragwalze 1 angeordnet.
Im Fall des Naßoffsetdrucks kann auch vorgesehen werden, daß der Behälter 5 zur Versorgung der Glättwalze 2 mit dem Feuchtmittel an den Kreislauf des Feuchtmittels des Feuchtwerks angeschlossen ist, wobei beispielsweise mittels eines Füllstandsensors überwacht wird, ob ständig eine vorgesehene Menge des Feuchtmittels in den Behälter 5 vorhanden ist.
Anstelle der einzigen Übertragwalze 8 gemäß Fig. 6 läßt sich auch eine Mehrzahl von Übertragwalzen vorsehen, wobei eine oder mehrere als Changierwalzen ausgebildet sind.
Die Glättwalze 2 läßt sich auch in Druckwerken für den direkten Druck einsetzen. An eine Farbauftragwalze 1 oder an einen Formzylinder 10 können auch mehrere Glättwalzen 2 angestellt sein.
Für den Fall, daß die Glättwalze 2 in einem ein Feuchtmittel verwendenden Druckprozeß eingesetzt wird, kann das Feuchtmittel zur Benetzung der Oberfläche der Glättwalze 2 auch dadurch zugeführt werden, daß die Druckfarbe, mit der die Glättwalze 2 auf der Mantelfläche der Farbauftragwalze 1 in Berührung tritt, voremulgiert ist, d. h. das Feuchtmittel bereits enthält.
Durch die Erfindung wird eine Glättwalze für ein Druckwerk einer Rotationsdruckmaschine zur Verfügung gestellt, die entweder an den Formzylinder 10, bezogen auf die Umdrehungsrichtung des Formzylinders 10, hinter der Farbauftragwalze oder an die Farbauftragwalze 1 selbst angestellt ist. Die Glättwalze 2 dient zur Glättung des Farbfilms auf dem Formzylinder bzw. auf der Farbauftragwalze 1. Die Mantelfläche der Glättwalze 2 hat eine farbabstoßende Wirkung. Die farbabstoßende Wirkung wird dadurch erreicht, daß ein farbabstoßendes Material, d. h. ein Trennmittel oder ein Feuchtmittel, auf die Mantelfläche der Glättwalze 2 aufgebracht wird oder daß die Glättwalze 2 eine Mantelfläche aus einem farbabstoßenden Material aufweist. Beide Maßnahmen können auch in Verbindung miteinander vorgesehen werden.

Claims (17)

1. Eine an einen Formzylinder (10) in einem Druckwerk einer Rotationsdruckmaschine, bezogen auf die Umdrehungsrichtung des Formzylinders (10), hinter der Farbauftragwalze (1) angestellte Glättwalze zur Glättung des Farbfilms auf dem Formzylinder (10), wobei die Mantelfläche der Glättwalze (2) eine farbabstoßende Wirkung hat, dadurch gekennzeichnet, daß die farbabstoßende Wirkung auf der Benetzung der Glättwalze (2) durch eine farbabweisende Flüssigkeit beruht, wobei die Mantelfläche der Glättwalze (2) in Kontakt mit der farbabweisenden Flüssigkeit steht.
2. Eine an eine Farbauftragwalze (1) angestellte Glättwalze (2) zur Glättung des Farbfilms auf dem Formzylinder (10), dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche der Glättwalze (2) eine farbabstoßende Wirkung hat.
3. Glättwalze (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mantelfläche der Glättwalze (2) aus einem farbabstoßenden Material besteht.
4. Glättwalze (2) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das farbabstoßende Material ein Silikongummi oder ein Fluorsilikongummi ist.
5. Glättwalze (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Glättwalze (2) durch eine farbabweisende Flüssigkeit, d. h. ein Trennmittel, insbesondere ein Silikonöl oder ein Silikonölersatzstoff, benetzt wird, wobei die Mantelfläche der Glättwalze (2) in Kontakt mit der farbabweisenden Flüssigkeit besteht und wobei die farbabweisende Flüssigkeit insbesondere in die Druckfarbe eingemischt ist.
6. Glättwalze (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die farbabweisende Flüssigkeit über die Farbauftragwalze (1) bzw. das Feuchtwerk der Druckmaschine an die Mantelfläche der Glättwalze (2) zuführbar ist.
7. Glättwalze (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit der farbabweisenden Flüssigkeit gefüllter Behälter (5) vorhanden ist, in den die Glättwalze (2) eintaucht, wobei an die Glättwalze (2) eine Quetschwalze (6) angestellt ist.
8. Glättwalze (2) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit der farbabweisenden Flüssigkeit gefüllter Behälter (5) vorhanden ist, in den eine Tauchwalze (7) eintaucht, die das Trennmittel auf die Glättwalze (2) überträgt.
9. Glättwalze (2) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die farbabweisende Flüssigkeit von der Tauchwalze (7) über mindestens eine Übertragwalze (8) auf die Glättwalze (2) auftragbar ist.
10. Glättwalze (2) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens eine Übertragwalze (8) als Changierwalze ausgebildet ist.
11. Glättwalze (2) nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß an die Tauchwalze (7) oder an eine der Übertragwalzen (8) eine Quetschwalze (6) angestellt ist.
12. Glättwalze (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Glättwalze (2) an einem Block (9) aus Filz oder einem Schwammaterial anliegt, über den die farbabweisende Flüssigkeit aus dem Behälter (5) auf die Glättwalze (2) übertragbar ist.
13. Glättwalze (2) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die farbabweisende Flüssigkeit ein Feuchtmittel ist, das über den Feuchtmittelkreislauf der Glättwalze (2) zuführbar ist.
14. Glättwalze (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Zwangsantrieb aufweist oder daß sie durch Reibung über den Formzylinder (10) oder die Farbauftragwalze (1) antreibbar ist, wobei die Glättwalze (2) insbesondere einen Schlupf gegenüber dem Formzylinder (10) bzw. der Farbauftragwalze (1) aufweist.
15. Glättwalze (2) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlupf der durch Reibung angetriebenen Glättwalze (2) durch eine Bremsvorrichtung erzeugbar ist.
16. Glättwalze (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Glättwalze (2) achsparallel oder schräg zu dem Formzylinder (10) oder der Farbauftragwalze (1) angeordnet ist, wobei, wenn die Glättwalze (2) schräg angeordnet ist, diese vorzugsweise gebogen ist oder in ihrer Mitte verjüngt ist.
17. Kurzfarbwerk für eine Rotationsdruckmaschine mit einer gerasterten Walze zur Zuführung von Druckfarbe, einer mit der Rasterwalze zusammenwirkenden Rakeleinrichtung und einer Farbauftragwalze (1) zum Auftragen von Druckfarbe auf einen Formzylinder (10), dadurch gekennzeichnet, daß an der Farbauftragwalze (1) oder dem Formzylinder (10) eine Glättwalze (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 16 angeordnet ist.
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