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DE19725730A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Vorreinigen von Fahrzeugen mittels eines automatischen Auftrags eines Reinigungschemikals sowie Abspritzen mit Hochdruckwasser, bevor dann diese Fahrzeuge durch ein anderes Waschsystem (z. B. Portalwaschanlage) weiterbehandelt werden - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Vorreinigen von Fahrzeugen mittels eines automatischen Auftrags eines Reinigungschemikals sowie Abspritzen mit Hochdruckwasser, bevor dann diese Fahrzeuge durch ein anderes Waschsystem (z. B. Portalwaschanlage) weiterbehandelt werden

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DE19725730A1 DE1997125730 DE19725730A DE19725730A1 DE 19725730 A1 DE19725730 A1 DE 19725730A1 DE 1997125730 DE1997125730 DE 1997125730 DE 19725730 A DE19725730 A DE 19725730A DE 19725730 A1 DE19725730 A1 DE 19725730A1
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    • B60S3/00Vehicle cleaning apparatus not integral with vehicles
    • B60S3/04Vehicle cleaning apparatus not integral with vehicles for exteriors of land vehicles

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Cleaning, Maintenance, Repair, Refitting, And Outriggers (AREA)

Description

Diese Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Vorreinigen von Fahrzeugen, bevor diese dann durch ein anderes Waschsystem (Portalwaschanlage, Handwäsche und dergl.) mit Hauptwäsche, Trocknung usw. weiterbehandelt werden.
Beim Waschen von Fahrzeugen mit verschiedenen Waschsystemen (Portalwaschanlagen, Waschstraßen usw.) geht der Trend bzw. das Verlangen der Waschkunden zur Vorbehandlung der Fahrzeuge mit schmutzanlösenden Chemikalien wie z. B. Aktiv-Schaum und vor allen Dingen mit Hockdruckwasser zum Entfernen des angeweichten Grobschmutzes, bevor die eigentliche Bürstenwäsche erfolgt.
Eine manuelle Vorreinigung mittels mobiler Hochdrucklanze benötigt in der Regel eine Bedienperson, die allerdings zusätzliche Personalkosten verursacht und vor allen Dingen an Selbstbedienungstankstellen nicht tragbar sind. Als Stand der Technik werden heute deshalb in fahrbare Portalwaschanlagen Schaumbögen und auch vertikale und horizontale Hochdruckbögen eingebaut, die mittels mehrerer Portalüberläufe über das zu waschende Fahrzeug hinwegfahren, dabei Aktiv- Schaum auftragen und anschließend über verschiedene Hochdruckdüsen die Hochdruckwäsche durchführen. Auf diese Art und Weise sind teilweise drei bis vier Portalüberfahrten notwendig, bevor die eigentliche Bürstenwäsche beginnen kann. Abgesehen davon, daß diese Aktiv-Schaum und Hochdruckbögen einen relativ großen Investitionsrahmen darstellen - vor allen Dingen bei einer Nachrüstung einer bereits installierten Portalwaschanlage - ist auch festzustellen, daß zur bezweckten Vorreinigung jeweils das gesamte Portal mit mehr als einer Tonne Eigengewicht mehrfach über das zu waschende Fahrzeug hinwegbewegt werden muß und dabei seine Auftragsarbeit verrichtet. Dies ist keineswegs aggregateschonend und benötigt zudem auch sehr viel Zeit, was wiederum die Durchsatzkapazität für die Gesamtwäsche deutlich reduziert.
Als weiterer Nachteil zeigt sich, daß bei einem Austausch der Portalwaschanlage gegen eine neue Maschine (z. B. aus Altersgründen) auch diese kompletten Aktiv- Schaum- und Hochdruckeinheiten zusammen mit diesem Portal wieder ausgebaut und zurückgenommen werden müssen, obwohl diese oftmals kaum Alterungserscheinungen zeigen. Somit muß dieses gesamte Vorreinigungssystem zusammen mit der neuen Portalwaschanlage wieder neuinvestiert werden, was natürlich die Gesamtinvestitionssumme deutlich nach oben beeinflußt. Anders ist es zum Beispiel heute schon bei autark, also außerhalb des Maschinenportals angeordneten, aber zum Waschablauf gehörenden Geräte und Aggregate, die mehrere Maschinenleben überstehen und daher nicht automatisch bei einem Austausch des Waschportals wieder neuinvestiert werden müssen. So z. B. Unterbodenwaschanlagen, Wasserrückgewinnungsanlagen, Wagenverschiebe- Einrichtungen, Selbstbedienungsgeräte und dergl.
Auch das Nachrüsten schon älterer, bestehender Portalwaschanlagen mit diesen Aktiv-Schaum und Hochdruckeinheiten ist aus Kostengründen nicht vertretbar und wirtschaftlich, da - wie schon erwähnt - diese Teile trotz hoher Anschaffungskosten nur solange genutzt werden können, bis die eigentliche Portalwaschanlage ausgebaut oder ausgetauscht wird. Ist dennoch der Nachrüstgedanke eines Portalanlagenbetreibers gegeben - meist wird er aus Konkurrenzgründen dazu gezwungen - so kann er dies ausschließlich mit dem Hersteller bzw. Lieferanten der schon in Betrieb befindlichen Portalwaschanlage abwickeln und ist daher nicht in der Lage auf ein vielleicht kostengünstigeres Wettbewerbsangebot zurückzugreifen. Der nachträgliche Ein- bzw. Umbau ist nämlich mit einigen Eingriffen in die Maschinensteuerung- und technik verbunden und zwingt ihn daher zur Auftragsvergabe an den Ursprungshersteller seiner eingebauten Portalwaschanlage.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Vorreinigen von Fahrzeugen zu schaffen, die mit weniger Investitionskosten und geringerem Zeitaufwand erfolgen, herstellerneutral eingesetzt und auch bei einem Austausch oder Wechsel des installierten Waschsystems (z. B. Portalwaschanlage) mit dem neuen Waschsystem zusammen Fahrzeuge waschen können.
Die Erfindung löst die Aufgabe mit den im Verfahrensanspruch 1 sowie Vorrichtungsanspruch 7 angegebenen Merkmalen.
Die Erfindung geht dabei von dem Gedanken aus, jeweils mindestens links und rechts in Längsrichtung der zum Waschen in der Portalwaschanlage abgestellten Fahrzeuge eine sogenannte Waschleiste (entsprechend dimensioniertes Vierkantrohr, Kunststoffgehäuse oder dergl.) auf dem Waschhallenfußboden zu installieren. Die Installation erfolgt parallel zu den vorhandenen Fahrschienen der Portalwaschanlage, wobei dazwischen ein entsprechender Sicherheitsabstand gewährleistet ist. Sind keine sogenannten Radführungsrohre oder Einfahrspuren oder dergl. aus dem Lieferumfang der Portalwaschanlage vorhanden, so können diese beiden Waschleisten je nach Ausführung und Gestaltung auch gleichzeitig als diese Radführungsrohre zusätzlich verwendet werden. Sind bereits Radführungsrohre montiert, so werden die Waschleisten direkt neben diesen angebracht oder die vorhandenen Radführungsrohre ersatzlos demontiert.
Diese beidseitigen Waschleisten können z. B. in ihrer Grundausführung eine Länge von 6 m auf jeder Seite haben. Jede dieser 6 m langen Waschleiste (A1) ist in 2 waschaktive Segmente unterteilt, also in je zwei Waschbereiche à 3 m (dargestellt in Figur Nr. 2). In der Mitte des jeweils 3 m langen Waschbereiches befindet sich ein Schwenk- oder Drehmechanismus (c1 und c2), der den beweglich gestalteten, etwa 1,50 m langen Dreh-Wascharm (a1 und a2) aus seiner liegenden Grundposition um bis zu 180° fächerartig bewegt und in die in Längsrichtung gegenüberliegende Seite dreht (Bewegung d1 und d2) und damit einen Waschbereich von etwa 3 m seitlich und bis zu 1,50 m in der Höhe abdeckt. Die Bewegung (d1 und d2 vor, e1 und e2 zurück) der Dreh-Wascharme (a1 und a2) erfolgt in der Regel synchron zueinander.
Jeweils auf der zur Fahrzeugseitenfläche zeigende Teil des Dreh-Wascharmes sind eine ausreichende Stückzahl geeigneter Auftragdüsen für ein Vorreinigungschemikal wie Aktiv-Schaum sowie Hochdruckdüsen angeordnet (b1 und b2 in Figur Nr. 2 und b in Figur Nr. 1). Während des Drehvorganges der Dreh- Wascharme (Bewegung d1 und d2 in Figur Nr. 2 und Bewegung d in Figur Nr. 1) um bis zu 180° werden nun die Fahrzeugseitenflächen und auch die waagrechten Fahrzeugpartien wie Kofferraumdeckel, Dach, Motorhaube sowie Front- und Heckbereich der Fahrzeuge (Fahrzeug f in Figur Nr. 2 und Fahrzeug g (Pkw) und f (Transporter) in Figur Nr. 1) mit Aktiv-Schaum benetzt. Nach einer kurzen Einwirkzeit oder auch unmittelbar danach schwenken oder drehen die Dreh- Wascharme wiederum in die Gegenrichtung zurück (Bewegung e1 und e2 in Figur Nr. 2 und Bewegung e in Figur Nr. 1) und spritzen mit den vorhandenen Hochdruckdüsen (b1 und b2 in Figur Nr. 2 und b in Figur Nr. 1) den Grobschmutz mit Hochdruckwasser vom Fahrzeug ab. Dabei sind auch diese Hochdruckdüsen in der Form angeordnet, daß möglichst alle Fahrzeugpartien mit einer gewissen Überlappung bespritzt werden.
Nach der vorgenannten Beschreibung und gemäß Abbildung Figur Nr. 2 haben nun die insgesamt 4 Dreh-Wascharme (2 Stck. linke Seite = a1 und a2 und 2 Stck. auf der gegenüberliegenden rechten Seite = zeichnerisch nicht dargestellt) während einer 180° Drehung (Bewegung d1 und d2) Aktiv-Schaum aufgetragen und während der Rückwärtsdrehung (Bewegung e1 und e2) in ihre Grund- bzw. Ausgangsposition den durch Aktiv-Schaum angelösten Grobschmutz durch Abspritzen mit Hochdruckwasser entfernt. Natürlich wäre auch jederzeit ein anderer Programmablauf auch mit anderen Reinigungs- und Pflegechemikalien oder Medien möglich.
Die Parkposition der jeweils in die Portalwaschanlage (h = Portalwaschanlage in Figur Nr. 1 und Nr. 2) zum Waschen kommenden Fahrzeuge ist vor der Montage der Waschleisten bekannt. Diese Parkposition ist seitlich durch die schon erwähnten Radführungsrohre oder Einfahrspur oder auch durch diese Waschleisten als Begrenzung vorgegeben, die Parkposition in Längsrichtung ist vorgegeben durch das Stopp-Signal der an den Portalwaschanlagen normalerweise montierten Positionierampeln oder auch durch auf dem Waschhallenfußboden befestigte Begrenzungs- Auffahrwannen oder Anschlagleisten für die Vorderräder. Durch diese bekannten Parkpositionen ist man in der Lage, die linke und rechte Waschleiste in der Form am Waschhallenfußboden zu montieren, daß sowohl die seitlichen und die waagrechten Fahrzeugpartien als auch der Front- und Heckbereich der Fahrzeuge während der einzelnen Drehbewegungen der Dreh- Wascharme mit schmutzlösender Chemie (Aktiv-Schaum) und Hochdruckwasser ausreichend und daher waschaktiv behandelt werden. Ein ausgewogenes Anbringen und Ausrichten der Aufbringungsdüsen für Chemie und Hochdruckwasser sorgen also für ein gutes Vorreinigungsergebnis.
Je nach Länge und Höhe der zu waschenden Fahrzeuge ist es auch möglich, die Maße der Waschleisten länger oder auch kürzer auszuführen. Werden z. B. nur ca. 4,5-4,6 m lange Fahrzeuge vorgereinigt (Beispiel in Figur Nr. 1, g = Pkw, f = Transporter), so kann schon eine, ca. 5 m lange Waschleiste pro Seite (A in Figur Nr. 1, gegenüberliegende Seite ist nicht zeichnerisch dargestellt) ausreichen, die auch nur einen Schwenk- und Drehmechanismus (c in Figur Nr. 1) in der Mitte der Waschleiste besitzt und dadurch auch nur einen einzigen Dreh-Wascharm (a in Figur Nr. 1) mit einer Länge von ca. 2,50 m aufweist. Somit kann auch nur mit je einem Dreh-Wascharm auf jeder Seite ein 4,5 bis 4,6 m langes und auch bis etwa 2,5 m hohes Fahrzeug vorgereinigt werden (Abbildung Figur Nr. 1). Ebenso wäre je nach Erfordernis eine Waschleiste mit jeweils drei oder mehr Dreh-Wascharmen auf jeder Seite ausführbar, wobei auch diese einzelnen Wascharme zur Verbesserung der Vorreinigung und je nach aufkommenden Fahrzeugtypen unterschiedlich lang ausgelegt werden können (diese Version ist nicht zeichnerisch dargestellt).
Die Schwenk- bzw. Drehbewegungen werden beim Einsatz mehrerer Dreh- Wascharme zweckmäßigerweise mittels eines durchgehenden Antriebs synchron ausgeführt. Die Chemie- und Wasserversorgung erfolgt über einen extern gelagerten Chemiebehälter und Dosierpumpe (event. im nebenliegenden Technikraum), ebenso die Hochdruckpumpe mit Wasservorlagebehälter. Verfügt die vorhandene Portalwaschanlage z. B. bereits über eine Hochdruckpumpe einer in Betrieb befindlichen Unterbodenwaschanlage, so kann auch diese Einheit zur Versorgung mit Hochdruckwasser für die Vorreinigungseinrichtung verwendet werden.
Die Chemie- und Hochdruckwasserleitungen bzw. -schläuche werden vom Verteilerpunkt in die Waschhalle verlegt und durch die Waschleisten zu den einzelnen Dreh-Wascharmen und damit Aufbringungs- und Hochdruckdüsen geführt. Weitere Leitungsverlegungen (auch Elektro) erfolgen je nach baulichen Gegebenheiten und Erfordernissen.
Die Steuerung erfolgt autark, muß also nicht mit der vorhanden Waschtechnik (Portalanlage) gekoppelt sein. Daher ist diese Vorreinigungseinrichtung auch als herstellerneutral anzusehen und kann von allen einschlägigen Fertigungsbetrieben gebaut und vermarktet werden.
Die Ausführung der Programme "Aktiv-Schaum" und "Hochdruckvorwäsche" oder sonstige erfolgt entweder per Knopfdruck am Startknopf eines Bedienpults (falls kein Selbstbedienungsbetrieb) oder über ein Wertmarken- oder Münzgerät bei Selbstbedienungsbetrieb. Für jedes der vorgenannten Programme ist ein Einwurfschlitz vorgesehen, der durch das Einwerfen einer Geldmünze oder einer im Kassenbereich zu erwerbenden Wertmarke das jeweilige Programm auslöst. Also z. B. nur "Aktiv-Schaum", oder nur "Hochdruckvorwäsche" oder beides hintereinander. Ist das gewählte Vorreinigungsprogramm zu Ende, so steht das vorbehandelte Fahrzeug für die anschließende Maschinenwäsche - ebenfalls per Knopfdruck oder SB-Chip auslösbar, für die Portalanlage zur Verfügung. Natürlich könnte jetzt auch anstelle der maschinellen Wäsche eine Handwäsche erfolgen oder auch das Programm ohne anschließende Hauptwäsche z. B. bei leicht verschmutzten Fahrzeugen bereits zu Ende sein. Als aufwendigere Variante könnte auch im Falle der Figur Nr. 1 der linke mit dem rechten Dreh-Wascharm (event. beide teleskopartig ausgelegt und lichtschrankengesteuert abtastbar) mittels eines horizontalen, ebenso waschaktiven und mit entsprechenden Düsen versehener Wascharm verbunden werden, der dann während der Schwenk- bzw. Drehbewegungen der seitlichen Dreh-Wascharme bis 180° mitbewegt wird und für eine zusätzliche Erhöhung der Vorreinigungswirkung auf den waagrechten Fahrzeugpartien sorgen kann. Diese Variante ist zeichnerisch nicht dargestellt.
Der Betreiber der Vorreinigungseinrichtung hat auch die Möglichkeit, die Geschwindigkeit der Drehbewegung der Dreh-Wascharme über eine Einstellskala vorzugeben oder jederzeit zu verändern. Auch die Anzahl der 180°-Schwenk- bzw. drehbewegungen der Dreh-Wascharme pro Programm ist individuell einstellbar. So kann auch z. B. zur Verbesserung des Reinigungsergebnisses der Auftrag des Aktiv-Schaumes relativ langsam mit nur einer Schwenk- bzw. Drehbewegung des oder der Dreh-Wascharme um 180° erfolgen und das Abspritzen mit Hochdruckwasser mit schnellerer Drehgeschwindigkeit und dabei eventuell auch mit mehreren Schwenk- bzw. Drehbewegungen des oder der Dreh-Wascharme um 180°.
Im Vergleich zum Auftrag des Aktiv-Schaums und zur Hochdruckvorwäsche mit der Portalwaschanlage hat man bei mindestens gleichgutem Vorreinigungsergebnis den Vorteil der Schnelligkeit. Die autarken Waschleisten werden gerade auch im Schweller- und Radbereich ein hervorragendes Vorreinigungsergebnis bringen und zwar ohne zusätzliche Rad- und Felgenhochdruckdüsen, wie sie heute oftmals zur Reinigungsverbesserung mit einem hohen finanziellen Zusatzaufwand an Portalwaschanlagen installiert und teuer verkauft werden. Die Radkästen werden während der Schwenk- und Drehbewegung der einzelnen Dreh-Wascharme gut erfaßt, ebenso sogar teilweise Flächen des Unterbodens der einzelnen Fahrzeuge, die heute fast auschl. durch separate Unterbodenwaschanlagen erreicht werden. Der Auftrag des Aktiv-Schaums erfolgt effizienter als nur über vertikal an der Portalwaschanlage festmontierte Düsenstöcke, die teilweise nicht einmal in der Lage sind die höher liegenden Fenster- und Seitenbereiche von Transporterfahrzeugen zu erreichen und damit zu besprühen.
Ein Nachrüsten bestehender Portalwaschanlagen mit dieser Vorreinigungseinrichtung ist jederzeit möglich und oftmals aus Wettbewerbsgründen zwingend notwendig, um die Attraktivität der vorhandenen Waschanlage zu erhöhen. Auch von der wirtschaftlichen Seite läßt sich diese Investition auf alle Fälle rechnen, da ja diese Einrichtung nicht beim notwendig werdenden Wechsel der Portalwaschanlage wieder erneuert werden muß, sondern mit der neuzuliefernden Portalwaschanlage zusammen wieder die Waschprogramme bestimmen und absolvieren können. Es ist sogar positiv für den Investor zu erwähnen, daß er durch die mannigfaltige Einsatzmöglichkeit der autarken Vorreinigungseinrichtung mit besonders guten Reinigungsergebnissen vielleicht sogar auf die ein oder andere Zusatzausstattung beim erneuten Erwerb bzw. Austausch der Portalwaschanlage verzichten kann (z. B. zusätzliche Schaumwäschen, Rad- und Felgenreiniger, Rad-Hochdruckwäscher und dergl.) und damit seine Gesamtinvestitionskosten und die durchschnittlichen Fixkosten pro Fahrzeugwäsche senken kann.
Ein interessierter Hersteller für diese Vorreinigungseinrichtung hat die einmalige Möglichkeit, bestehende Portalanlagen jedes Fabrikats vor Ort umzurüsten, ohne auf die Steuerung und Funktion der eingesetzten Portalwaschanlage zugreifen bzw. Rücksicht nehmen zu müssen. Der Betreiber dieser Vorwascheinrichtung erspart sich durch den Einsatz dieser Variante eine kostspielige Umrüstaktion an seiner vorhandenen Portalwaschanlage, die auf alle Fälle nötig wird, wenn das gleiche Leistungspaket hergestellt bzw. eingebaut werden soll.
Diese Vorrichtungseinrichtung kann ebenso steuerungs- und versorgungstechnisch direkt mit dem installierten Waschsystem (in der Regel Portalwaschanlage)kombiniert und in deren Programmablauf integriert werden. Dies ist vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn der Hersteller dieser Vorreinigungseinrichtung mit dem Hersteller des installierten Waschsystems identisch ist. In diesem Fall kann diese Vorreinigungseinrichtung verkaufstechnisch im Gesamtangebot als Zubehör erscheinen und als Aufpreisvariante zur eigentlichen Portalwaschanlage gehören. In diesem Fall kann auch das Leistungsspektrum dieser Vorreinigungseinrichtung insofern erweitert werden, als z. B. weitere programmbezogene Medienaufträge während des kompl. Wasch- und Pflegeablaufes zeitsparend und aggregateschonend übernommen werden, wie etwa Heiß-, Kalt- oder Schaumwachs, chem. Trocknungshilfe, Osmosewasser und dergl. Hier würden sich für den betroffenen Hersteller eindeutige Verkaufsvorteile ergeben, die das Interesse der Betreiber hervorrufen.
Diese Vorreinigungseinrichtung kann auch jederzeit problemlos am einmal installierten Einsatzort wieder demontiert und an einem anderen, beliebigen Standort wieder eingesetzt werden. Dies kann z. B. dann notwendig oder sinnvoll sein, wenn am ursprünglich ausgewählten Standort keine Kundenakzeptanz und dauerhafte Wirtschaftlichkeit erreicht wird und ein anderer Standort an dieser Einrichtung interessiert ist. Ist diese Einrichtung jedoch in einer Portalwaschanlage integriert, so ist dieser Austausch nicht möglich.
Als zusätzliche Sicherheitsvorkehrung kann die Schwenk- bzw. Drehbewegung der einzelnen Dreh-Wascharme dann unterbrochen werden, wenn sich ein Widerstand gegen diese Drehbewegung im Betrieb herausstellen sollte (Spiegel). Enstsprechend angebrachte, handelsübliche Sicherheits-Abschaltleisten könnten verwendet werden.
Es ist auch möglich, die Steuerung der Portalwaschanlage gegen die Steuerung der Vorreinigungseinrichtung zu verriegeln. Somit ist ausgeschlossen, daß versehentlich beide Aggregate gleichzeitig ihre Arbeit aufnehmen und sich dadurch behindern oder gar beschädigen.
Bezugszeichenliste Figur Nr. 1
AWaschleiste (im Beispiel ca. 5 m Länge)
aDreh-Wascharm
bAuftragsdüsen für Vorreinigungschemikal (wie z. B. Aktiv-Schaum) und Hochdruckdüsen am Dreh-Wascharm a
cSchwenk-Drehmechanismus für Dreh-Wascharm a
dBewegung des Dreh-Wascharmes a aus seiner Grundposition
eBewegung des Dreh-Wascharmes a zurück in seine Grundposition
fFahrzeug (Waschobjekt) Transporter
gFahrzeug (Waschobjekt) Pkw
hPortalwaschanlage im Stillstand
Figur Nr. 2
A1Waschleiste (im Beispiel ca. 6 m Länge)
a1Dreh-Wascharm
a2Dreh-Wascharm
b1Auftragsdüsen für Vorreinigungschemikal (wie z. B. Aktiv-Schaum) und Hochdruckdüsen am Dreh-Wascharm a1
b2Auftragsdüsen für Vorreinigungschemikal (wie z. B. Aktiv-Schaum) und Hochdruckdüsen am Dreh-Wascharm a2
c1Schwenk-Drehmechanismus für Dreh-Wascharm a1
c2Schwenk-Drehmechanismus für Dreh-Wascharm a2
d1Bewegung des Dreh-Wascharmes a1 aus seiner Grundposition
d2Bewegung des Dreh-Wascharmes a2 aus seiner Grundposition
e1Bewegung des Dreh-Wascharmes a1 zurück in seine Grundposition
e2Bewegung des Dreh-Wascharmes a2 zurück in seine Grundposition
fFahrzeug (Waschobjekt)
hPortalwaschanlage im Stillstand

Claims (16)

1. Verfahren zum Vorreinigen von Fahrzeugen mittels Auftrag eines Reinigungschemikals und mittels Abspritzen der Fahrzeuge (Waschobjekt) mit Hochdruckwasser, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei Waschleisten (A in Figur Nr. 1) auf dem Waschhallenfußboden mindestens seitlich in Längsrichtung des positionierten Fahrzeuges montiert sind, wobei jede dieser beiden Waschleisten wiederum über mindestens einen in oder auf der Waschleiste befindlichen mit bis zu 180° schwenk- bzw. drehbar gelagerten und angetriebenen Dreh-Wascharm (a in Figur Nr. 1) verfügt. Dieser Dreh-Wascharm ist mit einer entsprechenden Anzahl zum Fahrzeug gerichteten Düsen (b in Figur Nr. 1) für den Chemikalienauftrag sowie Hochdruckdüsen (b in Figur Nr. 1) zum Abspritzen mit Hochdruckwasser ausgerüstet und sorgt jeweils mittels mindestens einer Dreh- bzw. Schwenkbewegung (d und e in Figur Nr. 1) bis zu 180° für das Auftragen der gewünschten Leistung (Chemie, Wasser oder dergl.)
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß durch die variable Länge der Waschleisten auch jeweils mehrere Dreh-Wascharme (a1 und a2 in Figur Nr. 2) auf einer Waschleiste installiert werden können, die auch wiederum unterschiedlich lang sein und damit die Größe des reinigungsaktiven Bereiches bestimmen können. So ist auch bei entsprechender Auslegung bzw. Bestückung die Behandlung von höheren Fahrzeugen (Transporter und dergl.) jederzeit möglich, ohne Qualitätseinbußen bei herkömmlichen Pkw hinnehmen zu müssen.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Waschleisten gleichzeitig als sogenannte Einfahrhilfen oder seitl. Spurbegrenzer für das jeweils in die Waschhalle einfahrende Fahrzeug verwendet werden können.
4. Verfahren nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß durch die fußbodennahe Ausgangsposition der Waschleisten bzw. der Dreh-Wascharme gewährleistet ist, daß auch Teilflächen des Unterbodens der Fahrzeuge, der gesamte Schwellerbereich, Reifen und Felgen einschl. Radkästen und auch durch die optimal gewählte Ausrichtung der Auftragsdüsen der Front- und Heckbereich der jeweiligen Fahrzeuge optimal vorgereinigt werden. Ebenso die waagrechten Fahrzeugflächen wie Kofferraum, Dach und Motorhaube.
5. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß diese Vorreinigungseinrichtung über eine autarke Steuerungs- und Versorgungseinheit verfügen kann und daher herstellerneutral jederzeit an bestehende Waschsysteme wie Portalwaschanlagen oder ähnliche nachgerüstet werden kann und auch beim Wechsel des vorhandenen Waschsystems mit dem dann neu zu installierenden Waschsystem wieder kombiniert werden kann.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß diese Vorreinigungseinrichtung auch steuerungs- und versorgungstechnisch mit dem installierten Waschsystem gleichzeitig oder auch nachträglich bei einem späteren Einbau kombiniert werden kann und somit in den Programmablauf des vorhandenen Waschsystems integriert werden kann. Dabei können durch die Dreh- Wascharme sogar zur Programmzeitreduzierung weitere Programmschritte ausgeführt werden, die bei einer Gesamtwäsche eines Fahrzeuges anfallen und bisher ausschl. durch teilweise mehrere Portalüberläufe des vorhandenen Waschsystems ausgeführt werden mußten. Dies betrifft z. B. das Auftragen von Heiß- oder Kaltwachs, chem. Trocknungshilfe, Osmosewasser und dergl. mehr).
7. Vorrichtung zum Vorreinigen von Fahrzeugen mittels Auftrag eines Reinigungschemikals und mittels Abspritzen der Fahrzeuge mit Hochdruckwasser, dadurch gekennzeichnet, daß die mindestens zwei seitlich in Längsrichtung des zu waschenden Fahrzeuges montierten Waschleisten (A in Figur Nr. 1) über wiederum mindestens je einen Dreh-Wascharm (a in Figur Nr. 1) verfügen, der auf der zum Fahrzeug hingerichteten Seite mit einer entsprechenden Anzahl und zur flächendeckenden Vorreinigung optimal ausgerichteter Auftrags- und Hochdrückdüsen (b in Figur Nr. 1, b1 und b2 in Figur Nr. 2) ausgestattet ist, die während der einzelnen Schwenk- bzw. Drehbewegungen bis zu 180° (d und e in Figur Nr. 1 und d1/e1 und d2/e2 in Figur Nr. 2) verschiedene Reinigungschemikalien und Hochdruckwasser auf das Fahrzeug auftragen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Länge der Waschleisten je nach Bestellerbedürfnis variabel sein kann und auch mehrere und unterschiedlich lange Dreh-Wascharme pro Waschleiste installiert werden können die in der Regel synchron ihre Schwenk- bzw. Drehbewegungen ausführen und dabei die einzelnen Programmschritte absolvieren.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen auf den jeweiligen Waschleisten montierten Dreh-Wascharme auch unterschiedliche Längen aufweisen können, um je nach Bedarf auch entsprechend hohe Transporterfahrzeuge gleichermaßen gut vorreinigen zu können.
10. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden auf dem Waschhallenfußboden montierten Waschleisten gleichzeitig die Funktion einer sogenannten Einfahrhilfe bzw. Radführungsrohre aufweisen und somit die zu waschenden Fahrzeuge in ihrer Längsrichtung richtig zum installierten Waschsystem (z. B. Portwalwaschanlage) positioniert werden können.
11. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Lage der Fußbodenmontage der Waschleisten und die in oder auf den einzelnen Dreh-Wascharmen installierten Versorgungs- und Hochdruckdüsen so zum waschenden Fahrzeug hin ausgerichtet sind, daß die kompletten seitlichen und waagrechten Fahrzeugflächen einschl. Teilflächen des Unterbodens, Reifen und Felgen einschl. Radkästen sowie Front und Heckbereiche bedient werden können.
12. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Waschleisten über einen Abschaltmechanismus (Sicherheitsleisten oder dergl.) verfügen, der bei einem Fahrzeugkontakt seine Drehbewegung sofort abbricht und in Grundstellung zurücksetzt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorreinigungseinrichtung sowohl über eine eigene, autarke Steuerungs- und Versorgungseinrichtung verfügt oder auch programmtechnisch mit dem vorhandenen Waschsystem (z. B. Portalwaschanlage) verknüpft werden und damit in den direkten Programmablauf dieses Waschsystems eingefügt werden kann. Dabei ist es auch möglich, u. a. zum Ziele der Zeiteinsparung weitere chem. Produkte und Leistungen während des Programmablaufes über die Dreh-Wascharme aufbringen zu lassen, wie z. B. Heiß- oder Kaltwachs, chem. Trocknungshilfe, Osmosewasser und dergl.
14. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß bei autarkem Betrieb der Vorreinigungseinrichtung der Funktionsstart der Dreh-Wascharme entweder per Knopfdruck an einem Bedienpult oder bei Selbstbedienungsanlagen mittels herkömmlicher Wertmarken- oder Münzgeräte erfolgt. Erst nach Beendigung des gewählten Programmes der Vorreinigungseinrichtung startet dann das Programm des installierten Waschsystems, z. B. eine fahrbare Portalwaschanlage.
15. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die Funktion der Waschleisten mit der Funktion des installierten Waschsystems gegenseitig verriegelt werden können, um vor allen Dingen beim autarken Programmablauf der Vorreinigungseinrichtung keine Berührung mit dem installierten Waschsystem zu verursachen.
16. Vorrichtung nach Anspruch 7 oder einem folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Dreh-Wascharme über teleskopartig ausgelegte, ein- und ausfahrbare Dreh-Wascharme verfügen können und mittels Lichtschranke oder vergleichbarer Technik die Fahrzeugabmessungen erkennen und abtasten. Dabei können auch die linksseitig mit den rechtsseitig montierten Dreh-Wascharmen durch einen horizontalen, ebenso waschaktiven und mit entsprechenden Düsen versehenen Wascharm verbunden werden, der dann während der Schwenk- bzw. Drehbewegungen der seitlichen Dreh-Wascharme bis zu 180° mitbewegt wird und für eine zusätzliche Erhöhung der Reinigungswirkung auf den waagrechten Fahrzeugpartien sorgt. Diese Version ist auch ohne Einsatz der teleskopartig ausgelegten Dreh-Wascharme möglich.
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