-
Vorrichtung zum Feststellen von Krankentragen auf Tragenbühnen Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Feststellen von Krankentragen auf Tragenbühnen,
insbesondere in Krankenfahrzeugen, mittels einer in Längsrichtung der Tragenbühne
sich erstreckenden drehbaren Stange, die mit Feststellelementen versehen ist, welche
durch Drehen der Stange ein Arretieren der Krankentragen bewirken. Das Feststellen
oder Fixieren von Krankentragen auf Tragenbühnen oder Tragenführungen in Krankenfahrzeugen
bereitet vielfach insofern Schwierigkeiten, als die Stellen, an denen die Krankentragen
zur Verhinderung eines Abhebens unter den Fahrstößen zweckmäßig festgelegt werden
sollten, schwer zugänglich sind.
-
Es sind bereits Vorrichtungen bekannt, bei denen das Feststellen
durch zwei Paare hakenförmiger Anschläge erfolgt, von denen das vordere Paar als
Anschläge für die eingeschobene Krankentrage dient, während das hintere Paar herunterklappbar
angeordnet ist und in Arretierstellung die Krankentrage nach hinten sichert. Zum
Ein- und Ausschieben der Krankentrage müssen die beiden hinteren Anschläge nach
unten geschwenkt werden, was durch Bedienung eines Handgriffes erfolgt, der mittels
einer Längswelle die Querstange, an der die beiden Anschläge angebracht sind, um
ihre quer verlaufende Achse schwenkt. Außerdem ist von den vorderen Anschlägen der
eine durch ein Zugorgan an die Querwelle angeschlossen, derart, daß die beim Einschieben
gegen den vorderen beweglichen Anschlag stoßende Krankentrage eine zuvor durch den
Handgriff bewirkte Sperrstellung der Querwelle mit den heruntergeklappten hinteren
Anschlägen aufhebt und dadurch letztere nach oben schwenken läßt.
-
Bei einer anderen bekannten Bauart weist die auf einem fahrbaren
Gestell angeordnete Tragenbühne eine mittlere Längswelle auf. Diese ist mit mehreren
im Winkel zueinander angeordneten Armen versehen, die wahlweise mit einem Querglied
des unteren fahrbaren Traggestelles in Eingriff gebracht werden können. Zur Sicherung
der Krankentrage gegen Verschieben in Längsrichtung ist ein scharnierartig um eine
Querachse schwenkbares hakenförmiges Glied an der Endseite der Tragenbühne vorgesehen,
welches durch einen besonderen Arm an der Längswelle gesichert werden kann.
-
Die Bauart und Bedienung der bekannten Einrichtungen ist daher verhältnismäßig
umständlich.
-
Aufgabe der Erfindung ist demgegenüber vor allem eine vereinfachte
und bequeme Bedienung beim Fixieren der Tragen und besteht darin, daß die Stange
unter Federdruck mit einer Riegelvorrichtung nach Art einer Klauenkupplung axial
im Eingriff steht, derart, daß sie zwecks Feststellens oder Freigabe der Krankentrage
erst durch axiales Verschieben gegen Federdruck um ihre Achse zusammen mit den Feststellelementen
drehbar ist. Eine solche Feststellvorrichtung kommt mit sehr einfachen Mitteln aus,
das Arretieren oder Lösen der Arretierung kann mit einem einzigen Handgriff erfolgen.
-
Die Erfindung ermöglicht es ferner, z. B. einen vorderen Tragenfuß
von der hinteren geöffneten Fahrzeugtür aus durch Fernbedienung zu fixieren, ohne
daß es notwendig ist, daß das Bedienungspersonal ins Fahrzeuginnere steigt.
-
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
die Stange entlang einer Führungsschiene der Tragenbühne angeordnet, wobei die Feststellelemente
durch an der Stange angeordnete Arme gebildet werden, die beim Drehen der Stange
mit einem Tragenfuß in Eingriff kommen. Eine solche Anordnung gewährleistet eine
sichere Lagerung der Stange sowie ihre Unterbringung an einer Stelle, wo sie konstruktiv
nicht stört und das Feststellen der Krankentrage durch unmittelbar in die Füße eingreifende
kurze Schwenkelemente ermöglicht. Die Stange kann hierbei über die ganze Länge der
Tragenbühne durchlaufen und mit Feststellelementen sowohl zur Festlegung eines vorderen
als auch eines hinteren Tragenfußes dienen. Sie kann ferner sowohl an ihrem vorderen
als auch an ihrem hinteren Ende je mit einem Bedienungsgriff versehen und sowohl
von vorn als auch von hinten her bedienbar sein.
-
Bei einer solchen doppelten Bedienungsmöglichkeit kann die gleiche
Tragenbühne in beliebiger Weise symmetrisch auf der rechten oder linken Seite des
Fahrzeuges eingebaut werden, ohne daß hierfür eine Konstruktionsänderung erforderlich
ist.
-
Lager- und Feststellelemente können ferner in Längsrichtung verstellbar
und feststellbar sein, so daß die Vorrichtungen für Krankentragen sehr verschiedener
Länge und Bauart benutzt werden können.
-
An Hand der F i g. 1 bis 4 wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine perspektivische Draufsicht auf eine Tragenführung
mit einer erfindungsgemäßen Feststellvorrichtung, Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt
aus einer von der Ausführung nach F i g. 1 etwas abweichenden Ausführungsform der
Erfindung, Fig. 3 eine Längsansicht der Ausführung nach F i g. 2, und zwar in Pfeilrichtung
3 der F i g. 4, und Fig. 4 eine Seitenansicht aus einem Teil der Fig. 2 bei entkuppelter,
zur Arretierung der Feststellvorrichtung dienender Klauenkupplung.
-
In F i g. 1 ist mit 10 eine unterbrochen dargestellte Führungsschiene
als Teil einer Tragenbühne zur Aufnahme von Krankentragen bezeichnet. An einem Längsflansch
der U-förmigen Querschnitt aufweisenden Führungsschiene ist in Lagern 11 eine durchlaufende
Stange 12 zur Fernbedienung der Feststellvorrichtung gelagert.
-
Die einzelnen Lager 11 werden hierbei durch Schellen gebildet, die
an dem Flansch der Führungsschiene 10 angeschweißt, angenietet oder angeschraubt,
gegebenenfalls auch in Längsrichtung der Schiene, z. B. mittels Schlitze und Schrauben,
verstellbar angebracht sein können.
-
Im Bereich der Tragenfüße einer auf der Führungsschiene bzw. der
Tragenbühne in Ruhestellung befindlichen Krankentrage sind zwischen zwei Lagern
11 Feststell- oder Fixiervorrichtungen 13 vorgesehen.
-
Diese bestehen jeweils aus einer Buchse oder Hülse 14, welche mit
der Stange 12 fest verbunden ist und zwei radial gerichtete, in das Innere der Führungsschiene
10 vorspringende Zapfen 15 aufweist. An ihrem einen Ende ist die Hülse oder Buchse
14 unter Bildung eines Klauenzahnes 16 abgesetzt, derart, daß sie mit einem entsprechenden
Klauenzahn 17 im benachbarten Lager 11 im Eingriff steht, und zwar dann, wenn die
Zapfen 15 etwa waagerecht in das Innere der Führungsschiene 10 ragen. Eine die Stange
12 umschließende Schraubenfeder 18 übt auf die Hülse 14 einen axialen Druck aus,
so daß die aus den Klauenzähnen 16 und 17 bestehende Klauenkupplung im Eingriff
gehalten, die Hülse 14 und damit die Stange 12 also an einem Drehen gehindert wird.
-
An ihren Enden ist die Stange 12 sowohl am vorderen als auch am hinteren
Ende der Führungsschiene 10 zur Bildung je eines Handgriffes 19 rechtwinklig abgebogen.
-
In der Zeichnung ist in Fig. 2 ein U-förmiger, kufenartiger Fuß 20
einer Tragenbühne strichpunktiert eingezeichnet. Die als Schwenkglieder betätigten
zapfenförmigen Vorsprünge 15 sichern hierbei in der gezeichneten Lage den Tragenfuß
20 gegen Abheben von der Führungsschiene 10. Gleichzeitig haben sie einen solchen
Abstand voneinander, daß sie die Trage auch gegen Verschieben in Längsrichtung,
und zwar sowohl nach vorn als auch nach hinten, sichern. Die
Anordnung von je zwei
oder mehreren zapfenförmigen Schwenkgliedern 15 ermöglicht es ferner, Krankentragen
mit sehr unterschiedlichem Abstand zwischen den vorderen und den hinteren Tragenfüßen
auf der Führungsschiene 10 festzulegen, indem z.B. eine Krankentrage mit kurzem
Fußabstand nur von den beiden mittleren Schwenkgliedern 15, eine Krankentrage mit
großem Fußabstand nur von den beiden äußeren Schwenkgliedern 15 feststellbar ist.
-
Soll die Krankentrage entfernt werden, wird die Stange 12 zunächst
in Pfeilrichtung x in Längsrichtung verschoben, so daß die Klauenkupplungen 16,
17 entgegen der Wirkung der Federn 18 außer Eingriff kommen, worauf die Stange 12
mit den Schwenkgliedern 15 in Drehrichtung y geschwenkt werden kann (Fig. 3). Die
als Schwenkglieder dienenden zapfenförmigen Vorsprünge 15 geben hierdurch den oder
die Füße 20 der Krankentrage frei, so daß diese in Längsrichtung der Führungsschiene
10 nach hinten oder nach vorn herausgezogen bzw. nach oben abgehoben werden kann.