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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Substrat für eine Halbleiteranordnung,
ein Herstellungsverfahren für
dasselbe und eine das Substrat verwendende stapelbare Halbleiteranordnung, die
in der Lage sind, eine hohe Integration zu erzielen und eine Halbleiteranordnung
dünn und
leicht zu gestalten, indem Ausnehmungen ausgebildet werden, um einen
Halbleiterchip auf Ober- und Unterseiten des Substrates anzubringen
und jede mittels des Substrates fertiggestellte Halbleiteranordnung
zu stapeln.
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In
jüngster
Zeit wurden mit der raschen Entwicklung der Halbleitertechnologie
Anstrengungen unternommen, um möglichst
viele Halbleiterchips auf einer gegebenen Fläche zu befestigen. Beispielsweise
ist in 1 eine mit Harz umschlossene Halbleiteranordnung
veranschaulicht, bei der zwei Halbleiterchips vorgesehen sind.
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1 ist
ein Längsschnitt,
der den Aufbau der mit Harz umschlossenen Halbleiteranordnung herkömmlicher
Art zeigt. Wie in dieser Zeichnung dargestellt ist, umfaßt die mit
Harz umschlossene Halbleiteranordnung erste und zweite Halbleiterchips 1, 1', die jeweils
so angeordnet sind, daß ihre
(nicht dargestellten) Chipkissen mit einem freien Raum dazwischen
einander gegenüberliegen,
Kontaktwarzen 3, 3',
die auf jedem Chipkissen des ersten bzw. zweiten Halbleiterchips 1, 1' gebildet sind,
eine Vielzahl von inneren Leitungen 4, von denen jeweils
ein Ende mit einer entsprechenden Kontaktwarze 3 des ersten Halbleiterchips 1 verbunden
ist, äußere Leitungen 5, die
sich von dem anderen Ende der inneren Leitungen 4 erstrecken,
eine Vielzahl von zweiten inneren Leitungen 4', von denen
jeweils ein Ende mit einer entsprechenden Kontaktwarze 3' des zweiten
Halbleiterchips 1' verbunden
ist und das andere Ende an eine entsprechende erste innere Leitung 4 angeschlossen
ist, und eine Formeinheit, die die ersten und zweiten Halbleiterchips 1, 1' und die ersten
und zweiten inneren Leitungen 4, 4' umschließt.
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Die
Herstellung der herkömmlichen,
mit Harz umschlossenen Halbleiteranordnung mit dem oben beschriebenen
Aufbau wird nunmehr in Einzelheiten erläutert.
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Zunächst werden
die ersten inneren Leitungen 4 über die Kontaktwarzen 3 an
jedem (nicht dargestellten) entsprechenden Kissen angebracht, das auf
dem ersten Halbleiterchip 1 ausgebildet ist, und die zweiten
inneren Leitungen 4' werden
mittels der Kontaktwarzen 3' an
den entsprechenden Kissen befestigt, die auf dem zweiten Halbleiterchip 1' ausgebildet
sind. Gemäß dem oben
beschriebenen Kontaktwarzen-Bond- bzw. -Verbindungsverfahren sind die
Kontaktwarzen 3, 3' auf
jedem Kissen jeweils des ersten und zweiten Halbleiterchips 1, 1' gelegen, die ersten
und zweiten inneren Leitungen 4, 4' sind auf den Oberseiten der Kontaktwarzen 4, 4' angebracht, und
Wärme wirkt
dort ein, um die Kissen, die Kontaktwarzen 3, 3' und die inneren
Leitungen 4, 4' zu
bonden bzw. zu verbinden. Das Verfahren wird mittels einer automatischen
Anlage für
einen Kontaktwarzen-Bondprozeß ausgeführt.
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Nachdem
die ersten und zweiten inneren Leitungen 4, 4' jeweils an
den ersten und zweiten Halbleiterchips 1, 1' angebracht
sind, werden sodann die zweiten inneren Leitungen 4' des zweiten
Halbleiterchips 1' auf
die entsprechenden ersten inneren Leitungen 4 des ersten
Halbleiterchips 1 gelegt, und anschließend wird mittels eines Lasers
ein Bonden vorgenommen, um die inneren Leitungen 4, 4' aneinander
zu befestigen. Sodann wird eine vorbe-stimmte Fläche einschließlich der
ersten und zweiten Halbleiterchips 1, 1' und der ersten
und zweiten inneren Lei tungen 4, 4' mit einem Epoxidharz eingeschlossen,
um die Formeinheit 6 zu bilden. Die äußeren Leitungen 5,
die vorspringend ausgebildet sind, um sich von den ersten Leitungen 4 aus
der Formeinheit 6 zu erstrecken, werden gemäß dem Bestimmungszweck eines
Benutzers ausgebildet, was zu einer Fertigstellung der mit Harz
umschlossenen Halbleiteranordnung führt.
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Jedoch
liegt bei der mit Harz umschlossenen Halbleiteranordnung eine Einschränkung hinsichtlich der
anbringbaren Anzahl von Halbleiterchips vor, und die Halbleiteranordnung
kann nicht für
einen Gebrauch gestapelt werden. Darüberhinaus sind die inneren
Leitungen mit Kissen der Halbleiterchips mittels des Kontaktwarzen-Bondverfahrens
verbunden, was im Vergleich mit dem verbreiteten Draht-Bondverfahren
ein aufwendiger Prozeß ist
und hohe Fertigungskosten bedingt.
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Aus
der
JP 61-285740(A) ist
eine Halbleiteranordnung bekannt, bei der in oberen und unteren Ausnehmungen
in einem Substrat Chips angeordnet sind. Das Substrat weist an oberen
und unteren Oberflächen
jeweils Leitungen auf, die sich zum Anschluß der Chips in Auswärtsrichtung
von den Oberflächen
erstrecken. Zur elektrischen Verbindung der Chips mit diesen Leitungen
sind Bond-Drähte
unmittelbar zwischen entsprechenden Anschlußstellen der Chips und den
Leitungen angeordnet.
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Die
JP 4-30561(A) offenbart
eine gestapelte Halbleiteranordnung, bei der jede Halbleiteranordnung
Justierlöcher
aufweist, die zur Verbindung der einzelnen Halbleiteranordnungen
unter Verwendung entsprechender Stifte dienen. Die einzelnen Halbleiteranordnungen
weisen jeweils nur eine Ausnehmung auf, in der Chips angeordnet
sind.
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Vergleichbar
zu der
JP 61-285740(A) beschreibt
die
JP 58-66344(A) eine
Halbleiteranordnung, deren Substrat obere und untere Ausnehmungen
aufweist. In den Ausnehmungen angeordnete Chips sind über Bond-Drähte mit
entsprechenden, außer halb
der Ausnehmungen auf oberen und unteren Oberflächen des Substrats angeordneten
Anschlußstellen
elektrisch verbunden.
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Die
JP 07106462A beschreibt
eine Halbleiteranordnung mit auf oberen und unteren Oberflächen eines
Substrats angeordneten Chips, wobei lediglich die untere Oberfläche des
Substrats eine Ausnehmung zum Aufnehmen eines Halbleiterchips aufweist.
Auf der oberen Oberfläche
des Substrats wird ein weiterer Halbleiterchip angeordnet und von
einem nachträglich
auf der oberen Oberfläche
des Substrats angeordneten Rahmen umgeben. Anschlußleitungen
für die
Halbleiterchips verlaufen auf den oberen und unteren Oberflächen des
Substrats, wobei Anschlußleitungen
auf der oberen Oberfläche des
Substrats teilweise von dem Rahmen bedeckt werden.
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Jedoch
offenbart keine der obengenannten Druckschriften Substrate und Anordnungen
sowie Herstellungsverfahren, mit denen ein besonders raumsparendes Übereinanderstapeln
der Halbleiterchips möglich
wäre.
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Es
ist demgemäß Aufgabe
der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Substrat für eine Halbleiteranordnung
sowie ein Herstellungsverfahren hierfür anzugeben, bei denen zwei
Halbleiterchips in einer einzigen Anordnung untergebracht sind,
und eine gestapelte Halbleiteranordnung zu schaffen, die in der
Lage ist, eine hohe Integration zu erreichen und die Anordnung dünn und leicht
zu gestalten, indem ein Stapeln von jeder fertiggestellten Halbleiteranordnung
mittels des Substrates möglich
ist.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe schafft die vorliegende Erfindung ein Substrat für eine Halbleiteranordnung
mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 bzw. ein Herstellungsverfahren
hierfür
mit den Merkmalen des Patentanspruches 14 bzw. eine Stapelbare
Halbleiteranordnung mit den Merkmalen des Patentanspruches 10.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Die
vorliegende Erfindung schafft also ein verbessertes Substrat für eine Halbleiteranordnung mit
einem isolierenden Körper
mit Unter- und Oberseiten, oberen und unteren Ausnehmungen, die
in den Unter- und Oberseiten des isolierenden Körpers ausgebildet sind, um
einen Halbleiter anzubringen, einer Vielzahl von ersten oberen und
unteren leitenden Leitungen, die jeweils in den oberen und unteren Ausnehmungen
ausgebildet sind, und einer Vielzahl von zweiten oberen und unteren
leitenden Leitungen, die auf den obersten- und untersten Oberflächen des isolierenden
Körpers
vorgesehen sind.
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Die
Vielzahl von ersten oberen und unteren Leitungen ist jeweils auf
Bodenflächen
der oberen und unteren Ausnehmungen angeordnet.
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Vorzugsweise
sind die ersten oberen und unteren Leitungen in einem vorbestimmten
Intervall beabstandet auf den Bodenflächen und symmetrisch bezüglich zueinander
angeordnet.
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Die
elektrischen Verbindungen zwischen den ersten und zweiten Leitungen
können
durch metallische Leiter gebildet werden, die in dem Isolator angeordnet
sind.
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Der
isolierende Körper
ist aus Keramik oder Kunststoff hergestellt, und wenigstens ein
Justierloch ist in dem isolierenden Körper ausgebildet. Die ersten oberen
leitenden Leitungen können
elektrisch mit den entsprechenden ersten unteren leitenden Leitungen
verbunden sein.
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Zur
Lösung
obiger Aufgabe ist auch eine verbesserte stapelbare Halbleiteranordnung
vorgesehen, die aufweist: eines der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Substrate,
erste und zweite Halbleiterchips, die jeweils in den oberen und
unteren Ausnehmungen angebracht sind, dritte leitende Leitungen
zum elektri schen Verbinden der ersten und zweiten Halbleiterchips
mit den ersten oberen und unteren Leitungen in den oberen und unteren
Ausnehmungen und ein Formharz zum Füllen der oberen und unteren
Ausnehmungen, um die ersten oberen und unteren Leitungen in den
oberen und unteren Ausnehmungen, die Halbleiterchips und die dritten leitenden
Leitungen einzuschliessen.
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Der
isolierende Körper
ist aus Keramik oder Kunststoff hergestellt, und wenigestens ein
Justierloch kann in dem isolierenden Körper ausgebildet sein. Die
ersten und zweiten leitenden Leitungen sind in den oberen und unteren
Ausnehmungen ausgebildet, und Leiter können durch den isolierenden
Körper verlaufen,
um elektrisch miteinander verbunden zu sein.
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Die
Erfindung schafft also ein Substrat für eine Halbleiteranordnung
und ein Herstellungsverfahren hierfür sowie eine stapelbare Halbleiteranordnung,
die eines der zuvor beschriebenen erfindungsgemäßen Substrate verwendet. Die
stapelbare Halbleiteranordnung wird gebildet, indem die ersten und zweiten
Halbleiterchips in den oberen bzw. unteren Ausnehmungen befestigt
werden, indem weiterhin elektrisch die ersten oberen und unteren
leitenden Leitungen und die ersten und zweiten Halbleiterchips durch
dritte leitende Leitungen verbunden werden, und indem dann ein Formharz
in die oberen und unteren Ausnehmungen eingefüllt wird, um die ersten oberen
und unteren leitenden Leitungen, die Halbleiterchips und die dritten
leitenden Leitungen einzuschließen.
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Zur
Lösung
obiger Aufgabe ist auch ein verbessertes Herstellungsverfahren für ein Substrat
für eine
Halbleiteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung
vorgesehen, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
Bilden einer ersten isolierenden Schicht, Ausbilden von Mustern
von ersten oberen und unteren leitenden Leitungen auf Oberseiten
bzw. Unterseiten der ersten isolierenden Schicht, jeweiliges Stapeln
von oberen und unteren zweiten isolierenden Schichten auf den Oberseiten
und Unterseiten der ersten isolierenden Schicht, Ausbilden von Mus tern
von zweiten oberen und unteren leitenden Leitungen auf den oberen
und unteren zweiten isolierenden Schichten, elektrisches Verbinden
von jeweiligen ersten und zweiten leitenden Leitungen mittels eines
leitenden Metallmediums und Ausbilden von oberen und unteren Hohlräumen in
den oberen und unteren zweiten isolierenden Schichten, derart, daß die ersten
oberen und unteren leitenden Leitungen durch die oberen und unteren
zweiten isolierenden Schichten freiliegen.
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Gemäß dem Verwendungszweck
des Benutzers kann nach dem Herstellen der ersten leitenden Leitungsmuster
auf den oberen und unteren Teilen der Prozeß des elektrischen Verbindens
der ersten leitenden Leitungsmuster auf den oberen und unteren Teilen
weiter ausgeführt
werden, und wenigstens ein Justierloch, das die Muster durchsetzt,
kann in den ersten und zweiten isolierenden Schichten gebildet werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Längsschnittdarstellung
mit dem Aufbau einer mit Harz abgeschlossenen Halbleiteranordnung
gemäß dem Stand
der Technik,
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2A bis 2C-2 sind Darstellungen eines Substrates für eine Halbleiteranordnung
gemäß Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung, wobei 2A eine
Draufsicht, 2B eine Bodensicht und die 2C-1 und 2C-2 Längsschnittdarstellungen
entlang einer Linie a-a in 2A sind,
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3A und 3B bis 3G sind
Längsschnittdarstellungen
und 3A-1 und 3A-2 Draufsichten
und Bodensichten für
das Herstellungsverfahren für
ein Substrat für
eine Halbleiteranordnung gemäß eines
Ausführungsbeispieles
der vorliegenden Erfindung,
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4A bis 4D sind
Längsschnittdarstellungen,
die ein Herstellungsverfahren für
eine stapelbare Halbleiteranordnung gemäß eines Ausführungsbeispieles
der vorliegenden Erfindung veranschaulichen,
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5 ist
eine Längsschnittdarstellung
einer stapelbaren Halbleiteranordnung gemäß eines anderen Ausführungsbeispieles
der vorliegenden Erfindung, und
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6 ist
eine Längsschnittdarstellung
eines Stapels einer stapelbaren Halbleiteranordnung gemäß eines
Ausführungsbeispeiles
der vorliegenden Erfindung.
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Anhand
der beigefügten
Figuren werden nunmehr in Einzelheiten ein Substrat für eine Halbleiteranordnung
und ein Herstellungsverfahren sowie eine das Substrat verwendende
stapelbare Halbleiteranordnung gemäß der vorliegenden Erfindung
beschrieben.
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Die 2A bis 2C sind Darstellungen, die ein Substrat
für eine
Halbleiteranordnung gemäß Ausführungsbeispielen
der vorliegenden Erfindung veranschaulichen, wobei 2A eine
Draufsicht, 2B eine Bodensicht und die 2C-1 und 2C-2 Längsschnittdarstellungen
entlang der Linie a-a in 2A sind.
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Wie
in den 2A und 2B gezeigt
ist, sind obere und untere Ausnehmungen 11a, 11b in
einem zentralen Teil auf den oberen und unteren Oberflächen eines
planaren Isolators 10, der als ein Substrat dient, ausgebildet.
Der Isolator 10 ist aus Keramik- oder Kunststoff-Isoliermaterial
hergestellt.
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Eine
Vielzahl von ersten oberen leitenden Leitungen (im folgenden kurz
Leitungen genannt) 12a ist beabstandet unter einem vorbestimmten
Intervall auf der Bodenfläche
der oberen Ausnehmung 11a vorgesehen, und eine Vielzahl
von ersten unteren leitenden Leitungen (im folgenden kurz Leitungen genannt) 12b ist
beabstandet unter einem vorbestimmten Intervall auf der Bodenfläche der
unteren Ausnehmung 11b und symmetrisch bezüglich der ersten
oberen Leitungen 12a angeordnet.
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Hier
können,
wie in 2C-1 gezeigt ist, die ersten
oberen und unteren Leitungen 12a, 12b elektrisch
durch den Isolator 10 isoliert ausgebildet werden, oder
es können,
wie in 2C-2 dargestellt ist, die ersten
oberen und unteren Leitungen 12a, 12b elektrisch
verbunden werden, indem Durchgangslöcher erzeugt werden, die den
Isolator 10 durchsetzen, und die Durchgangslöcher mit
einem leitenden Material 13 gefüllt werden.
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Darüberhinaus
ist auf der obersten Oberfläche
des Isolators 10 eine Vielzahl von zweiten oberen leitenden
Leitungen (im folgenden kurz Leitungen genannt) 14a, die
jeweils mit einem äußeren Ende
einer entsprechenden ersten oberen Leitung 12a verbunden
sind und sich zu dem Außenrand
der obersten Oberfläche
des Isolators 10 erstrecken, angeordnet, um dazwischen
einen vorbestimmten Raum zu haben, und auf der unteren Oberfläche des
Isolators 10 ist eine Vielzahl von zweiten unteren leitenden Leitungen
(im folgenden kurz Leitungen genannt) 14b, die jeweils
mit einem äußeren Ende
einer entsprechenden ersten untersten Leitung 12b verbunden
ist, die sich nach außen
zum Außenrand
der untersten Oberfläche
des Isolators 10 erstreckt, angeordnet, um dazwischen einen
vorbestimmten Abstand zu haben und symmetrisch zu den zweiten oberen
Leitungen 14a zu sein.
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Das
heißt,
die ersten und zweiten oberen Leitungen 12a, 14a und
die ersten und zweiten unteren Leitungen 12b, 14b sind,
wie in den 2A und 2B gezeigt
ist, jeweils symmetrisch auf den oberen und unteren Oberflächen des
Isolators 10 ausgebildet. Die ersten Leitungen 12a, 12b und
die zweiten Leitungen 14a, 14b sind aus einem
hochleitenden Metall-Material, wie beispielsweise Aluminium, Blei, Kupfer
oder Wolfram, gebildet.
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Justierlöcher 15,
die vertikal den Isolator 10 durchsetzen, sind an den vier
Ecken des Isolators 10 vorgesehen. Die Justierlöcher 15 sind
so gestaltet, daß sie
ein Ausrichten oder Justieren jeder Anordnung erleichtern, wenn
die erfindungsgemäße Halbleiteranordnung
gestapelt wird.
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Die 3A und 3B sind
Längsschnittdarstellungen,
und die 3A-1 und 3A-2 sind eine
Draufsicht bzw. eine Bodensicht, die ein Herstellungsverfahren für ein Substrat
für eine
Halbleiteranordnung gemäß eines
Ausführungsbeispieles
der vorliegenden Erfindung veranschaulichen, und anhand dieser Zeichnungen
wird nunmehr in Einzelheiten die erfindungsgemäße Herstellung des Substrates
erläutert.
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Zunächst werden,
wie in den 3A, 3A-1 und 3A-2 gezeigt ist, Muster von oberen und unteren
ersten Leitungen 12a, 12b auf den oberen und unteren
Oberflächen
einer ersten isolierenden Schicht 10a, die aus Keramik
oder Kunststoff zusammengesetzt ist, gebildet. Die Muster der ersten oberen
und unteren Leitungen 12a, 12b werden gebildet,
indem eine leitende Metallschicht photolithographisch auf der ersten
isolierenden Schicht 10a erzeugt wird. 3A ist
eine seitliche Schnittdarstellung eines in der Erfindung verwendeten
Substrates, und die 3A-1 und 3A-2 sind eine Draufsicht bzw. eine Bodensicht
eines in der Erfindung verwendeten Substrates. Hinsichtlich der
Muster der oberen und unteren ersten Leitungen 12a, 12b ist
eine Vielzahl von ersten Leitungen 12a, 12b vorgesehen,
um ein vorbestimmtes Intervall dazwischen bezüglich des Umfanges eines Halbleiterchips
(nicht gezeigt) zu haben, wenn die Halbleiterchips auf einem zentralen
Teil der oberen und unteren Oberflächen der isolierenden Schicht 10a befestigt
sind.
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Nach
einem Herstellen der Muster der oberen und unteren ersten Leitungen 12a, 12b werden, wie
in einem Ausführungsbeispiel
gemäß 3B gezeigt
ist, Durchgangslöcher,
die vertikal die isolierende Schicht 10a durchsetzen, gebildet
und mit einem Aluminium-, Blei-, Kupfer- oder Wolfram-Material 13 gefüllt, wodurch
die entsprechenden Muster der ersten oberen und unteren Leitungen 12a, 12b jeweils elektrisch
verbunden werden. Gemäß dem Verfahren zum
Verbinden der ersten oberen und unteren Lei tungen 12a, 12b über die
Durchgangslöcher
werden, bevor die Muster der ersten oberen und unteren Leitungen 12a, 12b erzeugt
werden, die Durchgangslöcher
zuvor an den Stellen gebildet, wo die Muster zu erzeugen sind, und
sodann werden die Muster der ersten oberen und unteren Leitungen 12a, 12b darauf
gebildet. Dadurch werden die ersten oberen und unteren Leitungen 12a, 12b elektrisch
leichter über die
Durchgangslöcher
verbunden. Jedoch soll darauf hingewiesen werden, daß die entsprechenden
Muster der ersten oberen und unteren Leitungen elektrisch miteinander
verbunden oder voneinander isoliert werden können, was von der beabsichtigten
Verwendung des erfindungsgemäßen Substrates
abhängt,
die wiederum von einer geeigneten Anwendung durch den Benutzer abhängig ist.
Das heißt, wenn
die ersten oberen und unteren Leitungen 12a, 12b jeweils
voneinander elektrisch zu isolieren sind, so kann der oben beschriebene
Prozeß des
Verbindens der ersten oberen und unteren Leitungen über die
Durchgangslöcher
weggelassen werden.
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Dann
werden, wie in 3C gezeigt ist, zweite obere
und untere isolierende Schichten 10b, 10c jeweils
auf der oberen und unteren Oberfläche der ersten isolierenden
Schicht 10a gestapelt, auf der die Muster der ersten oberen
und unteren Leitungen 12a, 12b erzeugt sind. Die
zweiten oberen und unteren isolierenden Schichten 10b, 10c werden
aus einem Keramik- oder einem Kunststoffmaterial erzeugt, das identisch
zu der ersten isolierenden Schicht 10a ist. Wenn hier die
erste isolierende Schicht 10a und die zweite obere und
untere isolierende Schicht 10b bzw. 10c aus Keramik
hergestellt sind, so werden die isolierenden Schichten 10a, 10b, 10c gestapelt,
und eine Erwärmung
bei etwa 1000 bis 1500°C
wirkt dort ein, und die Schichten werden dort schmelzend aneinander
angebracht, um einen einzigen Isolatorkörper 10 zu bilden.
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Sodann
werden, wie in 3D gezeigt ist, die Muster der
zweiten oberen und unteren Leitungen 14a, 14b auf
den zweiten oberen bzw. unteren isolierenden Schichten 10b, 10c gebildet.
Die Muster der zweiten oberen und unteren Leitungen 14a, 14b werden
erzeugt, indem eine leitende Metallschicht auf den zweiten isolierenden
Schichten 10b, 10c durch einen Photolithographieprozeß gebildet
wird, der auch bei der Herstellung der Muster der ersten Leitungen 12a, 12b angewendet
wird. Die zweiten oberen und unteren Leitungen 14a, 14b erstrecken
sich zu dem Außenseitenrand
der oberen und unteren Oberflächen
jeweils des zweiten oberen bzw. unteren Isolators 10b, 10c von
der Stelle, an der jede entsprechende erste obere und untere Leitung 12a, 12b gebildet
ist, und sind so angeordnet, daß dazwischen ein
vorbestimmter Abstand besteht.
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Wie
in 3E gezeigt ist, sind die ersten und zweiten oberen
Leitungen 12a, 14a jeweils elektrisch verbunden,
und die ersten und zweiten unteren Leitungen 12b, 14b sind
ebenfalls elektrisch verbunden. Zum Verbinden jeder der entsprechenden
ersten und zweiten Leitungen 12a, 12b, 14a, 14b werden
Durchgangslöcher
derart erzeugt, daß die
ersten oberen und unteren Leitungen 12a, 12b auf
den zweiten oberen und unteren isolierenden Schichten 10b, 10c freiliegen,
und mit einem leitenden Metall 42 gefüllt, und dadurch werden die
ersten Leitungen 12a, 12b elektrisch mit den entsprechenden
zweiten Leitungen 14a bzw. 14b verbunden.
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Dann
werden, wie in 3F gezeigt ist, die zentralen
Teile der zweiten oberen und unteren isolierenden Schichten 10b, 10c bis
zu der Oberfläche
abgetragen bzw. geschliffen, auf der die erste isolierende Schicht 10a gebildet
ist, d. h., bis die ersten oberen und unteren Leitungen 12a, 12b freiliegen.
Als Ergebnis werden obere und untere Ausnehmungen 11a, 11b gebildet,
um eine Abmessung zu haben, die geeignet ist, darin einen (nicht
gezeigten) Halbleiterchip zu befestigen.
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Sodann
werden Justierlöcher 15,
die vertikal den Isolatorkörper 10 durchsetzen,
gebildet, wo die zweite untere isolierende Schicht 10c,
die erste isolierende Schicht 10a und die zweite obere
isolierende Schicht 10c gestapelt sind, um den einzigen
Isolator 10 zu bilden. Die Justierlöcher 15 werden erzeugt, um jedes
Substrat auszurichten, wenn mehrere erfindungsgemäße Anordnungen
gestapelt werden.
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Die 4A bis 4D sind
Längsschnittdarstellungen,
die ein Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Herstellungsverfahrens
für eine
stapelbare Halbleiteranordnung veranschaulichen, und es wird, wie
in 4A gezeigt ist, zunächst ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Substrates
vorbereitet. Das Substrat ist identisch zu demjenigen der vorliegenden
Erfindung, welches in 2C-1 veranschaulicht
ist.
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Dann
werden, wie in 4B gezeigt ist, Halbleiterchips 30, 31 an
den Bodenflächen
der oberen und unteren Ausnehmungen des Substrates angebracht, wobei
Verbindungs- bzw. Bondglieder 20 als ein Mittel bzw. Haftmedium
dienen. Sodann werden, wie in 4C veranschaulich
ist, mittels einer dritten leitenden Leitung (im folgenden kurz
Leitung genannt) 40 die Kontaktierflecken der oberen und
unteren Halbleiterchips 30, 31 und die entsprechenden Kontaktierflecken
der ersten oberen bzw. unteren Leitungen 12a, 12b elektrisch
verbunden. Anschließend
wird, wie in 4D gezeigt ist, ein Formharz
in die oberen und unteren Ausnehmungen 11a, 11b eingefüllt, um
Epoxidformen 40 zum Abschließen der oberen und unteren
Halbleiterchips 30, 31, der dritten Leitungen 40 und
der ersten oberen und unteren Leitungen 12a, 12b zu
bilden, um so die Herstellung der stapelbaren Halbleiteranordnung
gemäß der vorliegenden
Erfindung zu vervollständigen.
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In
den 4A bis 4D bestehen
die dritten Leitungen 40 aus einem Bonddraht, was aber nicht
einschränkend
ist, da statt dessen auch eine Kontaktwarze oder eine Lotkugel als
ein Material für die
dritten Leitungen 40 verwendet werden kann.
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5 ist
eine Längsschnittdarstellung,
die eine Stapelbare Halbleiteranordnung gemäß eines anderen Ausführungsbeispieles
der Erfindung zeigt, welche mittels des Substrates hergestellt ist,
auf dem entsprechende erste obere und untere Leitun gen 12a, 12b elektrisch
durch die leitenden Metalle 13 verbunden sind, wie dies
in 2C-2 gezeigt ist.
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6 ist
eine Längsschnittdarstellung,
die einen Stapel mehrerer stapelbarer Halbleiteranordnungen gemäß eines
Ausführungsbeispieles
der vorliegenden Erfindung veranschaulicht. Wie in dieser Zeichnung
gezeigt ist, ist eine leitende Lotpaste 60 auf die zweiten
oberen und unteren Leitungen 14a, 14b der mittleren
Halbleiteranordnung aufgetragen, und sodann sind die übrigen Halbleiteranordnungen stapelnd
mittels der Lotpaste 60 als einem Verbindungs- bzw. -Bondmedium
angebracht. In dem oben beschriebenen Stapelprozeß sind die
Halbleiteranordnungen vertikal zueinander mittels der Justierlöcher 15 justiert,
die in jeder Halbleiteranordnung ausgebildet sind, und sodann in
stapelnder Weise angebracht. Bei dem oben beschriebenen Verfahren
wird eine gestapelte Halbleiteranordnung mit stapelbaren Halbleiteranordnungen
gemäß der vorliegenden
Erfindung gebildet, um hochintegriert zu sein, indem mehrere Halbleiteranordnungen
abhängig
von dem Verwenderzweck gestapelt werden.
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Wie
oben in Einzelheiten beschrieben ist, besteht die Erfindung aus
einem Substrat für
eine Halbleiteranordnung, auf dem zwei Halbleiterchips in einer
einzigen Anordnung übereinander
angebracht werden können,
und einem Herstellungsverfahren hiervon aus einer stapelbaren Halbleiteranordnung, wodurch
eine hohe Integration und eine dünne
Gestaltung der Anordnung erzielt werden können, indem die vervollständigten
Halbleiteranordnungen mittels des Substrates gestapelt werden.