DE19716267A1 - Verfahren zum Auswuchten von Kraftfahrzeugrädern - Google Patents
Verfahren zum Auswuchten von KraftfahrzeugrädernInfo
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Description
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein
Verfahren zum Auswuchten von Kraftfahrzeugrädern.
Die derzeit mit den Auswuchtmaschinen zur Anwendung
kommenden Auswuchtsysteme sind dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine vorbestimmte Geschwindigkeit aufweisen,
auf welche das Rad gebracht werden muß zur Durchführung
des Auswuchtungsprozesses.
Dieser Arbeitsvorgang enthält bekannterweise das
Erfassen der durch die Auswuchtung erzeugten Kräfte
durch Kraftaufnehmer, die auf der Welle angebracht
sind, auf welcher das Rad montiert wird, sowie die
Verarbeitung der Signale der Aufnehmer zur Erzeugung
einer Anzeige des Ausmaßes und der geometrischen
Anordnung von Massen auf dem Rad, die geeignet sind,
die erfaßte Unwucht zu korrigieren.
Wenn die oben definierte Rotationsgeschwindigkeit
einmal erreicht ist, sehen einige bekannte Maschinen
vor, diese Rotationsdrehzahl für die gesamte zur
Auswuchtung notwendigen Zeit beizubehalten. Deshalb ist
es notwendig, daß der Motor, welcher die Welle, auf der
das Rad montiert ist, in Rotation versetzt, in Betrieb
gehalten wird.
Andere Auswuchtmaschinen verwenden den Motor einzig
und allein in der Rotationsstartphase, um das Rad auf
die Auswuchtgeschwindigkeit zu bringen, wobei danach
der Motor abgeschaltet wird und alle Arbeitsvorgänge in
Bezug auf die Auswuchtung auf dem System ausgeführt
werden, das mit der durch einfache Trägheit
hervorgerufenen Rotation fortfährt, und somit mit einer
Geschwindigkeit, die mit der Zeit allmählich abnimmt.
Derartige bekannte Realisationen weisen Grenzen und
Nachteile auf, wenn man auf derselben Maschine
Auswuchtoperationen auf Rädern durchführen muß, welche
untereinander sehr unterschiedlich sind.
Um die größeren Räder auf die vorbestimmte und
eigentümliche Arbeitsgeschwindigkeit der Maschine zu
bringen, ist in der Tat eine längere Zeit notwendig als
für die Räder mit merklich kleineren Abmessungen oder
Massen.
Ein weiteres negatives Merkmal der bekannten
Auswuchtmaschinen ist, daß der Schub- bzw.
Antriebsmotor in Bezug auf die größeren Räder ausgelegt
werden muß, das heißt auf Räder mit einer großen
Trägheit, so daß auch für diese Räder Beschleunigungen
erzielt werden können, die es erlauben, die
Arbeitsgeschwindigkeit in einem annehmbaren
Zeitintervall zu erreichen.
Eine weitere Grenze der bekannten Maschinen besteht
darin, daß normalerweise die Anzahl der Rotationen des
Rades, welche zur Erfassung der durch die Unwucht
hervorgerufenen Kräfte in Betracht gezogen und
angenommen wird, ein für allemal festgelegt ist,
unabhängig von den Trägheitsmerkmalen des
auszuwuchtenden Rades.
Zu diesem Zweck, auf Grund der erheblichen
Unterschiede, die sich bei der Erzeugung der
Unwuchtsignale ergeben können (Unterschiede, die durch
zueinander sehr unterschiedliche Räder hervorgerufen
werden), kann es sich als notwendig erweisen, auf den
Auswuchtmaschinen Signalverarbeitungsvorrichtungen
vorzusehen, die in geeigneter Weise arbeiten, in dem
sie auf die Signale selbst einwirken (zum Beispiel, in
dem sie Signale von kleiner Amplitude verstärken,
welche von sehr kleinen Rädern stammen).
Der vorliegenden Erfindung, so wie sie in den
Patentansprüchen gekennzeichnet ist, liegt die Aufgabe
zugrunde, die Nachteile und Grenzen der bekannten
Ausführungen zu vermeiden, indem sie ein Verfahren zum
Auswuchten von Kraftfahrzeugrädern vorsieht, gemäß
welchem die Auswuchtgeschwindigkeit in Abhängigkeit von
wenigstens einem Parameter bestimmt wird, der für die
Rotationsträgheit des Rades bezeichnend ist,
entsprechend einem Zusammenhang, nach welchem man
feststellt, daß bei Erhöhung der Trägheit des Rades die
Auswuchtgeschwindigkeit abnimmt, und umgekehrt.
Ein Vorteil der vorliegenden Erfindung ist jener,
die Verwendung von Motoren relativ niedriger Leistungen
zu erlauben, die das Rad in Rotation versetzen.
Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung
besteht in der merklichen Herabsetzung der Gesamt zeit
der Auswuchtung.
Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung ergeben sich eingehender aus der
detaillierten, folgenden Beschreibung einer
bevorzugten, jedoch nicht ausschließlichen
Ausführungsform derselben Erfindung, welche hier
folgend rein beispielhaft und nicht einschränkend
dargestellt wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren zum Auswuchten von
Kraftfahrzeugrädern besteht darin, daß es die Phasen
enthält, ein Rad über geeignete Befestigungsflansche
auf eine Rotationswelle zu montieren, die Welle mit dem
Rad in Rotation zu versetzen, die durch eventuelle
Unwuchten hervorgerufenen Kräfte über Kraftaufnehmer zu
erfassen, die Signale der besagten Kraftaufnehmer durch
eine elektronische Datenverarbeitungsanlage zu
verarbeiten, um eine genaue Anzeige des Ausmaßes und
der geometrischen Anordnung von Massen auf dem Rad zu
liefern, die zur Korrektur der eventuellen,
aufgenommenen Unwuchten geeignet sind. Die Aufnahme von
Signalanzeigen der Unwuchtkräfte erfolgt ausgehend von
einer Rotationsgeschwindigkeit, die nicht zufällig oder
ein für allemal eindeutig bestimmt ist, sondern ist
variabel, da sie von jedes Mal in Abhängigkeit von
wenigstens einem Parameter bestimmt wird, der
bezeichnend ist für die Rotationsträgheit des Rades
gemäß einem Zusammenhang, nach welchem man feststellt,
daß sich bei Erhöhung der Trägheit des Rades die
besagte Geschwindigkeit verringert.
Der Parameter, welcher als Kennzeichen der größeren
oder kleineren Trägheit des Rades aufgenommen werden
kann, kann aus dem Trägheitsmoment des Rades in Bezug
auf die Rotationsachse gebildet werden, falls dieses
Moment bekannt sein sollte, oder er kann auch aus
anderen Parametern gebildet werden, die in mehr oder
weniger grober Weise als Kennzeichen desselben
Trägheitsmomentes des Rades aufgenommen werden können.
Insbesondere können einige geometrische Merkmale des
Rades selbst als die Trägheit des Rades bezeichnende
Parameter aufgenommen werden, vorzugsweise in
Kombination untereinander, wie der Durchmesser der
Felge oder des Rades, die Breite der Felge oder des
Rades, das Offset der Felge.
Ein weiterer Parameter, der als Kennzeichen der
Trägheit des Rades aufgenommen werden kann, ist das
Gewicht desselben Rades.
Ein anderer Parameter kann aus dem Wert der
Beschleunigung des Rades gebildet werden, das in der
Startphase wird mit einer durch dem Motor der
Auswuchtmaschine vorbestimmten Antriebsleistung in
Rotation versetzt. In diesem Fall ist es ausreichend,
auf der Maschine Mittel anzuordnen, die geeignet sind,
den Beschleunigungswert in der Rotationsstartphase
aufzunehmen.
Wenn einmal die vorliegenden Zusammenhänge zwischen
den Trägheitsmerkmalen der verschiedenen Räder, die
ausgewuchtet werden können, und den dazugehörigen
Parametern durch die Ergebnisse eines geeigneten
Versuchs bestimmt worden sind, kann die
Berechnungsfunktion leicht an eine elektronische
Datenverarbeitungsanlage, insbesondere an eine
digitale, elektronische Datenverarbeitungsanlage,
übertragen werden, wobei die besagte
Berechnungsfunktion automatisch die
Arbeitsgeschwindigkeit in Abhängigkeit in Bezug auf die
Trägheitsmerkmale des Rades berechnet.
Für den Fall, daß für den die Trägheit des Rades
bezeichnenden Parameter ein geometrisches Merkmalspaar
desselben Rades verwendet wird, wie zum Beispiel der
Durchmesser und die Breite, müssen dieselben Merkmale
der elektronische Datenverarbeitungsanlage mitgeteilt
werden, die automatisch die Bestimmung der
Geschwindigkeit vornimmt, auf welche das auf der
Auswuchtmaschine montierte Rad gebracht werden muß.
Für den Fall, daß für den die Trägheit des Rades
bezeichnenden Parameter die Beschleunigung desselben
Rades selbst in der Rotationsstartphase verwendet wird,
wird der Beschleunigungswert während derselben
Rotationsstartphase der elektronische
Datenverarbeitungsanlage mitgeteilt, die auf der
Grundlage eines vorbestimmten Zusammenhangs zwischen
den Beschleunigungswerten und den Trägheitsmerkmalen
des Rades die Berechnung der Arbeitsgeschwindigkeit
durchführt, ab welcher die Auswuchtung erfolgt, und die
das Ausschalten des Motors bei jener Geschwindigkeit
bewirkt.
Unter Anpassung der Arbeitsgeschwindigkeit, ab
welcher die Auswuchtung erfolgt - sei es, daß letztere
bei konstanter Geschwindigkeit durchführt wird, oder
daß sie mit abnehmender Geschwindigkeit erfolgt (das
heißt, bei abgeschaltetem Motor) -, an die
Trägheitsmerkmale des Rades ergibt sich die
Möglichkeit, die Auswuchtmaschine mit einem Motor mit
relativ niedriger Leistung auszustatten, wobei die
Motorleistung jedenfalls sehr viel niedriger ist als
die bei einer traditionellen Auswuchtmaschine
notwendige Leistung, in welcher hingegen der Motor
naheliegenderweise derart ausgelegt sein muß, um auch
die Räder mit großen Abmessungen und somit mit einer
großen Trägheit auf eine bestimmte Geschwindigkeit zu
bringen.
Andererseits führt das Antreiben der Räder mit
großer Trägheit auf eine Geschwindigkeit, die relativ
niedrig ist und jedenfalls niedriger ist als jene
Geschwindigkeit ist, mit welcher die Räder mit
kleinerer Trägheit in Rotation versetzt werden, nicht
zu Nachteilen hinsichtlich der Erzeugung der
Unwuchtsignale, die durch die Aufnehmer aufgenommen
werden, da sich normalerweise zeigt, daß die Räder, die
durch eine höhere Trägheit gekennzeichnet sind, auch
die größeren Räder sind, in denen die Unwuchten Signale
hervorrufen, die auch bei einer niedrigeren
Rotationsgeschwindigkeit eine erhöhte Amplitude
aufweisen.
Unter der übrigens sehr verbreiteten Voraussetzung,
daß die Auswuchtmaschine mit einem Motor ausgestattet
ist, der durch eine vorher festgelegte Leistung
gekennzeichnet ist, kann das vorliegende Verfahren auch
unter Einsatz einer Rotationsstartphase durchgeführt
werden, die eine vorbestimmte, feste Dauer aufweist,
unabhängig von der Art des auszuwuchtenden Rades.
In diesem Fall wird ein eine große Trägheit
aufweisendes Rad automatisch auf eine
Arbeitsgeschwindigkeit gebracht, ausgehend von der an
die Auswuchtung beginnt, wobei die
Arbeitsgeschwindigkeit merklich niedriger ist als jene
eines Rades, das mit einer geringeren Trägheit
gekennzeichnet ist.
Immer unter der Voraussetzung, daß eine
Auswuchtmaschine verwendet wird, die mit einem Motor
versehen ist, der geeignet ist, eine bestimmte
Antriebsleistung zu liefern, kann die
Arbeitsgeschwindigkeit, auf die das auszuwuchtende Rad
gebracht werden muß, indirekt bestimmt sein, wobei
festgelegt ist, das die Rotationsstartphase, während
der der Motor eingeschaltet ist, eine Dauer aufweist,
die in Abhängigkeit von einem der besagten Parameter
berechnet worden ist, welche in Bezug auf die
Rotationsträgheit des besagten Rades bezeichnend sind,
entsprechend einem Zusammenhang, nach welchem man
feststellt, daß bei Erhöhung der Trägheit des Rades die
Rotationsstartzeit abnimmt, und umgekehrt. Derartige
bezeichnende Parameter können aus dem Trägheitsmoment
des Rades in Bezug auf die Rotationsachse gebildet
werden, beziehungsweise aus wenigstens zwei der
charakteristischen Abmessungen des Rades (Durchmesser,
Breite, Offset), die dessen Geometrie definieren, oder
aus dem Gewicht des Rades oder auch aus dem erfaßten
Beschleunigungswert des Rades, das während derselben
Startphase in Rotation versetzt wird.
In jedem Fall kann die Rotationsstartzeit im
Vergleich zu den traditionellen Anwendungen erheblich
reduziert werden.
Auch die notwendige Zeit zur Durchführung des reinen
und eigentlichen Auswuchtvorgangs, die von der Anzahl
der Rotationen des Rades abhängt, die in Betracht
gezogen oder angenommen wird zur Erfassung der Signale,
welche in Abhängigkeit von der durch die Unwucht
hervorgerufenen Kraft erzeugt werden, kann optimiert
werden, wenn sie in Abhängigkeit von wenigstens einem
der besagten Parameter berechnet wird, die bezeichnend
sind für die Rotationsträgheit des Rades, das heißt,
daß bei Erhöhung der Trägheit des Rades die Anzahl der
Rotationen abnimmt, welche in Betracht gezogen oder
angenommen wird.
Auch in diesem Fall können solche Parameter aus dem
Trägheitsmoment des Rades in Bezug auf die
Rotationsachse gebildet werden, beziehungsweise aus
wenigstens einem der charakteristischen, geometrischen
Abmessungen des Rades (Durchmesser, Breite, Offset),
aus dem Gewicht des Rades oder auch aus dem
Beschleunigungswert des Rades, das während der
Startphase mit einem vorbestimmten Antriebsleistung in
Rotation versetzt wird.
Was man feststellt, ist, daß die Zahl der Proben,
das heißt der Rotationen des Rades, die zur
Realisierung der Messung durchgeführt werden, sich als
geringer erweist für größere Räder und als höher
erweist für kleinere Räder.
Die Wahl des Parameters oder der Parameter, die
bezeichnend sind für Trägheitsmerkmale des Rades, hängt
im wesentlichen von den Merkmalen der Auswuchtmaschine
ab, die dazu vorgesehen ist, gemäß dem beschriebenen
Verfahren zu arbeiten, sowie von den vorgesehenen
Einsatzmodalitäten.
Naheliegenderweise können an der Erfindung
zahlreiche Abänderungen praktischer oder
anwendungsmäßiger Natur vorgenommen werden hinsichtlich
konstruktiver Einzelheiten, ohne daß man ohne weiteres
den Schutzbereich der unten beanspruchten
erfinderischen Idee verläßt.
Claims (17)
1. Verfahren zum Auswuchten von
Kraftfahrzeugrädern, bestehend aus den Phasen, ein Rad
über geeignete Befestigungsflansche auf eine
Rotationswelle zu montieren, die Welle mit dem Rad in
Rotation zu versetzen, die durch die eventuelle Unwucht
hervorgerufenen Kräfte über Kraftaufnehmer zu erfassen,
die Signale der besagten Kraftaufnehmer durch eine
elektronische Datenverarbeitungsanlage zu verarbeiten,
um eine Anzeige des Ausmaßes und der geometrischen
Anordnung von Massen zu liefern, welche zur Korrektur
der eventuellen, aufgenommenen Unwuchten geeignet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsgeschwindigkeit,
ab welcher das Auswuchten durchgeführt wird, in
Abhängigkeit von wenigstens einem Parameter bestimmt
wird, der für die Rotationsträgheit des besagten Rades
bezeichnend ist, entsprechend einem Zusammenhang, nach
welchem man feststellt, daß bei Erhöhung der Trägheit
des Rades die besagte Arbeitsgeschwindigkeit abnimmt,
und umgekehrt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Trägheitsmoment des Rades in Bezug auf die
Rotationsachse gebildet wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus
wenigstens zwei der charakteristischen Abmessungen
besteht (Durchmesser, Länge, Offset), die geometrisch
das Rad definieren.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Gewicht des Rades gebildet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Beschleunigungswert des Rades gebildet wird, das mit
einer vorbestimmten Antriebsleistung in Rotation
versetzt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte
Geschwindigkeit automatisch durch eine elektronische
Datenverarbeitungsanlage berechnet wird.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anzahl der Rotationen des
Rades, die zur Erfassung der durch die eventuelle
Unwucht hervorgerufenen Kräfte in Betracht gezogen oder
angenommen wird, in Abhängigkeit von wenigstens einem
Parameter berechnet wird, der bezeichnend ist für die
Rotationsträgheit des besagten Rades ist, das heißt,
daß bei Erhöhung der Trägheit des Rades die Anzahl der
Rotationen abnimmt, die in Betracht gezogen oder
angenommen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Trägheitsmoment des Rades in Bezug auf die
Rotationsachse gebildet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus
wenigstens einem der charakteristischen Abmessungen
gebildet wird (Durchmesser, Breite, Offset), die die
Geometrie des Rades definieren.
10. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Gewicht des Rades gebildet wird.
11. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Beschleunigungswert des Rades gebildet wird, das mit
einer vorbestimmten Antriebsleistung in der Startphase
in Rotation versetzt wird.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagte Rotationswelle, auf der
das auszuwuchtende Rad montiert ist, über einen Motor
in Rotation versetzt wird, der geeignet ist, eine
vorbestimmte Antriebsleistung zu liefern, wobei
vorgesehen ist, daß die Rotationsstartphase, bei
welcher der Motor zur Überführung der
Rotationsgeschwindigkeit der Welle, auf welcher das Rad
montiert ist, auf die besagte Arbeitsgeschwindigkeit
eingeschaltet ist, eine vorbestimmte, für alle
auszuwuchtenden Räder feststehende Dauer aufweist.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagte Rotationswelle, auf der
das auszuwuchtende Rad montiert ist, durch einen Motor
in Rotation versetzt wird, der geeignet ist, eine
bestimmte Antriebsleistung zu liefern, wobei vorgesehen
ist, daß die Rotationsstartphase, bei der der Motor zur
Überführung der Rotationsgeschwindigkeit der
Rotationswelle, auf der das auszuwuchtende Rad montiert
ist, auf die besagte Arbeitsgeschwindigkeit
eingeschaltet ist, eine Dauer aufweist, die in
Abhängigkeit von wenigstens einem Parameter berechnet
ist, welcher bezeichnend ist in Bezug auf die
Rotationsträgheit des besagten Rades entsprechend einem
Zusammenhang, nach dem sich ergibt, daß sich bei
Erhöhung der Trägheit des Rades die Rotationsstartzeit
verringert, und umgekehrt.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Trägheitsmoment des Rades bezüglich der Rotationsachse
gebildet wird.
15. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus
wenigstens einem der charakteristischen Abmessungen
(Durchmesser, Breite, Offset) gebildet wird, die die
Geometrie des Rades definieren.
16. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Gewicht des Rades gebildet wird.
17. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Parameter aus dem
Beschleunigungswert des Rades gebildet wird, das durch
den besagten Motor in der Startphase in Rotation
versetzt wird.
Applications Claiming Priority (1)
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| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: SNAP-ON EQUIPMENT S.R.L., CORREGGIO, REGGIO EMILIA |
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| 8304 | Grant after examination procedure | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Representative=s name: WITTE, WELLER & PARTNER, 70178 STUTTGART |
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| R071 | Expiry of right |