DE19722185A1 - Abbruchgerät für Baukörper und Verfahren zum Abbruch von Baukörpern - Google Patents
Abbruchgerät für Baukörper und Verfahren zum Abbruch von BaukörpernInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Abbruchgerät für
Baukörper und ein Verfahren zum Abbruch von Baukörpern.
Baukörper, wie zum Beispiel Industrieanlagen, Kühltürme,
Schornsteine und dergleichen werden oftmals durch Sprengung
abgebrochen. Dabei wird ein Sprengsatz an einer geeigneten
Stelle des Baukörpers angebracht, wobei der Baukörper durch
Zündung des Sprengsatzes umfällt oder in sich zusammenfällt.
Dies ist jedoch mit Gefahren für Mensch und Umwelt verbunden.
Zum einen entstehen durch die Sprengung selbst Gefahren für
Personen, die sich in der Nähe aufhalten, zum anderen wird
der entstehende Bauschutt weit verstreut. Insbesondere bei
der Sprengung von Schornsteinen oder Kühltürmen kann es
vorkommen, daß der Bauschutt und der entstehende Staub
kontaminiert ist und somit Gefahrenstoffe weiträumig in der
Umwelt verteilt werden.
Auch bei anderen Abbruchverfahren, die auf bekannte Weise mit
Maschinen durchgeführt werden, entstehen vielfältige
Probleme, da beim Abbruch von kontaminierten Baukörpern das
Bedienpersonal für die Maschinen den entstehenden
Gefahrenstoffen ausgesetzt ist.
Erschwerend kommt hinzu, daß abzubrechende Objekte oder Teile
davon sich oftmals in für den Menschen unzugänglichen
Bereichen befinden, oder der Aufenthalt in der Nähe solcher
Objekte beim Abbruch für den Menschen eine erhebliche Gefahr
darstellt. Insbesondere Atomkraftwerke, Kühltürme und auf
andere Weise kontaminierte Baukörper, wie zum Beispiel auch
Teile von bestimmten Industrieanlagen, erschweren den Einsatz
von Hand oder den Einsatz bekannter Abbruchmaschinen oder
Sprengsätze im herkömmlichen Sinne.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Nachteile bekannter
Verfahren und Abbruchvorrichtungen zu überwinden und eine
Abbruchvorrichtung zu schaffen, mit der ein Baukörper auf
ökologische und umweltverträgliche Weise abgebrochen werden
kann, und mit der ein Abbruch auch in unzugänglichen
Bereichen möglich ist. Weiterhin sollen Gefahren für den
Menschen und die Umwelt reduziert werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Abbruchgerät für
Baukörper gemäß Patentanspruch 1 und ein Verfahren zum
Abbruch von Baukörpern gemäß Patentanspruch 27. Weitere
vorteilhafte Merkmale, Aspekte und Details der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung
und der Zeichnung.
Das erfindungsgemäße Abbruchgerät für Baukörper umfaßt einen
Wagen, an dessen Unterseite mindestens eine Auflagewalze
angeordnet ist, zur verschiebbaren Lagerung des Wagens auf
dem abzubrechenden Baukörper; einen Auslegerblock, der mit
dem Wagen verbunden ist und ein Abbruchwerkzeug trägt; ein
oder mehrere Elemente zum Führen und/oder Abstützen des
Wagens an mindestens einer Seitenfläche des abzubrechenden
Baukörpers, so daß sich das Abbruchgerät beim Abbruch des
Baukörpers auf einer Kante des Baukörpers fortbewegt.
Das Abbruchgerät weist vorteilhafterweise eine
Antriebseinheit zum Fortbewegen des Abbruchgeräts auf, die
einen motorischen Antrieb, vorzugsweise einen Diesel-oder
Elektromotor, haben kann. Vorzugsweise liegen sich mindestens
zwei Elemente zum Führen und/oder Abstützen gegenüber, so daß
sie den Wagen an zwei im wesentlichen vertikalen, sich
gegenüberliegenden Seitenflächen des abzubrechenden
Baukörpers führen bzw. abstützen. Das Abbruchgerät kann eine
Aufhängevorrichtung zur Aufhängung an einem Kran aufweisen.
Vorteilhafterweise umfaßt der Wagen einen Oberwagen und einen
Unterwagen, wobei der Oberwagen um eine senkrechte Achse
verdrehbar auf dem Unterwagen gelagert ist. Dabei können der
Oberwagen mit dem Unterwagen durch einen Kugeldrehkranz
verbunden sein. Vorteilhafterweise befindet sich an dem
Abbruchgerät ein Gestell zur Aufnahme eines Seilzeuges, um
das Abbruchgerät zu halten und/oder zu sichern.
An den Auflagewalzen können seitlich schaufelähnliche
Scheiben angebracht sein, um ein seitliches Abgleiten der
Auflagewalzen zu verhindern. Als Stützelemente sind in der
bevorzugten Ausführungsform Stützen vorgesehen, die seitlich
am Wagen, vorteilhafterweise am Unterwagen, angebracht sind.
Dabei ist eine vertikale Anordnung der Stützen im Drehzentrum
des Wagens vorteilhaft. Am unteren Ende der Stützen können
Rollen oder Raupenketten, oder ähnliches angeordnet sein,
wobei die Stützen über eine Verstellvorrichtung auch vertikal
verschiebbar ausgelegt sein können. Weiterhin kann durch eine
einstellbare Anpreßvorrichtung mit einer Druckübersetzung die
an den Stützen wirkende Kraft eingestellt werden, und eine
Verschiebeeinheit zur variablen Einstellung eines
Abstützabstandes, sowie eine Vorrichtung zur Anpassung der
Führungs- und/oder Stützelemente an die Bauwerksbreite können
an dem Abbruchgerät vorgesehen sein.
Das Abbruchgerät kann entweder bemannt oder unbemannt
betrieben werden. Für den unbemannten Betrieb ist eine
Fernsteuervorrichtung vorgesehen. Das Abbruchgerät kann mit
einer Kameraeinheit versehen sein, zur Verfolgung der
Aktionen an Monitoren. Vorteilhafterweise wird das
Abbruchgerät über eine Energiefernversorgung mit Energie
versorgt und es kann ein Werkzeugwechselsystem umfassen, das
mehrere Werkzeuge aufnehmen und wechselweise zum Einsatz
bringen kann. Dabei können als Abbruchwerkzeug zum Beispiel
Meißel, Zange, Brenner oder ähnliches vorgesehen sein, wobei
das Abbruchgerät insbesondere auch als Kleinbagger
ausgestaltet sein kann.
Im Oberwagen sind vorteilhafterweise eine Schaltzentrale,
eine Steuereinheit, Betriebsstoffe und ähnliches integriert.
Die Vorwärts- und Rückwärtsbewegung wird in einer bevorzugten
Ausführungsform durch ein hydrostatisches Radgetriebe, das in
der Antriebseinheit enthalten ist, ermöglicht. Insbesondere
kann die Antriebseinheit einen vorderen und einen hinteren
Antrieb umfassen, wobei einer oder beide Antriebe durch einen
Hydraulikzylinder mit dem Wagen verbunden sind, um eine
Nickneigung des Wagens zu ermöglichen. Zum Einsatz für den
bemannten Betrieb enthält das Abbruchgerät vorteilhafterweise
einen Steuerstand mit Bedieneinheit, zur Aufnahme von
Bedienpersonal.
Bei dem erdindungsgemäßen Verfahren zum Abbruch von
Baukörpern wird eine Abbruchvorrichtung auf eine Wandung des
abzubrechenden Baukörpers aufgesetzt, die Abbruchvorrichtung
wird auf der Wandung bewegt, und der Baukörper wird von oben
durch Abbruchwerkzeuge abgetragen. Dabei kann die
Abbruchvorrichtung unbemannt den Baukörper abtragen und
mittels Selbststeuerung und/oder Fernsteuerung gesteuert
werden. Vorteilhafterweise wird die Abbruchvorrichtung an den
Seitenflächen der Wandung abgestützt, und insbesondere wird
das erfindungsgemäße Abbruchgerät bei dem Verfahren als
Abbruchvorrichtung eingesetzt.
Im folgenden wird eine bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung anhand der Zeichnung beschrieben.
Dabei zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht einer besonderen
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abbruchgerätes; und
Fig. 2 eine Ansicht der erfindungsgemäßen Abbruchgerätes von
hinten.
Das in Fig. 1 gezeigte Abbruchgerät besteht aus einem Wagen
1, an dem ein Auslegerblock 2 angebracht ist. Der
Auslegerblock 2 trägt an seinem freien Ende ein
Abbruchwerkzeug 3. An der Unterseite des Wagens sind
Auflagewalzen 11a, 11b angeordnet, um eine verschiebbare
Lagerung des Wagens auf dem abzubrechenden Baukörper zu
ermöglichen. Seitlich am Wagen 1 sind Stützen 4 angeordnet,
die sich vom Wagen 1 aus nach unten hin bis zu einer Position
unterhalb der Auflagewalzen 11a, 11b erstrecken.
Der Wagen 1 umfaßt einen Oberwagen 12 und einen Unterwagen
13, wobei der Oberwagen verdrehbar auf dem Unterwagen
gelagert ist. Dabei ist die Drehachse A senkrecht
ausgerichtet, so daß ein Schwenken bzw. Drehen des Oberwagens
12 mit dem Auslegerblock 2 um die Drehachse A ermöglicht
wird, um das Abbruchwerkzeug an die gewünschte Position zu
bewegen.
Die Verbindung zwischen Oberwagen 12 und Unterwagen 13 stellt
ein in der Technik bewährter Kugeldrehkranz 14 dar. Sämtliche
erforderlichen Energieversorger und Leitungen zur Steuerung
und zum Antrieb des Unterwagens 13 werden durch diesen
Drehkranz geschützt nach unten zum Unterwagen 13 hingeführt.
Der Oberwagen 12 besitzt ein in den Figuren nicht
dargestelltes Gestell zur Aufnahme eines Seilzeuges, das zur
zusätzlichen Sicherung des Abbruchgerätes dient. Auch wird
dadurch die Aufhängung an einem Kran ermöglicht und das
erfindungsgemäße Verfahren ist auch dann durchführbar, wenn
das abzubrechende Objekt wegen seiner Abmessungen einerseits
oder auch wegen seiner Standsicherheit andererseits nicht
dazu benützt werden kann, Arbeitsgeräte zu tragen.
Insbesondere beim Betrieb mit Kransicherung oder
Kranaufhängung dient das Gestell zur Aufnahme des Seilzeuges
zur Sicherung des Abbruchgerätes gegen ein Herunterfallen von
dem Baukörper.
Sämtliche Energieversorgungseinheiten sind in dieser
bevorzugten Ausführungsform im Oberwagen 12 untergebracht.
Weiterhin sind eine Schaltzentrale, Steuereinheiten zur
Steuerung der verschiedenen Antriebseinheiten im Oberwagen 12
integriert. Als motorischer Antrieb dient ein Dieselmotor,
der in dem Oberwagen angeordnet ist. Der motorische Antrieb
kann aber auch auf jede andere in der Technik verwandte Art
und Weise erfolgen, wie zum Beispiel durch Elektromotoren
oder ähnliches. Die für den Dieselmotor erforderlichen
Betriebsstoffe sind im Oberwagen integriert.
Am vorderen Ende des Oberwagens 12 befindet sich die Aufnahme
15 des Auslegerblocks 2 zum Führen der Abbruchwerkzeuge 3.
Die Aufnahme 15 umfaßt ein Gelenk, auf dem ein Arm 21
gelagert ist. Die Drehachse dieser Lagerung ist horizontal
ausgerichtet, so daß der Arm 21 um eine horizontale Achse
schwenkbar an einem seiner Enden mit der Aufnahme 15 des
Oberwagens 12 verbunden ist. An dem anderen Ende des Arms 21
ist ein weiterer Arm 22, und an dessen Ende ein weiterer Arm
23 des Auslegerblocks 2 befestigt. Die Arme 21, 22, 23 des
Auslegerblocks 2 sind an ihren Enden jeweils drehbar
miteinander verbunden, wobei alle Drehachsen horizontal
ausgerichtet sind. In einem vorderen Bereich des Oberwagens
12 ist ein Hydraulikzylinder 30 befestigt, dessen Ende mit
dem freien Ende des Arms 21 verbunden ist, an dem auch der
weitere Arm 22 angeordnet ist. Dadurch kann der Arm 21 des
Auslegerblocks 2 in Bezug auf den Oberwagen 12 vor- und
zurückgeschwenkt werden, wodurch das Abbruchwerkzeug 3
verschiedene Positionen in unterschiedlichen Abständen vom
Oberwagen 12 einnehmen kann. Die Aufnahme 15 des Oberwagens
12 ist mit einem zentralen Bereich des Arms 22 des
Auslegerblocks 2 durch einen weiteren Hydraulikzylinder 31
verbunden. Ein zusätzlicher Hydraulikzylinder 32 ist zwischen
dem zentralen Bereich des Arms 22 und einem Vorsprung, der am
Arm 23 ausgebildet ist, angeordnet. Die Enden der
Hydraulikzylinder 30, 31, 32 sind jeweils drehbar um eine
horizontale Achse gelagert. Durch diese Gestaltung des
Auslegerblocks 2 und die drehbare Lagerung des Oberwagens 12
auf dem Unterwagen 13 um die vertikale Drehachse A kann das
Abbruchwerkzeug vielfältige Positionen einnehmen. Die
Abbruchwerkzeuge 3 können zum einen Meißel, aber auch Zangen
sein. Zangen werden überall dort den Vorzug haben, wo
geringere Reaktionskräfte erforderlich sind.
Die hier dargestellte Ausführungsform ist zum unbemannten
Betrieb ausgelegt. Um im bemannten Betrieb zu arbeiten,
befindet sich im Oberwagen ein Steuerstand zur Aufnahme des
Abbruchpersonals. Dabei ist eine Bedieneinheit als Modul in
dem Steuerstand integriert, so daß das Abbruchpersonal vor
Ort das Abbruchgerät steuern kann und die Abbrucharbeiten
direkt überwachen kann.
In der in Fig. 1 gezeigten Ausführungsform erfolgt die
Steuerung des Abbruchgerätes über eine Funkfernbedienung. Es
ist aber auch möglich, die Steuerung mit einer anderen Art
von Fernbedienung, beispielsweise mit einer
Kabelfernbedienung, auszuführen. Ferner ist an dem
Abbruchgerät eine Kameraeinheit angebracht, um die Aktionen
des Abbruchgerätes auf Monitoren zu verfolgen. Dadurch kann
auch über größere Entfernungen das Abbruchgerät nach den
jeweiligen Erfordernissen gesteuert werden, und das Gerät
kann über Monitore kontrolliert werden. Der Einsatz der
Kameraeinheit ist aber auch bei einem bemannten Betrieb des
Abbruchgerätes vorteilhaft, da der Abbruch in diesem Fall
gleichzeitig über Sicht und Monitore, d. h. über mehrere
Dimensionen, kontrolliert werden kann. Außerdem kann der
Steuerstand geschützt im Inneren des Oberwagens 12 angeordnet
sein, wobei in diesem Fall die Bewegungen des Abbruchgerätes
über die Kameraeinheit und die Monitore kontrolliert werden.
Der Unterwagen 13 stellt in seiner Gesamtheit eine
Neukonstruktion dar. Am Unterwagen 13 ist eine
Antriebseinheit angebracht, sowie Stützeinheiten 4, die zur
Stabilisierung des Abbruchgerätes dienen. Eine
Stahlkonstruktion in Kastenform stellt die Basiseinheit des
Unterwagens dar. Die Stahlkonstruktion bildet einen Kasten
131, an dessen vorderem Ende sich eine Aufnahme 132 zur
Aufnahme des vorderen Antriebs befindet, und an dessen
hinterem Ende sich eine Aufnahme 133 zur Aufnahme des
hinteren Antriebs befindet. Die Antriebe enthalten
hydrostatische Radgetriebe für die Vor-und Rückwärtsbewegung
des Wagens 1.
Die Antriebe weisen Auflagewalzen 11a, 11b auf und sind um
eine vertikale Achse schwenkbar mit dem jeweiligen Ende des
Kastens 131 verbunden. Dadurch können sie entsprechend den
jeweiligen Bauwerkskrümmungen in Bezug auf den Unterwagen 13
verschwenkt werden, wodurch eine den jeweiligen
Bauwerkskrümmungen angepaßte Bewegung des Abbruchgerät es
erfolgen kann. Durch die Ausführung des Abbruchgerätes mit
jeweils einer Trommel bzw. Auflagewalze 11a, 11b am vorderen
und hinteren Ende des Unterwagens 13, zusammen mit jeweils
einer schwenkbaren Lagerung, kann auch eine Bewegung auf
stark gekrümmten Bauwerken erfolgen, da ein Schwenken über
einen großen Bereich, d. h. mit einem großen Winkel möglich
ist. Es ist aber auch möglich, daß die Antriebe starr am
Unterwagen 13 befestigt sind.
Die Trommeln oder Auflagewalzen 11a, 11b sind radähnlich
ausgestaltet. Im Innern der Auflagewalzen 11a, 11b befindet
sich jeweils ein Antriebsgetriebe. Das Antriebsgetriebe kann
aber auch seitlich an den Auflagewalzen 11a, 11b angebracht
sein. Um ein seitliches Abgleiten der Auflagewalzen 11a, 11b
von dem Baukörper zu verhindern, auf dem das Abbruchgerät
positioniert wird, sind seitlich an den Auflagewalzen 11a,
11b schaufelähnliche Scheiben 110 angebracht, wie aus Fig. 2
zu entnehmen ist. Während die Trommeln oder Auflagewalzen
11a, 11b auf der Oberseite des Baukörpers abrollen,
ermöglichen die seitlich angebrachten Scheiben 110 eine
Führung der jeweiligen Auflagewalze entlang einer
Seitenfläche 51 des abzutragenden Baukörpers. Dazu ragen die
schaufelähnlichen Scheiben 110 über die Umfangsfläche der
jeweiligen Auflagewalze 11a, 11b hinaus, so daß der
abzutragende Baukörper als Führungsschiene dient, wobei die
Auflagewalzen 11a, 11b entlang dieser Führungsschiene
abrollen.
In der hier beschriebenen Ausführungsform sind die Scheiben
110 jeweils auf beiden Seiten der Auflagewalzen 11a, 11b
angebracht. Um die lichte Innenweite der Auflagewalzen 11a,
11b an die Bauwerksbreiten anzupassen, befindet sich zwischen
der Seitenfläche der Auflagewalze 11a, 11b und der
schaufelähnlichen Scheibe eine in den Figuren nicht
dargestellte Verstellvorrichtung. Somit kann der Abstand
zwischen der schaufelähnlichen Scheibe 110 und der
Seitenfläche der Auflagewalze 11a, 11b variiert werden. In
einer anderen, Ausführungsform sind die Trommeln bzw.
Auflagewalzen 11a, 11b in ihrer Breite verstellbar, wobei die
schaufelähnlichen Scheiben direkt an den Seiten der
Auflagewalzen 11a, 11b angebracht sind. Durch die Anpassung
der lichten Innenweite der Trommeln bzw. Auflagewalzen 11a,
11b an die Bauwerksbreite findet eine Stabilisierung des
Abbruchgerätes direkt am Bauwerk statt. Dabei richten sich
Trommeldurchmesser und Antriebsleistung nach den örtlichen
Erfordernissen sowie den physikalischen Werten der
verwendeten Antriebskomponenten.
Der hintere Antrieb ist über eine zusätzliche Verbindung in
Form eines Hydraulikzylinders 33 mit dem Kasten 131
verbunden. Ein Ende des Hydraulikzylinders 33 ist dazu an
einem Gelenk 40 des hinteren Antriebs drehbar befestigt. Das
Gelenk 40 ist entlang einer Linie angeordnet, die sich von
der Drehachse der Auflagewalze 11a, 11b im wesentlichen
vertikal nach oben hin erstreckt. Das andere Ende des
Hydraulikzylinders 33 ist über ein weiteres Gelenk mit einem
Vorsprung des Kastens 131 verbunden. Unterhalb des
Hydraulikzylinders 33 und von diesem beabstandet, befindet
sich ein weiteres Gelenk 41, das eine weitere Verbindung
zwischen dem hinteren Antrieb und dem Kasten 131 darstellt.
Die jeweiligen Gelenke stellen horizontale Drehachsen dar,
und somit kann durch eine Veränderung der Länge des
Hydraulikzylinders 33 der hintere Antrieb in Bezug auf den
Unterwagen 13 um eine horizontale Achse geschwenkt werden.
Dadurch kann der hintere Antrieb eine Nickneigung
durchführen, zusätzlich zur seitlichen Schwenkmöglichkeit des
hinteren Antriebs. Die zusätzliche Verbindung zwischen dem
Kasten 131 und dem Antrieb durch den Hydraulikzylinder 33
ermöglicht eine kurze Entlastung des hinteren Antriebs und
die Verlagerung auf den vorderen Antrieb. Dadurch wird das
Antriebsmoment verlagert, was unter Umständen erforderlich
ist. Diese zusätzliche Bewegungseinheit kann auch für den
vorderen Antrieb vorgesehen sein. Auch ist es möglich, sowohl
nur einen Antrieb als auch sämtliche Antriebe auf diese Art
und Weise auszugestalten.
Die seitlich am Unterwagen 13 angebrachten Stützen 4
verhindern ein Rollen des Abbruchgerätes um die
Bauwerksachse. Die Stützen 4 sind über einen Stützarm 4a mit
dem Kasten 131 mechanisch verbunden. Dabei sind die Stützen 4
von der Seite aus gesehen, wie in Fig. 1 gezeigt, entlang
einer Linie angeordnet, die sich vom Drehzentrum der
Verbindung zwischen Ober- und Unterwagen nach unten hin
erstreckt. Dadurch können die Stützen die zu erwartenden
Momente bzw. Drehmomente aufnehmen und auf den
Bauwerkskörper übertragen. Der vertikale Abstand zum
Drehzentrum richtet sich nach den jeweiligen örtlichen
Erfordernissen, insbesondere nach den Erfordernissen, die
sich aus der Statik ergeben. Die Stützen 4 können mit einer
Verschiebeeinheit versehen sein, wodurch der vertikale
Abstand zwischen der jeweiligen Stütze 4 und dem Drehzentrum
einstellbar ist, und so den örtlichen Erfordernissen
entsprechend angepaßt werden kann. Dazu weist die
Verschiebeeinheit einen daran angebrachten Hydraulikzylinder
auf. Es ist aber auch eine mechanische Verschiebeeinrichtung
mit einer Bolzensicherung o. ä. möglich, um die Länge des
Abstützabstandes variabel zu gestalten. Dadurch ist der
Stützarm 4a der Stütze 4 in seiner Länge variabel.
Am unteren Ende der Stützen 4 befinden sich Rollen 4b oder
Raupenketten aus Kunststoff, Metall oder sonstigem Material
zum besseren Einleiten der vorhandenen Kräfte in den
Bauwerkskörper. Hierdurch werden die pro Flächeneinheit
wirkenden Kräfte verringert und somit wird die Gefahr des
Eindrückens der Stützen 4 in das Bauwerk minimiert bzw. ganz
verhindert.
Die Stützrollen 4b sind drehbar um vertikale Achsen an den
Stützen 4 gelagert. Der untere Teil 4c der Stütze 4 mit den
daran angebrachten Stützrollen 4b erstreckt sich über eine
gewisse Länge entlang der Fahrtrichtung des Abbruchgerätes.
Die Stützrollen sind in Fahrtrichtung mit laufend ausgeführt
und bilden demnach keine starre Einheit. Es ist aber auch
möglich, nur eine oder auch mehrere Stützrollen mit ihren
Achsen starr an der Stütze 4 zu befestigen. Dadurch, daß die
Stutzrollen in Fahrtrichtung mit laufend ausgeführt sind,
d. h., daß sich jede einzelne Stützrolle 4b bei der Bewegung
des Abbruchgerätes relativ zum Stützarm 4a bewegt, wird ein
glattes Abrollen und ein gleichmäßiges Verteilen der Kräfte
erreicht.
Insbesondere können die Stützrollen elastisch an den Stützen
angebracht sein, wodurch ein gleichmäßiger Anpreßdruck der
Stützen 4 an die Seitenfläche 51 des Bauwerks erreicht wird.
In der vorliegenden Ausführungsform gemäß der Fig. 1 sind die
Stützen 4 als Stützräder ausgebildet, die an ihrer
Umfangsfläche die Stützrollen 4b aufweisen. Es ist aber auch
möglich, die Umfangsfläche der Stützräder anstatt mit Rollen
mit einer elastischen Schicht zu versehen, beispielsweise
Gummi. Durch eine Ausgestaltung der Stützen 4 als Raupenkette
wird eine große Stützfläche erreicht, und dabei gleichzeitig
der Abstand zwischen dem Stützarm 4a und der Seitenfläche 51
des Baukörpers gering gehalten.
In der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform sind zwei
Stützen 4 so angeordnet, daß sie sich gegenüberliegen, um den
Baukörper zwischen sich aufzunehmen. In der seitlichen
Ansicht von der Fig. 1 wird die erste Stütze von der zweiten
Stütze 4 verdeckt.
Fig. 2 zeigt das erfindungsgemäße Abbruchgerät in einer
Ansicht von hinten bzw. von der linken Seite in Fig. 1. An
dem Unterwagen 13, der auf beiden Seiten über den schraffiert
dargestellten Bauträger hinausragt, befindet sich auf jeder
Seite ein Stützarm 4a. Das obere Ende jedes Stützarms 4a ist
über ein Gelenk 46 mit einem Ende des seitlich
hervorstehenden Teils des Unterwagens 13 verbunden, so daß
die Stützarme 4a um eine horizontale Achse schwenkbar sind.
Dadurch können die Stützarme 4a seitlich nach außen bzw. nach
innen geschwenkt werden. Somit ist die lichte Weite zwischen
den beiden unteren Teilen 4c der Stützarme 4a variabel und
kann an die Breite des abzubrechenden Baukörpers angepaßt
werden.
Der Anpreßdruck der Stützräder wird durch eine
Druckübersetzung verstärkt. Die Druckübersetzung ist
hydraulisch-mechanisch ausgestaltet, wobei zu diesem Zweck am
Unterwagen 13 ein Hydraulikzylinder 45 angebracht ist, der
ein- und aus fährt um so über das Gelenk 46 mittels
Hebelwirkung die Kraft an den Stützrädern zu verstärken oder
auch zu verringern. Dadurch kann der Anpreßdruck der
Stützräder erforderlichenfalls verstärkt werden und ein
Umkippen des Abbruchgerätes um seine Rollachse ist nahezu
ausgeschlossen.
Um eine möglichst glatte Auflage der Stützrollen 4b an den
Seitenflächen 51 des abzubrechenden Baukörpers zu
gewährleisten, sind die unteren Teile 4c, welche die
Stützrollen 4b tragen, jeweils über ein weiteres Gelenk 47
mit dem jeweiligen Stützarm 4a um eine horizontale Achse
drehbar verbunden. Dadurch können die Drehachsen der
Stützrollen 4b gegenüber den Stützarmen 4a verschwenkt
werden. Somit kann z. B. bei nach außen oder nach innen
geschwenkten Stützarmen, abhängig von der Breite des
Baukörpers, eine vertikal bzw. den abzubrechenden Baukörper
angepaßte Ausrichtung der Stützrollen erreicht werden.
Die Steuerung des Abbruchgerätes erfolgt von einer
Funkfernbedienung aus, sie kann aber auch je nach den
Bedingungen vor Ort von anderen Arten von Fernbedienungen,
beispielsweise einer Kabelfernbedienung, erfolgen. Die
Steuerung kann auch direkt vom Gerät aus erfolgen, wenn ein
bemannter Betrieb des Abbruchgerätes erforderlich ist.
In weiteren, hier nicht beschriebenen Ausführungsformen sind
zusätzlich diverse Schutzvorrichtungen an dem Abbruchgerät
angebracht, um das Abbruchgerät vor Beschädigungen zu
schützen. Weiterhin kann das Abbruchgerät auch mittels einer
Energie-Fernversorgung mit Energie versorgt werden.
Als Abbruchwerkzeug 3 ist in der in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsform der Erfindung eine Zange vorgesehen. Es ist
aber auch möglich, einen Meißel, einen Brenner, eine Schere
oder sonstige Werkzeuge, die zum Abbruch von Bauwerken
benötigt werden, anzubringen. In einer weiteren
Ausführungsform ist ein Werkzeugwechselsystem vorgesehen, das
einen Meißel, eine Zange und einen Brenner trägt. Dabei
können noch weitere oder andere Abbruchwerkzeuge in dem
Wechselsystem aufgenommen werden. Durch das Wechselsystem ist
es möglich, die verschiedenen Abbruchwerkzeuge entsprechend
den jeweiligen Erfordernissen bzw. der jeweiligen
Abbruchphase optimal einzusetzen. Beispielsweise kann
zunächst mit einem Meißel der Beton aufgebrochen werden, und
es können im Anschluß daran mit einem Brenner bzw.
Schweißgeräten oder ähnlichem die vorhandenen Armierungen
entfernt werden.
Im folgenden wird ein erfindungsgemäßes Verfahren zum Abbruch
von Baukörpern beschrieben.
Zunächst wird das Abbruchgerät auf eine Wandung des
abzubrechenden Baukörpers aufgesetzt. Dazu wird das
Abbruchgerät an einem Seilzeug aufgehängt und durch eine
geeignete Arbeitsgerätschaft, beispielsweise einem Kran, auf
dem Baukörper positioniert. Bei hohen Baukörpern, deren
Oberkante nicht mehr durch einen Kran erreichbar ist, wird
die Abbruchvorrichtung mit einem Hubschrauber auf dem
Baukörper positioniert. Dabei wird zunächst die lichte Weite
zwischen den Stützen 4 auf einen großen Wert eingestellt, um
gewisse Ungenauigkeiten bei der Positionierung auszugleichen.
Wenn das Abbruchgerät auf der oberen Kante 52 des Bauwerks
plaziert ist, wird der Abstand zwischen den Stützpunkten,
durch eine Bewegung der Stützräder aufeinander zu verringert,
bis ein sicherer Kontakt zu beiden Seitenflächen 51 des
Baukörpers hergestellt ist. Danach wird der Anpreßdruck auf
einen Wert eingestellt, der erforderlich ist, um ein Abkippen
des Abbruchgerätes von der Bauwerkskante 52 bzw. Wandung
auszuschließen. Danach wird die Aufhängung des Abbruchgerätes
gelöst und das Abbruchgerät kann sich auf der Bauwerkskante
selbsttätig bewegen.
Es ist aber auch möglich, daß die Aufhängung an dem Seilzeug
während der Abbrucharbeiten aufrechterhalten wird, um das
Abbruchgerät zusätzlich zu sichern. Dies ist insbesondere
durch die Aufhängung des Abbruchgerätes an einem Kran während
der Abbrucharbeiten möglich.
Nun wird das jeweilige Abbruchwerkzeug durch den
Auslegerblock 2 an die erforderliche Position gebracht, um
den Baukörper an dieser Stelle abzutragen. Nachdem ein Teil
des Baukörpers durch das Abbruchwerkzeug 3 gelöst wurde, wird
der Oberwagen 12 um seine vertikale Drehachse A geschwenkt,
so daß der Schutt an einer bevorzugten Stelle abgeladen
werden kann. Vorzugsweise wird der Schutt in das Innere des
abzubrechenden Baukörpers, beispielsweise in das Innere des
abzubrechenden Schornsteins oder Kühlturms gebracht.
Danach wird das Abbruchgerät auf der Bauwerkskante
weiterbewegt, um den folgenden Bereich des Baukörpers mit dem
Abbruchwerkzeug 3 abzutragen. Somit wird der Baukörper
stückweise entlang der Bewegungsrichtung des Abbruchgerätes
von oben abgetragen. Dabei bewegt sich das Abbruchgerät bei
einem zusammenhängenden bzw. durchgehenden oder
kontinuierlichen Baukörpers, wie beispielsweise einem
Kühlturm oder einem Schornstein, in Fahrtrichtung auf der
Bauwerkskante 52 entlang einer Schraubenlinie nach unten, die
durch das stückweise Fortschreiten des Abbruchs der oberen
Bauwerkskante entsteht. Das Abbruchgerät kann aber auch vor- und
zurückbewegt werden, um nur einen bestimmten Bereich
eines Baukörpers abzutragen, oder um beispielsweise eine
einzelne Wand eines Baukörpers abzutragen.
Das Abbruchgerät wird über eine Fernsteuerung von einer
sicheren Position aus gesteuert, wobei über Monitore die
Bewegungen des Abbruchgerätes vor Ort überwacht werden. Es
ist aber auch möglich, Bedienpersonal direkt im Abbruchgerät
einzusetzen, um es zu steuern. Bei der Fernsteuerung erfolgt
die Steuerung des Abbruchgerätes über einen Steuerstand, der
sich entfernt vom Abbruchgerät befindet. Vorzugsweise ist der
entfernte Steuerstand in der Art eines Simulators
ausgebildet, wobei in diesem Fall die Monitore wie ein reales
Sichtfenster angebracht sind. Dadurch wird eine exakte
Führung bzw. Steuerung des Abbruchgerätes auf der Kante (52)
des abzubrechenden Baukörpers ermöglicht, wobei die Steuerung
durch den entfernt liegenden Steuerstand in hohem Maße einer
direkten Steuerung vor Ort entspricht.
Bei besonderen Verhältnissen ist es möglich, das Abbruchgerät
mit einer Selbststeuerung zu versehen, die vor den
Abbrucharbeiten programmiert wird, wobei die Steuerung der
Abbrucharbeiten über eine CPU im Abbruchgerät entsprechend
dem Programm durchgeführt wird. Dabei ist das Abbruchgerät
mit entsprechenden Sensoren ausgerüstet, die zum Beispiel den
Anpreßdruck der Stützen an das Bauwerk und weitere
erforderliche Parameter messen, und an eine Regeleinheit
leiten, wodurch eine Rückkopplung erfolgt.
Bei dem Verfahren wird das Abbruchgerät an den Außenwänden
der Wandung des abzubrechenden Baukörpers abgestützt. Durch
die mögliche Nickbewegung und Schwenkbewegung der Antriebe
zusammen mit den Auflagewalzen 11a, 11b wird ein
ungleichmäßiger Verlauf der Bauwerkskante 52 ausgeglichen,
der insbesondere durch eine bereits erfolgte teilweise
Abtragung des Baukörpers entsteht. Gegebenenfalls wird, falls
erforderlich, der Anpreßdruck durch den Hydraulikzylinder 33,
der zwischen dem Antrieb und dem Kasten 131 des Unterwagens
13 angebracht ist, erhöht.
Zur vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Abbruchgerätes sind vielfältige weitere Möglichkeiten
vorhanden. Beispielsweise kann das Abbruchgerät als
Kleinbagger ausgestaltet sein, oder auch mit einem
Rammgewicht versehen sein, daß mittels Schwenken des
Oberwagens 12 seitlich auf einen oberen Teil des Baukörpers
einwirkt. Auch können an den Stützen 4 mehrere
Seitenführungswalzen vertikal übereinander angeordnet sein.
Die verschiedenen beschriebenen Abstandshalter und
Verschiebevorrichtungen sind vorzugsweise hydraulisch in
ihrer Länge verstellbar. Vorzugsweise sind die Achsen der
Auflagewalzen 11a, 11b im wesentlichen senkrecht zur Achse
der Seitenführungswalze ausgerichtet. Ein weiteres
Einstellelement zum Einstellen des Abstands zwischen dem
vorderen und dem hinteren Antrieb kann in dem Unterwagen (13)
angeordnet sein.
Vorzugsweise ist die Kastenkonstruktion des Unterwagens 13
sowie der Stützarm 4a aus Stahl, und die beiden Stützarme 4a
bilden zusammen mit dem Unterwagen 13 ein U-förmiges
Grundelement. Als Abbruchwerkzeug können vielfältige
Werkzeuge eingesetzt werden, wie zum Beispiel auch eine
Betonschere. Ferner kann das Abbruchgerät mit einer
Schuttfördervorrichtung zur Beförderung von abgetragenen
Baumaterial auf eine Seite des Bauwerks versehen sein, und es
kann zusätzlich auch eine Schuttaufnahmevorrichtung zur
Aufnahme des abgetragenen Baumaterials an dem Abbruchgerät
befestigt werden. Der Antrieb des Abbruchgeräts kann auch an
die Seitenführungswalze gekoppelt sein. Dies kann zusätzlich
zur Kopplung des Antriebs an die Auflagewalze erfolgen, oder
auch ohne daß der Antrieb an die Auflagewalze gekoppelt ist.
Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn die Statik des
Baukörpers einem hohen Auflagedruck nicht standhält.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des Abbruchgerätes
werden vielfältige Einsatzmöglichkeiten geschaffen.
Darüberhinaus werden Gefahren für das Abbruchpersonal
vermieden, da sich das Abbruchgerät selbst auf der
Bauwerkskante fortbewegt und dabei auch unbemannt betrieben
werden kann. Dadurch besteht bei hohen Bauwerken keine
Gefahr, daß Personal abstürzt. Bei kontaminierten Baukörpern
besteht keine Gefahr, daß das Personal mit schädlichen
Stoffen in Berührung kommt. Durch das stückweise Abtragen des
Bauwerkes entsteht beim Abbruch wesentlich weniger Staub, der
sich zudem nicht weiträumig in der Umwelt verteilt. Ferner
wird Lärm vermieden, der bei den bisher bekannten Verfahren
und Abbruchgeräten unvermeidbar war. Insbesondere beim
Abbruch von stillgelegten Atomkraftwerken, aber auch anderer
Industrieanlagen, bieten sich vielfältige
Einsatzmöglichkeiten für das erfindungsgemäße Abbruchgerät.
Claims (30)
1. Abbruchgerät für Baukörper, gekennzeichnet durch
einen Wagen (1), an dessen Unterseite mindestens eine Auflagewalze (11a, 11b) angeordnet ist, zur verschiebbaren Lagerung des Wagens (1) auf dem abzubrechenden Baukörper;
einen Auslegerblock (2), der mit dem Wagen (1) verbunden ist und ein Abbruchwerkzeug (3) trägt;
ein oder mehrere Elemente (4) zum Führen und/oder Abstützen des Wagens (1) an mindestens einer Seitenfläche (51) des abzubrechenden Baukörpers;
so daß sich das Abbruchgerät beim Abbruch des Baukörpers auf einer Kante (52) des Baukörpers fortbewegt.
einen Wagen (1), an dessen Unterseite mindestens eine Auflagewalze (11a, 11b) angeordnet ist, zur verschiebbaren Lagerung des Wagens (1) auf dem abzubrechenden Baukörper;
einen Auslegerblock (2), der mit dem Wagen (1) verbunden ist und ein Abbruchwerkzeug (3) trägt;
ein oder mehrere Elemente (4) zum Führen und/oder Abstützen des Wagens (1) an mindestens einer Seitenfläche (51) des abzubrechenden Baukörpers;
so daß sich das Abbruchgerät beim Abbruch des Baukörpers auf einer Kante (52) des Baukörpers fortbewegt.
2. Abbruchgerät nach Anspruch 1, weiterhin gekennzeichnet
durch eine Antriebseinheit zum Fortbewegen des
Abbruchgeräts.
3. Abbruchgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß sich mindestens zwei Elemente (4) zum
Führen und/oder Abstützen des Wagens (1) gegenüberliegen,
um den Wagen (1) an zwei im wesentlichen vertikalen, sich
gegenüberliegenden Seitenflächen (51) des abzubrechenden
Baukörpers zu führen und/oder abzustützen.
4. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch eine Aufhängevorrichtung
zur Aufhängung des Abbruchgerätes an einem Kran.
5. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Wagen (1) einen Oberwagen
(12) und einen Unterwagen (13) umfaßt, wobei der
Oberwagen (12) um eine senkrechte Achse verdrehbar auf
dem Unterwagen (13) gelagert ist.
6. Abbruchgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Oberwagen (12) mit dem Unterwagen (13) durch einen
Kugeldrehkranz (14) verbunden ist.
7. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch ein Gestell zur Aufnahme
eines Seilzeuges, um das Abbruchgerät zu halten und/oder
zu sichern.
8. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit einen motorischen
Antrieb, vorzugsweise einen Diesel- oder Elektromotor,
aufweist.
9. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
gekennzeichnet durch schaufelähnliche Scheiben (110), die
seitlich an der oder den Auflagewalzen (11a, 11b)
angebracht sind.
10. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Führungs- und/oder
Stützelemente (4) Stützen umfassen, die seitlich am Wagen
(1) angebracht sind.
11. Abbruchgerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die vertikale Anordnung der Stützen im Drehzentrum
des Wagens (1) erfolgt.
12. Abbruchgerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß am unteren Ende der Stützen Rollen
oder Raupenketten angeordnet sind.
13. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Stützen über eine
Verstellvorrichtung vertikal verschiebbar sind.
14. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 10 bis 13,
weiterhin gekennzeichnet durch eine einstellbare
Anpressvorrichtung (45, 46, 47) mit einer
Druckübersetzung zur Einstellung der an den Stützen
wirkenden Kraft.
15. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch eine Verschiebeeinheit zur
variablen Einstellung eines Abstützabstands.
16. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zur
Anpassung der Führungs- und/oder Stützelemente (4) an die
Bauwerksbreite.
17. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch eine
Fernsteuervorrichtung.
18. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch eine Kameraeinheit.
19. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch eine Energie-
Fernversorgung.
20. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch ein Werkzeugwechselsystem,
das mehrere Werkzeuge aufnehmen und wechselweise zum
Einsatz bringen kann.
21. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß es als Abbruchwerkzeug (3)
einen Meißel und/oder eine Zange und/oder einen Brenner
umfaßt.
22. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß es einen Kleinbagger umfaßt.
23. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß im Oberwagen (12) eine Schaltzentrale
und/oder eine Steuereinheit und/oder Betriebsstoffe
integriert sind.
24. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit ein
hydrostatisches Radgetriebe zur Vor- und
Rückwärtsbewegung enthält.
25. Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 24, dadurch
gekennzeichnet, daß die Antriebseinheit einen vorderen
und einen hinteren Antrieb umfaßt, wobei einer oder beide
Antriebe durch einen Hydraulikzylinder (33) mit dem Wagen
(1) verbunden sind, um eine Nickneigung zu ermöglichen.
26. Abbruchgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
weiterhin gekennzeichnet durch einen Steuerstand mit
Bedieneinheiten, zur Aufnahme von Bedienpersonal.
27. Verfahren zum Abbruch von Baukörpern, gekennzeichnet
durch:
Aufsetzen einer Abbruchvorrichtung auf eine Wandung des abzubrechenden Baukörpers;
Bewegen der Abbruchvorrichtung auf der Wandung;
wobei die Wandung des Baukörpers von oben durch Abbruchwerkzeuge abgetragen wird.
Aufsetzen einer Abbruchvorrichtung auf eine Wandung des abzubrechenden Baukörpers;
Bewegen der Abbruchvorrichtung auf der Wandung;
wobei die Wandung des Baukörpers von oben durch Abbruchwerkzeuge abgetragen wird.
28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß
die Abbruchvorrichtung unbemannt den Baukörper abträgt
und mittels Selbststeuerung und/oder Fernsteuerung
gesteuert wird.
29. Verfahren nach Anspruch 27 oder 28, wobei die
Abbruchvorrichtung an beiden Seiten der Wandung
abgestützt wird.
30. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abbruchvorrichtung ein
Abbruchgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 26 ist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997122185 DE19722185A1 (de) | 1997-05-27 | 1997-05-27 | Abbruchgerät für Baukörper und Verfahren zum Abbruch von Baukörpern |
| EP98109669A EP0881342A3 (de) | 1997-05-27 | 1998-05-27 | Abbruchgerät für Baukörper und Verfahren zum Abbruch von Baukörpern |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997122185 DE19722185A1 (de) | 1997-05-27 | 1997-05-27 | Abbruchgerät für Baukörper und Verfahren zum Abbruch von Baukörpern |
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| DE19722185A1 true DE19722185A1 (de) | 1998-12-10 |
Family
ID=7830643
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1997122185 Ceased DE19722185A1 (de) | 1997-05-27 | 1997-05-27 | Abbruchgerät für Baukörper und Verfahren zum Abbruch von Baukörpern |
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