DE19727135A1 - Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und Kopshülsen vom Aufsteckdorn tellerförmiger Paletten - Google Patents
Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und Kopshülsen vom Aufsteckdorn tellerförmiger PalettenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen
und Kopshülsen vom Aufsteckdorn tellerförmiger Paletten
entsprechend dem Oberbegriff des ersten Anspruchs. Unter dem
Begriff Kops sollen hier Kopse mit jedem Füllungsgrad des
Garnkörpers bis hin zu einem nicht mehr verwertbaren Garnrest
verstanden werden. Mit Kopshülsen werden Leerhülsen bezeichnet.
Bei der automatischen Zuführung von Kopsen von einer
Ringspinnmaschine zu einer Spulmaschine werden die Kopse oder
Spinnspulen auf tellerförmige Paletten mit einem senkrecht
stehenden Aufsteckdorn gesteckt und aufrecht stehend den
jeweiligen Spulstellen in der Spulmaschine zugeführt, wo das
Garn von den Kopsen auf Kreuzspulen umgespult wird. Die leeren
Kopshülsen werden in der Regel automatisch bis zu dem
Transportsystem der Spinnmaschine gebracht, wo sie auf das
Transportsystem der Spinnmaschine umgesetzt werden und die
leeren Paletten mit neuen Kopsen bestückt werden.
Bei den automatisch arbeitenden Spulstellen kann der Fall
eintreten, daß nach einem Fadenbruch ein weiteres Abspulen des
Kopses nicht möglich ist, weil das Fadenende nicht mehr
auffindbar ist. Solche Kopse müssen mit der Hand vorbereitet
werden und werden deshalb aus dem Kreislauf an der Maschine in
eine spezielle Vorbereitungsstation ausgeschleust. Es gibt aber
auch Kopse, sogenannte Krüppelkopse, bei denen sich aufgrund
einer zu geringen Restgarnmenge eine Handvorbereitung nicht
mehr lohnt. Diese Kopse werden dann von den Dornen der Paletten
abgezogen und zur Entfernung der Garnreste ausgesondert. Bei
einem Partiewechsel kann es erforderlich sein, die gerade im
Umlauf befindlichen Hülsen gegen andere, beispielsweise mit
einem anderen Durchmesser oder einer anderen Länge,
auszuwechseln. Bei einem solchen Partiewechsel kann es auch
erforderlich sein, fertige oder teilbewickelte Kopse der alten
Partie auszusondern.
In allen oben genannten Fällen soll das Abziehen der Kopse und
Kopshülsen von den Aufsteckdornen der Paletten schnell und ohne
menschlichen Eingriff erfolgen. Aus der gattungsbildenden
DE 35 44 561 C2 ist eine Vorrichtung zur Übernahme von Kopsen
von einem Förderer bekannt. Die Kopse werden auf den
Aufsteckdornen von Paletten stehend auf einem Förderband zu der
Vorrichtung herantransportiert. Da der Aufsteckdorn einen
geringeren Durchmesser aufweist wie die auf ihm stehende
Kopshülse, ist eine Schaufel mit einer Nut in ihrer
Schaufelfläche vorgesehen, in die der Aufsteckdorn eingeführt
wird. Die Nut weist gerade die Breite des Aufsteckdorns auf, so
daß bei einem Schwenken der Schaufel die Kopshülse von dem Dorn
und damit von der Palette abgehoben wird. Die Schaufel legt den
Kops auf ein anderes Transportband.
Bei der bekannten Vorrichtung ist ein Abziehen der Kopse und
ein Umsetzen auf eine weitere Transporteinrichtung nur unter
Beibehaltung der ursprünglichen Transportrichtung möglich.
Dadurch können Schwierigkeiten bei der Bereitstellung des
erforderlichen Platzes auftreten.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine kompakte
Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und Kopshülsen von dem
Aufsteckdorn tellerförmiger Paletten bereitzustellen.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt mit Hilfe der kennzeichnenden
Merkmale des ersten Anspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Erfindung werden in den Unteransprüchen beansprucht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und
Kopshülsen weist einen Hülsengreifer auf, der mit der
Transporteinrichtung antriebsmäßig gekoppelt ist. Es ist also
kein gesonderter Antrieb für die Vorrichtung erforderlich. Über
die Welle der Umlenkrolle wird sowohl die Steuerscheibe als
auch der Hülsengreifer angetrieben. Eine Synchronisation der
Bewegungen der Vorrichtung und der Fördereinrichtung ist
deshalb nicht erforderlich. Die Umlenkrolle, die Steuerscheibe
und der Hülsengreifer laufen mit der gleichen Drehzahl um.
Der Hülsengreifer ist um eine senkrecht stehende Achse drehbar
und, im Umlenkbereich der Fördereinrichtung dem Weg der Kopse
und Kopshülsen folgend, den Hülsen von oben zustellbar. In
seiner Zustell- und Abziehbewegung ist der Hülsengreifer auf
die Transportbewegung der Paletten abgestimmt. Die Position zur
Übergabe der abgezogenen Kopse und Kopshülsen an die weitere
Transporteinrichtung liegt im Schwenkweg des Hülsengreifers auf
seiner übrigen Umlaufstrecke, zwischen dem von der Vorrichtung
weg- und dem zu der Vorrichtung hinführenden Strang der ersten
Transporteinrichtung. Die Anordnung der Aggregate liegt
innerhalb des Bereichs, der von dem hin- und dem wegführenden
Strang der Transporteinrichtung im Bereich der Umlenkung
umschlossen wird und erfordert dadurch keinen darüber
hinausgehenden Raum. Als Bestimmungsort für die abgezogenen
Kopse und Kopshülsen kann beispielsweise ein Behälter
vorgesehen sein, der oberhalb der ersten Transporteinrichtung
angeordnet ist und in den die Kopse und Kopshülsen mittels der
weiteren Transporteinrichtung gefördert werden.
Die Transporteinrichtung läuft bei Bedarf kontinuierlich und
führt der Vorrichtung ständig oder in wechselnden zeitlichen
Abständen Paletten mit abzuziehenden Kopsen oder Kopshülsen zu.
Um ein geordnetes Abziehen sicherzustellen, ist in
Ausgestaltung der Erfindung der Hülsengreifer mit einer
Steuerscheibe verbunden, die den Bereich der ersten
Transporteinrichtung überdeckt. Die Randkontur der
Steuerscheibe stellt sicher, daß jeweils nur eine Palette der
Vorrichtung zugeführt wird und die Palette mit ihrem Kops oder
mit ihrer Kopshülse auf den Greifer ausgerichtet wird.
Die Steuerscheibe führt nicht nur die Palette mit dem Kops oder
der Kopshülse synchron zum Greifer, sondern hält die Palette in
vorteilhafter Weise während des Abziehens des Kopses oder der
Kopshülse von dem Dorn nieder, so daß sie bei einer eventuell
klemmenden Hülse nicht aus ihrer Führungsbahn gehoben werden
kann.
Für das Abziehen eines Kopses oder einer Kopshülse von einer
Palette stehen dem Hülsengreifer innerhalb seiner Drehbewegung
etwa 90° seines Drehwegs zur Verfügung. Die Drehbewegung des
Hülsengreifers ist deshalb so eingestellt, daß er jeweils der
Spitze einer Hülse von den der Vorrichtung zugeführten Kopsen
und Kopshülsen spätestens in der Greifposition, im
Scheitelpunkt der Umlenkung der ersten Transporteinrichtung,
vollständig zugestellt ist und daß spätestens an dem Punkt, an
dem die Umlenkung der ersten Transporteinrichtung beendet ist,
die Hülse durch den Hülsengreifer von der Palette vollständig
abgehoben ist. Dadurch ist vorteilhaft sichergestellt, daß der
Hülsengreifer den Kops oder die Kopshülse vollständig von der
Palette abgehoben und so weit über den Dorn der Palette
angehoben hat, daß diese Palette aus der Vorrichtung
ausgeschleust werden kann.
Die Auf- und Abbewegung des Hülsengreifers während des
Abziehens der Kopse und Kopshülsen von den Paletten
beziehungsweise der Zustellung des Hülsengreifers zu den
Spitzen der Hülsen während der Umdrehungen des Hülsengreifers
um seine Achse wird vorteilhaft dadurch erzeugt, daß der
Hülsengreifer zwangsweise einer vorgegebenen Kontur folgt. Das
kann beispielsweise dadurch erfolgen, daß sich der
Hülsengreifer mit einer Rolle auf eine die Welle des
Hülsengreifers umgebenden endlosen Kontur abstützt.
Zur Einstellung auf unterschiedliche Hülsenlängen,
beispielsweise bei einem Partiewechsel, ist diese Kontur
vorteilhaft höhenverstellbar. Wenn die Vorrichtung läuft,
bleibt die Einstellung der Kontur für die Abziehvorgänge
unverändert.
Der Hülsengreifer kann statt eines Hülsengreifers mit
mechanischen ein Hülsengreifer mit pneumatischen Greifelementen
sein. Hülsengreifer mit pneumatischen Greifelementen, wie sie
beispielsweise aus der DE-AS 11 80 285 bekannt sind, haben den
Vorteil, daß sie keine mechanisch zu betätigenden Teile
aufweisen und daß Druckluft an der Maschine sowieso vorhanden
ist.
Die Greifbewegung und die Freigabebewegung des Hülsengreifers
ist in Abhängigkeit von der überwachten Stellung der
Steuerscheibe steuerbar. Da die Steuerscheibe die Paletten
führt und der Greifer mit der Steuerscheibe mechanisch
gekoppelt ist, ist es vorteilhaft, die Stellung der
Steuerscheibe mittels eines Sensors zu überwachen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und
Kopshülsen ist an jedem Transportweg von Kopsen und Kopshülsen
installierbar, wenn eine Möglichkeit der Einschleusung der
Kopse und Kopshülsen in den Transportweg der Abziehvorrichtung
möglich ist. Mit Vorteil kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
an einer Spulmaschine angeordnet werden, um dort nach den
eingangs erwähnten Kriterien Kopse mit jedem Füllungsgrad des
Garnkörpers und leere Kopshülsen auszusondern.
Anhand eines Ausführungsbeispiels wird die Erfindung näher
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Ansicht der Abziehvorrichtung im Umlenkbereich der
ersten Transporteinrichtung mit dem Hülsengreifer in
der Zustellposition,
Fig. 2 eine Aufsicht auf den Umlenkbereich, ohne
Hülsengreifer,
Fig. 3 den Hülsengreifer in der Greifposition,
Fig. 4 den Hülsengreifer in der Abhebeposition und
Fig. 5 den Hülsengreifer in der Übergabeposition.
Zum besseren Verständnis der Erfindung werden die Fig. 1 und
2 gemeinsam erläutert. Es sind nur die zum Verständnis der
Erfindung beitragenden Merkmale dargestellt und beschrieben.
Die Vorrichtung wird beim Abziehen von Kopsen erläutert. Dieses
soll aber keine Einschränkung der Anwendung bedeuten, da mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung auch leere Kopshülsen
abgezogen werden können.
Im Umlenkbereich 1 der Transporteinrichtung 2 ist die
Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und Kopshülsen 3
angeordnet. Die Transporteinrichtung 2 weist einen zu der
Abziehvorrichtung 3 hinführenden Strang 4 auf, auf dem Paletten
5, 5b und 5c (Fig. 2) in Pfeilrichtung zu der
Abziehvorrichtung 3 transportiert werden. In Fig. 1 steht auf
dem Aufsteckdorn 6 der Palette 5 eine Kopshülse 7, die im
vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einem Garnkörper 8
bewickelt ist und so einen Kops 10 darstellt. Das Fadenende 9
liegt so an dem Garnkörper 8 an, daß es für eine automatische
Fadenenden verbindende Vorrichtung nicht greifbar ist. Aus
diesem Grund soll der Kops 10 von seiner Palette 5 abgezogen
und ausgesondert werden.
Die Palette 5 wird mit dem Sockel 11 in einem Schlitz 12 in der
kastenförmigen Führungsbahn 13 der Transporteinrichtung 2
geführt. Im Boden 14 der Führungsbahn 13 befindet sich ein
weiterer Schlitz 15, durch den ein hochkant gestellter
Endlosriemen 16 reicht, der an der Unterseite der Palette 5
anliegt und diese mittels Reibschluß innerhalb der
Führungsbahn 13 transportiert.
Die Transporteinrichtung 2 durchzieht der Endlosriemen 16, der
an der Abziehvorrichtung 3 durch die Riemenscheibe 17 etwa um
180° umgelenkt wird. Der Riemen 16 verläßt die Riemenscheibe 17
in dem von der Abziehvorrichtung wegführenden Strang 18 der
Transporteinrichtung 2 in der Abhebeposition A. In diesem
Strang werden die leeren Paletten 5d aus der
Abziehvorrichtung 3 in Pfeilrichtung abtransportiert, wie es in
den Fig. 2 und 4 dargestellt ist.
Die Riemenscheibe 17 sitzt auf einer hohlen Welle 19, die
senkrecht steht und mit ihrem Fußende 20 in einem Lager 21
gelagert ist. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist die
Welle 19 über ein Zahnradgetriebe 22 mit einem Motor 23 als
Antrieb (Fig. 3) gekoppelt. Ein Direktantrieb durch einen
Motor, der auf der Welle selbst sitzt, ist ebenfalls denkbar.
Direkt oberhalb der Führungsbahn 13 für die Paletten 5 ist im
Umlenkbereich 1 der Transporteinrichtung 2 eine
Steuerscheibe 24 angeordnet, die fest mit der Welle 19
verbunden ist. Über die Umfangskontur 25 der Steuerscheibe 24
wird die Zufuhr der Paletten 5 zur Abziehvorrichtung 3 sowie
deren Transport durch den Umlenkbereich 1 gesteuert. Die
Steuerscheibe 24 dreht sich im gleichen Sinn 26 wie die
Riemenscheibe 17 und damit in der gleichen Richtung wie der
Riemen 16 um die senkrechte Achse 19a. Die Steuerscheibe 24
weist eine Ausnehmung 27 auf, in die gerade der Sockel 11 eines
Aufsteckdorns 6 einer Palette 5 hineinpaßt. Von dieser
Ausnehmung 27 ausgehend, ist die Umfangskontur 25 in
Drehrichtung 26 um die senkrechte Achse 19a spiralförmig nach
außen erweitert, so daß die Steuerscheibe 24 vor der
Ausnehmung 27 eine Schulter 28 aufweist. Wie aus der Fig. 2
ersichtlich, dient diese Schulter 28 dazu, eine auf dem Strang
4 zur Abziehvorrichtung 3 transportierte Palette in der in Fig.
2 gestrichelt angedeuteten Position 5a zu ergreifen und durch
den Umlenkbereich 1 zu schleusen. Die Steuerscheibe 24 bewirkt,
daß sich stets nur eine Palette 5 im Umlenkbereich 1 und damit
im Wirkungsbereich der Abziehvorrichtung 3 befindet.
Der Umlenkbereich 1 weist, wie aus der Fig. 2 ersichtlich,
vier Positionen des Greifers 30 der Abziehvorrichtung 3 auf:
die Zustellposition Z, die Greifposition G, die Abhebeposition
A und die Übergabeposition U. Diese Positionen sind jeweils in
einem Winkel von 90° angeordnet. In der Position U erfolgt die
Übergabe einer von der Palette abgezogenen Hülse oder eines
Kopses an ein Förderband 48. Dabei erfolgt die Übergabe
zunächst auf eine Übergaberutsche 47, von der die Hülse oder
der Kops auf das Band 48 rutscht und in Pfeilrichtung 50 einer
hier nicht dargestellten Sammelstelle zugeführt wird.
Die Fig. 1 und 2 zeigen eine Palette 5 in der
Zustellposition Z des Greifers 30. Diese Zustellposition Z
liegt genau am Beginn des Halbkreises der
Transporteinrichtung 2, der den Umlenkbereich 1 bildet. In der
Zustellposition Z befindet sich der Greifer 30 direkt oberhalb
der von der Palette 5 abzuziehenden Hülse 7 des Kopses 10. Der
Greifer 30 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel ein Greifer
mit pneumatisch betätigbaren Greifmitteln 53 und weist deshalb
eine Druckluftzuleitung 31 auf. Auf seine konstruktiven
Einzelheiten wird hier nicht näher eingegangen, da sie, wie
oben erwähnt, aus dem Stand der Technik bekannt sind. Der
Greifer 30 ist längsverschieblich auf der Welle 19 gelagert. Im
Inneren der rohrförmigen Welle 19 befindet sich ein
Führungsklotz 32, der durch einen Führungsschlitz 33 in der
Wand der Welle 19 reicht und an den der Greifer 30 befestigt
ist, wie durch die Schrauben 34 angedeutet wird.
Die Zustell- und Abziehbewegung des Greifers 30, die durch den
Doppelpfeil 35 angedeutet wird, wird über eine endlose
Führungskontur 36 gesteuert. Die Führungskontur 36 ist die
Stirnwand eines rohrförmigen Körpers 37, der die Welle 19 des
Hülsengreifers 30 konzentrisch umgibt und sie gleichzeitig über
ein Lager, im vorliegenden Fall ein Kugellager 38, stützt und
führt. Der rohrförmige Körper 37 ist mit dem Gestell der
Transporteinrichtung 2 verbunden. Zur Abstimmung der
Positionierung des Greifers auf Hülsen unterschiedlicher Länge
ist der rohrförmige Körper 37 mit der Führungskontur 36
höhenverstellbar, wie durch den Doppelpfeil 39 neben der
Langloch- Schraubverbindung angedeutet wird.
Um einen ständigen Kontakt des Greifers 30 mit der
Führungskontur 36 zu gewährleisten, ist an dem Greifer 30 ein
Rad 40 angeordnet, das sich auf der Führungskontur 36 abstützt.
Oberhalb des Führungsklotzes 32, innerhalb der Welle 19, ist
zwischen dem Führungsklotz und dem oberen Abschluß 41 des
rohrförmigen Teils der Welle 19 eine Druckfeder 42 angeordnet.
Diese Feder sorgt dafür, daß der Führungsklotz 32 ständig nach
unten gedrückt wird und dadurch das Rad 40 des Greifers 30 in
ständigem Kontakt mit der Führungskontur 36 steht.
Bei dem Weg, den der in Fig. 1 dargestellte Kops 10 aus der
Zustellposition Z in die Greifposition G zurücklegt, wie sie in
Fig. 3 dargestellt ist, wandert der Greifer 30 unter dem Druck
der Feder 42 in Richtung auf das obere Ende der Hülse 7 zu.
In Fig. 3 ist die Situation dargestellt, daß der Greifer 30
der Hülse 7 zugestellt ist. In dieser Position müssen die
Greifmittel 53 des Greifers 30 geschlossen werden, um die
Hülse 7 zu ergreifen. Wenn eine Palette aus der
Zustellposition Z in die Greifposition G gewandert ist, hat
sich die Steuerscheibe 24 um 90° gedreht, so daß eine
Markierung 45 den in der Zustellposition Z angeordneten
Sensor 43 bedämpft und damit das Signal zum Schließen der
Greifmittel 53 des Greifers 30 auslöst. Der Sensor 43 dient
weiterhin dazu, zu kontrollieren, ob in der Zustellposition Z
eine Palette 5 positioniert ist. Ist dies nicht der Fall, wird
die Transporteinrichtung 2 gestoppt, wenn sich nicht mindestens
zwei weitere Paletten 5b sowie 5c in einer Warteposition
befinden. Die Anwesenheit der Palette 5c wird durch einen
weiteren Sensor 44 registriert. Befindet sich in der
Position 5c keine Palette mehr, wird aber vom Sensor 43 noch
eine Palette registriert, so wird nach dem Durchschleusen
dieser Palette die Transporteinrichtung 2 so lange
stillgesetzt, bis an einer hier nicht dargestellten anderen
Übergabeposition von einer hier nicht dargestellten
Transporteinrichtung eine Palette an die Transporteinrichtung 2
übergeben wird.
Wandert nun die Palette 5 aus der Greifposition G in die
Abhebeposition A, wie sie in Fig. 4 dargestellt ist, hat der
Greifer 30 den Kops 10 an der Hülse 7 von dem Aufsteckdorn 6
der Palette 5 vollständig abgehoben. Der Kops 10 ist so weit
angehoben, daß die Palette 5 frei auf dem von der
Abziehvorrichtung 3 wegführenden Strang 18 der
Transporteinrichtung 2 abtransportiert werden kann. Während die
Palette 5 den Umlenkbereich 1 verläßt, schwenkt der Greifer 30
nochmals um 90° in die in Fig. 5 dargestellte
Übergabeposition U. Während dieser Schwenkbewegung wird die
Palette 5 aus der Ausnehmung 27 in der Steuerscheibe 24
freigegeben. In der Fig. 4 steht in der Warteposition 5b eine
Palette mit einer Kopshülse 70, einer unbewickelten Hülse, zum
Abziehen von der Palette bereit.
Auf dem Weg in die in Fig. 5 gezeigte Position hat der
Greifer 30 den Kops 10 so weit angehoben, daß er über einer
Übergaberutsche 47 hängt. Hat der Greifer 30 die in Fig. 5
dargestellte Position erreicht, wird durch eine auf der
Steuerscheibe 24 angeordneten Markierung 46 der Sensor 43
abermals bedämpft und dadurch das Signal zum Öffnen der
Greifmittel 53 des Greifers 30 gegeben. Die Übergaberutsche 47
ist zu einem Förderband 48 geneigt, das um eine Umlenkrolle 49
geschlungen ist, und dessen Obertrum sich in Pfeilrichtung 50
bewegt. Gibt der Greifer 30 die Hülse 7 frei, fällt der Kops 10
aufgrund der Neigung der Übergaberutsche in Pfeilrichtung 51 in
die gestrichelte Position 10' auf das Förderband und wird zu
einer hier nicht dargestellten Sammelstelle transportiert.
Diese Sammelstelle kann beispielsweise ein Behälter sein, der
oberhalb des hinführenden Strangs 4 und des wegführenden
Strangs 18 der Transporteinrichtung 2 angeordnet ist.
Aus der in Fig. 5 dargestellten Position wandert der
Greifer 30 bei der durch den Pfeil 26 angegebenen Drehrichtung
um die Achse 19a in die Zustellposition Z. Auf diesem Weg wird
die Steuerscheibe 24 mit ihrer Schulter 28 eine neue Palette,
wie in Position 5a dargestellt, ergreifen und der
Abziehvorrichtung 3 zuführen.
Claims (9)
1. Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und Kopshülsen vom
Aufsteckdorn tellerförmiger Paletten, wobei die Paletten auf
einer ersten Transporteinrichtung an einer Textilmaschine zu
der Vorrichtung hin- und von ihr wegtransportierbar sind und
die Vorrichtung im Umlenkbereich der ersten
Transporteinrichtung angeordnet ist und wobei eine zweite
Transporteinrichtung vorgesehen ist zum Abtransport der von
der Palette abgezogenen Kopse und Kopshülsen,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung (3) zum Abziehen von Kopsen (10) und
Kopshülsen (70) einen Hülsengreifer (30) aufweist, daß der
Hülsengreifer (30) um eine senkrecht stehende Achse (19a)
drehbar, im Umlenkbereich (1) der ersten Fördereinrichtung
(2) dem Weg der Kopse (10) und Kopshülsen (70) folgend, den
Hülsen (7, 70) von oben zustellbar und in seiner Zustell- und
Abziehbewegung (35) auf die Transportbewegung der
Paletten (5) abgestimmt ist und daß die Position (U) zur
Übergabe der abgezogenen Kopse (10) und Kopshülsen (70) vom
Hülsengreifer (30) an die zweite Transporteinrichtung (48)
auf der übrigen Umlaufstrecke des Hülsengreifers (30) liegt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Transporteinrichtung (2) im Umlenkbereich (1) im
wesentlichen halbkreisförmig um eine Rolle (17) geführt ist,
daß mit der Welle (19) der Rolle (17) der Hülsengreifer (30)
und eine Steuerscheibe (24) verbunden sind, daß die
Steuerscheibe (24) eine solche Umfangskontur (25) aufweist,
daß sie nur jeweils eine Palette (5, 5a) der Vorrichtung (3)
zuführt und die Palette (5, 5a) mit der Hülse (7, 70) auf den
Greifer (30) ausrichtet.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Steuerscheibe (24) zumindest in dem Bereich, in dem die
Hülsen (7, 70) von dem Aufsteckdorn (6) der Paletten (5)
abgezogen werden, die Paletten (5) niederhaltend überdeckt.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Hubbewegung (35) des
Hülsengreifers (30) so steuerbar ist, daß der Hülsengreifer
(30) der Vorrichtung (3) der Spitze einer Hülse (7, 70) von
den der Vorrichtung (3) zugeführten Kopsen (10) und
Kopshülsen (70) spätestens in der Greifposition (G), im
Scheitelpunkt der Umlenkung der ersten
Transporteinrichtung (2), vollständig zugestellt ist und daß
spätestens an dem Punkt, an dem der wegführende Strang (18)
der Transporteinrichtung (2) den Umlenkbereich (1) verläßt,
die Hülse (7, 70) durch den Hülsengreifer (30) von der
Palette (5) vollständig abgehoben ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß eine endlose Führungskontur (36) zur
zwangsweisen Führung des Hülsengreifers (30) während der
Zustellung zu den Kopsen (10) und Kopshülsen (70), des Abzugs
der Kopse (10) und Kopshülsen (70) und der Ablage der Kopse
(10) und Kopshülsen (70) auf die zweite
Fördereinrichtung (48) vorgesehen ist und daß diese
Führungskontur (36) die Welle (19) des Hülsengreifers (30)
konzentrisch umgibt
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
endlose Führungskontur (36) für den Hülsengreifer (30) durch
vertikales Verschieben in entsprechende Höhen auf
unterschiedliche Hülsenlängen einstellbar ist (39).
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hülsengreifer (30) pneumatisch
betätigbare Greifmittel (53) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Greifbewegung und die
Freigabebewegung des Hülsengreifers (30) in Abhängigkeit von
der überwachten Stellung der Steuerscheibe (24) steuerbar
ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorrichtung (3) zum Abziehen von
Kopsen (10) und Hülsen (7, 70) an einer Spulmaschine
angeordnet ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997127135 DE19727135A1 (de) | 1997-06-26 | 1997-06-26 | Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und Kopshülsen vom Aufsteckdorn tellerförmiger Paletten |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997127135 DE19727135A1 (de) | 1997-06-26 | 1997-06-26 | Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und Kopshülsen vom Aufsteckdorn tellerförmiger Paletten |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19727135A1 true DE19727135A1 (de) | 1999-01-07 |
Family
ID=7833702
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997127135 Withdrawn DE19727135A1 (de) | 1997-06-26 | 1997-06-26 | Vorrichtung zum Abziehen von Kopsen und Kopshülsen vom Aufsteckdorn tellerförmiger Paletten |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19727135A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| WO2013135114A1 (zh) * | 2012-03-14 | 2013-09-19 | 机械科学研究总院先进制造技术研究中心 | 自动化抓纱机及自动化抓纱方法 |
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- 1997-06-26 DE DE1997127135 patent/DE19727135A1/de not_active Withdrawn
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