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DE19720536A1 - Förderrinne mit verschließbarer Bodenöffnung für Kettenkratzförderer, insbesondere für den Bergbaueinsatz - Google Patents

Förderrinne mit verschließbarer Bodenöffnung für Kettenkratzförderer, insbesondere für den Bergbaueinsatz

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DE19720536A1
DE19720536A1 DE19720536A DE19720536A DE19720536A1 DE 19720536 A1 DE19720536 A1 DE 19720536A1 DE 19720536 A DE19720536 A DE 19720536A DE 19720536 A DE19720536 A DE 19720536A DE 19720536 A1 DE19720536 A1 DE 19720536A1
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DE
Germany
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conveyor trough
closure plate
conveyor
profile
plate
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DE19720536A
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DE19720536B4 (de
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Theo Wieger
Siegfried Schmidt
Frank Fischer
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Caterpillar Global Mining Europe GmbH
Original Assignee
DBT GmbH
DBT Deustche Bergbau Technik GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G19/00Conveyors comprising an impeller or a series of impellers carried by an endless traction element and arranged to move articles or materials over a supporting surface or underlying material, e.g. endless scraper conveyors
    • B65G19/18Details
    • B65G19/28Troughs, channels, or conduits

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Chutes (AREA)
  • Pusher Or Impeller Conveyors (AREA)
  • Chain Conveyers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Förderrinne für Kettenkratzförderer, insbesondere für den Bergbaueinsatz, entsprechend der im Oberbe­ griff des Anspruchs 1 angegebenen Bauart.
Kettenkratzförderer werden bevorzugt im Bergbau und hier vor allem in untertägigen Gewinnungsbetrieben eingesetzt. Dabei ist es bekannt, einzelne Förderrinnen (Rinnenschüsse) des Ketten­ kratzförderers mit einer verschließbaren Bodenöffnung zu ver­ sehen, die eine Inspektions- oder Reparaturöffnung bildet, um etwaige Beschädigungen der Kratzerkette oder Kettenrisse im Untertrum des Förderers beheben zu können.
Bei einer bekannten Förderrinne für Kettenkratzförderer besteht das in einen Ausschnitt der Rinne als Verschlußteil einsetzbare Einsatzteil aus einem etwa L-förmigen Bauteil, das in einem Stück die die Förderbodenöffnung verschließende Bodenplatte um das einseitig hieran angeordnete Seitenprofilteil des Rinnensei­ tenprofils umfaßt. Die Verschlußplatte greift mit ihrem freien Plattenende in eine Schlitzausnehmung des auf der gegenüberlie­ genden Rinnenseite befindlichen festen Seitenprofils. Die Siche­ rung des in die Rinne eingesetzten Einsatzteils erfolgt an den Oberflanschen des Seitenprofils, welches das Profilteil des Ein­ satzteils aufnimmt. Als Sicherungselemente werden Federlaschen verwendet, die in Taschenöffnungen der Profilflansche eingetrie­ ben werden (DE 36 28 179 C2, DE 34 05 986 A1). Bei einer anderen bekannten Förderrinne für Kettenkratzförderer erfolgt der Ver­ schluß der Bodenöffnung mittels einer von oben in diese einleg­ baren Verschlußplatte, die an ihren Enden mit den Stoßenden des Förderbodens lösbar verbunden wird (DE-AS 12 58 333). Es ist aber auch schon seit langem bekannt, in den beiden Seitenprofi­ len der Förderrinne Schlitzöffnungen anzuordnen, durch die hin­ durch die aus einem Einsatzblech bestehende Verschlußplatte von der Außenseite der Förderrinne her quer zur Förderrichtung seit­ lich eingeschoben wird (DE 80 19 735 U1). Im Einbauzustand ragt die Verschlußplatte verhältnismäßig weit über beide Seitenpro­ file der Förderrinne nach außen, wobei sie an ihren herausragen­ den Plattenenden mittels Keile gesichert wird.
Die Förderrinnen für Kettenkratzförderer weisen bekanntlich un­ terschiedliche Gestaltungsformen ihrer Seitenprofile auf. Dabei ist es auch bekannt, die Seitenprofile zu beiden Seiten der För­ derrinne geteilt auszuführen, wobei jeweils die beiden überein­ ander angeordneten Profilleisten mit dem zwischen ihnen liegen­ den Förderboden verschweißt werden (DE 40 06 183 A1).
Aufgabe der Erfindung ist es, die mit einer Boden- bzw. Inspek­ tionsöffnung versehene Förderrinne der gattungsgemäßen Art mit vermindertem Fertigungsaufwand so auszubilden, daß sich das Auf­ schneiden der Schlitzöffnungen aus den Profilleisten der Seiten­ profile erübrigen kann, dennoch aber ein leichtes und rasches Einsetzen und Entfernen der Verschlußplatte am Betriebsort des Kettenkratzförderers möglich ist, wobei die Verschlußplatte in ihrer Schließlage zuverlässig gesichert werden kann, ohne daß sie unbedingt beidseitig über die Außenbegrenzung der Seitenpro­ file störend herauszuragen braucht, was den Anschluß von Anbau­ teilen an der Förderrinne behindern würde.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die bei­ den Seitenprofile der Förderrinne, wie an sich bekannt, jeweils aus zwei übereinander angeordneten Profilleisten bestehen, die mit ihren gegen das Bodenblech gerichteten Profilstegen mit dem Bodenblech durch Schweißen verbunden sind, und daß die Schlitz­ öffnungen durch die im Bereich der Bodenöffnung im Abstand zu­ einander liegenden freien Stegenden der Profilleisten gebildet sind.
Bei dieser Ausgestaltung der Förderrinne ergeben sich die der vertikalen Lagesicherung und der Querverschiebung der Verschluß­ platte dienenden Schlitzöffnungen der Seitenprofile aus deren Aufbau aus jeweils zwei, vorzugsweise gleich ausgebildeten, Pro­ filleisten in Verbindung mit der Gestaltung der Bodenöffnung als eine sich über die gesamte Förderrinnenbreite erstreckenden Öff­ nung, so daß die Schlitzöffnungen ohne besonderen Bearbeitungs­ aufwand an den Seitenprofilen gebildet werden können. In der Schließlage ist die Verschlußplatte in den Schlitzöffnungen der beiden Seitenprofile gegen Abheben gesichert. Ihre Sicherung ge­ gen Verschieben in Seitenrichtung der Förderrinne braucht nur an einer der beiden Rinnenseiten zu erfolgen, was sich mittels eines einfachen Riegelelementes erreichen läßt. Demgemäß braucht die aus einem einfachen Blech bestehende Verschlußplatte auch nicht so breit ausgeführt zu werden, daß sie beidseits über die Seitenprofile nach außen störend herausragt.
Die nur einseitige Sicherung der eingesetzten Verschlußplatte gegen Querverschiebung führt zu Erleichterungen bei der Montage und Demontage der Verschlußplatte. Weitere Handhabungsvereinfa­ chungen ergeben sich dann, wenn in weiterer vorteilhafter Ausge­ staltung der Erfindung die Anordnung so getroffen wird, daß die Verschlußplatte bei gelöster Verriegelung in der auf der Seite der Verriegelung befindlichen Schlitzöffnung nur soweit in Quer­ richtung nach außen gezogen wird, daß sie aus der Schlitzöffnung am gegenüberliegenden Seitenprofil nach innen herausgeführt ist und mit ihrem freiliegenden Plattenrand aus der Förderrinne hochgeschwenkt und nach oben aus der Förderrinne und der auf der Seite der Verriegelung liegenden Schlitzöffnung herausgenommen werden kann. Bei dieser Ausgestaltungsform kann die Verschluß­ platte also am Betriebsort des Kettenkratzförderers rasch und leicht dadurch ausgebaut werden, daß sie von der Verriegelungs­ seite her, die bei einem Strebförderer die Versatzseite dessel­ ben ist, nach Lösen der hier befindlichen Verriegelung nur um ein kurzes Stück soweit herausgezogen wird, daß sie mit ihrem anderen Plattenende aus der Förderrinne hochgeschwenkt und herausgehoben werden kann. Auf der Verriegelungs- bzw. Versatz­ seite braucht also kein größerer Freiraum vorhanden zu sein, um die Verschlußplatte hier auf voller Länge seitlich aus der För­ derrinne herauszuziehen.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Bodenöffnung so angeordnet, daß die sie in Querrichtung der För­ derrinne begrenzenden Stoßflächen des mit den Profilleisten des Seitenprofils verschweißten Bodenblechs und entsprechend die Seitenflächen der Verschlußplatte etwa gleichsinnig unter einen spitzen Winkel zur Querachse der Förderrinne geneigt verlaufen, vorzugsweise derart, daß die Schlitzöffnung auf der Verriege­ lungsseite (Versatzseite) außerhalb der Förderrinnenmitte liegt, wo im allgemeinen der Schreitwerksanschluß für das Rücken des Kettenkratzförderers angeordnet ist. Weiterhin empfiehlt es sich- die Bodenöffnung so auszubilden, daß sie sich zur Verrie­ gelungsseite leicht konisch erweitert, wodurch sich ebenfalls Handhabungserleichterungen bei der Montage und Demontage der Verschlußplatte ergeben. Zu diesem Zweck wird die Schrägneigung der einen Stoßfläche des festen Bodenblechs und der zugeordneten Seitenfläche der Verschlußplatte um, vorzugsweise etwa ein bis zwei Winkelgerade, größer eingestellt als diejenige der anderen Stoßfläche und der zugeordneten Seitenfläche der Verschlußplat­ te. Die die Bodenöffnung begrenzenden Stoßflächen des festen Bo­ denblechs der Förderrinne werden zweckmäßig von zur Vertikalen geneigten Schrägkanten gebildet, die Auflagerflächen für die entsprechend abgeschrägten Schrägkanten des Bodenblechs bilden, wodurch im Montagezustand der Verschlußplatte ein sicherer Spaltverschluß an der Bodenöffnung erreicht wird. Im übrigen kann die Breitenabmessung der Verschlußplatte und entsprechend der Bodenöffnung, in Förderrichtung gesehen, erheblich kleiner sein als ihre Längsabmessung quer zur Förderrichtung.
Die Profilleisten, die zu beiden Seiten der Förderrinne paar­ weise die Seitenprofile bilden, werden zweckmäßig mit ihre Pro­ filflansche nach außen verbreiternden angeformten Flanschleisten versehen, wie dies an sich bekannt ist. Mit diesen Flansch­ leisten können innenseitig Beschlagteile durch Schweißen verbun­ den sein, welche auf der Verriegelungsseite die der Sicherung der Verschlußplatte dienende Verriegelung aufweisen. Für die Verriegelung kann ein einfacher Steck- oder Schwenkriegel od. dgl. verwendet werden.
An dem auf der Verriegelungsseite (Versatzseite) angeordneten Seitenprofil kann außenseitig mindestens ein das Naß der Quer­ verschiebung der Verschlußplatte bei deren Montage und Demontage durch Anschlag begrenzendes festes Beschlagteil angeordnet sein, welches z. B. gabelförmig ausgebildet ist und den Schreitwerksan­ schluß bilden kann. Ferner kann es sich empfehlen, die Ver­ schlußplatte an ihrem auf der Seite der Verriegelung angeordne­ ten, hier aus der Schlitzöffnung herausragenden Ende mit einem Griffteil zu versehen.
Die Erfindung wird nachfolgend im Zusammenhang mit den in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Förderrinne eines Kettenkratz­ förderers im Querschnitt;
Fig. 2 die Förderrinne nach Fig. 1 in einer Draufsicht;
Fig. 3A eine erfindungsgemäße Förderrinne im Querschnitt mit eingesetzter und gesicherter Verschlußplatte;
Fig. 3B in der Darstellung der Fig. 3A den Arbeitsvorgang bei der Demontage der Verschlußplatte;
Fig. 4 in der Querschnittsdarstellung der Fig. 3A und 3B die Anordnung eines äußeren Beschlagteils an dem die Ver­ riegelung aufweisenden Seitenprofil der Förderrinne;
Fig. 5 eine Teil-Draufsicht auf die Förderrinne nach den Fig. 3A und 3B mit eingesetzter und gesicherter Ver­ schlußplatte;
Fig. 6 die Förderrinne nach den Fig. 3A und 3B in einer Seitenansicht in Richtung des Pfeiles VI der Fig. 3A;
Fig. 7 die Förderrinne nach den Fig. 3A und 3B bei einer geänderten Möglichkeit der Montage und Demontage der Verschlußplatte.
Die in den Fig. 1 und 2 gezeigte Förderrinne 1 (Rinnenschuß) eines Kettenkratzförderers besteht, wie bekannt, aus den beiden Seitenprofilen 2 und 3, die mit dem den Förderboden bildenden Bodenblech 4 durch Schweißen fest verbunden sind. Jedes der bei­ den Seitenprofile 2 und 3 der Förderrinne wird von zwei gleich ausgebildeten Profilleisten 5 und 6 gebildet, die mit ihren ge­ gen das Bodenblech 4 gerichteten, leicht bogenförmig verlaufen­ den Profilstegen 7 mit dem Bodenblech 4 verschweißt sind, das somit an jedem der beiden Seitenprofile 2 und 3 zwischen den Profilstegen der beiden Profilleisten 5 und 6 angeordnet ist. Die Profilleisten 5 und 6 bestehen aus mit Profilflanschen 8 versehenen Walz- oder Gußprofilen, die zugleich die Führungs­ kanäle für die in der Förderrinne laufenden Kratzer des ange­ triebenen Kratzerkettenbandes bilden. Förderrinnen dieser Bauart sind aus der DE 40 06 183 A1 bekannt, auf deren Offenbarungs­ inhalt hier Bezug genommen werden kann.
Wie Fig. 2 zeigt, weist die Förderrinne 1 an ihrem mit den Pro­ filleisten 5 und 6 der beiden Seitenprofile 2 und 3 verschweiß­ ten Bodenblech 4 eine Bodenöffnung 9 auf, die sich über die ge­ samte Breite der Förderrinne bzw. ihres Bodenblechs 4 zwischen den parallelen Seitenprofilen 2 und 3 erstreckt und eine Inspek­ tions- oder Reparaturöffnung bildet, die im Förderbetrieb durch eine aus einem Formblech bestehende Verschlußplatte 10 ver­ schlossen wird, welche zur Durchführung von Inspektions- oder Reparaturmaßnahmen im Untertrum des Kettenkratzförderers aus der Förderrinne 1 herausnehmbar ist. Aufgrund der Anordnung der Bo­ denöffnung 9 sind an jedem der beiden Seitenprofile 2 und 3 die Profilleisten 5 und 6 mit ihren Profilstegen 7 auf dem Breiten­ bereich der Bodenöffnung nicht am Bodenblech angeschweißt, son­ dern mit den Enden ihrer Profilstege 7 in einem freien Abstand zueinander angeordnet, der etwa der Dicke des Bodenblechs 4 bzw. der Verschlußplatte 10 entspricht. Demgemäß werden an den beiden Seitenprofilen 2 und 3 zwischen den freien Enden der Profilstege 7 der Profilleisten 5 und 6 Schlitzöffnungen 11 gebildet, in die die Verschlußplatte mit ihren beiden gegenüberliegenden Enden einfaßt, wodurch diese in ihrer Schließlage gegen Abheben gesi­ chert wird.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind an der Förderrinne 1 die Anbauteile einer über dem Kettenkratzförderer laufenden Walzen­ schrämmaschine angebaut, und zwar abbaustoßseitig am Fuß des Seitenprofils 2 eine Führungsschiene 12 und an dem versatzseiti­ gen Seitenprofil 3 ein konsolenartiger Anbau 13, der eine Füh­ rungsleiste mit Kettenkanal für eine Triebstockkette sowie ein Beschlagteil 14 für einen Schreitwerkanschluß bildet, wie dies ebenfalls bekannt ist. Statt dessen können an der Förderrinne aber auch die Anbauteile einer Hobelführung bekannter Art ange­ baut sein.
Wie Fig. 2 zeigt, ist die Bodenöffnung 9 gegenüber der durch die Quermittelachse M bezeichneten Förderrinnenmitte zu dem einen Rinnenende hin versetzt, also außermittig an der Förderrinne angeordnet. Die Breitenabmessung der Bodenöffnung 9 und der Verschlußplatte 10 in Förderrichtung F ist erheblich kleiner als ihre Längsabmessung quer zur Förderrichtung F zwischen den bei­ den Seitenprofilen 2 und 3. Aufgrund der Schräganordnung der Bo­ denöffnung 9 befindet sich die Schlitzöffnung auf der Versatz­ seite der Förderrinne, an der die eingebaute Verschlußplatte 10 gesichert wird, außerhalb der Förderrinnenmitte in Seitenabstand zu dem Beschlagteil 14 für den Schreitwerksanschluß, so daß die Verschlußplatte 10 zu ihrer Demontage zu dieser Seite hin ohne Behinderung durch den Schreitwerksanschluß in Pfeilrichtung S auf ganzer Länge oder nur auf einer Teillänge in der Schlitzöff­ nung des Seitenprofils 3 geführt verschoben werden kann.
Wie die Teildraufsicht nach Fig. 5 deutlicher zeigt, sind die die Bodenöffnung 9 in Querrichtung der Förderrinne begrenzenden Stoßflächen 15 des festen Bodenblechs 4 und entsprechend die Seitenflächen 16 der Verschlußplatte 10 unter einem spitzen Win­ kel zur Querachse der Förderrinne 1 etwa gleichsinnig schräg verlaufend ausgeführt. Vorzugsweise ist die Bodenöffnung 4 und die ihr in den Abmessungen angepaßte Verschlußplatte 10 so aus­ gebildet, daß sie sich zu der Verriegelungsseite (Versatzseite) der Förderrinne hin leicht konisch in ihrer Breitenabmessung er­ weitert. Zu diesem Zweck kann die in Fig. 5 durch den Winkel α angegebene Schrägneigung der hier befindlichen Stoßfläche 15 des Bodenblechs 4 und der zugeordneten Seitenfläche 16 der Ver­ schlußplatte um etwa ein bis zwei Winkelgerade größer sein als die durch den Winkel α1 angegebene Schräglage der anderen Stoß­ fläche 15 und Seitenfläche 16. Da sich somit die Bodenöffnung 4 zu dem Seitenprofil 3 hin leicht konisch erweitert, ergibt sich eine Erleichterung bei der Montage und Demontage der Verschluß­ platte 10. In dieser Hinsicht vorteilhaft ist es auch, wenn die die Bodenöffnung 4 beidseitig begrenzenden Stoßflächen 15 des festen Bodenblechs 4, wie in Fig. 6 gezeigt, von zur Vertikalen geneigten Schrägkanten gebildet werden, die Auflagerflächen für die entsprechend abgeschrägten Seitenflächen 16 der Verschluß­ platte 10 bilden. Mit dieser Kantenabschrägung ergibt sich ein dichter Verschluß des Fördertrums der Förderrinne im Förderbe­ trieb.
Fig. 3A zeigt die erfindungsgemäße Förderrinne im Querschnitt mit eingesetzter Verschlußplatte 10, welche die Bodenöffnung 4 schließt. Es ist erkennbar, daß die Verschlußplatte 10 im Monta­ gezustand mit ihren beiden zueinander parallelen Plattenrändern 10' in die die Bodenöffnung 4 arg den beiden Förderrinnenseiten begrenzenden Schlitzöffnungen 11 einfaßt, ohne hierbei über die Außenbegrenzung der Seitenprofile 2 und 3 herauszuragen. Durch den Eingriff der Verschlußplatte 10 in die von den freien Enden der Stegteile 7 der übereinander angeordneten Profilleisten 5 und 6 im Breitenbereich der Bodenöffnung 9 gebildeten Schlitz­ öffnungen 11 wird die Verschlußplatte 10 gegen Abheben zuverläs­ sig gesichert. Die Sicherung der eingesetzten Verschlußplatte 10 gegen Verschieben in horizontaler Richtung erfolgt an nur einem der beiden Seitenprofile der Förderrinne, und zwar bei einem Strebförderer an dem auf der Versatzseite befindlichen Seiten­ profil 3. Es ist erkennbar, daß die vier Profilleisten 5 und 6 jeweils mit einem angeformten, nach außen weisenden Flanschan­ satz 17 versehen sind, der den betreffenden Profilflansch 8 ver­ breitert. Die der Schiebesicherung der Verschlußplatte 10 die­ nende Verriegelung befindet sich bei einem Strebförderer auf der Versatzseite, an der die eingesetzte Verschlußplatte 10 mit ihrem hier befindlichen Plattenende 10' nach außen aus der Schlitzführung 11 herausragt, wobei an diesem Plattenende 10' ein Plattenansatz 18 angeordnet ist. An den Profilleisten 5 und 6 des Seitenprofils 3 sind außenseitig im Winkel zwischen den Flanschansätzen 17 und den Profilstegen 7 Beschlagteile 19 be­ festigt, an welchen die Verriegelung der Verschlußplatte 10 an­ geordnet ist. Die Verriegelung kann von unterschiedlicher Aus­ bildung sein und als Riegelelement eine Riegelleiste, eine Steckleiste, einen Riegelbolzen oder Steckbolzen od. dgl. aufwei­ sen. Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht die Verriegelung aus einer kleinen, schmalen Riegelleiste in Form eines Schwenk­ riegels 20, der mit seinem unteren, konvex-halbrund geformten Ende in eine entsprechend lagerförmig geformte, nach oben offene Schwenktasche 21 des an der unteren Profilleiste angeordneten Beschlagteils 9 einsteckbar ist und dann, wie in Fig. 6 angedeu­ tet, in Pfeilrichtung X nach oben in die vertikale Riegelstel­ lung hochschwenkbar ist, in der er in eine entsprechende nach unten offene Tasche des oberen Beschlagteils 19 einfaßt, wobei er in dieser Riegelposition z. B. mittels eines Bolzens, einer Spannhülse 22 od. dgl. festgelegt wird. In dieser Riegelposition ist die Verschlußplatte 10 an ihrem äußeren Plattenansatz 18 ge­ gen Horizontalverschiebung gesichert. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, daß an dem Plattenansatz 18 ein seitlich of­ fener Schlitz angeordnet wird, in den der Schwenkriegel 20 beim Hochschwenken in die gezeigte Riegelposition am oberen Beschlag­ teil 19 einschwenkt.
Um die Verschlußplatte 10 aus der in Fig. 3A gezeigten Schließ­ lage zu demontieren, wird ihre Verriegelung am Seitenprofil 3 gelöst, was durch Verschwenkung des Schwenkriegels 20 entgegen der Pfeilrichtung X der Fig. 6 nach Lösen des Sicherungsbolzens 22 des Schwenkriegels geschehen kann. Anschließend kann die ent­ riegelte Verschlußplatte 10 gen. Fig. 3B in Horizontalrichtung entsprechend der Pfeilrichtung S zu dieser Seite hin ein Stück aus der Schlitzöffnung 11 des Seitenprofils 3 herausgezogen wer­ den, und zwar soweit, daß ihr Plattenende 10' aus der Schlitz­ öffnung 11 des Seitenprofils 2 nach innen austritt und die Ver­ schlußplatte 10 mit diesem Plattenende 10' in Pfeilrichtung R aus der Förderrinne in die strichpunktiert angedeutete Position hochgeschwenkt werden kann, in der sie dann in Pfeilrichtung S1 aus der Schlitzöffnung 11 des Seitenprofils 3 herausgezogen und somit von der Förderrinne abgenommen werden kann. Der Vorgang bei der Montage der Verschlußplatte 10 erfolgt sinngemäß in um­ gekehrter Arbeitsrichtung.
Statt dessen ist es aber gemäß Fig. 7 auch möglich, die in die Förderrinne 1 eingelegte Verschlußplatte 10 nach Lösen ihrer Verriegelung auf voller Länge in Pfeilrichtung S seitlich aus der Förderrinne herauszuziehen, wie dies bei 10'' angedeutet ist. Diese Art der Demontage erfordert aber neben dem Ketten­ kratzförderer einen entsprechend großen Freiraum und ist im all­ gemeinen ungünstiger als die in Verbindung mit Fig. 3B gezeigte Art der Demontage.
Fig. 5 zeigt außerdem, daß an dem auf der Seite der Verriegelung befindlichen Plattenende 10' der Verschlußplatte 10 außenseitig ein Griffteil 23 angeordnet werden kann, an dem sich die Ver­ schlußplatte 10 nach Lösen der Verriegelung in Pfeilrichtung S am Seitenprofil 3 herausziehen läßt, wobei das Griffteil auch bei der Montage der Verschlußplatte 10 genutzt werden kann.
Die Ausführungsform nach Fig. 4 unterscheidet sich von derjeni­ gen nach den Fig. 3A und 3B im wesentlichen dadurch, daß an den Seitenprofil 3 bzw. dessen beiden symmetrisch übereinander ange­ ordneten Profilleisten 4 und 5 außenseitig ein Beschlagteil 24 z. B. durch Schweißen angeschlossen ist, welches dem Gelenkan­ schluß der zum Rücken des Kettenkratzförderers verwendeten Rück­ vorrichtung bzw. des diese Rückvorrichtung bildenden Schreit­ werks dient, wobei dieses Beschlagteil 24 zugleich ein Anschlag­ stück bildet, welches die Verschiebebewegung der Verschlußplatte 10 in Pfeilrichtung S begrenzt. Zu diesem Zweck weist das Be­ schlagteil 24 im gezeigten Ausführungsbeispiel eine vor der Schlitzöffnung 11 des Seitenprofils 3 liegende, zu dieser hin geöffnete Ausnehmung 25 auf, in die bei der Demontage die Ver­ schlußplatte 10, wie strichpunktiert angedeutet, soweit in Pfeilrichtung S zurückgezogen werden kann, daß sie anschließend in Pfeilrichtung R einseitig angehoben und dann, wie in Verbin­ dung mit Fig. 3B beschrieben, in Pfeilrichtung S1 aus der För­ derrinne herausgehoben werden kann. Das Beschlagteil 24 bestimmt also das Maß der Querverschiebung der Verschlußplatte 10 in Pfeilrichtung S bei ihrer Demontage.
Es versteht sich, daß die Erfindung auf die vorstehend beschrie­ benen Ausführungsbeispiele nicht beschränkt ist, sondern in ver­ schiedener Hinsicht Änderungen erfahren kann, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Dies gilt auch für die zur Schiebe­ sicherung der in die Förderrinne eingelegten Verschlußplatte mit Hilfe der Riegelvorrichtung, für die unterschiedliche Riegelele­ mente verwendbar sind. Von besonderer Bedeutung für die erfin­ dungsgemäße Förderrinne ist die beschriebene Ausführung der die Verschlußplatte im Montage Zustand aufnehmenden Schlitzöffnungen 11, die, wie oben dargelegt, dadurch gebildet werden, daß an je­ dem der beiden Seitenprofile 2 und 3 die übereinander angeordne­ ten Profilleisten 4 und 5 im Bereich der Bodenöffnung 4 an ihren Profilstegen 7 unverbunden sind, so daß zwischen den einander zugewandten freien Enden der Profilstege eine Schlitzöffnung ge­ bildet wird, die etwa der Dicke der Verschlußplatte entspricht.

Claims (13)

1. Förderrinne für Kettenkratzförderer, insbesondere für den Bergbaueinsatz, mit einem zwischen den mit Führungskanälen für die Kratzerführung versehenen Seitenprofilen verschweiß­ ten, den Förderboden bildenden Bodenblech, das mit einer Bo­ denöffnung versehen ist, die durch eine entfernbare Ver­ schlußplatte verschließbar ist, wobei zu beiden Seiten der Förderrinne im Seitenprofilbereich Schlitzöffnungen für den querverschieblichen Eingriff der Verschlußplatte angeordnet sind, die in ihrer Schließlage mittels einer Verriegelung ge­ gen Querverschiebung lösbar gesichert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Seitenprofile (2, 3) der Förderrinne (1), wie an sich bekannt, jeweils aus zwei übereinander angeordneten Profilleisten (5, 6) bestehen, die mit ihren gegen das Bodenblech (4) gerichteten Profil­ stegen (7) mit dem Bodenblech durch Schweißen verbunden sind, und daß die Schlitzöffnungen (11) durch die im Bereich der Bodenöffnung (9) im Abstand zueinander liegenden freien Steg­ enden der Profilstege (7) der Profilleisten (5, 6) gebildet sind.
2. Förderrinne nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verriegelung der Verschlußplatte (10) in der Schließlage nur an einem der beiden Seitenprofile (2, 3) der Förderrinne (1) vorgesehen ist.
3. Förderrinne nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Verschlußplatte (10) bei gelöster Verriegelung in der auf der Seite der Verriegelung befindlichen Schlitzöffnung (11) soweit nach außen querver­ schieblich ist, daß sie aus der Schlitzöffnung (11) am gegen­ überliegenden Seitenprofil (2) soweit herausgeführt ist, daß sie mit ihrem freiliegenden Plattenrand aus der Förderrinne (1) hochschwenkbar und nach oben aus der Förderrinne und auf der Seite der Verriegelung aus der hier befindlichen Schlitz­ öffnung (11) herausnehmbar ist.
4. Förderrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die die Bodenöffnung (9) in Querrichtung der Förderrinne (1) begrenzenden Stoßflächen (15) des Bodenblechs (4) und entsprechend die Seitenflächen (16) der Verschlußplatte (10) unter einem spitzen Winkel zur Querachse der Förderrinne (1) geneigt verlaufen.
5. Förderrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die die Bodenöffnung (9) in Querrichtung der Förderrinne (1) begrenzenden Stoßflächen (15) und entsprechend die Seitenflächen (16) der Verschluß­ platte (10), vorzugsweise um ein bis zwei Grad gegeneinander geneigt sind, derart, daß die Bodenöffnung (9) und die Ver­ schlußplatte (10) sich zu der Seite der Verriegelung hin ko­ nisch verbreitern.
6. Förderrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die die Bodenöffnung (9) begrenzenden Stoßflächen (15) des Bodenblechs (4) von zur Vertikalen geneigten Schrägkanten gebildet sind, die Auf­ lagerflächen für die entsprechend abgeschrägten Seitenflächen (16) der Verschlußplatte (10) bilden.
7. Förderrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Breitenabmessung der Verschlußplatte (10) und der Bodenöffnung (9), in Förder­ richtung (F) gesehen, kleiner ist als die Längsabmessung der Verschlußplatte und der Bodenöffnung quer zur Förderrichtung.
8. Förderrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die paarweise die Sei­ tenprofile (2, 3) bildenden Profilleisten (5, 6) mit ihrer Profilflansche (8) verbreiternden angeformten Flanschleisten (17) versehen sind, mit denen Beschlagteile (19) verbunden sind, und daß die Verriegelung an dem betreffenden Seiten­ profil (3) an den Beschlagteilen (19) angeordnet ist.
9. Förderrinne nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Verriegelung als Riegelelement einen Steck- oder Schwenkriegel (20) aufweist.
10. Förderrinne nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß an dem die Verriegelung aufweisenden Seitenprofil (3) außenseitig mindestens ein das Maß der Querverschiebung (Pfeil S) der Verschlußplatte (10) durch Anschlag begrenzendes Beschlagteil (24) angeordnet ist.
11. Förderrinne nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das die Querverschiebung der Ver­ schlußplatte (10) begrenzende Beschlagteil (24) als Anschließ­ stück für den Schreitwerksanschluß ausgebildet ist.
12. Förderrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschlußplatte (10) an ihrem auf der Seite der Verriegelung angeordneten, aus der hier befindlichen Schlitzöffnung (11) herausragenden Ende ein Griffteil (23) aufweist.
13. Förderrinne nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenöffnung (9) gegenüber der Förderrinnenmitte versetzt angeordnet ist.
DE19720536A 1997-05-16 1997-05-16 Förderrinne mit verschließbarer Bodenöffnung für Kettenkratzförderer, insbesondere für den Bergbaueinsatz Expired - Fee Related DE19720536B4 (de)

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