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DE19721115C1 - Vorrichtung zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern mindestens einer Leitung und Gerät mit einer solchen Vorrichtung - Google Patents

Vorrichtung zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern mindestens einer Leitung und Gerät mit einer solchen Vorrichtung

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Publication number
DE19721115C1
DE19721115C1 DE1997121115 DE19721115A DE19721115C1 DE 19721115 C1 DE19721115 C1 DE 19721115C1 DE 1997121115 DE1997121115 DE 1997121115 DE 19721115 A DE19721115 A DE 19721115A DE 19721115 C1 DE19721115 C1 DE 19721115C1
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DE
Germany
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line
legs
leg
rollers
roller
Prior art date
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DE1997121115
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English (en)
Inventor
Adelbert Kupfer
Jochen Kusch
Helmut Richter
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H75/00Storing webs, tapes, or filamentary material, e.g. on reels
    • B65H75/02Cores, formers, supports, or holders for coiled, wound, or folded material, e.g. reels, spindles, bobbins, cop tubes, cans, mandrels or chucks
    • B65H75/34Cores, formers, supports, or holders for coiled, wound, or folded material, e.g. reels, spindles, bobbins, cop tubes, cans, mandrels or chucks specially adapted or mounted for storing and repeatedly paying-out and re-storing lengths of material provided for particular purposes, e.g. anchored hoses, power cables
    • B65H75/36Cores, formers, supports, or holders for coiled, wound, or folded material, e.g. reels, spindles, bobbins, cop tubes, cans, mandrels or chucks specially adapted or mounted for storing and repeatedly paying-out and re-storing lengths of material provided for particular purposes, e.g. anchored hoses, power cables without essentially involving the use of a core or former internal to a stored package of material, e.g. with stored material housed within casing or container, or intermittently engaging a plurality of supports as in sinuous or serpentine fashion
    • B65H75/368Cores, formers, supports, or holders for coiled, wound, or folded material, e.g. reels, spindles, bobbins, cop tubes, cans, mandrels or chucks specially adapted or mounted for storing and repeatedly paying-out and re-storing lengths of material provided for particular purposes, e.g. anchored hoses, power cables without essentially involving the use of a core or former internal to a stored package of material, e.g. with stored material housed within casing or container, or intermittently engaging a plurality of supports as in sinuous or serpentine fashion with pulleys
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    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/56Details of data transmission or power supply, e.g. use of slip rings
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
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    • H02G11/02Arrangements of electric cables or lines between relatively-movable parts using take-up reel or drum

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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern mindestens einer Leitung. Die Erfindung betrifft außerdem ein Gerät mit einer solchen Vorrichtung, wobei die Leitung einen Geräteteil des Gerätes mit einer re­ lativ zu dem Geräteteil verlagerbaren elektrisch betriebenen Vorrichtung verbindet.
Aus der DE 40 19 513 C2 ist eine Vorrichtung mit einer Trom­ mel bekannt, welche eine äußere hohlzylinderartige Trommel aufweist, die um eine innere bezüglich der äußeren Trommel feststehenden hohlzylinderartigen Trommel drehbar gelagert ist. Die äußere Trommel nimmt eine Leitung in Form eines Flachbandkabels und ein Seil auf. Das Flachbandkabel und das Seil sind im Gegensinn auf unterschiedliche Bereiche der äu­ ßeren Trommel auf- und abwickelbar. Die Vorrichtung ist in einem Geräteteil eines Gerätes angeordnet, welches einen zweiten relativ zu dem einen Geräteteil verstellbaren Geräte­ teil mit elektrisch betriebenen Vorrichtungen aufweist. Das Flachbandkabel verbindet die beiden Geräteteile elektrisch miteinander, wobei das Flachbandkabel und das Seil mit ihrem einen Ende jeweils an einem Ende des zweiten Geräteteils be­ festigt sind. Bei Ausübung einer Zugkraft auf das Flachband­ kabel durch Verstellung der beiden Geräteteile relativ zuein­ ander wird dieses von und das Seil auf die drehbare Trommel und bei Ausübung einer Zugkraft auf das Seil durch entgegen­ gesetzte Verstellung der beiden Geräteteile relativ zueinan­ der dieses von und das Flachbandkabel auf die drehbare Trom­ mel gewickelt. Eine Feder, über welche das Seilende an dem anderen Geräteteil befestigt ist, dient zur Ausübung einer konstanten Zugkraft auf das Seil und somit auf das Flachband­ kabel, so daß dieses mit einer leichten Vorspannung auf die Trommel gewickelt wird.
Um das Auf- und Abwickeln des Flachbandkabels, welches bei­ spielsweise mit seinem anderen Ende mit einer Energieversor­ gungseinrichung verbunden ist, auf die drehbare Trommel über­ haupt zu ermöglichen, ist ein Bereich des Flachbandkabels in einer Spirale um die innere Trommel gewickelt. Die Mantelflä­ chen der beiden hohlzylinderartigen Trommeln weisen dabei je­ weils eine Öffnung auf, durch die das Flachbandkabel geführt ist. Das Flachbandkabel ist zunächst über eine seitliche Öff­ nung der inneren Trommel durch die Öffnung der Mantelfläche der inneren Trommel in den Bereich zwischen die Trommeln ge­ führt, als Spirale um die innere Trommel gewickelt und durch die Öffnung der Mantelfläche der äußeren Trommel nach außen geführt. Der Bereich des Flachbandkabels, welcher sich zwi­ schen den Trommeln befindet, ist dabei derart mit seinen Ab­ schnittsenden an der inneren und äußeren Trommel befestigt, daß zum einen bei Rotation der äußeren Trommel um die innere Trommel das Flachbandkabel auf die Mantelfläche der äußeren Trommel auf- bzw. von dieser abgewickelt wird und daß sich beim Auf- oder Abwickeln des Flachbandkabels auf bzw. von der äußeren Trommel die von dem zwischen den Trommeln liegenden Bereich des Flachbandkabels gebildete Spirale in Richtung zur Mantelfläche der inneren Trommel verengt bzw. weitet.
Nicht vorveröffentlichte Weiterentwicklungen dieser bekannten Vorrichtung, welche ebenfalls eine äußere um eine innere hohlzylinderartige Trommel drehbar gelagerte Trommel aufwei­ sen, ermöglichen auch das gegensinnige Auf- und Abwickeln zweier runder Kabel auf die äußere hohlzylinderartige Trom­ mel. Die beiden Kabel sind in analoger Weise zu dem Flach­ bandkabel der zuvor beschriebenen bekannten Vorrichtung an bzw. in den hohlzylinderartigen Trommeln angeordnet. Bei Ab­ wicklung der einen Leitung von der äußeren Trommel unter Aus­ übung einer Zugkraft auf die eine Leitung wird dabei die an­ dere Leitung auf die äußere Trommel aufgewickelt, wobei sich die zwischen den Trommeln befindlichen spiralförmig um die innere Trommel gewickelten Bereiche der beiden Kabel verengen bzw. weiten.
Als problematisch erweist sich bei der bekannten Vorrichtung, daß sich bei größeren Kabelquerschnitten und größerer Kabel­ steifigkeit das Bauvolumen der Vorrichtung wie auch die Kabel­ ausziehkraft von der äußeren Trommel auf unvorteilhafte Wei­ se vergrößert. Der Durchmesser der inneren hohlzylinderarti­ gen Trommel, welche das Bauvolumen nach unten begrenzt, muß dabei derart bemessen sein, daß der Bereich des Kabels, wel­ cher in einer Spirale um die innere Trommel gewickelt ist, nicht durch eine unzulässig starke kabelspezifische Biegung bei Abwickelvorgängen des Kabels von der äußeren Trommel, d. h. bei Verengung der zwischen den Trommeln befindlichen Ka­ belspirale, beschädigt wird. Die äußere Trommel muß mit ent­ sprechend größerem Durchmesser ausgeführt werden, wodurch sich das verhältnismäßig große Bauvolumen der Gesamtvorrich­ tung einstellt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrich­ tung der eingangs genannten Art derart auszuführen, daß ihr Bauvolumen reduziert ist und der Aufbau der Vorrichtung ver­ einfacht ist. Eine weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, ein Gerät der eingangs genannten Art derart auszuführen, daß der Geräteteil des Gerätes mit der elektrisch betriebenen Vorrichtung auf einfache und Bauraum sparende Weise mit der Leitung verbunden ist.
Nach der Erfindung wird diese Aufgabe gelöst durch eine Vor­ richtung zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern mindestens einer Leitung mit mindestens zwei, mindestens zwei drehbare Rollen aufweisenden Mechanismen, welche mindestens einen um eine Achse beweglichen Schenkel aufweisen, an dessen einem Ende mindestens eine Rolle angeordnet ist, welche mit der mindestens einen anderen Rolle des jeweiligen Mechanismus zu­ sammenwirkt, wobei bei Aufwicklung der um die Rollen des ei­ nen Mechanismus geführten Leitung auf den einen Mechanismus ein anderes um die Rollen des anderen Mechanismus geführtes Zugorgan von dem anderen Mechanismus abgewickelt wird, wobei sich der eine Mechanismus öffnet und der andere Mechanismus schließt. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist also keine Trommel zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern einer Lei­ tung wie die bekannte Vorrichtung auf, wodurch sich das Bau­ volumen der erfindungsgemäßen Vorrichtung reduziert. Vielmehr weist die Vorrichtung mindestens zwei gegenläufig zueinander arbeitende Mechanismen mit vorzugsweise mehreren Rollen auf, wobei der eine Mechanismus eine Leitung und der andere Mecha­ nismus ein Zugorgan aufnimmt. Bei dem Zugorgan kann es sich beispielsweise um ein Seil oder eine andere Leitung handeln. Vorzugsweise ist vorgesehen, daß jeder Mechanismus jeweils eine Leitung aufnimmt. Die Leitungen sind dabei derart um die Rollen der Mechanismen geführt und jeweils derart beispiels­ weise an einer Stelle des beweglichen Schenkels des entspre­ chenden Mechanismus fixiert, daß sich bei Ausübung einer Zug­ kraft beispielsweise auf das freie Ende der einen von dem ei­ nen Mechanismus aufgenommenen Leitung der eine Mechanismus schließt und zumindest einen Teil der einen Leitung freigibt, wobei sich die einen und die anderen Rollen des einen Mecha­ nismus aufeinander zu bewegen, während sich der andere Mecha­ nismus öffnet, d. h. die einen und anderen Rollen des anderen Mechanismus bewegen sich auseinander, wodurch zumindest ein Teil der anderen Leitung von dem anderen Mechanismus aufge­ nommen wird. Die anderen Rollen der Mechanismen können dabei um eine ortsfeste, von der Achse verschiedene Drehachse dreh­ bar oder an den Enden eines zweiten um die Achse beweglichen Schenkels drehbar angeordnet sein, welcher mit dem ersten be­ weglichen Schenkel des jeweiligen Mechanismus zusammenwirkt.
Es können auch weitere Mechanismen zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern weiterer Leitungen vorgesehen sein, wobei diese Mechanismen vorzugsweise dem einen oder anderen Mecha­ nismus parallelgeschaltet sind. Wird also beispielsweise die eine Leitung von dem einen Mechanismus aufgewickelt, wird auch eine dritte Leitung von einem der dritten Leitung zuge­ ordneten dritten Mechanismus aufgewickelt, der dem einen Me­ chanismus parallelgeschaltet ist.
Da die Vorrichtung keine technisch aufwendige Mechanik auf­ weist, ist sie gegenüber der bekannten Vorrichtung mit einer äußeren hohlzylinderartigen Trommel, welche um eine innere hohlzylinderartige Trommel drehbar gelagert ist, deutlich einfacher aufgebaut und demnach auch kostengünstiger her­ stellbar.
Gemäß einer Variante der Erfindung weisen die Mechanismen zwei ein Schenkelpaar bildende Schenkel auf, an deren einem Ende jeweils mindestens eine Rolle angeordnet ist und welche Schenkel um je eine Achse drehbar gelagert sind, wobei die Schenkel der Schenkelpaare derart miteinander gekoppelt sind, daß sich beim Schließen des einen Schenkelpaares das andere Schenkelpaar öffnet. Das wechselseitige Öffnen und Schließen der Schenkelpaare der Mechanismen beim Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern mindestens einer Leitung erfolgt also mit­ tels einer Koppelvorrichtung, welche beispielsweise mit den Schenkeln zusammenwirkende Zahnräder aufweisen kann. Sollen beispielsweise mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wechsel­ weise zwei Leitungen auf- und abgewickelt werden, wird also infolge der Ausübung einer Zugkraft auf die eine Leitung der die eine Leitung aufnehmende Mechanismus geschlossen, wodurch Leitungslänge der einen Leitung freigegeben wird. Im Gegenzug wird der andere Mechanismus bedingt durch die Koppelvorrich­ tung geöffnet, wodurch Leitungslänge der anderen Leitung von dem anderen Mechanismus aufgewickelt und zwischengespeichert wird. Da jeder Schenkel eines Schenkelpaares um je eine Achse drehbar ist, kann die Vorrichtung im Unterschied zu einer Vorrichtung, bei der die Schenkel eines Schenkelpaares um nur eine Achse drehbar sind, kompakter aufgebaut werden, wodurch nochmals Bauvolumen für die Vorrichtung eingespart werden kann.
Ist beispielsweise dem einen Mechanismus ein weiterer Mecha­ nismus zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern einer weite­ ren Leitung parallelgeschaltet, ist dieser mit dem einen Me­ chanismus starr verbunden, so daß die Schenkel des weiteren Mechanismus praktisch dieselben Bewegungen wie die Schenkel des einen Mechanismus ausführen. Auf diese Weise kann paral­ lel zu der einen Leitung eine weitere Leitung von dem weite­ ren Mechanismus auf- bzw. abgewickelt werden. In entsprechen­ der Weise können auch dem anderen Mechanismus weitere Mecha­ nismen parallelgeschaltet werden.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe der Erfindung auch gelöst durch eine Vorrichtung zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspei­ chern mindestens einer Leitung mit mindestens einem, minde­ stens zwei drehbare Rollen zur Führung der Leitung aufweisen­ den Mechanismus, welcher mindestens einen um eine Achse be­ weglichen Schenkel aufweist, an dessen einem Ende mindestens eine Rolle angeordnet ist, welche mit der mindestens einen anderen Rolle des jeweiligen Mechanismus zusammenwirkt, wobei ein an dem Schenkel angeordnetes Spannelement den Schenkel derart in Vorspannung hält, daß die Rolle des Schenkels und die andere Rolle des Mechanismus auseinandergetrieben werden. Da auch diese Vorrichtung keine Trommel zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern der Leitung aufweist, ist das Bauvolu­ men der erfindungsgemäßen Vorrichtung gegenüber der bekannten Vorrichtung entsprechend reduziert. Die Vorrichtung weist auch keine technisch aufwendige Mechanik auf und ist daher gegenüber der bekannten Vorrichtung deutlich einfacher aufge­ baut. Vorzugsweise weist der Mechanismus der Vorrichtung meh­ rere Rollen auf, um die die Leitung geführt ist. Bei Abwick­ lung der Leitung von dem Mechanismus bewegen sich die an dem beweglichen Schenkel des Mechanismus angeordneten Rollen auf die anderen Rollen des Mechanismus zu, so daß Leitungslänge frei wird. Bedingt durch die Vorspannung des Schenkels, wel­ che die einen an dem Schenkel des Mechanismus angeordneten Rollen und die anderen Rollen auseinandertreibt, ist ein Auf­ wickeln der abgewickelten Leitung auf den Mechanismus pro­ blemlos möglich, da sich die Rollen von selbst auseinanderbe­ wegen, wenn Leitung zu Verfügung steht. Die anderen Rollen des Mechanismus können im übrigen um eine ortsfest, von der Achse verschiedene Drehachse drehbar oder gemäß einer Varian­ te der Erfindung an dem Ende eines zweiten beweglichen Schen­ kels drehbar angeordnet sein, welcher um die Achse des ersten beweglichen Schenkels beweglich ist. Dabei wirken die beiden beweglichen Schenkel des Mechanismus zusammen, die mittels des Spannelementes auseinander getrieben werden.
Eine Variante der Erfindung sieht vor, daß die Rollen eines Mechanismus unabhängig voneinander drehbar sind, wodurch auf vorteilhafte Weise die Kraft beim Auf- und Abwickeln einer Leitung auf bzw. von dem Mechanismus reduziert wird, da prak­ tisch keine Gleitreibungskräfte durch eine um die Rollen des Mechanismus gleitende Leitung auftreten.
Nach der Erfindung wird die weitere Aufgabe gelöst durch ein Gerät mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung mit mindestens einer Leitung zur Übertragung von elektrischer Energie und/oder von Signalen von einem Geräteteil zu mindestens ei­ ner relativ zu dem Geräteteil verlagerbaren elektrisch be­ triebenen Vorrichtung. Aufgrund der Ausstattung des Gerätes mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung läßt sich Bauvolumen für die Vorrichtung an dem Gerät einsparen, wodurch das Gerät insgesamt kompakter aufgebaut ist und leichter zu handhaben ist.
Weist das Gerät gemäß einer Variante der Erfindung einen zweiten Geräteteil mit zwei elektrisch betriebenen Vorrich­ tungen auf, welcher als Bogen ausgebildet und an dem als Hal­ ter eines Bogens ausgebildeten ersten Geräteteils befestigt ist und welcher längs seines Umfangs an dem Halter verstell­ bar gelagert ist, wobei zwei Leitungen die beiden Geräteteile miteinander verbinden und wobei das freie Ende der einen Lei­ tung an einem Ende des Bogens und das freie Ende der anderen Leitung am anderen Ende des Bogens befestigt ist, so kann bei Verstellung des Bogens in eine erste Richtung unter Ausübung einer Zugkraft auf die eine Leitung und bei Verstellung des Bogens in eine zweite Richtung unter Ausübung einer Zugkraft auf die andere Leitung das Auf- und Abwickeln der Leitungen derart bewirkt werden, daß der Kraftaufwand für die Verstel­ lung des Bogens in die eine Richtung dem Kraftaufwand für die Verstellung des Bogens in die andere Richtung entspricht. An den Enden des Bogens sind dabei einander gegenüberliegend ei­ ne Röntgenstrahlenquelle und ein Röntgenstrahlenempfänger an­ geordnet. Vorzugsweise ist eine Leitung zur Übertragung von Energie und eine Leitung zur Übertragung von Signalen vorge­ sehen, wobei der Bogen von einem Ende zum anderen Ende lau­ fende Leitungen aufweist, welche die Energie und/oder die Si­ gnale von einem zum anderen Ende des Bogens übertragen. Durch die Trennung von Energieleitungen und Signalleitungen wird erreicht, daß weniger Störungen durch Übersprechen von Ener­ gie auf Signalleitungen und damit weniger Störungen im Be­ trieb des Gerätes auftreten.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den beigefügten schematischen Zeichnungen dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrich­ tung,
Fig. 2 in schematischer Darstellung die Ansicht in Richtung des Pfeiles II aus Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung,
Fig. 4 in schematischer Darstellung die Ansicht in Richtung des Pfeiles IV aus Fig. 3 und
Fig. 5 ein erfindungsgemäßes Gerät.
Fig. 1 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum Auf-, Ab­ wickeln und Zwischenspeichern mindestens einer Leitung L1 mit zwei im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels jeweils acht drehbare Rollen 2 bis 17 aufweisenden Mechanismen M1, M2.
Die Mechanismen M1, M2 sind jeweils von einem Schenkel 18, 19 und 20, 21 aufweisenden Schenkelpaar gebildet, an deren Ende die drehbaren Rollen 2 bis 17 angeordnet sind. Der Schenkel 18 trägt die Rollen 2 bis 5, der Schenkel 19 die Rollen 6 bis 9, der Schenkel 20 die Rollen 10 bis 13 und der Schenkel 21 die Rollen 14 bis 17. Die Rollen 2 bis 17 sind jeweils derart auf Drehachsen A bis D der Schenkel 18 bis 21 gelagert, daß sie unabhängig voneinander um die Drehachsen drehbar sind. Die Schenkel 18, 20 sind um eine Achse E und die Schenkel 19, 21 um eine Achse F beweglich. Die Schenkel 18 bis 21 der Schenkelpaare sind über eine Koppelvorrichtung 22 derart mit­ einander gekoppelt, daß sich beim Schließen beispielsweise des Mechanismus M1, wobei sich die Rollen 2 bis 5 und die Rollen 6 bis 9 aufeinander zubewegen, der Mechanismus M2 öff­ net, wobei sich die Rollen 10 bis 13 und die Rollen 14 bis 17 voneinander wegbewegen. Das Öffnen und Schließen der Mecha­ nismen M1, M2 ist also bedingt durch die Koppelvorrichtung 22 wechselseitig.
Die Leitung L1 ist an einer Stelle 23 an dem Schenkel 18 des Mechanismus M1 fixiert und gemäß Fig. 2, welche in schemati­ scher Darstellung die Ansicht in Richtung des Pfeiles II aus Fig. 1 zeigt, um die Rollen 2 bis 9 des Mechanismus M1 ge­ führt.
Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels nimmt der Me­ chanismus M2 eine Leitung L2 auf, welche in entsprechender Weise zu der Leitung L1 an einer Stelle 24 an dem Schenkel 21 des Mechanismus M2 fixiert und um die Rollen 10 bis 17 des Mechanismus M2 geführt ist.
Die Leitungen L1 und L2 dienen beispielsweise zur Verbindung zweier relativ zueinander verstellbarer Geräteteile miteinan­ der, wobei die Vorrichtung 1 beispielsweise an dem einen Ge­ räteteil angeordnet ist und die Leitungen L1, L2 von dem ei­ nen Geräteteil zu dem anderen Geräteteil geführt sind. Vor­ zugsweise sind die Leitungen L1, L2, welche in der Regel Ver­ sorgungsleitungen, z. B. Energieversorgungsleitungen und/oder Signalleitungen, sind, mit an dem anderen Geräteteil angeord­ neten Vorrichtungen verbunden und derart an dem anderen Gerä­ teteil befestigt, daß bei Verstellung des anderen Geräteteils relativ zu dem einen Geräteteil in eine erste Richtung eine Zugkraft auf beispielsweise die Leitung L1 und bei Verstel­ lung des anderen Geräteteils in eine zweite Richtung eine Zugkraft auf die Leitung L2 ausgeübt wird.
Im Falle der Verstellung des anderen Geräteteils in die erste Richtung wird ein Teil der Leitung L1 von dem Mechanismus M1 freigegeben, wobei sich infolge der Zugkraft auf die Leitung L1 und bedingt durch die Fixierung der Leitung L1 an dem Schenkel 18 die Rollen 2 bis 5 des Schenkels 18 und die Rol­ len 6 bis 9 des Schenkels 19 aufeinander zubewegen. In dem Maße, wie sich der Mechanismus M1 schließt, öffnet sich, be­ dingt durch die Koppelvorrichtung 22, dabei der Mechanismus M2, indem sich die Rollen 10 bis 13 des Schenkels 20 und die Rollen 14 bis 17 des Schenkels 21 auseinanderbewegen. Bei im wesentlichen gleicher Leitungsführung der Leitungen L1, L2 um die Rollen der Mechanismen M1, M2, gleicher Anzahl von Rollen pro Schenkel, gleichem Durchmesser der Rollen der Mechanismen M1, M2 sowie bei gleichem Leitungsquerschnitt der Leitungen L1, L2 nimmt der Mechanismus M2 dabei im wesentlichen ebenso­ viel Leitungslänge der Leitung L2 auf, wie der Mechanismus M1 Leitungslänge der Leitung L1 freigibt.
Wird dagegen der andere Geräteteil in die zweite Richtung verstellt, wird eine Zugkraft auf die Leitung L2 ausgeübt, wodurch sich bedingt durch die Fixierung der Leitung L2 an dem Schenkel 21 der Mechanismus M2 schließt und somit Leitung L2 freigibt. Im Gegenzug öffnet sich bedingt durch die Kop­ pelvorrichtung 22 der Mechanismus M1 und nimmt Leitung L1 auf.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Leitungsführung der Leitungen L1, L2 über die Rollen 2 bis 17 der Mechanismen M1, M1 ist im übrigen nur exemplarisch zu verstehen und kann auch anders ausgeführt sein. Die Rollen 2 bis 17 der Mechanismen M1, M2 können dabei in nicht dargestellter Weise über ihren Umfang eine dem Kabelquerschnitt angepaßte, halbkreisförmige Struk­ tur aufweisen, um die Führung des Kabels um die Rollen zu verbessern.
Die Mechanismen M1, M2 der Vorrichtung 1 sind in der Praxis derart ausgelegt, daß die für die maximal gewünschte Ver­ stellbewegung des anderen Geräteteils relativ zu dem einen Geräteteil erforderliche Leitungslänge der Leitungen L1, L2 von den Mechanismen M1, M2 zwischenspeicherbar und auf- und abwickelbar ist. Die Vorrichtung 1 weist im übrigen ein in Fig. 1 und 2 nicht dargestelltes Gehäuse auf, in welchem die Vorrichtung 1 angeordnet ist und an welchem die Achsen E und F befestigt sind.
Die Schenkel 18, 19 und 20, 21 müssen nicht notwendigerweise um je eine Achse beweglich sein. Vielmehr können die Schenkel 18 bis 21 auch um nur eine gemeinsame Achse beweglich gela­ gert sein, wobei die Kopplung der Schenkel derart angepaßt sein muß, daß sich beim Schließen des einen Mechanismus der andere Mechanismus öffnet.
Die Rollen der Mechanismen M1, M2 können auch unterschiedlich groß, d. h. voneinander verschiedene Durchmesser aufweisen. Auch die Leitungen L1, L2 können voneinander verschieden sein und einen voneinander verschiedenen Querschnitt aufweisen. Der Durchmesser der Rollen muß dabei immer derart gewählt werden, daß bei Führung der Leitungen um die Rollen die Lei­ tungen nicht durch eine unzulässig starke leitungsspezifische Biegung beschädigt werden.
Die Mechanismen M1, M2 können auch derart ausgeführt sein, daß ein Schenkel ortsfest, d. h. nicht um eine Achse beweg­ lich und nur ein Schenkel um eine Achse beweglich ist. Bei dieser Ausführungsform der Vorrichtung 1 sind nur die beweg­ lichen Schenkel der Mechanismen miteinander gekoppelt, so daß sich beim Schließen des einen Mechanismus wiederum der andere Mechanismus öffnet.
Die ortsfesten Rollen müssen dabei nicht notwendigerweise an den ortsfesten Schenkeln angeordnet sein. Vielmehr können die ortsfesten Schenkel entfallen und die ortsfesten Rollen auf geeignete Weise um eine in dem Gehäuse der Vorrichtung 1 an­ geordnete ortsfeste Drehachse drehbar gelagert sein.
Ist die Vorrichtung 1 zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspei­ chern nur einer Leitung vorgesehen, kann zum wechselseitigen Öffnen und Schließen der Mechanismen M1, M2 anstelle der Lei­ tung L2 auch ein Seil S, beispielsweise über die Rollen des Mechanismus M2 geführt werden. Das Seil S dient dabei, wie die Leitung L2, durch Ausübung einer Zugkraft auf das Seil S zum Öffnen des Mechanismus M1, so daß die Leitung L1 von dem Mechanismus M1 zwischengespeichert werden kann. In den Fig. 1 und 2 ist für diesen Anwendungsfall das Seil S mit der Lei­ tung L2 identisch dargestellt.
Es wird also deutlich, daß die erfindungsgemäße Vorrichtung ein geringeres Bauvolumen als die bekannte Vorrichtung auf­ weist, da keine Trommel zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspei­ chern einer oder mehrerer Leitungen vorhanden ist, deren Durchmesser derart bemessen ist, daß die maximal zulässige leitungsspezifische Biegung beim Aufwickeln der Leitungen auf die Trommel nicht überschritten wird. Darüber hinaus ist der Aufbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung einfacher und die Vorrichtung somit kostengünstiger herstellbar.
Fig. 3 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsge­ mäßen Vorrichtung 25. Die Vorrichtung 25 weist zwei mit je­ weils acht unabhängig voneinander um Drehachsen G, H, I dreh­ bare Rollen 26 bis 41 versehene Mechanismen M3, M4 zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern zweier Leitungen L3, L4 auf.
Die Mechanismen M3, M4 weisen jeweils einen um eine Achse J beweglichen Schenkel 42, 43 auf, wobei der Schenkel 42 an seinem einen Ende die Rollen 26 bis 29 und der Schenkel 43 die Rollen 38 bis 41 aufnimmt. Die Rollen 30 bis 33 des Me­ chanismus M3 und die Rollen 34 bis 37 des Mechanismus M4 sind um die ortsfeste Drehachse H drehbar. Die Drehachse H ist da­ bei, wie auch die Achse J, in einem in den Fig. 3 und 4 nicht dargestellten Gehäuse der Vorrichtung 25 angeordnet.
Zwischen dem Schenkel 42 und einer festen Vorrichtung 45 ist ein Spannelement 44 angeordnet, welches den Schenkel 42 unter Vorspannung hält, wodurch die Rollen 26 bis 29 und die orts­ festen Rollen 30 bis 33 des Mechanismus M3 auseinandergetrie­ ben werden. In gleicher Weise ist zwischen dem Schenkel 43 des Mechanismus M4 und der Vorrichtung 45 ein Spannelement 46 angeordnet, welches den Schenkel 43 unter Vorspannung hält, wodurch die Rollen 38 bis 41 des Schenkels 43 und die ortsfe­ sten Rollen 34 bis 37 des Mechanismus M4 auseinandergetrieben werden.
In analoger Weise zu dem zuvor beschriebenen Ausführungsbei­ spiel ist die Leitung L3 an einer Stelle 47 an dem Schenkel 42 fixiert und gemäß Fig. 4, welche in schematischer Darstel­ lung die Ansicht in Richtung des Pfeiles IV aus Fig. 3 zeigt, um die Rollen 26 bis 33 des Mechanismus M3 und die Leitung L4, welche an einer Stelle 48 an dem Schenkel 43 fixiert ist, um die Rollen 34 bis 41 des Mechanismus M4 geführt.
Die Leitungen L3, L4 dienen wiederum der Verbindung zweier Geräteteile eines Gerätes miteinander, wobei sich bei Aus­ übung einer Zugkraft auf die Leitung L3, bedingt durch die Fixierung der Leitung L3, der Mechanismus M3 schließt und ei­ nen Teil der Leitung L3 freigibt. Bei nachlassender Zugkraft öffnet sich der Mechanismus M3, bedingt durch die Vorspannung mit dem Spannelement 44, von selbst, wodurch der frei gewor­ dene Teil der Leitung L3 vom Mechanismus M3 wieder aufgenom­ men, d. h. zwischengespeichert wird. Die Funktion des Mecha­ nismus M4 entspricht der Funktion des Mechanismus M3. Da die Mechanismen M3, M4 nicht miteinander gekoppelt sind, können sie unabhängig voneinander arbeiten, so daß jeder der beiden Mechanismen auch allein zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspei­ chern einer Leitung verwendet werden kann. Ist also die Vor­ richtung 25 zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern nur ei­ ner Leitung, beispielsweise der Leitung L3, vorgesehen, so kann beispielsweise der Mechanismus M4 vollständig entfallen.
Die Rollen 30 bis 33 und 34 bis 37 der Mechanismen M3, M4 können im übrigen auch am freien Ende zweier in Fig. 3 mit strichlierten Linien angedeuteter Schenkel 49, 50 angeordnet sein, wobei der Schenkel 50 in Fig. 3 nicht sichtbar ist, da er von dem Schenkel 49 verdeckt wird. Das Spannelement 44 treiben dabei die Schenkel 42, 49 des Mechanismus M3 und das Spannelement 46 die Schenkel 43, 50 des Mechanismus M4 aus­ einander.
Die in Fig. 3 mit strichlierten Linien angedeuteten Schenkel 49, 50 müssen im übrigen nicht notwendigerweise ortsfest sein, sondern können wie die Schenkel 42, 43 um die gemeinsa­ me Achse J beweglich ausgeführt sein. Die Schenkel 42, 49, 43, 50 der Mechanismus M3, M4 werden dabei wieder von den Spannelementen 44, 46 auseinandergetrieben. Auf diese Weise bewegen sich bei Auf- und Abwickelvorgängen der Leitungen L3, L4 auf bzw. von den Mechanismen M3, M4 alle Schenkel 42, 49, 43, 50 der Mechanismus M3, M4 um die Achse J. Die Schenkel­ paare der Mechanismen M3, M4 müssen dabei nicht notwendiger­ weise um dieselbe Achse J beweglich sein.
Wie in Fig. 4 exemplarisch für den Mechanismus M4 mit strich­ punktierten Linien angedeutet, können den Mechanismen M1 bis M4 der Vorrichtungen 1 und 25 zum gleichzeitigen Auf-, Abwic­ keln und Zwischenspeichern mehrerer Leitungen Mechanismen parallelgeschaltet werden. Ist also beispielsweise ein Mecha­ nismus M5 zum gleichzeitigen Auf-, Abwickeln und Zwischen­ speichern einer Leitung L5 mit der Leitung L4 vorgesehen, kann der Mechanismus M5 dem Mechanismus M4 parallel geschal­ tet werden, wobei der Mechanismus M5 starr mit dem Mechanis­ mus M4 gekoppelt ist, so daß der oder die Schenkel des Mecha­ nismus M5 dieselben Bewegungen ausführen wie der oder die Schenkel des Mechanismus M4.
Die Leitungsführung der Leitungen L3, L4 im Falle der Vor­ richtung 25 ist ebenfalls nur exemplarisch zu verstehen und kann auch anders ausgeführt sein. Ebenso verhält es sich mit den Durchmessern und der Anzahl der Rollen der Mechanismen M3, M4 sowie den dargestellten Leitungen L3, L4.
Fig. 5 zeigt eine Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Ge­ rätes mit der in Fig. 1 gezeigten, in einem Gehäuse GE ange­ ordneten Vorrichtung 1. Das Gerät ist im Falle des vorliegen­ den Ausführungsbeispiels ein C-Bogen-Röntgengerät 51. Die Leitungen der Vorrichtung 1 sind im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels in Form runder elektrischer Kabel ausge­ führt, welche zur Übertragung von elektrischer Energie und von Signalen vorgesehen sind und denselben Kabelquerschnitt aufweisen.
Das C-Bogen-Röntgengerät 51 weist einen ersten als Halter 52 ausgebildeten und einen zweiten als C-Bogen 53 ausgebildeten Geräteteil auf. Der C-Bogen 53 ist längs seines Umfanges ver­ stellbar vom Halter 52 gehalten. An seinen Enden trägt der C- Bogen 53 einander gegenüberliegend eine Röntgenstrahlenquelle 54 und einen Röntgenbildverstärker 55. Der Halter 52 ist an einem weiteren Geräteteil 56 des C-Bogen-Röntgengerätes 51 befestigt, welcher eine Einrichtung zur Energieversorgung 57 und eine Steuer- und Signalverarbeitungseinheit 58 zum Be­ trieb der Röntgenstrahlenquelle 54 und des Röntgenbildver­ stärkers 55 aufweist. Die Steuer- und Signalverarbeitungsein­ heit 58 stellt dabei Steuersignale zur Ansteuerung der Rönt­ genstrahlenquelle 54 und des Röntgenbildverstärkers 55 zur Verfügung und ist weiterhin zur Signalverarbeitung von mit­ tels des Röntgenbildverstärkers 55 gewonnener Bildsignale vorgesehen.
Im Halter 52 ist die bereits erwähnte und vorstehend be­ schriebene Vorrichtung 1 aufgenommen, welche mit den elektri­ schen Kabel 59, 60 versehen ist. Die Kabel 59 und 60 verbin­ den den C-Bogen 53, den Halter 52 und das Geräteteil 56, wel­ cher die Einrichtung zur Energieversorgung 57 und die Steuer- und Signalverarbeitungseinheit 58 aufweist, miteinander.
Das Kabel 59 verläuft von der Steuer- und Signalverarbei­ tungseinheit 58 über eine Umlenkrolle 61 zu der Vorrichtung 1. Das Kabel 59 ist in die Vorrichtung 1 geführt, gemäß Fig. 1 an der Stelle 23 des Schenkels 18 der Vorrichtung 1 fixiert, in entsprechender Weise um die Rollen 2 bis 9 des Mechanismus M1 gewickelt und über eine weitere Umlenkrolle 62 zu dem ei­ nen Ende des C-Bogens 53 geführt, an dem es an einer Halte­ rung 63 des C-Bogens 53 befestigt ist. Im Falle des vorlie­ genden Ausführungsbeispiels ist dort der Röntgenbildverstär­ ker 55 gehalten, welchem das Kabel 59 zugeführt ist.
In analoger Weise zu Kabel 59 ist das Kabel 60 von der Ein­ richtung zur Energieversorgung 57 über die Umlenkrolle 61 zu der Vorrichtung 1 geführt, in der es an dem Schenkel 21 an der Stelle 24 des Mechanismus M2 fixiert ist. Das Kabel 60 ist gemäß Fig. 1 um die Rollen 10 bis 17 des Mechanismus M2 geführt und über eine Umlenkrolle 64 zu dem anderen Ende des C-Bogens 53 geführt, an dem im Falle des vorliegenden Ausfüh­ rungsbeispiels die Röntgenstrahlenquelle 54 angebracht ist. An diesem Ende des C-Bogens 53 ist das Kabel 60 an einer Hal­ terung 65 des C-Bogens 53 befestigt und der Röntgenstrahlen­ quelle 54 zugeführt.
Das Kabel 59 dient im Falle des vorliegenden Ausführungsbei­ spiels also der Übertragung von Steuersignalen der Steuer- und Signalverarbeitungseinheit 58, welche, wie bereits er­ wähnt, für die Röntgenstrahlenquelle 54 und einen Röntgen­ bildverstärker 55 vorgesehen sind sowie der Übertragung von mittels des Röntgenbildverstärkers 55 gewonnener Bildsignale von dem Röntgenbildverstärker 55 zu der Steuer- und Signal­ verarbeitungseinheit 58. Das Kabel 60 dient der Übertragung von Energie der Einrichtung zur Energieversorgung 57, welche für die Röntgenstrahlenquelle 54 und den Röntgenbildverstär­ ker 55 vorgesehen ist. Kabel 66, 67, welche am C-Bogen 53 vorgesehen sind, übertragen dabei die mit Kabel 59 zusammen mit den Steuersignalen für den Röntgenbildverstärker 55 für die Röntgenstrahlenquelle 54 vorgesehenen Steuersignale zu der Röntgenstrahlenquelle 54 und die mit Kabel 60 zusammen mit der Energie für die Röntgenstrahlenquelle 54 für den Röntgenbildverstärker 55 vorgesehene Energie zu dem Röntgen­ bildverstärker 55. Es erfolgt also eine Trennung von Energie und Signalleitung, um Störeinflüsse durch Übersprechen zwi­ schen Energie- und Signalleitung im Betrieb des C-Bogen- Röntgengerätes 51 zu vermeiden.
Wird der C-Bogen 53 im Halter 52 in einer Richtung L ver­ stellt, so wird eine Zugkraft auf das Kabel 60 ausgeübt, so daß sich der Mechanismus M2 schließt, wobei Kabel 60 von dem Mechanismus M2 abgewickelt wird. Im Gegenzug wird durch die Kopplung der Mechanismen M1, M2 Kabel 59 von dem Mechanismus M1 aufgenommen, wobei sich der Mechanismus M1 öffnet. Wird dagegen der C-Bogen 53 in einer Richtung K verstellt, so wird eine Zugkraft auf das Kabel 59 ausgeübt, wodurch sich der Me­ chanismus M1 schließt und Kabel 59 frei wird. Das Kabel 60 wird gleichzeitig von dem Mechanismus M2 aufgenommen. Auf diese Weise ist ein Verstellen des C-Bogens 53 derart gewähr­ leistet, daß der Kraftaufwand für die Verstellung des C- Bogens 53 in die Richtung L dem Kraftaufwand für die Verstel­ lung des C-Bogens 53 in die Richtung K entspricht.
Aufgrund der Ausstattung des C-Bogen-Röntgengerätes 51 mit der Vorrichtung 1 ist sichergestellt, daß Bauraum an dem C- Bogen-Röntgengerät 51 für die Vorrichtung eingespart wird und das Gerät insgesamt kompakter aufgebaut ist. Die Handhabung des C-Bogen-Röntgengerätes 51 wird dadurch insgesamt erleich­ tert.
Die Kabel 59, 60 müssen im übrigen nicht notwendigerweise an den Schenkeln 18 und 24 der Mechanismen M1, M2 fixiert sein, sondern können beispielsweise auch außerhalb der Vorrichtung 1 oder am Gehäuse GE der Vorrichtung 1 fixiert sein.
Der Halter 52 muß im übrigen nicht notwendigerweise fest mit dem Geräteteil 56 verbunden sein. Der Halter 52 kann vielmehr relativ zu dem Geräteteil 56 auch höhenverstellbar und schwenkbar gelagert sein. In diesem Fall ist in dem Halter 52 oder in dem Geräteteil 56 jedoch wenigstens noch eine Vor­ richtung vorzusehen, welche zum Zwecke der Höhenverstellung und Schwenkung des Halters 52 die Kabel 59, 60 entsprechend nachführt.
Im Falle eines C-Bogen-Röntgengerätes 51 muß die Vorrichtung 1 nicht notwendigerweise am Halter 52 vorgesehen sein, son­ dern kann bei entsprechend geänderter Ausführungsform des er­ findungsgemäßen Gerätes auch dem C-Bogen 53 zugeordnet sein.
Das C-Bogen-Röntgengerät kann auch mit der Vorrichtung 25 versehen sein.
Das Gerät, welches die Vorrichtungen 1 aufweist, muß nicht notwendigerweise ein C-Bogen-Röntgengerät 51 sein, sondern es kann sich auch um ein anderes Gerät handeln.
Ist an dem Gerät nur eine Leitung zur Energie- und/oder Si­ gnalübertragung zwischen den beiden Geräteteilen vorgesehen, kann im Falle der Verwendung der Vorrichtung 1 beispielsweise die Leitung L2 durch ein Seil ersetzt werden oder die Vor­ richtung 25 mit nur einem Mechanismus, beispielsweise dem Me­ chanismus M3, verwendet werden.

Claims (8)

1. Vorrichtung zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern min­ destens einer Leitung (L1, L2) mit mindestens zwei, minde­ stens zwei drehbare Rollen (2 bis 17) aufweisenden Mechanis­ men (M1, M2), welche mindestens einen um eine Achse (E, F) beweglichen Schenkel (18 bis 21) aufweisen, an dessen einem Ende mindestens eine Rolle (2 bis 5, 10 bis 13) angeordnet ist, welche mit der mindestens einen anderen Rolle (6 bis 9, 14 bis 17) des jeweiligen Mechanismus (M1, M2) zusammenwirkt, wobei bei Aufwicklung der um die Rollen (2 bis 9) des einen Mechanismus (M1) geführten Leitung (L1) auf den einen Mecha­ nismus (M1) ein anderes um die Rollen (10 bis 17) des anderen Mechanismus (M2) geführtes Zugorgan (L2, S) von dem anderen Mechanismus (M2) abgewickelt wird, wobei sich der eine Mecha­ nismus (M1) öffnet und der andere Mechanismus (M2) schließt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Mechanismen (M1, M2) zwei ein Schenkelpaar bildende Schenkel (18 bis 21) auf­ weisen, an deren einem Ende jeweils mindestens eine Rolle (2 bis 17) angeordnet ist und welche Schenkel (18 bis 21) um je eine Achse (E, F) beweglich sind, wobei die Schenkel (18 bis 21) der Schenkelpaare derart miteinander gekoppelt sind, daß sich beim Schließen des einen Schenkelpaares (18, 19) das an­ dere Schenkelpaar (20, 21) öffnet.
3. Vorrichtung zum Auf-, Abwickeln und Zwischenspeichern min­ destens einer Leitung (L3) mit mindestens einem, mindestens zwei drehbare Rollen (26 bis 33) zur Führung der Leitung (L3) aufweisenden Mechanismus (M3), welcher mindestens einen um eine Achse (J) beweglichen Schenkel (42) aufweist, an dessen einem Ende mindestens eine Rolle (26 bis 29) angeordnet ist, welche mit der mindestens einen anderen Rolle (30 bis 33) des Mechanismus (M3) zusammenwirkt, wobei ein an dem Schenkel (42) angeordnetes Spannelement (44) den Schenkel (42) derart in Vorspannung hält, daß die Rolle (26 bis 29) des Schenkels (42) und die andere Rolle (30 bis 33) des Mechanismus (M3) auseinandergetrieben werden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der der Mechanismus (M3) zwei um eine Achse bewegliche Schenkel (42, 50) aufweist, welche mittels eines Spannelementes (44) auseinander getrie­ ben werden.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der die Rollen (2 bis 17, 26 bis 41) unabhängig voneinander drehbar sind.
6. Gerät mit einer Vorrichtung (1) mit mindestens einer Lei­ tung (60, 62) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 zur Übertra­ gung von elektrischer Energie und/oder von Signalen von einem Geräteteil (52) zu mindestens einer relativ zu dem Geräteteil verlagerbaren, elektrisch betriebenen Vorrichtung (54, 55).
7. Gerät nach Anspruch 6, welches einen zweiten Geräteteil (53) mit zwei elektrisch betriebenen Vorrichtungen (54, 55) aufweist, welche beiden Geräteteile (52, 53) relativ zuein­ ander verstellbar sind, wobei zwei Leitungen (59, 60) die beiden Geräteteile (52, 53) miteinander verbinden und wobei bei Verstellung des zweiten Geräteteils (53) in eine erste Richtung (L) eine Zugkraft auf die eine Leitung (60) und bei Verstellung des zweiten Geräteteils (53) in eine zweite Rich­ tung (K) eine Zugkraft auf die andere Leitung (59) ausgeübt wird.
8. Gerät nach Anspruch 7, bei dem der zweite Geräteteil als Bogen (53) und der erste Geräteteil als Halter (52) des Bo­ gens (53) ausgebildet ist, welcher Bogen (53) an seinen Enden einander gegenüberliegend einer Röntgenstrahlenquelle (54) und einen Röntgenstrahlenempfänger (55) trägt und längs sei­ nes Umfanges am Halter (52) verstellbar gelagert ist, wobei die eine Leitung (59) an einem Ende des Bogens (53) und die andere Leitung (60) am anderen Ende des Bogens (53) befestigt ist.
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