DE19722235A1 - Fertigfundament aus Kunststoff zum Erdverbau von Holzbauelementen - Google Patents
Fertigfundament aus Kunststoff zum Erdverbau von HolzbauelementenInfo
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Description
Fertigfundament aus Kunststoff zum Erdverbau von Holzbauelementen, insbesondere für
Spielgeräte, Pergolen, Windschutz- und Lärmschutzwänden.
Beim Erdverbau von Holzbauelementen sind die Holzbauelemente nach einer gewissen
Einsatzzeit starken Zersetzungsprozessen ausgesetzt. Aus diesem Grund werden die
Holzbauelemente imprägniert. Zusätzlich wurden die verschiedensten Lösungen gefunden, um
einen direkten Kontakt der Holzbauelemente mit dem Erdreich zu vermeiden. So sind z. B.
sogenannte Aufständer bekannt, die mittels eines Metallbolzens, der z. B. auf einem
Betonfundament steht, einen Abstand zwischen dem Holzbauelement und dem Erdreich
garantiert. Auf dem Metallbolzen sind z. B. U-förmige Metallbefestigungen zur Aufnahme der
Holzbauelemente fixiert.
Weiterhin sind an Betonplatten befestigte Metallwinkel bekannt, an denen wiederum die
Holzbauelemente befestigt sind. Alle diese Ausführungsformen dienen dazu, einen gewissen
Abstand zwischen dem Erdreich und dem Holzbauelement zu erreichen.
Alle diese Ausführungsformen benutzen Betonfundamente, die bei der Lagerung, beim Transport
und bei der Verlegung schwer zu handhaben sind. Die Metallaufständer, -rohre oder Winkel
müssen unter großen Kraft- und Zeitaufwand zusätzlich an den Betonfundamenten befestigt
werden. Oft werden bei diesen Ausführungsformen auch die Holzbauelemente in ihrem
Querschnitt geschwächt.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt das Problem zugrunde, ein leicht zu
handhabendes Fundament zu schaffen, welches die Nachteile des kritisierten Standes der Technik
nicht besitzt und einen multifunktionalen Einsatz für die verschiedensten Holzbauelemente im
Erdverbau ermöglicht.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß neben den in der
Problemstellung aufgeführten Vorteilen zum derzeitigen Stand der Technik eine wesentliche
Gewichtsreduzierung gegenüber herkömmlichen Betonfundamenten erreicht wird, ohne daß ein
Stabilitätsverlust des Fundaments eintritt. Die Gewichtsreduzierung wirkt sich besonders beim
Transport und bei der Herstellung der Fundamente vor Ort aus. Da die erfindungsgemäßen
Fundamente stapelbar sind, ergibt sich ein weiterer Vorteil beim Transport der Fundamente. Die
erfindungsgemäßen Fertigfundamente müssen nicht unbedingt eine Metallkonstruktion als
Zwischenstück zwischen dem Fundament und dem Holzbauelement besitzen. Die
Oberflächenbehandlung der zu verbauenden Holzbauelemente kann mit umweltfreundlicher
Holzschutzfarbe erfolgen. Eine Imprägnierung des Holzes ist nicht unbedingt mehr nötig. Der
Austausch von einzelnen Holzbauelementen ist problemlos möglich. Der Rückbau und die
Entsorgung bei Verwendung der erfindungsgemäßen Fundamente ist gegenüber herkömmlichen
Lösungen einfacher. Der Standort z. B. für die Spielgeräteaufstellung erweitert sich wesentlich.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 7 angegeben. Die
Ausbildung nach Anspruch 2 vergrößert die Basis und ermöglicht somit eine breite Auflage des
Fertigfundamentes. Nach der Weiterbildung des Anspruches 3 sind zusätzliche Verankerungen im
Erdreich möglich. Die Weiterbildungen der Ansprüche 4 bis 7 sind Möglichkeiten des
multifunktionalen Einsatzes mit nur wenigen, standardisierten Bauteilen, die insbesondere Vorteile
im Erdverbau von Holzbauelementen besitzen.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden
näher beschrieben.
Es zeigen
Fig. 1 die Seitenansicht eines Fertigfundaments mit einer quadratischen Fußform und der Variante
einer Nut im Zapfen,
Fig. 2 die Draufsicht nach Fig. 1,
Fig. 3 die Andeutung der Stapelbarkeit der Fertigfundamente mit gleichzeitiger Andeutung eines
querliegenden Balkens mit Befestigung am Zapfen,
Fig. 4 ein im Erdreich eingegrabenes Fertigfundament,
Fig. 5 eine Fertigfundament mit einer aufgesetzten Metallhülse zur Aufnahme eines
Holzbauelementes,
Fig. 6 ein Fertigfundament mit einer aufgesetzten T-Hülse und
Fig. 7 ein Fertigfundament mit einer Metallhülse, die eine Stahlplatte trägt.
Der Fundamentkörper 1 des Fertigfundamentes besteht vorzugsweise aus einem dickwandigen
kegelstumpfförmigen Hohlkörper ohne Boden aus Polyurethanhartschaum. Der obere Teil des
Fundamentkörpers 1 läuft nach einem Absatz 2 in einem vorzugsweise runden Zapfen 3 mit
einem etwas kleineren Durchmesser als vor dem Absatz 2 aus. Der Zapfen 3 und noch etwas vom
oberen Teil des Fundamentkörpers 1 besteht aus Vollmaterial. Über den Zapfen 3 ist eine
paßgenaue Metallhülse 4 gesteckt, die auf ihrer andern Seite zur Aufnahme des Holzbauelementes
5 eine entsprechende Form besitzt. Dies kann wie in den Fig. 5 bis 7 dargestellt, z. B. eine
einfache Rohrhülse, ein Winkelstück oder eine Rohrhülse mit einer Stahlplatte sein. Die
Metallhülse 4 besitzt im Bereich des Zapfens 3 und auf der anderen Seite Löcher zur Aufnahme
von Befestigungselementen, z. B. Sechskantholzschrauben. Mit den Befestigungselementen wird
die Metallhülse 4 einmal am Zapfen 3 befestigt und das Holzbauelement 5 an der Metallhülse 4.
Der Absatz 2 besitzt vorzugsweise am Umfang verteilt muldenförmige Wasserabläufe. Der
Fundamentkörper 1 kann im unteren Bereich wesentlich stärker aufgeweitet sein und somit eine
Fußform 6 bilden. Diese Fußform 6 kann rechteckig oder rund gewählt werden. Am Rand der
Fußform 6 können Aussparungen zur Aufnahme weiterer im Erdreich versenkter Metallanker
vorgesehen sein.
Der Fundamentkörper 1 wird maximal bis zum Absatz 2 in das Erdreich eingegraben.
Der Zapfen 3 besitzt in einer Ausführungsvariante eine mittig liegende Nut 7. Die Nut 7 ist nach
Beendigung des Herstellungsprozesses des Fundamentkörpers 1 bis auf die Oberseite allseitig
geschlossen. Die längeren Wände der Nut 7 sind dickwandig und die kürzeren Wände sind
dünnwandig ausgebildet. Diese dünnwandigen Wände können im Bedarfsfall herausgebrochen
werden. Die Nut 7 dient in diesem Fall als Auflage eines Querankers oder
z. B. eines Rahmenteils
des Holzbauelementes 5.
Zwischen dem Zapfen 3 und der Metallhülse 4 kann ein Zwischenstück aus dem gleichen Material
wie der Fundamentkörper 1 angeordnet werden. Dieses Zwischenstück ist mit der einen Seite dem
Zapfen 3 angepaßt, so daß das Zwischenstück über den Zapfen gesteckt und daran befestigt
werden kann. Die andere Seite des Zwischenstückes kann wieder in einem Zapfen 3 auslaufen,
über welchen eine Metallhülse 4 gesteckt ist oder diese Seite ist gleich so ausgebildet, daß es die
Aufgabe der Metallhülse 4 mit übernehmen kann.
Claims (7)
1. Fertigfundament aus Kunststoff zum Erdverbau von Holzbauelementen, wie Spielgeräte,
Pergolen, Windschutz- und Lärmschutzwänden usw.,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Fundamentkörper (1) aus einem dickwandigen, kegelstumpfförmigen oder
pyramidenstumpförmigen Hohlkörper ohne Boden aus vorzugsweise Polyurethanhartschaum
besteht, wobei der obere Teil des Fundamentkörpers (1) nach einem Absatz (2) in einem Zapfen
(3) mit einem etwas kleineren Durchmesser als vor dem Absatz ausläuft und dieser Zapfen (3)
nicht als Hohlkörper ausgebildet ist und eine kreisrunde oder viereckige Form besitzt und daß über
diesen Zapfen (3) eine der Zapfenform angepaßte und paßgenaue Metallhülse (4) gesteckt ist, die
auf ihrer anderen Seite in einer jeweils zur Aufnahme eines Holzbauelementes (5) passenden
Form ausläuft und Löcher zur Aufnahme von Befestigungselementen im Bereich des Zapfens (3)
und im Bereich der Aufnahme der Holzbauelemente (5) besitzt.
2. Fertigfundament nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das untere Drittel des Fundamentkörpers (1) gegenüber dem restlichen Fundamentkörper (1)
wesentlich stärker aufgeweitet ist und somit eine Fußform (6) besitzt.
3. Fundament nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
an der Fußform (6) Aussparungen, z. B. in Form von Löchern, zur Aufnahme von Metallankern
angeordnet sind.
4. Fundament nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Absatz (2) am Umfang verteilt muldenförmige Wasserabläufe besitzt.
5. Fundament nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zapfen (3) eine bis auf die Oberseite allseitig geschlossene und mittig liegende Nut (7)
besitzt, wobei die längeren Wände der Nut (7) dickwandig und die kürzeren Wände der Nut (7)
dünnwandig ausgebildet sind.
6. Fundament nach Anspruch 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem Zapfen (3) und der Metallhülse (4) ein Zwischenstück angeordnet ist, das mit
seinen jeweiligen Enden dem Zapfen (3) bzw. der Metallhülse (4) angepaßt ist.
7. Fundament nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Zwischenstück so gestaltet ist, daß es die Aufgabe der Metallhülse (4) übernehmen kann.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19722235A DE19722235A1 (de) | 1997-05-28 | 1997-05-28 | Fertigfundament aus Kunststoff zum Erdverbau von Holzbauelementen |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19722235A DE19722235A1 (de) | 1997-05-28 | 1997-05-28 | Fertigfundament aus Kunststoff zum Erdverbau von Holzbauelementen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19722235A1 true DE19722235A1 (de) | 1998-12-03 |
Family
ID=7830673
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE19722235A Withdrawn DE19722235A1 (de) | 1997-05-28 | 1997-05-28 | Fertigfundament aus Kunststoff zum Erdverbau von Holzbauelementen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19722235A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE202020102080U1 (de) | 2020-04-15 | 2020-04-27 | Lang's Lights S.A. | Fertigfundament für Zaun- und/oder Toranlagen, Zaun- und/oder Toranlage mit Fertigfundament |
-
1997
- 1997-05-28 DE DE19722235A patent/DE19722235A1/de not_active Withdrawn
Cited By (1)
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| DE202020102080U1 (de) | 2020-04-15 | 2020-04-27 | Lang's Lights S.A. | Fertigfundament für Zaun- und/oder Toranlagen, Zaun- und/oder Toranlage mit Fertigfundament |
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