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DE19726787A1 - Umwandlung von organischen Stoffen, Reststoffen, Abfällen zu mineralisierten Grundstoffen als Basisstoff für die Herstellung von Baustoffen - Google Patents

Umwandlung von organischen Stoffen, Reststoffen, Abfällen zu mineralisierten Grundstoffen als Basisstoff für die Herstellung von Baustoffen

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DE19726787A1
DE19726787A1 DE1997126787 DE19726787A DE19726787A1 DE 19726787 A1 DE19726787 A1 DE 19726787A1 DE 1997126787 DE1997126787 DE 1997126787 DE 19726787 A DE19726787 A DE 19726787A DE 19726787 A1 DE19726787 A1 DE 19726787A1
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DE
Germany
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substances
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mixed
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waste
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Withdrawn
Application number
DE1997126787
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English (en)
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Philipp Stephanie 63594 Hasselroth De Philipp
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Publication of DE19726787A1 publication Critical patent/DE19726787A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • CCHEMISTRY; METALLURGY
    • C04CEMENTS; CONCRETE; ARTIFICIAL STONE; CERAMICS; REFRACTORIES
    • C04BLIME, MAGNESIA; SLAG; CEMENTS; COMPOSITIONS THEREOF, e.g. MORTARS, CONCRETE OR LIKE BUILDING MATERIALS; ARTIFICIAL STONE; CERAMICS; REFRACTORIES; TREATMENT OF NATURAL STONE
    • C04B18/00Use of agglomerated or waste materials or refuse as fillers for mortars, concrete or artificial stone; Treatment of agglomerated or waste materials or refuse, specially adapted to enhance their filling properties in mortars, concrete or artificial stone
    • C04B18/04Waste materials; Refuse
    • C04B18/30Mixed waste; Waste of undefined composition
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02WCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO WASTEWATER TREATMENT OR WASTE MANAGEMENT
    • Y02W30/00Technologies for solid waste management
    • Y02W30/50Reuse, recycling or recovery technologies
    • Y02W30/91Use of waste materials as fillers for mortars or concrete

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Environmental & Geological Engineering (AREA)
  • Ceramic Engineering (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Materials Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Organic Chemistry (AREA)
  • Processing Of Solid Wastes (AREA)
  • Curing Cements, Concrete, And Artificial Stone (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft Faserstoffe und Pulverstoffe sowie Granulatstoffe aus Reststoffen bzw. Abfällen, die durch Behandlung zu Grundstoffen der Baustoff­ herstellung umgewandelt werden.
Heute soll ein Kreislauf des Rohstoffes hergestellt werden. Die Waren und Produkte haben eine Zweckbestimmung und sind nach einmaligem oder mehrmaligem Gebrauch nicht mehr für die vorgesehene Bestimmung zu verwenden. Sie werden zum Abfall oder Reststoff.
Die Abfälle oder Reststoffe werden je nach Stoffart vorbe­ handelt. Wir unterscheiden 4 Gruppen von aggregatbestimmten Stoffen:
  • a) feste Stoffe
  • b) flüssige Stoffe
  • c) pastöse Stoffe
  • d) gasförmige Stoffe.
Die verschiedenen Aggregatzustände der Stoffe sind für die Grundaufbereitung von Wichtigkeit und werden je nach Aggregatzustand entsprechend verschieden vorbehandelt.
zu a)
Die festen, meist unförmigen Stoffe werden mittels geeigneter Vorzerkleinerung geschreddert und dann mit geeigneten Nach­ zerkleinerern feingeschreddert bzw. pulverisiert. Die Pulverisierung geschieht mittels Vermahlung mit entsprechenden Mühlen. Es entsteht ein gleichmäßiges, rieselfähiges, faseriges bzw. granulatartiges Material.
zu b)
Die flüssigen Stoffe werden so lange mit - wie unter zu a) be­ schriebenen Materialien - mittels Mischanlagen so lange mit Fasern, Pulver oder/und Granulat versetzt, bis die flüssigen Stoffe eine feste Form annehmen. Die festen Stoffe werden so lange mit Pulver oder/und Fasern oder/und Granulat angereichert bis die Feuchte unter 20% liegt.
zu c)
Die pastösen Stoffe werden entsprechend der Behandlung - wie unter zu b) aufgeführt - so lange mit Pulver oder/und Fasern oder/und Granulat angereichert, bis sie zum festen Stoff werden und die Feuchte unter 20% liegt.
zu d)
Bei gasförmigen Stoffen wird die gleiche Behandlungs­ art - wie zu b) angewendet, wobei die Verfahren unter Druck bzw. und/oder unter Vakuum auf einer entsprechenden, geeig­ neten Mischanlage durchgeführt werden.
Die nun vorbehandelten Stoffe sind je nach Ausgangsstoff und Verwendungszweck in einer gleichmäßigen Form und haben ein gleichmäßiges Verarbeitungsverhalten. Der nun ent­ standene rieselfähige Ausgangsstoff (z. B. Klärschlamm, Papierschlamm, Kunststoff, Reststoff oder Abfallstoff) wird über eine Dosieranlage mittels Schleuse in einen ge­ sonderten Mischbehälter eingeführt. Im Mischbehälter wird der vorbehandelte Stoff mit Druck unter Vakuum mit ent­ sprechenden Stoffen wie heißer Zement, und/oder Kalk und/oder Gips angereichert und so lange gemischt, bis eine totale Durchdringung bzw. Ummantelung der vorbehandelten riesel­ fähigen Ausgangsstoffe erfolgt ist. Die Mischung wird so lange fortgeführt, bis der Umwandlungsprozeß vom organischen Stoff zum mineralischen Stoff erfolgen kann. Die Reaktion wird durch Zuführung von Wasser erreicht. Der nun entstandene mineralische Grundstoff ist geradezu ideal als Basisstoff für die Weiterverarbeitung als Baustoff. Die nun entstandene mineralisierte Faser oder das mineralisierte Pulver oder das mineralisierte Granulat ist als Ersatzstoff für Asbest oder als Ersatzstoff für Faserstoffe (aus Kunststoffen oder organischen Stoffen) für die Produktion jeglicher Faserbeton­ produkte Ausgangsmaterial.
Der Vorteil der mineralisierten Grundstoffe liegt haupt­ sächlich darin, daß die spätere Verwendung und die Eigen­ schaften im Grundstoff vorprogrammiert werden können und für das Verhalten der Ausgangsprodukte sowie die Eigen­ schaften, die im Ausgangsprodukt erzielt werden sollen exakt durch diese Anwendung erzielt werden.
Ein weiterer aber gravierender. Vorteil ist, daß die Aus­ gangsstoffe (Reststoffe, Abfälle usw.) sehr kostengünstig und reservoirschonend sind. Bei der Behandlung wird noch ein weiterer wichtiger Effekt erreicht: Die Reststoffe bzw. Abfälle werden neutralisiert und entgiftet. Gerade bei Rest- und Abfallstoffen sind x-beliebige verschiedene Verschmutzungen und Anhaftungen verschiedenartigster Stoffe nicht die Seltenheit. Die Behandlung solcher verschieden­ artiger Ausgangsstoffe auf einen Nenner zu bringen, ist mit herkömmlichen Verfahren und Methoden nicht möglich. Die Verwendung der Umwandlung um mineralisierten Stoffe löst somit Probleme, die durch herkömmliche Methoden nicht zu bewältigen sind.
In Fig. 1 ist das Fasermaterial und/oder Pulvermaterial und/oder Granulatmaterial in der 1. Bearbeitungsphase dar­ gestellt.
In Fig. 2 ist der 2. Verarbeitungsschritt dargestellt und in Fig. 3 ist die Faser bzw. das Pulver im Endprodukt dar­ gestellt.

Claims (12)

1. Umwandlung von organischen Stoffen, Reststoffen, Abfällen zu mineralisierten Grundstoffen als Basisstoff für die Herstellung von Baustoffen dadurch gekennzeichnet, daß durch die Vorbehandlung von organischen Stoffen, Rest­ stoffen und Abfällen diese Stoffe zur Weiterverarbeitung und als Ausgangsstoff für die Baustoffherstellung als mineralisierter Grundstoff geschaffen werden.
2. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß feste, pastöse, flüssige und gasförmige Stoffe zu einer gleichmäßigen Masse von Fasern, Pulver-und Granulat ge­ schaffen werden.
3. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß flüssige Stoffe, insbesondere Abfälle und Reststoffe so lange mit festen oder pulverförmigen Stoffen vermischt werden, bis die flüssigen Stoffe in einen festen Aggregat­ zustand geführt werden.
4. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß flüssige Stoffe, insbesondere Abfälle und Reststoffe so lange mit festen oder pulverförmigen Stoffen vermischt werden, bis die Feuchte unter 20% liegt und der vermischte Stoff zur Verarbeitung als Grundstoff geeignet ist.
5. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß pastöse Stoffe so lange mit Fasern, Pulver und/oder Granulat vermischt werden, bis wie unter Anspruch 3 und 4 ein zur Weiterverarbeitung geeignetes Grundmaterial ge­ schaffen ist.
6. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß gasförmige Stoffe so lange unter Druck bzw. Vakuum wie unter Anspruch 3, 4 und 5 gemischt werden, bis ein zur Weiterverarbeitung geeignetes Grundmaterial geschaffen ist.
7. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorbereitetes Material bzw. vorbereitete Stoffe wie unter Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 und 6 aufge­ führt, in einer geeigneten Mischanlage unter Vakuum mit Druck so lange mit heißem Zement oder/und heißem Kalk oder/und heißem Gips so lange vermischt werden, bis der vorbehandelte Stoff (organischer Stoff, Reststoff oder Abfall) komplett mit Zement, Kalk oder Gips durchsetzt oder/und komplett ummantelt ist.
8. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorbereitetes Material wie unter Anspruch 7 dem Zement, Kalk oder Gips im Verfahren oder nach dem Ver­ fahren Stärke zugeführt wird. Durch die Vermischung mit Stärke wird der Mineralisierungsprozeß ermöglicht und die Eigenschaften, insbesondere die Klebekraft des eingesetzten Bindemittels so gestaltet, daß eine produktbezogene Eigenschaft gestaltet werden kann.
9. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorbehandeltes Material wie unter Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 mit mineralischen Stoffen so lange vermischt wird, bis eine gleichmäßig verarbeitungsfähige Masse er­ zielt ist. Diese gleichmaßige, verarbeitungsfähige Masse wird als Fertigmörtel oder/und als Kleber für die Her­ stellung von Baustoffen verwendet.
10. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorbehandeltes Material wie unter Anspruch 9) in eine Mischanlage eingeführt wird und unter Zusatz von Wasser und Beschleuniger und/oder Verzögerer als Spritzmörtel Verwendung findet.
11. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorbehandeltes Material wie unter Anspruch 10, in eine Mischanlage eingeführt wird und unter Zusatz von Wasser, Beschleunigern und/oder Verzögerern als Fertigmischung für Betonmischungen, Kalkmischungen, Gipsmischungen so lange gemischt wird, bis aus dem Gemisch ein Fertigteil oder/und ein Halbfabrikat her­ gestellt werden kann.
12. Umwandlung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vorbereitetes Material wie unter Anspruch 1-9 als Zusatzstoff für Betonmischungen Verwendung findet. Die Eigenschaften werden dadurch beim Beton so ver­ bessert, daß der Beton Zugfestigkeiten erhält und eine Rißbildung weitgehendst ausgeschlossen wird. Das Alterungs­ verhalten des Betons ist somit positiv beeinflußt. Die entstandenen Formteile sind im Gewicht und in der Bearbeitung bearbeitungsfreundlich, so daß mit herkömm­ lichen Werkzeugen (wie bei Holzbearbeitung) Verfahren werden kann.
DE1997126787 1997-04-23 1997-04-23 Umwandlung von organischen Stoffen, Reststoffen, Abfällen zu mineralisierten Grundstoffen als Basisstoff für die Herstellung von Baustoffen Withdrawn DE19726787A1 (de)

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Date Code Title Description
8127 New person/name/address of the applicant

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8139 Disposal/non-payment of the annual fee
8170 Reinstatement of the former position
8141 Disposal/no request for examination