DE19727801A1 - Schaltbare Scheibenkupplung oder Scheibenbremse - Google Patents
Schaltbare Scheibenkupplung oder ScheibenbremseInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine schaltbare
Scheibenkupplung oder Scheibenbremse gemäß dem
Oberbegriff von Anspruch 1.
Die schaltbare Scheibenkupplung wird vorzugsweise
im Antriebsstrang eines Schiffes zwischen einer
Antriebsmaschine und einer Schiffspropellerwelle
verwendet.
Es sind Schiffsantriebsanlagen bekannt,
insbesondere für Shuttle-Tanker, welche einen
Dieselmotor, insbesondere einen Zweitakt-
Dieselmotor enthalten, der über eine elastische,
nicht-schaltbare Kupplung und eine Zahnkupplung mit
einer Schiffspropellerwelle antriebsmäßig verbunden
ist. Die Schiffspropellerwelle ist mit einem
Axialdrucklager zur Aufnahme von axialen
Schubkräften versehen. Die zwischen der elastischen
Kupplung und der Zahnkupplung angeordnete
Wellenverbindung kann mit einem
Nebenabtriebsgetriebe (PTO-Antrieb, Power Take Off
Drive) zum Antrieb eines elektrischen Generators
und/oder anderer Aggregate des Schiffes versehen
sein. Bei Fahrbetrieb des Schiffes treibt der
Schiffsmotor sowohl die Propellerwelle als auch
über den Nebenabtrieb den Bordgenerator an. Damit
der Bordgenerator auch bei Schiffsstillstand
angetrieben werden kann, beispielsweise wenn das
Schiff im Hafen liegt, muß die
Schiffspropellerwelle vom Schiffsantriebsstrang
getrennt werden. Dies erfolgt durch Öffnen der
Zahnkupplung. Die Zahnkupplung kann jedoch nur bei
völligem Stillstand sowohl der Motorwelle als auch
der Schiffspropellerwelle geöffnet oder geschlossen
werden. Dieses Öffnen und Schließen der
Zahnkupplung wird beim Stand der Technik von Hand
vorgenommen, wobei es beim Schließen der
Zahnkupplung stets sehr zeitaufwendig und schwierig
ist, die Zähne des einen Kupplungsteils auf
Zahnlücken des anderen Kupplungsteils auszurichten
und in Eingriff zu bringen. Hierfür muß häufig die
Schiffspropellerwelle blockiert werden, damit sie
nicht vom Fahrwasser gedreht wird. Der
Schiffsantriebsmotor muß mit langsamer Drehzahl
gefahren und unter Berechnung seines Auslaufweges
so exakt abgeschaltet werden, daß die Motorwelle
die Zähne des einen Kupplungsteils auf die
Zahnlücken des anderen Kupplungsteils ausrichtet.
Ein weiterer Nachteil der Zahnkupplung ist, daß sie
nicht fernbedienbar ist, sondern vor Ort von Hand
betätigt werden muß. Das Einrücken und Ausrücken
der Zahnkupplung ist mehrmals am Tag erforderlich,
wenn es sich bei dem Schiff beispielsweise um einen
Shuttle-Tanker handelt. Ein weiterer Nachteil der
Zahnkupplung ist, daß die Zähne des einen
Kupplungsteils in den Zahnlücken des anderen
Kupplungsteils etwas Spielraum haben müssen, damit
sie einkuppelbar sind. Dies hat jedoch
Schwingungsprobleme zur Folge und die Zähne
schlagen gegeneinander, wodurch eine
Materialabnutzung erfolgt und starke Geräusche
entstehen. Wenn die von Hand schaltbare
Zahnkupplung durch eine fernbedienbare schaltbare
Lamellenkupplung ersetzt wird, besteht die Gefahr,
daß bei einem Ausfall des Kupplungsschließdruckes
die Belastung der Schiffspropellerwelle plötzlich
vom Schiffsantriebsmotor getrennt wird und dadurch
der Schiffsantriebsmotor überdreht und beschädigt
wird. Ein weiteres Problem bei allen
Antriebsanlagen ist, daß für sie nur wenig Bauraum
im Schiff oder in einem anderen Maschinenraum zur
Verfügung steht.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden,
eine schaltbare Kupplung zu schaffen, welche die
vorgenannten Nachteile vermeidet, wobei
insbesondere die Kupplung fernbetätigbar sein soll,
ohne daß bei Ausfall ihrer Betätigungsmittel der
Antriebsmotor plötzlich entlastet und dadurch
überdrehen kann; ferner sollen durch Spielfreiheit
in der Kupplung Schwingungsprobleme und
Geräuschentwicklungen vermieden werden; außerdem
soll die Baugröße klein sein, damit die Kupplung
auch in kleinen Maschinenräumen verwendet werden
kann.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die
kennzeichnenden Merkmale von Anspruch 1 gelöst.
Durch die Erfindung ist eine Scheibenkupplung
gegeben, welche fernbetätigbar ist, eine kleine
Baugröße hat, mindestens eine Redundanz enthalten
kann, durch welche bei Ausfall eines
Kupplungsschließsystems automatisch ein anderes
Kupplungsschließsystem die Funktionsfähigkeit der
Lamellenkupplung aufrechterhält, so daß die Gefahr
eines plötzlichen Lastabfall vom
Schiffsantriebsmotor und damit auch ein Überdrehen
und Zerstören des Schiffsantriebsmotors vermieden
wird.
Weitere Merkmale der Erfindung sind in den
Unteransprüchen enthalten.
Die Erfindung wird im folgenden mit Bezug auf die
Zeichnungen anhand einer bevorzugten
Ausführungsform als Beispiel beschrieben. In den
Zeichnungen zeigen
Fig. 1 einen gemäß der Erfindung ausgebildeten
Schiffsantriebsstrang, insbesondere für
einen Shuttle-Tanker,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine
Scheibenkupplung nach der Erfindung, wie
sie in der Schiffsantriebsanlage von Fig. 1
verwendet wird,
Fig. 3 eine schematische Schnittansicht längs
der Ebene III-III von Fig. 2.
Fig. 1 ist unmaßstäblich und in wesentlich
kleinerem Maßstab gezeichnet als die Fig. 2 und 3.
Fig. 1 zeigt in Antriebsrichtung nacheinander einen
Zweitakt-Dieselmotor 2, dessen Motorwelle 4 über
eine elastische Kupplung 6, einen
Zwischenwellenstrang 8 und eine fernbetätigbare
schaltbare Scheibenkupplung 10 mit einer
Schiffspropellerwelle 12 antriebsmäßig verbunden,
die mit einem Schiffspropeller 14 versehen ist. Die
Schiffspropellerwelle 12 ist mit einer
Axiallageranordnung 16 zur Aufnahme von
Axialschüben versehen. Der Zwischenwellenstrang 8
treibt außer der Schiffspropellerwelle 12 auch
einen Nebenabtriebsstrang 18 für Bordaggregate des
nicht dargestellten Schiffes an, beispielsweise
einen elektrischen Generator 20 zur Erzeugung des
Bordstromes. Der Nebenabtriebsstrang 18 (PTO, Power
Take Off) kann gemäß Fig. 1 aus mehreren Zahnrädern
bestehen, deren Abtriebszahnrad 22 über eine
schaltbare Nebenabtriebs-Kupplung 24 an den
Generator 20 angeschlossen ist. Der Generator 20
kann auch als elektrischer Motor zur Rückführung
von elektrischer Energie in den
Zwischenwellenstrang 8 dienen.
Die fernbetätigbare, schaltbare Scheibenkupplung
10, welche auch als Scheibenbremse verwendbar ist,
hat zwei Kupplungsteile 30 und 32, von welchen der
eine oder der andere den Eingang oder den Ausgang
bilden kann. Im vorliegenden Beispiel ist
angenommen, daß der eine Kupplungsteil 30 der
Ausgangsteil und der andere Kupplungsteil 32 der
Eingangsteil ist. Der eine Kupplungsteil 30 hat
einen Wellenabschnitt 34, an welchen die
Schiffspropellerwelle 12 angeschlossen ist, und
einen im Durchmesser größeren Zylinderabschnitt 36.
Der Zylinderabschnitt 36 enthält eine erste
Vielzahl von ringförmig um eine Kupplungs-Drehachse
38 angeordneten ersten Kolben 40 und eine zweite
Vielzahl von mit axialem Abstand von dem ersten
Kolben 40 mit ihnen fluchtend und ringförmig um die
Drehachse 38 herum angeordneten zweiten Kolben 42.
Die Kolben 40 und 42 sind in Zylinderbohrungen 43
bzw. 44 mittels Betätigungs-Druckflüssigkeit
parallel zur Drehachse 38 entgegengesetzt
zueinander spannbar, um die radial äußeren
Reibteile 46 bzw. 47 von Reibscheiben 48 und 50 mit
ihren einander zugewandten stirnseitigen
Reibflächen 52 bzw. 53 gegen entgegengesetzt
voneinander wegragende stirnseitige Reibflächen 54
bzw. 55 einer Druckscheibe 58 zu drücken und
dadurch die Scheibenkupplung zu schließen. Die
Druckscheibe 58 ist ein in allen Richtungen
starrer, unflexibler Ring, welcher mit dem einen
Kupplungsteil 30 in allen Richtungen (axial und
radial) unbeweglich starr verbunden ist.
Die erste Vielzahl von ringförmig angeordneten
ersten Kolben 40 und die zweite Vielzahl von
zweiten Kolben 42 wird in ihren Zylinderbohrungen
43 und 44 von zwei voneinander getrennten
Druckmittelsystemen 60 und 62 betätigt. Das eine
Druckmittelsystem 60 ist in Umfangsrichtung um die
Drehachse 38 herum an die erste, dritte, fünfte,
siebte, neunte usw. Zylinderbohrung 43 und 44 zur
Betätigung von deren Kolben 40 und 42 hydraulisch
angeschlossen, und die in Umfangsrichtung jeweils
dazwischenliegenden zweiten, vierten, sechsten,
achten, zehnten usw. Zylinderbohrungen 43 und 44
sind zur Betätigung von deren Kolben 40 und 42
jeweils an das andere Druckmittelsystem 62
hydraulisch angeschlossen. Dabei sind die beiden
einander axial gegenüberliegenden Zylinderbohrungen
43 und 44 jeweils an das gleiche Druckmittelsystem
60 oder 62 angeschlossen. Dadurch können die
Reibteile 46 und 47 der Reibscheiben 48 und 50 im
Normalbetrieb von der Druckflüssigkeit von beiden
Druckmittelsystemen 60 und 62 gegen die
Druckscheibe 58 gedrückt werden, wobei im Falle des
Ausfalles eines der beiden Druckmittelsysteme der
Druck des weiterhin funktionierenden
Druckmittelsystems 60 oder 62 ausreicht, die
Reibteile 46 und 47 der Reibscheiben 48 und 50
ausreichend stark an die Druckscheibe 58
anzudrücken, damit eine Relativbewegung zwischen
den Reibscheiben 48 und 50 und der Druckscheibe 58
vermieden wird, wenn die Kupplung geschlossen
werden soll. Die beiden Druckmittelsysteme 60 und
62 haben jeweils ein eigenes Kanalsystem, welches
sich jeweils von einem Druckmittelanschluß 64 bzw.
66 am Wellenabschnitt 34 des einen Kupplungsteils
30 durch dieses Kupplungsteil 30 hindurch bis zu
den betreffenden Zylinderbohrungen 43 und 44
erstreckt. Gemäß abgewandelten Ausführungsformen
können auch zwei oder mehr in
Kupplungsumfangsrichtung nebeneinander angeordnete
Zylinderbohrungen 43 und 44 an das gleiche
Druckmittelsystem 60 oder 62 angeschlossen sein und
sich in den dazwischen befindlichen
Umfangsabschnitten eine entsprechende Anzahl von
Zylinderbohrungen 43 und 44 befinden, die an das
betreffende andere Druckmittelsystem 62 oder 60
angeschlossen sind.
Die Druckscheibe 58 ist ein in allen Richtungen
unflexibler starrer Körper und ist unbeweglich
starr mit dem einen Kupplungsteil 30 verbunden.
Dies ist die bevorzugte Ausführungsform, in
abgewandelter Ausführungsform könnte die
Druckscheibe 58 eine in Axialrichtung
federelastisch flexibel bewegliche Membran sein,
die jedoch in Umfangsrichtung um die Drehachse 38
steif ist und starr mit dem einen Kupplungsteil 30
verbunden ist.
Jede Reibscheibe 48 und 50 hat an ihrem radial
inneren Ende einen Anschlußteil 66, welcher am
anderen Kupplungsteil 32 axial und radial
unbeweglich starr verbunden ist. Bei jeder
Reibscheibe 48 und 50 ist ihr Anschlußteil 66 über
einen in einer Radialebene liegenden membranartig
dünnen, axial federelastisch flexiblen
Verbindungsteil 68 mit dem Reibteil 46 bzw. 47
verbunden. Der federelastische flexible
Verbindungsteil 68 hält die Reibteile 46 und 47
jeweils in axialem Abstand von der Druckscheibe 58
und bringt sie in diese ausgerückte
Kupplungsposition zurück, wenn der Druck des
Druckfluides in den Zylinderbohrungen 43 und 44 auf
einen Wert abfällt, dessen Axialkraft kleiner ist
als die Axialkraft der federelastisch flexiblen
Verbindungsteile 68. Die Druckflüssigkeit in den
Zylinderbohrungen 43 und 44 muß deshalb zum
Schließen der Kupplung den axialen Federdruck der
flexiblen Verbindungsteile 68 überwinden.
Die Zeichnungen zeigen nur eine Kupplungseinheit
bestehend aus einer Druckscheibe 58 zwischen zwei
Reibscheiben 48 und 50. Gemäß abgewandelten
Ausführungsformen können mehrere solche
Kupplungseinheiten axial hintereinander angeordnet
sein, wobei jeweils die Druckscheibe 58 ein
Bestandteil des einen Kupplungsteils 32 und die
Reibscheiben 48 und 50 ein Bestandteil des anderen
Kupplungsteils 42 sind. Da die Kupplungs-
Schließkräfte auf beide Stirnseiten der
Druckscheibe 58 wirken, können hohe Schließkräfte
erzeugt und damit hohe Drehmomente übertragen
werden, ohne daß eine volumenmäßig große Kupplung
mit vielen Teilen erforderlich ist.
Die beiden Kupplungsteile 30 und 32 sind durch eine
Lageranordnung 70 axial und radial ineinander
gelagert.
Durch die besondere Konstruktion der schaltbaren
Scheibenkupplung 10 sind die beiden Kupplungsteile
30 und 32 über die Druckscheibe 58 und die
Reibscheiben 48 und 50 spiel frei starr miteinander
verbunden, wenn die Kupplung geschlossen ist. In
einer Lageranordnung wie der Lageranordnung 70 sind
jedoch immer Spielräume vorhanden. Zur Vermeidung
von radialen Fluchtungsfehlern zwischen den beiden
Kupplungsteilen 30 und 32 ist eine
Zentriervorrichtung 72 vorgesehen, welche die
beiden Kupplungsteile 30 und 32 jeweils radial
miteinander zentriert auf die Mittelachse 38, bevor
die Kupplung vom geöffneten Zustand in den
Schließzustand geschaltet wird. Die
Zentriervorrichtung 72 hat einen in der Drehachse
38 axial angeordneten Zentrierbolzen 74 mit einer
axialen Kegelspitze 76 am einen Kupplungsteil 30
und eine ihr axial gegenüberliegende
Zentrieröffnung 78 im anderen Kupplungsteil 32.
Die Zentrieröffnung 78 hat eine zur kegelförmigen
Spitze des Zentrierbolzens komplementäre
Trichterform. Der Zentrierbolzen 74 ist relativ zu
den beiden Kupplungsteilen 30 und 32 axial
verstellbar. Die Kegelspitze 78 des Zentrierbolzens
74 wird jeweils vor dem Schließen der
Scheibenkupplung in die Zentrieröffnung 78 bis zur
Anlage an deren Öffnungswand eingesetzt und kann
nach dem Öffnen der Scheibenkupplung wieder soweit
zurückgezogen werden, daß sie in der
Zentrieröffnung 78 nicht mehr anliegt. Der
Zentrierbolzen 74 wird vorzugsweise entgegen der
Kraft von Federmitteln (nicht dargestellt) durch
Druckflüssigkeit in einer Druckkammer (79), die im
einen Kupplungsteil 30 gebildet ist, axial in die
Zentrieröffnung 78 vorgeschoben, wobei als
Druckflüssigkeit die Druckflüssigkeit eines der
beiden Druckmittelsysteme 60 oder 62 oder eine
andere Druckflüssigkeit verwendet werden kann, die
jeweils gleichzeitig mit der Druckflüssigkeit der
Druckmittelsysteme 60 und 62 unter Druck gesetzt
wird. Eine Steuervorrichtung 80 steuert jeweils die
Druckmittelzufuhr und die Druckmittelentlastung der
Druckflüssigkeiten für die Druckmittelsysteme 60
und 62 und die Zentriervorrichtung 72.
Druckflüssigkeit ist das bevorzugte Medium zur
Betätigung der Druckmittelsysteme 60 und 62 sowie
der Zentriervorrichtung 72. Gemäß abgewandelten
Ausführungsformen ist jedoch auch Druckluft oder
ein elektromagnetisches System möglich.
Die Druckscheibe 58 und die Reibscheiben 48 und 50
haben jetzt die Form eines Ringes, welcher
konzentrisch zur Drehachse 38 angeordnet ist.
Gemäß einer nicht dargestellten, abgewandelten
Ausführungsform kann der Zentrierbolzen 74 im
anderen Kupplungsteil 32 axial verstellbar
angeordnet sein und die Zentrieröffnung 78 im einen
Kupplungsteil 30 gebildet sein.
Damit das Schiff bei totalem Ausfall von beiden
Druckmittelsystemen 60 und 62 nicht fahruntauglich
wird, sondern auch in diesem Fall der
Schiffsantriebsmotor 2 mit der
Schiffspropellerwelle 12 antriebsmäßig verbunden
werden kann, sind mechanische Mittel,
beispielsweise in Form von Gewindebolzen 86
vorgesehen, welche parallel zur Drehachse 38 in den
einen Kupplungsteil 30 einschraubbar sind, um mit
ihnen die Kolben 40 und 42 zusammen mit den
Reibscheiben 48 und 50 gegen die Druckscheibe 58 zu
pressen und damit die Kupplung zu schließen.
Claims (9)
1. Schaltbare Scheibenkupplung oder
Scheibenbremse mit folgenden Merkmalen:
- - zwei Kupplungsteile, welche relativ zueinander um eine theoretische Drehachse drehbar sind;
- - die beiden Kupplungsteile haben je mindestens eine drehsteife, mit ihnen in allen Richtungen unbewegbar starr verbundene Kupplungsscheibe mit je mindestens einer Reibfläche auf einer Stirnseite, wobei die Reibflächen einander axial gegenüberliegen und axial relativ zueinander bewegbar sind;
- - fernbetätigbare Druckmittel mit Druckelementen, um die Reibflächen entgegen der axialen Kraft von Federmitteln relativ zueinander zu bewegen und dadurch miteinander zu kuppeln oder voneinander zu trennen;
- - die fernbetätigbaren Druckmittel sind auf mindestens zwei voneinander getrennte Druckmittelsysteme aufgeteilt, von denen jedes für sich in der Lage ist, die Reibflächen zu kuppeln oder voneinander zu trennen;
- - die Druckelemente sind um die Drehachse herum nacheinander angeordnet, wobei zwischen einer Vielzahl von Umfangsabschnitten mit je mindestens einem der Druckelemente, welches von dem einen Druckmittelsystem betätigt wird, je ein Umfangsabschnitt liegt, in welchen sich mindestens ein anderes der Druckelemente befindet, das von dem anderen Druckmittelsystem betätigt wird.
2. Schaltbare Scheibenkupplung oder
Scheibenbremse nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mindestens eine Kupplungsscheibe des
einen Kupplungsteils eine in Umfangsrichtung
steife Druckscheibe ist, die mit dem
Kupplungsteil in allen Richtungen unbeweglich
starr verbunden ist und an ihren beiden
Stirnseiten je eine Reibfläche hat;
daß die Kupplungsscheiben des anderen
Kupplungsteils in Umfangsrichtung steife
Reibscheiben sind, die einen mit diesem
anderen Kupplungsteil in allen Richtungen
unbeweglich starr verbundenen Anschlußteil,
mit radialem Abstand davon einen Reibteil, und
einen diese beiden Teile radial miteinander
verbindenden, membranartig dünnen, axial
federelastisch flexiblen Verbindungsteil
haben, daß die Reibteile beidseitig der
Druckscheibe angeordnet sind und mit ihren
Reibflächen je einer Reibfläche der
Druckscheibe axial gegenüberliegen, und wobei
die Federmittel durch den genannten
federelastisch flexiblen Verbindungsteil
gebildet sind.
3. Schaltbare Scheibenkupplung oder
Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Reibflächen durch die Federmittel auf
einem vorbestimmten axialen Abstand
voneinander gehalten werden und durch die
fernbetätigbaren Druckmittel gegeneinander
gedrückt und damit die Kupplungsteile
miteinander gekuppelt werden können.
4. Schaltbare Scheibenkupplung oder
Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur axialen Betätigung der Reibflächen
zusätzlich zu den fernbetätigbaren
Druckmitteln auch vor Ort von Hand betätigbare
Mittel vorgesehen sind.
5. Schaltbare Scheibenkupplung oder
Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die fernbetätigbaren Druckmittel mit
Druckflüssigkeit betätigbare Druckmittel sind.
6. Schaltbare Scheibenkupplung oder
Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden Kupplungsteilen eine
Zentriervorrichtung vorgesehen ist, welche je
axial in der Drehachse angeordnet einen
Zentrierbolzen mit kegelförmiger Spitze und
eine Zentrieröffnung mit einer zur Spitze
komplementären Trichterform aufweist, die
axial ineinander fügbar und wieder axial
voneinander trennbar sind, wobei der
Zentrierbolzen ein Teil des einen oder des
anderen Kupplungsteils ist und die
Zentrieröffnung ein Teil des betreffenden
anderen oder einen Kupplungsteils ist.
7. Schaltbare Scheibenkupplung oder
Scheibenbremse nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Zentriervorrichtung und die
fernbetätigbaren Druckmittel derart
funktionell miteinander verbunden sind, daß
beim Einkuppeln der Reibflächen automatisch
der Zentrierbolzen in die Zentrieröffnung
eingesetzt und dadurch die beiden
Kupplungsteile radial miteinander zentriert
werden, während beim Trennen der Reibflächen
voneinander automatisch der Zentrierbolzen von
der Zentrieröffnung getrennt wird.
8. Schaltbare Scheibenkupplung oder
Scheibenbremse nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden Kupplungsteilen eine
Lageranordnung vorgesehen ist, welche sie
radial und axial relativ zueinander lagert.
9. Verwendung einer schaltbaren Scheibenkupplung
nach einem der vorhergehenden Ansprüche im
Antriebsstrang eines Schiffes zwischen einer
Antriebsmaschine und einer
Schiffspropellerwelle.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19727801A DE19727801C2 (de) | 1997-06-30 | 1997-06-30 | Schaltbare Scheibenkupplung oder Scheibenbremse |
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Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19727801A DE19727801C2 (de) | 1997-06-30 | 1997-06-30 | Schaltbare Scheibenkupplung oder Scheibenbremse |
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| DE19727801A1 true DE19727801A1 (de) | 1999-01-28 |
| DE19727801C2 DE19727801C2 (de) | 2002-01-10 |
Family
ID=7834121
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19727801A Expired - Fee Related DE19727801C2 (de) | 1997-06-30 | 1997-06-30 | Schaltbare Scheibenkupplung oder Scheibenbremse |
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