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DE19730189A1 - Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Krankentrage auf einem Krankentragenfahrgestell - Google Patents

Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Krankentrage auf einem Krankentragenfahrgestell

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DE19730189A1
DE19730189A1 DE19730189A DE19730189A DE19730189A1 DE 19730189 A1 DE19730189 A1 DE 19730189A1 DE 19730189 A DE19730189 A DE 19730189A DE 19730189 A DE19730189 A DE 19730189A DE 19730189 A1 DE19730189 A1 DE 19730189A1
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Krankentrage auf einem Krankentragenfahrgestell mit zumindest einem, vorzugsweise zwei am Krankentragenfahrgestell angeordneten Verbindungselementen und mit in zumindest entsprechender Anzahl an der Krankentrage angeordneten, mit den Verbindungselementen am Krankentragenfahrgestell korrespondierend ausgebildeten Rastelementen.
Beim Transport von Krankentragen in Krankentransportfahrzeugen ist es üblich, daß die Krankentragen zusammen mit einem Krankentragenfahrgestell in das Krankentransportfahrzeug eingeschoben und das Krankentragentransportgestell im Krankentransportfahrzeug verriegelt wird. Die Krankentrage ist in der Regel derart ausgebildet, daß sie formschlüssig im Krankentragenfahrgestell angeordnet ist. Diese Ausgestaltung hat sich dahingehend als vorteilhaft erwiesen, daß die Krankentrage am Einsatzort schnell und einfach aus dem Krankentragenfahrgestell herausgehoben werden kann, um beispielsweise der Aufnahme des zu bergenden Unfallpatienten zu dienen. Nachdem der zu bergende Unfallpatient auf der Krankentrage gebettet ist, wird diese auf das Krankentragenfahrgestell aufgesetzt und das Krankentragenfahrgestell zusammen mit der Krankentrage in das Krankentransportfahrzeug eingeschoben, wobei das Krankentragenfahrgestell in der Regel aus einer ausgeklappten in eine eingeklappte Position überführt und mit dem Krankentransportfahrzeug bzw. in dem Krankentransportfahrzeug angeordneten Befestigungsvorrichtungen verriegelt wird.
Bei diesem Stand der Technik ist es nachteilig, daß die Krankentrage nur auf das Krankentragenfahrgestell aufgelegt ist. Im Falle eines Unfalls des Krankentransportfahrzeuges oder auch bereits bei sehr schnell gefahrenen Kurven besteht die nicht unerhebliche Gefahr, daß sich die Krankentrage von dem Krankentragenfahrgestell löst und die im Patientenraum des Krankentransportfahrzeuges mitreisenden Personen, nämlich Notarzt und/oder Rettungspersonal erheblich verletzt. Diese Gefahr tritt insbesondere bei einem Unfall des Krankentransportfahrzeuges auf.
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der gattungsgemäßen Art zu schaffen, die insbesondere bei Unfällen eine erhöhte Sicherheit in einem Krankentransportfahrzeug bereitstellt.
Die Lösung dieser Aufgabenstellung sieht vor, daß die Rastelemente in die Verbindungselemente automatisch und auf Druck selbsttätig einrastbar sind und daß die Verrastung zwischen den Rastelementen und den Verbindungselementen zum Lösen der Verrastung manipulierbar ist.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung hat demzufolge den Vorteil, daß zwischen der Krankentrage und dem Krankentragenfahrgestell eine sichere Verbindung bereitgestellt wird, die eine automatische Verrastung ermöglicht. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ermöglicht somit insbesondere in Verbindung mit einer Verrastung des Krankentragenfahrgestells im Krankentransportfahrzeug eine vollständige und sichere Verankerung des Patienten, so daß auch bei Unfällen des Krankentransportfahrzeuges eine unkontrollierte Bewegung der Krankentrage mit dem darauf auflastenden Patienten oder ausschließlich der Krankentrage vermieden wird. Durch die manipulierbare Verrastung kann die erfindungsgemäße Vorrichtung derart betätigt werden, daß die vorteilhaften Eigenschaften einer Kombination aus einer Krankentrage und einem Krankentragenfahrgestell am Unfallort erhalten bleiben, nämlich dahingehend, daß die Krankentrage sehr schnell vom Krankentragenfahrgestell gelöst werden kann.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß jedes Verbindungselement als im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmiges Profilelement ausgebildet ist, dessen Schmalseiten im wesentlichen rechtwinklig zu einer Seite mit einem einseitig offen ausgebildeten Schlitz zur Aufnahme des Rastelementes verlaufend angeordnet sind, wobei der Schlitz an seinem geschlossenen Ende ein Hakenelement aufweist, welches lösbar mit dem Rastelement verbindbar und um einen im wesentlichen parallel zur Flächennormalen der die Schmalseiten verbindenden Seite verlaufenden Achse verschwenkbar ist. Diese Ausgestaltung sieht somit vor, daß das Rastelement in einen Schlitz des Verbindungselementes einführbar ist. Am Ende des Schlitzes ist ein Hakenelement angeordnet, das von dem Rastelement derart betätigt wird, daß bei Auftreffen des Rastelementes auf das Hakenelement dieses Hakenelement das Rastelement im Verbindungselement sperrt. Über einen einfachen Seilzug kann das Hakenelement des Verbindungselementes gelöst werden, so daß nach Betätigung des Seilzuges oder einer anderen Auslöseeinrichtung das Rastelement aus dem Verbindungselement herausgezogen werden kann.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß der Schlitz zu seinem offenen Ende hin sich V-förmig erweiternd ausgebildet ist. Diese Ausgestaltung hat den Vorteil, daß das Einschieben des Verrastelementes in das Verbindungselement wesentlich vereinfacht wird und daß das Rastelement in dem sich V-förmig erweiternden Schlitz in die richtige Position am Ende des Schlitzes geführt wird.
Eine Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, daß das Hakenelement als um die Achse verschwenkbare, federbelastete Sperrklinke ausgebildet ist, welche mit einem Auslöseelement verbunden ist. Diese Ausgestaltung dient insbesondere der vereinfachten Handhabung und der konstruktiven Vereinfachung der Vorrichtung. Hierbei ist es nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, daß das Auslöseelement einen Griff aufweist, der nach außerhalb des Profilelementes vorsteht. Dieser Griff kann entweder direkt oder über ein Kraftübertragungselement, beispielsweise einen Bouwdenzug, ein Gestänge oder dergleichen betätigt werden.
Weiterhin ist vorgesehen, daß das Auslöseelement in Querrichtung des Profilelements verschiebbar ist, wobei das Auslöseelement vorzugsweise in einer Bohrung des Profilelements geführt ist.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß zwischen dem Auslöseelement und dem Profilelement eine vorgespannte Zugfeder angeordnet ist, die dafür Sorge trägt, daß das mit der Sperrklinke verbundene Auslöseelement die Sperrklinke automatisch in eine Sperrstellung verschiebt. Diese Sperrstellung verläßt die Sperrklinke nur in dem Moment, in dem das Rastelement auf eine in Richtung der Schlitzöffnung angeordnete, schräg verlaufende Fläche der Sperrklinke auftrifft und aufgrund der Schrägstellung der Fläche diese Sperrklinke aus der Sperrstellung herausgedrückt wird. Unmittelbar nachdem das Rastelement vollständig an der schrägstehenden Fläche der Sperrklinke vorbei geschoben ist, zieht die Zugfeder die Sperrklinke in ihre Sperrstellung, wobei die Kraft der Zugfeder auf das Auslöseelement übertragen wird, welches Auslöseelement formschlüssig mit der Sperrklinke verbunden ist.
Die Rastelemente sind vorzugsweise an einem Gestell an der Unterseite der Krankentrage befestigt. Weiterhin ist vorgesehen, daß die Rastelement jeweils einen an der Krankentrage befestigbaren Grundkörper aufweisen. Die Rastelemente sind relativ zu den Grundkörpern verstellbar.
Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Rastelemente aus einer Gewindestange oder einem Gewindestangenabschnitt und einer vorzugsweise runden Platte bestehen, die gegebenenfalls unter Zwischenanordnung eines Stabelementes an der Gewindestange oder dem Gewindestangenabschnitt befestigt ist, wobei die Außenabmessungen, insbesondere der Durchmesser der Platte größer ist als der Durchmesser des Stabelementes und/oder der Gewindestange bzw. des Gewindestangenabschnitts und der Breite des Schlitzes im Bereich des Hakenelementes.
Vorzugsweise ist die Gewindestange bzw. der Gewindestangenabschnitt in eine Gewindebohrung im Grundkörper einschraubbar, so daß das Rastelement hinsichtlich einer präzisen Lage relativ zum Verbindungselement einstellbar ist.
Um die erfindungsgemäße Vorrichtung nachträglich an bereits bestehende Krankentragen anzuordnen ist es vorteilhaft, daß der Grundkörper aus zwei miteinander verbindbaren, vorzugsweise verschraubbaren Hälften besteht, die ein Konstruktionselement der Krankentrage umgreifen.
Schließlich hat es sich als vorteilhaft erwiesen, zwei Rastelemente und zwei Verbindungselemente jeweils diametral gegenüberliegend an der Krankentrage und dem Krankentragenfahrgestell anzuordnen, so daß eine sichere, auch bei Unfällen haltbare Verbindung zwischen der Krankentrage und dem Krankentragenfahrgestell erzielt wird. Die Diagonalanordnung der Verbindungs- und Rastelemente hat darüber hinaus den Vorteil, daß bei zwei Rastelementen und zwei Verbindungselementen die Verbindung zwischen Krankentrage und Krankentragenfahrgestell sehr schnell hergestellt werden kann, ohne daß umfangreiche Einfädelarbeiten notwendig sind, die eine schnelle Handhabung dieses Rettungsgerätes nachteilig beeinflussen.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung dazugehörigen Zeichnung, in der eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportsicherung dargestellt ist.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Krankentrage in Seitenansicht;
Fig. 2 ein Krankentragenfahrgestell in Draufsicht;
Fig. 3 ein Rastelement mit einem Verbindungselement in Seitenansicht;
Fig. 4 das Rastelement gemäß Fig. 3 in Seitenansicht;
Fig. 5 das Rastelement gemäß Fig. 4 in Ansicht und
Fig. 6 das Verbindungselement in Draufsicht.
In Fig. 1 ist eine Krankentrage 1 dargestellt, die aus einem Rahmen 2 und einer am Rahmen 2 angeordneten, mehrfach verstellbaren Patientenauflage 3 besteht. Der Rahmen 2 ist durch zwei parallel angeordnete Längsrohre und mehrere, die Längsrohre miteinander verbindende Querrohre gebildet. An den Längsrohren sind an der Unterseite des Rahmens 2 U-förmig ausgebildete Lagerböcke 4 mit darin drehbar gelagerten Rädern 5 angeordnet. Darüber hinaus weisen die Längsträger an ihren Enden Handgriffe 6 auf; die teleskopierbar in den Längsträgern des Rahmens 2 geführt sind.
Zwischen zwei an einem Längsträger des Rahmens 2 angeordneten Lagerböcken 4 sind zwei Rastelemente 7 am Rahmen 2 der Krankentrage 1 befestigt. Diese Rastelemente 7 werden nachfolgend noch detailliert beschrieben.
Die Fig. 2 zeigt ein Krankentragenfahrgestell 8 in Draufsicht. Das Krankentragenfahrgestell 8 besteht ebenfalls aus einem Rahmen 9, der zwei Längsträger 10 und mehrere die Längsträger 10 miteinander verbindende Querträger 11 aufweist.
An dem Rahmen 9 ist ein an sich bekanntes klappbares Fahrgestell 12 befestigt. Dieses Fahrgestell 12 kann in einer ausgeklappten Stellung arretiert werden. Für den Transport des Fahrgestells 12 mit der darauf angeordneten Krankentrage 1 in einem nicht dargestellten Krankentransportfahrzeug wird das Fahrgestell 12 aus seiner ausgeklappten Stellung in seine eingeklappte Stellung verschwenkt, wobei das Fahrgestell 12 dann im wesentlichen direkt an den Längsträgern 10 bzw. den Querträgern 11 des Rahmens 9 des Krankentragenfahrgestells 8 an liegt. Zum Lösen der das Fahrgestell in seiner ausgeklappten Stellung haltenden Arretierelemente sind an beiden Schmalseiten des Krankentragenfahrgestells 8 Griffelemente 13 vorgesehen, die über ein Gestänge mit den Arretierelementen des Fahrgestells 12 verbunden sind.
Das Krankentragenfahrgestell 8 weist zwischen den Längsträgern 10 eine Tragplatte 14 auf, die sich im wesentlichen über die gesamte Länge des Rahmens 9 des Krankentragenfahrgestells 8 erstreckt. Die Tragplatte 14 stützt sich auf den Querträgern 11 ab und ist mit diesen verschraubt oder vernietet.
Zwischen der Tragplatte 14 und jeweils einem Längsträger 10 sind diametral gegenüberliegend zwei Platten 15 angeordnet, die einerseits an einem Längsträger 10 und andererseits an der Tragplatte 14 befestigt, das heißt verschraubt oder vernietet sind. Jede Platte 15 trägt ein nachfolgend noch beschriebenes Verbindungselement 16, welches zur lösbaren Verbindung mit einem Rastelement 7 der Krankentrage 1 vorgesehen ist, so daß die Krankentrage 1 formschlüssig mit dem Krankentragenfahrgestell 8 verbunden wird.
Eine Ausgestaltung des Verbindungselementes 16 ist in der Fig. 6 dargestellt. Das Verbindungselement 16 besteht aus einem rechteckförmigen Profilelement 17, welches zwei parallel zueinander verlaufende Platten 18 und 19 aufweist, die beabstandet zueinander angeordnet und über Schmalseiten 20 miteinander verbunden sind. Das Profilelement 17 weist in seiner Platte 19 einen einseitig offen ausgebildeten Schlitz 21 auf, der sich zu seinem offenen Ende hin V-förmig erweitert.
Der Schlitz 21 dient der Aufnahme des Rastelementes 7 und weist im Bereich seines geschlossenen Endes ein Hakenelement 22 auf, welches lösbar mit dem Rastelement 7 verbindbar ist, wobei in der Fig. 6 lediglich ein zylinderförmiger Abschnitt 23 des Rastelementes 7 dargestellt ist. Das Hakenelement 22 ist mit einer Lasche 24 verbunden, die um eine Achse 25 am Profilelement 17 verschwenkbar ist. An seinem der Achse 25 gegenüberliegenden Ende ist die Lasche 24 an einem Auslöseelement 26 befestigt, welches Auslöseelement 26 als L-förmige Achse ausgebildet ist, die durch eine Schmalseite 20 des Profilelementes 17 greift und an ihrem aus dem Profilelement 17 hervorstehenden Ende einen Handgriff 27 hat.
Das Auslöseelement 26 ist mittels des Handgriffs 27 in Richtung eines Pfeils 28 entgegen einer Federkraft einer Feder 29 verschiebbar im Profilelement 17 gelagert.
Wird der Abschnitt 23 des Rastelementes 7 in den Schlitz 21 des Profilelementes 17 eingeschoben, so haftet das Rastelement 7 hinter dem Hakenelement des Profilelementes 17 ein. Ohne Betätigung des Auslöseelementes 26 kann das Rastelement 7 nicht mehr aus dem Verbindungselement 16 freigegeben werden. Erst eine Betätigung des Handgriffs 27 und die damit verbundene Bewegung des Hakenelementes 22 gibt das Rastelement 7, das heißt dessen Abschnitt 23 frei, so daß das Rastelement 7 aus dem Schlitz 21 herausgezogen werden kann. Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform des Verbindungselementes 16 unterscheidet sich von der in Fig. 6 dargestellten Ausführungsform des Verbindungselementes 16 dadurch, daß das Auslöseelement 26 über einen Seilzug oder Bouwdenzug 30 mit einem Zuggriff 31 verbunden ist. Der Zuggriff 31 ist an einem Ende des Rahmens 9 des Krankentragenfahrgestells 8 angeordnet.
Es kann hierbei vorgesehen sein, daß beide Verbindungselemente 16 über einen gemeinsamen Zuggriff 31 manipulierbar, das heißt steuerbar sind, so daß beide Verbindungselemente 16 gleichzeitig entrastet werden können. Das in den Fig. 4 und 5 dargestellte Rastelement 7, welches an dem Rahmen 2 der Krankentrage 1 befestigbar ist, weist einen Grundkörper 32 auf, welcher im Ausführungsbeispiel aus einem im Querschnitt im wesentlichen U-förmigen Profilstück 33 mit seitlich angeordneten Flanschen 34 besteht, wobei die Flansche jeweils eine Bohrung 35 zur Aufnahme von nicht dargestellten Befestigungsschrauben haben. Die Flansche 34 sind an den freien Enden des U-förmigen Profilstücks 33 kolinear angeordnet. Zwischen den Flanschen 34 ist ferner ein klobenförmiges Element 36 am Grundkörper 32 befestigt, welches im Querschnitt im wesentlichen rechtwinklig und im Längsschnitt im wesentlichen trapezförmig ausgebildet ist.
In diesem aus vollem Material bestehenden Element 36 ist eine Gewindebohrung 37 angeordnet, die rechtwinklig zur Längsachse des U-förmigen Profilstücks 33 verläuft. In diese Gewindebohrung 37 ist ein Gewindestangenabschnitt 38 eingeschraubt, der koaxial in den Abschnitt 23 übergeht, an dessen freien Ende ein Schraubenkopf 39 mit Schlitz 40 angeordnet ist. Der Durchmesser des Schraubenkopfes 39 ist größer als der Durchmesser des Abschnitts 23. Ferner ist der Durchmesser des Schraubenkopfes 39 größer als die lichte Weite des Schlitzes 21 im Anschluß an die V-förmige Erweiterung des freien Endes dieses Schlitzes 21.
Es ist aus den Fig. 4 und 5 zu erkennen, daß auf dem Gewindestangenabschnitt 38 ein Konterelement 41 aufgeschraubt ist. Gewindestangenabschnitt 38, Element 23 und Schraubenkopf 39 können bei diesem Rastelement 7 relativ zum Grundelement 32 verstellt werden. Um den Gewindestangenabschnitt 38, das Element 23 und den Schraubenkopf 39 nach erfolgter Einstellung gegenüber dem Element 36 festzusetzen, ist das Konterelement 41 gegen das Element 36 zu verschrauben. Die Einstellbarkeit des Abschnitts 23 relativ zu dem Element 36 ist in der Fig. 5 durch den Doppelpfeil 42 dargestellt.

Claims (15)

1. Vorrichtung zur lösbaren Verbindung einer Krankentrage (1) auf einem Krankentragenfahrgestell (8) mit zumindest einem, vorzugsweise zwei am Krankentragenfahrgestell (8) angeordneten Verbindungselementen (16) und mit in zumindest entsprechender Anzahl an der Krankentrage (1) angeordneten, mit den Verbindungselementen (16) am Krankentragen­ fahrgestell (8) korrespondierend ausgebildeten Rastelementen (7), dadurch gekennzeichnet, daß die Rastelemente (7) in die Verbindungselemente (16) automatisch und auf Druck selbsttätig einrastbar sind und daß die Verrastung zwischen den Rastelementen (7) und den Verbindungselementen (16) zum Lösen der Verrastung manipulierbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jedes Verbindungselement (16) als im Querschnitt im wesentlichen rechteckförmiges Profilelement (17) ausgebildet ist, dessen Schmalseiten (20) im wesentlichen rechtwinklig zu einer Seite (19) mit einem einseitig offen ausgebildeten Schlitz (21) zur Aufnahme des Rastelementes (7) verlaufend angeordnet sind, wobei der Schlitz (21) an seinem geschlossenem Ende ein Hakenelement (22) aufweist, welches lösbar mit dem Rastelement (7) verbindbar und um einen im wesentlichen parallel zur Flächennormalen der die Schmalseiten (20) verbindenden Seite (19) verlaufender Achse verschwenkbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (21) zu seinem offenen Ende hin sich V-förmig erweiternd ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hakenelement (22) als um die Achse verschwenkbare, federbelastete Sperrklinke ausgebildet ist, welche mit einem Auslöseelement (26) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Auslöseelement (26) einen Griff (27) aufweist, der nach außerhalb des Profilelementes (17) vorsteht.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Auslöseelement (26) in Querrichtung des Profilelementes (17) verschiebbar ist, wobei das Auslöseelement (26) vorzugsweise in einer Bohrung des Profilelementes (17) geführt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Auslöseelement (26) und dem Profilelement (17) eine vorgespannte Zugfeder angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastelemente (7) an einem Gestell an der Unterseite der Krankentrage (1) befestigt sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastelemente (7) jeweils einen an der Krankentrage (1) befestigbaren Grundkörper (32) aufweisen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastelemente (7) relativ zu den Grundkörpern (32) verstellbar sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastelemente (7) aus einer Gewindestange oder einem Gewindestangenabschnitt (38) und einer vorzugsweisen runden Platte (39) bestehen, die gegebenenfalls unter Zwischenanordnung eines Stabelementes (23) an der Gewindestange oder dem Gewindestangen­ abschnitt (38) befestigt ist, wobei die Außenabmessungen, insbesondere der Durchmesser der Platte (39) größer ist als der Durchmesser des Stabelementes (23) und/oder der Gewindestange bzw. Gewindestangen­ abschnitts (38) und der Breite des Schlitzes (21) im Bereich des Hakenelements (22).
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindestange bzw. der Gewindestangenabschnitt (38) in eine Gewindebohrung (37) im Grundkörper (32) einschraubbar ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Gewindestange bzw. dem Gewindestangenabschnitt (38) ein Konterelement (41) aufgeschraubt ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (32) aus zwei miteinander verbindbaren, vorzugsweise verschraubbaren Hälften besteht, die ein Konstruktions­ element der Krankentrage (1) umgreifen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Rastelemente (7) und zwei Verbindungselemente (16) jeweils diametral gegenüberliegend an der Krankentrage (1) und dem Kranken­ tragenfahrgestell (8) angeordnet sind.
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