DE19721285A1 - Übergangsvorrichtung für zwei gelenkig miteinander verbundene Fahrzeuge - Google Patents
Übergangsvorrichtung für zwei gelenkig miteinander verbundene FahrzeugeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Übergangsvorrichtung für
zwei gelenkig miteinander verbundene Fahrzeuge. Be
kannte Übergangsvorrichtungen weisen einen röhrenförmi
gen, die beiden Fahrzeuge verbindenden Faltenbalg auf,
der aus einer Vielzahl von in seiner Längsrichtung auf
einanderfolgenden Falten besteht, die Seitenwände und
Dach eines Faltenbalges bilden.
Derartige Faltenbalge müssen insbesondere auch auf der
Unterseite geschlossen ausgebildet werden, da gerade
dieser Bereich in besonderem Maße den Umwelteinflüssen
ausgesetzt ist. Man hat daher vorgeschlagen, die Sei
tenwände mit unteren Übergangsbögen im Bereich des Bo
dens vorzusetzen, wobei die in der Mitte zusam
mentreffenden Bodenhälften in geeigneter Weise mitein
ander verbunden werden.
Durch aufgeschleuderte Feststoffpartikel und Spritzwas
ser ist jedoch der Balgboden in besonderem Maße den Um
welteinflüssen ausgesetzt. Mehr als an anderen Stellen
des Faltenbalges treten daher im Bereich des Bodenele
mentes Schäden auf, die eine Reparatur oder einen Aus
tausch erfordern.
Ist der gesamte Faltenbalg jedoch einstückig ausgebil
det, bedeutet dies einen Austausch des kompletten Fal
tenbalges. Ferner ist auch Service des durch den Balg
boden abgedeckten Drehgestells in regelmäßigen Abstän
den notwendig. Auch hierfür ist die Zugänglichkeit bei
einem einteiligen Faltenbalg erschwert.
Man hat daher in der EP-A-0 631 890 vorgeschlagen, das
Bodenelement des Faltenbalgs als eine Baugruppe auszu
bilden, wobei das Bodenelement faltenbalgartig ausge
bildet und leicht lösbar mit den unteren Enden der Sei
tenwände verbunden ist. Hierdurch ist einerseits eine
gute Zugänglichkeit des Drehgestells und andererseits
eine leichte Austauschbarkeit eines beschädigten Balg
bodens gewährleistet.
Der Balgboden muß so ausgelegt werden, daß er auch bei
einer Kurvenfahrt der gelenkig miteinander verbundenen
Fahrzeuge im Außenbereich einen ausreichenden Auszug
ermöglicht. Bei einem faltenbalgartigen Balgboden ent
spricht die Anzahl der Falten denen der Seitenwände, so
daß die ausreichende Auszugsmöglichkeit dann im wesent
lichen von der Faltenhöhe bestimmt wird. Der zwischen
Straße und Drehgestell vorgesehene Raum für den Balgbo
den ist jedoch sehr begrenzt, so daß man bestrebt ist,
die Faltenhöhe möglichst gering zu halten. Eine gerin
gere Faltenhöhe im Bereich des Bodenelementes bewirkt
jedoch eine unerwünschte Steifigkeit des gesamten Fal
tenbalges. Diese Problematik wird insbesondere bei so
genannten Niederfluromnibussen, bei denen der Abstand
zwischen Drehgestell und Bodenelement noch geringer
ist, besonders gravierend.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die
Übergangsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspru
ches 1 dahingehend weiterzuentwickeln, daß einerseits
eine gute Beweglichkeit der Übergangsvorrichtung ge
währleistet und andererseits eine möglichst geringe
Bauhöhe des Bodenelementes vorgesehen ist.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale
des Anspruches 1 gelöst, indem das faltenbalgartige Bo
denelement Faltkanten aufweist, deren Höhe sich vom
Verbindungsbereich mit den Seitenwänden zur Mitte hin
verringert.
Diese Lösung beruht auf dem Grundgedanken, daß vom Bo
denelement im Bereich der Seitenwände ein den Seiten
wänden entsprechender Auszug aufweisen muß, während in
der Mitte des Bodenelements, d. h. im Bereich der
Längsachse kein bzw. nur ein geringer Auszug erforder
lich ist. Durch die sich zur Mitte hin verringernde
Höhe der Faltkanten ist einerseits der ausreichende
Auszug im Bereich der Seitenwände und andererseits eine
möglichst niedrige Bauhöhe im Mittelbereich gewährlei
stet.
In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird das Bo
denelement aus einem einzigen, zusammenhängenden Balg
materialzuschnitt derart gefertigt, daß der Balgmateri
alzuschnitt im Bereich jeder Faltkante eine schlitzar
tige Aussparung aufweist, deren Breite sich vom Rand
zur Mitte vergrößert, wobei die Aussparung zur Erzeu
gung der sich zur Mitte hin in der Höhe verringernden
Faltkanten zugenäht wird.
Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand
der Unteransprüche und werden im folgenden anhand der
Beschreibung eines Ausführungsbeispieles und der Zeich
nung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen
Fig. 1 eine schematische Aufsicht einer Über
gangsvorrichtung mit zwei gelenkig mit
einander verbundenen Fahrzeugen,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Übergangsvorrich
tung mit Bodenelement,
Fig. 3 eine Aufsicht eines Balgmaterialzu
schnitts für das Bodenelement,
Fig. 4 eine Aufsicht des Bodenelements im Be
reich der Kopplungsmittel,
Fig. 5 eine geschnittene Ansicht der Verbindung
zwischen Bodenelement und Seitenwand,
Fig. 6 eine geschnittene Detailansicht im Be
reich der Kopplungsmittel und
Fig. 7 eine um 90° gedrehte Detailansicht der
Kopplungsmittel gemäß Fig. 6.
Fig. 1 zeigt ein Gelenkfahrzeug mit zwei Fahrzeugen bzw.
zwei Teilfahrzeugen 2, 3, die über ein allgemein be
kanntes Drehkranzgelenk gelenkig miteinander verbunden
sind. Zwischen den beiden Fahrzeugen 2, 3 ist eine
Übergangsvorrichtung 1 vorgesehen, die einen röhrenför
migen, die beiden Fahrzeuge verbindenden Faltenbalg
aufweist, der aus einer Vielzahl von in seiner Längs
richtung aufeinanderfolgenden Falten besteht, die Sei
tenwände, ein Dach und ein Bodenelement des Faltenbalgs
bilden.
Die Übergangsvorrichtung 1 dient für Personen zum ge
schützten Überwechseln von einem Fahrzeug zum anderen.
Der im wesentlichen ziehharmonikaförmig ausgebildete
Faltenbalg gewährleistet eine Relativbewegung, bei
spielsweise in Kurvenfahrten, zwischen den beiden
Fahrzeugen 2 und 3.
Die in Fig. 2 im Querschnitt dargestellte Übergangsvor
richtung 1 weist zwei Seitenwände 10 und ein Dach 11
auf, die in an sich bekannter Weise gefertigt sind.
Ferner ist ein faltenbalgartig ausgebildetes Bodenele
ment vorgesehen, das lösbar mit den unteren Enden der
Seitenwände, beispielsweise im Bereich der Übergangsbo
gen 10a verbunden ist. Die Besonderheit des
faltenbalgartigen Bodenelements 12 besteht darin, daß
es Faltkanten 120 aufweist, deren Höhe sich vom Verbin
dungsbereich mit den Seitenwänden 10 zur Mitte hin ver
ringert. Die Höhe ha der Faltkanten in den beiden äuße
ren Bereich 12a, 12b ist daher wesentlich größer als
die Höhe hi der Faltkanten in der Mitte 12c des Boden
elements 12.
Das Bodenelement 12 läßt sich vorteilhafterweise aus
einem einzigen, zusammenhängenden Balgmaterialzuschnitt
anfertigen. In Fig. 3 ist ein rechteckiger, in der Ebene
ausgebreiteter Balgmaterialzuschnitt für das Bodenele
ment 12 dargestellt. Er besteht beispielsweise aus dem
gleichen Material wie die Seitenwände 10 bzw. das Dach
11 der Übergangsvorrichtung.
Zur Erzeugung der Faltkanten mit einer sich von außen
nach innen verringernden Höhe weist der Balgmaterialzu
schnitt im Bereich jeder Faltkante eine schlitzartige
Aussparung 13 auf, deren Breite sich vom Rand 12a, 12b
zur Mitte 12c vergrößert. Die dadurch gebildeten Aus
sparungen 13 sind im wesentlichen rautenförmig und wer
den durch Schnittkanten 13a, 13b, 13c und 13d begrenzt.
Im nächsten Herstellungsschritt werden die Aussparungen
zur Erzeugung der sich zur Mitte hin in der Höhe ver
ringernden Faltkanten wieder zugenäht, indem die
Schnittkanten 13a und 13b bzw. 13c und 13d gemäß Fig. 3
vernäht werden. Diese Nahtstelle bildet dann auch die
Faltkante 120, wobei der Balgmaterialzuschnitt in den
beiden Randbereichen 12a, 12b im Anschluß an die ver
nähte Aussparung mit Perforationen 14 versehen ist.
Diese Perforationen 14 vereinfachen das Falten des
Balgmaterialzuschnitts. Bei Verwendung von relativ
steifem Material, wie es insbesondere auch für die Sei
tenwände verwendet wird, ist ein Falten des
Balgmaterialzuschnitts ohne derartige Perforationen nur
mit großem Aufwand möglich.
Das faltenbalgartige Bodenelement 12 ist im Querschnitt
im Bereich seiner Verbindung mit einer Seitenwand in
Fig. 5 dargestellt. Man erkennt hier insbesondere, daß
die Falten des Bodenelements 12 als Rundfalten ausge
bildet sind, die einen im Vergleich zu den innen und
außen abgenähten Faltkanten der Seitenwand einen we
sentlich größeren Auszug ermöglichen.
Bei Kurvenfahrten muß das Bodenelement in seinen äuße
ren Bereichen 12a, 12b den gleichen Auszug ermöglichen,
wie die Seitenwände. In der Längsachse 15, die der Mit
telachse des Bodenelements 12 entspricht, findet im we
sentlichen keine Längenänderung statt. Das Bodenelement
12 kann daher so konzipiert werden, daß die im äußeren
Bereich vorhandenen Falten 12a, 12b bis zur Mitte 12c
in eine Ebene auslaufen, so daß in diesem Bereich le
diglich die Naht im Bereich der Faltkanten 120 ver
bleibt, während das Balgmaterial zwischen den Nähten im
wesentlichen straff gespannt ist. Durch diese Konstruk
tion ist einerseits eine ausreichende Auszugsfähigkeit
im äußeren Bereich und andererseits eine minimale Bau
höhe des Bodenelements im Mittelbereich gewährleistet.
Um ein etwaiges Durchhängen bzw. Flattern des Bodens im
Bereich der Längsachse 15 zu verhindern, kann bei
spielsweise ein in Fig. 3 gestrichelt dargestelltes,
elastisches Band mit dem Bodenelement 12 verbunden wer
den, wobei dieses Band an seinen Endbereichen an mit
den Fahrzeugen verbundenen Rahmenteilen fixiert wird.
Dieses elastische Band kann beispielsweise mittels Ösen
geführt oder aber auch direkt mit dem Balgmaterial ver
näht werden.
Eine weitere Stabilisierung des Bodenelements läßt sich
dadurch erreichen, daß man im Bereich der Faltkanten
120 ein Stabilisierungselement 17 einarbeitet, indem
man es beispielsweise beim Vernähen der Aussparungen 13
integriert. Dieses Stabilisierungselement 17 könnte so
eingearbeitet werden, daß das Bodenelement 12 nach
oben, d. h. ins Innere der Übergangsvorrichtung 1 vorge
spannt ist. Als Stabilisierungselement eignet sich
hierfür beispielsweise ein Glasfiberstab.
Durch Einarbeitung eines derartigen Stabilisierungsele
ments 17 in die Faltkanten einerseits und durch Anbrin
gung eines Stabilisierungselementes, beispielsweise in
Form eines elastischen Bandes 16 in Längsrichtung des
Bodenelementes kann eine sichere und flatterfreie An
kopplung des Bodenelements gewährleistet werden. Eine
weitere Stabilisierung kann durch Anbringung geeigneter
Profile auf die Faltkanten erreicht werden. Derartige
Profile schützen das Bodenelement insbesondere bei Kon
takt mit der Straße vor vorzeitigem Verschleiß.
Für die Verbindung des Bodenelements 12 mit den Seiten
wänden 10 sind geeignete Kopplungsmittel vorgesehen,
wobei hierfür beispielsweise Druckknöpfe oder auch
Klettbänder zur Anwendung kommen können.
Eine bevorzugte Art der Kopplungsmittel ist in den Fig.
4 bis 7 näher dargestellt. Die Kopplungsmittel
werden durch Ösen 18 und Schlitze 19 gebildet, wobei
die Ösen 18 an dem einen und die Schlitze 19 an dem an
deren durch Seitenwand 10 bzw. Bodenelement 12 gebilde
ten Teil vorgesehen sind. Im dargestellten Ausführungs
beispiel sind die Ösen 18 am Bodenelement 12 ange
bracht, wobei zu deren Befestigung im Balgmaterialzu
schnitt Löcher 21 ausgebildet sind.
Die Schlitze 19 sind in den Seitenwänden 10, d. h. im
Bereich des Übergangsbogens 10a vorgesehen, wobei zur
Kopplung die Ösen durch die Schlitze hindurchragen.
Anschließend wird ein Band 20 durch alle Ösen geführt,
so daß das Bodenelement 12 mit den Seitenwänden 10 fi
xiert wird. Die beiden Enden des Bandes 20 werden in
geeigneter Weise am Anfang bzw. am Ende der
Übergangsvorrichtung, beispielsweise im Bereich eines
Rahmens, befestigt.
Diese Art der Kopplung ermöglicht ein leichtes Lösen
des Bodenelements 12, um beispielsweise Wartungsarbei
ten am Drehgestell vorzunehmen oder das Bodenelement
bei entsprechendem Verschleiß auszutauschen. Die Art
der Kopplungsmittel sind gegenüber Verschmutzungen we
nig anfällig und sind daher für das, den Umwelteinflüs
sen in hohem Maße ausgesetzte Bodenelement besonders
geeignet.
Claims (12)
1. Übergangsvorrichtung (1) für zwei gelenkig miteinan
der verbundene Fahrzeuge (2, 3), die Seitenwände
(10), ein Dach (11) und ein Bodenelement (12) auf
weist, wobei das Bodenelement faltenbalgartig ausge
bildet und lösbar mit den unteren Enden der Seiten
wände verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß das faltenbalgartige Bo
denelement Faltenkanten (120) aufweist, deren Höhe
sich vom Verbindungsbereich mit den Seitenwänden
(10) zur Mitte hin verringert.
2. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Falten des Bodenelements (12)
als Rundfalten ausgebildet sind.
3. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Bodenelement (12) aus einem
einzigen, zusammenhängenden Balgmaterialzuschnitt
gefertigt ist.
4. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Bodenelement (12) aus einem
einzigen, zusammenhängenden Balgmaterialzuschnitt
derart gefertigt ist, daß der Balgmaterialzuschnitt
im Bereich jeder Faltkante eine schlitzartige Aus
sparung (13) aufweist, deren Breite sich vom Rand
zur Mitte vergrößert, wobei die Aussparung zur
Erzeugung der sich zur Mitte hin in der Höhe verrin
gernden Faltkanten zugenäht wird.
5. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Balgmaterialzuschnitt an jeder
Faltkante im Bereich seiner Verbindung mit den Sei
tenwänden perforiert ist.
6. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 4 und 5, dadurch
gekennzeichnet, daß sich am Balgmaterialzuschnitt an
den perforierten Bereich der Faltkante die sich zur
Mitte erweiternde schlitzartige Aussparung (13) an
schließt.
7. Übergangsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4, 5
oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die schlitzar
tige Aussparung (13) des Balgmaterialzuschnitts
rautenförmig ausgebildet ist.
8. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Bodenelement (12) Faltkanten
aufweist, in die ein Stabilisierungselement (17)
eingearbeitet ist.
9. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Bodenelement (12) Faltkanten
aufweist, in die ein Stabilisierungselement eingear
beitet ist, das das Bodenelement (12) nach oben,
d. h. ins Innere der Übergangsvorrichtung vorspannt.
10. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Bodenelement (12) in der Mitte
ein in Längsrichtung verlaufendes und mit dem Boden
element gekoppeltes Stabilisierungselement, insbe
sondere ein Spannband, aufweist.
11. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch ge
kennzeichnet, daß bei der Verbindung der Seitenwände
(10) mit dem Bodenelement (12) Kopplungsmittel vor
gesehen sind.
12. Übergangsvorrichtung nach Anspruch 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kopplungsmittel durch Ösen
(18) und Schlitze (19) gebildet werden, wobei die
Ösen an einem und die Schlitze am anderen durch Sei
tenwand (10) bzw. Bodenelement (12) gebildeten Teil
vorgesehen sind und zur Kopplung die Ösen des einen
Teils durch die Schlitze des anderen Teils hindurch
ragen und zur Fixierung ein Band vorgesehen ist, das
durch aufeinanderfolgende Ösen geführt ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1997121285 DE19721285A1 (de) | 1997-05-21 | 1997-05-21 | Übergangsvorrichtung für zwei gelenkig miteinander verbundene Fahrzeuge |
Applications Claiming Priority (1)
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|---|---|---|---|
| DE1997121285 DE19721285A1 (de) | 1997-05-21 | 1997-05-21 | Übergangsvorrichtung für zwei gelenkig miteinander verbundene Fahrzeuge |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19721285A1 true DE19721285A1 (de) | 1998-11-26 |
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ID=7830102
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE1997121285 Withdrawn DE19721285A1 (de) | 1997-05-21 | 1997-05-21 | Übergangsvorrichtung für zwei gelenkig miteinander verbundene Fahrzeuge |
Country Status (1)
| Country | Link |
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