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DE19731093A1 - Bauelement zur Wärmedämmung - Google Patents

Bauelement zur Wärmedämmung

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DE19731093A1
DE19731093A1 DE19731093A DE19731093A DE19731093A1 DE 19731093 A1 DE19731093 A1 DE 19731093A1 DE 19731093 A DE19731093 A DE 19731093A DE 19731093 A DE19731093 A DE 19731093A DE 19731093 A1 DE19731093 A1 DE 19731093A1
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    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/003Balconies; Decks
    • E04B1/0038Anchoring devices specially adapted therefor with means for preventing cold bridging

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Description

Die Erfindung betrifft ein Bauelement zur Wärmedämmung zwischen einem Gebäudeteil und einem vorkragenden Außenteil, bestehend aus einem dazwischen zu verlegenden Isolierkörper mit integrierten Be­ wehrungsstäben, die sich quer zum Isolierkörper durch diesen hin­ durch erstrecken und seitlich mit den angrenzenden Bauteilen in Ver­ bindung stehen, wobei der Isolierkörper zumindest an seiner Ober- und/oder Unterseite einen in Längsrichtung des Isolierkörpers laufen­ den Hohlraum aufweist.
Ein solches Bauelement ist aus der DE 43 00 181 A1 bekannt. Dort werden Hohlkammern vorgeschlagen, die aus einem härteren Wand­ material als der Isolierkörper bestehen und von den Bewehrungsstä­ ben durchquert werden. Dadurch werden die Bewehrungsstäbe stabil am Isolierkörper fixiert. Dieses Bauelement hat sich zwischenzeitlich erfolgreich bewährt.
Unter bestimmten Umständen kann es für derartige Bauelemente not­ wendig sein, Brandschutzvorkehrungen zu treffen. So wird in der EP 658 660 A1 erstmals vorgeschlagen, den Isolierkörper durch oberhalb und unterhalb des Isolierkörpers montierte Brandschutzplatten zu schützen.
Davon ausgehend besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Bauelement zur Wärmedämmung zur Verfügung zu stellen, bei dem sich die Vorteile der eingangs beschriebenen Konstruktion, wie zum Beispiel der erhöhte Schutz des Isolierkörpers im rauhen Baustellenbetrieb, mit einem hohen Brandschutzstandard verbinden lassen. Außerdem soll das Bauelement kostengünstig in der Herstel­ lung und auf der Baustelle einfach einzubauen sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Hohl­ raum zumindest teilweise mit Brandschutzmaterial gefüllt ist.
Durch die spezielle Positionierung des Brandschutzmaterials in einem Hohlraum des Bauelementes ist es optimal gegen Beschädigungen im Baustellenbetrieb geschützt; insbesondere ist ein lokales Ausbrechen oder Abreißen der Brandschutzelemente ausgeschlossen. Desweite­ ren ist es optisch durch das Bauelement kaschiert, so daß das Ausse­ hen nicht beeinträchtigt wird. Nicht zuletzt entfallen auch belastungs­ technische Inhomogenitäten, wie sie bisher bei oben und unten mon­ tierten Brandschutzplatten in Kauf genommen werden mußten.
Der Hohlraum kann entweder in den Isolierkörper selbst integriert sein oder aber zum Beispiel durch eine Profilleiste gebildet werden, die mit dem Isolierkörper verbunden ist. Diese Verbindung erfolgt vorteilhaft über Wangen der Profilleiste, mittels derer diese auf den Isolierkörper steckbar bzw. in ihn einsetzbar ist.
Weiterhin können die Profilleiste und/oder ihre Wangen Ausnehmun­ gen aufweisen, so daß sie neben dem Brandschutz auch zur Fixierung der Bewehrungsstäbe dienen. Eine besonders gute Fixierung ergibt sich, wenn die Profilleiste aus härterem Material als der Isolierkörper besteht. Dabei bietet sie auch einen mechanischen Schutz für den Isolierkörper.
Damit sich das Brandschutzmaterial beim Befüllen des Hohlraumes nicht an dem rauhen Material des Isolierkörpers verhakt, kann man Brandschutzmaterial und Isolierkörper durch eine Wand trennen. Die­ se Wand läßt sich bei Einsatz einer Profilleiste sehr kostengünstig einstückig mit dieser ausbilden.
An den beiden Stirnseiten des Bauelementes ist der Hohlraum, norma­ lerweise also die Profilleiste, offen. Damit das Brandschutzmaterial, das aus Mineralwolle, Steinwolle und dergleichen besteht, nicht her­ ausrutscht, wird es zweckmäßig im Hohlraum verklemmt oder lokal verklebt. Die Bauelemente können dann auf der Baustelle auf das gewünschte Maß abgelängt werden.
Falls das Bauelement keinen Brandschutz aufweisen muß, wird der Hohlraum zweckmäßig mit Dämmaterial, insbesondere Styropor ge­ füllt, damit keine Luftkonvektion auftreten kann.
Für einen besonders guten Brandschutz haben sich folgende Ausdeh­ nungen des Hohlraumes als vorteilhaft erwiesen: In Längsrichtung des Isolierkörpers ist eine Erstreckung zumindest nahezu über dessen ge­ samte Länge wünschenswert. Quer dazu sollte der Hohlraum zumin­ dest an der Oberseite breiter sein als der Isolierkörper. Die Höhe des Hohlraumes kann dann von 5 Millimeter bis 25 Millimeter ausgeführt werden.
Für spezielle Anwendungen, z. B. punktuelle Auflager von Balkonplat­ ten, kann zusätzlich zu Hohlräumen an der Ober- und Unterseite des Isolierkörpers auch die Anordnung von Brandschutzmaterial seitlich des Isolierkörpers sinnvoll sein, insbesondere wieder in einem Hohl­ raum.
Isolierkörper und Profilleiste, das heißt das ganze Bauelement ein­ schließlich der Hohlräume bzw. ihrer Ummantelung, weisen zweck­ mäßigerweise die gleiche Höhe auf wie das Gebäude- und/oder Au­ ßenteil, das heißt wie die Decken- und Balkonplatte.
Weiterhin ist es zur Stabilisierung des Bauelementes oder aber zur Integration einer Höhenverstellung sinnvoll, die an gegenüberliegen­ den Seiten des Isolierkörpers angeordneten, jeweils einen Hohlraum bildenden Elemente durch Verbindungsmittel, insbesondere Stäbe, miteinander zu verbinden. Im Falle einer Höhenverstellung weisen die Verbindungsmittel dann gleichzeitig einen Verstellmechanismus auf. Insoweit wird voll umfänglich auf die ältere Patentanmeldung 197 22 028 verwiesen.
Weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung; dabei zeigt
Fig. 1 den Querschnitt eines erfindungsgemäßen Bauelements.
In Fig. 1 erkennt man ein Bauelement 1, das mit seinem Isolier­ körper 2 aus Styropor zwischen einem nicht dargestellten linksseitig vorkragenden Außenteil, etwa einer Balkonplatte, und einem ebenfalls nicht dargestellten rechtsseitigen Gebäudeteil, insbesondere einer betonierten Deckenplatte, anzuordnen ist. Der Isolierkörper 2 wird von Zugstäben 3, Querkräftstäben 4 und Druckstäben 5 durchquert. Diese Stäbe stehen aus dem Isolierkörper jeweils in das Außen- und das Gebäudeteil vor und werden dort einbetoniert. Der Querkraftstab 4 läuft außenteilseitig in einer Schlaufe aus. Der Druckstab 5 endet beidseits in Druckplatten zur Aufnahme der Druckkräfte. Die schraf­ fierte Darstellung der Bewehrungsstäbe deutet auf Bereiche hin, in denen Baustahl verwendet wird, während in den nicht schraffierten Bereichen im und nahe dem Isolierkörper aus Korrosionsschutzgrün­ den Edelstahl oder zumindest korrosionsgeschützter Stahl einzusetzen ist.
Am oberen und unteren Ende des Bauelementes 1, das heißt über und unter dem Isolierkörper 2, befinden sich Hohlräume 6 und 7.
Wesentlich ist nun, daß diese Hohlräume zumindest teilweise mit Brandschutzmaterial 6a bzw. 7a gefüllt sind, das durch eine Kreuzschraffur angedeutet ist. Durch das Brandschutzmaterial, das in Form von Platten oder Matten in Längsrichtung eingeschoben und im Hohlraum verklemmt wird, wird der Isolierkörper 2 gegenüber über­ mäßiger Hitzeeinwirkung von oben und/oder unten abgeschirmt.
Die Hohlräume 6 und 7 befinden sich im Inneren von Profilleisten 8 und 9, die von oben bzw. unten auf den Isolierkörper 2 aufgesteckt sind und ihn mit ihren vorstehenden Wangen 8a bzw. 9a jeweils auf Gebäude- und Außenteilseite umgreifen. In diesen Wangen 8a, 9a befinden sich Ausnehmungen, in denen die Bewehrungsstäbe 3, 4, 5 fixiert sind.
Die Profilleisten 8 und 9 weisen jeweils eine Wand 8b bzw. 9b auf, die den Hohlraum 6 bzw. 7 gegenüber dem Isolierkörper 2 abgrenzt und damit das in den Hohlräumen 6 bzw. 7 befindliche Brandschutzmate­ rial vom Isolierkörper 2 trennt. Damit sind die Hohlräume 6 und 7 in der Zeichenebene rundum geschlossen. Zum Befüllen bietet es sich an, die Hohlräume 6 und 7 senkrecht zur Zeichenebene an einer bzw. beiden Seiten offen zu lassen. Nach dem Befüllen können diese Öff­ nungen entweder zum sicheren Aufbewahren des Brandschutzmateri- als, insbesondere wenn es sich um Schüttgut handelt, geschlossen werden, so daß die Hohlräume rundum abgedichtet sind. Sie können aus Kostengründen aber auch einfach offen bleiben, insbesondere wenn das Brandschutzmaterial im Hohlraum fixiert ist.
Die Profilleisten 8 und 9 mit Wangen 8a, 9a und Wänden 8b, 9b kön­ nen kostengünstig einstückig aus Hartkunststoff hergestellt werden. Der Hartkunststoff bietet gleichzeitig einen besonders guten Schutz des Brandschutzmaterials und des Isolierkörpers 2 gegenüber me­ chanischen Beschädigungen.
Die Hohlräume 6 und 7 weisen einen rechteckigen Querschnitt auf. Der untere Hohlraum 7 ist dabei in Richtung vom Gebäudeteil zum Außenteil ebenso breit wie der Isolierkörper 2, so daß sich die Wan­ gen 9a geradlinig durchlaufend an die Profilleiste 9 anschließen. Der obere mit Brandschutzmaterial gefüllte Hohlraum 6 ist einige Millime­ ter oder Zentimeter breiter als der Isolierkörper 2, so daß er sich beidseits in das angrenzende Gebäude- bzw. Außenteil hineiner­ streckt. Dadurch ist sichergestellt, daß Spalte, die sich aufgrund der Zugbelastung im oberen Bereich zwischen Isolierkörper 2 und angren­ zendem Gebäude- bzw. Außenteil häufig bilden, feuerfest abgedeckt sind. Alternativ zum dargestellten Ausführungsbeispiel, bei dem obe­ rer und unterer Hohlraum 6 und 7 gleichhoch sind, kann, um eventuel­ le unterschiedliche thermische Belastung zu berücksichtigen, der un­ tere Hohlraum 7 höher als der obere 6 gewählt werden.
Die obere Profilleiste 8 und die untere Profilleiste 9 sind durch Ver­ bindungsmittel in Form von Stangen oder Rohren 10 miteinander ver­ bunden, die sich vertikal durch den Isolierkörper 2 hindurcherstrecken und jeweils an den Wänden 8b, 9b der Profilleisten 8, 9 angreifen. Die Verbindungsmittel 10 erhöhen einerseits die Stabilität des Bauelemen­ tes , andererseits können sie aber auch einen hier nicht dargestellten Verstellmechanismus zur Höhenverstellung des Bauelementes aufwei­ sen, wodurch der vertikale Abstand zwischen den Profilleisten 8 und 9 und somit die Höhe des Bauelementes verändert werden kann.
Zusammenfassend bietet die Erfindung einen Brandschutz, der opti­ mal in das Bauelement integriert ist. Das Bauelement kann aber glei­ chermaßen auch eingesetzt werden, wenn kein Brandschutz verlangt wird, indem lediglich anstelle des Brandschutzmaterials ein übliches Wärmedämmaterial in den Hohlraum eingeschoben wird.

Claims (15)

1. Bauelement zur Wärmedämmung zwischen einem Gebäudeteil und einem vorkragenden Außenteil, bestehend aus einem dazwi­ schen zu verlegenden Isolierkörper (2) mit integrierten Beweh­ rungsstäben (3, 4, 5), die sich quer zum Isolierkörper (2) durch diesen hindurch erstrecken und seitlich mit den angrenzenden Bauteilen in Wirkverbindung stehen, wobei das Bauelement zu­ mindest an seiner Ober- und/oder Unterseite einen in Längsrich­ tung des Isolierkörpers (2) laufenden Hohlraum (6, 7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (6, 7) zumindest teilweise mit Brandschutzma­ terial (6a, 7a) gefüllt ist.
2. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (6, 7) breiter als der Isolierkörper (2) ist.
3. Bauelement nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Brandschutzmaterial (6a, 7a) durch Reibung oder Ver­ klebung im Hohlraum (6, 7) gehalten ist.
4. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (6, 7) durch eine Profilleiste (8, 9) gebildet ist, die mit dem Isolierkörper (2) verbunden ist.
5. Bauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (8, 9) Wangen (8a, 9a) aufweist, mittels derer sie mit dem Isolierkörper (2) verbunden ist.
6. Bauelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (8, 9) mittels vorspringender Wangen (8a, 9a) auf oder in den Isolierkörper (2) steckbar bzw. einsetzbar ist.
7. Bauelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (8, 9) und/oder ihre Wangen (8a, 9a) Aus­ nehmungen, insbesondere Schlitze, aufweisen, in denen die Be­ wehrungsstäbe (3, 4, 5) fixiert sind.
8. Bauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (8, 9) aus härterem Material als der Isolier­ körper (2) ist.
9. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Brandschutzmaterial durch eine Wand (8b, 9b) vom Iso­ lierkörper (2) getrennt ist.
10. Bauelement nach den Ansprüchen 4 und 9 dadurch gekennzeichnet, daß die Profilleiste (8, 9) und die Wand (8a, 9a) einstückig ausgebildet sind.
11. Bauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Profilleiste (8, 9) in Längsrichtung des Isolierkörpers (2) zumindest nahezu über dessen gesamte Länge erstreckt.
12. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (7) 5 bis 25 Millimeter hoch ist.
13. Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierkörper (2) unter Einschluß der Hohlräume (6, 7) in etwa die gleiche Höhe aufweist wie das Gebäude- und/oder Au­ ßenteil.
14. Bauelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwei an gegenüberliegenden Seiten des Isolierkörpers (2) angeordnete Profilleisten (8, 9) durch Verbindungsmittel (10), insbesondere Stäbe, miteinander verbunden sind.
15. Bauelement zur Wärmedämmung zwischen einem Gebäude­ teil und einem vorkragenden Außenteil, bestehend aus einem dazwischen zu verlegenden Isolierkörper (2) mit integrierten Be­ wehrungsstäben (3, 4, 5), die sich quer zum Isolierkörper (2) durch diesen hindurch erstrecken und seitlich mit den angren­ zenden Bauteilen in Wirkverbindung stehen, wobei das Bauele­ ment zumindest an seiner Ober- und/oder Unterseite einen in Längsrichtung des Isolierkörpers (2) laufenden Hohlraum (6, 7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (6, 7) zumindest zum überwiegenden Teil wahlweise mit Brandschutzmaterial (6a, 7a) oder mit Wärme­ dämmaterial gefüllt ist.
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