DE19730189A1 - Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Krankentrage auf einem Krankentragenfahrgestell - Google Patents
Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Krankentrage auf einem KrankentragenfahrgestellInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer
Krankentrage auf einem Krankentragenfahrgestell mit zumindest einem,
vorzugsweise zwei am Krankentragenfahrgestell angeordneten
Verbindungselementen und mit in zumindest entsprechender Anzahl an der
Krankentrage angeordneten, mit den Verbindungselementen am
Krankentragenfahrgestell korrespondierend ausgebildeten Rastelementen.
Beim Transport von Krankentragen in Krankentransportfahrzeugen ist es
üblich, daß die Krankentragen zusammen mit einem
Krankentragenfahrgestell in das Krankentransportfahrzeug eingeschoben
und das Krankentragentransportgestell im Krankentransportfahrzeug
verriegelt wird. Die Krankentrage ist in der Regel derart ausgebildet, daß sie
formschlüssig im Krankentragenfahrgestell angeordnet ist. Diese
Ausgestaltung hat sich dahingehend als vorteilhaft erwiesen, daß die
Krankentrage am Einsatzort schnell und einfach aus dem
Krankentragenfahrgestell herausgehoben werden kann, um beispielsweise
der Aufnahme des zu bergenden Unfallpatienten zu dienen. Nachdem der zu
bergende Unfallpatient auf der Krankentrage gebettet ist, wird diese auf das
Krankentragenfahrgestell aufgesetzt und das Krankentragenfahrgestell
zusammen mit der Krankentrage in das Krankentransportfahrzeug
eingeschoben, wobei das Krankentragenfahrgestell in der Regel aus einer
ausgeklappten in eine eingeklappte Position überführt und mit dem
Krankentransportfahrzeug bzw. in dem Krankentransportfahrzeug
angeordneten Befestigungsvorrichtungen verriegelt wird.
Bei diesem Stand der Technik ist es nachteilig, daß die Krankentrage nur
auf das Krankentragenfahrgestell aufgelegt ist. Im Falle eines Unfalls des
Krankentransportfahrzeuges oder auch bereits bei sehr schnell gefahrenen
Kurven besteht die nicht unerhebliche Gefahr, daß sich die Krankentrage
von dem Krankentragenfahrgestell löst und die im Patientenraum des
Krankentransportfahrzeuges mitreisenden Personen, nämlich Notarzt
und/oder Rettungspersonal erheblich verletzt. Diese Gefahr tritt
insbesondere bei einem Unfall des Krankentransportfahrzeuges auf.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die
insbesondere bei Unfällen eine erhöhte Sicherheit in einem
Krankentransportfahrzeug bereitstellt.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht vor, daß die Rastelemente
in die Verbindungselemente automatisch und auf Druck selbsttätig einrastbar
sind und daß die Verrastung zwischen den Rastelementen und den
Verbindungselementen zum Lösen der Verrastung manipulierbar ist.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung hat demzufolge den Vorteil, daß
zwischen der Krankentrage und dem Krankentragenfahrgestell eine sichere
Verbindung bereitgestellt wird, die eine automatische Verrastung ermöglicht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht somit insbesondere in
Verbindung mit einer Verrastung des Krankentragenfahrgestells im
Krankentransportfahrzeug eine vollständige und sichere Verankerung des
Patienten, so daß auch bei Unfällen des Krankentransportfahrzeuges eine
unkontrollierte Bewegung der Krankentrage mit dem darauf auflastenden
Patienten oder ausschließlich der Krankentrage vermieden wird. Durch die
manipulierbare Verrastung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung derart
betätigt werden, daß die vorteilhaften Eigenschaften einer Kombination aus
einer Krankentrage und einem Krankentragenfahrgestell am Unfallort
erhalten bleiben, nämlich dahingehend, daß die Krankentrage sehr schnell
vom Krankentragenfahrgestell gelöst werden kann.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß jedes
Verbindungselement als im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmiges
Profilelement ausgebildet ist, dessen Schmalseiten im wesentlichen
rechtwinklig zu einer Seite mit einem einseitig offen ausgebildeten Schlitz zur
Aufnahme des Rastelementes verlaufend angeordnet sind, wobei der Schlitz
an seinem geschlossenen Ende ein Hakenelement aufweist, welches lösbar
mit dem Rastelement verbindbar und um einen im wesentlichen parallel zur
Flächennormalen der die Schmalseiten verbindenden Seite verlaufenden
Achse verschwenkbar ist. Diese Ausgestaltung sieht somit vor, daß das
Rastelement in einen Schlitz des Verbindungselementes einführbar ist. Am
Ende des Schlitzes ist ein Hakenelement angeordnet, das von dem
Rastelement derart betätigt wird, daß bei Auftreffen des Rastelementes auf
das Hakenelement dieses Hakenelement das Rastelement im
Verbindungselement sperrt. Über einen einfachen Seilzug kann das
Hakenelement des Verbindungselementes gelöst werden, so daß nach
Betätigung des Seilzuges oder einer anderen Auslöseeinrichtung das
Rastelement aus dem Verbindungselement herausgezogen werden kann.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Schlitz
zu seinem offenen Ende hin sich V-förmig erweiternd ausgebildet ist. Diese
Ausgestaltung hat den Vorteil, daß das Einschieben des Verrastelementes in
das Verbindungselement wesentlich vereinfacht wird und daß das
Rastelement in dem sich V-förmig erweiternden Schlitz in die richtige
Position am Ende des Schlitzes geführt wird.
Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, daß das
Hakenelement als um die Achse verschwenkbare, federbelastete Sperrklinke
ausgebildet ist, welche mit einem Auslöseelement verbunden ist. Diese
Ausgestaltung dient insbesondere der vereinfachten Handhabung und der
konstruktiven Vereinfachung der Vorrichtung. Hierbei ist es nach einem
weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß das Auslöseelement einen
Griff aufweist, der nach außerhalb des Profilelementes vorsteht. Dieser Griff
kann entweder direkt oder über ein Kraftübertragungselement,
beispielsweise einen Bouwdenzug, ein Gestänge oder dergleichen betätigt
werden.
Weiterhin ist vorgesehen, daß das Auslöseelement in Querrichtung des
Profilelements verschiebbar ist, wobei das Auslöseelement vorzugsweise in
einer Bohrung des Profilelements geführt ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß zwischen
dem Auslöseelement und dem Profilelement eine vorgespannte Zugfeder
angeordnet ist, die dafür Sorge trägt, daß das mit der Sperrklinke
verbundene Auslöseelement die Sperrklinke automatisch in eine
Sperrstellung verschiebt. Diese Sperrstellung verläßt die Sperrklinke nur in
dem Moment, in dem das Rastelement auf eine in Richtung der
Schlitzöffnung angeordnete, schräg verlaufende Fläche der Sperrklinke
auftrifft und aufgrund der Schrägstellung der Fläche diese Sperrklinke aus
der Sperrstellung herausgedrückt wird. Unmittelbar nachdem das
Rastelement vollständig an der schrägstehenden Fläche der Sperrklinke
vorbei geschoben ist, zieht die Zugfeder die Sperrklinke in ihre Sperrstellung,
wobei die Kraft der Zugfeder auf das Auslöseelement übertragen wird,
welches Auslöseelement formschlüssig mit der Sperrklinke verbunden ist.
Die Rastelemente sind vorzugsweise an einem Gestell an der Unterseite der
Krankentrage befestigt. Weiterhin ist vorgesehen, daß die Rastelement
jeweils einen an der Krankentrage befestigbaren Grundkörper aufweisen.
Die Rastelemente sind relativ zu den Grundkörpern verstellbar.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die
Rastelemente aus einer Gewindestange oder einem
Gewindestangenabschnitt und einer vorzugsweise runden Platte bestehen,
die gegebenenfalls unter Zwischenanordnung eines Stabelementes an der
Gewindestange oder dem Gewindestangenabschnitt befestigt ist, wobei die
Außenabmessungen, insbesondere der Durchmesser der Platte größer ist
als der Durchmesser des Stabelementes und/oder der Gewindestange bzw.
des Gewindestangenabschnitts und der Breite des Schlitzes im Bereich des
Hakenelementes.
Vorzugsweise ist die Gewindestange bzw. der Gewindestangenabschnitt in
eine Gewindebohrung im Grundkörper einschraubbar, so daß das
Rastelement hinsichtlich einer präzisen Lage relativ zum
Verbindungselement einstellbar ist.
Um die erfindungsgemäße Vorrichtung nachträglich an bereits bestehende
Krankentragen anzuordnen ist es vorteilhaft, daß der Grundkörper aus zwei
miteinander verbindbaren, vorzugsweise verschraubbaren Hälften besteht,
die ein Konstruktionselement der Krankentrage umgreifen.
Schließlich hat es sich als vorteilhaft erwiesen, zwei Rastelemente und zwei
Verbindungselemente jeweils diametral gegenüberliegend an der
Krankentrage und dem Krankentragenfahrgestell anzuordnen, so daß eine
sichere, auch bei Unfällen haltbare Verbindung zwischen der Krankentrage
und dem Krankentragenfahrgestell erzielt wird. Die Diagonalanordnung der
Verbindungs- und Rastelemente hat darüber hinaus den Vorteil, daß bei
zwei Rastelementen und zwei Verbindungselementen die Verbindung
zwischen Krankentrage und Krankentragenfahrgestell sehr schnell
hergestellt werden kann, ohne daß umfangreiche Einfädelarbeiten notwendig
sind, die eine schnelle Handhabung dieses Rettungsgerätes nachteilig
beeinflussen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung dazugehörigen Zeichnung, in der eine
bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportsicherung
dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Krankentrage in Seitenansicht;
Fig. 2 ein Krankentragenfahrgestell in Draufsicht;
Fig. 3 ein Rastelement mit einem Verbindungselement in
Seitenansicht;
Fig. 4 das Rastelement gemäß Fig. 3 in Seitenansicht;
Fig. 5 das Rastelement gemäß Fig. 4 in Ansicht und
Fig. 6 das Verbindungselement in Draufsicht.
In Fig. 1 ist eine Krankentrage 1 dargestellt, die aus einem Rahmen 2 und
einer am Rahmen 2 angeordneten, mehrfach verstellbaren Patientenauflage
3 besteht. Der Rahmen 2 ist durch zwei parallel angeordnete Längsrohre
und mehrere, die Längsrohre miteinander verbindende Querrohre gebildet.
An den Längsrohren sind an der Unterseite des Rahmens 2 U-förmig
ausgebildete Lagerböcke 4 mit darin drehbar gelagerten Rädern 5
angeordnet. Darüber hinaus weisen die Längsträger an ihren Enden
Handgriffe 6 auf; die teleskopierbar in den Längsträgern des Rahmens 2
geführt sind.
Zwischen zwei an einem Längsträger des Rahmens 2 angeordneten
Lagerböcken 4 sind zwei Rastelemente 7 am Rahmen 2 der Krankentrage 1
befestigt. Diese Rastelemente 7 werden nachfolgend noch detailliert
beschrieben.
Die Fig. 2 zeigt ein Krankentragenfahrgestell 8 in Draufsicht. Das
Krankentragenfahrgestell 8 besteht ebenfalls aus einem Rahmen 9, der zwei
Längsträger 10 und mehrere die Längsträger 10 miteinander verbindende
Querträger 11 aufweist.
An dem Rahmen 9 ist ein an sich bekanntes klappbares Fahrgestell 12
befestigt. Dieses Fahrgestell 12 kann in einer ausgeklappten Stellung
arretiert werden. Für den Transport des Fahrgestells 12 mit der darauf
angeordneten Krankentrage 1 in einem nicht dargestellten
Krankentransportfahrzeug wird das Fahrgestell 12 aus seiner ausgeklappten
Stellung in seine eingeklappte Stellung verschwenkt, wobei das Fahrgestell
12 dann im wesentlichen direkt an den Längsträgern 10 bzw. den
Querträgern 11 des Rahmens 9 des Krankentragenfahrgestells 8 an liegt.
Zum Lösen der das Fahrgestell in seiner ausgeklappten Stellung haltenden
Arretierelemente sind an beiden Schmalseiten des
Krankentragenfahrgestells 8 Griffelemente 13 vorgesehen, die über ein
Gestänge mit den Arretierelementen des Fahrgestells 12 verbunden sind.
Das Krankentragenfahrgestell 8 weist zwischen den Längsträgern 10 eine
Tragplatte 14 auf, die sich im wesentlichen über die gesamte Länge des
Rahmens 9 des Krankentragenfahrgestells 8 erstreckt. Die Tragplatte 14
stützt sich auf den Querträgern 11 ab und ist mit diesen verschraubt oder
vernietet.
Zwischen der Tragplatte 14 und jeweils einem Längsträger 10 sind diametral
gegenüberliegend zwei Platten 15 angeordnet, die einerseits an einem
Längsträger 10 und andererseits an der Tragplatte 14 befestigt, das heißt
verschraubt oder vernietet sind. Jede Platte 15 trägt ein nachfolgend noch
beschriebenes Verbindungselement 16, welches zur lösbaren Verbindung
mit einem Rastelement 7 der Krankentrage 1 vorgesehen ist, so daß die
Krankentrage 1 formschlüssig mit dem Krankentragenfahrgestell 8
verbunden wird.
Eine Ausgestaltung des Verbindungselementes 16 ist in der Fig. 6
dargestellt. Das Verbindungselement 16 besteht aus einem
rechteckförmigen Profilelement 17, welches zwei parallel zueinander
verlaufende Platten 18 und 19 aufweist, die beabstandet zueinander
angeordnet und über Schmalseiten 20 miteinander verbunden sind. Das
Profilelement 17 weist in seiner Platte 19 einen einseitig offen ausgebildeten
Schlitz 21 auf, der sich zu seinem offenen Ende hin V-förmig erweitert.
Der Schlitz 21 dient der Aufnahme des Rastelementes 7 und weist im
Bereich seines geschlossenen Endes ein Hakenelement 22 auf, welches
lösbar mit dem Rastelement 7 verbindbar ist, wobei in der Fig. 6 lediglich
ein zylinderförmiger Abschnitt 23 des Rastelementes 7 dargestellt ist. Das
Hakenelement 22 ist mit einer Lasche 24 verbunden, die um eine Achse 25
am Profilelement 17 verschwenkbar ist. An seinem der Achse 25
gegenüberliegenden Ende ist die Lasche 24 an einem Auslöseelement 26
befestigt, welches Auslöseelement 26 als L-förmige Achse ausgebildet ist,
die durch eine Schmalseite 20 des Profilelementes 17 greift und an ihrem
aus dem Profilelement 17 hervorstehenden Ende einen Handgriff 27 hat.
Das Auslöseelement 26 ist mittels des Handgriffs 27 in Richtung eines Pfeils
28 entgegen einer Federkraft einer Feder 29 verschiebbar im Profilelement
17 gelagert.
Wird der Abschnitt 23 des Rastelementes 7 in den Schlitz 21 des
Profilelementes 17 eingeschoben, so haftet das Rastelement 7 hinter dem
Hakenelement des Profilelementes 17 ein. Ohne Betätigung des
Auslöseelementes 26 kann das Rastelement 7 nicht mehr aus dem
Verbindungselement 16 freigegeben werden. Erst eine Betätigung des
Handgriffs 27 und die damit verbundene Bewegung des Hakenelementes 22
gibt das Rastelement 7, das heißt dessen Abschnitt 23 frei, so daß das
Rastelement 7 aus dem Schlitz 21 herausgezogen werden kann. Die in Fig.
2 dargestellte Ausführungsform des Verbindungselementes 16 unterscheidet
sich von der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform des
Verbindungselementes 16 dadurch, daß das Auslöseelement 26 über einen
Seilzug oder Bouwdenzug 30 mit einem Zuggriff 31 verbunden ist. Der
Zuggriff 31 ist an einem Ende des Rahmens 9 des
Krankentragenfahrgestells 8 angeordnet.
Es kann hierbei vorgesehen sein, daß beide Verbindungselemente 16 über
einen gemeinsamen Zuggriff 31 manipulierbar, das heißt steuerbar sind, so
daß beide Verbindungselemente 16 gleichzeitig entrastet werden können.
Das in den Fig. 4 und 5 dargestellte Rastelement 7, welches an dem
Rahmen 2 der Krankentrage 1 befestigbar ist, weist einen Grundkörper 32
auf, welcher im Ausführungsbeispiel aus einem im Querschnitt im
wesentlichen U-förmigen Profilstück 33 mit seitlich angeordneten Flanschen
34 besteht, wobei die Flansche jeweils eine Bohrung 35 zur Aufnahme von
nicht dargestellten Befestigungsschrauben haben. Die Flansche 34 sind an
den freien Enden des U-förmigen Profilstücks 33 kolinear angeordnet.
Zwischen den Flanschen 34 ist ferner ein klobenförmiges Element 36 am
Grundkörper 32 befestigt, welches im Querschnitt im wesentlichen
rechtwinklig und im Längsschnitt im wesentlichen trapezförmig ausgebildet
ist.
In diesem aus vollem Material bestehenden Element 36 ist eine
Gewindebohrung 37 angeordnet, die rechtwinklig zur Längsachse des
U-förmigen Profilstücks 33 verläuft. In diese Gewindebohrung 37 ist ein
Gewindestangenabschnitt 38 eingeschraubt, der koaxial in den Abschnitt 23
übergeht, an dessen freien Ende ein Schraubenkopf 39 mit Schlitz 40
angeordnet ist. Der Durchmesser des Schraubenkopfes 39 ist größer als der
Durchmesser des Abschnitts 23. Ferner ist der Durchmesser des
Schraubenkopfes 39 größer als die lichte Weite des Schlitzes 21 im
Anschluß an die V-förmige Erweiterung des freien Endes dieses Schlitzes
21.
Es ist aus den Fig. 4 und 5 zu erkennen, daß auf dem
Gewindestangenabschnitt 38 ein Konterelement 41 aufgeschraubt ist.
Gewindestangenabschnitt 38, Element 23 und Schraubenkopf 39 können bei
diesem Rastelement 7 relativ zum Grundelement 32 verstellt werden. Um
den Gewindestangenabschnitt 38, das Element 23 und den Schraubenkopf
39 nach erfolgter Einstellung gegenüber dem Element 36 festzusetzen, ist
das Konterelement 41 gegen das Element 36 zu verschrauben. Die
Einstellbarkeit des Abschnitts 23 relativ zu dem Element 36 ist in der Fig. 5
durch den Doppelpfeil 42 dargestellt.
Claims (15)
1. Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Krankentrage (1) auf einem
Krankentragenfahrgestell (8) mit zumindest einem, vorzugsweise zwei am
Krankentragenfahrgestell (8) angeordneten Verbindungselementen (16)
und mit in zumindest entsprechender Anzahl an der Krankentrage (1)
angeordneten, mit den Verbindungselementen (16) am Krankentragen
fahrgestell (8) korrespondierend ausgebildeten Rastelementen (7),
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastelemente (7) in die Verbindungselemente (16) automatisch
und auf Druck selbsttätig einrastbar sind und daß die Verrastung zwischen
den Rastelementen (7) und den Verbindungselementen (16) zum Lösen
der Verrastung manipulierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß jedes Verbindungselement (16) als im Querschnitt im wesentlichen
rechteckförmiges Profilelement (17) ausgebildet ist, dessen Schmalseiten
(20) im wesentlichen rechtwinklig zu einer Seite (19) mit einem einseitig
offen ausgebildeten Schlitz (21) zur Aufnahme des Rastelementes (7)
verlaufend angeordnet sind, wobei der Schlitz (21) an seinem
geschlossenem Ende ein Hakenelement (22) aufweist, welches lösbar mit
dem Rastelement (7) verbindbar und um einen im wesentlichen parallel
zur Flächennormalen der die Schmalseiten (20) verbindenden Seite (19)
verlaufender Achse verschwenkbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schlitz (21) zu seinem offenen Ende hin sich V-förmig erweiternd
ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Hakenelement (22) als um die Achse verschwenkbare,
federbelastete Sperrklinke ausgebildet ist, welche mit einem
Auslöseelement (26) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Auslöseelement (26) einen Griff (27) aufweist, der nach
außerhalb des Profilelementes (17) vorsteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Auslöseelement (26) in Querrichtung des Profilelementes (17)
verschiebbar ist, wobei das Auslöseelement (26) vorzugsweise in einer
Bohrung des Profilelementes (17) geführt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Auslöseelement (26) und dem Profilelement (17) eine
vorgespannte Zugfeder angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastelemente (7) an einem Gestell an der Unterseite der
Krankentrage (1) befestigt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastelemente (7) jeweils einen an der Krankentrage (1)
befestigbaren Grundkörper (32) aufweisen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastelemente (7) relativ zu den Grundkörpern (32) verstellbar
sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rastelemente (7) aus einer Gewindestange oder einem
Gewindestangenabschnitt (38) und einer vorzugsweisen runden Platte
(39) bestehen, die gegebenenfalls unter Zwischenanordnung eines
Stabelementes (23) an der Gewindestange oder dem Gewindestangen
abschnitt (38) befestigt ist, wobei die Außenabmessungen, insbesondere
der Durchmesser der Platte (39) größer ist als der Durchmesser des
Stabelementes (23) und/oder der Gewindestange bzw. Gewindestangen
abschnitts (38) und der Breite des Schlitzes (21) im Bereich des
Hakenelements (22).
12. Vorrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Gewindestange bzw. der Gewindestangenabschnitt (38) in eine
Gewindebohrung (37) im Grundkörper (32) einschraubbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf der Gewindestange bzw. dem Gewindestangenabschnitt (38) ein
Konterelement (41) aufgeschraubt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Grundkörper (32) aus zwei miteinander verbindbaren,
vorzugsweise verschraubbaren Hälften besteht, die ein Konstruktions
element der Krankentrage (1) umgreifen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei Rastelemente (7) und zwei Verbindungselemente (16) jeweils
diametral gegenüberliegend an der Krankentrage (1) und dem Kranken
tragenfahrgestell (8) angeordnet sind.
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