DE4016466A1 - Textilmaschine, insbesondere automatische spulmaschine, mit einem transportsystem, in dem voneinander unabhaengige paletten zirkulieren - Google Patents
Textilmaschine, insbesondere automatische spulmaschine, mit einem transportsystem, in dem voneinander unabhaengige paletten zirkulierenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Textilmaschine gemäß dem Oberbegriff
des ersten Anspruches.
Unter anderem durch die DE-OS 32 35 442 ist eine automatische
Spulmaschine bekannt, bei der Kopse und Hülsen auf voneinander
unabhängigen Paletten in einem Kreislauf zirkulieren. Die Kopse
verbleiben während ihres Aufenthaltes in Bearbeitungsstationen
sowie über große Teile des Transportweges auf diesen Paletten.
Es ist bekannt, daß Kopse zur Vorbereitung für den Abspulprozeß
in einer Spulmaschine um ihre Längsachse gedreht werden müssen,
um den Fadenanfang zu suchen, aufzufinden und bereitzulegen. Dazu
werden in vielen Fällen Reibräder an den Kopsfuß angelegt, die
die Drehbewegung unmittelbar auf den Kops übertragen. Bei der
Vorrichtung gemäß der DE-OS 32 35 442 wird jeweils die Palette
durch Halteelemente positioniert und an ihrer Drehbewegung
gehindert. Ein angetriebenes Reibrad schwenkt an den Kopsfuß und
dreht den Kops auf dem Aufsteckdorn der Palette. Dabei werden
eventuell vorhandene Fußwindungen durch das Reibrad geklemmt,
wodurch sie nicht gelöst werden können. Um zu vermeiden, daß das
Reibrad Kontakt mit der Hauptbewicklung des Kopses bekommt, muß
es sehr schmal und genau positionierbar sein. Die
Antriebseinrichtung ist oberhalb der Transportelemente für die
Palette angeordnet.
Es wurde auch bereits vorgeschlagen ( Deutsche Patentanmeldung
P 39 25 987.0), die Palette anzutreiben und durch Verkanten des
Kopses dessen Mitnahme zu sichern. Dadurch wird zwar eine
Verbesserung der Übertragung der Drehbewegung erreicht, aber
gleichzeitig eine verstärkte Abnutzung an der Kopsspitze durch
Reibung hervorgerufen.
Es ist des weiteren bekannt, in den einzelnen
Bearbeitungsstationen an den Kopsfuß von außen Klemmelemente
heranzuführen, um bei nach oben gerichteten Vertikalkräften den
Kops auf dem Aufsteckdorn der Palette festzuhalten. Derartige
Klemmelemente werden in der DE-PS 34 26 655 für eine
Fadenendevorbereitungsvorrichtung und in der DE-OS 39 08 487 für
eine Spulstelle beschrieben. Dazu sind in jeder
Bearbeitungsstelle Klemm- und Ansteuerelemente erforderlich. In
jedem Fall besteht die Gefahr, Fadenlagen mit zu klemmen, was zu
Beschädigungen derselben führt beziehungsweise in der
Abspulstellung unmittelbar einen Fadenbruch hervorrufen kann.
Bei Transportstrecken, die über unterschiedliche Ebenen führen,
wie sie zum Beispiel in der europäischen Patentanmeldung 3 46 910
beschrieben sind, werden die Paletten mit Kopsen beziehungsweise
Hülsen gekippt. Dabei besteht immer die Gefahr, daß durch äußere
Einflüsse oder Bewegungsrichtungswechsel die Kopse
beziehungsweise Hülsen von den Aufsteckdornen der Paletten
gleiten können.
Es ist Aufgabe der Erfindung, den Transport und die
Bearbeitungsbedingungen für Textilspulen in einer Textilmaschine
der eingangs genannten Art zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des ersten Anspruches gelöst.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Palette, speziell ihres
Aufsteckdornes, wird ein sicheres Halten beziehungsweise Tragen
der aufgesteckten Textilspule während des Transportes sowie in
Behandlungsstationen gewährleistet. In Behandlungsstationen ist
es nicht notwendig, bewegliche Klemm- beziehungsweise
Ansteuerelemente vorzusehen, um die Textilspule auf der Palette
zu fixieren. Damit kann zum Beispiel in den Spulstellen ein
erheblicher Aufwand vermieden werden, da diese Klemm
beziehungsweise Ansteuerelemente in jeder Abspulstelle
erforderlich wären.
In einer Kopsvorbereitungsstation einer Spulmaschine wird die
Positionier- und Antriebseinrichtung ebenfalls vereinfacht und
gleichzeitig Taktzeit eingespart. Darüber hinaus wird bei der
erfindungsgemäßen Ausbildung der Palette eine bessere Zentrierung
der Textilspule auf der Palette erreicht, wodurch die Spule
während der Vorbereitung sehr ruhig läuft und mit ihrer
Bewicklungsoberfläche einen konstanten Abstand zu einem in der
Vorbereitungsstation angeordneten Saugschlitz einnimmt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Aufsteckdornes der
Palette wird eine solche Reibkraft zwischen dem Aufsteckdorn und
der Hülse der zu haltenden Textilspule erzeugt, daß eine sichere
Übertragung der Drehbewegung von der Palette auf die Textilspule
gewährleistet ist. Der Antrieb der Grundplatte der Palette kann
auf einfache Weise mittels Reibrädern erfolgen. Dadurch sind
keine die Transportbahn übergreifenden Antriebselemente
notwendig.
Durch unterschiedliches Anspinnen des Garnkörpers in der
Spinnmaschine kann die Breite des bewicklungsfreien Hülsenfußes
variieren. Derartige Abweichungen bleiben durch die
erfindungsgemäße Lösung ohne Auswirkungen, da keinerlei
Klemmelemente von außen an den Hülsenkörper angelegt werden.
Bei Transportstreckenabschnitten, in denen die Paletten gekippt
werden, besteht keine Gefahr, daß die Textilspulen ihre Lage auf
dem jeweiligen Aufsteckdorn der Palette verändern.
Die Erfindung ist durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 11
vorteilhaft weitergebildet.
Durch das Vorsehen eines Bereiches zum nur formschlüssigen Halten
der Textilspule am Ende des Aufsteckdornes ist es möglich, diese,
zum Beispiel mittels eines Ladeschachtes, zunächst locker auf die
Palette aufzustecken. Eine entlang des Transportweges stromab
liegende Vorrichtung kann dann die jeweilige Textilspule
vollständig auf den Aufsteckdorn aufschieben.
Die Wahl der elastischen Elemente ist nicht auf die dargelegten
Varianten begrenzt und kann auch vor allem in Abhängigkeit von
der gewünschten Klemmkraft getroffen werden.
Vor dem Abnehmen der Textilspulen kann es zweckmäßig sein, diese
zunächst etwas anzuheben, damit von den Einrichtungen, die die
Spulen von den Paletten entnehmen sollen, keine zu hohe
Klemmkraft aufgebracht werden muß.
Ein in seinem Durchmesser reduzierter Bereich des Aufsteckdornes
für die Aufnahme des elastischen Elementes dient hauptsächlich
dazu, eine vertikales Verschieben des elastischen Elementes zu
verhindern.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert werden. In der zugehörigen Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Palette mit Federkorb,
Fig. 2 den Schnitt A-A durch die Palette gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Variante der Palette mit Federkorb und einem Bereich
des Aufsteckdornes zum nur formschlüssigen Halten eines
Kopses mit zunächt lose aufgesetztem Kops,
Fig. 4 die Palette gemäß Fig. 3 mit vollständig aufgesetztem
Kops,
Fig. 5 eine Seitenansicht einer Variante einer Gestaltung der
erfindungsgemäßen Palette,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines Transportweges für Paletten mit
einer Spulenaufsetzeinrichtung und einer nachfolgenden
Einrichtung zum vollständigen Aufschieben der Spulen auf
die Paletten und
Fig. 7 eine Kopsumsetzeinrichtung mit Anhebeeinrichtung für die
Kopse auf der Kopsabgabeseite.
Die Palette 1 gemäß Fig. 1 besitzt eine Grundplatte 2, mit der
sie während des Transportes auf bewegten Oberflächen, zum
Beispiel Transportbändern, aufliegt. Ein Sockel 3 dient
insbesondere der Führung der Paletten 1 während ihres Transportes
und gegebenenfalls auch in Behandlungsstationen. Mit 4 ist ein
Absatz bezeichnet, der der Auflage des Hülsenfußes des Kopses 12
(siehe Fig. 4) dient. Der Aufsteckdorn 5 besitzt an seinem oberen
Ende eine Verjüngung 6, die das Aufstecken der Textilspulen
erleichtern soll. Der Aufsteckdorn 5 ist in einem Bereich a in
seinem Durchmesser reduziert. Dieser Bereich a entspricht in
seiner Länge der Längsausdehnung eines Federkorbes 7. Dieser
Federkorb kann von oben über die Verjüngung 6 des Aufsteckdornes
5 auf diesen aufgeschoben werden. Dabei wird der Federkorb 7
radial geweitet und bildet auch nach dem Aufstecken, das heißt
nach vollständigem Erreichen des Bereiches a einen schmalen Spalt
9. Dadurch liegt der Federkorb 7 in seinen Endbereichen
vollständig mit seiner Innenseite am Aufsteckdorn 5 an. In seinem
mittleren Bereich bildet der Federkorb 7 Lamellen 8, die nach
außen gewölbt sind.
Aus Fig. 2 ist zusätzlich ersichtlich, daß in diesem Beispiel die
Grundplatte 2 der Palette 1 durch Speichen 11 mit dem Sockel 3
verbunden ist. Eine derartige Ausbildung der Palette 1 kann zum
Beispiel dann von Vorteil sein, wenn bei einem Vertikaltransport
Mitnehmer zwischen die Speichen 11 eingreifen, um dadurch die
Paletten während dieses Transportes sicher zu halten.
In den Fig. 3 und 4 ist eine Palette 1′ als Variante der Palette
1 dargestellt. Diese Palette 1′ unterscheidet sich dadurch von
der Palette 1, daß ein Bereich 14 des Aufsteckdornes 5 vorgesehen
ist, der nur zum formschlüssigen Halten beziehungsweise Tragen
des Kopses 12 dient. Nach Fig. 3 ist der Kops zunächst mit seiner
Hülse 13 nur lose auf den Bereich 14 des Aufsteckdornes 5
aufgesteckt. Dieses Aufstecken kann zum Beispiel durch eine
Spulenaufsetzeinrichtung erfolgen, wie sie in Fig. 6 dargestellt
ist.
Die Fig. 4 zeigt die gleiche Palette 1′, bei der aber der Kops 12
vollständig auf den Aufsteckdorn 5 aufgeschoben ist, so daß er
mit dem Hülsenfuß der Hülse 13 auf dem Absatz 4 aufliegt. Bei
dieser Figur ist deutlich sichtbar, daß die Lamellen 8 des
Federkorbes 7 radial zusammengedrückt sind. Dadurch wirkt ihre
Federkraft nach außen, so daß die Hülse 13 geklemmt wird. Sie
sitzt dadurch fest auf dem Aufsteckdorn 5 und ist gleichzeitig
auf diesem zentriert. Dadurch kann zum Beispiel in einer
Vorbereitungsstation eine Drehbewegung von der Palette 1′
effektiv auf den Kops 12 übertragen werden, wobei die
Kopslängsachse mit der Längsachse des Aufsteckdornes und damit
der Drehachse übereinstimmt.
Bei der in Fig. 5 dargestellten Variante einer Palette 15, die im
wesentlichen eine Grundplatte 16, einen Sockel 17, einen Absatz
18 und einen Aufsteckdorn 19 mit Verjüngung 20 aufweist, sind
zwei Bereiche b vorgesehen, in denen der Aufsteckdorn 19
ringförmig ausgekehlt ist. In zwei Auskehlungen 21 und 23 sind
Ringe 22 und 24 aus Gummi eingelagert. Diese Ringe 22 und 24
können über die Verjüngung 20 leicht aufgeschoben werden. Durch
die Auskehlungen 21 und 23 sind die Ringe 22 und 24 in
Längsrichtung des Aufsteckdornes 19 nicht mehr verschiebbar.
Außerdem nehmen die Auskehlungen 21 und 23 noch einen Teil des
durch die Kopshülse verdrängten Materials auf.
Sowohl die Anzahl der Ringe als auch deren Material kann je nach
Erfordernis, zum Beispiel je nach der Spulengröße oder der
gewünschten Haltekraft, variiert werden.
Die Fig. 6 zeigt ein Transportband 25 und eine der Führung der
Paletten 1′ dienende, teilweise ausgeschnittene vordere
Begrenzungsschiene 26 und eine durch den Ausschnitt erkennbare
hintere Begrenzungsschiene 26′. Entlang dieser Transportbahn ist
eine Spulenaufsetzeinrichtung und weiter stromab eine Vorrichtung
zum weiteren Aufschieben der Kopse 12 auf die Paletten 1′
angeordnet.
Vor der Spulenaufsetzeinrichtung ist ein Sensor 30 angeordnet,
der die Ankunft einer leeren Palette 1′ erkennt. Durch diesen
Sensor 30 wird über eine Leitung 30′ ein Stopper 31 betätigt, der
die Palette 1′ unter der Spulenaufsetzeinrichtung anhält. Der
Sensor 30 ist über eine weitere Leitung 30′′ mit einem Motor 41
verbunden, der eine Antriebsrolle 40 für ein Transportband 38
antreibt. Das Transportband 38 ist mit Aufnahmedornen 39 versehen
und transportiert auf diesen Aufnahmedornen 39 Kopse 12 zum
Ladeschacht 36 der Spulenaufsetzeinrichtung. Zwischen den
einzelnen Kopsen 12 sind noch weitere Aufnahmedorne 39 zu
erkennen, die für Hülsen vorgesehen sind, die in bekannter Weise
über Doffer den Spinnspindeln zugeführt werden.
Nachdem der Motor 41 über die Antriebsrolle 40 das Transportband
38 um zwei Teilungen der Aufnahmedorne 39 weiterbewegt hat, ist
durch ein Abhebeprofil 37 der vorderste Kops 12 von seinem
Aufsteckdorn 39 entfernt worden und fällt durch den Ladeschacht
36 weiter nach unten zwischen die geschlossenen Finger 35. Diese
Finger 35 sind so angeordnet und geformt, daß sie in ihrer
geschlossenen Stellung den Kops 12 so halten, daß er mit seiner
Hülse 13 auf dem Bereich 14 des Aufsteckdornes der Palette 1′
sitzt. Entsprechend zeitverzögert wird über den Sensor 30
beziehungsweise eine nicht dargestellte Steuereinheit eine
Betätigungsvorrichtung, zum Beispiel ein Drehsolenoid 32,
angesteuert. Über eine Kniehebelanordnung 33 und Querstangen 34
werden dann die Finger 35 nach außen geschwenkt. Im Anschluß
daran oder gleichzeitig wird der Stopper 31 zurückgezogen, so daß
die mit einem Kops 12 neu besetzte Palette 1′ vom Transportband
25 weitertransportiert werden kann.
Diese Palette 1′ passiert dann einen weiteren Sensor 27, der über
eine Leitung 27′ einen Stopper 28 betätigt. Dieser Stopper 28
hält die Palette 1′ unter einem Profilstempel 29′ an, der über
eine Kolbenstange 29′′ mit einem Hydraulikzylinder 29 verbunden
ist.
Nachdem der Sensor 27 die Ankunft der Palette 1′ an den Stopper
28 übermittelt hat, gibt er zeitverzögert über die Leitung 27′′
an den Hydraulikzylinder 29 den Befehl, den Profilstempel 29′ aus
seiner oberen Ruhestellung in seine unterste Stellung zu
verschieben. Dadurch wird der Kops 12 vollständig über den
Federkorb 7 bis zum Absatz 4 auf die Palette 1′ aufgeschoben.
Anschließend wird die Kolbenstange 29′′ mit dem Profilstempel 29′
durch den Hydraulikzylinder 29 wieder in ihre obere Stellung
zurückgezogen. Der Stopper 28 wird gleichzeitig oder direkt
anschließend aus der Transportbahn zurückgezogen, so daß die
Palette 1′ mit vollständig aufgestecktem Kops 12 weiter in
Richtung Spulmaschine transportiert werden kann.
Wie aus Fig. 6 zu erkennen ist, ist der Profilstempel mit dem
Teil, mit dem er Kontakt zur Hülsenspitze des Kopses 12 hat, so
ausgebildet, daß er sich weitgehend der Form der Hülsenspitze
anpaßt. Dieser Profilstempel 29′ kann lösbar mit der Kolbenstange
29′′ verbunden sein, wodurch ein leichtes Auswechseln bei
Änderung der Kopsgröße oder -form möglich ist. Des weiteren kann
in Abhängigkeit von der Kopslänge auch der Hub der Kolbenstange
29′′ verändert werden.
Es ist darüber hinaus auch möglich, eine zentrale
Steuereinrichtung für die Spulenaufsetzeinrichtung und die
Vorrichtung zum weiteren Aufschieben der Kopse 12 vorzusehen. In
diesem Falle würde auch ein Sensor 30 genügen, inbesondere wenn
beide Vorrichtungen dicht hintereinander angeordnet sind. Die
bereits dargestellte Abfolge der Arbeitsschritte der einzelnen
Vorrichtungsteile würde dann in Abhängigkeit vom Startsignal des
Sensors 30 gesteuert. Insbesondere könnte auf den Sensor 27
verzichtet werden. Dabei wäre es auch möglich, nur den Stopper 28
einzusetzen, wobei sich dann die in der Spulenaufsetzvorrichtung
stehende Palette unmittelbar gegen die vor ihr auf dem
Transportband 25 durch den Stopper 28 angehaltene Palette
abstützen könnte.
Fig. 7 zeigt einen Umsetzer 46, der Kopse 12 von einem
Transportband 57, welches zum Beispiel im Spinnmaschinenbereich
61 angeordnet ist, auf auf einem Transportband 42 stehende
Paletten 1 aufsetzt, die zum Spulmaschinenkreislauf 62 gehören.
Das Transportband 57 besitzt Begrenzungsschienen 58, um die
Paletten 1 sicher entlang ihres Transportweges führen zu können.
Eine Sensor-Stopperkombination, wie sie in Fig. 6 dargestellt
ist, könnte auch hier Verwendung finden, ist jedoch aus
Übersichtsgründen hier nicht gezeichnet. In der Stopposition, in
der die Übernahme der Kopse 12 durch den Umsetzer 46 erfolgen
soll, oder stromauf einer Transportbahn 57, ist eine
Kopsanhebeeinrichtung vorgesehen. Diese Kopsanhebevorrichtung
besitzt einen Hydraulikzylinder 59 und einen Abhebekeil 60, der
an einer Kolbenstange 59′ befestigt ist. Der Abhebekeil 60 ist
gabelartig gestaltet, so daß er den Aufsteckdorn der jeweils
benachbart positionierten Palette 1 übergreifen kann. Die
Unterkante des Abhebekeiles 60 ist horizontal in Höhe des
Absatzes 4 der Palette 1 verschiebbar. Mit der schrägen Oberkante
wird der jeweilige Kops 12 an seinem Hülsenfuß ausgehoben, um ein
späteres Erfassen und Anheben durch den Greifkopf 55 des
Umsetzers 46 zu erleichtern. Um den Hülsenfuß untergreifen zu
können, ist es möglich, die Kopse 12 entweder nicht bis zu diesem
Absatz auf den jeweiligen Aufsteckdornen aufzuschieben, so daß
zwischen Absatz 4 und Hülsenfuß ein Spalt besteht. Es ist aber
auch möglich, den Absatz 4 sehr schmal zu gestalten, so daß der
Hülsenfuß radial über diesen Absatz 4 hinaussteht. Eine dritte
denkbare Variante wäre die kegelige Gestaltung des Aufsteckdornes
im Bereich des sonst vorhandenen Absatzes 4, wodurch der
Hülsenfuß ausreichend übersteht, um dem Abhebekeil 60 eine
entsprechende Angriffsfläche zu bieten. Der Abhebekeil 60 wäre
vorteilhaft dann dieser Keilform anzupassen.
Die Steuerung des Hydraulikzylinders 59 kann durch einen Befehl
des nicht dargestellten Sensors erfolgen, mit dem die Ankunft der
jeweiligen Palette 1 überwacht wird.
Der Umsetzer 46 ist auf einem Ständer 47 angebracht, auf dem ein
Drehantrieb 48 sitzt, der mit einem Schrittmotor 49 in Verbindung
steht. Dieser Schrittmotor vermittelt über den Drehantrieb 48
einer Gleitschiene 50 jeweils eine Drehbewegung um 180 Grad.
Diese Gleitschiene 50, die zum Beispiel durch ein Vierkantprofil
gebildet wird, trägt eine Verzahnung, in die ein nicht
dargestelltes Zahnrad eines Hubgetriebes 51 eingreift. Dieses
Hubgetriebe 51 wird durch einen Motor 52 angetrieben. Das
Hubgetriebe 51 geht in eine Gleithülse 53 über. Hubgetriebe 51,
Motor 52 und Gleithülse 53 könnten jedoch auch durch einen
Hydraulikzylinder ersetzt sein, mit dem der Vertikalhub
realisiert werden könnte, der für das Abziehen und Aufsetzen der
Kopse 12 erforderlich ist.
Ein Greiferarm 54 trägt den Greifkopf 55, der einen Anschlag 55′
für den oberen Rand der Kopshülse besitzt. Des weiteren trägt der
Greifkopf 55 eine Spanneinrichtung 56, die hydraulisch,
pneumatisch oder mechanisch betätigbar sein kann und aus dem
Stand der Technik bekannt ist.
Beidseits des Transportbandes 42 sind Begrenzungsschienen 43 für
die exakte Führung der Paletten 1 vorgesehen. Des weiteren sind
ein Sensor 45 und ein Stopper 44 schematisch dargestellt. Die
Funktionsweise entspricht der bereits zur Fig. 6 beschriebenen.
Auch bei dieser an sich bekannten Einrichtung kann die gesamte
Steuerung durch eine nicht dargestellte zentrale Steuereinheit
erfolgen. Dabei ist es vorteilhaft, wenn die Positionierung und
das Anheben des Kopses 12 mittels des Abhebekeiles 60 auf der
Spinnmaschinenseite 61 in der Zeit erfolgt, in der der
vom Umsetzer 46 vorher übernommene Kops 12 auf die auf dem
Transportband 42 positionierte Palette 1 aufgesetzt wird. Die
Abstimmung der Motoren 49 und 52 hat so zu erfolgen, daß der
Motor 49 die Drehbewegung auf die Gleitschiene 50 nur in der
Zeitspanne übertragen kann, in der die Gleithülse 53 mit
Greiferarm 54 und Greifkopf 55 ausgehoben ist.
Der beschriebene Umsetzer ist so ausgebildet, daß er eine solche
Vertikalkraft aufbringen kann, daß er mittels des Greifkopfes 55
und insbesondere im Zusammenwirken mit dem Anschlag 55′ den
jeweiligen Kops 12 vollständig auf die auf der Spulmaschinenseite
62 bereitstehende Palette 1 aufschieben kann.
Claims (11)
1. Textilmaschine, insbesondere automatische Spulmaschine, mit
einem Transportsystem, in dem voneinander unabhängige
Paletten zirkulieren, die jeweils eine Textilspule während
des Transportes und in Bearbeitungsstationen tragen, wobei
die Paletten mit einer scheibenartigen Grundplatte und einem
mittig aus der Grundplatte ragenden in die Hülse der
Textilspule eindringenden Aufsteckdorn versehen sind,
dadurch gekennzeichnet,
daß zum sicheren Halten beziehungsweise Tragen der
Textilspule (12) der Aufsteckdorn (5; 19) an seinem Umfang
mindestens ein elastisches Element (7; 22, 24) aufweist, daß
dieses elastische Element eine Elastizitätskraftkomponente
besitzt, die senkrecht zur Richtung der Längsachse des
Aufsteckdornes nach außen wirkt und daß die durch das sich in
entspanntem Zustand befindliche elastische Element und den
Aufsteckdorn gebildete radiale Strecke größer als der
Innendurchmesser der Hülse der zu haltenden Textilspule
gewählt ist.
2. Textilmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das elastische Element (7; 22, 24) auswechselbar auf dem
Aufsteckdorn (5; 19) angebracht ist.
3. Textilmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zwischen dem durch das elastische Element
gebildeten maximalen Durchmesser des Aufsteckdornes und dem
Ende des Aufsteckdornes zum nur formschlüssigen Halten
beziehungsweise Tragen der Textilspule (12) ein Bereich (14)
vorgesehen ist, in dem der Durchmesser des Aufsteckdornes (4)
geringer ist als der Innendurchmesser des Teiles der Hülse
(13) der Textilspule (12), mit dem sie auf den Aufsteckdorn
(5; 19) aufgesteckt ist.
4. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ende des Aufsteckdornes (5; 19)
verjüngt ausläuft.
5. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das elastische Element aus einem am
Umfang des Aufsteckdornes federnd anliegenden Federkorb (7)
besteht, der nach außen gewölbte Lamellen (8) besitzt.
6. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das elastische Element aus mindestens
einem den Umfang des Aufsteckdornes (19) umgebenden Ring (22,
24) besteht.
7. Textilmaschine nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
der Ring (22, 24) aus Gummi besteht.
8. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Aufsteckdorn (5; 19) mindestens einen
sich in seiner Längsrichtung erstreckenden Bereich a oder b
mit reduziertem Durchmesser zur Aufnahme des mindestens einen
elastischen Elements (7; 22, 24) besitzt.
9. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß im Transportsystem nach einer
Spulenaufsetzeinrichtung (30 bis 36) eine Vorrichtung (27 bis
29) angeordnet ist, durch die die Textilspule (12) über das
elastische Element (7) hinweg mit ihrem Hülsenfuß bis zu
einem Absatz (4) des Aufsteckdornes (5) längs des
Aufsteckdornes verschiebbar ist.
10. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß vor einer Spulenabzugseinrichtung (46)
eine Vorrichtung (59, 60) angeordnet ist, durch die die
Textilspule (12) vom Absatz (4) des Aufsteckdornes (5) so
weit angehoben werden kann, daß das elastische Element (7)
sich nicht mehr gegen die Innenseite der Hülse (13) der
Textilspule abstützt.
11. Textilmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Spulenabzugsvorrichtung (46) als
Umsetzer ausgebildet ist, der die Textilspule (12) von einer
Transportbahn (57) auf einen auf einer anderen Transportbahn
(42) wartenden Einzelträgern (1) umsetzt und über das
elastische Element (7) hinweg auf den Aufsteckdorn (4)
aufschiebt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904016466 DE4016466A1 (de) | 1990-05-22 | 1990-05-22 | Textilmaschine, insbesondere automatische spulmaschine, mit einem transportsystem, in dem voneinander unabhaengige paletten zirkulieren |
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| DE19904016466 DE4016466A1 (de) | 1990-05-22 | 1990-05-22 | Textilmaschine, insbesondere automatische spulmaschine, mit einem transportsystem, in dem voneinander unabhaengige paletten zirkulieren |
Publications (1)
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Family
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| DE19904016466 Withdrawn DE4016466A1 (de) | 1990-05-22 | 1990-05-22 | Textilmaschine, insbesondere automatische spulmaschine, mit einem transportsystem, in dem voneinander unabhaengige paletten zirkulieren |
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